The post Außergewöhnlicher Erfolg bei Anlagebetrug: Kanzlei plan C erkämpft vor dem Landgericht Bamberg fast eine halbe Million Euro für ihre Mandanten – Geld bereits ausgezahlt appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In einem umfangreichen Cybertrading-Strafverfahren vor dem Landgericht Bamberg hat die Kanzlei plan C Rückzahlungen von insgesamt 492.721,64 Euro für die von uns vertretenen Geschädigten erreicht.
Das Besondere: Es handelt sich nicht lediglich um zugesprochene Schadensersatzansprüche oder sichergestellte Vermögenswerte. Das Geld wurde bereits zurückgezahlt. Die Beträge sind zwischenzeitlich auf unserem anwaltlichen Treuhandkonto eingegangen und wurden an unsere Mandanten ausgezahlt.
Allein einer unserer Mandanten erhielt 402.513,04 Euro zurück.
Für uns ist dieser Erfolg zugleich eine Bestätigung unseres Ansatzes: Geschädigte von Anlagebetrug nicht nur bei der Erstattung einer Strafanzeige zu unterstützen, sondern Ermittlungs- und Strafverfahren aktiv und erforderlichenfalls über Jahre zu begleiten und die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten konsequent zu verfolgen.
In dem Strafverfahren vor dem Landgericht Bamberg hatten wir die Schadensersatzansprüche unserer Mandanten frühzeitig durch Adhäsionsanträge unmittelbar im Strafverfahren geltend gemacht.
Das Landgericht Bamberg erkannte die von uns geltend gemachten Adhäsionsansprüche als schlüssig an – für einen unserer Mandanten sogar in Höhe von 493.500 Euro.
Da die zur Schadenswiedergutmachung zur Verfügung stehenden Vermögenswerte des Angeklagten nicht ausreichten, um sämtliche anerkannten Ansprüche vollständig zu befriedigen, wurde eine Auszahlungsquote von 81,56 Prozent gebildet.
Das Ergebnis:
Allein einer unserer Mandanten erhielt 402.513,04 Euro zurück.
Auch weitere von uns vertretene Geschädigte erhielten erhebliche Rückzahlungen.
Insgesamt wurden damit bislang 492.721,64 Euro an unsere Mandanten zurückgezahlt.
Eine Strafanzeige ist bei Anlagebetrug ein wichtiger erster Schritt. Für die Rückholung des verlorenen Geldes kann jedoch entscheidend sein, die vermögensrechtlichen Ansprüche der Geschädigten rechtzeitig und schlüssig geltend zu machen.
Eine besondere Bedeutung hat dabei das Adhäsionsverfahren. Es ermöglicht Geschädigten, ihre Schadensersatzansprüche unmittelbar im Strafverfahren gegen den Angeklagten geltend zu machen, ohne hierfür zwingend ein gesondertes Zivilverfahren führen zu müssen, das mit hohen Kosten verbunden ist.
Genau diesen Weg haben wir in dem Verfahren vor dem Landgericht Bamberg gewählt und die Ansprüche unserer Mandanten frühzeitig und schlüssig im Adhäsionsverfahren geltend gemacht.
Der aktuelle Erfolg mit Rückzahlungen von insgesamt 492.721,64 Euro zeigt, welche wirtschaftliche Bedeutung eine konsequente anwaltliche Begleitung des Strafverfahrens und die rechtzeitige Geltendmachung der Ansprüche für Geschädigte von Anlagebetrug haben können.
Besonders erfreulich ist, dass die bislang zurückgeholten 492.721,64 Euro voraussichtlich noch nicht das Ende der Schadenswiedergutmachung sind.
Die nun erfolgten Rückzahlungen stammen von einem anderen Angeklagten und sind unabhängig von einem weiteren großen Cybertrading-Verfahren gegen den Hauptangeklagten vor dem Landgericht Bamberg, in dem die Kanzlei plan C ebenfalls zahlreiche Geschädigte vertrat.
In diesem weiteren Verfahren wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert, die noch zur Verteilung an die Geschädigten stehen. Für unsere Mandanten bestehen daher Aussichten auf weitere erhebliche Rückzahlungen.
Über dieses außergewöhnliche Cybertrading-Verfahren und die dort sichergestellten Vermögenswerte berichteten bereits unter anderem BILD und Stiftung Warentest.
Gerade bei internationalem Anlagebetrug dauern Ermittlungs- und Strafverfahren häufig viele Jahre. Täter agieren grenzüberschreitend, nutzen ausländische Gesellschaften, Bankkonten, Finanzagenten und Kryptowährungen. Zahlungsströme müssen rekonstruiert, internationale Rechtshilfe betrieben und Vermögenswerte identifiziert und gesichert werden.
Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen Ermittlungsergebnisse und zeigen den Ermittlungsbehörden weitere Ermittlungsansätze auf. Wird ein Verfahren vorschnell eingestellt, legen wir Beschwerde ein und arbeiten nach Akteneinsicht den Sachverhalt und die bisherigen Ermittlungen nochmals in einer ergänzenden Beschwerde umfassend auf. Dabei zeigen wir bestehende Ermittlungsdefizite und bislang nicht ausgeschöpfte Ermittlungsansätze gezielt auf.
Unsere Hartnäckigkeit zahlt sich dabei immer wieder aus: In einer Vielzahl von Fällen konnten wir bereits erreichen, dass zuvor eingestellte Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen wurden.
Gleichzeitig behalten wir stets das entscheidende wirtschaftliche Ziel im Blick:
Wo ist das Geld – und wie können unsere Mandanten es zurückbekommen?
Dazu machen wir ihre Ansprüche frühzeitig im Strafverfahren geltend, sind bei gerichtlichen Strafverfahren vor Ort, stehen mit den Verfahrensbeteiligten im persönlichen Austausch und nutzen die Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung und des Adhäsionsverfahrens.
Unser aktueller Erfolg zeigt, was konsequente anwaltliche Begleitung auch nach Jahren bewirken kann: 492.721,64 Euro wurden an unsere Mandanten zurückgezahlt.
Denn für uns endet ein erfolgreich geführtes Verfahren nicht damit, dass Täter ermittelt und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Für unsere Mandanten ist entscheidend, ob sie am Ende auch ihr verlorenes Geld zurückerhalten.
Genau darauf richten wir unsere anwaltliche Arbeit aus.
Die Kanzlei plan C vertritt bundesweit Geschädigte von Anlagebetrug, Cybertrading-Betrug, Krypto-Betrug, WhatsApp-Investmentbetrug und anderen Formen des Online-Anlagebetruges.
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, prüfen wir im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung, welche konkreten Ermittlungsansätze in Ihrem Fall bestehen, welche Möglichkeiten zur Rückholung Ihres Geldes in Betracht kommen und ob eine anwaltliche Vertretung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger tätig. Ihre Einschätzungen und Erfahrungen zu Anlagebetrug und Cybertrading werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, FOCUS, Stiftung Warentest, BILD und Handelsblatt aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Ausführliche Informationen zu diesem Verfahren, zum Adhäsionsverfahren und zu den Möglichkeiten, nach einem Anlagebetrug Geld zurückzuerhalten, finden Sie auch in unserem Rechtstipp auf anwalt.de.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Außergewöhnlicher Erfolg bei Anlagebetrug: Kanzlei plan C erkämpft vor dem Landgericht Bamberg fast eine halbe Million Euro für ihre Mandanten – Geld bereits ausgezahlt appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post michael-seidel.com: BaFin warnt vor Tages- und Festgeldangeboten – was Anleger jetzt wissen sollten appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte am 7.08.2026 vor Angeboten auf der Internetseite michael-seidel.com sowie vor E-Mails, die insbesondere über die Adresse kontakt@michael-seidel.com und ähnlich lautende E-Mail-Adressen versendet werden.
Nach den Erkenntnissen der BaFin werden dort unter der Bezeichnung „Michael Seidel Finanzvermittlung“ Tages- und Festgeldanlagen angeboten, ohne dass hierfür die erforderliche Erlaubnis der BaFin vorliegt.
Die aktuelle Warnung ist aus unserer Sicht besonders ernst zu nehmen. Gerade vermeintlich sichere Tages- und Festgeldangebote werden seit einiger Zeit verstärkt für professionell organisierten Anlagebetrug eingesetzt. Die Täter treten dabei häufig äußerst seriös auf, versenden professionell gestaltete Unterlagen und kommunizieren über E-Mail-Adressen und Internetseiten, die auf den ersten Blick keinerlei Anlass zu Misstrauen geben.
Ein weiterer Punkt, der bei der Überprüfung des Angebots auffällt, betrifft die Internetdomain selbst.
Wir haben recherchiert, dass die Domain michael-seidel.com erst am 1. Dezember 2025 registriert wurde. Der Domaininhaber ist zudem nicht namentlich erkennbar; die entsprechenden Angaben werden mit „REDACTED FOR PRIVACY“ ausgewiesen.
Das ist insbesondere deshalb bemerkenswert, weil sich der Anbieter im Internet als erfahrener Finanzvermittler präsentiert. Auf einem Branchenportal heißt es beispielsweise, man begleite bereits „seit vielen Jahren“ Menschen bei Finanzentscheidungen.
Besonders professionell wirkt der Internetauftritt auch deshalb, weil sich bei einer einfachen Internetsuche mehrere Branchenbucheinträge zu einer „Michael Seidel Finanzvermittlung“ in Kiel finden.
Solche Einträge können bei Anlegern zusätzlich Vertrauen schaffen. Wer vor einer Geldanlage den Namen des vermeintlichen Vermittlers recherchiert und dabei auf mehrere übereinstimmende Einträge stößt, kann leicht den Eindruck gewinnen, es handele sich um einen etablierten und seriösen Finanzvermittler.
Branchenbucheinträge sind jedoch kein Nachweis dafür, dass der konkrete Anbieter über die erforderliche Erlaubnis verfügt oder dass die angebotene Geldanlage tatsächlich seriös ist.
Gerade die aktuelle BaFin-Warnung zu michael-seidel.com zeigt, dass auch eine Vielzahl professionell wirkender Internetspuren für sich genommen kein Beleg für die Seriosität eines Finanzangebots ist.
Entscheidend ist vielmehr, den konkreten Anbieter, die verwendete Internetdomain und E-Mail-Adresse sowie insbesondere die angegebenen Bankverbindungen und Zahlungsempfänger sorgfältig zu überprüfen.
In unserer anwaltlichen Praxis beobachten wir seit Jahren, dass sich die Vorgehensweise bei Festgeldbetrug erheblich verändert hat.
Die Täter setzen längst nicht mehr auf offensichtlich unseriöse Internetseiten oder unrealistische Renditeversprechen. Vielmehr werden gezielt Anleger angesprochen, die gerade keine hochriskante Geldanlage, sondern eine vermeintlich sichere Tages- oder Festgeldanlage suchen. Das macht diese Betrugsform besonders gefährlich.
Häufig werden marktüblich wirkende Zinssätze angeboten, professionelle Vertragsunterlagen übersandt und persönliche Ansprechpartner eingesetzt. Der gesamte Ablauf soll den Eindruck einer gewöhnlichen und seriösen Finanzvermittlung vermitteln.
Nach den veröffentlichten Informationen der BaFin bieten die Betreiber der Website michael-seidel(.)com unter der Bezeichnung „Michael Seidel Finanzvermittlung“ Tages- und Festgeldanlagen an.
Auch vor der Kommunikation über kontakt@michael-seidel(.)com sowie weitere ähnlich gestaltete E-Mail-Adressenwarnt die Finanzaufsicht.
Gerade die Verwendung einer eigenen Domain und dazu passender E-Mail-Adressen kann bei Anlegern einen professionellen und vertrauenswürdigen Eindruck erzeugen.
Doch genau hier ist Vorsicht geboten: Eine professionell gestaltete Internetseite, eine scheinbar geschäftliche E-Mail-Adresse oder seriös wirkende Vertragsunterlagen sagen heute nichts darüber aus, ob tatsächlich ein zugelassenes Unternehmen hinter dem Angebot steht.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten, die Opfer von Festgeld-, Online-Anlage- und Cybertrading-Betrug geworden sind.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertritt seit vielen Jahren bundesweit Geschädigte von Anlagebetrug. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung wird sie regelmäßig von überregionalen Medien als Expertin für Online-Anlagebetrug und Cybercrime interviewt, unter anderem von FOCUS, BILD, ARD, ZDF, BR, Handelsblatt und Stiftung Warentest.
Im FOCUS erläuterte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz unter anderem, weshalb der Identitätsmissbrauch seriöser Unternehmen inzwischen zu den gefährlichsten Betrugsmaschen im Bereich des Online-Anlagebetrugs gehört. Professionell gestaltete Internetseiten, täuschend echt wirkende Vertragsunterlagen und die missbräuchliche Verwendung bekannter Unternehmensidentitäten erschweren es selbst vorsichtigen Anlegern zunehmend, einen Betrug rechtzeitig zu erkennen.
Hier zum FOCUS-Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz
Tages- und Festgeldanlagen werden von Verbrauchern regelmäßig gerade deshalb gewählt, weil sie als vergleichsweise sichere Anlageform gelten.
Genau dieses Sicherheitsbedürfnis nutzen Täter aus.
Besonders aufmerksam sollten Anleger werden, wenn
Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob ein Firmenname oder ein angeblicher Vermittler im Internet auffindbar ist. Internetdomain, E-Mail-Adresse, Bankverbindung und Zahlungsempfänger müssen zusammenpassen.
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte insbesondere prüfen lassen, auf welches Konto das Geld tatsächlich geflossen ist und wer Inhaber dieses Kontos ist.
In zahlreichen von uns bearbeiteten Anlagebetrugsfällen werden Gelder nicht unmittelbar an die Hintermänner überwiesen. Stattdessen nutzen Täter Konten von zwischengeschalteten Personen oder Unternehmen, teilweise sogenannten Finanzagenten.
Diese Zahlungsempfänger können für die weitere rechtliche Aufarbeitung von erheblicher Bedeutung sein.
Auch wenn die eigentlichen Betreiber einer Internetseite zunächst unbekannt sind, bestehen häufig konkrete und erfolgversprechende Ermittlungsansätze. Insbesondere Kontoinhaber, Zahlungsdienstleister, Bankverbindungen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und weitere digitale Spuren können dazu beitragen, Zahlungswege nachzuvollziehen, beteiligte Personen zu identifizieren und Täterstrukturen aufzudecken.
Gerade die Empfängerkonten und deren Kontoinhaber können dabei wichtige Ansatzpunkte für die weiteren Ermittlungen und die Rückgewinnung von Vermögenswerten bieten.
Wer über michael-seidel.com eine Tages- oder Festgeldanlage abgeschlossen und bereits Geld überwiesen hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten.
Wichtig ist jetzt vor allem, die vorhandenen Beweismittel und Zahlungswege möglichst schnell zu sichern.
Betroffene sollten insbesondere aufbewahren:
Je früher der Zahlungsweg überprüft wird, desto eher kann festgestellt werden, welche Banken und Zahlungsdienstleister beteiligt waren und welche weiteren rechtlichen oder strafprozessualen Maßnahmen in Betracht kommen.
Unsere Kanzlei prüft insbesondere die Zahlungswege, mögliche Ansprüche gegen Empfänger und beteiligte Banken sowie die Möglichkeiten einer strafrechtlichen Vermögenssicherung.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertritt seit vielen Jahren bundesweit Geschädigte von Festgeld- und Online-Anlagebetrug. Als Expertin für Anlagebetrug war sie hierzu unter anderem in der BILD vertreten und erläuterte dort die typischen Vorgehensweisen professioneller Täter sowie die wichtigsten Warnsignale für Anleger.
Hier zum BILD-Artikel: Das rät die Expertin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz bei Festgeldanlagen
Sind Sie Opfer eines Festgeld-Betruges geworden oder wurden Sie im Zusammenhang mit michael-seidel.com bzw. der „Michael Seidel Finanzvermittlung“ kontaktiert? Dann prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Kontaktformular Kanzlei plan C
Dass sich die konsequente Verfolgung von Ansprüchen auch nach mehreren Jahren auszahlen kann, zeigt ein aktueller Erfolg unserer Kanzlei: Mandanten der Kanzlei plan C haben in einem der größten deutschen Cybertrading-Strafverfahren insgesamt knapp eine halbe Million Euro zurückerhalten.
Die Kanzlei plan C vertrat 2025 und 2026 Geschädigte in dem umfangreichen Cybertrading-Strafverfahren vor dem Landgericht Bamberg, darunter auch den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In dem Strafverfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert, mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Nach jahrelanger konsequenter Begleitung des Strafverfahrens und der Geltendmachung der Ansprüche unserer Mandanten im Adhäsionsverfahren konnten bereits insgesamt rund 492.000 Euro an unsere Mandanten ausgekehrt werden.
Der Erfolg zeigt: Auch bei international organisiertem Online-Anlagebetrug bestehen Möglichkeiten, Täterstrukturen aufzudecken, Vermögenswerte zu sichern und geschädigten Anlegern ihre verlorenen Gelder zurückzuführen.
Wenn Sie im Zusammenhang mit michael-seidel.com Geld investiert haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, um Möglichkeiten zur Rückgewinnung Ihres investierten Geldes zu prüfen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchzusetzen, arbeiten wir eng mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie – soweit erforderlich – mit IT-Spezialisten zusammen. Durch gezielte forensische Maßnahmen und unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Online-Anlagebetrugs ist es uns bereits in zahlreichen Verfahren gelungen, relevante Zahlungswege und Täterstrukturen nachzuvollziehen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post michael-seidel.com: BaFin warnt vor Tages- und Festgeldangeboten – was Anleger jetzt wissen sollten appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Geld zurück nach Krypto-Betrug? So haben Anleger die besten Chancen auf Schadensersatz appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Wer Opfer eines Krypto-Betrugs geworden ist, stellt sich häufig nur eine einzige Frage: Ist mein Geld endgültig verloren oder besteht noch eine Möglichkeit, die investierten Beträge zurückzuerhalten?
Eine pauschale Antwort hierauf gibt es leider nicht. Entgegen der weit verbreiteten Annahme, Kryptowährungen seien vollständig anonym und nicht mehr nachvollziehbar, hinterlassen Transaktionen auf der Blockchain regelmäßig digitale Spuren. Je früher diese ausgewertet und rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto größer sind die Chancen, Zahlungsströme nachzuvollziehen und mögliche Ermittlungsansätze zu gewinnen.
Viele Betrüger behaupten gegenüber ihren Opfern, Bitcoin, Ethereum oder USDT könnten nach einer Überweisung nicht mehr verfolgt werden. Tatsächlich sind die meisten Transaktionen dauerhaft in der Blockchain gespeichert und grundsätzlich nachvollziehbar.
Zwar lässt sich aus einer Wallet-Adresse nicht ohne Weiteres auf den Inhaber schließen. Dennoch können Transaktionsanalysen wertvolle Hinweise darauf liefern, über welche Wallets, Kryptobörsen oder sonstigen Dienstleister die Vermögenswerte weitergeleitet wurden.
Wurden Einzahlungen ganz oder teilweise in Kryptowährungen geleistet, bietet die Kanzlei plan C in geeigneten Fällen eine spezialisierte Blockchain-Analyse an. Hierbei werden die Transaktionswege der eingesetzten Kryptowährungen ausgewertet, um nachzuvollziehen, über welche Wallet-Adressen, Kryptobörsen oder sonstigen Dienstleister die Vermögenswerte weitergeleitet wurden.
Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse können wertvolle Ermittlungsansätze liefern, Zahlungsströme nachvollziehbar machen und dazu beitragen, weitere Beteiligte oder bislang unbekannte Wallet-Adressen zu identifizieren.
Neben der technischen Auswertung der Zahlungsströme spielt auch das Strafverfahren eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Ermittlungen können Polizei und Staatsanwaltschaft weitere Erkenntnisse zu den Tätern, deren Konten, Wallets und Kommunikationswegen gewinnen.
Je früher Ermittlungen eingeleitet werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, Vermögenswerte zu sichern oder weitere Geschädigte zu identifizieren.
Je nach Sachverhalt können neben den eigentlichen Tätern auch beteiligte Zahlungsdienstleister, Banken oder Kryptobörsen von Bedeutung sein. Insbesondere dann, wenn Zahlungen über europäische Bankkonten oder regulierte Kryptobörsen abgewickelt wurden, können sich zusätzliche Ermittlungsansätze ergeben.
Ob und welche rechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, hängt jedoch stets von den konkreten Umständen des jeweiligen Falles ab.
Gelingt es den Strafverfolgungsbehörden, Vermögenswerte der Täter sicherzustellen, kann das Gericht einen Vermögensarrest anordnen oder Vermögenswerte später einziehen.
Hierzu können Bankguthaben, Kryptowährungen, Fahrzeuge, Immobilien oder sonstige Vermögensgegenstände gehören.
Die Sicherung solcher Vermögenswerte stellt häufig eine wichtige Grundlage für eine spätere Entschädigung der Geschädigten dar.
Kommt es zu einer Anklage oder Verurteilung der Täter, bestehen unter bestimmten Voraussetzungen weitere Möglichkeiten, vermögensrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Je nach Verfahrensstand kann insbesondere ein Adhäsionsverfahren oder – nach einer Einziehung – eine Beteiligung am staatlichen Verteilungsverfahren in Betracht kommen. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom jeweiligen Ermittlungs- und Prozessstand ab.
Die Kanzlei plan C Rechtsanwälte hat in den vergangenen Monaten mehrere Geschädigte in umfangreichen Online-Anlagebetrugs-Strafverfahren erfolgreich im Adhäsionsverfahren vertreten. Für unsere Mandanten konnten wir im Juni 2026 durch gerichtlich anerkannte Adhäsionsanträge zuletzt erhebliche Schadensersatzzahlungen von knapp 500.000 realisieren. Das zeigt, dass das Adhäsionsverfahren – wenn sie formal richtig begründet sind und bei den Tätern Vermögenswerte vorhanden sind – ein wirkungsvolles Instrument zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein kann.
Viele Betroffene verlieren wertvolle Zeit, weil sie zunächst weiteren Zahlungsaufforderungen der Täter nachkommen oder auf angebliche Freischaltungen, Steuerzahlungen oder AML-Gebühren hoffen.
Tatsächlich verschlechtert sich dadurch die Ausgangslage häufig erheblich. Wer den Verdacht hat, Opfer eines Krypto-Betrugs geworden zu sein, sollte daher keine weiteren Zahlungen leisten, sämtliche Unterlagen sichern und möglichst frühzeitig rechtliche Schritte prüfen lassen.
Die Kanzlei plan C vertritt seit vielen Jahren bundesweit Geschädigte von Krypto-Betrug, Cybertrading-Betrug, Love Scam und WhatsApp-Investmentbetrug. Gemeinsam prüfen wir im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung die Erfolgsaussichten Ihres Falles, mögliche Ermittlungsansätze sowie die sinnvollsten rechtlichen Schritte.
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Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie Opfer eines Krypto-Betruges oder Online-Trading-Betruges geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Geld zurück nach Krypto-Betrug? So haben Anleger die besten Chancen auf Schadensersatz appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post zinsanlageprofi.net: BafIn warnt! Festgeld-Betrug durch Identitätsmissbrauch – So erkennen Anleger die Warnsignale appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 04.08.2026 vor den auf der Internetseite zinsanlageprofi.net angebotenen Festgeldanlagen gewarnt. Nach den Erkenntnissen der Finanzaufsicht handelt es sich nicht um ein von der BaFin beaufsichtigtes Unternehmen. Zudem weist die BaFin ausdrücklich darauf hin, dass nach derzeitigen Erkenntnissen kein Zusammenhang zwischen der Website und der MOS Finanzmakler GmbH aus Bad Kreuznach besteht. Es dürfte sich laut BaFin vielmehr um einen Identitätsmissbrauch handeln.
Die aktuelle Warnung verdeutlicht erneut ein Betrugsmuster, das wir in unserer anwaltlichen Praxis seit Jahren beobachten. Immer häufiger nutzen Täter den Namen tatsächlich existierender Unternehmen, übernehmen Logos, Impressumsangaben und Unternehmensdaten und erstellen professionell gestaltete Internetseiten. Für Anleger entsteht dadurch der Eindruck, sie würden ihr Geld bei einem seriösen Finanzdienstleister oder einer bekannten Bank anlegen.
Tatsächlich fließt das überwiesene Geld jedoch häufig auf Konten von Finanzagenten oder anderen Zahlungsempfängern, die mit dem genannten Unternehmen überhaupt nichts zu tun haben. Der Betrug wird für die Betroffenen oftmals erst erkennbar, wenn eine Auszahlung ausbleibt oder plötzlich weitere Zahlungen verlangt werden.
Gerade weil diese Betrugsmodelle heute äußerst professionell organisiert sind, sollten Anleger jede Festgeldanlage sorgfältig prüfen – selbst dann, wenn die Internetseite auf den ersten Blick seriös erscheint oder auf ein tatsächlich existierendes Unternehmen verweist.
Die aktuelle BaFin-Warnung bestätigt eine Entwicklung, die wir in unserer täglichen anwaltlichen Praxis seit längerer Zeit feststellen.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten, die Opfer von Festgeld-, Online-Anlage- und Cybertrading-Betrug geworden sind. In zahlreichen Verfahren zeigt sich immer wieder dasselbe Vorgehen: Die Täter nutzen gezielt den guten Ruf seriöser Unternehmen, um das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertritt seit vielen Jahren bundesweit Geschädigte von Anlagebetrug. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung wird sie regelmäßig von überregionalen Medien als Expertin für Online-Anlagebetrug und Cybercrime interviewt, unter anderem von FOCUS, BILD, ARD, ZDF, BR, Handelsblatt und Stiftung Warentest.
Im FOCUS erläuterte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz unter anderem, weshalb der Identitätsmissbrauch seriöser Unternehmen inzwischen zu den gefährlichsten Betrugsmaschen im Bereich des Online-Anlagebetrugs gehört. Professionell gestaltete Internetseiten, täuschend echt wirkende Vertragsunterlagen und die missbräuchliche Verwendung bekannter Unternehmensidentitäten erschweren es selbst vorsichtigen Anlegern zunehmend, einen Betrug rechtzeitig zu erkennen.
Hier zum FOCUS-Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz
Gerade der aktuelle Fall zinsanlageprofi.net bestätigt diese Entwicklung eindrucksvoll.
Besonders bemerkenswert an der aktuellen Warnung ist der ausdrückliche Hinweis der BaFin auf einen möglichen Identitätsmissbrauch.
Nach den veröffentlichten Informationen besteht nach derzeitigen Erkenntnissen kein Zusammenhang zwischen der Internetseite zinsanlageprofi.net und der MOS Finanzmakler GmbH.
Es spricht vieles dafür, dass bislang unbekannte Täter den Namen eines tatsächlich existierenden Unternehmens verwenden, um Anlegern Seriosität vorzutäuschen.
Genau dieses Vorgehen beobachten wir inzwischen regelmäßig bei Festgeldbetrugsfällen.
Die Täter wählen bewusst Unternehmen aus, die tatsächlich existieren und einen seriösen Eindruck vermitteln. Anschließend übernehmen sie häufig Firmenbezeichnungen, Handelsregisterangaben, Anschriften, Logos oder Impressumsdaten und kombinieren diese mit einer professionell gestalteten Internetseite.
Dadurch entsteht für Anleger der Eindruck, sie hätten sämtliche erforderlichen Prüfungen bereits vorgenommen. Schließlich existiert das Unternehmen tatsächlich.
Genau auf diesen Vertrauensvorschuss setzen die Täter.
Der aktuelle Fall reiht sich in eine Vielzahl ähnlicher Verfahren ein, die wir in unserer Kanzlei bearbeiten.
Während Betrüger früher häufig Fantasieunternehmen gründeten oder offensichtlich unseriöse Internetseiten verwendeten, beobachten wir heute zunehmend einen anderen Trend.
Die Täter missbrauchen gezielt die Identität tatsächlich existierender Unternehmen.
Sie wissen, dass viele Anleger vor einer Geldanlage den Unternehmensnamen im Internet recherchieren. Finden sie dort ein eingetragenes Unternehmen oder einen professionellen Internetauftritt, entsteht häufig der Eindruck, das Angebot müsse seriös sein.
Genau diesen psychologischen Effekt machen sich organisierte Tätergruppen gezielt zunutze.
Dabei bleibt es oftmals nicht beim Unternehmensnamen.
Teilweise übernehmen die Täter zusätzlich
Für Anleger wird es dadurch immer schwieriger, echte Angebote von betrügerischen Internetseiten zu unterscheiden.
Viele Geschädigte berichten uns nach einem Betrugsfall, dass sie gerade wegen der professionellen Gestaltung der Internetseite Vertrauen gefasst hätten. Diese Einschätzung ist nachvollziehbar. Die Täter investieren heute erhebliche Zeit und finanzielle Mittel in ihre Internetauftritte.
Häufig finden sich dort
Auf den ersten Blick unterscheiden sich solche Internetseiten oftmals kaum noch von den Internetauftritten seriöser Banken oder Finanzdienstleister.
Allein das professionelle Erscheinungsbild einer Website ist deshalb heute kein geeignetes Kriterium mehr, um deren Seriosität zu beurteilen.
Gerade Festgeldanlagen richten sich häufig an sicherheitsorientierte Anleger.
Viele Verbraucher möchten ihr Erspartes bewusst nicht in Aktien investieren, sondern suchen nach einer möglichst sicheren Anlageform.
Deshalb achten sie insbesondere auf bekannte Unternehmensnamen, einen professionellen Internetauftritt oder scheinbar offizielle Vertragsunterlagen.
Genau an dieser Stelle setzen moderne Anlagebetrüger an. Sie versuchen gerade nicht, Misstrauen hervorzurufen. Vielmehr möchten sie den Eindruck vermitteln, der Anleger habe seine Geldanlage bereits ausreichend geprüft. Besonders gefährlich wird dies, wenn tatsächlich existierende Unternehmensdaten verwendet werden. Wer lediglich den Firmennamen recherchiert, findet häufig ein echtes Unternehmen. Entscheidend ist jedoch nicht allein der Name.
Geprüft werden müssen vielmehr insbesondere
Die aktuelle BaFin-Warnung zu zinsanlageprofi.net zeigt eindrucksvoll, wie professionell diese Form des Identitätsmissbrauchs inzwischen betrieben wird.
Die Warnung der BaFin ist kein Einzelfall.
Seit Monaten beobachten wir, dass die Finanzaufsicht immer häufiger vor Internetseiten warnt, auf denen Festgeldanlagen unter dem Namen tatsächlich existierender Unternehmen angeboten werden.
Die Vorgehensweise ähnelt sich dabei häufig bis ins Detail.
Zunächst wird das Vertrauen der Anleger durch bekannte Unternehmensnamen oder seriös wirkende Internetseiten gewonnen.
Im Anschluss erfolgen telefonische Beratungen, professionell gestaltete Vertragsunterlagen und schließlich Zahlungsaufforderungen.
Erst wenn Auszahlungen ausbleiben oder weitere Zahlungen verlangt werden, erkennen viele Betroffene, dass sie Opfer eines professionell organisierten Anlagebetruges geworden sind.
Gerade deshalb sollten Anleger aktuelle Warnungen der BaFin sehr ernst nehmen.
Sie zeigen häufig frühzeitig, welche Betrugsmodelle derzeit besonders aktiv sind und mit welchen Methoden die Täter aktuell arbeiten.
Der vorliegende Fall zeigt eindrucksvoll, wie professionell heutige Festgeldbetrüger vorgehen. Alle Unterlagen waren sorgfältig gestaltet und wirkten auf den ersten Blick vollkommen plausibel.
Erst bei genauer Prüfung zeigte sich, dass mehrere typische Warnsignale eines Identitätsdiebstahls vorlagen: abweichende Internetdomains, gefälschte Kommunikationswege, die missbräuchliche Verwendung bekannter Unternehmensnamen sowie Zahlungsanweisungen auf Konten, die mit der beworbenen Bank nichts zu tun hatten.
Anleger, die über zinsanlageprofi.net in Festgeld investiert haben, sollten keine weiteren Zahlungen leisten.
Wichtig ist vielmehr, die Zahlungswege schnell zu sichern. Je früher gehandelt wird, desto eher können Empfängerbanken, Zahlungsdienstleister und Ermittlungsbehörden noch reagieren.
Betroffene sollten insbesondere folgende Unterlagen sichern:
Wer bereits Geld überwiesen hat oder Zweifel an einem vermeintlichen Festgeldangebot hat, sollte möglichst schnell handeln. Weitere Zahlungen sollten keinesfalls geleistet werden.
Je früher Maßnahmen eingeleitet werden, desto größer sind die Chancen, Zahlungsströme nachzuvollziehen, Vermögenswerte zu sichern und mögliche Ansprüche gegen beteiligte Banken und Zahlungsdienstleister zu prüfen.
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Bereich Anlagebetrug tätig. Wir prüfen für Betroffene unter anderem die Zahlungswege, mögliche Ansprüche gegen beteiligte Zahlungsdienstleister und Banken sowie die Erfolgsaussichten weiterer rechtlicher Schritte.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertritt seit vielen Jahren bundesweit Geschädigte von Festgeld- und Online-Anlagebetrug. Als Expertin für Anlagebetrug war sie hierzu unter anderem in der BILD vertreten und erläuterte dort die typischen Vorgehensweisen professioneller Täter sowie die wichtigsten Warnsignale für Anleger.
Hier zum BILD-Artikel: Das rät die Expertin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz bei Festgeldanlagen
Sind Sie Opfer eines Festgeld-Betruges geworden oder wurden Sie von angeblichen Zinsanlageprofi-Mitarbeitern kontaktiert? Dann prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
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Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie über zinsanlageprofi.net Geld investiert haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post zinsanlageprofi.net: BafIn warnt! Festgeld-Betrug durch Identitätsmissbrauch – So erkennen Anleger die Warnsignale appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post BaFin warnt vor @mailallianz.com: Festgeldbetrug im Namen der Allianz: Identitätsmissbrauch! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der sogenannte Festgeldbetrug entwickelt sich seit Monaten zu einer der häufigsten Betrugsmaschen im Bereich des Online-Anlagebetrugs. Nahezu täglich wenden sich geschädigte Anleger an die Kanzlei plan C, nachdem sie ihr Erspartes über vermeintlich seriöse Festgeldplattformen investiert haben. Die Täter bedienen sich dabei regelmäßig der Identität tatsächlich existierender Banken, Versicherungen oder Finanzdienstleister. Mit professionell gestalteten Internetseiten, angeblichen Einlagensicherungen und überdurchschnittlich hohen Zinsen erwecken sie den Eindruck eines seriösen Anlageangebots – tatsächlich handelt es sich jedoch um einen professionellen Betrug.
In dieses Muster passt auch die aktuelle Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Die BaFin warnte am 28.07.2026 vor Fest- und Tagesgeldangeboten, die von der E-Mail-Adresse mit der Domain @mailallianz.com versendet werden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten.
Die Betreiber geben vor, ihr Angebot stamme von der Allianz SE mit Sitz in München. Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch.
Hier zur allgemeinen Warnung BaFin vor unseriösen Festgeldangeboten
Nach unserer Erfahrung laufen derartige Fälle häufig nach einem ähnlichen Muster ab:
Treffen mehrere Warnsignale zusammen und warnt zusätzlich die BaFin vor der Website, sollten Anleger äußerste Vorsicht walten lassen und keine Gelder überweisen.
Tatsächlich landet das Geld häufig auf Konten von Finanzagenten oder ausländischen Empfängerkonten und steht den Anlegern anschließend nicht mehr zur Verfügung.
Der aktuelle Fall erinnert an den bereits bekannten Fall der SparAllianz AG. Dort wurden Festgeldanlagen unter dem Namen „SparAllianz AG“ angeboten und gegenüber Anlegern der Eindruck erweckt, es bestehe eine Verbindung zur Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG beziehungsweise zu einer Gesellschaft der Allianz-Gruppe. Tatsächlich handelte es sich nach den Feststellungen der BaFin um einen Identitätsmissbrauch durch bislang unbekannte Dritte. Die Täter nutzten den guten Ruf und das Vertrauen in den bekannten Finanzkonzern gezielt aus, um Anleger zur Überweisung hoher Geldbeträge zu bewegen.
Die Ermittlungen im Zusammenhang mit der SparAllianz AG sind inzwischen bereits weit fortgeschritten. Dies zeigt, dass derartige Identitätsmissbrauchsfälle von den Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt werden und es durchaus möglich ist, die Täterstrukturen nach und nach aufzudecken. Für Geschädigte unterstreicht dies die Bedeutung einer frühzeitigen Strafanzeige sowie einer konsequenten Wahrnehmung ihrer Rechte im Ermittlungsverfahren.
Wer bereits Geld für eine Festgeldanlage über @mailallianz.com überwiesen oder dort persönliche Daten übermittelt hat, sollte möglichst schnell handeln.
Wir empfehlen insbesondere,
Je früher Zahlungswege nachvollzogen und Vermögenswerte identifiziert werden können, desto größer sind die Erfolgschancen.
Sehen Sie hierzu auch das Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz im FOCUS (Ausgabe 21/2026) zu modernen Betrugsmaschen im Internet. Dort erläutert sie, weshalb professionelle Internetauftritte und der Missbrauch seriöser Unternehmensidentitäten heute zu den größten Risiken für Anleger gehören.
Hier zum FOCUS-Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz
Kanzlei plan C vertritt bundesweit Geschädigte von Festgeldbetrug von @mailallianz.com, die keine Auszahlung erhalten.
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren ausschließlich auf Fälle des Anlagebetrugs spezialisiert. Wir vertreten bundesweit Mandantinnen und Mandanten, die Opfer von Festgeldbetrug, Online-Anlagebetrug und Identitätsmissbrauch geworden sind.
Für unsere Mandanten, die über @mailallianz.com, im Glauben an die richtige Allianz, Festgeld angelegt haben, haben wir bereits rechtliche Schritte zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
In zahlreichen Verfahren konnten wir bereits Rückzahlungen erreichen oder Vermögenswerte im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen sichern.
Wir prüfen insbesondere,
Wenn Sie Geld über @mailallianz.com angelegt haben oder unsicher sind, ob Sie Opfer eines Festgeldbetrugs geworden sind, können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir prüfen Ihren Sachverhalt im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und erläutern Ihnen transparent die rechtlichen Möglichkeiten sowie die Erfolgsaussichten einer Rückforderung.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertritt seit vielen Jahren bundesweit Geschädigte von Festgeld- und Online-Anlagebetrug. Als Expertin für Anlagebetrug war sie hierzu unter anderem in der BILD vertreten und erläuterte dort die typischen Vorgehensweisen professioneller Täter sowie die wichtigsten Warnsignale für Anleger.
Hier zum BILD-Artikel: Das rät die Expertin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz bei Festgeldanlagen
Haben Sie über ein Festgeldangebot von @mailallianz.com Geld investiert oder wurden Sie von angeblichen @mailallianz.com-Mitarbeitern kontaktiert? Dann prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Kontaktformular Kanzlei plan C
Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie über @mailallianz.com Festgeld angelegt haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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]]>The post Online-Trading-Betrug: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg führt bundesweites Sammelverfahren – jetzt Ansprüche prüfen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, vertritt seit 26 Jahren erfolgreich bundesweit Geschädigte von Anlagebetrug, Online-Trading- und Krypto-Betrug. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Vertretung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Täter im Adhäsionsverfahren. Erst im Juni 2026 konnten wir auf diesem Weg für mehrere Mandanten Zahlungen von insgesamt knapp 500.000 € realisieren. Daneben prüfen und verfolgen wir zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere gegen beteiligte Banken und Zahlungsdienstleister.
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit und Spezialisierung auf Fälle des Online-Anlage- und Kryptobetrugs wurde unsere Kanzlei am 21.07.2026 von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) darüber informiert, dass sie aktuell ein bundesweites Sammelverfahren gegen die Verantwortlichen zahlreicher mutmaßlich betrügerischer Online-Trading-Plattformen (Cybertrading Fraud) führt.
Da wir bereits Mandanten vertreten, die über mehrere der nachfolgend aufgeführten Plattformen investiert haben, möchten wir Betroffene über diese wichtige Entwicklung informieren.
Die Generalstaatsanwaltschaft beabsichtigt, sowohl noch offene als auch bereits abgeschlossene Ermittlungsverfahren aus dem gesamten Bundesgebiet zu dem Sammelverfahren zu übernehmen und zentral in Bamberg zusammenzuführen. Ziel ist es, Erkenntnisse zu bündeln, internationale Täterstrukturen besser aufzuklären und die Ermittlungen effizienter zu führen.
Nach Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft umfasst das Sammelverfahren derzeit folgende Plattformen:
Wichtig: Das Sammelverfahren betrifft ausschließlich die ausdrücklich genannten Plattformen. Bloße Namensähnlichkeiten oder andere Handelsbezeichnungen reichen für eine Verfahrensübernahme nicht aus.
Für Betroffene ist die Bündelung der Ermittlungen ein wichtiger Schritt zur Rückholung ihrer investierten Gelder. Durch die Zusammenführung von Verfahren aus verschiedenen Bundesländern können Zusammenhänge zwischen einzelnen Tätergruppen, Zahlungsströmen und den verwendeten Plattformen häufig deutlich besser erkannt werden als in isoliert geführten Einzelverfahren.
Sofern im Rahmen der Ermittlungen Tatverdächtige identifiziert werden, kann dies für Geschädigte von erheblicher Bedeutung sein. In vielen Fällen besteht dann die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche im Wege eines Adhäsionsverfahrens unmittelbar im Strafverfahren geltend zu machen. Dadurch kann in der Regel ein gesonderter, langwieriger und kostenintensiver Zivilprozess gegen die Täter vermieden werden.
Eine anwaltliche Vertretung kann auch jetzt noch die Chancen erhöhen, vorhandene Möglichkeiten zur Rückholung verlorener Gelder konsequent auszuschöpfen. Insbesondere kann so sichergestellt werden, dass Ansprüche in einem eventuellen Adhäsionsverfahren rechtzeitig und begründet angemeldet, ein enger Austausch mit den Ermittlungsbehörden erfolgt, Möglichkeiten der Vermögenssicherung und Einziehung berücksichtigt und die Interessen des Geschädigten im weiteren Ermittlungs- und Strafverfahren wahrgenommen werden.
Diese Möglichkeiten setzen jedoch voraus, dass der Sachverhalt möglichst umfassend dokumentiert ist + anwaltliche Vetretung. Nach den Vorgaben der Generalstaatsanwaltschaft sollten insbesondere folgende Unterlagen vorliegen:
Ausdrücklich nicht umfasst sind sogenannte Recovery-Scams, bei denen Täter gegen eine weitere Zahlung die Rückholung des verlorenen Geldes versprechen. Auch eigenständige Geldwäscheverfahren gegen sogenannte Finanzagenten werden weiterhin getrennt bearbeitet.
Die Einleitung oder Übernahme eines Strafverfahrens ist ein wichtiger Schritt, führt jedoch nicht automatisch zu einer Rückzahlung des entstandenen Schadens.
Sind Tatverdächtige identifiziert und wird gegen diese ein Strafverfahren geführt, sollte geprüft werden, ob eine Beteiligung als Adhäsionskläger sinnvoll ist. Im Adhäsionsverfahren können Schadensersatzansprüche unmittelbar im Strafverfahren geltend gemacht werden. Dadurch lässt sich häufig ein gesonderter kostenintensiver Zivilprozess gegen die Täter vermeiden.
Die Kanzlei plan C Rechtsanwälte hat in den vergangenen Monaten mehrere Geschädigte in umfangreichen Online-Anlagebetrugs-Strafverfahren erfolgreich im Adhäsionsverfahren vertreten. Für unsere Mandanten konnten durch gerichtlich anerkannte Adhäsionsanträge zuletzt erhebliche Schadensersatzzahlungen von knapp 500.000 realisiert werden. Das zeigt, dass das Adhäsionsverfahren – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen /wenn sie formal richtig begründet sind vorliegen und bei den Tätern Vermögenswerte vorhanden sind – ein wirkungsvolles Instrument zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein kann.
Unabhängig davon sollte stets geprüft werden, ob daneben zivilrechtliche Ansprüche gegen beteiligte Banken, Zahlungsdienstleister oder weitere Verantwortliche bestehen. Diese Ansprüche bestehen regelmäßig unabhängig vom Strafverfahren und können parallel verfolgt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C vertritt seit 26 Jahren erfolgreich Geschädigte von Anlagebetrug, Online-Anlagebetrug und Kryptobetrug in ganz Deutschland.
Wir prüfen unter anderem,
Haben Sie über eine der genannten Plattformen investiert oder sind unsicher, ob Ihr Fall von dem Sammelverfahren betroffen ist, beraten wir Sie gerne zu den weiteren Möglichkeiten.
Wir prüfen Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Kontaktformular Kanzlei plan C
Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie Opfer einer der oben genannten Trading-Plattformen sind oder prüfen lassen möchten, ob Ihnen Ansprüche gegen Ihren Broker zustehen, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Online-Trading-Betrug: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg führt bundesweites Sammelverfahren – jetzt Ansprüche prüfen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post suscap-ag(.)de: FINMA und BaFin warnen: Identitätsmissbrauch und Anlagebetrug? So schützen sich Anleger appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Täglich wenden sich zahlreiche Anleger an unsere Kanzlei, die über bislang unbekannte Online-Handelsplattformen investiert haben. Wir prüfen diese Plattformen regelmäßig auf mögliche Warnsignale, recherchieren deren Hintergründe und leiten – soweit erforderlich – die notwendigen rechtlichen Schritte ein.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 20.07.2026 vor Angeboten auf der Website suscap-ag(.)de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Betreiber werden nicht, wie behauptet, von der BafFn beaufsichtigt.
Entgegen der Angaben der Betreiber besteht kein Zusammenhang mit der suscap advisors ag mit Sitz in Zürich, Schweiz. Es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch. Die suscap advisors ag steht in keinem Zusammenhang mit der Website suscap-ag(.)de und den dort angebotenen Dienstleistungen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA warnt bereits entsprechend.
Nach unserer Erfahrung folgen derartige Plattformen häufig einem ähnlichen Ablauf.
Interessenten werden oftmals über Werbung im Internet oder in sozialen Medien auf vermeintlich lukrative Anlagemöglichkeiten aufmerksam.
Nach einer ersten Registrierung nehmen angebliche Broker oder Account-Manager telefonisch oder per Messenger Kontakt auf und begleiten die Anleger bei den ersten Einzahlungen.
Über die Handelsplattform werden anschließend häufig hohe Gewinne angezeigt. Möchten Anleger ihr Guthaben auszahlen lassen, treten jedoch nicht selten Schwierigkeiten auf. Statt einer Auszahlung werden weitere Zahlungen verlangt – etwa für angebliche Steuern, Provisionen, Freischaltungen, Liquiditätsnachweise oder Compliance-Prüfungen. Teilweise wird auch die Übersendung umfangreicher persönlicher Dokumente gefordert.
Folgende Umstände sollten Anleger besonders aufmerksam machen:
Bereits ein einzelnes dieser Merkmale muss nicht zwingend auf unseriöse Angebote hindeuten. Häufen sich jedoch mehrere dieser Anzeichen, ist besondere Vorsicht geboten.
Wer bereits Geld suscap-ag(.)de investiert hat und Probleme bei der Auszahlung hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten und keine zusätzlichen Ausweisdokumente oder sonstigen Unterlagen übersenden.
Wir empfehlen:
Je früher mögliche Zahlungsströme und beteiligte Konten nachvollzogen werden können, desto besser sind die Chancen, das Geld zurückzuholen.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading.
Sollten Sie Geld über suscap-ag(.)de. investiert haben oder von Mitarbeitern der Plattform kontaktiert worden sein, prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Kontaktformular Kanzlei plan C
Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit suscap-ag(.)de. haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche
welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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The post suscap-ag(.)de: FINMA und BaFin warnen: Identitätsmissbrauch und Anlagebetrug? So schützen sich Anleger appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post mindora.group / mindora.to / mybloomx.de: Bafin warnt und weist auf Identitätsmissbrauch hin – Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 22.07.2026 vor Angeboten auf den Websites mindora.group, mindora.to und mybloomx.de, die unter der Bezeichnung Mindora Group bzw.BloomX betrieben werden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Anleger werden dazu verleitet, in Finanzinstrumente wie Kryptowerte zu investieren. Entgegen der Angaben der Betreiber besteht keinerlei Zusammenhang mit der Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH. Es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch.
Nach unserer Erfahrung folgen derartige Plattformen häufig einem ähnlichen Ablauf.
Interessenten werden oftmals über Werbung im Internet oder in sozialen Medien auf vermeintlich lukrative Anlagemöglichkeiten aufmerksam.
Nach einer ersten Registrierung nehmen angebliche Broker oder Account-Manager telefonisch oder per Messenger Kontakt auf und begleiten die Anleger bei den ersten Einzahlungen.
Über die Handelsplattform werden anschließend häufig hohe Gewinne angezeigt. Möchten Anleger ihr Guthaben auszahlen lassen, treten jedoch nicht selten Schwierigkeiten auf. Statt einer Auszahlung werden weitere Zahlungen verlangt – etwa für angebliche Steuern, Provisionen, Freischaltungen, Liquiditätsnachweise oder Compliance-Prüfungen. Teilweise wird auch die Übersendung umfangreicher persönlicher Dokumente gefordert.
Folgende Umstände sollten Anleger besonders aufmerksam machen:
Bereits ein einzelnes dieser Merkmale muss nicht zwingend auf unseriöse Angebote hindeuten. Häufen sich jedoch mehrere dieser Anzeichen, ist besondere Vorsicht geboten.
Auch wenn die Plattform inzwischen abgeschaltet oder von der BaFin gewarnt wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass sämtliche Möglichkeiten verloren sind. Gerade in den ersten Tagen und Wochen sollten sämtliche Zahlungswege, Empfängerkonten und Kommunikationsdaten gesichert werden. Diese Informationen können später sowohl für strafrechtliche Ermittlungen als auch für zivilrechtliche Ansprüche von erheblicher Bedeutung sein.
Wer bereits Geld mindora.group, mindora.to und mybloomx.de investiert hat und Probleme bei der Auszahlung hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten und keine zusätzlichen Ausweisdokumente oder sonstigen Unterlagen übersenden.
Wir empfehlen:
Je früher mögliche Zahlungsströme und beteiligte Konten nachvollzogen werden können, desto besser sind die Chancen, das Geld zurückzuholen.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading.
Sollten Sie Geld über mindora.group, mindora.to und mybloomx.de investiert haben oder von Mitarbeitern der Plattform kontaktiert worden sein, prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Kontaktformular Kanzlei plan C
Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit mindora.group, mindora.to und mybloomx.de haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche
welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post mindora.group / mindora.to / mybloomx.de: Bafin warnt und weist auf Identitätsmissbrauch hin – Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post market-returns(.)com: Bafin warnt vor Online-Trading-Plattform – neuer Online-Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Täglich wenden sich zahlreiche Anleger an unsere Kanzlei, die über bislang unbekannte Online-Handelsplattformen investiert haben. Wir prüfen diese Plattformen regelmäßig auf mögliche Warnsignale, recherchieren deren Hintergründe und leiten – soweit erforderlich – die notwendigen rechtlichen Schritte ein.
Die Finanzaufsicht Bafin warnte am 10.07.2026 vor Angeboten auf der Website market-returns(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Hier zur aktuellen Warnung der BaFin
Folgende Umstände sollten Anleger besonders aufmerksam machen:
Bereits ein einzelnes dieser Merkmale muss nicht zwingend auf unseriöse Angebote hindeuten. Häufen sich jedoch mehrere dieser Anzeichen, ist besondere Vorsicht geboten.
Wer bereits Geld über market-returns(.)com investiert hat und Probleme bei der Auszahlung hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten und keine zusätzlichen Ausweisdokumente oder sonstigen Unterlagen übersenden.
Sinnvoll kann es sein, sämtliche Zahlungen, Kontoauszüge, Wallet-Adressen, Kommunikationsverläufe sowie E-Mails zu sichern und den Sachverhalt zeitnah rechtlich prüfen zu lassen. Je früher mögliche Zahlungsströme und beteiligte Konten nachvollzogen werden können, desto besser lassen sich weitere rechtliche Schritte vorbereiten.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Geschädigte im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading. Bereits jetzt vertreten wir Betroffene im Zusammenhang mit market-returns(.)com und haben erste rechtliche Schritte zur Rückholung der Gelder der Geschädigten eingeleitet.
Sollten auch Sie Geld über market-returns(.)com investiert haben oder von Mitarbeitern der Plattform kontaktiert worden sein, prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Kontaktformular Kanzlei plan C
Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit market-returns(.)com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche
welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post market-returns(.)com: Bafin warnt vor Online-Trading-Plattform – neuer Online-Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post colmex-prime(.)com: BaFin-Warnung – Verdacht auf Betrug: Anleger sollten keine weiteren Zahlungen leisten appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Täglich wenden sich zahlreiche Anleger an die Kanzlei plan C, die über bislang unbekannte Online-Handelsplattformen investiert haben. Wir prüfen diese Plattformen regelmäßig auf mögliche Warnsignale, recherchieren deren Hintergründe und leiten – soweit erforderlich – die notwendigen rechtlichen Schritte ein.
Die Finanzaufsicht Bafin warnte am 10.07.2026 vor Angeboten auf der Website colmex-prime(.)com. Nach Erkenntnissen der Bafin bieten die Betreiber auf der WebsiteBankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der Bafin beaufsichtigt.
Nach Angaben der BaFin besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Darüber hinaus weist die BaFin ausdrücklich auf Identitätsdiebstähle hin.
Nach unserer Erfahrung folgen derartige Plattformen häufig einem ähnlichen Ablauf.
Interessenten werden oftmals über Werbung im Internet oder in sozialen Medien auf vermeintlich lukrative Anlagemöglichkeiten aufmerksam. Nach einer ersten Registrierung nehmen angebliche Broker oder Account-Manager telefonisch oder per Messenger Kontakt auf und begleiten die Anleger bei den ersten Einzahlungen.
Über die Handelsplattform werden anschließend häufig hohe Gewinne angezeigt. Möchten Anleger ihr Guthaben auszahlen lassen, treten jedoch nicht selten Schwierigkeiten auf. Statt einer Auszahlung werden weitere Zahlungen verlangt – etwa für angebliche Steuern, Provisionen, Freischaltungen, Liquiditätsnachweise oder Compliance-Prüfungen. Teilweise wird auch die Übersendung umfangreicher persönlicher Dokumente gefordert.
Besonders auffällig ist die Namensähnlichkeit zu der tatsächlich von der zyprischen Finanzaufsicht CySEC zugelassenen Colmex Pro Ltd. Die von der CySEC genehmigten Internetseiten dieses Unternehmens lauten jedoch ausschließlich colmex.com und colmexpro.com. Die Website colmex-prime(.)com gehört nicht dazu. Es bestehen daher erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass Anleger durch die Namenswahl über die Identität und Regulierung des Anbieters getäuscht werden sollen.
Die Seite wirbt sehr offensiv mit:
Die Einzahlungspakete reichen von 250 US-Dollar bis zu 100.000 US-Dollar. Je höher die Einzahlung, desto mehr Vorteile sollen Anleger erhalten. Dazu gehören höhere Hebel bis 1:100, niedrigere Brokergebühren, angeblich risikofreie Handelsgeschäfte und höhere Versicherungsquoten.
Das ist das stärkste Warnsignal. Die Betreiber verfügen nach Erkenntnissen der BaFin nicht über die erforderliche Erlaubnis für die angebotenen Dienstleistungen.
Es gibt tatsächlich eine von der zyprischen CySEC zugelassene Gesellschaft namens Colmex Pro Ltd. Deren genehmigte Internetseiten sind jedoch ausschließlich:
Die Domain colmex-prime(.)com gehört gerade nicht zu den von der CySEC genehmigten Domains. Die Namensähnlichkeit kann Anleger zu der falschen Annahme verleiten, die Plattform stehe mit dem regulierten Anbieter Colmex Pro Ltd in Verbindung.
In den Geschäftsbedingungen nennt die Seite eine angebliche COLMEX PRIME COMPANY LTD mit einer Adresse in London. Direkt hinter der Adresse steht jedoch noch der offensichtlich unfertige Hinweis:
„Die Adresse wird später geändert“
Ein solcher interner Platzhalter ist für einen angeblich professionellen Finanzdienstleister äußerst auffällig.
Die Betreiberadresse soll in London liegen. In den Geschäftsbedingungen werden Feiertage in Belize erwähnt. Zusätzlich wird eine angebliche „LSP-Genehmigung“ der belizischen IFSC definiert. Eine konkrete Lizenznummer oder ein überprüfbarer Registereintrag wird jedoch nicht genannt. Diese widersprüchliche Kombination verschiedener Rechtsordnungen ist ein typisches Warnsignal.
Bereits der Seitentitel bezeichnet den Auftritt als:
„Professionelle, vielseitige HTML-Vorlage für Ihr Krypto-, Forex-, Aktien- und Daytrading-Geschäft“
Im Footer befindet sich zudem ein Verweis auf den ThemeForest-Anbieter „TheTork“. Hinzu kommen unfertige und sachfremde Textbausteine wie „Kaufen Sie jetzt ein und finden Sie tolle Angebote!“. Das spricht dafür, dass eine allgemeine Website-Vorlage nur oberflächlich angepasst wurde.
Aussagen wie „risikofreier Handel“, hohe Erfolgsquoten, sichere Krypto-Investitionen und bis zu 75 Prozent Versicherung vermitteln ein Sicherheitsniveau, das mit hochriskantem CFD-, Forex- und Kryptohandel nicht vereinbar ist. Auch ein Hebel von bis zu 1:100 bedeutet erhebliche Verlustrisiken.
Das Kontomodell ist ersichtlich darauf angelegt, Anleger zu immer höheren Einzahlungen zu bewegen:
Mit jeder höheren Stufe werden vermeintlich bessere Konditionen, Versicherungen und risikofreie Trades versprochen. Dieses stufenweise Hochdrängen ist aus zahlreichen Fällen des Online-Trading-Betrugs bekannt.
Die Plattform akzeptiert Bankkarten, Banküberweisungen sowie Bitcoin, Ethereum und USDT. Kryptozahlungen sind besonders kritisch, weil sie regelmäßig unmittelbar weitertransferiert werden und Rückholungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind.
Für Karteneinzahlungen verlangt die Plattform ausdrücklich Fotos oder Scans der Vorder- und Rückseite der Bankkarte. Damit erhalten die Betreiber besonders sensible Zahlungsdaten.
Unserer Ansicht nach sieht das sehr stark nach einer Clone- beziehungsweise Fake-Trading-Plattform aus, die den Namen des echten, regulierten Anbieters Colmex Pro Ltd nachahmt. Die echte CySEC-Lizenz von Colmex Pro Ltd erstreckt sich gerade nicht auf colmex-prime(.)com.
Wer bereits Geld über colmex-prime(.)com investiert hat und Probleme bei der Auszahlung hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten und keine zusätzlichen Ausweisdokumente oder sonstigen Unterlagen übersenden.
Wir empfehlen,
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading.
Sollten Sie Geld über colmex-prime(.)com investiert haben oder von Mitarbeitern der Plattform kontaktiert worden sein, prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Kontaktformular Kanzlei plan C
Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit colmex-prime(.)com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche
welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.a
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post colmex-prime(.)com: BaFin-Warnung – Verdacht auf Betrug: Anleger sollten keine weiteren Zahlungen leisten appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit klauskassner(.)com: BaFin warnt vor Festgeldangeboten – Festgeldbetrug durch Identitätsdiebstahl? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Festgeldbetrug nimmt seit Monaten deutlich zu. Nahezu täglich melden sich Anleger bei der Kanzlei plan C, die ihr Erspartes über vermeintlich seriöse Festgeldplattformen angelegt haben. Die Täter nutzen dabei häufig den guten Ruf real existierender Banken oder Finanzdienstleister, werben mit einer angeblichen Einlagensicherung und hohen Zinsen und täuschen so eine Seriosität vor, die tatsächlich nicht besteht.
In dieses Muster passt auch die aktuelle Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 09.07.2026 vor Angeboten über die Website klauskassner(.)com. Nach Angaben der BaFin handelt es sich hierbei um einen Identitätsdiebstahl zulasten des beaufsichtigten Wertpapierinstituts Klaus Kassner. Zudem besteht der Verdacht, dass über die Website unerlaubt Bank- oder Finanzdienstleistungen angeboten werden. Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass die Website nicht von dem beaufsichtigten Unternehmen betrieben wird. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Hier zur Warnung der BaFin vor klauskassner(.)com
Hier zur allgemeinen Warnung BaFin vor unseriösen Festgeldangeboten
Im Rahmen unserer eigenen Recherchen sind uns darüber hinaus mehrere Auffälligkeiten aufgefallen, die Anleger kritisch hinterfragen sollten:
Treffen mehrere Warnsignale zusammen und warnt zusätzlich die BaFin vor der Website, sollten Anleger äußerste Vorsicht walten lassen und keine Gelder überweisen.
Nach unserer Erfahrung laufen derartige Fälle häufig nach einem ähnlichen Muster ab:
Tatsächlich landet das Geld häufig auf Konten von Finanzagenten oder ausländischen Empfängerkonten und steht den Anlegern anschließend nicht mehr zur Verfügung.
Wer bereits Geld an klauskassner(.)com überwiesen oder dort persönliche Daten übermittelt hat, sollte möglichst schnell handeln.
Wir empfehlen insbesondere,
Je früher Zahlungswege nachvollzogen und Vermögenswerte identifiziert werden können, desto größer sind die Erfolgschancen.
Sehen Sie hierzu auch das Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz im FOCUS (Ausgabe 21/2026) zu modernen Betrugsmaschen im Internet. Dort erläutert sie, weshalb professionelle Internetauftritte und der Missbrauch seriöser Unternehmensidentitäten heute zu den größten Risiken für Anleger gehören.
Hier zum FOCUS-Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz
Kanzlei plan C vertritt bundesweit Geschädigte von Festgeldbetrug von klauskassner(.)com, die keine Auszahlung erhalten. Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren ausschließlich auf Fälle des Anlagebetrugs spezialisiert. Wir vertreten bundesweit Mandantinnen und Mandanten, die Opfer von Festgeldbetrug, Online-Anlagebetrug und Identitätsmissbrauch geworden sind.
Für unsere Mandanten, die über klauskassner(.)com Festgeld angelegt haben, haben wir bereits rechtliche Schritte zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
In zahlreichen Verfahren konnten wir bereits Rückzahlungen erreichen oder Vermögenswerte im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen sichern.
Wir prüfen insbesondere,
Wenn Sie Geld über klauskassner(.)com angelegt haben oder unsicher sind, ob Sie Opfer eines Festgeldbetrugs geworden sind, können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir prüfen Ihren Sachverhalt im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und erläutern Ihnen transparent die rechtlichen Möglichkeiten sowie die Erfolgsaussichten einer Rückforderung.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertritt seit vielen Jahren bundesweit Geschädigte von Festgeld- und Online-Anlagebetrug. Als Expertin für Anlagebetrug war sie hierzu unter anderem in der BILD vertreten und erläuterte dort die typischen Vorgehensweisen professioneller Täter sowie die wichtigsten Warnsignale für Anleger.
Hier zum BILD-Artikel: Das rät die Expertin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz bei Festgeldanlagen
Haben Sie über ein Festgeldangebot von klauskassner(.)com Geld investiert oder wurden Sie von angeblichen klauskassner(.)com -Mitarbeitern kontaktiert? Dann prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
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Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie über klauskassner(.)com Festgeld angelegt haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
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]]>The post zinslab(.)de: BaFin warnt vor Festgeld-Angeboten – Identitätsmissbrauch und Festgeldbetrug erkennen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 08.07.2026 vor der Website zinslab(.)de sowie vor E-Mails von Adressen mit der Domain @zinslab(.)de. Nach Erkenntnissen der Bafin bieten die Betreiber der Website und Versender der E-Mails ohne Erlaubnis Festgeldanlagen an.
Die Betreiber nutzen darüber hinaus im Impressum die Unternehmensdaten der HMC Maritime Capital GmbH, Hamburg. Es handelt sich dabei um einen Identitätsmissbrauch.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Nach unserer Erfahrung laufen derartige Fälle häufig nach einem ähnlichen Muster ab:
Tatsächlich landet das Geld häufig auf Konten von Finanzagenten oder ausländischen Empfängerkonten und steht den Anlegern anschließend nicht mehr zur Verfügung.
Besonders häufig stellen wir fest, dass betrügerische Festgeldplattformen mit der gesetzlichen Einlagensicherung werben. Dies vermittelt Anlegern den Eindruck einer besonders sicheren Geldanlage.
Dabei wird häufig übersehen, dass die gesetzliche Einlagensicherung ausschließlich Guthaben bei tatsächlich existierenden und regulierten Kreditinstituten schützt. Wird das Geld hingegen an einen unberechtigten Anbieter oder auf Konten der Täter überwiesen, greift die Einlagensicherung regelmäßig gerade nicht.
Gerade der Identitätsmissbrauch macht Festgeldbetrug heute besonders gefährlich. Die Täter übernehmen Namen, Anschriften, Handelsregisterangaben oder andere Unternehmensdaten tatsächlich existierender und seriöser Unternehmen. Für Anleger entsteht dadurch der Eindruck, sie hätten es mit einem etablierten und vertrauenswürdigen Anbieter zu tun.
Hinzu kommt, dass die Internetseiten häufig professionell gestaltet sind und mit offiziellen Unternehmensdaten, einer gesetzlichen Einlagensicherung, attraktiven Festgeldzinsen sowie einer langjährigen Unternehmenshistorie werben. Für juristische Laien ist regelmäßig nicht erkennbar, dass die Internetseite und die verwendeten Kontaktdaten tatsächlich nichts mit dem echten Unternehmen zu tun haben.
Nach unserer Erfahrung überprüfen viele Anleger zwar den Unternehmensnamen im Internet und finden dabei das tatsächlich existierende Unternehmen. Genau diesen Vertrauensvorschuss machen sich die Täter zunutze. Erst wenn die BaFin warnt oder die versprochene Auszahlung ausbleibt, wird der Identitätsmissbrauch häufig erkannt.
Gerade deshalb sollten Anleger nicht nur den Namen eines Unternehmens überprüfen, sondern auch die Internetadresse, die verwendeten E-Mail-Adressen, die Bankverbindung sowie die aufsichtsrechtlichen Angaben sorgfältig kontrollieren. Schon kleine Abweichungen können darauf hindeuten, dass Kriminelle die Identität eines seriösen Unternehmens missbrauchen.
Wer bereits Geld an zinslab(.).de überwiesen oder dort persönliche Daten übermittelt hat, sollte möglichst schnell handeln.
Wir empfehlen insbesondere,
Je früher Zahlungswege nachvollzogen und Vermögenswerte identifiziert werden können, desto größer sind die Erfolgschancen.
Sehen Sie hierzu auch das Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz im FOCUS (Ausgabe 21/2026) zu modernen Betrugsmaschen im Internet. Dort erläutert sie, weshalb professionelle Internetauftritte und der Missbrauch seriöser Unternehmensidentitäten heute zu den größten Risiken für Anleger gehören.
Hier zum FOCUS-Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren ausschließlich auf Fälle des Anlagebetrugs spezialisiert. Wir vertreten bundesweit Mandantinnen und Mandanten, die Opfer von Festgeldbetrug, Online-Anlagebetrug und Identitätsmissbrauch geworden sind.
Für unsere Mandanten, die über zinslab(.).de Festgeld angelegt haben, haben wir bereits rechtliche Schritte zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
In zahlreichen Verfahren konnten wir bereits Rückzahlungen erreichen oder Vermögenswerte im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen sichern.
Wir prüfen insbesondere,
Wenn Sie Geld über zinslab(.).de angelegt haben oder unsicher sind, ob Sie Opfer eines Festgeldbetrugs geworden sind, können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir prüfen Ihren Sachverhalt im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und erläutern Ihnen transparent die rechtlichen Möglichkeiten sowie die Erfolgsaussichten einer Rückforderung.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertritt seit vielen Jahren bundesweit Geschädigte von Festgeld- und Online-Anlagebetrug. Als Expertin für Anlagebetrug war sie hierzu unter anderem in der BILD vertreten und erläuterte dort die typischen Vorgehensweisen professioneller Täter sowie die wichtigsten Warnsignale für Anleger.
Hier zum BILD-Artikel: Das rät die Expertin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz bei Festgeldanlagen
Haben Sie über ein Festgeldangebot von zinslab(.).de Geld investiert oder wurden Sie von angeblichen zinslab(.).de -Mitarbeitern kontaktiert? Dann prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
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Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie über zinslab(.).de Festgeld angelegt haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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The post zinslab(.)de: BaFin warnt vor Festgeld-Angeboten – Identitätsmissbrauch und Festgeldbetrug erkennen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit sparanlagecheck(.)de: nach Warnung der BaFin Betrugsverdacht– so erhalten Anleger ihr Festgeld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Immer häufiger nutzen Täter professionell gestaltete Vergleichsportale, um Anleger auf vermeintlich attraktive Festgeldangebote aufmerksam zu machen. Mit der aktuellen Warnung vor sparanlagecheck(.)de reiht sich nun ein weiterer Anbieter in eine lange Liste von Internetseiten ein, über die nach unserer Erfahrung mutmaßlich unzulässige Festgeldanlagen vermittelt werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 06.07.2026 vor Angeboten über die Internetseite sparanlagecheck.de gewarnt. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Auf der Internetseite präsentiert sich sparanlagecheck.de als unabhängiges Vergleichsportal für Festgeldanlagen. Geworben wird unter anderem mit:
Gerade diese Aussagen sollen Vertrauen schaffen und sicherheitsorientierte Anleger ansprechen. Nach unserer Erfahrung finden sich vergleichbare Werbeaussagen jedoch häufig auch auf professionell gestalteten Internetseiten, die ausschließlich dazu dienen, Anleger zu hohen Überweisungen zu veranlassen.
Nach unserer Erfahrung laufen derartige Fälle häufig nach einem ähnlichen Muster ab:
Tatsächlich landet das Geld häufig auf Konten von Finanzagenten oder ausländischen Empfängerkonten und steht den Anlegern anschließend nicht mehr zur Verfügung.
Im Rahmen unserer Prüfung der angeblichen Zinsvergleich-Plattform sparanlagecheck(.)de sind uns mehrere Auffälligkeiten aufgefallen:
Besonders häufig stellen wir fest, dass betrügerische Festgeldplattformen mit der gesetzlichen Einlagensicherung werben. Dies vermittelt Anlegern den Eindruck einer besonders sicheren Geldanlage.
Dabei wird häufig übersehen, dass die gesetzliche Einlagensicherung ausschließlich Guthaben bei tatsächlich existierenden und regulierten Kreditinstituten schützt. Wird das Geld hingegen an einen unberechtigten Anbieter oder auf Konten der Täter überwiesen, greift die Einlagensicherung regelmäßig gerade nicht.
Wer bereits Geld an sparanlagecheck(.)de überwiesen oder dort persönliche Daten übermittelt hat, sollte möglichst schnell handeln.
Wir empfehlen insbesondere,
Je früher Zahlungswege nachvollzogen und Vermögenswerte identifiziert werden können, desto größer sind die Erfolgschancen.
Sehen Sie hierzu auch das Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz im FOCUS (Ausgabe 21/2026) zu modernen Betrugsmaschen im Internet. Dort erläutert sie, weshalb professionelle Internetauftritte und der Missbrauch seriöser Unternehmensidentitäten heute zu den größten Risiken für Anleger gehören.
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Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren ausschließlich auf Fälle des Anlagebetrugs spezialisiert. Wir vertreten bundesweit Mandantinnen und Mandanten, die Opfer von Festgeldbetrug, Online-Anlagebetrug und Identitätsmissbrauch geworden sind.
Für unsere Mandanten, die über sparanlagecheck(.)de Festgeld angelegt haben, haben wir bereits rechtliche Schritte zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
In zahlreichen Verfahren konnten wir bereits Rückzahlungen erreichen oder Vermögenswerte im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen sichern.
Wir prüfen insbesondere,
Wenn Sie Geld über sparanlagecheck(.)de angelegt haben oder unsicher sind, ob Sie Opfer eines Festgeldbetrugs geworden sind, können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir prüfen Ihren Sachverhalt im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und erläutern Ihnen transparent die rechtlichen Möglichkeiten sowie die Erfolgsaussichten einer Rückforderung.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertritt seit vielen Jahren bundesweit Geschädigte von Festgeld- und Online-Anlagebetrug. Als Expertin für Anlagebetrug war sie hierzu unter anderem in der BILD vertreten und erläuterte dort die typischen Vorgehensweisen professioneller Täter sowie die wichtigsten Warnsignale für Anleger.
Hier zum BILD-Artikel: Das rät die Expertin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz bei Festgeldanlagen
Haben Sie über ein Festgeldangebot von sparanlagecheck(.)de Geld investiert oder wurden Sie von angeblichen sparanlagecheck(.)de -Mitarbeitern kontaktiert? Dann prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
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Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie über sparanlagecheck(.)de Festgeld angelegt haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
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Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
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The post Erfahrungen mit sparanlagecheck(.)de: nach Warnung der BaFin Betrugsverdacht– so erhalten Anleger ihr Festgeld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post my.powertooltrade(.)vip: BaFin warnt vor PowerTool, eurofinanzhub(.)com, Quantum AI – so sollten Anleger nun reagieren appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Täglich wenden sich zahlreiche Anleger an unsere Kanzlei, die über bislang unbekannte Online-Handelsplattformen investiert haben. Wir prüfen diese Plattformen regelmäßig auf mögliche Warnsignale, recherchieren deren Hintergründe und leiten – soweit erforderlich – die notwendigen rechtlichen Schritte ein.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 03.07.2026 vor Angeboten von PowerTool. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Trading-Plattform my.powertooltrade(.)vip ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Der Zugang zu der Plattform erfolgt über eine sogenannte Landingpage (hier: eurofinanzhub(.)com), die dort unter der Bezeichnung „Quantum AI“ für eine KI-basierte Handelsplattform wirbt. Vor „Quantum AI“ hat die Bafin bereits mehrfach gewarnt.
Hier zur aktuellen Warnung der BaFin
Nach unserer Erfahrung folgen derartige Plattformen häufig einem ähnlichen Ablauf.
Wer nach PowerTool oder my.powertooltrade[.]vip recherchiert, stößt nicht auf eine einzelne Website, sondern auf ein mehrstufiges System. Der Zugang erfolgt zunächst über die Landingpage eurofinanzhub[.]com, die unter der Bezeichnung „Quantum AI“ für eine angeblich KI-gestützte Handelsplattform wirbt. Erst nach einer Registrierung gelangen Interessenten zur eigentlichen Handelsoberfläche von PowerTool.
Der weitere Ablauf entspricht einem Muster, das wir aus zahlreichen vergleichbaren Fällen kennen. Interessenten werden häufig über Werbung im Internet, in sozialen Medien oder durch angebliche Prominentenempfehlungen auf vermeintlich lukrative Anlagemöglichkeiten aufmerksam gemacht. Nach der Registrierung nehmen vermeintliche Broker oder Account-Manager telefonisch oder per Messenger Kontakt auf und begleiten die Anleger bei den ersten Einzahlungen.
Über die Handelsplattform werden anschließend oftmals hohe Gewinne angezeigt. Sobald jedoch eine Auszahlung verlangt wird, treten nicht selten Schwierigkeiten auf. Statt einer Auszahlung werden weitere Zahlungen gefordert – etwa für angebliche Steuern, Provisionen, Freischaltungen, Liquiditätsnachweise oder Compliance-Prüfungen. Teilweise verlangen die Betreiber zudem die Übersendung umfangreicher persönlicher Dokumente.
Folgende Umstände sollten Anleger besonders aufmerksam machen:
Bereits ein einzelnes dieser Merkmale muss nicht zwingend auf unseriöse Angebote hindeuten. Häufen sich jedoch mehrere dieser Anzeichen, ist besondere Vorsicht geboten.
Wer bereits Geld über Powertool oder Quantum AI investiert hat und Probleme bei der Auszahlung hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten und keine zusätzlichen Ausweisdokumente oder sonstigen Unterlagen übersenden.
Sinnvoll kann es sein, sämtliche Zahlungen, Kontoauszüge, Wallet-Adressen, Kommunikationsverläufe sowie E-Mails zu sichern und den Sachverhalt zeitnah rechtlich prüfen zu lassen. Je früher mögliche Zahlungsströme und beteiligte Konten nachvollzogen werden können, desto besser lassen sich weitere rechtliche Schritte vorbereiten.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Geschädigte im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading. Bereits jetzt vertreten wir Betroffene im Zusammenhang mit PowerTool bzw. Quantum AI und haben erste rechtliche Schritte eingeleitet.
Sollten auch Sie Geld über PowerTool bzw. Quantum AI investiert haben oder von Mitarbeitern der Plattform kontaktiert worden sein, prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Kontaktformular Kanzlei plan C
Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Powertool bzw. Quantum AI haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche
welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
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Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post my.powertooltrade(.)vip: BaFin warnt vor PowerTool, eurofinanzhub(.)com, Quantum AI – so sollten Anleger nun reagieren appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post helfenstein-ag(.)com: BaFin und FINMA warnen! Verdacht auf Festgeldbetrug – Anleger sollten jetzt handeln appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Gleich zwei Finanzaufsichtsbehörden warnen innerhalb weniger Tage vor helfenstein-ag(.)com: Nachdem die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA am 02.07.2026 eine Warnung veröffentlicht hatte, folgte am 03.07.2026 auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Nach Einschätzung der BaFin bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass Anleger hier nicht mit der echten Helfenstein Asset Management AG aus Luzern kommunizieren, sondern mit unbekannten Dritten, die den Namen eines real existierenden Schweizer Unternehmens missbrauchen.
Besonders deutlich ist die Warnung der FINMA: Die Internetseite helfenstein-ag(.)com steht nach Angaben der FINMA nicht im Zusammenhang mit der im Schweizer Handelsregister eingetragenen Helfenstein Asset Management AG, Luzern, CHE-111.708.730.
Genau dieses Muster beobachten wir derzeit in zahlreichen Fällen: Täter verwenden Namen, Handelsregisterdaten, Adressen oder angebliche Aufsichtsangaben real existierender Unternehmen, um Seriosität vorzutäuschen. Für Anleger ist dieser Identitätsmissbrauch häufig nur schwer erkennbar, weil die Angaben auf den ersten Blick plausibel wirken.
Die Internetseite tritt unter dem Namen „Helfenstein Asset Management AG“ auf und wirbt mit dem Eindruck einer regulierten Schweizer Vermögensverwaltung. Gleichzeitig stellt die FINMA klar, dass die Seite gerade nicht mit der echten Helfenstein Asset Management AG verbunden ist.
Auffällig ist außerdem, dass nach unserer Recherche auch die Domain helfenstein-ag(.)com erst kürzlich registriert wurde. Eine erst kurz bestehende Domain ist bei angeblich etablierten Finanzdienstleistern ein erhebliches Warnsignal, insbesondere wenn gleichzeitig mit langen Unternehmenshistorien, Handelsregisterdaten oder angeblicher Regulierung geworben wird.
Nach unserer Einschätzung sprechen mehrere Punkte für einen möglichen Identitätsmissbrauch:
Gerade bei Festgeldbetrug ist es typisch, dass Anleger zunächst professionell gestaltete Unterlagen, vermeintliche Kontoeröffnungsbestätigungen, Anlagezertifikate oder Vertragsdokumente erhalten. Entscheidend ist jedoch nicht, wie professionell die Unterlagen aussehen, sondern ob der Anbieter tatsächlich existiert, mit der echten Gesellschaft identisch ist und zur Entgegennahme von Kundengeldern berechtigt ist.
Viele Betroffene prüfen vor einer Überweisung das Handelsregister oder suchen nach dem Namen des Unternehmens. Finden sie dort tatsächlich eine Gesellschaft, fühlen sie sich sicher. Genau darauf setzen die Täter.
Der entscheidende Punkt ist aber: Der Handelsregistereintrag belegt nur, dass es eine echte Gesellschaft gibt. Er beweist nicht, dass die Personen, die Anleger kontaktieren, tatsächlich für diese Gesellschaft handeln.
Wenn E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Webseiten oder Bankverbindungen nicht eindeutig der echten Gesellschaft zugeordnet werden können, besteht ein erhebliches Risiko.
Sehen Sie hierzu auch das Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz im FOCUS (Ausgabe 21/2026) zu modernen Betrugsmaschen im Internet. Dort erläutert sie, weshalb professionelle Internetauftritte und der Missbrauch seriöser Unternehmensidentitäten heute zu den größten Risiken für Anleger gehören.
Hier zum FOCUS-Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz
Anleger, die bereits Geld im Zusammenhang mit helfenstein-ag(.)com überwiesen haben, sollten keine weiteren Zahlungen leisten. Das gilt insbesondere dann, wenn angebliche Steuern, Gebühren, Legitimationskosten, Freischaltungsgebühren oder weitere Einzahlungen verlangt werden.
Wichtig ist vielmehr, die Zahlungswege schnell zu sichern. Je früher gehandelt wird, desto eher können Empfängerbanken, Zahlungsdienstleister und Ermittlungsbehörden noch reagieren.
Betroffene sollten insbesondere folgende Unterlagen sichern:
Ob eine Rückholung möglich ist, hängt maßgeblich davon ab, wohin das Geld überwiesen wurde, wie viel Zeit seit der Zahlung vergangen ist und ob Empfängerkonten noch erreichbar sind.
In Betracht kommen insbesondere Maßnahmen gegenüber Empfängerbanken, strafrechtliche Schritte, die Sicherung von Kontoinformationen, Strafanzeige, Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren sowie die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche gegen Zahlungsempfänger oder beteiligte Finanzdienstleister.
Unsere Kanzlei prüft für Betroffene regelmäßig, welche konkreten Schritte im Einzelfall sinnvoll sind. Entscheidend ist dabei ein schnelles und strukturiertes Vorgehen
Die Warnungen von BaFin und FINMA sollten Anleger sehr ernst nehmen. Besonders schwer wiegt, dass die FINMA ausdrücklich klarstellt, dass helfenstein-ag(.)com nicht mit der echten Helfenstein Asset Management AG aus Luzern verbunden ist.
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte nicht abwarten und keinesfalls weitere Zahlungen leisten. Eine schnelle rechtliche Prüfung kann helfen, Zahlungswege nachzuvollziehen und mögliche Rückgewinnungsmaßnahmen einzuleiten.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertritt seit vielen Jahren bundesweit Geschädigte von Festgeld- und Online-Anlagebetrug. Als Expertin für Anlagebetrug war sie hierzu unter anderem in der BILD vertreten und erläuterte dort die typischen Vorgehensweisen professioneller Täter sowie die wichtigsten Warnsignale für Anleger.
Hier zum BILD-Artikel: Das rät die Expertin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz bei Festgeldanlagen
Sollten Sie Geld über helfenstein-ag(.)com investiert haben oder von Mitarbeitern der Plattform kontaktiert worden sein, prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
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Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit helfenstein-ag(.)com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche
welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post ultimaglobal(.)net: BaFin warnt vor Online-Trading-Plattform – Erfahrungen und Hilfe bei ausbleibender Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Täglich wenden sich zahlreiche Anleger an unsere Kanzlei, die über bislang unbekannte Online-Handelsplattformen investiert haben. Wir prüfen diese Plattformen regelmäßig auf mögliche Warnsignale, recherchieren deren Hintergründe und leiten – soweit erforderlich – die notwendigen rechtlichen Schritte ein.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 01.07.2026 eine offizielle Warnung vor den Angeboten auf der Website ultimaglobal(.)net veröffentlicht.
Nach Angaben der BaFin besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Darüber hinaus weist die BaFin ausdrücklich auf Identitätsdiebstähle hin.
Nach unserer Erfahrung folgen derartige Plattformen häufig einem ähnlichen Ablauf.
Interessenten werden oftmals über Werbung im Internet oder in sozialen Medien auf vermeintlich lukrative Anlagemöglichkeiten aufmerksam. Nach einer ersten Registrierung nehmen angebliche Broker oder Account-Manager telefonisch oder per Messenger Kontakt auf und begleiten die Anleger bei den ersten Einzahlungen.
Über die Handelsplattform werden anschließend häufig hohe Gewinne angezeigt. Möchten Anleger ihr Guthaben auszahlen lassen, treten jedoch nicht selten Schwierigkeiten auf. Statt einer Auszahlung werden weitere Zahlungen verlangt – etwa für angebliche Steuern, Provisionen, Freischaltungen, Liquiditätsnachweise oder Compliance-Prüfungen. Teilweise wird auch die Übersendung umfangreicher persönlicher Dokumente gefordert.
Auf ihrer Website präsentiert sich ultimaglobal(.)net als internationaler Anbieter für den Handel mit Aktien, Devisen, CFDs, Rohstoffen und Kryptowährungen. Dabei wirbt die Plattform unter anderem mit „ultraniedrigen Spreads ab 0,0 Pips“, provisionsfreiem Handel, schneller Orderausführung, einer persönlichen Betreuung in zwölf Sprachen sowie einer angeblich weltweit anerkannten Expertise im Finanzbereich. Zudem behauptet die Website, ihr hätten sich bereits „über 1 Million Trader weltweit“ angeschlossen und sie verfüge über „regulatorische Lizenzen in verschiedenen Rechtsordnungen“.
Gerade diese Aussagen sollten Anleger kritisch hinterfragen. Konkrete Angaben dazu, welche Gesellschaft die Plattform tatsächlich betreibt und über welche behördlichen Erlaubnisse sie verfügen soll, sind nach unserer Prüfung nicht transparent und nachvollziehbar ersichtlich. Umso schwerer wiegt, dass die BaFin ausdrücklich davor warnt, dass der Verdacht besteht, über ultimaglobal(.)net ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten und zudem auf Identitätsdiebstähle hinweist.
Folgende Umstände sollten Anleger besonders aufmerksam machen:
Bereits ein einzelnes dieser Merkmale muss nicht zwingend auf unseriöse Angebote hindeuten. Häufen sich jedoch mehrere dieser Anzeichen, ist besondere Vorsicht geboten.
Wer bereits Geld über ultimaglobal(.)net investiert hat und Probleme bei der Auszahlung hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten und keine zusätzlichen Ausweisdokumente oder sonstigen Unterlagen übersenden.
Sinnvoll kann es sein, sämtliche Zahlungen, Kontoauszüge, Wallet-Adressen, Kommunikationsverläufe sowie E-Mails zu sichern und den Sachverhalt zeitnah rechtlich prüfen zu lassen. Je früher mögliche Zahlungsströme und beteiligte Konten nachvollzogen werden können, desto besser lassen sich weitere rechtliche Schritte vorbereiten.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading.
Sollten Sie Geld über ultimaglobal(.)net investiert haben oder von Mitarbeitern der Plattform kontaktiert worden sein, prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
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Immer wieder gelingt es den Ermittlungsbehörden, auch international agierende Täterstrukturen im Bereich des Online-Anlagebetrugs aufzudecken und strafrechtlich zu verfolgen. Mehrere deutsche Großverfahren zeigen, dass Täter identifiziert, Vermögenswerte gesichert und erhebliche Beträge zugunsten der Geschädigten eingezogen werden können.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ultimaglobal(.)net haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche
welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 26 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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The post ultimaglobal(.)net: BaFin warnt vor Online-Trading-Plattform – Erfahrungen und Hilfe bei ausbleibender Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit ubk-markets(.)com: BaFin warnt – Auszahlung verweigert? Betrugsverdacht – Hilfe für Betroffene appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Täglich wenden sich zahlreiche Anleger an die auf Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C, nachdem sie über bislang unbekannte Online-Handelsplattformen investiert haben. Wir prüfen diese Plattformen regelmäßig auf mögliche Warnsignale, recherchieren deren Hintergründe und leiten – soweit erforderlich – die notwendigen rechtlichen Schritte ein.
Nachdem unsere Kanzlei für Mandanten Beschwerden gegen die Plattform ubk-markets(.)com eingereicht hatte, veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 26.06.2026 eine offizielle Warnung.
Nach den Feststellungen der BaFin werden über die Website ubk-markets(.)com ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Der Betreiber der Website tritt unter der Bezeichnung UBK Markets Ltd auf und gibt einen Unternehmenssitz in Zürich, Schweiz an. Darüber hinaus verweist er auf eine Lizenzierung durch die zypriotische Finanzmarktaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission). Bei der CySEC ist tatsächlich eine Gesellschaft mit dieser Firmierung registriert, die allerdings ausschließlich über eine Internetpräsenz unter ubkmarkets(.)com (Schreibweise ohne Bindestrich) verfügt. Der Bafin liegen keinerlei Informationen darüber vor, dass die bei der CySEC registrierte UBK Markets Ltd tatsächlich in irgendeiner Verbindung steht zu der Website ubk-markets.com (Schreibweise mit Bindestrich) bzw. den dort unterbreiteten Angeboten. Vielmehr handelt es sich offensichtlich um einen Identitätsdiebstahl.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Auch die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat auf unsere Beschwerde gegenüber unserer Kanzlei bestätigt, dass UBK-Markets über keine Bewilligung der FINMA verfügt. Zudem ergaben die Recherchen der FINMA weder einen Eintrag im Schweizer Handelsregister noch sonstige Hinweise auf eine tatsächliche Präsenz des Unternehmens in der Schweiz. Die FINMA hat angekündigt, den übermittelten Hinweisen nachzugehen und bei festgestellten Verstößen gegen das Aufsichtsrecht die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von ubk-markets(.)com und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Unsere Mandanten wurde u.a. über die vermeintlichen Anlageberater „Herrn Stern“ und „Herrn König“ zu hohen Investitionen auf der Plattform UBK Markets bewegt. Nachdem zunächst kleinere Gewinne ausgezahlt worden waren, setzten die Verantwortlichen sie mit angeblichen Kursverlusten, Handelskrediten sowie immer neuen Zahlungsforderungen massiv unter Druck. Trotz mehrfacher Zusicherungen, dass nach den weiteren Einzahlungen eine Auszahlung erfolgen werde, verlangten die Täter anschließend erneut angebliche Sicherheitsleistungen und Steuern.
Der Gesamtschaden der von unserer Kanzlei vertretenen Mandanten im Zusammenhang mit UBK Markets liegt mittlerweile bei weit über einer Million Euro.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit ubk-markets(.)com ist äußerst ernst zu nehmen. Besonders alarmierend sind insbesondere folgende Anzeichen:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, berichtet aus ihrer Praxiserfahrung, dass besondere Vorsicht geboten ist, wenn zugesagte Auszahlungen ausbleiben oder plötzlich weitere Einzahlungen verlangt werden. Betroffene sollten in solchen Fällen sämtliche Vorgänge sorgfältig dokumentieren, keine weiteren Überweisungen leisten und möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
„Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.“
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading.
Sollten Sie Geld über ubk-markets(.)com investiert haben oder von Mitarbeitern der Plattform kontaktiert worden sein, prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
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Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ubk-markets(.)com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
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The post Erfahrungen mit ubk-markets(.)com: BaFin warnt – Auszahlung verweigert? Betrugsverdacht – Hilfe für Betroffene appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Velora Xuni und Xoneri Valu: Erfahrungen – Betrug oder seriöse Handelsplattform? Warnsignale für Anleger appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Derzeit erreichen unsere Kanzlei bereits mehrere Anfragen von Anlegern, die über die Internetseiten velora-xuni.com bzw. velora-xuni.de Geld investieren oder investieren sollten.
Nach einer ersten Prüfung bestehen aus unserer Sicht mehrere deutliche Warnsignale, die Anleger zu besonderer Vorsicht veranlassen sollten.
Auffällig ist zunächst, dass die Domain velora-xuni.de auf eine Plattform führt, die unter der Bezeichnung Xoneri Valu auftritt. Die Internetseite velora-xuni.com verwendet dagegen den Namen Velora Xuni.
Nach unserer ersten Prüfung weisen beide Internetseiten erhebliche Gemeinsamkeiten auf. Insbesondere die Werbeaussagen und das Erscheinungsbild lassen darauf schließen, dass beide Angebote zumindest eng miteinander verbunden sein könnten.
Besonders auffällig ist die Verwendung prominenter Persönlichkeiten.
Nach den uns vorliegenden Informationen werben die Plattformen unter anderem mit Fotos sowie angeblichen Empfehlungen von
Derartige Werbung begegnet uns seit Jahren bei unseriösen Online-Anlageplattformen. Anlegern soll dadurch der Eindruck vermittelt werden, bekannte Persönlichkeiten hätten selbst investiert oder würden die Plattform empfehlen.
Für eine tatsächliche Zusammenarbeit oder Unterstützung dieser Plattformen liegen uns derzeit keinerlei belastbare Hinweise vor. Nach unserer Erfahrung werden Namen und Bilder prominenter Personen häufig ohne deren Zustimmung verwendet, um Vertrauen zu schaffen.
Der Missbrauch der Identität prominenter Persönlichkeiten ist für unsere Kanzlei kein neues Phänomen. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Identitätsmissbrauch prominenter Persönlichkeiten im Zusammenhang mit Online-Anlagebetrug. Zu diesem Thema wurde sie auch im ARD-Politikmagazin „Millionen-Betrug mit Fake-Profilen – wie Anleger getäuscht werden“ als Expertin interviewt.
ARD-Politikmagazin – „Millionen-Betrug mit Fake-Profilen – wie Anleger getäuscht werden“
Ein weiteres Warnsignal sind die Werbeaussagen über die verwendete Technologie.
So wird auf der Internetseite unter anderem behauptet, Xoneri Valu verwende künstliche Intelligenz und hochmoderne Algorithmen, um ausschließlich gewinnbringende Trades durchzuführen.
Eine derartige Aussage ist aus unserer Sicht nicht seriös.
Kein seriöser Finanzdienstleister kann dauerhaft ausschließlich profitable Handelsgeschäfte garantieren oder den Eindruck erwecken, Verluste seien praktisch ausgeschlossen. Kapitalanlagen sind stets mit Risiken verbunden.
Gerade Werbeaussagen, die nahezu sichere Gewinne oder außergewöhnlich hohe Erfolgsquoten versprechen, sollten Anleger besonders kritisch hinterfragen.
Ein weiteres Warnsignal betrifft das Alter der Internetpräsenz.
Wir haben recherchiert, dass die Domain velora-xuni.com erst am 24. Juni 2026 registriert. Zudem erfolgt die Registrierung über einen Anonymisierungsdienst, sodass die tatsächlichen Betreiber nach außen nicht ohne Weiteres erkennbar sind.
Gerade bei Plattformen, die angeblich weltweit Finanzdienstleistungen anbieten, ist eine erst wenige Tage zuvor registrierte Domain ein Umstand, der Anleger besonders vorsichtig machen sollte.
Obwohl die Internetseite erst seit kurzer Zeit registriert ist, haben sich bereits mehrere Anleger an unsere Kanzlei gewandt.
Nach den bisherigen Schilderungen erfolgen zunächst häufig vergleichsweise geringe Einzahlungen. Anschließend werden Anleger regelmäßig telefonisch kontaktiert und zu weiteren Investitionen bewegt.
Aus zahlreichen vergleichbaren Verfahren wissen wir, dass der eigentliche finanzielle Schaden häufig erst durch spätere Nachzahlungen entsteht.
Anleger sollten besonders aufmerksam werden, wenn mehrere der folgenden Merkmale zusammentreffen:
Treffen mehrere dieser Umstände zusammen, empfiehlt sich besondere Vorsicht.
Wer bereits Geld investiert hat oder von Mitarbeitern der Plattform kontaktiert wird, sollte nach unserer Erfahrung insbesondere
Je früher die vorhandenen Unterlagen gesichert werden, desto besser lassen sich mögliche rechtliche Schritte vorbereiten.
Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Bereich Online-Anlagebetrug und Cybertrading.
Sollten Sie Geld über Velora Xuni oder Xoneri Valu investiert haben oder von Mitarbeitern der Plattform kontaktiert worden sein, prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung und erläutern Ihnen die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
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Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass sich die Verantwortlichen ausschließlich im Ausland befinden und niemals identifiziert werden können, zeigen mehrere deutsche Großverfahren, dass eine Strafverfolgung durchaus möglich ist.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Velora Xuni oder Xoneri Valu haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
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– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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The post Velora Xuni und Xoneri Valu: Erfahrungen – Betrug oder seriöse Handelsplattform? Warnsignale für Anleger appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post WhatsApp-Trading-Betrug: Wie Professoren, Assistentinnen und KI-Handel Anleger täuschen –und was Betroffene tun sollten appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Immer mehr Anleger werden Opfer professionell organisierter WhatsApp-Investmentgruppen, in denen sich angebliche Professoren, Börsenexperten oder erfolgreiche Vermögensverwalter als seriöse Finanzberater ausgeben und gemeinsam mit einer freundlichen Assistentin über Wochen oder sogar Monate hinweg gezielt Vertrauen aufbauen. Was zunächst wie eine exklusive Börsen-Community mit kostenlosen Aktienempfehlungen, fundierten Marktanalysen und modernen KI-Handelsstrategien erscheint, endet für viele Betroffene mit Verlusten von mehreren Zehntausend oder sogar Hunderttausenden Euro.
Die Kanzlei plan C vertritt seit Jahren bundesweit Geschädigte von WhatsApp-Anlagebetrug, Krypto-Betrug und internationalem Cybertrading-Betrug. Dabei zeigt sich immer wieder, dass sich zwar die Namen der angeblichen Professoren, Assistentinnen, Handelsplattformen und Kryptowährungen ändern, die Betrugsmasche selbst jedoch nahezu identisch bleibt. Unabhängig davon, ob die Täter unter Bezeichnungen wie SNUTX, ZRAOX, YBUOJ, TWAAO, Zeniya oder völlig neuen Tradingplattformen auftreten, folgen die Abläufe regelmäßig demselben Muster.
Viele unserer Mandanten berichten, dass sie zunächst über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder durch eine zufällige Einladung in eine WhatsApp-Gruppe aufgenommen wurden. Dort tritt regelmäßig ein angeblicher Professor, erfolgreicher Börsenexperte oder institutioneller Investor auf, der mit professionell wirkenden Marktanalysen, täglichen Börsenkommentaren und scheinbar fundierten Aktienempfehlungen das Vertrauen der Gruppenmitglieder gewinnt.
Unterstützt wird dieser vermeintliche Experte fast immer von einer freundlichen Assistentin, die neue Mitglieder persönlich begrüßt, Fragen beantwortet, organisatorische Hinweise gibt und häufig über Wochen hinweg täglich Kontakt hält. Gerade diese intensive persönliche Betreuung vermittelt vielen Anlegern den Eindruck, Teil einer exklusiven Investmentgemeinschaft zu sein, deren Mitglieder Zugang zu besonderen Informationen und professionellen Handelsstrategien besitzen.
Zu Beginn erhalten die Gruppenmitglieder häufig kostenlose Aktienempfehlungen oder allgemeine Börsenanalysen. Nicht selten entwickeln sich einzelne Empfehlungen tatsächlich positiv, wodurch das Vertrauen der Anleger zusätzlich gestärkt wird. Aus Sicht der Geschädigten entsteht dadurch der Eindruck, dass der angebliche Professor tatsächlich über außergewöhnliche Marktkenntnisse verfügt.
Genau dieser Vertrauensaufbau bildet jedoch den Kern der Betrugsmasche. Denn erst nachdem über Wochen eine persönliche Beziehung aufgebaut wurde, präsentieren die Täter ihre eigentlichen Investmentangebote.
Im nächsten Schritt werben die Täter mit angeblich besonders lukrativen Investitionsmöglichkeiten, zu denen normale Privatanleger angeblich keinen Zugang hätten. Besonders häufig werden derzeit künstliche Intelligenz, automatisierter KI-Handel, exklusive Handelsalgorithmen, institutionelle Strategien, VIP-Mitgliedschaften, Vorzugsaktien, exklusive IPO-Beteiligungen oder neu entwickelte Kryptowährungen und Token-Projekte beworben.
Den Anlegern wird vermittelt, dass ausschließlich ausgewählte Mitglieder der WhatsApp-Gruppe an diesen außergewöhnlichen Investitionsmöglichkeiten teilnehmen dürften und deshalb kurzfristig handeln müssten. Diese Kombination aus Exklusivität, Autorität und künstlich erzeugtem Zeitdruck führt häufig dazu, dass immer höhere Geldbeträge investiert werden.
Besonders perfide ist, dass viele Handelsplattformen zunächst hohe Buchgewinne anzeigen oder sogar kleinere Auszahlungen ermöglichen. Dadurch entsteht bei den Geschädigten der Eindruck, dass die Plattform tatsächlich funktioniert und reale Gewinne erwirtschaftet werden.
Gerade diese anfänglichen Erfolgserlebnisse führen jedoch häufig dazu, dass Anleger ihre Investitionen erheblich erhöhen. Aus zunächst 5.000 oder 10.000 Euro entwickeln sich nicht selten Verluste im sechsstelligen Bereich.
Sobald größere Beträge investiert wurden, verweigern die Betreiber regelmäßig jede Auszahlung. Stattdessen werden immer neue Forderungen erhoben. Angeblich seien zunächst Steuern, AML-Prüfungen, Sicherheitsleistungen, Liquiditätsnachweise, Blockchain-Verifizierungen, Wallet-Freischaltungen oder sonstige Gebühren zu bezahlen.
Viele Geschädigte leisten diese weiteren Zahlungen in der Hoffnung, anschließend endlich ihr Guthaben ausgezahlt zu bekommen. Tatsächlich vergrößert sich der finanzielle Schaden dadurch jedoch häufig erheblich.
Ob SNUTX, ZRAOX, YBUOJ, TWAAO, Zeniya oder künftig völlig neue Bezeichnungen verwendet werden: Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass sich die Täterorganisationen regelmäßig derselben Vorgehensweise bedienen. Charakteristisch sind ein angeblicher Professor oder Börsenexperte, eine freundliche Assistentin, tägliche Börseninformationen, exklusive VIP-Gruppen, hohe Gewinnversprechen, künstlicher Zeitdruck sowie schließlich verweigerte Auszahlungen und immer neue Zahlungsaufforderungen.
Die Namen ändern sich nahezu wöchentlich – die Betrugsmasche bleibt erstaunlich konstant.
Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Online-Anlagebetrugs wurde Rechtsanwältin Tanja Nauschütz unter anderem vom FOCUS als Expertin zu KI-gestützten Betrugsmaschen und moderner Cyberkriminalität sowie von ARD und BR zu Online-Investmentbetrug und den Methoden internationaler Täternetzwerke interviewt.
BR: Der Millionenbetrug · Wie Anleger um ihr Geld gebracht werden
ARD-Politikmagazin – „Millionen-Betrug mit Fake-Profilen – wie Anleger getäuscht werden“
Viele Geschädigte fragen sich nach Bekanntwerden des Betrugs, wie ihnen dies trotz ihrer beruflichen Erfahrung passieren konnte. Tatsächlich vertreten wir regelmäßig Ärzte, Unternehmer, Ingenieure, Führungskräfte, Beamte, Juristen und andere Akademiker, die Opfer solcher WhatsApp-Investmentgruppen geworden sind.
Der Grund liegt darin, dass die Täter keine technischen Schwachstellen ausnutzen, sondern gezielt psychologische Mechanismen einsetzen. Sie arbeiten mit Autorität, sozialer Bestätigung innerhalb der Gruppe, persönlicher Wertschätzung, Vertrauen und der Angst, eine außergewöhnliche Gewinnchance zu verpassen. Diese Form gezielter psychologischer Manipulation wird als Social Engineering bezeichnet und kann grundsätzlich jeden Menschen treffen.
Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer einer WhatsApp-Investmentgruppe geworden zu sein, sollten Sie:
Je früher digitale Spuren gesichert und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, desto größer sind die Chancen, Zahlungsströme nachzuvollziehen und weitere Erkenntnisse über die Täter zu gewinnen.
Auch wenn viele Betroffene zunächst davon ausgehen, dass ihr Geld endgültig verloren ist, hinterlassen die Täter regelmäßig digitale Spuren über Bankkonten, Zahlungsdienstleister, Kryptobörsen, Wallet-Adressen und Kommunikationswege. Eine sorgfältige Analyse der Zahlungsströme kann daher wertvolle Ermittlungsansätze liefern und in geeigneten Fällen weitere rechtliche Schritte ermöglichen.
Wurden Einzahlungen ganz oder teilweise in Kryptowährungen geleistet, bietet die Kanzlei plan C in geeigneten Fällen eine spezialisierte Blockchain-Analyse an. Hierbei werden die Transaktionswege der eingesetzten Kryptowährungen ausgewertet, um nachzuvollziehen, über welche Wallet-Adressen, Kryptobörsen oder sonstigen Dienstleister die Vermögenswerte weitergeleitet wurden. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse können wertvolle Ermittlungsansätze liefern, Zahlungsströme nachvollziehbar machen und dazu beitragen, weitere Beteiligte oder bislang unbekannte Wallet-Adressen zu identifizieren.
Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass sich die Verantwortlichen ausschließlich im Ausland befinden und niemals identifiziert werden können, zeigen mehrere deutsche Großverfahren, dass eine Strafverfolgung durchaus möglich ist.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Die Kanzlei plan C vertritt seit Jahren bundesweit Opfer von WhatsApp-Betrug, KI-Betrug. Bitcoin-Betrug und internationalem Kryptowährungsbetrug.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertrat unter anderem Geschädigte in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. Als Expertin für Anlagebetrug, Krypto-Betrug und internationale Cybercrime-Verfahren wurde sie unter anderem von ARD, BR, Stiftung Warentest, BILD, FOCUS und ProSieben interviewt.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post WhatsApp-Trading-Betrug: Wie Professoren, Assistentinnen und KI-Handel Anleger täuschen –und was Betroffene tun sollten appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Love Scam 2026: Chinesische Frau empfiehlt Krypto über WhatsApp, LinkedIn, Tinder? So bekommen Opfer ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>„Sie schrieb mir jeden Tag. Nach sieben Monaten hatte ich 280.000 Euro verloren.“
Mit nahezu identischen Schilderungen wenden sich inzwischen immer mehr Mandanten an unsere Kanzlei. Ausgangspunkt ist häufig eine scheinbar zufällige Kontaktaufnahme durch eine attraktive Frau über WhatsApp, Tinder, Instagram, Facebook oder LinkedIn. Die angebliche Gesprächspartnerin stammt nach ihren Angaben meist aus Singapur, Hongkong, Taiwan oder China, ist Unternehmerin, Investorin oder erfolgreiche Geschäftsfrau und vermittelt von Beginn an den Eindruck besonderer Seriosität und finanzieller Kompetenz.
Anders als bei klassischen Anlagebetrugsfällen steht zu Beginn jedoch nicht das Geld im Mittelpunkt. Vielmehr investieren die Täter erhebliche Zeit und Mühe in den Aufbau einer persönlichen und emotionalen Beziehung. Über Wochen oder sogar Monate hinweg finden tägliche Gespräche statt. Es werden Fotos aus dem Alltag versendet, Geschichten über Familie und Beruf erzählt sowie Zukunftspläne und persönliche Wünsche besprochen. Viele Betroffene berichten rückblickend, erstmals seit langer Zeit das Gefühl gehabt zu haben, auf einen Menschen getroffen zu sein, der echtes Interesse an ihnen zeigt und ihnen Aufmerksamkeit, Verständnis und Zuneigung entgegenbringt.
Erst nachdem ein tragfähiges Vertrauensverhältnis aufgebaut wurde, lenken die Täter das Gespräch auf vermeintlich lukrative Investitionen in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder USDT. Genau in diesem Moment beginnt regelmäßig die eigentliche Betrugsphase.
Diese Betrugsmasche wird international als „Pig Butchering Scam“ bezeichnet. Der Begriff stammt ursprünglich aus China und wird dort als „Sha Zhu Pan“ beschrieben. Gemeint ist eine Vorgehensweise, bei der die Opfer über einen langen Zeitraum hinweg emotional manipuliert und psychologisch auf die spätere Geldanlage vorbereitet werden. Die Täter „mästen“ ihre Opfer bildlich gesprochen mit Aufmerksamkeit, Komplimenten, Verständnis, Vertrauen und teilweise sogar Liebesversprechen, bevor sie diese zu immer höheren Investitionen bewegen.
Nach unseren Erfahrungen handelt es sich dabei mittlerweile um eine der weltweit erfolgreichsten und zugleich gefährlichsten Formen des Online-Anlagebetrugs. Die Täter agieren hochprofessionell, arbeitsteilig und häufig innerhalb international organisierter Betrugsnetzwerke. Sie verfügen über feste Gesprächsleitfäden und nutzen gezielt psychologische Methoden, um Vertrauen aufzubauen, Zweifel auszuräumen und ihre Opfer schrittweise zu immer höheren Investitionen zu bewegen.
In unserer anwaltlichen Praxis begegnen uns bei Fällen von Love Scam, Romance Scam und Pig Butchering immer wieder dieselben Auffälligkeiten:
• Kontaktaufnahme über Tinder, WhatsApp, Instagram, Facebook oder LinkedIn
• Angeblich erfolgreiche Unternehmerin oder Investorin aus Singapur, Hongkong, Taiwan oder China
• Besonders professionelle und auffallend attraktive Profilfotos
• Täglicher Kontakt über einen längeren Zeitraum
• Keine persönlichen Treffen trotz intensiver Kommunikation
• Videotelefonate werden vermieden oder funktionieren angeblich nicht
• Empfehlung einer bestimmten Trading-Plattform oder Krypto-App
• Zunächst kleine Gewinne oder erfolgreiche Testauszahlungen
• Anschließend Aufforderung zu immer höheren Einzahlungen
• Später angebliche Steuerforderungen, AML-Gebühren, Sicherheitsleistungen oder Freischaltungsgebühren
• Auszahlungen werden verzögert oder vollständig verweigert
Wer mehrere dieser Merkmale wiedererkennt, sollte äußerste Vorsicht walten lassen und keine weiteren Zahlungen leisten.
Viele Betroffene stellen sich nach Bekanntwerden des Betrugs die Frage, wie ihnen dies trotz ihrer beruflichen Erfahrung und Bildung passieren konnte. Tatsächlich vertreten wir regelmäßig Ärzte, Ingenieure, Unternehmer, Führungskräfte, Beamte, Juristen und Akademiker, die Opfer eines solchen Betrugssystems geworden sind.
Der Grund hierfür liegt darin, dass die Täter keine technischen Schwachstellen ausnutzen, sondern gezielt menschliche Bedürfnisse nach Vertrauen, Anerkennung, Hoffnung und emotionaler Nähe ansprechen. Diese Form der psychologischen Manipulation wird als „Social Engineering“ bezeichnet und zählt zu den wirksamsten Methoden organisierter Betrugsnetzwerke.
Viele Betroffene schämen sich nach Bekanntwerden des Betrugs und sprechen selbst mit engen Familienangehörigen oder Freunden zunächst nicht darüber. Wir können diese Gefühle sehr gut nachvollziehen. In den meisten Fällen sind die Opfer überzeugt, besonders vorsichtig gehandelt zu haben, und fragen sich später, wie ihnen dies dennoch passieren konnte.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass ein Love Scam oder Pig-Butchering-Betrug grundsätzlich jeden Menschen treffen kann – unabhängig von Alter, Bildungsgrad, Beruf oder Lebenserfahrung. Die Verantwortung liegt nicht bei den Betroffenen, sondern bei den Tätern, die über Wochen oder sogar Monate hinweg gezielt Vertrauen aufbauen, um dieses anschließend für ihre Betrugszwecke auszunutzen.
Tatsächlich arbeiten die Täter jedoch mit professionellen psychologischen Methoden und nutzen gezielt menschliche Bedürfnisse nach Nähe, Vertrauen, Anerkennung und emotionaler Verbundenheit aus. Nach unserer Erfahrung kann deshalb grundsätzlich jeder Mensch Opfer eines Love Scams oder Pig-Butchering-Betrugs werden – unabhängig von Alter, Bildungsgrad, Beruf oder Lebenserfahrung.
Viele Opfer gehen zunächst davon aus, dass ihr Geld unwiederbringlich verloren ist, weil die Zahlungen in Kryptowährungen erfolgt sind. Diese Einschätzung trifft jedoch nicht immer zu.
Zwar nutzen die Täter regelmäßig Bitcoin, Ethereum, USDT oder andere Kryptowährungen, dennoch hinterlassen sämtliche Transaktionen digitale Spuren auf der Blockchain. Wallet-Adressen, Transaktionsverläufe, Kryptobörsen, Zahlungsdienstleister und Empfängerkonten können wichtige Ermittlungsansätze liefern.
Durch moderne Blockchain-Forensik, internationale Auskunftsersuchen, strafrechtliche Ermittlungen und die Zusammenarbeit mit Kryptobörsen lassen sich häufig wertvolle Erkenntnisse über die Geldflüsse und beteiligten Akteure gewinnen.
Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass sich die Verantwortlichen ausschließlich im Ausland befinden und niemals identifiziert werden können, zeigen mehrere deutsche Großverfahren, dass eine Strafverfolgung durchaus möglich ist.
Die Kanzlei plan C vertrat die Geschädigten in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. u.a. den Geschädigten mit dem höchsten Einzelschaden von knapp einer halben Million Euro. In diesem Verfahren konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert sowie mehrere Beteiligte identifiziert und verurteilt werden.
Auch wenn nicht jeder Einzelfall zu einer Anklage führt, zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre deutlich, dass internationale Ermittlungsbehörden zunehmend erfolgreich gegen organisierte Betrugsnetzwerke vorgehen.
Wer den Verdacht hat, Opfer eines Krypto-Betrugs über WhatsApp, Tinder, LinkedIn, Instagram oder Facebook geworden zu sein, sollte schnell handeln:
Die Kanzlei plan C vertritt seit Jahren bundesweit Opfer von Love Scam, Romance Scam, Pig Butchering Scam und internationalem Kryptowährungsbetrug.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Love-Scam-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
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– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertrat unter anderem Geschädigte in einem der größten Cybertrading-Strafverfahren Deutschlands vor dem Landgericht Bamberg. Als Expertin für Anlagebetrug, Krypto-Betrug und internationale Cybercrime-Verfahren wurde sie unter anderem von ARD, BR, Stiftung Warentest, BILD, FOCUS und ProSieben interviewt.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Erfahrungen mit Cctechnologie(.)com: BaFin ermittelt! Vorsicht vor Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Zahl betrügerischer Online-Investmentplattformen nimmt weiter zu. Anleger werden mit professionellen Internetauftritten und hohen Gewinnversprechen zu Einzahlungen verleitet. Aktuell warnt die BaFin vor der Plattform Cctechnologie(.)com.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 22.06.2026 vor Angeboten auf der Website Cctechnologie(.)com. Nach Erkenntnissen der Bafin bieten die Betreiber auf dieser Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen an. Sie geben sich als fiktives Unternehmen namens Capital Core Technologie aus. Die Betreiber werden nicht von der Bafin beaufsichtigt.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von Cctechnologie(.)com und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit Cctechnologie(.)com ist äußerst ernst zu nehmen. Besonders alarmierend sind insbesondere folgende Anzeichen:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, berichtet aus ihrer Praxiserfahrung, dass besondere Vorsicht geboten ist, wenn zugesagte Auszahlungen ausbleiben oder plötzlich weitere Einzahlungen verlangt werden. Betroffene sollten in solchen Fällen sämtliche Vorgänge sorgfältig dokumentieren, keine weiteren Überweisungen leisten und möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
„Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Cctechnologie(.)com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Ihre Einschätzungen und Erfahrungen werden regelmäßig von überregionalen Medien wie ARD, ZDF, Focus, Stiftung Warentest, BILD, Handelsblatt u.a. aufgegriffen.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit Cctechnologie(.)com: BaFin ermittelt! Vorsicht vor Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post novadiusmanagement(.)com und novadiusmanagement(.)ai: Verdacht auf Trading-Betrug – BaFin veröffentlicht Warnung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Zahl betrügerischer Online-Investmentplattformen nimmt weiter zu. Anleger werden mit professionellen Internetauftritten und hohen Gewinnversprechen zu Einzahlungen verleitet. Aktuell warnt die BaFin vor den Plattformen novadiusmanagement(.)com und novadiusmanagement(.)ai.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 18.06.2026 vor Angeboten auf den Websites novadiusmanagement(.)com und novadiusmanagement(.)ai. Dort bietet der Betreiber nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Der Betreiber behauptet wahrheitswidrig, in den USA reguliert zu sein. Das trifft nicht zu.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie die Obigen, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von novadiusmanagement(.)com und novadiusmanagement(.)ai und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit novadiusmanagement(.)com und novadiusmanagement(.)ai ist äußerst ernst zu nehmen. Besonders alarmierend sind insbesondere folgende Anzeichen:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, berichtet aus ihrer Praxiserfahrung, dass besondere Vorsicht geboten ist, wenn zugesagte Auszahlungen ausbleiben oder plötzlich weitere Einzahlungen verlangt werden. Betroffene sollten in solchen Fällen sämtliche Vorgänge sorgfältig dokumentieren, keine weiteren Überweisungen leisten und möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
„Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.“
Sehen Sie hierzu auch: Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz im aktuellen FOCUS (Ausgabe 21/2025 vom 15.05.2026) als Expertin zu Cyberkriminalität und modernen KI-Betrugsmaschen: „Viele Angriffe wirken heute professioneller und glaubwürdiger denn je. Täter arbeiten gezielt mit Vertrauen, Zeitdruck und psychologischer Manipulation – häufig mit erheblichen finanziellen Folgen für Betroffene. Angriffe, die mit täuschend echten Nachrichten arbeiten, sind oft nur schwer als Betrug zu erkennen. Umso wichtiger sind Aufmerksamkeit, ein gesundes Misstrauen sowie schnelles Handeln der Betroffenen.“
Hier zum ganzen Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz auf focusplus.de
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit novadiusmanagement(.)com und novadiusmanagement(.)ai haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post novadiusmanagement(.)com und novadiusmanagement(.)ai: Verdacht auf Trading-Betrug – BaFin veröffentlicht Warnung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Negative Erfahrungen mit ibo-services(.)com oder thegermansherpa(.)com: BaFin-Warnung – was Anleger jetzt tun sollten appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Betrügerische Online-Investmentplattformen locken Anleger weiterhin mit professionell gestalteten Webseiten und vermeintlich attraktiven Renditen. Aktuell warnt die BaFin vor den Angeboten ibo-services(.)com und thegermansherpa(.)com.
Die Finanzaufsicht Bafin warnte am 16.06.2026 vor Angeboten auf den Websites ibo-services(.)com und thegermansherpa(.)com. Nach Erkenntnissen der Bafin bieten die unbekannten Betreiber dort Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Auf den Websites werden die Stammdaten der 123 Invest Finanzgesellschaft III mbH verwendet. Die Angebote stammen nicht von der 123 Invest Finanzgesellschaft III mbH. Es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie die Obigen, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von ibo-services(.)com und thegermansherpa(.)com und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit ibo-services(.)com und thegermansherpa(.)com ist äußerst ernst zu nehmen. Besonders alarmierend sind insbesondere folgende Anzeichen:
Empfohlene Tipps für Betroffene
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, rät zur Vorsicht, wenn zugesagte Auszahlungen ausbleiben oder plötzlich weitere Einzahlungen verlangt werden. Betroffene sollten sämtliche Vorgänge dokumentieren, keine weiteren Zahlungen leisten und frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
„Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.“
„Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.“
Sehen Sie hierzu auch: Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz im aktuellen FOCUS (Ausgabe 21/2025 vom 15.05.2026) als Expertin zu Cyberkriminalität und modernen KI-Betrugsmaschen: „Viele Angriffe wirken heute professioneller und glaubwürdiger denn je. Täter arbeiten gezielt mit Vertrauen, Zeitdruck und psychologischer Manipulation – häufig mit erheblichen finanziellen Folgen für Betroffene. Angriffe, die mit täuschend echten Nachrichten arbeiten, sind oft nur schwer als Betrug zu erkennen. Umso wichtiger sind Aufmerksamkeit, ein gesundes Misstrauen sowie schnelles Handeln der Betroffenen.“
Hier zum ganzen Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz auf focusplus.de
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ibo-services(.)com und thegermansherpa(.)com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung – Kanzlei plan C
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]]>The post 3kinvestment(.)company: BaFin warnt – Verdacht auf Krypto-Betrug! So handeln Sie richtig appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Zahl betrügerischer Online-Investmentplattformen nimmt weiter zu. Anleger werden mit professionellen Internetauftritten und hohen Gewinnversprechen zu Einzahlungen verleitet. Aktuell warnt die BaFin vor der Plattform 3kinvestment(.)company.
Die Finanzaufsicht Bafin warnte am 12.06.2026 vor Angeboten auf der Website 3kinvestment(.)company. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Wertpapier- sowie Krypowerte-Dienstleistungen erbringen.
Entgegen der Angaben auf der Website besteht kein Zusammenhang mit der 3K Investment Office GmbH mit Sitz in München. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die 3K Investment Office GmbH steht in keinem Zusammenhang mit der Website 3kinvestment(.)company und den dort angebotenen Dienstleistungen.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von 3kinvestment(.)company und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit 3kinvestment(.)company ist äußerst ernst zu nehmen. Besonders alarmierend sind insbesondere folgende Anzeichen:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, berichtet aus ihrer Praxiserfahrung, dass besondere Vorsicht geboten ist, wenn zugesagte Auszahlungen ausbleiben oder plötzlich weitere Einzahlungen verlangt werden. Betroffene sollten in solchen Fällen sämtliche Vorgänge sorgfältig dokumentieren, keine weiteren Überweisungen leisten und möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
„Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.“
Sehen Sie hierzu auch: Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz im aktuellen FOCUS (Ausgabe 21/2025 vom 15.05.2026) als Expertin zu Cyberkriminalität und modernen KI-Betrugsmaschen: „Viele Angriffe wirken heute professioneller und glaubwürdiger denn je. Täter arbeiten gezielt mit Vertrauen, Zeitdruck und psychologischer Manipulation – häufig mit erheblichen finanziellen Folgen für Betroffene. Angriffe, die mit täuschend echten Nachrichten arbeiten, sind oft nur schwer als Betrug zu erkennen. Umso wichtiger sind Aufmerksamkeit, ein gesundes Misstrauen sowie schnelles Handeln der Betroffenen.“
Hier zum ganzen Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz auf focusplus.de
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit 3kinvestment(.)company haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post 3kinvestment(.)company: BaFin warnt – Verdacht auf Krypto-Betrug! So handeln Sie richtig appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post ModuSyncKI: Bafin warnt vor modus-ki(.)de, moduski(.)de und moduysnc(.)de – Identitätsmissbrauch und Betrugsverdacht appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Digitalisierung der Finanzmärkte hat Anlegern zahlreiche neue Investitionsmöglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig ist jedoch auch die Zahl betrügerischer Anbieter deutlich gestiegen. Mit professionell gestalteten Handelsplattformen und unrealistischen Gewinnversprechen erschleichen sich die Täter das Vertrauen ihrer Opfer und bewegen diese zu Investitionen, die häufig zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Nun stehen die Plattformen modus-ki(.)de, moduski(.)de und moduysnc(.)de im Fokus der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 8.06.2026 vor Angeboten auf den Websites modus-ki(.)de, moduski(.)de und moduysnc(.)de. Nach Erkenntnissen der Bafin bieten die Betreiber auf diesen Websites ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die Websites werden entgegen den Angaben im Impressum nicht von der NAGA Pay GmbH, Berlin, betrieben. Es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von ModuSyncKI und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit modus-ki(.)de, moduski(.)de und moduysnc(.)de ist äußerst ernst zu nehmen. Besonders alarmierend sind insbesondere folgende Anzeichen:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, berichtet aus ihrer Praxiserfahrung, dass besondere Vorsicht geboten ist, wenn zugesagte Auszahlungen ausbleiben oder plötzlich weitere Einzahlungen verlangt werden. Betroffene sollten in solchen Fällen sämtliche Vorgänge sorgfältig dokumentieren, keine weiteren Überweisungen leisten und möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
„Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.“
Sehen Sie hierzu auch: Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz im aktuellen FOCUS (Ausgabe 21/2025 vom 15.05.2026) als Expertin zu Cyberkriminalität und modernen KI-Betrugsmaschen: „Viele Angriffe wirken heute professioneller und glaubwürdiger denn je. Täter arbeiten gezielt mit Vertrauen, Zeitdruck und psychologischer Manipulation – häufig mit erheblichen finanziellen Folgen für Betroffene. Angriffe, die mit täuschend echten Nachrichten arbeiten, sind oft nur schwer als Betrug zu erkennen. Umso wichtiger sind Aufmerksamkeit, ein gesundes Misstrauen sowie schnelles Handeln der Betroffenen.“
Hier zum ganzen Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz auf focusplus.de
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ModuSyncKI haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post ModuSyncKI: Bafin warnt vor modus-ki(.)de, moduski(.)de und moduysnc(.)de – Identitätsmissbrauch und Betrugsverdacht appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post FOCUS-Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz: So schützen Sie sich vor Phishing, Online-Betrug, Cyberkriminalität appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Cyberkriminalität verursacht jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Im aktuellen FOCUS (Ausgabe 21) wurde Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin zu Phishing, Anlagebetrug, Fake-Shops und modernen Betrugsmaschen im Internet interviewt. Die wichtigsten Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen für Verbraucher finden Sie in diesem Beitrag.
Die Bedrohung durch Cyberkriminalität nimmt weiter zu. Nach dem aktuellen Bundeslagebild Cybercrime des Bundeskriminalamts wurden allein im vergangenen Jahr Hunderttausende Straftaten im digitalen Raum registriert. Die Schäden gehen in die Milliarden.
Als Rechtsanwältin vertrete ich bundesweit Opfer von Anlagebetrug, Phishing-Angriffen, Fake-Shops, Identitätsdiebstahl und anderen Formen der Internetkriminalität. Zu diesem Thema wurde ich kürzlich auch vom FOCUS als Expertin interviewt. Dabei wurde insbesondere die Frage diskutiert, warum Cyberkriminalität heute so erfolgreich ist und wie Verbraucher sich wirksam schützen können.
FOCUS Magazin: Cyberkriminalität trifft nicht nur Unternehmen oder Behörden
Viele Menschen gehen davon aus, dass Cyberkriminalität vor allem ein technisches Problem sei. Tatsächlich nutzen moderne Betrüger jedoch häufig keine Sicherheitslücken in Computern, sondern gezielt menschliche Schwächen aus.
Besonders erfolgreich sind Angriffe, die mit Vertrauen, persönlicher Nähe, Zeitdruck oder emotionalem Stress arbeiten. Genau darin liegt die eigentliche Gefahr.
Die Täter geben sich beispielsweise aus als:
Durch professionelle Webseiten, gefälschte Telefonnummern und zunehmend auch künstliche Intelligenz wirken die Betrugsversuche heute oft täuschend echt.
In unserer täglichen Arbeit zeigen sich insbesondere folgende Betrugsformen:
Betroffene werden über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder Dating-Portale (love scam) angesprochen und auf angeblich lukrative Investitionsmöglichkeiten aufmerksam gemacht.
Anfangs werden häufig kleine Gewinne angezeigt. Tatsächlich existieren diese Gewinne jedoch nur innerhalb einer manipulierten Plattform. Auszahlungen werden verweigert oder an weitere Einzahlungen geknüpft.
Die Schäden reichen nicht selten bis in den sechsstelligen Bereich.
Besonders perfide ist der sogenannte Recovery Scam.
Hier werden bereits geschädigte Anleger erneut kontaktiert. Die Täter behaupten, verlorene Gelder zurückholen zu können oder über Informationen zu beschlagnahmten Kryptowerten zu verfügen.
Für die angebliche Rückholung werden dann erneut Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen verlangt.
Tatsächlich handelt es sich regelmäßig um einen zweiten Betrug.
Gefälschte E-Mails, SMS oder Anrufe sollen Betroffene dazu bringen, Zugangsdaten preiszugeben oder Überweisungen freizugeben.
Durch KI-gestützte Sprachsynthese und professionelle Fälschungen wird es zunehmend schwieriger, echte von gefälschten Nachrichten zu unterscheiden.
Insbesondere bei außergewöhnlich günstigen Angeboten ist Vorsicht geboten.
Die Ware wird entweder niemals geliefert oder entspricht nicht der Bestellung. Häufig verschwinden die Betreiber nach kurzer Zeit vollständig vom Markt.
Aus unserer Erfahrung lassen sich viele Schäden vermeiden, wenn einige Grundregeln beachtet werden:
Ein einfacher Grundsatz hat sich dabei immer wieder bewährt:
Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist besondere Vorsicht geboten.
Wer Opfer eines Betrugs geworden ist, sollte schnell handeln:
Viele Betroffene verlieren wertvolle Zeit, weil sie sich schämen oder hoffen, das Problem werde sich von selbst lösen. Gerade die ersten Stunden und Tage können jedoch entscheidend sein, um Vermögenswerte zu sichern oder Rückbuchungsmöglichkeiten zu nutzen.
Cyberkriminalität betrifft längst nicht mehr nur Unternehmen oder Behörden. Jeder Internetnutzer kann zum Ziel professionell organisierter Täter werden.
Die Betrugsmaschen entwickeln sich ständig weiter und werden durch künstliche Intelligenz zunehmend glaubwürdiger. Umso wichtiger sind Aufklärung, Vorsicht und schnelles Handeln im Ernstfall.
Als im FOCUS interviewte Expertin für Cyberkriminalität und Anlagebetrug beobachte ich täglich, wie professionell moderne Tätergruppierungen mittlerweile vorgehen. Wer die typischen Warnsignale kennt und bei Verdachtsmomenten schnell reagiert, kann das Risiko jedoch erheblich reduzieren.
Wenn auch Sie Opfer von Cyberkriminalität, insbesondere Online-Betrug, Online-Trading-Betrug, Love Scam, Recovery Scam o.ä. geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Online- und Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.

Foto(s): FOCUS, Kanzlei plan C
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The post FOCUS-Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz: So schützen Sie sich vor Phishing, Online-Betrug, Cyberkriminalität appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit investtrading(.)co: BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Das stetig wachsende Angebot im Bereich des Online-Tradings eröffnet Anlegern zahlreiche Investitionsmöglichkeiten, erhöht aber zugleich das Risiko, auf unseriöse Anbieter zu treffen. Für Verbraucher sind seriöse und betrügerische Plattformen oft kaum zu unterscheiden, da professionelle Webseiten, vermeintliche Zulassungen und überzeugende Werbeversprechen Vertrauen schaffen. Besonders Fälle von Identitätsdiebstahl erschweren die Erkennung, wenn Betrüger die Daten tatsächlich existierender und regulierter Unternehmen verwenden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 2.06.2026 vor Angeboten auf der Tranig-Plattform investtrading(.)co. Dort werden nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Der Betreiber der Website tritt unter der Bezeichnung TradingPoint auf, ohne Angabe einer Rechtsform. Darüber hinaus wird auf investtrading(.)co das sowohl bei der BaFin als auch bei der zypriotischen Finanzmarktaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) registrierte Unternehmen Trading Point of Financial Instruments Ltd, Limassol, Zypern, aufgeführt. Der BaFin liegen keine Informationen darüber vor, dass diese zypriotische Gesellschaft tatsächlich in irgendeiner Verbindung steht zu der Website investtrading(.)co bzw. den dort unterbreiteten Angeboten. Vielmehr handelt es sich offensichtlich um einen Identitätsdiebstahl.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von investtrading(.)co und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit investtrading(.)co ist äußerst ernst zu nehmen. Besonders alarmierend sind insbesondere folgende Anzeichen:
Identitätsdiebstahl ist für Anleger oft schwer zu erkennen, weil Betrüger die Daten tatsächlich existierender und regulierter Unternehmen verwenden. Auf der Website investtrading(.)co wurde etwa die bei der BaFin und der zypriotischen Finanzaufsicht CySEC registrierte Gesellschaft Trading Point of Financial Instruments Ltd genannt, obwohl nach Erkenntnissen der BaFin keine Verbindung zu den dort angebotenen Finanzdienstleistungen besteht. Für Verbraucher entsteht dadurch der Eindruck eines seriösen und beaufsichtigten Anbieters, obwohl es sich tatsächlich um einen Fall von Identitätsmissbrauch handeln kann.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, berichtet aus ihrer Praxiserfahrung, dass besondere Vorsicht geboten ist, wenn zugesagte Auszahlungen ausbleiben oder plötzlich weitere Einzahlungen verlangt werden. Betroffene sollten in solchen Fällen sämtliche Vorgänge sorgfältig dokumentieren, keine weiteren Überweisungen leisten und möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
„Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.“
Sehen Sie hierzu auch: Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz im aktuellen FOCUS (Ausgabe 21/2025 vom 15.05.2026) als Expertin zu Cyberkriminalität und modernen KI-Betrugsmaschen: „Viele Angriffe wirken heute professioneller und glaubwürdiger denn je. Täter arbeiten gezielt mit Vertrauen, Zeitdruck und psychologischer Manipulation – häufig mit erheblichen finanziellen Folgen für Betroffene. Angriffe, die mit täuschend echten Nachrichten arbeiten, sind oft nur schwer als Betrug zu erkennen. Umso wichtiger sind Aufmerksamkeit, ein gesundes Misstrauen sowie schnelles Handeln der Betroffenen.“
Hier zum ganzen Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz auf focusplus.de
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit investtrading(.)co haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
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– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit investtrading(.)co: BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post alvexo(.)io im Fokus der BaFin – Trading-Betrug? Was Anleger jetzt wissen sollten appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Das stetig wachsende Angebot im Bereich des Online-Tradings und der digitalen Kapitalanlagen eröffnet Anlegern vielfältige Investitionsmöglichkeiten. Gleichzeitig nimmt jedoch auch die Zahl unseriöser und betrügerischer Anbieter zu, die die Digitalisierung des Finanzmarktes für ihre Zwecke missbrauchen. Durch professionell gestaltete Handelsplattformen, unrealistische Gewinnversprechen und gezielte Täuschungshandlungen werden Anleger häufig zu Investitionen verleitet, die nicht selten mit erheblichen finanziellen Verlusten enden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 28.05.2026 vor Angeboten auf der Website alvexo(.)io. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber auf der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der Bafin beaufsichtigt.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von alvexo(.)io und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit alvexo(.)io ist äußerst ernst zu nehmen. Besonders alarmierend sind insbesondere folgende Anzeichen:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, berichtet aus ihrer Praxiserfahrung, dass besondere Vorsicht geboten ist, wenn zugesagte Auszahlungen ausbleiben oder plötzlich weitere Einzahlungen verlangt werden. Betroffene sollten in solchen Fällen sämtliche Vorgänge sorgfältig dokumentieren, keine weiteren Überweisungen leisten und möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
„Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.“
Sehen Sie hierzu auch: Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz im aktuellen FOCUS (Ausgabe 21/2025 vom 15.05.2026) als Expertin zu Cyberkriminalität und modernen KI-Betrugsmaschen: „Viele Angriffe wirken heute professioneller und glaubwürdiger denn je. Täter arbeiten gezielt mit Vertrauen, Zeitdruck und psychologischer Manipulation – häufig mit erheblichen finanziellen Folgen für Betroffene. Angriffe, die mit täuschend echten Nachrichten arbeiten, sind oft nur schwer als Betrug zu erkennen. Umso wichtiger sind Aufmerksamkeit, ein gesundes Misstrauen sowie schnelles Handeln der Betroffenen.“
Hier zum ganzen Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz auf focusplus.de
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit alvexo(.)io haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
„Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung“.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post alvexo(.)io im Fokus der BaFin – Trading-Betrug? Was Anleger jetzt wissen sollten appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit handelq(.)com und bulltrading24(.)com: Warnung der BaFin! Neuer Krypto- und Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der Bereich des Online-Tradings und der digitalen Kapitalanlagen verzeichnet seit Jahren ein kontinuierliches Wachstum und lockt zahlreiche Investoren mit vermeintlich attraktiven Gewinnchancen sowie einfachen Anlagemöglichkeiten. Zugleich machen sich jedoch auch zweifelhafte Anbieter und betrügerische Plattformen diese Dynamik zunutze, um das Vertrauen von Anlegern zu gewinnen und ihnen erhebliche finanzielle Schäden zuzufügen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 19.05.2026 vor den Websites handelq(.)com und bulltrading24(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowertedienstleistungen anbieten. Auf den Websites wird damit geworben, dass Investitionen in Finanzinstrumente wie Kryptowerte über die vermeintliche Handelsplattform möglich seien.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von handelq(.).com und bulltrading24(.)com und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit handelq(.).com und bulltrading24(.)com ist äußerst ernst zu nehmen. Besonders alarmierend sind insbesondere folgende Anzeichen:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, berichtet aus ihrer Praxiserfahrung, dass besondere Vorsicht geboten ist, wenn zugesagte Auszahlungen ausbleiben oder plötzlich weitere Einzahlungen verlangt werden. Betroffene sollten in solchen Fällen sämtliche Vorgänge sorgfältig dokumentieren, keine weiteren Überweisungen leisten und möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
„Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.“
Sehen Sie hierzu auch: Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz im aktuellen FOCUS (Ausgabe 21/2025 vom 15.05.2026) als Expertin zu Cyberkriminalität und modernen KI-Betrugsmaschen: „Viele Angriffe wirken heute professioneller und glaubwürdiger denn je. Täter arbeiten gezielt mit Vertrauen, Zeitdruck und psychologischer Manipulation – häufig mit erheblichen finanziellen Folgen für Betroffene. Angriffe, die mit täuschend echten Nachrichten arbeiten, sind oft nur schwer als Betrug zu erkennen. Umso wichtiger sind Aufmerksamkeit, ein gesundes Misstrauen sowie schnelles Handeln der Betroffenen.“
Hier zum ganzen Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz auf focusplus.de
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit handelq(.).com und bulltrading24(.)com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
„Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung“.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit handelq(.)com und bulltrading24(.)com: Warnung der BaFin! Neuer Krypto- und Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Zeniya: Bafin warnt vor Angeboten auf der Trading-Plattform zeniya(.)pro – anwaltlicher Rat für Anleger appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der Markt für Online-Trading und digitale Geldanlagen wächst stetig und spricht viele Anleger mit der Aussicht auf hohe Renditen und unkomplizierte Investitionsmöglichkeiten an. Gleichzeitig nutzen unseriöse Anbieter und betrügerische Plattformen diese Entwicklung gezielt aus, um Vertrauen zu erschleichen und Anleger finanziell zu schädigen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 15.05.2026 vor Angeboten auf der Plattform zeniya(.)pro. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet dort der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Zeniya behauptet auf seiner Trading-Plattform:
„Das erste stabile Devisenhandelszentrum der Welt
Zeniya hat ein starkes, stabiles Währungs-ökologisches Umfeld aufgebaut, ein vollständiger Rahmen, der aus stabilen Währungstransaktionen, Zahlungen und Überweisungen besteht, und ist Teil des globalen, hochwertigen stabilen Währungsclubs geworden!
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von Zeniya und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit Zeniya ist äußerst ernst zu nehmen. Besonders alarmierend sind insbesondere folgende Anzeichen:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, berichtet aus ihrer Praxiserfahrung, dass besondere Vorsicht geboten ist, wenn zugesagte Auszahlungen ausbleiben oder plötzlich weitere Einzahlungen verlangt werden. Betroffene sollten in solchen Fällen sämtliche Vorgänge sorgfältig dokumentieren, keine weiteren Überweisungen leisten und möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
„Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.“
Sehen Sie hierzu auch: Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz im aktuellen FOCUS (Ausgabe 21/2025 vom 15.05.2026) als Expertin zu Cyberkriminalität und modernen KI-Betrugsmaschen: „Viele Angriffe wirken heute professioneller und glaubwürdiger denn je. Täter arbeiten gezielt mit Vertrauen, Zeitdruck und psychologischer Manipulation – häufig mit erheblichen finanziellen Folgen für Betroffene. Angriffe, die mit täuschend echten Nachrichten arbeiten, sind oft nur schwer als Betrug zu erkennen. Umso wichtiger sind Aufmerksamkeit, ein gesundes Misstrauen sowie schnelles Handeln der Betroffenen.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Zeniya haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Zeniya: Bafin warnt vor Angeboten auf der Trading-Plattform zeniya(.)pro – anwaltlicher Rat für Anleger appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post cg-consults(.)com: BaFin warnt! Achtung vor Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading und digitale Investments locken mit schnellen Gewinnen und einem einfachen Einstieg. Gerade diese vermeintlichen Vorteile nutzen jedoch zunehmend betrügerische Handelsplattformen aus, um Anleger zu täuschen und Vermögenswerte abzuschöpfen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 13.05.2026 vor Angeboten auf der Website cg-consults(.)com, auf der Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet werden, Finanzinstrumente zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin Finanzdienstleistungen anbieten.
Die Handelsplattform cg-consults(.)com wirbt mit den folgenden Worten:
!Erleben Sie über 15 Jahre Exzellenz und Innovation im Online-Trading. Wir bieten Ihnen dank unseres fortschrittlichen Ausführungsmodells erstklassigen Zugang zu den Finanzmärkten. Entdecken Sie mit uns die Welt des Online-Tradings mit CFDs auf Tausende von Instrumenten in sechs Anlageklassen.!
Tatsächlich handelt sie aber ohne Erlaubnis der BaFin.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von cg-consults(.)com und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mitCG Consults ist äußerst ernst zu bewerten. Besonders alarmierend sind unter anderem folgende Punkte:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin und Leiterin der Kanzlei plan C, mahnt zur Umsicht bei entsprechenden Angeboten. Ihrer Einschätzung nach ist besondere Vorsicht geboten, wenn zugesagte Auszahlungen nicht erfolgen oder plötzlich zusätzliche Einzahlungen gefordert werden. In solchen Fällen sollten Betroffene alle Vorgänge genau dokumentieren, keine weiteren Überweisungen tätigen und möglichst zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz resümiert: „Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit cg-consults(.)com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/cg-consults-com-bafin-warnt-achtung-vor-trading-betrug-270346.html
The post cg-consults(.)com: BaFin warnt! Achtung vor Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Nordstate(.)org: Bafin warnt vor Website – Achtung vor Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading und digitale Investments werben mit schnellen Gewinnen und niedrigschwelligen Einstiegsmöglichkeiten. Doch gerade diese Attraktivität machen sich betrügerische Handelsplattformen zunehmend zunutze, um Anleger zu täuschen und Gelder abzuschöpfen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 08.05.2026 vor Angeboten auf der Website nordstate(.)org. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Der Betreiber der Website tritt unter der Bezeichnung Nordstate auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Als Unternehmenssitz wird eine Adresse in London, Vereinigtes Königreich, angegeben. Kundinnen und Kunden wird u. a. ein sogenanntes „Solar-Direktinvestment“ angedient. Dabei wird eine Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur behauptet.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von nordstate(.)org und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit Nordstate ist äußerst ernst zu bewerten. Besonders alarmierend sind unter anderem folgende Punkte:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin und Leiterin der Kanzlei plan C, mahnt zur Umsicht bei entsprechenden Angeboten. Ihrer Einschätzung nach ist besondere Vorsicht geboten, wenn zugesagte Auszahlungen nicht erfolgen oder plötzlich zusätzliche Einzahlungen gefordert werden. In solchen Fällen sollten Betroffene alle Vorgänge genau dokumentieren, keine weiteren Überweisungen tätigen und möglichst zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. „Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Nordstate haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Nordstate(.)org: Bafin warnt vor Website – Achtung vor Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Aurixa(.)eu: Bafin warnt vor Online-Trading-Plattform – Verdacht auf Betrug! So holen Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading und digitale Investments werben mit schnellen Gewinnen und niedrigschwelligen Einstiegsmöglichkeiten. Doch gerade diese Attraktivität machen sich betrügerische Handelsplattformen zunehmend zunutze, um Anleger zu täuschen und Gelder abzuschöpfen.
Die BaFin warnte am 27.04.2026 vor den Websites aurixa(.)eu, aurixa(.)solutions, aurixa(.)group, aurixa(.)consulting und aurixa(.)management. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Der Betreiber der Websites tritt unter der Bezeichnung Aurixa auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Es werden Geschäftssitze in London, Vereinigtes Königreich, Stockholm, Schweden und Ville-Haute, Luxemburg angegeben.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von Aurixa und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit Aurixa ist äußerst ernst zu bewerten. Besonders alarmierend sind unter anderem folgende Punkte:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin und Leiterin der Kanzlei plan C, mahnt zur Umsicht bei entsprechenden Angeboten. Ihrer Einschätzung nach ist besondere Vorsicht geboten, wenn zugesagte Auszahlungen nicht erfolgen oder plötzlich zusätzliche Einzahlungen gefordert werden. In solchen Fällen sollten Betroffene alle Vorgänge genau dokumentieren, keine weiteren Überweisungen tätigen und möglichst zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. „Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Aurixa haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Aurixa(.)eu: Bafin warnt vor Online-Trading-Plattform – Verdacht auf Betrug! So holen Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post “Capman Holding“ (capman-holding(.)com): BaFin warnt vor der Trading-Plattform – neuer Online-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading und digitale Investments werben mit schnellen Gewinnen und niedrigschwelligen Einstiegsmöglichkeiten. Doch gerade diese Attraktivität machen sich betrügerische Handelsplattformen zunehmend zunutze, um Anleger zu täuschen und Gelder abzuschöpfen.
Die BaFin warnte am 18.03.2026 vor der Website capman-holding(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an.
Die Betreiber nutzen darüber hinaus im Impressum die Unternehmensdaten der CapMan Lynx Holding SCA, SICAR (Luxemburg). Es handelt sich dabei laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von capman-holding(.)com und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit capman-holding(.)com ist äußerst ernst zu bewerten. Besonders alarmierend sind unter anderem folgende Punkte:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin und Leiterin der Kanzlei plan C, mahnt zur Umsicht bei entsprechenden Angeboten. Ihrer Einschätzung nach ist besondere Vorsicht geboten, wenn zugesagte Auszahlungen nicht erfolgen oder plötzlich zusätzliche Einzahlungen gefordert werden. In solchen Fällen sollten Betroffene alle Vorgänge genau dokumentieren, keine weiteren Überweisungen tätigen und möglichst zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. „Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit capman-holding(.)com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post “Capman Holding“ (capman-holding(.)com): BaFin warnt vor der Trading-Plattform – neuer Online-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Prometheus Investment Alliance (PIA): Negative Erfahrungen mit Trading-Angeboten in WhatsApp-Gruppen/ App QVTcoinese-Pro appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 13.03.2026 vor Angeboten der angeblich in den Vereinigten Staaten von Amerika und Frankfurt am Main ansässigen Prometheus Investment Alliance (PIA) auf der Website prometheus-alliance(.)de sowie in verschiedenen WhatsApp-Gruppen. In den von dem angeblichen Achim Falkenberg und seiner Assistentin Bertha geleiteten WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die APP QVTcoinese-Pro unter Einsatz des Handelssystems „Genialer Intelligenter Roboter 5.0“ Finanzinstrumente zu handeln.
Es besteht laut BaFin der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Aus vergleichbaren Sachverhalten ist folgender beispielhafter Ablauf der Geschäftsanbahnung bekannt:
• In sozialen Netzwerken werden Werbeanzeigen veröffentlicht, in denen etwa kostenfreie Aktientipps oder Schulungen zum Börsenhandel in Aussicht gestellt werden. Geworben wird dabei sowohl mit bekannten Wirtschaftsexperten als auch mit angeblich lizenzierten Institutionen. Interessierte Anlegerinnen und Anleger sollen anschließend über den Messengerdienst WhatsApp Kontakt aufnehmen und einer dortigen Gruppe beitreten.
• Innerhalb dieser WhatsApp-Gruppen vermittelt ein vermeintlicher Finanzexperte – häufig begleitet von einer Assistenz – Wissen zu Geldanlage-Themen. In Form von Seminaren oder Unterrichtseinheiten werden zunächst angeblich besonders rentable Anlageformen vorgestellt und Empfehlungen zum Erwerb bestimmter Aktien gegeben.
• Die Initiatoren bemühen sich über mehrere Wochen um Vertrauensaufbau. Danach wird regelmäßig ein neuartiges Finanzinvestitionssystem präsentiert, mit dem hohe Gewinne erzielt werden könnten. Teilweise wird zudem ein eigener, noch vorbörslich erwerbbarer Krypto-Token beworben.
• Die Gruppenmitglieder werden im Rahmen von Marketingmaßnahmen zur Teilnahme an täglichen Check-ins und Gewinnspielen aufgefordert, um beispielsweise Kryptowährungen oder Sachpreise zu erhalten.
• Interessierte Anlegerinnen und Anleger sollen sich anschließend entweder bei einer externen Online-Handelsplattform, bei einer hauseigenen Handelssoftware der Betreiber oder in einer App registrieren, um dort mit den vom WhatsApp-Initiator empfohlenen Finanzprodukten zu handeln. Häufig wird dabei behauptet, der Zugang zu diesen Plattformen sei nur begrenzt verfügbar.
• In einigen Fällen wird eine Probe-Nutzung der Plattform bzw. App angeboten. Zu diesem Zweck stellen die Gruppenbetreiber mitunter Geldbeträge bereit; anfängliche Auszahlungen kleiner Summen sind zur Vertrauensbildung teilweise möglich.
• Einzahlungen erfolgen in der Regel über ausländische Kontoverbindungen oder in Form von Kryptowährungen.
• Im weiteren Verlauf steigt der Druck auf die Anlegerinnen und Anleger, zusätzliche Gelder einzuzahlen. Auszahlungen werden an Bedingungen geknüpft oder schließlich vollständig verweigert.
• Oft ändern sich zudem die Internetadressen, unter denen die jeweilige Handelsplattform erreichbar ist.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, erklärt hierzu:
„Diese Vorgehensweise ist charakteristisch für Anlagebetrug im Internet. Die Täter nutzen soziale Medien und Messenger-Dienste, um persönliche Nähe zu erzeugen und die kritische Distanz der Betroffenen zu senken. Besonders auffällig sind Zeitdruck, angeblich exklusive Handelsmöglichkeiten sowie die Forderung nach Einzahlungen auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen.“
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte der oben genannten Plattformen und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Besonders alarmierend bei den obigen Plattformen sind folgende Punkte:
Rechtsanwältin Nauschütz von der spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt:
„Ich rate Ihnen dringend, von weiteren Zahlungen oder Einzahlungen abzusehen. Sichern Sie umgehend sämtliche Belege, insbesondere Chatverläufe, Screenshots sowie Zahlungsnachweise, und übermitteln Sie keine zusätzlichen persönlichen oder finanziellen Informationen. Lassen Sie den Sachverhalt möglichst zeitnah rechtlich überprüfen. Denn erfahrungsgemäß gilt: Je schneller reagiert wird, desto größer sind die Chancen, Vermögenswerte zu sichern und weitere Schäden zu verhindern.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit einer der oben genannten Trading-Plattformen haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Prometheus Investment Alliance (PIA): Negative Erfahrungen mit Trading-Angeboten in WhatsApp-Gruppen/ App QVTcoinese-Pro appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post europecapitalmarkets(.)com: BaFin warnt vor der Krypto-Plattform – Erfahrungen mit Trading Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading und digitale Investments werben mit schnellen Gewinnen und niedrigschwelligen Einstiegsmöglichkeiten. Doch gerade diese Attraktivität machen sich betrügerische Handelsplattformen zunehmend zunutze, um Anleger zu täuschen und Gelder abzuschöpfen.
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website europecapitalmarkets(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber auf der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
europecapitalmarkets(.)com behauptet auf seiner Trading-Plattform:
“Europe Capital Markets ist eine innovative Handelsplattform für Einsteiger und erfahrene Trader. Sie bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche, fortschrittliche Trading-Tools und eine breite Palette an Finanzinstrumenten, darunter Devisen, Rohstoffe und Kryptowährungen. Dank Echtzeit-Marktdaten und individuell anpassbarer Charts können Nutzer fundierte Handelsentscheidungen treffen. Die Plattform legt zudem großen Wert auf Sicherheit und bietet exzellenten Kundensupport für ein reibungsloses Handelserlebnis.“
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von europecapitalmarkets(.)com und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit europecapitalmarkets(.)com ist äußerst ernst zu bewerten. Besonders alarmierend sind unter anderem folgende Punkte:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin und Leiterin der Kanzlei plan C, mahnt zur Umsicht bei entsprechenden Angeboten. Ihrer Einschätzung nach ist besondere Vorsicht geboten, wenn zugesagte Auszahlungen nicht erfolgen oder plötzlich zusätzliche Einzahlungen gefordert werden. In solchen Fällen sollten Betroffene alle Vorgänge genau dokumentieren, keine weiteren Überweisungen tätigen und möglichst zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. „Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit europecapitalmarkets(.)com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post europecapitalmarkets(.)com: BaFin warnt vor der Krypto-Plattform – Erfahrungen mit Trading Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Tethys Investment Alliance/ tethys-alliance(.)de/ tethys-uberblick(.)com: BaFin warnt vor Angeboten über What’s App appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 20.02.2026 vor den WhatsApp-Gruppen „Tethys Investment Alliance 771“ und „Tethys Investment Alliance-S62“, den Webseiten „tethys-alliance(.)de“ und „tethys-uberblick(.)com“ sowie den Apps „QVTCoinese“ und „QVTCoinese Pro“, die angeblich von Mitarbeitern von dem in Baku, Boston und Dubai ansässigen Unternehmen Tethys Investment Management LLC betrieben werden.
In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die betreffenden Apps Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der Tethys Investment Management LLC, einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder seinen Mitarbeitern. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten des Unternehmens.
Aus vergleichbaren Sachverhalten ist folgender beispielhafter Ablauf der Geschäftsanbahnung bekannt:
• In sozialen Netzwerken werden Werbeanzeigen veröffentlicht, in denen etwa kostenfreie Aktientipps oder Schulungen zum Börsenhandel in Aussicht gestellt werden. Geworben wird dabei sowohl mit bekannten Wirtschaftsexperten als auch mit angeblich lizenzierten Institutionen. Interessierte Anlegerinnen und Anleger sollen anschließend über den Messengerdienst WhatsApp Kontakt aufnehmen und einer dortigen Gruppe beitreten.
• Innerhalb dieser WhatsApp-Gruppen vermittelt ein vermeintlicher Finanzexperte – häufig begleitet von einer Assistenz – Wissen zu Geldanlage-Themen. In Form von Seminaren oder Unterrichtseinheiten werden zunächst angeblich besonders rentable Anlageformen vorgestellt und Empfehlungen zum Erwerb bestimmter Aktien gegeben.
• Die Initiatoren bemühen sich über mehrere Wochen um Vertrauensaufbau. Danach wird regelmäßig ein neuartiges Finanzinvestitionssystem präsentiert, mit dem hohe Gewinne erzielt werden könnten. Teilweise wird zudem ein eigener, noch vorbörslich erwerbbarer Krypto-Token beworben.
• Die Gruppenmitglieder werden im Rahmen von Marketingmaßnahmen zur Teilnahme an täglichen Check-ins und Gewinnspielen aufgefordert, um beispielsweise Kryptowährungen oder Sachpreise zu erhalten.
• Interessierte Anlegerinnen und Anleger sollen sich anschließend entweder bei einer externen Online-Handelsplattform, bei einer hauseigenen Handelssoftware der Betreiber oder in einer App registrieren, um dort mit den vom WhatsApp-Initiator empfohlenen Finanzprodukten zu handeln. Häufig wird dabei behauptet, der Zugang zu diesen Plattformen sei nur begrenzt verfügbar.
• In einigen Fällen wird eine Probe-Nutzung der Plattform bzw. App angeboten. Zu diesem Zweck stellen die Gruppenbetreiber mitunter Geldbeträge bereit; anfängliche Auszahlungen kleiner Summen sind zur Vertrauensbildung teilweise möglich.
• Einzahlungen erfolgen in der Regel über ausländische Kontoverbindungen oder in Form von Kryptowährungen.
• Im weiteren Verlauf steigt der Druck auf die Anlegerinnen und Anleger, zusätzliche Gelder einzuzahlen. Auszahlungen werden an Bedingungen geknüpft oder schließlich vollständig verweigert.
• Oft ändern sich zudem die Internetadressen, unter denen die jeweilige Handelsplattform erreichbar ist.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, die bereits rechtliche Maßnahmen für geschädigte Mandanten eingeleitet hat, erklärt hierzu:
„Diese Vorgehensweise ist charakteristisch für Anlagebetrug im Internet. Die Täter nutzen soziale Medien und Messenger-Dienste, um persönliche Nähe zu erzeugen und die kritische Distanz der Betroffenen zu senken. Besonders auffällig sind Zeitdruck, angeblich exklusive Handelsmöglichkeiten sowie die Forderung nach Einzahlungen auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen.“
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte der oben genannten Plattformen und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Besonders alarmierend bei den obigen Plattformen sind folgende Punkte:
Rechtsanwältin Nauschütz von der Kanzlei plan C empfiehlt:
„Ich rate Ihnen dringend, von weiteren Zahlungen oder Einzahlungen abzusehen. Sichern Sie umgehend sämtliche Belege, insbesondere Chatverläufe, Screenshots sowie Zahlungsnachweise, und übermitteln Sie keine zusätzlichen persönlichen oder finanziellen Informationen. Lassen Sie den Sachverhalt möglichst zeitnah rechtlich überprüfen. Denn erfahrungsgemäß gilt: Je schneller reagiert wird, desto größer sind die Chancen, Vermögenswerte zu sichern und weitere Schäden zu verhindern.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit einer der oben genannten Trading-Plattformen haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Tethys Investment Alliance/ tethys-alliance(.)de/ tethys-uberblick(.)com: BaFin warnt vor Angeboten über What’s App appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Volfor: BaFin warnt vor der Trading-Plattform volfor(.)co – neuer Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading und digitale Investments werben mit schnellen Gewinnen und niedrigschwelligen Einstiegsmöglichkeiten. Doch gerade diese Attraktivität machen sich betrügerische Handelsplattformen zunehmend zunutze, um Anleger zu täuschen und Gelder abzuschöpfen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Volfor. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website volfor(.)co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
volfor(.)co behauptet auf seiner Trading-Plattform:
„Wir arbeiten mit führenden Innovatoren im Bereich Blockchain und globale Finanzen zusammen, um durch vertrauenswürdige Partnerschaften sichere, hochmoderne Lösungen anzubieten. Unser Netzwerk umfasst renommierte Fintech-Unternehmen, Blockchain-Pioniere und große Finanzinstitute, wodurch wir an der Spitze des technologischen Fortschritts bleiben. Mit gemeinsamen Werten wie Transparenz, Leistung und Fachkompetenz fördern wir Vertrauen, Wachstum und Wert in der gesamten digitalen Finanzlandschaft.“
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von volfor(.)co und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Die Internetseite verwendet die Domainendung „.co“, die ursprünglich der länderspezifischen Top-Level-Domain Kolumbiens zugeordnet ist, und nicht eine für europäische oder international regulierte Finanzdienstleister übliche Domain wie „.de“, „.eu“ oder „.com“. Gleichzeitig wird auf der Website der Eindruck eines international tätigen Finanzunternehmens erweckt. Größere und regulierte Finanzunternehmen nutzen in der Regel dauerhaft etablierte und langfristig aufgebaute Hauptdomains, da diese Bestandteil ihrer Identität, ihrer regulatorischen Nachprüfbarkeit und ihres Anlegerschutzes sind.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit volfor(.)co ist äußerst ernst zu bewerten. Besonders alarmierend sind unter anderem folgende Punkte:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin und Leiterin der Kanzlei plan C, mahnt zur Umsicht bei entsprechenden Angeboten. Ihrer Einschätzung nach ist besondere Vorsicht geboten, wenn zugesagte Auszahlungen nicht erfolgen oder plötzlich zusätzliche Einzahlungen gefordert werden. In solchen Fällen sollten Betroffene alle Vorgänge genau dokumentieren, keine weiteren Überweisungen tätigen und möglichst zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. „Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Signalwirkung des Urteils für Hunderte weitere Geschädigte und alle Opfer von Trading-Betrug
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit volfor(.)co haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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The post Volfor: BaFin warnt vor der Trading-Plattform volfor(.)co – neuer Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post BaFin warnt vor Plattformreihe – „Über 2.000 tägliche Marktchancen“: Achtung vor Betrug! So holen Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 13.02.2026 erneut vor einer ganzen Reihe nahezu identischer Websites. Die Präsentation auf den Websites beginnt meist mit folgendem Satz: „Über 2.000 tägliche Marktchancen – Entdecken Sie [Name]“.
Die unbekannten Betreiber der Websites präsentieren sich als Vermittler zu externen Lernplattformen, welche sich mit Themen der Finanzbildung beschäftigen sollen. Interessierte werden aufgefordert, ihre Daten in einem Kontaktformular auf den entsprechenden Websites zu hinterlegen. Nach Erkenntnissen der BaFin werden die Kundendaten anschließend an Betreiber von unerlaubten Online-Handelsplattformen weitergegeben, die nicht von der BaFin beaufsichtigt werden. Die hier genannten Websites stehen demnach in Verdacht, vornehmlich der Geschäftsanbahnung für unerlaubt erbrachte Finanzdienstleistungen zu dienen.
Die Websites verfügen über kein Impressum. Ihre Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden:
abronexta(.)de
affinexisagent(.)de
altruvelonix-pro(.)de
braklevixapp(.)de
brinvaxis-pro(.)com
briventhorixapp(.)de
bryxlord-ai(.)de
btc365drevola(.)de
crystallumlotemax(.)de
druveniq-pro(.)de
exionedgeapp(.)de
extra-reich(.)de
fexorium-pro(.)de
finaliex(.)de
finanzfokusai(.)de
finaqcoke-pro(.)de
fintruxeloffizielle(.)de
fin-upix(.)de
fixi-kros(.)de
flickedgeapp(.)de
focusgainvex(.)de
germanycoin(.)de
immediategrowthplattform(.)de
kapirontrax-de(.)com
kapitfon(.)de
lexi-kros(.)de
nethertoxagent(.)de
nexio-rein(.)de
nexio-trust(.)de
nexio-wert(.)net
nwealth(.)de
optivelloroffizielle(.)de
opturex-union(.)de
ortevalex-ai(.)de
proxel-bit(.)de
qarlivorn-x(.)de
reichzaxor(.)de
rexal-fin(.)de
richmondzux(.)de
robosparkinvestor(.)de
ronexis-pro(.)de
senvix(.)de
sicherwert24(.)de
sofortkipro(.)de
tuvenohe-ai(.)de
vertulogicoffiziell(.)de
vextrazoloffizielle(.)de
wertelogix(.)de
zemtrovexi(.)de
Es ist möglich, dass ein Zusammenhang zu weiteren Reihen von Websites besteht, die gleiche Namensbestandteile in ihren Domains verwenden.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte der oben genannten Plattformen und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Besonders alarmierend bei den obigen Plattformen sind folgende Punkte:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, erklärt hierzu: „Wir sehen immer wieder, dass Täter bewusst zahlreiche nahezu identische Plattformen parallel betreiben, um nach behördlichen Abschaltungen oder negativen Bewertungen sofort unter neuem Namen weiterarbeiten zu können. Zudem streuen sie ihr Risiko: Wird eine Website gesperrt oder öffentlich enttarnt, bleiben viele andere weiterhin aktiv und generieren neue Opferdaten. Das Gute daran aber ist: Wenn — wie zuletzt — rund 1.400 Plattformen durch Ermittlungsbehörden abgeschaltet werden können, bedeutet das regelmäßig, dass die technischen Strukturen dahinter identifiziert wurden. In solchen Fällen liegen den Behörden meist bereits belastbare Anhaltspunkte zu den Verantwortlichen und deren Infrastruktur vor. Für Geschädigte verbessert das die Chancen erheblich, Zahlungswege nachzuvollziehen und Ansprüche durchzusetzen.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit einer der oben genannten Trading-Plattformen haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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]]>Online-Trading-Angebote und digitale Geldanlagen locken häufig mit hohen Renditeversprechen und einem unkomplizierten Einstieg. Genau diese vermeintlichen Vorteile werden jedoch immer öfter von unseriösen Plattformen ausgenutzt, um Investierende in die Irre zu führen und Kapital abzuziehen.
Die BaFin warnte am 13.2.2026 vor Angeboten auf der Website referral.mnlo(.)app. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet die Next Level Church Global Hub, Inc., New Orleans, Vereinigte Staaten von Amerika, dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Der Betreiber der Website tritt unter der Bezeichnung MNLO („My Next Level Online“) auf und stellt sich als eine Art Kirche dar. Auf der Seite wird zudem die Gründung einer „Private Offshore Bank“ bzw. der „MNLO Private Bank“ thematisiert. Darüber hinaus wird die Ausgabe einer „MNLO Crypto Debit Card“ in Aussicht gestellt.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von referral.mnlo(.)app und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein möglicher Betrug im Zusammenhang mit referral.mnlo(.)app ist äußerst ernst zu bewerten. Besonders alarmierend sind unter anderem folgende Punkte:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin und Leiterin der Kanzlei plan C, mahnt zur Umsicht bei entsprechenden Angeboten. Ihrer Einschätzung nach ist besondere Vorsicht geboten, wenn zugesagte Auszahlungen nicht erfolgen oder plötzlich zusätzliche Einzahlungen gefordert werden. In solchen Fällen sollten Betroffene alle Vorgänge genau dokumentieren, keine weiteren Überweisungen tätigen und möglichst zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. „Je früher gehandelt wird, desto größer sind in der Regel die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
hier zum BR-Manuskript der Sendung
ProSieben am 3.11.2025 um 20.15 Uhr: „JENKE.REPORT“. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin in der Reportage „Der Traum vom schnellen Geld – Wie werde ich reich?“
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit referral.mnlo(.)app haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post referral.mnlo(.)app: BaFin warnt vor Website – neuer Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Urteil im Cybertrading-Prozess vor dem Landgericht Bamberg: Hohe Strafen und Entschädigung für die Betrugsopfer! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks vor dem Landgericht Bamberg wurden die beiden Angeklagten am 5. August 2025 – nach langen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges schuldig gesprochen.
Die sichergestellten Vermögenswerte sollen zur Entschädigung der Geschädigten verwendet werden. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt u.a. den größten geschädigten Anleger mit einem Einzelschaden von fast einer halben Million Euro.
Der Hauptangeklagte und Drahtzieher der Bande Timor R. wurde zu 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, der Callcenter-Chef Tal A.. zu 2 Jahren Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt.
Zudem ordnete das Gericht die Einziehung folgender Beträge an:
€?127.429,24 bei Timor R.
€?27.000,00 bei Tal A.
sowie € 3,5 Mio. bei den beteiligten Gesellschaften, elf Unternehmen (allein bei Remini Consulting: € 2.727.000,00).
Rechtsanwältin Nauschütz der renommierten auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, die mehrere Mandanten, u.a. den Anleger mit dem größten Einzelschaden in Höhe von 493.500 Euro zzgl. Zinsen aus München vertritt, war als einzige Opferanwältin bei der Hauptverhandlung anwesend, um ein möglichst gutes Ergebnis für ihre Mandanten durch Gespräche mit der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Verteidigung der Angeklagten zu erzielen.
Die Bamberger Generalstaatsanwaltschaft beziffert den Schaden in diesem Verfahren allein im deutschsprachigen Bereich auf knapp 10 Millionen Euro.
Die Täter hatten Anleger durch gefälschte Werbung mit prominenten Testimonials – u.?a. unter Berufung auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ – auf Fake-Broker wie Fibonetix, Trade Capital, Nobel Trade oder Huludox, gelockt, die scheinbar von Finanzstandorten wie Genf, Luxemburg oder London aus betrieben wurden – tatsächlich jedoch Callcenter in Bulgarien, Serbien und der Ukraine nutzten, um Anleger systematisch zu täuschen. Statt echter Investitionen wurde mit manipulierten Handelsplattformen operiert. Die eingezahlten Gelder flossen direkt in den privaten Luxus der Täter – unter anderem in einen Lamborghini Aventador und einen Rolls-Royce Phantom.
Für die Geschädigten bestehen sehr gute Chancen, ihre Schäden ersetzt zu bekommen. Rechtsanwältin Nauschütz hat sich im laufenden Prozess in Gesprächen mit Oberstaatsanwalt Dr. Nino Goldbeck und den Verteidigern der Angeklagten dafür eingesetzt, dass die sichergestellten Gelder den Geschädigten zugutekommen.
Die in der Ukraine beschlagnahmten Luxusfahrzeuge des Hauptangeklagten wurden per Transportflugzeug nach Deutschland überführt und für einen Gesamtwert von rund 1 Million Euro versteigert. Der Versteigerungserlös in Höhe von rund 1 Million Euro abzüglich Kosten soll nun anteilig an die Geschädigten ausgezahlt werden.
Dem Urteil ging eine Verständigung von Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht voraus : bei Geständnis der Angeklagten und finanzieller Wiedergutmachung durch die Angeklagten sah der Strafrahmen von vier Jahre und drei Monaten Haft bis zu fünf Jahre und drei Monate Haft für den Drahtzieher Timor R. und bis zu zwei Jahre und drei Monate für den Callcenter-Leiter Tal A. vor. Callcenter-Leiter Tal A. muss seine Kaution an die Geschädigten zurückzahlen.
Bei Timor R. sieht die finanzielle Wiedergutmachung an die Geschädigten vor, dass er neben dem Erlös aus dem Verkauf seiner Luxusfahrzeuge seine Vermögensgegenstände in der Ukraine an die Geschädigten abgeben muss.
Bei einigen Geschädigten ist schon ein Teil des Schadens wiedergutgemacht worden. Neben den beiden Hauptangeklagten fand vor dem Landgericht zur selben Zeit ein Prozess gegen zwei Callcenter-Mitarbeiter der genannten Fake-Broker statt. Einer der angeklagten Callcenter-Mitarbeiter hat bereits einen großen Teil des von ihm verursachten Schadens beglichen – er nahm sogar einen Kredit dafür auf.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Auch ProSieben „Galileo“ berichtete in der Reportage vom 16.09.2025: „Milliardengeschäft Cyberbetrug: So werden Anleger um Millionen betrogen“ von dem großen Cybertrading-Prozess in Bamberg und trifft dort Rechtsanwältin Nauschütz als einzige Opferanwältin vor Ort.
Die Sendung ist abrufbar in der Mediathek unter www.joyn.de
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie:„Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn auch Sie Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Urteil im Cybertrading-Prozess vor dem Landgericht Bamberg: Hohe Strafen und Entschädigung für die Betrugsopfer! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Neue Online-Betrugsmasche: Recovery Scam – Vorsicht vor angeblichen Behörden und Geld-zurück-Versprechen! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Bei der auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C melden sich vermehrt Geschädigte, die nach einem Anlage- oder Tradingbetrug erneut kontaktiert wurden – diesmal von angeblichen Behörden oder offiziellen Stellen. Dabei geben sich die Täter häufig als Mitarbeiter angeblicher Behörden oder offizieller Stellen aus und versprechen die Rückholung verlorener Gelder. Diese besonders perfide Betrugsform wird als sogenannter „Recovery Scam“ bezeichnet und war zuletzt auch Gegenstand einer ARD-Berichterstattung im Politik-Magazin Report München.
Das ARD-Magazin Report München hat sich in einer aktuellen Sendung mit dieser Betrugsmasche befasst und auf die zunehmende Zahl entsprechender Fälle hingewiesen.
hier zum BR-Manuskript der Sendung
In letzter Zeit meldeten sich vermehrt verunsicherte Anleger, die von Mitarbeitern von vermeintlichen Behörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der FCA (Financial Conduct Authority), FMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde Österreich), der CySec (Cyprus Securities and Exchange Commission), der ESMA (European Securities Markets Authority Frankreich), etc. kontaktiert wurden. Manchmal werden auch andere Behörden bzw. Firmen genannt und eine Zusammenarbeit mit einer offiziellen Aufsichtsbehörde vorgetäuscht. Dies geschieht häufig auch durch angebliche „Blockchain“- Mitarbeiter, die behaupten mit einer Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten (Zur „Blockchain“- Betrugsmasche lesen Sie auch hierzu:
Diese Behördenmitarbeiter informieren über vermeintliche Ermittlungen, bei denen diese angeblich auf ein Bitcoin-Wallet gestoßen sind, das angeblich auf den Namen der Geschädigten lautet. Dabei missbrauchen sie oft das Logo der offiziellen Aufsichtsbehörde und benützen ähnliche E-Mail- und URL Adressen der offiziellen Stelle. Die vorgelegten Dokumente der angeblichen Aufsichtsbehörde oder von „Blockchain“ sehen oft täuschend echt aus!
In einem ersten Schritt werden persönlichen Daten wie Ausweise, Informationen über die Höhe bisheriger Investitionen, Bankkontodaten oder Passwörter von den Geschädigten geködert.
In einem zweiten Schritt wird dann die Bezahlung von Gebühren, Liquidationsnachweisen, Steuern, Kautionen etc. vorab verlangt, um das angeblich sichergestellte Geld auszahlen zu können.
Hier die Warnung der FMA vor der Betrugsmasche „Authority Scam“
Hier die Warnung der BaFin vor ESMA Betrug
Hier die Warnung der ESMA vor ESMA Betrug
Hier haben wir über die gefälschte Seite Kryptomarktaufsicht berichtet
Sind Sie von einem „Recovery bzw. Authority Scam“ betroffen, empfehlen wir Ihnen Folgendes:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, rät Anlegern zur Vorsicht:
„Kein Amt, keine Aufsichtsbehörde und keine Staatsanwaltschaft fordert Gebühren, Steuern oder Kautionen, um Geld auszuzahlen. Wer so kontaktiert wird, sollte sofort misstrauisch werden und keinesfalls zahlen.“
Und weiter: „Die Täter missbrauchen Logos echter Behörden, nutzen täuschend echte E-Mails und setzen gezielt auf die Hoffnung der Betroffenen. Gerade diese Hoffnung macht den Recovery Scam so gefährlich.“
Rechtsanwältin Nauschütz bringt es so auf den Punkt: „Recovery Scam ist Betrug nach einem Betrug – und für die Geschädigten oft noch schmerzhafter als der erste Verlust.“
„Betroffene sollten sämtliche Abläufe sorgfältig festhalten, keine weiteren Gelder überweisen und zeitnah rechtlichen Rat einholen. Ein frühes Eingreifen verbessert die Erfolgsaussichten erheblich.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie Opfer eines „recovery scam“, eines „authority scam“ oder eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Neue Online-Betrugsmasche: Recovery Scam – Vorsicht vor angeblichen Behörden und Geld-zurück-Versprechen! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post ajadetrpe(.)life: BaFin warnt Verto – Fake-Werbung mit „Tagesschau“ und Kanzler Friedrich Merz appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading und digitale Investments werben häufig mit schnellen Gewinnen und einem niedrigschwelligen Einstieg. Diese Attraktivität nutzen unseriöse Anbieter zunehmend aus, indem sie gezielt auf irreführende Fake-Werbung mit Promis und bekannten Medien setzen. Im vorliegenden Fall wurden unter anderem nachgeahmte Medienauftritte der Tagesschau sowie frei erfundene Aussagen von Kanzler Friedrich Merz verwendet, um Seriosität vorzutäuschen und Vertrauen zu erzeugen.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 02.02.2026 eine Warnung zur Plattform ajadetrpe(.)life veröffentlicht. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde bestehen Anhaltspunkte dafür, dass über diese Website unerlaubte Finanzdienstleistungen angeboten werden. Das Angebot von Verto ist aktuell über die Website ajadetrpe(.)life zugänglich.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die Website erweckt durch Gestaltung und Darstellung den Eindruck, es handele sich um eine Seite der Tagesschau. Tatsächlich liegt ein Identitäts- und Markenmissbrauch vor, der gezielt zur Täuschung und Vertrauenserschleichung eingesetzt wurde.
Dem angeblichen Zitat von Friedrich Merz liegt kein reales Interview, keine Sendung und keine tatsächliche Äußerung zugrunde. Es handelt sich um eine vollständig fingierte Darstellung unter Ausnutzung der Autorität eines Spitzenpolitikers zur Täuschung von Anlegern.
Hier handelt es sich um einen typischen Fall der brandaktuellen Betrugsmasche von Online-Anlagebetrug durch Fake-Prominente.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, wurde zu dem Thema Anlagebetrug mit Fake-Promi-Videos bereits u.a. von der Stiftung Warentest sowie der ARD im Politikmagazin „report München“ und im BR „Kontrovers“ als Expertin interviewt:
Rechtsanwältin Nauschütz bewertet den vorliegenden Fall: „Bei dem hier beobachteten Krypto-Betrug handelt es sich um eine besonders perfide Form der Täuschung, bei der gezielt prominente Persönlichkeiten und bekannte Medienformate instrumentalisiert werden. Durch die missbräuchliche Verwendung von Namen, Bildern und angeblichen Zitaten – etwa von Friedrich Merz oder der Tagesschau – wird eine staatliche oder journalistische Legitimation vorgetäuscht, die tatsächlich nicht existiert.“
Ferner führt Rechtsanwältin Nauschütz aus:
„Aus anwaltlicher Sicht ist wichtig zu betonen, dass Geschädigte solcher Fake-Prominentenwerbung keineswegs leichtgläubig waren. Die Kombination aus professionell gestalteten Medienimitationen und der Autorität bekannter Persönlichkeiten stellt eine gezielte Manipulation dar, die strafrechtlich klar den Tätern zuzurechnen ist.“
Die Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von ajadetrpe(.)life und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet. Wir empfehlen den betroffenen Anlegern:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, rät Anlegern:
„Betroffene sollten sämtliche Abläufe sorgfältig festhalten, keine weiteren Gelder überweisen und zeitnah rechtlichen Rat einholen. Ein frühes Eingreifen verbessert die Erfolgsaussichten erheblich.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
BILD vom 09.08.2025: Sie zockten 10 Millionen Euro von deutschen Anlegern ab: Krypto-Betrüger verlieren ihr gesamtes Vermögen
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.?????
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ajadetrpe(.)life bzw. Verto haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
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– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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The post ajadetrpe(.)life: BaFin warnt Verto – Fake-Werbung mit „Tagesschau“ und Kanzler Friedrich Merz appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post wefi(.)co Erfahrungen: BaFin warnt – Seriös oder Betrug? So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading und digitale Investments werben mit schnellen Gewinnen und niedrigschwelligen Einstiegsmöglichkeiten. Doch gerade diese Attraktivität machen sich unseriöse Anbieter zunehmend zunutze, um Anleger zu täuschen und Gelder abzuschöpfen.
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website wefi(.)co. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Nach vorliegenden Informationen sind zumindest in der Vergangenheit Werbeveranstaltungen in Deutschland abgehalten worden. Als verantwortliche Gesellschaften für den Betrieb der Website sowie die angebotenen Dienstleistungen treten die Wefi Payments Limited, Calgary, Kanada, die S.R.L., San José, Costa Rica, die Nordpal Holding Limited und die Quantum Capital Holdings Limited, beide Hongkong, auf.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von wefi(.)co und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein Betrugsverdacht bei wefi(.)co ist sehr ernst zu nehmen. Besonders kritisch sind:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, rät Anlegern zur Vorsicht:
„Bleiben Auszahlungen aus oder werden unerwartet weitere Einzahlungen verlangt, ist höchste Skepsis angebracht. Betroffene sollten sämtliche Abläufe sorgfältig festhalten, keine weiteren Gelder überweisen und zeitnah rechtlichen Rat einholen. Ein frühes Eingreifen verbessert die Erfolgsaussichten erheblich.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit wefi(.)co haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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]]>The post Erfahrungen mit hashxcapital(.)com: BaFin warnt vor Hash X Capital – neuer Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt digitaler Geldanlagen verspricht hohe Renditen und einen einfachen Zugang zu Finanzmärkten. Gleichzeitig nutzen immer mehr Betrüger genau diese Entwicklung aus, um private Anleger gezielt zu täuschen. Aktuell warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor der Website hashxcapital(.)com.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 29.01.2026 vor Angeboten der hashxcapital(.)com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber auf der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die unbekannten Anbieter werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind nicht berechtigt, entsprechende Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anzubieten.Wer ohne Genehmigung solche Dienstleistungen anbietet, handelt unerlaubt.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von hashxcapital(.)com und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein Betrugsverdacht bei hashxcapital(.)com ist sehr ernst zu nehmen. Besonders kritisch sind:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C empfiehlt: „Anleger sollten bei ausbleibenden Auszahlungen oder plötzlichen Zusatzforderungen sofort misstrauisch werden. Wichtig ist, alle Vorgänge genau zu dokumentieren, keine weiteren Zahlungen zu leisten und rasch rechtliche Schritte zu prüfen. Wer früh handelt, hat wesentlich bessere Chancen.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.????
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit hashxcapital(.)com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit hashxcapital(.)com: BaFin warnt vor Hash X Capital – neuer Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post viforex(.)com Erfahrungen – Seriös oder Betrug? BaFin warnt vor unerlaubtem Trading appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading und digitale Investments werben mit schnellen Gewinnen und niedrigschwelligen Einstiegsmöglichkeiten. Doch gerade diese Attraktivität machen sich unseriöse Anbieter zunehmend zunutze, um Anleger zu täuschen und Gelder abzuschöpfen.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnung zur Plattform viforex(.)com veröffentlicht. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde bestehen Anhaltspunkte dafür, dass über diese Website unerlaubte Finanzdienstleistungen angeboten werden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 22.01.2026 vor der Handelsplattform viforex(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Als Betreiber der Website wird die Prudential Markets Group Limited, London, genannt, die im britischen Unternehmensregister (Companies House) geführt wird. Hierbei könnte es sich möglicherweise um einen Identitätsdiebstahl handeln.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von viforex(.)com und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Warnsignale für Anlegerinnen und Anleger
Ein Betrugsverdacht bei viforex(.)com ist sehr ernst zu nehmen. Besonders kritisch sind:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, rät Anlegern zur Vorsicht:
„Bleiben Auszahlungen aus oder werden unerwartet weitere Einzahlungen verlangt, ist höchste Skepsis angebracht. Betroffene sollten sämtliche Abläufe sorgfältig festhalten, keine weiteren Gelder überweisen und zeitnah rechtlichen Rat einholen. Ein frühes Eingreifen verbessert die Erfolgsaussichten erheblich.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500,00 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit viforex(.)com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post viforex(.)com Erfahrungen – Seriös oder Betrug? BaFin warnt vor unerlaubtem Trading appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit Rostock24 Limited: BaFin warnt vor der Website Rostock24(.)com – neuer Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt digitaler Geldanlagen verspricht hohe Renditen und einen einfachen Zugang zu Finanzmärkten. Gleichzeitig nutzen immer mehr Betrüger genau diese Entwicklung aus, um private Anleger gezielt zu täuschen.
Aktuell warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor der Website Rostock24(.)com.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 21.01.1026 vor Angeboten der Rostock24 Limited. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website rostock24.com ohne Erlaubnis bzw. Zulassung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Rostock24 Limited, angeblich mit Hauptsitz in Nürnberg, behauptet, im britischen Handelsregister (Companies House) registriert zu sein. Das ist nicht der Fall.
Die unbekannten Anbieter werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind nicht berechtigt, entsprechende Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anzubieten.Wer ohne Genehmigung solche Dienstleistungen anbietet, handelt unerlaubt.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von Rostock24(.)com und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Ein Betrugsverdacht bei Rostock24(.)com ist sehr ernst zu nehmen. Besonders kritisch sind:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C empfiehlt: „Anleger sollten bei ausbleibenden Auszahlungen oder plötzlichen Zusatzforderungen sofort misstrauisch werden. Wichtig ist, alle Vorgänge genau zu dokumentieren, keine weiteren Zahlungen zu leisten und rasch rechtliche Schritte zu prüfen. Wer früh handelt, hat wesentlich bessere Chancen.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Hier zur Sendung in der ARD-Mediathek
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Rostock24(.)com bzw. Rostock24 Limited haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post App PayDenPro – BaFin warnt – Erfahrungen mit What’s App-Betrug – so erhalten Sie Ihr Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt digitaler Geldanlagen verspricht hohe Renditen und einen einfachen Zugang zu Finanzmärkten. Gleichzeitig nutzen immer mehr Betrüger genau diese Entwicklung aus, um private Anleger gezielt zu täuschen. Aktuell warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Nutzung der App „PayDenPro“ und weist auf Identitätsmissbrauch hin.
Nach den Erkenntnissen der BaFin werden Anlegerinnen und Anleger gezielt über WhatsApp-Gruppen und Direktnachrichten kontaktiert und dazu verleitet, sich in den gängigen App-Stores die App „PayDenPro“ herunterzuladen, um mit diversen Finanzinstrumenten zu handeln.
Die Täter geben sich dabei als Vertreter des renommierten US-Investmenthauses Payden & Rygel aus und verwenden teilweise sogar reale Namen und Profile existierender Mitarbeitender.
Tatsächlich besteht keinerlei Verbindung zwischen dem echten Unternehmen und der App PayDenPro. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht handelt es sich um einen klassischen Identitätsmissbrauch, der gezielt eingesetzt wird, um Vertrauen aufzubauen und Anleger zu Einzahlungen zu bewegen.
Die unbekannten Anbieter werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind nicht berechtigt, entsprechende Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anzubieten.Wer ohne Genehmigung solche Dienstleistungen anbietet, handelt unerlaubt.
Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche Geschädigte von PayDenPro und hat erste Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Typisch ist folgender Ablauf, über den uns unsere Mandanten bei PayDenPro berichten:
Die in der App dargestellten Kontostände und Gewinne sind rein virtuell und dienen ausschließlich dazu, weitere Einzahlungen auszulösen.
Ein Betrugsverdacht bei PayDenPro ist sehr ernst zu nehmen. Besonders kritisch sind:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C empfiehlt: „Anleger sollten bei ausbleibenden Auszahlungen oder plötzlichen Zusatzforderungen sofort misstrauisch werden. Wichtig ist, alle Vorgänge genau zu dokumentieren, keine weiteren Zahlungen zu leisten und rasch rechtliche Schritte zu prüfen. Wer früh handelt, hat wesentlich bessere Chancen.“
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit PayDenPro haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Operation „Herakles“: Erfolgreicher Schlag gegen internationale Cybertrading-Betrüger – Hoffnung für viele Anleger appeared first on Kanzlei plan C.
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Wie die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgaben, ist es im Rahmen der Operation „Herakles“ gelungen, über 1.400 betrügerische Domains zu identifizieren und vom Netz zu nehmen.
Hier zu den Pressemitteilungen:
Presseportal LKA-BW – Operation Herakles (10.10.2025)
Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 12.10.2025
Pressemitteilung der BaFin vom 12.10.2025
Gemeinsame Mitteilung von LKA, BaFin und Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Im Rahmen dieser europaweiten Ermittlungsaktion wurden 1.406 betrügerische Handelsplattformen abgeschaltet, die gezielt deutsche Anlegerinnen und Anleger zu Investments in nicht existente Finanzprodukte verleiten sollten.
Die Täter nutzten hochprofessionell gestaltete Webseiten, täuschten Handelsaktivitäten vor und arbeiteten über internationale Netzwerke – insbesondere Callcenter-Strukturen im Ausland.
Seit der Beschlagnahme am 3. Oktober 2025 verzeichnete das LKA über 866.000 Zugriffsversuche auf die bereits gesperrten Domains. Jede dieser Seiten hätte potenziell zu weiteren Schäden bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen können.
Bereits im Juni 2025 waren in einer ersten Phase der Operation rund 800 illegale Plattformen abgeschaltet worden: Erste Aktion vom 17. Juni 2025
Beim sogenannten Cybertrading-Fraud werden Anleger über gefälschte Handelsplattformen dazu gebracht, vermeintlich in Kryptowährungen, Aktien oder Devisen zu investieren.
Tatsächlich existiert kein realer Handel – die dargestellten Gewinne sind rein fiktiv.
Nach außen hin treten die Täter als „Brokernetzwerk“ auf, das mit professionellen Websites, aggressivem Telefonmarketing und emotionaler Bindung arbeitet.
Die Opfer werden schrittweise zu immer höheren Einzahlungen verleitet, oft über Krypto-Dienste wie Crypto.com, Bitget oder Coinbase, wie wir aus zahlreichen von uns betreuten Fällen kennen.
Selbst nach Verlust des investierten Kapitals werden die Geschädigten häufig durch fingierte Rückzahlungsangebote („Recovery Fraud“) erneut zur Zahlung von Gebühren oder Steuern veranlasst.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C zeigt sich erfreut über den Ermittlungserfolg:
„Die Abschaltung von über 1.400 betrügerischen Domains ist ein wichtiger Meilenstein für den Schutz von Anlegern in Deutschland. In unserer täglichen Arbeit sehen wir, wie professionell diese Cyberbetrüger agieren – oft mit täuschend echten Websites, deutschsprachigen Callcentern und gefälschten Lizenzen. Für viele unserer Mandanten, die Opfer solcher Plattformen geworden sind, ist die ‚Operation Herakles‘ ein wichtiges Signal: Der Staat schaut nicht länger tatenlos zu, sondern handelt konsequent, national wie international.“
Rechtsanwältin Nauschütz rät: „Betroffene sollten ihre Fälle unbedingt zur Anzeige bringen – selbst wenn die Zahlungen bereits Monate zurückliegen. Jede Strafanzeige trägt dazu bei, Netzwerke zu identifizieren, Geldflüsse nachzuverfolgen und andere Anleger zu schützen.
Die Ermittlungserfolge der letzten Monate zeigen, dass mit konsequentem Vorgehen und rechtlicher Unterstützung echte Chancen bestehen, Täter zu ermitteln und Vermögensflüsse aufzudecken.“
Im Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks vor dem Landgericht Bamberg wurden die beiden Angeklagten am 5. August 2025 – nach langen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges schuldig gesprochen, zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten für den Drahtzieher der Cybertrading-Bande.
Die sichergestellten Vermögenswerte sollen zur Entschädigung der Geschädigten verwendet werden. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt u.a. den größten geschädigten Anleger mit einem Einzelschaden von fast einer halben Million Euro.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Auch ProSieben „Galileo“ berichtete in der Reportage vom 16.09.2025: „Milliardengeschäft Cyberbetrug: So werden Anleger um Millionen betrogen“ von dem großen Cybertrading-Prozess in Bamberg und trifft dort Rechtsanwältin Nauschütz als einzige Opferanwältin vor Ort.
Die Sendung ist abrufbar in der Mediathek unter www.joyn.de
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren: „Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
In diesen Fällen gilt: Wer zuerst handelt, hat die besten Chancen, sein Geld zurückzubekommen.
Je schneller Maßnahmen ergriffen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, Vermögenswerte aufzuspüren und zu sichern. Warten Sie nicht zu lange – setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und mögliche Rückzahlungen zu sichern.
Wenn Sie Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen, wie Blockchainnachverfolgung, Tracking von IP-Adressen u.a. und unsere langjährige Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Erfolgschancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post News: ZRAOX verlässt deutschen Markt, fordert Steuern, Betrug? – BaFin warnt, Kanzlei plan C sichert Anlagegelder appeared first on Kanzlei plan C.
]]>An die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C wenden sich derzeit täglich zahlreiche verunsicherte Anleger der Plattform ZRAOX. Diese wurden von ZRAOX informiert, dass das Unternehmen den deutschen Markt zum 10.10.2025 verlassen werde. Zugleich wurden sie aufgefordert, alle Gelder abzuheben und zuvor angeblich fällige Steuern zu bezahlen.
„Da wir über sowohl eine Lizenz der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) als auch eine Lizenz des Financial Crimes Enforcement Network (MSB) verfügen, ist die Steuerzahlung unsere Pflicht, und wir müssen gegenüber dem Internal Revenue Service (IRS) verantwortlich sein.
Die zweite Zeichnungsrunde von OICDX ist erfolgreich abgeschlossen! Der Börsengang findet am 18. September statt, mit einem Einführungspreis von 453,6 USDC. Sie können direkt nach dem Listing verkaufen und Gewinne erzielen!
Da ZRAOX den Antrag auf BaFin-Regulierungslizenz nicht rechtzeitig eingereicht hat, und um den Anforderungen der deutschen Regierung bezüglich der Finanzaufsicht gerecht zu werden, werden wir alle Handelsrechte für Deutschland am 30. September 2025, 24:00 Uhr (GMT+2), offiziell sperren. Gleichzeitig wird eine Überprüfung der Benutzerkonten auf der Plattform durchgeführt.
Wir haben beschlossen, den deutschen Markt am 10. Oktober 2025, 24:00 Uhr (GMT+2), offiziell zu verlassen und keine Börsengeschäfte mehr in dieser Region zu betreiben.
Guten Abend, wann planen Sie, die Steuern zu zahlen und alle Gelder abzuheben? Unsere Börse wird den europäischen Markt bald verlassen.“
Tatsächlich besitzt ZRAOX keine Erlaubnis der BaFin, und die BaFin hat bereits vor ZRAOX gewarnt (wir berichteten hier).
Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist damit unlauter in Deutschland tätig.
Ein Unternehmen, das in Deutschland ohne BaFin-Erlaubnis agiert, kann nicht als seriös gelten.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere Anleger, die Schwierigkeiten mit ZRAOX haben.
Unsere Recherchen ergaben:
Eine kurze Existenzzeit und verschleierte Betreiber sind typische Muster betrügerischer Plattformen.
Ein seriöses Unternehmen würde eine BaFin-Lizenz vorweisen und seine Identität offenlegen.
Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen und Chats verleiten Anlegerinnen und Anleger zur Anmeldung auf den Webseiten zraox.com bzw. zraox.org.
ZRAOX betreibt darüber hinaus weitere Webseiten mit individuellen Domains im Format zraox-de[Zahl].com.
Auf den Plattformen soll der Handel mit Kryptowerten möglich sein. ZRAOX wirbt dort mit angeblich über 15 Mio. registrierten Nutzern in über 120 Ländern.
Tatsächlich ist nach usneren Recherechen davon auszugehen, dass viele der Personen – bis auf die Geschädigten – in den WhatsApp-Gruppen nicht wirklich existieren.
Auch in Sachen ZRAOX hat die Kanzlei plan C bereits erste Maßnahmen zur Sicherung der Gelder ergriffen.
In diesen Fällen gilt: Wer zuerst handelt, hat die besten Chancen, sein Geld zurückzubekommen.
Je schneller Maßnahmen ergriffen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, Vermögenswerte aufzuspüren und zu sichern. Warten Sie nicht zu lange – setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und mögliche Rückzahlungen zu sichern.
Im Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks vor dem Landgericht Bamberg wurden die beiden Angeklagten am 5. August 2025 – nach langen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges schuldig gesprochen, zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten für den Drahtzieher der Cybertrading-Bande.
Die sichergestellten Vermögenswerte sollen zur Entschädigung der Geschädigten verwendet werden. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt u.a. den größten geschädigten Anleger mit einem Einzelschaden von fast einer halben Million Euro.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Auch ProSieben „Galileo“ berichtete in der Reportage vom 16.09.2025: „Milliardengeschäft Cyberbetrug: So werden Anleger um Millionen betrogen“ von dem großen Cybertrading-Prozess in Bamberg und trifft dort Rechtsanwältin Nauschütz als einzige Opferanwältin vor Ort.
Die Sendung ist abrufbar in der Mediathek unter www.joyn.de
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie:„Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ZRAOX haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen, wie Blockchainnachverfolgung, Tracking von IP-Adressen u.a. und unsere langjährige Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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]]>The post News zu SNUTX: Strafprozess gegen SNUTX-Anlagebetrüger in Wuppertal – Kanzlei plan C vertritt Betrugsopfer vor Gericht appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Mit dem Beginn des Strafprozesses in Wuppertal ist ein wichtiger Erfolg für die Geschädigten von SNUTX erreicht: Der seit Monaten in Untersuchungshaft sitzende mutmaßliche Anlagebetrüger muss sich nun endlich vor dem Amtsgericht Wuppertal verantworten. Damit wird ein erster Schritt getan, um die Verantwortlichen für den millionenschweren Betrug zur Rechenschaft zu ziehen.
Am 21. Februar 2025 wurde der 50-jährige chinesische Staatsbürger festgenommen, der im Verdacht steht, an einem professionell organisierten Anlagebetrug über die angebliche Kryptowährungsplattform SNUTX beteiligt gewesen zu sein. Bereits einen Tag später ordnete ein Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft an.
Die Ermittlungen des Fachkommissariats legen nahe, dass der Beschuldigte Teil einer weltweit agierenden Betrugsbande war, die mutmaßlich im gesamten Bundesgebiet Anleger um ihr Geld gebracht hat.
Gemeinsame Presserklärung der Staatsanwaltschaft und der Polizei Wuppertal
Presseportal der Polizei NRW Wuppertal
Facebook-Meldung der Polizei NRW Wuppertal
Die auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C begleitet den Strafprozess gegen den Anlagebetrüger der Plattform SNUTX aktiv. Sie vertritt zahlreiche geschädigte Anleger, die durch die betrügerischen Machenschaften erhebliche finanzielle Verluste erlitten haben. Ziel der Kanzlei ist es, die Ansprüche der Opfer geltend zu machen und sicherzustellen, dass ihre Interessen im Strafverfahren Gehör finden.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Aussage eines Mandanten der Kanzlei plan C zu, der im Rahmen der Verhandlung als Zeuge vor Gericht auftritt. Er schildert detailliert, wie er auf SNUTX hereinfiel, welche Beträge er investierte und unter welchen Umständen er schließlich bemerkte, Opfer eines professionell organisierten Anlagebetrugs geworden zu sein. Seine Aussage trägt dazu bei, die Tatvorwürfe gegen den Angeklagten zu untermauern.
„Dass es nun zu einem Strafprozess kommt, ist ein entscheidender Schritt: Endlich wird einer der Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen“, erklärt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin Kanzlei plan C. „Für unsere Mandanten bedeutet das nicht nur Gerechtigkeit, sondern auch ein klares Signal: Anlagebetrug über Plattformen wie SNUTX bleibt nicht ohne Folgen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Verantwortlichen strafrechtlich belangt werden und die Geschädigten ihre Ansprüche konsequent durchsetzen können“.
Der Strafprozess in Wuppertal macht deutlich: Auch international agierende Betrugsbanden können in Deutschland zur Verantwortung gezogen werden. Die Kanzlei plan C wird den Prozessverlauf aufmerksam begleiten und die Rechte der geschädigten Anleger weiterhin mit Nachdruck vertreten.
Lesen Sie hierzu auch unsere bisherigen Beiträge:
Krypto-Handelsplattform SNUTX! Betrug bestätigt sich – erste Hinweise auf die Täter!
SNUTX: BaFin warnt! Krypto-Trading – Arrestierung von Geldern von Geschädigten
Die Kanzlei plan C hat kürzlich im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten am 05. August 2025 – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit SNUTX haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Erfolgschancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post News zu SNUTX: Strafprozess gegen SNUTX-Anlagebetrüger in Wuppertal – Kanzlei plan C vertritt Betrugsopfer vor Gericht appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post News zu ybuoj.com: BaFin ermittelt gegen YBUOJ – Krypto-Invest über WhatsApp-Gruppen? So sichern Sie Ihr Geld! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Bei der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C melden sich täglich neue Geschädigte von YBUOJ. Übereinstimmend berichten sie von WhatsApp- oder Telegram-Gruppen sowie den angeblichen Empfehlungen eines „Professors“ und seiner Assistentin. Teilweise wurden Anleger sogar dazu gedrängt, sogenannte „Kredite“ bei YBUOJ aufzunehmen – angeblich zur Finanzierung eines ICO-Projekts –, wodurch zusätzliche Forderungen gegenüber den Anlegern entstanden sind. Wir warnen ausdrücklich davor, noch weiteres Geld zu leisten. Die Kanzlei plan C hat bereits erste rechtliche Schritte gegen YBUOJ eingeleitet.
Die Welt des Online-Tradings bietet zahlreiche Möglichkeiten, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Doch leider nutzen unseriöse Anbieter die wachsende Beliebtheit aus, um ahnungslose Anleger zu täuschen. Aktuell steht die Plattform YBUOJ im Fokus der BaFin, da sie keine Erlaubnis der BaFin besitzt.
Die Finanzaufsicht BaFin gab am 18.07.2025 gegen YBUOJ eine Warnmeldung heraus:
Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich die YBUOJ in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Das Unternehmen mit vorgeblichem Sitz in den USA tritt auch als YBUOJ Digital Trade Limited auf. YBUOJ bietet ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen und Chats verleiten laut BaFin Anlegerinnen und Anleger zur Anmeldung auf den Webseiten ybuoj.com. YBUOJ betreibt darüber hinaus weitere Webseiten mit einer individuellen Domainybuoj-de[fünfstellige Zahl].com. Auf den Plattformen soll der Handel mit Kryptowerten möglich sein.
ybuoj.com beschreibt sich auf seiner Handelsplattform mit den folgenden Worten:
„Die innovative Welt des digitalen Vermögens entdecken: Bei YBUOJ sind wir fest davon überzeugt, dass jeder Benutzer das Recht haben sollte, sein Vermögen frei zu kontrollieren. Wir setzen uns dafür ein, eine sichere, transparente und effiziente Handelsplattform für Kryptowährungen bereitzustellen, die es den Nutzern ermöglicht, digitale Vermögenswerte frei zu verdienen, zu halten, zu handeln, zu nutzen und zu teilen. Unser Ziel ist es, jeden Wertschöpfungsaspekt zu fördern und die globale Zukunft miteinander zu verbinden.“
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain www.ybuoj.com erst letztes Jahr registriert wurde. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter einem Anonymisierungsdienst. Auch die fehlende Warnung der BaFin wirft Fragen auf. Ein seriöser Betreiber wird regelmäßig die Erlaubnis der BaFin vorweisen können und legt auch seine Kontaktdaten offen“.
Die Kanzlei plan C hat im Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg einen weiteren großen Erfolg erzielt. In einem aufsehenerregenden Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks wurden die Angeklagten – nach umfangreichen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmten Vermögenswerte (3,5 Mio. € arrestiertes Firmenvermögen, Luxusfahrzeuge im Wert von 1 Mio. €, Privatvermögen des Hauptangeklagten in der Ukraine in Höhe von angeblich 3,2 Mio. € sowie die geleistete Kaution) sollen nun zur Entschädigung der Geschädigten eingesetzt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt dabei u. a. den größten Einzelgeschädigten mit einem Schaden von 493.500 Euro zzgl. Zinsen.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500?Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte aktiv verfolgen.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit YBUOJ haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Erfolgschancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Urteil im Cybertrading-Prozess vor dem Landgericht Bamberg: Hohe Strafen und Entschädigung für die Betrugsopfer! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks vor dem Landgericht Bamberg wurden die beiden Angeklagten am 05. August 2025 – nach langen Verhandlungen und einer Verständigung – wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges schuldig gesprochen.
Die sichergestellten Vermögenswerte sollen zur Entschädigung der Geschädigten verwendet werden. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt u.a. den größten geschädigten Anleger mit einem Einzelschaden von fast einer halben Million Euro.
Der Hauptangeklagte und Drahtzieher der Bande Timor R. wurde zu 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, der Callcenter-Chef Tal A.. zu 2 Jahren Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt.
Zudem ordnete das Gericht die Einziehung folgender Beträge an:
€ 127.429,24 bei Timor R.
€ 27.000,00 bei Tal A.
sowie € 3,5 Mio. bei den beteiligten Gesellschaften, elf Unternehmen (allein bei Remini Consulting: € 2.727.000,00).
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz der renommierten auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, die mehrere Mandanten, u.a. den Anleger mit dem größten Einzelschaden in Höhe von 493.500 Euro zzgl. Zinsen aus München vertritt, war als einzige Opferanwältin bei der Hauptverhandlung anwesend, um ein möglichst gutes Ergebnis für ihre Mandanten durch Gespräche mit der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Verteidigung der Angeklagten zu erzielen.
Die Bamberger Generalstaatsanwaltschaft beziffert den Schaden in diesem Verfahren allein im deutschsprachigen Bereich auf knapp 10 Millionen Euro.
Die Täter hatten Anleger durch gefälschte Werbung mit prominenten Testimonials – u.a. unter Berufung auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ – auf Fake-Broker wie Fibonetix, Trade Capital, Nobel Trade oder Huludox, gelockt, die scheinbar von Finanzstandorten wie Genf, Luxemburg oder London aus betrieben wurden – tatsächlich jedoch Callcenter in Bulgarien, Serbien und der Ukraine nutzten, um Anleger systematisch zu täuschen. Statt echter Investitionen wurde mit manipulierten Handelsplattformen operiert. Die eingezahlten Gelder flossen direkt in den privaten Luxus der Täter – unter anderem in einen Lamborghini Aventador und einen Rolls-Royce Phantom.
Für die Geschädigten bestehen sehr gute Chancen, ihre Schäden ersetzt zu bekommen. Rechtsanwältin Nauschütz hat sich im laufenden Prozess in Gesprächen mit Oberstaatsanwalt Dr. Nino Goldbeck und den Verteidigern der Angeklagten dafür eingesetzt, dass die sichergestellten Gelder den Geschädigten zugutekommen.
Die in der Ukraine beschlagnahmten Luxusfahrzeuge des Hauptangeklagten wurden per Transportflugzeug nach Deutschland überführt und für einen Gesamtwert von rund 1 Million Euro versteigert. Der Versteigerungserlös in Höhe von rund 1 Million Euro abzüglich Kosten soll nun anteilig an die Geschädigten ausgezahlt werden.
Dem Urteil ging eine Verständigung von Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht voraus : bei Geständnis der Angeklagten und finanzieller Wiedergutmachung durch die Angeklagten sah der Strafrahmen von vier Jahre und drei Monaten Haft bis zu fünf Jahre und drei Monate Haft für den Drahtzieher Timor R. und bis zu zwei Jahre und drei Monate für den Callcenter-Leiter Tal A. vor. Callcenter-Leiter Tal A. muss seine Kaution an die Geschädigten zurückzahlen.
Bei Timor R. sieht die finanzielle Wiedergutmachung an die Geschädigten vor, dass er neben dem Erlös aus dem Verkauf seiner Luxusfahrzeuge seine Vermögensgegenstände in der Ukraine an die Geschädigten abgeben muss.
Bei einigen Geschädigten ist schon ein Teil des Schadens wiedergutgemacht worden. Neben den beiden Hauptangeklagten fand vor dem Landgericht zur selben Zeit ein Prozess gegen zwei Callcenter-Mitarbeiter der genannten Fake-Broker statt. Einer der angeklagten Callcenter-Mitarbeiter hat bereits einen großen Teil des von ihm verursachten Schadens beglichen – er nahm sogar einen Kredit dafür auf.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500 Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest, von der BILD-Zeitung und vom Fränkischen Tag zum Prozess interviewt und zitiert:
Fränkischer Tag vom 11.08.2025: Cybercrime-Prozess in Bamberg: 27 Millionen Euro Schaden
Rechtsanwältin Nauschütz zeigt sich erfreut über das Urteil und den Erfolg in diesem aufsehenerregenden Strafverfahren:„ Es ist ein bedeutender Schritt, dass die Justiz nicht nur die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten ermöglicht. Das ist ein starkes Signal an alle Opfer von Tradingbetrug.“
Weiter betont sie: „Viele Betroffene haben aus Scham lange gezögert, sich zur Wehr zu setzen. Dieses Verfahren macht deutlich: Wer aktiv wird, kann nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch sein verlorenes Vermögen zurückholen. Lassen Sie die Täter nicht davonkommen“, appelliert Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn auch Sie Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Riesiger Erfolg: Cybertrading-Prozess vor Landgericht Bamberg: Kanzlei plan C vertritt Hauptgeschädigten – Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im Strafprozess gegen die Hauptverantwortlichen eines internationalen Cybertrading-Netzwerks vor dem Landgericht Bamberg sollen sichergestellte Vermögenswerte zur Entschädigung der Geschädigten verwendet werden. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt u.a. den größten geschädigten Anleger mit einem Einzelschaden von fast einer halben Million Euro.
Am Montag, den 28. Juli 2025 begann der aufsehenerregende Strafprozess vor dem Landgericht Bamberg gegen zwei Drahtzieher eines internationalen Cybertrading-Netzwerks, das Anleger weltweit um Millionen betrogen haben soll.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz der renommierten auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, die mehrere Mandanten, u.a. den Anleger mit dem größten Einzelschaden in Höhe von 493.500 Euro zzgl. Zinsen aus München vertritt, war als einzige Opferanwältin bei der Hauptverhandlung anwesend, um ein möglichst gutes Ergebnis für ihre Mandanten durch Gespräche mit der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der Verteidigung der Angeklagten zu erzielen.
Die Bamberger Generalstaatsanwaltschaft beziffert den Schaden in diesem Verfahren allein im deutschsprachigen Bereich auf knapp 10 Millionen Euro.
Die Täter hatten Anleger durch gefälschte Werbung mit prominenten Testimonials – u.a. unter Berufung auf die TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ – auf Fake-Broker wie Fibonetix, Trade Capital, Nobel Trade oder Huludox, gelockt, die scheinbar von Finanzstandorten wie Genf, Luxemburg oder London aus betrieben wurden – tatsächlich jedoch Callcenter in Bulgarien, Serbien und der Ukraine nutzten, um Anleger systematisch zu täuschen. Statt echter Investitionen wurde mit manipulierten Handelsplattformen operiert. Die eingezahlten Gelder flossen direkt in den privaten Luxus der Täter – unter anderem in einen Lamborghini Aventador und einen Rolls-Royce Phantom.
Für die Geschädigten bestehen sehr gute Chancen, ihre Schäden ersetzt zu bekommen. Rechtsanwältin Nauschütz hat sich im laufenden Prozess in Gesprächen mit Oberstaatsanwalt Dr. Nino Goldbeck und den Verteidigern der Angeklagten dafür eingesetzt, dass die sichergestellten Gelder den Geschädigten zugutekommen.
Die in der Ukraine beschlagnahmten Luxusfahrzeuge des Hauptangeklagten wurden per Transportflugzeug nach Deutschland überführt und für einen Gesamtwert von rund 1 Million Euro versteigert. Der Versteigerungserlös in Höhe von rund 1 Million Euro abzüglich Kosten soll nun anteilig an die Geschädigten ausgezahlt werden.
Neben den Luxusfahrzeugen haben die Behörden auch andere Vermögenswerte gesichert: Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, gut 9 Millionen Euro einzuziehen – bei den Angeklagten und elf Unternehmen.
Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht haben sich bei Geständnis der Angeklagten und finanzieller Wiedergutmachung durch die Angeklagten auf einen Strafrahmen geeinigt: er sieht bis zu fünf Jahre und drei Monate Haft für den Drahtzieher Timor R. und bis zu zwei Jahre und drei Monate für den Callcenter-Leiter Tal A. vor. Callcenter-Leiter Tal A. sagte zu, seine Kaution an die Geschädigten zurückzuzahlen.
Bei Timor R. sieht die finanzielle Wiedergutmachung an die Geschädigten vor, dass er neben dem Erlös aus dem Verkauf seiner Luxusfahrzeuge seine Vermögensgegenstände in der Ukraine an die Geschädigten abgeben muss.
Ein Urteil wird diese Woche fallen.
Bei einigen Geschädigten ist schon ein Teil des Schadens wiedergutgemacht worden. Neben den beiden Hauptangeklagten fand vor dem Landgericht zur selben Zeit ein Prozess gegen zwei Callcenter-Mitarbeiter der genannten Fake-Broker statt. Einer der angeklagten Callcenter-Mitarbeiter hat bereits einen großen Teil des von ihm verursachten Schadens beglichen – er nahm sogar einen Kredit dafür auf.
Die große Bedeutung des Strafprozesses spiegelt sich auch in der hohen öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit wider. Rechtsanwältin Nauschütz, die als einzige Vertreterin der Geschädigten persönlich vor Ort anwesend war und den Hauptgeschädigten mit einem Verlust von 493.500 Euro vertritt, wurde im Zuge der Hauptverhandlung sowohl von der Stiftung Warentest als auch von der BILD-Zeitung zum Prozess interviewt und zitiert:
Rechtsanwältin Nauschütz freut sich für ihre Mandanten über den erzielten Erfolg in diesem spektakulären Strafprozess: „Dass die Justiz nicht nur die Täter zur Rechenschaft zieht, sondern auch konkrete Rückflüsse für die Geschädigten erzielt, ist ein großer Erfolg – und ein wichtiges Signal für alle Opfer von Tradingbetrug“.
Und sie fügt hinzu: „Viele Opfer haben sich aus Scham lange nicht getraut, sich zu wehren. Dieses Verfahren zeigt: Nur wer handelt, kann sein Recht durchsetzen – und auch sein Vermögen zurückerlangen“, so Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn auch Sie Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Riesiger Erfolg: Cybertrading-Prozess vor Landgericht Bamberg: Kanzlei plan C vertritt Hauptgeschädigten – Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post daxprime.com und gewinnerss.de: BaFin warnt vor Dax Limited – Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings eröffnet vielfältige Chancen für Investitionen in Finanzinstrumente wie Aktien, Währungen oder digitale Vermögenswerte. Gleichzeitig birgt sie jedoch Risiken, insbesondere durch betrügerische Anbieter, die das steigende Interesse für ihre Zwecke missbrauchen. Derzeit stehen die Plattformen daxprime.com und gewinnerss.de im Fokus der BaFin, da sie ohne Erlaubnis der BaFin handeln.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites daxprime.com und gewinnerss.de. Dort bietet die Dax Limited, Epsom, Vereinigtes Königreich, nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die beiden Websites sind vollkommen identisch. Nach der BaFin vorliegenden Hinweisen war ihr Betreiber in der Vergangenheit auch für die inzwischen inaktive Website daxprime.eu verantwortlich. Ob tatsächlich die im britischen Unternehmensregister („Companies House“) registrierte Gesellschaft Dax Limited die beiden Websites betreibt, ist laut BaFin zumindest zweifelhaft. Es könnte laut BaFin ein Identitätsdiebstahl vorliegen.
Bei einer Recherche im Internet ist der BaFin zudem die Website axppay.com aufgefallen, deren Auftritt Ähnlichkeiten mit daxprime.com und gewinnerss.de aufweist. Als Kontaktmöglichkeit wird auf der Website axppay.com unter anderem eine Berliner Adresse genannt. Auch der Betreiber von axppay.com verfügt laut BaFin über keine Erlaubnis, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere Anleger, die von den genannten Plattformen keine Auszahlungen erhalten haben.
Rechtsanwältin Nauschütz warnt vor betrügerischen Online-Plattformen: „Prüfen Sie stets, ob der Anbieter über eine gültige Erlaubnis der BaFin verfügt. Fehlt diese Zulassung, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um ein unseriöses Angebot. Besonders misstrauisch sollte man werden, wenn immer neue Zahlungen verlangt werden – etwa unter dem Vorwand von Steuervorausleistungen, Verifizierungskosten oder Gebühren für die Freigabe von Konten. Solche Forderungen wirken häufig beliebig und treten meist dann auf, wenn Anleger versuchen, ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten.“
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C hat in Kooperation mit internationalen Strafverfolgungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Ermittlungserfolg erzielt. In Costa Rica wurde ein Tatverdächtiger festgenommen, der im Verdacht steht, an einem groß angelegten Online-Trading-Betrug beteiligt gewesen zu sein. Im Zuge der Maßnahmen konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien und Kryptowährungen – gesichert werden.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, betont: „Der Fall verdeutlicht, wie entscheidend grenzüberschreitende und konsequente Ermittlungsarbeit ist. Geschädigte Anleger sollten nicht zögern, ihre Ansprüche aktiv zu verfolgen.“
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit daxprime.com und gewinnerss.de haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post daxprime.com und gewinnerss.de: BaFin warnt vor Dax Limited – Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post green-art.biz – Erfahrungen mit Online Trading – neuer Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings eröffnet vielfältige Chancen, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Gleichzeitig zieht dieser boomende Markt auch unseriöse Anbieter an, die versuchen, das Vertrauen unerfahrener Anleger auszunutzen. Derzeit steht die Handelsplattform green-art.biz im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wirft dem Anbieter vor, ohne Erlaubnis der BaFin tätig zu sein.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 24.07.2025 vor Angeboten auf der Website green-art.biz. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere Anleger, die von der Plattform green-art.bizkeine Auszahlungen erhalten haben: „Achten Sie immer darauf, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt! Liegt diese nicht vor, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer unseriösen Plattform auszugehen. Auch ständig neue Forderungen nach Zahlungen, wie die sogenannten „Steuervorauszahlungen“, „Verifizierungskosten“ oder „Kontofreigabegebühren“, weisen auf einen möglichen Anlagebetrug hin“, warnt Rechtsanwältin Nauschütz. „Diese Forderungen erscheinen oft willkürlich und werden immer wieder nachgeschoben, sobald Anleger versuchen, sich ihr Guthaben auszahlen zu lassen.“
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C hat in Kooperation mit internationalen Strafverfolgungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Ermittlungserfolg erzielt. In Costa Rica wurde ein Tatverdächtiger festgenommen, der im Verdacht steht, an einem groß angelegten Online-Trading-Betrug beteiligt gewesen zu sein. Im Zuge der Maßnahmen konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien und Kryptowährungen – gesichert werden.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, betont: „Der Fall verdeutlicht, wie entscheidend grenzüberschreitende und konsequente Ermittlungsarbeit ist. Geschädigte Anleger sollten nicht zögern, ihre Ansprüche aktiv zu verfolgen.“
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit green-art.biz haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post green-art.biz – Erfahrungen mit Online Trading – neuer Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Quantum X: BaFin ermittelt gegen quantumx-software.com – so erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings eröffnet vielfältige Chancen für Investitionen in Finanzinstrumente wie Aktien, Währungen oder digitale Vermögenswerte. Gleichzeitig birgt sie jedoch Risiken, insbesondere durch betrügerische Anbieter, die das steigende Interesse für ihre Zwecke missbrauchen. Derzeit sorgt die Plattform quantumx-software.com für Aufsehen, da sie ohne Erlaubnis der BaFin handelt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 21.07.2025 vor Angeboten von Quantum X. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website quantumx-software.com ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere Anleger, die von der Plattform quantumx-software.com keine Auszahlungen erhalten haben.
Rechtsanwältin Nauschütz warnt vor betrügerischen Online-Plattformen: „Prüfen Sie stets, ob der Anbieter über eine gültige Erlaubnis der BaFin verfügt. Fehlt diese Zulassung, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um ein unseriöses Angebot. Besonders misstrauisch sollte man werden, wenn immer neue Zahlungen verlangt werden – etwa unter dem Vorwand von Steuervorausleistungen, Verifizierungskosten oder Gebühren für die Freigabe von Konten. Solche Forderungen wirken häufig beliebig und treten meist dann auf, wenn Anleger versuchen, ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten.“
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C hat in Kooperation mit internationalen Strafverfolgungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Ermittlungserfolg erzielt. In Costa Rica wurde ein Tatverdächtiger festgenommen, der im Verdacht steht, an einem groß angelegten Online-Trading-Betrug beteiligt gewesen zu sein. Im Zuge der Maßnahmen konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien und Kryptowährungen – gesichert werden.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, betont:
„Der Fall verdeutlicht, wie entscheidend grenzüberschreitende und konsequente Ermittlungsarbeit ist. Geschädigte Anleger sollten nicht zögern, ihre Ansprüche aktiv zu verfolgen.“
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit quantumx-software.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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]]>The post Aurum-Fix: BaFin warnt vor aurum-fix-corp.com – Online-Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings eröffnet vielfältige Chancen für Investitionen in Finanzinstrumente wie Aktien, Währungen oder digitale Vermögenswerte. Gleichzeitig birgt sie jedoch Risiken, insbesondere durch betrügerische Anbieter, die das steigende Interesse für ihre Zwecke missbrauchen. Derzeit sorgt die Plattform aurum-fix.corp.com für Aufsehen, da sie ohne Erlaubnis der BaFin handelt.
Die BaFin warnte am 18.07.2025 vor Angeboten auf der Website aurum-fix.corp.com. Über die Website bietet die angeblich in Barcelona, Spanien, ansässige Aurum-Fix ohne Erlaubnis bzw. Zulassung, Finanz-, Wertpapier-und Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Der Betreiber der Websites tritt lediglich unter der Bezeichnung Aurum-Fix auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt an, von einer „European Financial Security“ bzw. „FINA-EU“ beaufsichtigt zu sein. Dabei handelt es sich laut BaFin um eine fiktive, nicht existente Behörde.
aurum-fix.corp.com wirbt mit den vielversprechenden Worten:
„Wir bieten Dienstleistungen an, die unseren Kunden helfen sollen, erfolgreiche Handelsergebnisse zu erzielen und ihre finanziellen Ziele zu erreichen…Als zugelassenes Unternehmen halten wir uns an strenge Verfahren, um die Sicherheit der Gelder unserer Kunden zu gewährleisten. Tägliche Sicherheitskontrollen werden durchgeführt, um ein ausreichendes regulatorisches Kapital aufrechtzuerhalten, und die Kundengelder werden sicher getrennt von den Unternehmensgeldern in britischen Banken mit Investment-Grade-Rating aufbewahrt.“
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an
Anleger sollten Online-Trading-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere Anleger, die von der Plattform aurum-fix.corp.comkeine Auszahlungen erhalten haben.
Rechtsanwältin Nauschütz warnt vor betrügerischen Online-Plattformen: Prüfen Sie stets, ob der Anbieter über eine gültige Erlaubnis der BaFin verfügt. Fehlt diese Zulassung, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um ein unseriöses Angebot. Besonders misstrauisch sollte man werden, wenn immer neue Zahlungen verlangt werden – etwa unter dem Vorwand von Steuervorausleistungen, Verifizierungskosten oder Gebühren für die Freigabe von Konten. Solche Forderungen wirken häufig beliebig und treten meist dann auf, wenn Anleger versuchen, ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten.“
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C hat in Kooperation mit internationalen Strafverfolgungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Ermittlungserfolg erzielt. In Costa Rica wurde ein Tatverdächtiger festgenommen, der im Verdacht steht, an einem groß angelegten Online-Trading-Betrug beteiligt gewesen zu sein. Im Zuge der Maßnahmen konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien und Kryptowährungen – gesichert werden.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, betont: „Der Fall verdeutlicht, wie entscheidend grenzüberschreitende und konsequente Ermittlungsarbeit ist. Geschädigte Anleger sollten nicht zögern, ihre Ansprüche aktiv zu verfolgen.“
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit aurum-fix.corp.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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]]>The post Finanzwelle.io: BaFin ermittelt gegen Finanzwelle – Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings eröffnet vielfältige Chancen für Investitionen in Finanzinstrumente wie Aktien, Währungen oder digitale Vermögenswerte. Gleichzeitig birgt sie jedoch Risiken, insbesondere durch betrügerische Anbieter, die das steigende Interesse für ihre Zwecke missbrauchen. Derzeit sorgt die Plattform finanzwelle.io für Aufsehen, da sie ohne Erlaubnis der BaFin handelt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 18.07.2025 vor Angeboten der Finanzwelle. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website finanzwelle.io Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Betreiber der Webseite machen keine Angaben zu ihrer Rechtsform oder ihrem Unternehmenssitz.
„Gegründet im Jahr 2005, direkt nach der Finanzkrise, haben wir eine Vielzahl an Marktentwicklungen erlebt. Mit über 20 Jahren Erfahrung analysieren wir mehr als nur Zahlen, wenn wir unseren Kunden Informationen bereitstellen. Mit der Zeit haben wir unsere Handelsstrategien perfektioniert und uns auf den erstklassigen Support für unsere Kunden konzentriert.“
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere Anleger, die von der Plattform finanzwelle.io keine Auszahlungen erhalten haben. Rechtsanwältin Nauschütz hat recherchiert: „Die Domain finanzwelle.io wurde erst am 09.06.2025 registriert, unter dem Anonymisierungsdienst HOSTINGER operations. Die behaupteten 20 Jahre Erfahrung können daher nicht stimmen.“
Rechtsanwältin Nauschütz warnt vor betrügerischen Online-Plattformen: „Prüfen Sie stets, ob der Anbieter über eine gültige Erlaubnis der BaFin verfügt. Fehlt diese Zulassung, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um ein unseriöses Angebot. Besonders misstrauisch sollte man werden, wenn immer neue Zahlungen verlangt werden – etwa unter dem Vorwand von Steuervorausleistungen, Verifizierungskosten oder Gebühren für die Freigabe von Konten. Solche Forderungen wirken häufig beliebig und treten meist dann auf, wenn Anleger versuchen, ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten.“
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C hat in Kooperation mit internationalen Strafverfolgungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Ermittlungserfolg erzielt. In Costa Rica wurde ein Tatverdächtiger festgenommen, der im Verdacht steht, an einem groß angelegten Online-Trading-Betrug beteiligt gewesen zu sein. Im Zuge der Maßnahmen konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien und Kryptowährungen – gesichert werden.
Rechtsanwältin Nauschütz betont:
„Der Fall verdeutlicht, wie entscheidend grenzüberschreitende und konsequente Ermittlungsarbeit ist. Geschädigte Anleger sollten nicht zögern, ihre Ansprüche aktiv zu verfolgen.“
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit finanzwelle.io haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Finanzwelle.io: BaFin ermittelt gegen Finanzwelle – Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post ybuoj.com: BaFin ermittelt gegen YBUOJ – Krypto-Invest über WhatsApp-Gruppen? Reagieren Sie schnell! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings bietet zahlreiche Möglichkeiten, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Doch leider nutzen unseriöse Anbieter die wachsende Beliebtheit aus, um ahnungslose Anleger zu täuschen. Aktuell steht die Plattform YBUOJ im Fokus der BaFin, da sie keine Erlaubnis der BaFin besitzt.
Die Finanzaufsicht BaFin gab am 18.07.2025 gegen YBUOJ eine Warnmeldung heraus:
Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich die YBUOJ in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Das Unternehmen mit vorgeblichem Sitz in den USA tritt auch als YBUOJ Digital Trade Limited auf. YBUOJ bietet ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen und Chats verleiten laut BaFin Anlegerinnen und Anleger zur Anmeldung auf den Webseiten ybuoj.com. YBUOJ betreibt darüber hinaus weitere Webseiten mit einer individuellen Domainybuoj-de[fünfstellige Zahl].com. Auf den Plattformen soll der Handel mit Kryptowerten möglich sein.
ybuoj.com beschreibt sich auf seiner Handelsplattform mit den folgenden Worten:
„Die innovative Welt des digitalen Vermögens entdecken: Bei YBUOJ sind wir fest davon überzeugt, dass jeder Benutzer das Recht haben sollte, sein Vermögen frei zu kontrollieren. Wir setzen uns dafür ein, eine sichere, transparente und effiziente Handelsplattform für Kryptowährungen bereitzustellen, die es den Nutzern ermöglicht, digitale Vermögenswerte frei zu verdienen, zu halten, zu handeln, zu nutzen und zu teilen. Unser Ziel ist es, jeden Wertschöpfungsaspekt zu fördern und die globale Zukunft miteinander zu verbinden.“
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain www.ybuoj.com erst letztes Jahr registriert wurde. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter einem Anonymisierungsdienst. Auch die fehlende Warnung der BaFin wirft Fragen auf. Ein seriöser Betreiber wird regelmäßig die Erlaubnis der BaFin vorweisen können und legt auch seine Kontaktdaten offen“.
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte aktiv verfolgen.“
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit YBUOJ haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Erfolgschancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post ybuoj.com: BaFin ermittelt gegen YBUOJ – Krypto-Invest über WhatsApp-Gruppen? Reagieren Sie schnell! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Festgeld360.de: BaFin ermittelt! Neuer Festgeld-Betrug? So sichern Sie Ihr Geld appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf Betrugsfälle im Bereich Festgeld spezialisierte Kanzlei plan C betreut zahlreiche Mandanten, die durch betrügerische Festgeldangebote im Internet geschädigt wurden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spricht beinahe täglich Warnungen vor dubiosen Anbietern und Plattformen im Netz aus, die keine Erlaubnis der BaFin besitzen. Nun steht Festgeld 360, festgeld360.de, im Fokus der BaFin.
festgeld360.de wirbt auf seiner Webseite mit den folgenden Worten:
„Europas beste Festgeldzinsen 2025 – Bei uns sind Ihre Ersparnisse sicher. Wir sind bekannt für Zuverlässigkeit und Stabilität.“
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 17.07.2025 vor Angeboten auf der Webseite festgeld360.de. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Festgeldanlagen an. Die Angebote stammen nicht von der als Kapitalverwaltungsgesellschaft registrierten AC Management GmbH, Berlin. Es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch.
Das Thema Festgeldbetrug gewinnt zunehmend an Brisanz und bewegt die Öffentlichkeit. Auch die BILD-Zeitung griff die Problematik auf und sprach mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der renommierten Kanzlei plan C und ausgewiesene Expertin für Betrugsdelikte im Bereich Festgeld. Im Interview erläutert sie die raffinierten Vorgehensweisen der Täter und erklärt, welche juristischen Schritte Betroffenen offenstehen, um ihre Verluste geltend zu machen.
In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Anleger von festgeld360.de bei der Kanzlei plan C gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der Gelder ihrer Mandanten zu ermöglichen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Festgeld-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt aus: „Fehlt die Erlaubnis der BaFin, ist dies ein Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber wird regelmäßig die Erlaubnis der BaFin vorweisen können.“
Die Aufdeckung betrügerischer Festgeldportale ist für Laien besonders schwierig. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, spezialisiert auf Kapitalanlagebetrug, mahnt zur Vorsicht:
„Viele Investoren wiegen sich durch die gesetzliche Einlagensicherung in Sicherheit – doch diese greift nicht, wenn es sich um vollständig fingierte Internetseiten handelt. Für Laien ist der Betrug, vor allem bei einem Identitätsmissbrauch, kaum zu erkennen. Deshalb ist es entscheidend, zu überprüfen, ob die Plattform eine Zulassung der BaFin besitzt. Fehlt diese Genehmigung, ist äußerste Vorsicht geboten – dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein betrügerisches Konstrukt.“
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden.
Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz appelliert an Betroffene von Festgeldbetrug:
„Zögern Sie nicht – schnelles Handeln ist jetzt entscheidend! Lassen Sie sich umgehend rechtlich beraten, damit rechtliche Schritte zur Sicherung Ihrer Gelder eingeleitet werden können. Gerade wenn Überweisungen auf EU-Konten erfolgt sind, bestehen realistische Chancen, das investierte Kapital zurückzuerlangen – vorausgesetzt, man reagiert rechtzeitig.“
Ein klarer Vorteil für Geschädigte:
Viele Rechtsschutzversicherungen kommen für die Anwaltskosten bei Festgeldbetrug auf. Die Kanzlei plan C hat in zahlreichen Fällen bereits erfolgreich eine Deckungszusage erwirkt – ein entscheidender Schritt, um ohne finanzielles Risiko gegen die Täter vorzugehen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Festgeld360 haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Festgeld360.de: BaFin ermittelt! Neuer Festgeld-Betrug? So sichern Sie Ihr Geld appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Immediate Edge: BaFin warnt auch vor asdaalraha.com – Erfahrungen mit Online Trading – neuer Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings bietet zahlreiche Möglichkeiten, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Doch leider nutzen unseriöse Anbieter die wachsende Beliebtheit aus, um ahnungslose Anleger zu täuschen. Aktuell steht die Plattform asdaalraha.com im Fokus, da ihr von der BaFin unlautere Geschäftspraktiken vorgeworfen werden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 14.07.2025 vor der Website asdaalraha.com. Es ist laut BaFin eine der ständig wechselnden sogenannten landing-pages, die Nutzerinnen und Nutzer zu der automatisierten Trading-Software Immediate Edge leiten. Die unbekannten Betreiber bieten den Zugang aktuell über die Website asdaalraha.com an. Kundinnen und Kunden können über die Website vermeintliche Handelskonten eröffnen. Die versprochenen Gewinne zahlen die Betreiber aber nicht aus.
Es besteht laut BaFin der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die BaFin hat bereits am 20.04.2021 und 07.11.2023 vor der automatisierten Trading-Software Immediate Edge gewarnt.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an
Potenzielle Anleger sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Haben Sie negative Erfahrungen mit asdaalraha.com und erhalten Sie keine Auszahlung?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere Anleger, die von der Plattform asdaalraha.com keine Auszahlungen erhalten haben.
„Achten Sie immer darauf, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt! Liegt diese nicht vor, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer unseriösen Plattform auszugehen. Auch ständig neue Forderungen nach Zahlungen, wie die sogenannten „Steuervorauszahlungen“, „Verifizierungskosten“ oder „Kontofreigabegebühren“, weisen auf einen möglichen Anlagebetrug hin“, warnt Rechtsanwältin Nauschütz. „Diese Forderungen erscheinen oft willkürlich und werden immer wieder nachgeschoben, sobald Anleger versuchen, sich ihr Guthaben auszahlen zu lassen.“
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C hat in Kooperation mit internationalen Strafverfolgungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Ermittlungserfolg erzielt. In Costa Rica wurde ein Tatverdächtiger festgenommen, der im Verdacht steht, an einem groß angelegten Online-Trading-Betrug beteiligt gewesen zu sein. Im Zuge der Maßnahmen konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien und Kryptowährungen – gesichert werden.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, betont: „Der Fall verdeutlicht, wie entscheidend grenzüberschreitende und konsequente Ermittlungsarbeit ist. Geschädigte Anleger sollten nicht zögern, ihre Ansprüche aktiv zu verfolgen. Je schneller Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen.“
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit asdaalraha.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Immediate Edge: BaFin warnt auch vor asdaalraha.com – Erfahrungen mit Online Trading – neuer Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Quantfinity: BaFin warnt vor quantfinity.ai – Erfahrungen bei Krypto-Betrug? So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings eröffnet vielfältige Chancen für Investitionen in Finanzinstrumente wie Aktien, Währungen oder digitale Vermögenswerte. Gleichzeitig birgt sie jedoch Risiken, insbesondere durch betrügerische Anbieter, die das steigende Interesse für ihre Zwecke missbrauchen. Derzeit sorgt die Plattform quantfinity.ai für Aufsehen, da sie ohne Erlaubnis der BaFin handelt.
quantfinity.ai wirbt mit den vielversprechenden Worten:
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Bei Quantfinity erhalten Sie exklusiven Zugang zu modernster Technologie, die Rechenleistung für große Unternehmen wie Google und Amazon bereitstellt. Durch das Bereitstellen dieser Rechenkapazitäten generieren wir Gebühren von Kunden verschiedener Hosting-Anbieter. Unser System kombiniert hochentwickelte GPUs mit revolutionärer TPU-Technologie, wodurch KI-Anwendungen außergewöhnlich einfach werden.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 15.07.2025 vor Angeboten von „Quantfinity“. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf der Website quantfinity.ai ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Nach den Angaben im Impressum stammt das Angebot von der ImmVolution GmbH mit Sitz in Regensburg. Über das Vermögen der ImmVolution GmbH ist durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere Anleger, die von der Plattform quantfinity.ai keine Auszahlungen erhalten haben.
Rechtsanwältin Nauschütz warnt vor betrügerischen Online-Plattformen: Prüfen Sie stets, ob der Anbieter über eine gültige Erlaubnis der BaFin verfügt. Fehlt diese Zulassung, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um ein unseriöses Angebot. Besonders misstrauisch sollte man werden, wenn immer neue Zahlungen verlangt werden – etwa unter dem Vorwand von Steuervorausleistungen, Verifizierungskosten oder Gebühren für die Freigabe von Konten. Solche Forderungen wirken häufig beliebig und treten meist dann auf, wenn Anleger versuchen, ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten.“
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C hat in Kooperation mit internationalen Strafverfolgungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Ermittlungserfolg erzielt. In Costa Rica wurde ein Tatverdächtiger festgenommen, der im Verdacht steht, an einem groß angelegten Online-Trading-Betrug beteiligt gewesen zu sein. Im Zuge der Maßnahmen konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien und Kryptowährungen – gesichert werden.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, betont:
„Der Fall verdeutlicht, wie entscheidend grenzüberschreitende und konsequente Ermittlungsarbeit ist. Geschädigte Anleger sollten nicht zögern, ihre Ansprüche aktiv zu verfolgen.“
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit quantfinity.ai haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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The post Quantfinity: BaFin warnt vor quantfinity.ai – Erfahrungen bei Krypto-Betrug? So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post InCoreTrade: BaFin warnt vor Angeboten auf incoretrade.online – Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings bietet zahlreiche Möglichkeiten, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Doch leider nutzen unseriöse Anbieter die wachsende Beliebtheit aus, um ahnungslose Anleger zu täuschen. Aktuell steht die Plattform incoretrade.online im Fokus, da ihr unlautere Geschäftspraktiken vorgeworfen werden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 14.07.2025 vor Angeboten auf der Website incoretrade.online (zuvor incore-fund.fund, incore-fund.com, incore-private.com). Nach ihren Erkenntnissen bietet die vermeintliche Handelsplattform InCoreTrade mit angeblichem Sitz in Frankfurt ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Es wird zudem vermutet, dass ein Identitätsdiebstahl zum Nachteil der Incore Bank AG vorliegt, welche nach derzeitigen Erkenntnissen in keiner Verbindung mit der Website incoretrade.online steht.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an
Potenzielle Investoren sollten Krypto-Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Haben Sie negative Erfahrungen mit incoretrade.online und erhalten Sie keine Auszahlung?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere Anleger, die von der Plattform incoretrade.online keine Auszahlungen erhalten haben.
„Achten Sie immer darauf, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt! Liegt diese nicht vor, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer unseriösen Plattform auszugehen. Auch standig neue Forderungen nach Zahlungen, wie die sogenannten „Steuervorauszahlungen“, „Verifizierungskosten“ oder „Kontofreigabegebühren“, weisen auf einen möglichen Anlagebetrug hin“, warnt Rechtsanwältin Nauschütz. „Diese Forderungen erscheinen oft willkürlich und werden immer wieder nachgeschoben, sobald Anleger versuchen, sich ihr Guthaben auszahlen zu lassen.“
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C hat in Kooperation mit internationalen Strafverfolgungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Ermittlungserfolg erzielt. In Costa Rica wurde ein Tatverdächtiger festgenommen, der im Verdacht steht, an einem groß angelegten Online-Trading-Betrug beteiligt gewesen zu sein. Im Zuge der Maßnahmen konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien und Kryptowährungen – gesichert werden.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, betont: „Der Fall verdeutlicht, wie entscheidend grenzüberschreitende und konsequente Ermittlungsarbeit ist. Durch unsere forensische Krypto-Nachverfolgung lassen sich die Zahlungsströme nachverfolgen. Geschädigte Anleger sollten nicht zögern, ihre Ansprüche aktiv zu verfolgen.“
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit incoretrade.online haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post heylenag.com: BaFin-Warnung ernst nehmen! Was Geschädigte jetzt tun sollen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf Betrugsfälle im Bereich Festgeld spezialisierte Kanzlei plan C betreut zahlreiche Mandanten, die durch betrügerische Festgeldangebote im Internet geschädigt wurden.
Immer häufiger melden sich bei uns Anleger, die über vermeintlich seriöse Festgeldportale wie heylenag.com hohe Summen investiert haben – und plötzlich keinen Zugriff mehr auf ihr Geld haben.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor diesem Anbieter. Was viele nicht wissen: Bei fingierten Plattformen greift die gesetzliche Einlagensicherung nicht.
Betroffene Anleger sollten zügig handeln, um Schadensersatzansprüche zu prüfen und Beweise zu sichern.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 7.07.2025 vor angeblichen Festgeldangeboten, die von einer Heylen AG angeboten werden. Zudem werden über die Website heylenag.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw.Wertpapierdienstleistungen angeboten. Dabei geben die Betreiber der Website vor, neben dem Geschäftssitz in Herentals, Belgien, auch in Düsseldorf und München ansässig zu sein. Dies entspricht laut BaFin nicht den Tatsachen.
heylenag.com bewirbt sich auf seiner Plattform mit den folgenden Worten:
„Bei Heylen AG steht hinter jeder Anlageentscheidung ein Team „menschlicher“ Experten. Um die bestmögliche Entscheidung treffen zu können, sammeln und bewerten die Analysten der Heylen AG Research-Abteilung umfassende Daten zu Märkten und Unternehmen. Unter anderem führen sie jedes Jahr über 500 Gespräche mit Unternehmensentscheidern, um attraktive Aktien und Anleihen für die Portfolios unserer Kunden zu finden. Mit über 39 Jahren Kapitalmarkterfahrung und mehr als 16 Millionen Euro verwalteten Kundengeldern zählt Heylen AG zur Spitze der unabhängigen Vermögensverwalter in Deutschland.“
Das Thema Festgeldbetrug gewinnt zunehmend an Brisanz und bewegt die Öffentlichkeit. Auch die BILD-Zeitung griff die Betrugsmasche auf und sprach mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der renommierten Kanzlei plan C und ausgewiesene Expertin für Betrugsdelikte im Bereich Festgeld. Im Interview erläutert sie die raffinierten Vorgehensweisen der Täter und erklärt, welche juristischen Schritte Betroffenen offenstehen, um ihre Verluste geltend zu machen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz in der BILD online:
In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte von heylenag.com bei der Kanzlei plan C gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der Gelder ihrer Mandanten zu ermöglichen.
Red flags: Handelsplattformen erst letztes Jahr registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Festgeld-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger von heylenag und hat folgendes recherchiert: „Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Domain erst am 31.10.2024 registriert wurde – was im Widerspruch zur Behauptung der angeblichen 39-jährigen Erfahrung steht. Zudem nutzen die Betreiber einen Anonymisierungsdienst, um ihre Identität zu verschleiern. Beides sind klare Warnsignale. Ein seriöser Anbieter weist regelmäßig eine BaFin-Erlaubnis nach und macht seine Kontaktdaten transparent zugänglich“.
Die Entlarvung betrügerischer Festgeldportale gestaltet sich für unerfahrene Anleger besonders schwierig. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Expertin für Kapitalanlagebetrug, warnt: „Viele Anleger verlassen sich auf die gesetzliche Einlagensicherung – doch diese greift nicht, wenn es sich um vollständig fingierte Internetseiten handelt. Für Laien ist ein Betrug, insbesondere bei Identitätsmissbrauch, kaum zu erkennen. Deshalb ist es unerlässlich zu prüfen, ob die Plattform über eine Zulassung der BaFin verfügt. Fehlt diese Erlaubnis, ist höchste Vorsicht geboten – dann spricht vieles für ein betrügerisches Geschäftsmodell.“
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden.
Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz appelliert an Betroffene von Festgeldbetrug:
„Zögern Sie nicht – schnelles Handeln ist jetzt entscheidend! Lassen Sie sich umgehend rechtlich beraten, damit rechtliche Schritte zur Sicherung Ihrer Gelder eingeleitet werden können. Gerade wenn Überweisungen auf EU-Konten erfolgt sind, bestehen realistische Chancen, das investierte Kapital zurückzuerlangen – vorausgesetzt, man reagiert rechtzeitig.“
Ein klarer Vorteil für Geschädigte:
Viele Rechtsschutzversicherungen kommen für die Anwaltskosten bei Festgeldbetrug auf. Die Kanzlei plan C hat in zahlreichen Fällen bereits erfolgreich eine Deckungszusage erwirkt – ein entscheidender Schritt, um ohne finanzielles Risiko gegen die Täter vorzugehen.????
Wenn Sie Probleme mit heylenag.com oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 25 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post heylenag.com: BaFin-Warnung ernst nehmen! Was Geschädigte jetzt tun sollen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post futureftrader.com: BaFin ermittelt gegen Future FX Trader – Erfahrungen bei Krypto-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post futureftrader.com: BaFin ermittelt gegen Future FX Trader – Erfahrungen bei Krypto-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post traderepublic-cryptos.com: BaFin warnt – Identitätsmissbrauch von Trade Republic! Was ist jetzt zu tun? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings bietet zahlreiche Möglichkeiten, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Doch leider nutzen unseriöse Anbieter die wachsende Beliebtheit aus, um ahnungslose Anleger zu täuschen. Aktuell steht die Plattform traderepublic-cryptos.com im Fokus der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 27.06.2025 vor Angeboten auf der Website traderepublic-cryptos.com. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowertedienstleistungen anbieten. Die unbekannten Betreiber erwecken den Anschein, das Angebot stamme von der Trade Republic Bank GmbH. Dies trifft laut BaFin nicht zu. Es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Anleger werden dringend aufgefordert, die Vertrauenswürdigkeit von Plattformen sorgfältig zu prüfen. Eine hilfreiche Quelle hierfür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Krypto-Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt aus: „Gerade wenn es sich – wie in diesem Fall – um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten einer bekannten Gesellschaft handelt, ist das für einen Laien kaum zu erkennen. Die betrügerische Handelsplattform traderepublic-cryptos.com nutzt gezielt den guten Ruf und das Vertrauen, das der echte Anbieter ‚Trade Republic‘ genießt. Betroffene glauben, sie investieren in ein seriöses, reguliertes Angebot – dabei überweisen sie ihr Geld in Wahrheit an Täter im Ausland. Für Laien ist kaum erkennbar, dass sie es mit einem Fake zu tun haben. Genau das macht diese Form des Betrugs so perfide: Sie wirkt professionell, vertrauenswürdig und nutzt gezielt den Bekanntheitsgrad seriöser Unternehmen aus.“
Warnzeichen: Handelsplattform erst im Mai 2025 registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain traderepublic-cryptos.com erst am 15.05.2025 registriert wurde. Dies wiederspricht der langjährigen Erfahrung. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter einem Anonymisierungsdienst. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber wird regelmäßig die Erlaubnis der BaFin vorweisen können und legt auch seine Kontaktdaten offen“.
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte aktiv verfolgen. Mit Hilfe unserer Blockchainanalyse lassen sich die Zahlungsflüsse Ihrer investierten Gelder gezielt zurückverfolgen.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit traderepublic-cryptos.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post traderepublic-cryptos.com: BaFin warnt – Identitätsmissbrauch von Trade Republic! Was ist jetzt zu tun? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post zinswolf.com, zinswolf.net: BaFin warnt- Festgeld-Betrug! So sichern Sie Ihr Geld ? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf Betrugsfälle im Bereich Festgeld spezialisierte Kanzlei plan C betreut zahlreiche Mandanten, die durch betrügerische Festgeldangebote im Internet geschädigt wurden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spricht beinahe täglich Warnungen vor dubiosen Anbietern und betrügerischen Plattformen im Netz aus, so auch vor zinswolf.com und zinswolf.net.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 25.06.2025 vor Angeboten auf den Websites zinswolf.com und zinswolf.net. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf diesen Websites ohne Erlaubnis Bankgeschäfte anbieten.
Die Betreiber bieten auf den Webseiten zinswolf.com und zinswolf.net ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgeldanlagen, an und geben vor, ihr Angebot stamme von der Finanz Wolf GmbH. Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich laut BaFin um Identitätsmissbrauch. Die Finanz Wolf GmbH steht laut BaFin in keinem Zusammenhang mit den Webseiten zinswolf.com und zinswolf.net und den dort angebotenen Dienstleistungen.
Das Thema Festgeldbetrug gewinnt zunehmend an Brisanz und bewegt die Öffentlichkeit. Auch die BILD-Zeitung griff die Problematik auf und sprach mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der renommierten Kanzlei plan C und ausgewiesene Expertin für Betrugsdelikte im Bereich Festgeld. Im Interview erläutert sie die raffinierten Vorgehensweisen der Täter und erklärt, welche juristischen Schritte Betroffenen offenstehen, um ihre Verluste geltend zu machen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz in der BILD online:
In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte von zinswolf.com und zinswolf.net bei der Kanzlei plan C gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der Gelder ihrer Mandanten zu ermöglichen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Festgeld-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domains erst kürzlich, am 15.12.2025 und 17.02.2025 registriert wurden. Dies wiederspricht der behaupteten jahrzehntelanger Erfahrung. Zudem verstecken sich die Betreiber der Plattformen hinter dem Anonymisierungsdienst NameCheap. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber wird regelmäßig die Erlaubnis der BaFin vorweisen können und legt auch seine Kontaktdaten offen“.
Die Aufdeckung betrügerischer Festgeldportale ist für Laien besonders schwierig. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, spezialisiert auf Kapitalanlagebetrug, mahnt zur Vorsicht:
„Viele Investoren wiegen sich durch die gesetzliche Einlagensicherung in Sicherheit – doch diese greift nicht, wenn es sich um vollständig fingierte Internetseiten handelt. Für Laien ist der Betrug, vor allem bei einem Identitätsmißbrauch, kaum zu erkennen. Deshalb ist es entscheidend, zu überprüfen, ob die Plattform eine Zulassung der BaFin besitzt. Fehlt diese Genehmigung, ist äußerste Vorsicht geboten – dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein betrügerisches Konstrukt.“
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden.
Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz appelliert an Betroffene von Festgeldbetrug:
„Zögern Sie nicht – schnelles Handeln ist jetzt entscheidend! Lassen Sie sich umgehend rechtlich beraten, damit rechtliche Schritte zur Sicherung Ihrer Gelder eingeleitet werden können. Gerade wenn Überweisungen auf EU-Konten erfolgt sind, bestehen realistische Chancen, das investierte Kapital zurückzuerlangen – vorausgesetzt, man reagiert rechtzeitig.“
Viele Rechtsschutzversicherungen kommen für die Anwaltskosten bei Festgeldbetrug auf. Die Kanzlei plan C hat in zahlreichen Fällen bereits erfolgreich eine Deckungszusage erwirkt – ein entscheidender Schritt, um ohne finanzielles Risiko gegen die Täter vorzugehen.
Wenn Sie Probleme mit Zinswolf haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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– analysieren wir Ihre Situation
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– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post zinswolf.com, zinswolf.net: BaFin warnt- Festgeld-Betrug! So sichern Sie Ihr Geld ? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post ZRAOX – Krypto-Betrug? BaFin ermittelt gegen ZRAOX– so erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich ZRAOX in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Das Unternehmen mit vorgeblichem Sitz in den USA tritt auch als Zraox Blockchain Trading Limited auf. ZRAOX bietet ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen und Chats verleiten Anlegerinnen und Anleger zur Anmeldung auf den Webseiten zraox.com bzw. zraox.org. Zraox betreibt darüber hinaus weitere Webseiten mit einer individuellen Domain zraox-de[fünfstellige Zahl].com. Auf den Plattformen soll der Handel mit Kryptowerten möglich sein.
ZRAOX wirbt auf seiner Handelsplattform für Kryptowährungen mit über angeblich 15 Mio. registrierten Nutzern in über 120 Ländern:
„Willkommen bei ZRAOX
Bei ZRAOX sind wir fest davon überzeugt, dass jeder Benutzer das Recht haben sollte, sein Vermögen frei zu kontrollieren. Wir setzen uns dafür ein, eine sichere, transparente und effiziente Handelsplattform für Kryptowährungen bereitzustellen, die es den Nutzern ermöglicht, digitale Vermögenswerte frei zu verdienen, zu halten, zu handeln, zu nutzen und zu teilen. Unser Ziel ist es, jeden Wertschöpfungsaspekt zu fördern und die globale Zukunft miteinander zu verbinden.“
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer gültigen Lizenz der BaFin angeboten werden. Die Betreiber von ZRAOX verfügen jedoch nicht über eine solche Genehmigung. Anleger sollten daher stets die Seriosität einer Plattform sorgfältig überprüfen. Eine hilfreiche Anlaufstelle hierfür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote kritisch hinterfragen und bei Unsicherheiten unabhängigen Expertenrat einholen. Professionell gestaltete Websites können zwar den Eindruck von Seriosität erwecken, doch ein Abgleich mit offiziellen Registern hilft, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen über die erforderliche Lizenz verfügt.
Warnsignale: Neue Handelsplattform mit anonymem Betreiber
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere Anleger, die Schwierigkeiten mit ZRAOX haben. Ihre Recherchen ergaben, dass die Domains von ZRAOX erst kürzlich registriert wurden. Die behauptete Erfahrung entspricht somit nicht der Realität.
Eine kurze Existenzzeit ist ein häufiges Muster bei betrügerischen Plattformen, die nur vorübergehend aktiv sind. Zudem wird der Betreiber durch einen Anonymisierungsdienst verschleiert, sodass keine direkten Kontaktdaten ersichtlich sind. Diese Faktoren sind deutliche Warnsignale. Ein seriöses Unternehmen würde eine BaFin-Lizenz vorweisen und seine Identität offenlegen.
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Ermittlungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Erfolg erzielen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger festgenommen, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien und Kryptowährungen – beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C betont:
„Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte so schnell wie möglich geltend machen. Mit Hilfe unserer Blockchainanalyse lassen sich die Zahlungsflüsse Ihrer investierten Gelder gezielt zurückverfolgen.“
Auch in Sachen ZRAOX hat die Kanzlei plan C bereits erste Maßnahmen zur Sicherung der Gelder ergriffen.
In diesen Fällen gilt: Wer zuerst handelt, hat die besten Chancen, sein Geld zurückzubekommen.
Je schneller Maßnahmen ergriffen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, Vermögenswerte aufzuspüren und zu sichern. Warten Sie nicht zu lange – setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und mögliche Rückzahlungen zu sichern.
„Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ZRAOX haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen, wie Blockchainnachverfolgung, Tracking von IP-Adressen u.a. und unsere langjährige Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post ZRAOX – Krypto-Betrug? BaFin ermittelt gegen ZRAOX– so erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post britcheck.com: BaFin ermittelt gegen Britcheck – Erfolg bei Festgeld-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf Betrugsfälle im Bereich Festgeld spezialisierte Kanzlei plan C betreut zahlreiche Mandanten, die durch betrügerische Festgeldangebote im Internet geschädigt wurden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spricht beinahe täglich Warnungen vor dubiosen Anbietern und betrügerischen Plattformen im Netz aus.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 13.06.2025 vor Angeboten auf der Website britcheck.com. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis den Abschluss von Fest- und Tagesgeldverträgen an. Zudem werden über die Website britcheck.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw.Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Britcheck behauptet auf seiner Webseite:
„Festgeldanlagen gelten als eine risikoarme Anlageform. Anlagen in Festgeldern unterliegen in der EU der gesetzlichen Einlagensicherung. Das auf einem Festgeldkonto angelegte Geld ist also bis zu 100.000 € pro Kunde und Bank geschützt.“
Das Thema Festgeldbetrug gewinnt zunehmend an Brisanz und bewegt die Öffentlichkeit. Auch die BILD-Zeitung griff die Problematik auf und sprach mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der renommierten Kanzlei plan C und ausgewiesene Expertin für Betrugsdelikte im Bereich Festgeld. Im Interview erläutert sie die raffinierten Vorgehensweisen der Täter und erklärt, welche juristischen Schritte Betroffenen offenstehen, um ihre Verluste geltend zu machen.
In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte der oben genannten vermeintlichen Festgeld-Plattform bei der Kanzlei plan C gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der Gelder ihrer Mandanten zu ermöglichen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Festgeld-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain erst am 20.02.2025 registriert wurde. Dies wiederspricht der behaupteten jahrzehntelanger Erfahrung. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter dem Anonymisierungsdienst NameCheap. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber wird regelmäßig die Erlaubnis der BaFin vorweisen können und legt auch seine Kontaktdaten offen“.
Die Aufdeckung betrügerischer Festgeldportale ist für Laien besonders schwierig. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, spezialisiert auf Kapitalanlagebetrug, mahnt zur Vorsicht:
„Viele Investoren wiegen sich durch die gesetzliche Einlagensicherung in Sicherheit – doch diese greift nicht, wenn es sich um vollständig fingierte Internetseiten handelt. Für Laien ist der Betrug kaum zu erkennen. Deshalb ist es entscheidend, zu überprüfen, ob die Plattform eine Zulassung der BaFin besitzt. Fehlt diese Genehmigung, ist äußerste Vorsicht geboten – dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein betrügerisches Konstrukt.“
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden.
Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz appelliert an Betroffene von Festgeldbetrug:
„Zögern Sie nicht – schnelles Handeln ist jetzt entscheidend! Lassen Sie sich umgehend rechtlich beraten, damit rechtliche Schritte zur Sicherung Ihrer Gelder eingeleitet werden können. Gerade wenn Überweisungen auf EU-Konten erfolgt sind, bestehen realistische Chancen, das investierte Kapital zurückzuerlangen – vorausgesetzt, man reagiert rechtzeitig.“
Viele Rechtsschutzversicherungen kommen für die Anwaltskosten bei Festgeldbetrug auf. Die Kanzlei plan C hat in zahlreichen Fällen bereits erfolgreich eine Deckungszusage erwirkt – ein entscheidender Schritt, um ohne finanzielles Risiko gegen die Täter vorzugehen.
Wenn Sie Probleme mit britcheck.com haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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]]>The post northcapitalinvest.com: BaFin warnt vor Northcapitalinvest Group Limited – Erfolg bei Krypto-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings bietet zahlreiche Möglichkeiten, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Doch leider nutzen unseriöse Anbieter die wachsende Beliebtheit aus, um ahnungslose Anleger zu täuschen. Aktuell steht die Plattform northcapitalinvest.com im Fokus, da ihr unlautere Geschäftspraktiken vorgeworfen werden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt am 06.06.2025 vor Angeboten auf der Website northcapitalinvest.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die Northcapitalinvest Group Limited, Auckland, Neuseeland, dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Entgegen den Angaben auf der Website ist der Betreiber nicht durch die BaFin reguliert. Besucher der Websitegelangen über den dort vorgehaltenen Link „Lizenz“ zu einer Veröffentlichung auf der Homepage der britischen Finanzmarkaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) über ein bei der FCA registriertes Unternehmen. Der BaFin liegen keine Erkenntnisse vor über eine Verbindung zwischen diesem Unternehmen und der Websitenorthcapitalinvest.com bzw. den dort unterbreiteten Angeboten. Es handelt sich laut BaFin vielmehr um einen offensichtlichen Identitätsmissbrauch.
Northcapitalinvest behauptet auf ihrer Handelsplattform, ein seit über 10 Jahren regulierter Broker zu sein:
„Northcapitalinvest Markets wurde 2014 in Auckland, Neuseeland, von Michael Walker und Selwyn Loekman gegründet. Seitdem hat Northcapitalinvest Markets zehntausende Trader aus über 180 Ländern betreut und sich als vertrauenswürdiger und regulierter ECN-Broker etabliert. Das Unternehmen bietet Zugang zu über 26.000 handelbaren Instrumenten, darunter Aktien, Devisen, CFDs und Rohstoffe.“
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Anleger werden dringend aufgefordert, die Vertrauenswürdigkeit von Plattformen sorgfältig zu prüfen. Eine hilfreiche Quelle hierfür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Anleger sollten Online-Investitionsangebote sorgfältig hinterfragen und bei Unsicherheiten eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Selbst hochwertig gestaltete Internetauftritte können Seriosität vortäuschen. Ein Abgleich mit offiziellen Registern, wie der Datenbank der BaFin, kann Aufschluss darüber geben, ob ein Anbieter über die notwendige Genehmigung verfügt und somit vor möglichen Betrugsversuchen schützen.
Warnzeichen: Handelsplattform erst im Dezember 2024 registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere Anleger, die keine Auszahlungen erhalten haben, und hat dazu Folgendes ermittelt: „Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass die Domain northcapitalinvest.com erst am 22.12.2024 registriert wurde – das widerspricht der behaupteten langjährigen Unternehmenshistorie. Zudem wird die Website über den Anonymisierungsdienst GoDaddy betrieben, was auf eine bewusste Verschleierung der Betreiberidentität hindeutet. Beides sind klare Warnsignale. Ein seriöser Anbieter weist in der Regel eine gültige Erlaubnis der BaFin vor und macht seine Kontaktdaten transparent zugänglich.“
Ein bedeutender Durchbruch im Vorgehen gegen internationalen Online-Anlagebetrug ist gelungen: im Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und internationalen Strafverfolgungsbehörden konnte ein Tatverdächtiger eines groß angelegten Betrugsnetzwerks festgenommen werden.
Im Zuge der Ermittlungen wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert – darunter Immobilien und Kryptowährungen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C betont:
„Der Fall unterstreicht, wie entscheidend hartnäckige und grenzüberschreitende Ermittlungen im Kampf gegen Online-Anlagebetrug sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte nicht aufgeben, sondern proaktiv geltend machen.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit northcapitalinvest.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen, wie Blockchainnachverfolgung, Tracking von IP-Adressen u.a. und unsere langjährige Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor sdiana.top und vor Angeboten des Fidelity Instituts appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die wachsende Zahl von Online-Trading-Plattformen hat zahlreichen unerfahrenen Anlegern erstmals den Einstieg in den internationalen Finanzhandel erleichtert. Doch nicht jeder Anbieter ist seriös.
Bei der Handelsplattform sdiana.top besteht aktuell der Verdacht, dass dort Finanzdienstleistungen ohne die notwendige BaFin-Erlaubnis erbracht werden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website sdiana.top und vor Anlageempfehlungen in WhatsApp-Gruppen des Fidelity Instituts. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen nicht von Fidelity International (FIL Limited), der FIL Fondsbank GmbH oder einem anderen Unternehmen der Fidelity-Unternehmensgruppe. Es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch.
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Geschäfte mit Kryptowerten anbietet, benötigt dafür eine ausdrückliche Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die ohne die gesetzlich erforderliche Zulassung agieren. Ob ein Unternehmen ordnungsgemäß registriert ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin verlässlich nachvollziehen.
Anleger sollten bei vermeintlich attraktiven Online-Trading-Angeboten besondere Vorsicht walten lassen – vor allem, wenn hohe Renditen in kurzer Zeit versprochen werden. Ein professionell gestalteter Internetauftritt allein ist kein Beleg für Seriosität.
Im Zweifel ist es ratsam, unabhängigen fachlichen Rat einzuholen und zu prüfen, ob der Anbieter in offiziellen Registern – etwa der BaFin-Datenbank – aufgeführt ist.
Fehlt eine entsprechende Zulassung durch die Finanzaufsicht, ist äußerste Vorsicht geboten: In solchen Fällen handelt es sich häufig um unseriöse oder sogar betrügerische Anbieter.
Warnzeichen: Handelsplattform erst kürzlich registriert – der Betreiber versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere geschädigte Anleger, die Schwierigkeiten mit der Plattform sdiana.top haben und hat recherchiert:
„Unsere Recherchen zeigen, dass die Domain sdiana.toperst vor Kurzem registriert wurde. Darüber hinaus verschleiert der Betreiber seine Identität durch die Nutzung eines Anonymisierungsdienstes. Vertrauenswürdige Anbieter im Finanzbereich machen ihre Kontaktdaten transparent und verfügen über eine gültige Erlaubnis der BaFin. Fehlen diese Nachweise, ist größte Vorsicht geboten.“
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen großem Erfolg vorweisen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte so schnell wie möglich geltend machen. Mit Hilfe unserer Blockchainanalyse lassen sich die Zahlungsflüsse Ihrer investierten Gelder gezielt zurückverfolgen.“
„Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit sdiana.top haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Krypto-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist.
Neben dem Erfassen des Falles in seiner ganzen Dimension ist es uns auch ein persönliches Anliegen, Sie emotional aufzufangen. Opfer eines Betruges geworden zu sein, ist für jeden Betroffenen eine schwere psychische Belastung. In diesem Ausnahmezustand benötigen Sie vor allem auch emotionale Unterstützung und Zuspruch.
Sie sind nicht allein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor sdiana.top und vor Angeboten des Fidelity Instituts appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post geldvision.com: BaFin warnt vor Geldvision – Erfolg bei Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings bietet zahlreiche Möglichkeiten, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Doch leider nutzen unseriöse Anbieter die wachsende Beliebtheit aus, um ahnungslose Anleger zu täuschen. Aktuell steht die Handelsplattform geldvision.com im Fokus, da diese ohne Erlaubnis der BaFin tätig ist.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 30.05.2025 vor Angeboten auf der Website geldvision.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Der Betreiber tritt lediglich unter der Bezeichnung Geldvision auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt eine Geschäftsadresse in London, Vereinigtes Königreich, an.
geldvision.com behauptet, die „weltweit führende Forex-Handelsplattform“ zu sein.
„Wir sind stolz darauf, die weltweit führende Handelsplattform zu sein, und bieten sichere, effiziente und innovative Lösungen, die Tradern helfen, mit Zuversicht und Leichtigkeit auf den globalen Märkten erfolgreich zu sein.“
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Anleger werden dringend aufgefordert, die Vertrauenswürdigkeit von Plattformen sorgfältig zu prüfen. Eine hilfreiche Quelle hierfür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Warnzeichen: Handelsplattform erst im November Jahr 2024 registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von Geldvision erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „geldvision.com“ erst am 14.11.2024 registriert wurde. Dies widerspricht der behaupteten langjährigen Erfahrung. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter einem Anonymisierungsdienst. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann die Erlaubnis der BaFin vorweisen und legt auch seine Kontaktdaten offen“.
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte aktiv verfolgen.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit geldvision.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen, wie Blockchainanalyse, IP-Tracking etc. und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post geldvision.com: BaFin warnt vor Geldvision – Erfolg bei Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Handel Swiss Cyprus Ltd bzw. Handel Swiss UK Limited: BaFin warnt vor handelswiss1.com – Identitätsmissbrauch appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 28.05.2025 vor Angeboten der Handel Swiss Cyprus Ltd bzw. der Handel Swiss UK Limited auf der Website handelswiss1.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Der Betreiber verweist auf der Website auf vorgebliche Registrierungen bei der zypriotischen und britischen Finanzmarktaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) und FCA (Financial Conduct Authority). Dies trifft laut BaFin allerdings nicht zu. Die auf der Website genannten Registrierungsnummern sind der Swissquote Capital Markets Limited, Zypern, sowie der Swissquote Ltd, Vereinigtes Königreich, zuzurechnen. Beide Unternehmen stehen jedoch in keinerlei Verbindung zu der Website handelswiss1.com bzw. zu den dort unterbreiteten Angeboten. Es liegen laut BaFin Identitätsmissbräuche vor. Die FCA hat eine entsprechende Warnmeldung veröffentlicht.
Auf der Website handelswiss1.com fällt auf, dass an einer Stelle abweichend Bezug genommen wird auf eine andere Website mit der Domain handelcfx.com. Die BaFin hat bereits am 17.04.2025 vor der Website handelcfx.com gewarnt.
Der BaFin liegen Erkenntnisse vor, wonach der Betreiber von handelswiss1.com im Internet zuvor bereits die inzwischen inaktiven Websites mit den Domains handelswiss.com und handel-swiss.com verwendet hat.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Krypto-Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt aus: „Gerade wenn es sich wie hier um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten einer anderen Gesellschaft handelt, ist dies für einen Laien nicht zu erkennen. Recherchieren Sie daher immer, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt. Wenn eine Investmentfirma diese nicht nachweisen kann, handelt es sich um eine unseriöse Anlageplattform.“
Die auf Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat gemeinsam mit internationalen Ermittlungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Fortschritt erzielt. In Costa Rica konnte ein mutmaßlich führender Akteur eines weitreichenden Trading-Betrugsnetzwerks festgenommen werden. Im Zuge der Maßnahmen wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien sowie digitale Assets wie Kryptowährungen – arrestiert.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, betont: „Der Fall unterstreicht die Bedeutung grenzüberschreitender Ermittlungen und spezialisierter Krypto-Analyseverfahren. Für geschädigte Anleger ist es entscheidend, schnell zuhandeln. Unsere Blockchain-Analysen ermöglichen es, Geldflüsse präzise nachzuverfolgen und so Ansprüche effektiv durchzusetzen.“
„Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Handel Swiss haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich gerne für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Krypto-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Handel Swiss Cyprus Ltd bzw. Handel Swiss UK Limited: BaFin warnt vor handelswiss1.com – Identitätsmissbrauch appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post BaFin warnt vor Mulfin Trade – Verdacht auf Anlagebetrug! So schützen Sie Ihr Geld appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 27.05.2025 vor Angeboten von Mulfin Trade. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website trading-area.mulfin-v2.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Geschäfte mit Kryptowerten anbietet, benötigt dafür eine ausdrückliche Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die ohne die gesetzlich erforderliche Zulassung agieren. Ob ein Unternehmen ordnungsgemäß registriert ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin verlässlich nachvollziehen.
Anleger sollten bei vermeintlich attraktiven Online-Trading-Angeboten besondere Vorsicht walten lassen – vor allem, wenn hohe Renditen in kurzer Zeit versprochen werden. Ein professionell gestalteter Internetauftritt allein ist kein Beleg für Seriosität.
Im Zweifel ist es ratsam, unabhängigen fachlichen Rat einzuholen und zu prüfen, ob der Anbieter in offiziellen Registern – etwa der BaFin-Datenbank – aufgeführt ist.
Fehlt eine entsprechende Zulassung durch die Finanzaufsicht, ist äußerste Vorsicht geboten: In solchen Fällen handelt es sich häufig um unseriöse oder sogar betrügerische Anbieter.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit der Plattform Mulfin Trade gemacht? Wird Ihnen Ihr vermeintliches Guthaben nicht ausgezahlt, sondern stattdessen immer wieder nahegelegt, weitere Zahlungen – etwa für angebliche Steuern oder Gebühren – zu leisten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere geschädigte Anleger mit ähnlichen Erfahrungen und erklärt:
„Wenn Ihr Broker bei einer gewünschten Auszahlung plötzlich vorab Steuern oder Gebühren verlangt, sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten. Eine angeblich im Ausland zu zahlende Steuer auf Trading-Gewinne existiert nicht. Zahlen Sie auf keinen Fall – sondern wenden Sie sich umgehend an einen auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt.“
Wichtiger Hinweis:
Sichern Sie umgehend alle verfügbaren Informationen und Beweise zur Online-Trading-Plattform. Dazu gehören:
Je mehr Beweise vorliegen, desto besser können rechtliche Schritte vorbereitet und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
„Je vollständiger die Dokumentation, desto größer sind die Chancen, Ihre Investitionen zurückzuerhalten“, so Rechtsanwältin Nauschütz.
Die auf Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat gemeinsam mit internationalen Ermittlungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Fortschritt erzielt. In Costa Rica konnte ein mutmaßlich führender Akteur eines weitreichenden Trading-Betrugsnetzwerks festgenommen werden. Im Zuge der Maßnahmen wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien sowie digitale Assets wie Kryptowährungen – arrestiert.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, betont:
„Der Fall unterstreicht die Bedeutung grenzüberschreitender Ermittlungen und spezialisierter Analyseverfahren. Für geschädigte Anleger ist es entscheidend, schnell zuhandeln. Unsere Blockchain-Analysen ermöglichen es, Geldflüsse präzise nachzuverfolgen und so Ansprüche effektiv durchzusetzen.“
„Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Mulfin Trade haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich gerne für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Krypto-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
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– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post BaFin warnt vor Mulfin Trade – Verdacht auf Anlagebetrug! So schützen Sie Ihr Geld appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post kohler-partner.com: BaFin ermittelt – Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät, was Geschädigte jetzt tun sollten appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die renommierte Kanzlei plan C, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf Betrugsfälle mit Festgeldanlagen, vertritt zahlreiche Mandanten, die durch unseriöse Online-Festgeldangebote geschädigt wurden. Nahezu täglich warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor betrügerischen Plattformen und zweifelhaften Anbietern im Internet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 26.05.2025 vor Angeboten auf der Website kohler-partner.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis den Abschluss von Fest- und Tagesgeldverträgen an. Zudem werden über die Website kohler-partner.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Dabei treten die Betreiber der Website unter den Bezeichnungen Kohler-Partner, Kohler Partner, Kohler Partners und MA BV Kohler Partner auf.
Das Thema Festgeldbetrug gewinnt zunehmend an Brisanz und bewegt die Öffentlichkeit. Auch die BILD-Zeitung griff die Problematik auf und sprach mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der renommierten Kanzlei plan C und ausgewiesene Expertin für Betrugsdelikte im Bereich Festgeld. Im Interview erläutert sie die raffinierten Vorgehensweisen der Täter und erklärt, welche juristischen Schritte Betroffenen offenstehen, um ihre Verluste geltend zu machen.
In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte der oben genannten vermeintlichen Festgeld-Plattform bei der Kanzlei plan C gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der Gelder ihrer Mandanten zu ermöglichen.
Gerade in Fällen von Identitätsmissbrauch gestaltet sich die Aufdeckung betrügerischer Festgeldportale für Anleger besonders schwierig. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, spezialisiert auf Kapitalanlagebetrug, mahnt zur Vorsicht:
„Viele Investoren wiegen sich durch die gesetzliche Einlagensicherung in Sicherheit – doch diese greift nicht, wenn es sich um vollständig fingierte Internetseiten handelt. Besonders hinterhältig ist dabei der Missbrauch realer Unternehmensidentitäten. Für Laien ist der Betrug kaum zu erkennen. Deshalb ist es entscheidend, zu überprüfen, ob die Plattform eine Zulassung der BaFin besitzt. Fehlt diese Genehmigung, ist äußerste Vorsicht geboten – dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein betrügerisches Konstrukt.“
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden.
Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
„Zögern Sie nicht – schnelles Handeln ist jetzt entscheidend! Lassen Sie sich umgehend rechtlich beraten, damit rechtliche Schritte zur Sicherung Ihrer Gelder eingeleitet werden können. Gerade wenn Überweisungen auf EU-Konten erfolgt sind, bestehen realistische Chancen, das investierte Kapital zurückzuerlangen – vorausgesetzt, man reagiert rechtzeitig.“
Ein klarer Vorteil für Geschädigte:
In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Anwaltskosten bei Betrug mit Festgeldanlagen. Die Kanzlei plan C hat bereits in zahlreichen Mandaten erfolgreich Deckungszusagen durchgesetzt – ein entscheidender Schritt, um ohne eigenes Kostenrisiko rechtlich gegen die Täter vorzugehen.
Wenn Sie Probleme mit kohler-partner.com haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Stacks-de.com: BaFin ermittelt gegen Stacks – Erfahrungen mit Online-Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 24.05.2025 vor Angeboten auf der Website stacks-de.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Der Betreiber der Kryptoplattform tritt unter der Bezeichnung Stacks auf.
Der BaFin liegen Erkenntnisse vor, wonach der Betreiber von stacks-de.com im Internet zuvor bereits eine inhaltsgleiche, inzwischen inaktive Website mit der Domain stacks-finanzen.de verwendet hat.
„Wir sind ein vertrauenswürdiges Blockchain-Unternehmen, das sich der Bereitstellung bahnbrechender Lösungen verschrieben hat, um Wachstum und Effizienz zu fördern. Mit einer Leidenschaft für Innovation und einem Engagement für Exzellenz befähigen wir Unternehmen, das volle Potenzial dezentraler Technologien auszuschöpfen. Unsere Expertise erstreckt sich über verschiedene Branchen und bietet sichere, skalierbare und benutzerfreundliche Plattformen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.“
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Geschäfte mit Kryptowerten anbietet, benötigt dafür eine ausdrückliche Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die ohne die gesetzlich erforderliche Zulassung agieren. Ob ein Unternehmen ordnungsgemäß registriert ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin verlässlich nachvollziehen.
Anleger sollten bei vermeintlich attraktiven Online-Trading-Angeboten besondere Vorsicht walten lassen – vor allem, wenn hohe Renditen in kurzer Zeit versprochen werden. Ein professionell gestalteter Internetauftritt allein ist kein Beleg für Seriosität.
Im Zweifel ist es ratsam, unabhängigen fachlichen Rat einzuholen und zu prüfen, ob der Anbieter in offiziellen Registern – etwa der BaFin-Datenbank – aufgeführt ist.
Fehlt eine entsprechende Zulassung durch die Finanzaufsicht, ist äußerste Vorsicht geboten: In solchen Fällen handelt es sich häufig um unseriöse oder sogar betrügerische Anbieter.
Zeichen für eine unseriösen Anbieter? Handelsplattform erst dieses Jahr registriert – der Betreiber benutzt eine Anonymisierungsdienst
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere geschädigte Anleger, die Schwierigkeiten mit der Plattform stacks-de.com haben und hat recherchiert:
„Unsere Recherchen zeigen, dass die Domain stacks-de.com erst vor Kurzem, am 20.03.2025, registriert wurde. Darüber hinaus verschleiert der Betreiber seine Identität durch die Nutzung des Anonymisierungsdienstes NameCheap – ein deutliches Warnsignal. Vertrauenswürdige Anbieter im Kryptobereich legen ihre Kontaktdaten offen und verfügen über eine gültige Erlaubnis der BaFin. Fehlen diese Nachweise, sollten die Alarmglocken schrillen“.
Die auf Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat gemeinsam mit internationalen Ermittlungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Fortschritt erzielt. In Costa Rica konnte ein mutmaßlich führender Akteur eines weitreichenden Trading-Betrugsnetzwerks festgenommen werden. Im Zuge der Maßnahmen wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien sowie digitale Assets wie Kryptowährungen – arrestiert.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, betont:
„Der Fall unterstreicht die Bedeutung grenzüberschreitender Ermittlungen und spezialisierter Analyseverfahren. Für geschädigte Anleger ist es entscheidend, schnell zuhandeln. Unsere Blockchain-Analysen ermöglichen es, Geldflüsse präzise nachzuverfolgen und so Ansprüche effektiv durchzusetzen.“
„Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit stacks-de.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich gerne für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Krypto-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Stacks-de.com: BaFin ermittelt gegen Stacks – Erfahrungen mit Online-Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post khb-invest.com: Schweizer Finanzaufsicht FINMA warnt – mutmaßlicher Identitätsdiebstahl appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der starke Zuwachs an Online-Trading-Plattformen hat zahlreichen Privatanlegern erstmals den Zugang zu globalen Finanzmärkten eröffnet. Doch dieser Trend zieht auch unseriöse Anbieter an.
Im konkreten Fall der Website khb-invest.com liegt der Verdacht nahe, dass Finanzdienstleistungen ohne erforderliche behördliche Genehmigung angeboten werden.
Die Aufsichtsbehörde über den schweizerischen Finanzmarkt FINMA warnte am 21.05.2025 vor der Website khb-invest.com. Laut FINMA steht www.https://www.khb-invest.com/ nicht im Zusammenhang mit der KHB Invest GmbH, welche im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist (CHE-113.726.704).
Die Website erweckt den Eindruck eines seriösen Finanzunternehmens mit Sitz in Schwyz (Schweiz). Tatsächlich ist jedoch kein entsprechender Eintrag im Handelsregister vorhanden. Es handelt sich somit um einen nicht lizenzierten und nicht regulierten Anbieter, der über keine behördliche Genehmigung für Finanzdienstleistungen in der Schweiz verfügt.
Anleger sollten bei vermeintlich attraktiven Online-Trading-Angeboten besondere Vorsicht walten lassen – vor allem, wenn hohe Renditen in kurzer Zeit versprochen werden. Ein professionell gestalteter Internetauftritt allein ist kein Beleg für Seriosität.
Im Zweifel ist es ratsam, unabhängigen fachlichen Rat einzuholen und zu prüfen, ob der Anbieter in offiziellen Registern – etwa der BaFin-Datenbank oder der FINMA – aufgeführt ist. Fehlt eine entsprechende Zulassung durch die Finanzaufsicht, ist äußerste Vorsicht geboten: In solchen Fällen handelt es sich häufig um unseriöse oder sogar betrügerische Anbieter.
Die Website khb-invest.com nutzt laut FINMA eine nahezu identische Bezeichnung wie die KHB Invest GmbH (Handelsregister-Nr. CHE-113.726.704), obwohl keinerlei geschäftliche oder rechtliche Verbindung zwischen den beiden besteht. Diese gezielte Namensähnlichkeit ist ein bekanntes Vorgehen im Bereich des Online-Anlagebetrugs, das gezielt auf Verwirrung und Irreführung potenzieller Anleger abzielt.
Die Plattform khb-invest.com ist weder im Schweizer Handelsregister erfasst noch von der FINMA zugelassen. Sie unterliegt somit keinerlei staatlicher Kontrolle. Investitionen über diese Website erfolgen daher ohne jegliche regulatorische Absicherung – ein erhebliches Risiko für Anleger.
Typisch für solche unseriösen Anbieter ist der professionelle Außenauftritt, der den Eindruck eines etablierten Finanzdienstleisters erwecken soll. Tatsächlich fehlt es jedoch an allen grundlegenden Voraussetzungen für ein legitimes Finanzunternehmen.
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte so schnell wie möglich geltend machen.“
„Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit khb-invest.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Krypto-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post khb-invest.com: Schweizer Finanzaufsicht FINMA warnt – mutmaßlicher Identitätsdiebstahl appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post falkring-invest.com: Krypto-Betrug? BaFin warnt vor Online-Trading-Plattform appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die wachsende Zahl von Online-Trading-Plattformen hat zahlreichen unerfahrenen Anlegern erstmals den Einstieg in den internationalen Finanzhandel erleichtert. Doch nicht jeder Anbieter ist seriös.
Bei der Krypto-Plattform falkring-invest.com besteht aktuell der Verdacht, dass dort Finanzdienstleistungen ohne die notwendige BaFin-Erlaubnis erbracht werden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte kürzlich vor der Website falkring-invest.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der genannten Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Es wird zudem mit einer Beaufsichtigung durch die BaFin geworben. Diese Angaben treffen laut BaFin nicht zu.
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Geschäfte mit Kryptowerten anbietet, benötigt dafür eine ausdrückliche Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die ohne die gesetzlich erforderliche Zulassung agieren. Ob ein Unternehmen ordnungsgemäß registriert ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin verlässlich nachvollziehen.
Anleger sollten bei vermeintlich attraktiven Online-Trading-Angeboten besondere Vorsicht walten lassen – vor allem, wenn hohe Renditen in kurzer Zeit versprochen werden. Ein professionell gestalteter Internetauftritt allein ist kein Beleg für Seriosität.
Im Zweifel ist es ratsam, unabhängigen fachlichen Rat einzuholen und zu prüfen, ob der Anbieter in offiziellen Registern – etwa der BaFin-Datenbank – aufgeführt ist.
Fehlt eine entsprechende Zulassung durch die Finanzaufsicht, ist äußerste Vorsicht geboten: In solchen Fällen handelt es sich häufig um unseriöse oder sogar betrügerische Anbieter.
Red flags: Handelsplattform erst dieses Jahr registriert – der Betreiber versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere geschädigte Anleger, die Schwierigkeiten mit der Plattform falkring-invest.com haben und hat recherchiert:
„Unsere Recherchen zeigen, dass die Domain falkring-invest.com erst vor Kurzem, am 31.01.2025, registriert wurde. Darüber hinaus verschleiert der Betreiber seine Identität durch die Nutzung des Anonymisierungsdienstes NameSilo – ein deutliches Warnsignal. Vertrauenswürdige Anbieter im Finanzbereich machen ihre Kontaktdaten transparent und verfügen über eine gültige Erlaubnis der BaFin. Fehlen diese Nachweise, ist größte Vorsicht geboten.“
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen großem Erfolg vorweisen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte so schnell wie möglich geltend machen. Mit Hilfe unserer Blockchainanalyse lassen sich die Zahlungsflüsse Ihrer investierten Gelder gezielt zurückverfolgen.“
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit falkring-invest.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Krypto-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post falkring-invest.com: Krypto-Betrug? BaFin warnt vor Online-Trading-Plattform appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post agf-am.org: BaFin ermittelt und weist auf mutmaßlichen Identitätsdiebstahl hin – Verdacht auf Krypto-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der Boom von Online-Trading-Plattformen hat vielen Anlegern erstmals den Zugang zu internationalen Finanzmärkten ermöglicht. Doch nicht alle Anbieter agieren seriös: Im Fall der Krypto-Handelsplattform agf-am.org besteht derzeit der Verdacht, dass sie ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin Finanzdienstleistungen anbietet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 16.05.2025 vor Angeboten auf der Website agf-am.org. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an.
Die Betreiber der Website treten unter der Bezeichnung AGF Asset Management auf, welche vormals bei der BaFin registriert war. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und stehen nach den Erkenntnissen der BaFin nicht in Verbindung mit der vormaligen tatsächlich existenten AGF Asset Management. Es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsdiebstahl.
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten nur mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeboten werden. Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis agieren. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin zuverlässig prüfen.
Anleger sollten vermeintlich lukrative Online-Trading-Angebote stets mit Vorsicht betrachten – insbesondere dann, wenn schnelle und hohe Gewinne versprochen werden. Ein professioneller Webauftritt sagt nichts über die Seriosität eines Anbieters aus.
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, unabhängigen fachlichen Rat einzuholen und zu überprüfen, ob der Anbieter in offiziellen Registern wie der BaFin-Datenbank verzeichnet ist.
Liegt keine behördliche Zulassung vor, ist höchste Vorsicht geboten – in der Regel handelt es sich dann um einen unseriösen Anbieter.
Warnzeichen: Handelsplattform erst vor einem halben Jahr registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere geschädigte Anleger, die von der Plattform agf-am.org keine Auszahlungen erhalten haben. In ihren Recherchen stellte sie fest:
„Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass die Domain agf-am.org erst kürzlich, am 21.11.2024, registriert wurde. Zudem nutzt der Betreiber den Anonymisierungsdienst NameSilo, um seine Identität zu verschleiern. Das sind klare Warnsignale. Ein seriöser Anbieter von Finanzdienstleistungen legt in der Regel seine Kontaktdaten offen und kann eine gültige Erlaubnis der BaFin vorweisen. Ist dies nicht der Fall, sollten die Alarmglocken schrillen.“
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten nicht zögern, ihre Rechte geltend zu machen.“
„Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit agf-am.org haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Krypto-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post agf-am.org: BaFin ermittelt und weist auf mutmaßlichen Identitätsdiebstahl hin – Verdacht auf Krypto-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post WS Group: BaFin warnt vor ws-group.info – Erfahrungen bei Trading Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Mit dem Aufschwung von Online-Trading-Plattformen haben zahlreiche Menschen erstmals Zugang zu den globalen Finanzmärkten erhalten. Allerdings sind nicht alle Anbieter vertrauenswürdig – aktuell besteht der Verdacht, dass die Plattform ws-group.info Finanzdienstleistungen erbringt, ohne über die dafür notwendige behördliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 17.5.2025 vor Angeboten der WS Group. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website ws-group.info ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
WS GROUP bewirbt sich auf seiner Handelsplattform ws-group.info mit den folgenden Worten:
„Handeln Sie mit WS GROUP
Über 20 Jahre Expertise: Vertrauen Sie den Marktexperten
WS GROUP ist ein führender globaler, technologiegestützter Liquiditätsanbieter für Finanzprodukte. Gegründet im Jahr 2007, wachsen wir kontinuierlich sowohl personell als auch organisatorisch, erweitern unser Produktangebot, unser großes Gegenpartei-Netzwerk und unsere Handelsfähigkeiten, um sicherzustellen, dass unsere Handelszentren in Europa und APAC weltweit, 24 Stunden am Tag, Liquidität über alle wichtigen Börsen und Handelsplattformen bereitstellen können. Unsere Unternehmenskultur ist einzigartig. Wir sind Unternehmer im Herzen und treiben Innovationen in den Finanzmärkten voran. Wir sind ein Team aus leidenschaftlichen, kreativen Köpfen, die funktionsübergreifend und länderübergreifend zusammenarbeiten.“
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten nur mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeboten werden. Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis agieren. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin zuverlässig prüfen.
Anleger sollten Online-Plattformen und vermeintlich attraktive Trading-Angebote stets kritisch prüfen – insbesondere, wenn hohe Gewinne in kurzer Zeit versprochen werden. Ein professionell gestalteter Internetauftritt allein ist kein Beweis für Seriosität.
Wer Zweifel hat, sollte unabhängigen fachlichen Rat einholen und prüfen, ob der Anbieter in den offiziellen Registern – etwa der BaFin-Datenbank – gelistet ist.
Fehlt eine entsprechende Zulassung, ist größte Vorsicht geboten: In solchen Fällen handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen unseriösen Anbieter.
Warnzeichen: auffällig häufige Zahlungsaufforderungen – doch Auszahlungen bleiben aus
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere geschädigte Anleger, die von der Plattform ws-group.info keine Auszahlungen erhalten haben. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz warnt:
„Wenn auch Ihr Broker bei einem Auszahlungswunsch Ihrerseits vorab Zahlungsforderungen wie Steuern, Liquiditätsnachweise etc. verlangt, sollten Sie hellhörig werden. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht. Die BaFin und das Finanzamt bestätigten uns, dass es eine solche Steuer in keiner Form gibt. Manche Anleger haben schon einmal von der Kapitalertragssteuer für ausländische Investments gehört und verwechseln diese mit der behaupteten Steuer der Trading-Firmen. Dies machen sich die Betrüger zu Nutze.“
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte so schnell wie möglich geltend machen.“
„Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ws-group.infohaben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post WS Group: BaFin warnt vor ws-group.info – Erfahrungen bei Trading Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Finvest Limited: BaFin ermittelt gegen finvest.top, vormals finvest.icu – Geld zurück bei Krypto-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der digitale Handel mit Finanzinstrumenten wie Kryptowährungen bietet Anlegern vielfältige Chancen. Allerdings wird dieser Trend zunehmend auch von zweifelhaften Anbietern missbraucht, um Anleger in die Irre zu führen. Aktuell besteht der Verdacht, dass die Plattform finvest.top Finanzdienstleistungen erbringt, ohne über die dafür notwendige behördliche Erlaubnis zu verfügen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 15.5.2025 vor Angeboten auf der Website finvest.top. Dort bietet der Betreiber nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Der Betreiber behauptet wahrheitswidrig lizenziert zu sein.
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten nur mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeboten werden. Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis agieren. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin zuverlässig prüfen.
Anleger sollten Online-Plattformen und vermeintlich attraktive Trading-Angebote stets kritisch prüfen – insbesondere, wenn hohe Gewinne in kurzer Zeit versprochen werden. Ein professionell gestalteter Internetauftritt allein ist kein Beweis für Seriosität.
Wer Zweifel hat, sollte unabhängigen fachlichen Rat einholen und prüfen, ob der Anbieter in den offiziellen Registern – etwa der BaFin-Datenbank – gelistet ist.
Fehlt eine entsprechende Zulassung, ist größte Vorsicht geboten: In solchen Fällen handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen unseriösen Anbieter.
Warnzeichen: Handelsplattform erst vor ein paar Wochen registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere geschädigte Anleger, die von der Plattform finvest.top keine Auszahlungen erhalten haben. In ihren Recherchen stellte sie fest:
„Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass die Domain finvest.top erst kürzlich, am 28.04.2025, registriert wurde. Zudem nutzt der Betreiber einen Anonymisierungsdienst (NameSilo), um seine Identität zu verschleiern. Das sind klare Warnsignale.
Ein seriöser Anbieter von Finanzdienstleistungen legt in der Regel seine Kontaktdaten offen und kann eine gültige Erlaubnis der BaFin vorweisen. Ist dies nicht der Fall, ist höchste Vorsicht geboten.“
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte so schnell wie möglich geltend machen.“
„Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit finvest.top haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post tradego.io: BaFin warnt vor Webseite– Erfolg bei Trading Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der Online-Handel mit Finanzinstrumenten wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen bietet vielfältige Investitionschancen. Gleichzeitig zieht dieser Markt auch unseriöse Akteure an, die die steigende Popularität solcher Plattformen für betrügerische Zwecke nutzen. Aktuell steht die Plattform tradego.io im Fokus der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte kürzlich vor Angeboten auf der Website tradego.io. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Der Betreiber der Website tritt laut BaFin lediglich unter der Bezeichnung TradeGo.io auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt an, in Brüssel, Belgien, geschäftsansässig zu sein und verweist auf eine Registrierungsnummer („BaFin-ID“) bei der BaFin. Unter dieser Nummer wird bei der BaFin die Gesellschaft TradeGo S.A./N.V. geführt, die jedoch bereits seit einiger Zeit unter Euroclear SA/NV firmiert. Die Euroclear SA/NV, früher TradeGo S.A./N.V., steht nach Angaben der BaFin in keinerlei Verbindung zu der Website tradego.io und den dort unterbreiteten Angeboten. Es liegt ein Identitätsdiebstahl vor.
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Bevor sich potenzielle Anleger auf digitale Finanzangebote einlassen, sollten sie diese genau prüfen und im Zweifel unabhängigen fachlichen Rat in Anspruch nehmen. Ein professionell gestalteter Internetauftritt ist kein verlässliches Zeichen für Vertrauenswürdigkeit. Hilfreich ist ein Abgleich mit offiziellen Registern wie der Unternehmensdatenbank der BaFin. So lässt sich frühzeitig erkennen, ob ein Anbieter die erforderliche Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen besitzt. Liegt keine Genehmigung der BaFin vor, spricht dies in der Regel für mangelnde Seriosität.
Red flags: Handelsplattform erst im Februar 2025 registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von tradego erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain tradego.io erst kürzlich, am 20.02.2025 registriert wurde. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter einem Anonymisierungsdienst. Hier sollten die Alarmglocken schrillen. Ein seriöser Betreiber kann die Erlaubnis der BaFin vorweisen und muss seine Kontaktdaten nicht verstecken“.
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen großartigen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte so schnell wie möglich geltend machen.“
„Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit tradego.io haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
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– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post tradego.io: BaFin warnt vor Webseite– Erfolg bei Trading Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Euro Profits Pro: BaFin warnt vor europrofitspro.com – so erhalten Anleger ihr Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der Online-Handel mit Finanzinstrumenten wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen bietet vielfältige Anlagemöglichkeiten – birgt jedoch auch Risiken. Unseriöse Anbieter nutzen zunehmend das Vertrauen unerfahrener Anleger aus, um diese zu täuschen.
Aktuell warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor der Plattform europrofitspro.com. Nach Angaben der Behörde bietet das Unternehmen Finanzdienstleistungen an, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen.
europrofitspro.com wirbt auf seiner Handelsplattform mit folgenden Worten:
„EuroProfitsPro ist stolz darauf, seinen Kunden das bestmögliche Handelserlebnis zu bieten, mit einem Engagement für Transparenz und qualitativ hochwertige Ausführung sowie einigen der besten Handelsbedingungen der Branche.“
Die Finanzaufsicht BaFin warnte kürzlich vor Angeboten von Euro Profits Pro. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website europrofitspro.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Anleger sollten große Vorsicht walten lassen, bevor sie auf vermeintlich attraktive Online-Investitionsangebote eingehen. Ein professionell gestalteter Internetauftritt vermittelt schnell Seriosität – doch dieser Schein kann trügen.
Besonders wichtig ist es, die Seriosität des Anbieters unabhängig zu prüfen. Ein Blick in offizielle Register wie die Unternehmensdatenbank der BaFin kann entscheidende Hinweise liefern. Dort lässt sich feststellen, ob der Anbieter überhaupt über eine behördliche Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen verfügt.
Fehlt diese Zulassung, ist dringend davon abzuraten, Geld zu investieren – in solchen Fällen besteht ein hohes Risiko, an betrügerische Anbieter zu geraten.
Red flags: Handelsplattform erst im März 2025 registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain europrofitspro.comerst kürzlich, am 19.03.2025 registriert wurde. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter dem Anonymisierungsdienst NameSilo. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber wird regelmäßig die Erlaubnis der BaFin vorweisen können und legt auch seine Kontaktdaten offen“.
Ein bedeutender Schlag gegen den organisierten Online-Betrug ist internationalen Ermittlern in Zusammenarbeit mit der auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C gelungen. In Costa Rica wurde ein Tatverdächtiger festgenommen, dem vorgeworfen wird, maßgeblich an einem umfassenden Trading-Betrug beteiligt gewesen zu sein.
Die Ermittlungen führten außerdem zur Sicherstellung erheblicher Vermögenswerte im Millionenbereich, darunter Immobilien und Kryptowährungen.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Gründerin der Kanzlei plan C, betont:
„Dieser Fall unterstreicht, wie entscheidend internationale Kooperation und entschlossenes Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden sind. Anleger, die geschädigt wurden, sollten nicht zögern, ihre Ansprüche aktiv zu verfolgen.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit europrofitspro haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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The post Euro Profits Pro: BaFin warnt vor europrofitspro.com – so erhalten Anleger ihr Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post NexonRise: BaFin warnt vor der Webseite nexonrise.io? – Achtung vor Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der Online-Handel mit Finanzinstrumenten wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen eröffnet zahlreiche Anlagemöglichkeiten. Gleichzeitig nutzen jedoch auch unseriöse Anbieter die wachsende Beliebtheit solcher Plattformen aus, um Anleger zu täuschen. Derzeit steht die Website nexonrise.io, vormals nexonrise.eu, im Verdacht, ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anzubieten. Nach Angaben der BaFin liegt dem Unternehmen keine entsprechende Genehmigung vor.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 9.05.2025 vor Angeboten auf der Webseite nexonrise.io, vormals nexonrise.eu. Nach ihren Erkenntnissen bietet dort der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Anleger werden dringend aufgefordert, die Vertrauenswürdigkeit von Plattformen sorgfältig zu prüfen. Eine hilfreiche Quelle hierfür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Bevor sich potenzielle Anleger auf Online-Angebote einlassen, sollten sie diese sorgfältig überprüfen und im Zweifelsfall unabhängigen fachlichen Rat einholen. Denn ein professioneller Internetauftritt allein ist kein Beleg für Seriosität. Ein Abgleich mit offiziellen Registern, etwa der Unternehmensdatenbank der BaFin, kann frühzeitig Aufschluss darüber geben, ob ein Anbieter über die notwendige Zulassung für Finanzdienstleistungen verfügt. Besitzt er keine Erlaubnis der BaFin, ist von einem unseriösen Anbieter auszugehen.
Red flags: Handelsplattform erst kürzlich registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain nexonrise.io erst kürzlich, am 6.2.2025 registriert wurde. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter einem Anonymisierungsdienst. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber wird regelmäßig die Erlaubnis der BaFin vorweisen können und legt auch seine Kontaktdaten offen“.
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte so schnell wie möglich geltend machen.“
„Rechtsanwältin Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit nexonrise.io haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post NexonRise: BaFin warnt vor der Webseite nexonrise.io? – Achtung vor Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post bcfvermoegen.com: BaFin warnt vor BCF! Weiterer Erfolg bei Festgeld-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf Betrugsfälle im Bereich Festgeld spezialisierte Kanzlei plan C betreut zahlreiche Mandanten, die durch betrügerische Festgeldangebote im Internet geschädigt wurden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spricht beinahe täglich Warnungen vor dubiosen Anbietern und betrügerischen Plattformen im Netz aus.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 08.05.2025 vor der Website bcfvermoegen.com. Über die Website betreiben die bisher unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bieten sie dort die Vermittlung von Festgeldanlagen an.
Es liegt zudem nach Aussage der BaFin ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Berlin ansässigen BCF Weboptions Vermögensverwaltung GmbH vor. Diese steht in keiner Verbindung zu der Website bcfvermoegen.com.
Die BCF Vermögensverwaltung behauptet auf ihrer Webseite bcfvermoegen.com:
„Die BCF Vermögensverwaltung ist ein renommiertes und führendes Vermögensverwaltungsunternehmen mit Sitz in Berlin. Unser Unternehmen genießt aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung und umfassender Expertise einen ausgezeichneten Ruf in der Finanzwelt. Durch unsere starken Bankbeziehungen und unser weitreichendes Finanznetzwerk sind wir in der Lage, unseren Kunden maßgeschneiderte, zuverlässige und hochqualitative Anlagelösungen anzubieten.“
Das Thema Festgeldbetrug gewinnt zunehmend an Brisanz und bewegt die Öffentlichkeit. Auch die BILD-Zeitung griff die Problematik auf und sprach mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der renommierten Kanzlei plan C und ausgewiesene Expertin für Betrugsdelikte im Bereich Festgeld. Im Interview erläutert sie die raffinierten Vorgehensweisen der Täter und erklärt, welche juristischen Schritte Betroffenen offenstehen, um ihre Verluste geltend zu machen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz in der BILD online:
In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte der oben genannten vermeintlichen Festgeld-Plattform bei der Kanzlei plan C gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der Gelder ihrer Mandanten zu ermöglichen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Festgeld-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain erst am 19.08.2024 registriert wurde. Dies wiederspricht der behaupteten jahrzehntelanger Erfahrung. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter dem Anonymisierungsdienst HOSTINGER operations. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber wird regelmäßig die Erlaubnis der BaFin vorweisen können und legt auch seine Kontaktdaten offen“.
Gerade in Fällen von Identitätsmissbrauch gestaltet sich die Aufdeckung betrügerischer Festgeldportale für Anleger besonders schwierig. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, spezialisiert auf Kapitalanlagebetrug, mahnt zur Vorsicht:
„Viele Investoren wiegen sich durch die gesetzliche Einlagensicherung in Sicherheit – doch diese greift nicht, wenn es sich um vollständig fingierte Internetseiten handelt. Besonders hinterhältig ist dabei der Missbrauch realer Unternehmensidentitäten. Für Laien ist der Betrug kaum zu erkennen. Deshalb ist es entscheidend, zu überprüfen, ob die Plattform eine Zulassung der BaFin besitzt. Fehlt diese Genehmigung, ist äußerste Vorsicht geboten – dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein betrügerisches Konstrukt.“
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden.
Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz appelliert an Betroffene von Festgeldbetrug:
„Zögern Sie nicht – schnelles Handeln ist jetzt entscheidend! Lassen Sie sich umgehend rechtlich beraten, damit rechtliche Schritte zur Sicherung Ihrer Gelder eingeleitet werden können. Gerade wenn Überweisungen auf EU-Konten erfolgt sind, bestehen realistische Chancen, das investierte Kapital zurückzuerlangen – vorausgesetzt, man reagiert rechtzeitig.“
Ein klarer Vorteil für Geschädigte:
Viele Rechtsschutzversicherungen kommen für die Anwaltskosten bei Festgeldbetrug auf. Die Kanzlei plan C hat in zahlreichen Fällen bereits erfolgreich eine Deckungszusage erwirkt – ein entscheidender Schritt, um ohne finanzielles Risiko gegen die Täter vorzugehen.
Wenn Sie Probleme mit bcfvermoegen.com haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post bcfvermoegen.com: BaFin warnt vor BCF! Weiterer Erfolg bei Festgeld-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post BaFin warnt vor nahezu identischen Websites: Gleiche Masche, neue Website – Online-Betrüger auf dem Vormarsch! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der Online-Handel mit Finanzprodukten wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen bietet vielfältige Investitionsmöglichkeiten. Allerdings machen sich auch zahlreiche unseriöse Anbieter die zunehmende Verbreitung solcher Plattformen zunutze, um Anleger zu täuschen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 8.05.2025 vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die Präsentation auf den Websites beginnt immer mit folgendem Satz: „Entfesseln Sie Ihr finanzielles Potenzial mit [Name der Website]“. Auf den Seiten lassen sich keine Hinweise auf die Geschäftssitze der Betreiber feststellen. Die Geschäftsbeziehung zu Kundinnen und Kunden wird französischem Recht unterworfen.
Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden:
Die auf Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits Anleger der oben genannten Plattformen und hat bereits erste Schritte zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Lesen Sie unten mehr zu unseren Erfolgen.
Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt eine ausdrückliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die solche Leistungen ohne die erforderliche Zulassung erbringen. Handelt ein Anbieter ohne die Erlaubnis der BaFin ist in der Regel von einem unseriösen Anbieter auszugehen.
Anleger sollten daher die Seriosität von Plattformen sorgfältig prüfen. Eine zuverlässige Anlaufstelle ist die Unternehmensdatenbank der BaFin.
Online-Investitionen sollten stets mit Umsicht geprüft werden. Auch professionell gestaltete Webseiten können betrügerische Absichten verschleiern. Wer Zweifel hat, sollte unabhängigen Rat einholen. Ein Abgleich mit der BaFin-Datenbank kann helfen, unseriöse Anbieter frühzeitig zu erkennen und finanzielle Verluste zu vermeiden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, beschreibt, warum betrügerische Netzwerke eine Vielzahl an Webseiten nutzen: „Kriminelle Organisationen betreiben häufig eine große Anzahl nahezu identischer Webseiten, um betrügerische Finanzdienstleistungen anzubieten. Diese Vorgehensweise ist Teil einer effektiven und professionell organisierten Struktur: Die Webseiten lassen sich schnell registrieren, onlinestellen und bei Bedarf ebenso rasch wieder schließen, um den Ermittlungsbehörden zuvorzukommen. Die kurze Lebensdauer einzelner Seiten soll eine Verfolgung der Ermittlungsbehörden erschweren, während die täuschend echt gestalteten Plattformen gezielt das Vertrauen potenzieller Anleger gewinnen sollen. Diese Methode ist fester Bestandteil einer arbeitsteilig organisierten und technisch versierten Täterstruktur“.
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen großen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt. Hier mehr zu unserem Erfolg
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte daher schnellstmöglich aktiv verfolgen.“
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit einer der oben genannten Trading-Plattformen gemacht haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post BaFin warnt vor nahezu identischen Websites: Gleiche Masche, neue Website – Online-Betrüger auf dem Vormarsch! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post sapientfinancial.ltd: BaFin ermittelt gegen Sapient Financial– Erfolg bei Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der Online-Handel mit Finanzprodukten wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen bietet vielfältige Investitionsmöglichkeiten. Allerdings machen sich auch unseriöse Anbieter die zunehmende Verbreitung solcher Plattformen zunutze, um Anleger zu täuschen. Aktuell steht die Website sapientfinancial.ltd im Verdacht, unerlaubt Finanzdienstleistungen zu erbringen, da dem Unternehmen nach Angaben der BaFin keine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 30.04.2025 vor Angeboten der Sapient Financial. Nach Erkenntnissen der BaFinbietet das Unternehmen auf seiner Webseite sapientfinancial.ltd Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
sapientfinancial.ltd behauptet, 2009 gegründet worden zu sein und wirbt mit den folgenden Worten:
„sapientfinancial.ltd ist registriert im Vereinigten Königreich als Fonds-management-Unternehmen mit einem weltweiten Kundenstamm und konzentrierte sich auf die Schaffung von stabilen und langfristigen Geschäftsbeziehungen“
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Anleger werden dringend aufgefordert, die Vertrauenswürdigkeit von Plattformen sorgfältig zu prüfen. Eine hilfreiche Quelle hierfür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Warnzeichen: Handelsplattform erst im Jahr 2023 registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain sapientfinancial.ltd erst im Jahr 2025 registriert wurde. Dies wiederspricht der behaupteten Gründung im Jahr 2009.. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter einem Anonymisierungsdienst. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber wird regelmäßig die Erlaubnis der BaFin vorweisen können und legt auch seine Kontaktdaten offen“.
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte aktiv verfolgen.“
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit sapientfinancial.ltd haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post sapientfinancial.ltd: BaFin ermittelt gegen Sapient Financial– Erfolg bei Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post festgeldfinder.de: BaFin warnt vor Webseite! Erfolg bei Festgeld-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf Festgeld-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C betreut zahlreiche Mandanten, die durch gefälschte Festgeldangebote im Internet geschädigt wurden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spricht beinahe täglich Warnungen vor dubiosen Anbietern im Netz aus. Am 30.04.2025 veröffentlichte die BaFin eine Warnmeldung zu festgeldfinder.de.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 30.04.2025 vor Angeboten auf der Webseite festgeldfinder.de. Dort bieten die Betreiber nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis die Vermittlung von Festgeld- und Tagesgeldanlagen an.
Hier zur Warnung der BaFin
festgeldfinder.de bewirbt sich mit den folgenden Worten:
„Auf Festgeldfinder.de werden Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten informiert. In unserem Vergleichsportal sehen Sie zudem auf einen Blick ganz verschiedene Konditionen für attraktive Zinssätze, die Banken aktuell europaweit anbieten.“
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an
Fehlt eine Erlaubnis der BaFin, sollten Anleger sehr vorsichtig sein. Es könnte sich um eine unseriöse Anlage handeln.
Das Thema Festgeldbetrug gewinnt zunehmend an Brisanz und bewegt die Öffentlichkeit. Auch die BILD-Zeitung griff die Problematik auf und sprach mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der renommierten Kanzlei plan C und ausgewiesene Expertin für Betrugsdelikte im Bereich Festgeld. Im Interview erläutert sie die raffinierten Vorgehensweisen der Täter und erklärt, welche juristischen Schritte Geschädigte einleiten sollten, um ihre Verluste geltend zu machen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz in der BILD online:
Die Kanzlei plan C hat rechtliche Schritte zur Rückführung der Gelder eingeleitet In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte der oben genannten Festgeld-Plattformen bei der Kanzlei plan C gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der Gelder ihrer Mandanten zu ermöglichen.
Gerade in Fällen von Identitätsmissbrauch ist Feldgeld-Betrug für nur schwer zu erkennen. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, spezialisiert auf Kapitalanlagebetrug, erklärt:„Viele Anleger wiegen sich durch die gesetzliche Einlagensicherung in Sicherheit – doch diese greift nicht, wenn es sich um vollständig fingierte Internetseiten handelt. Besonders häufig ist dabei der Missbrauch realer Unternehmensidentitäten. Für Laien ist der Betrug kaum zu erkennen. Deshalb ist es entscheidend, zu überprüfen, ob die Plattform eine Zulassung der BaFin besitzt. Fehlt diese Genehmigung, ist äußerste Vorsicht geboten – dann könnte es sich um ein betrügerisches Konstrukt handeln.“
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden.
Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Das Gute ist: Viele Rechtsschutzversicherungen kommen für die Anwaltskosten bei Festgeldbetrug auf. Die Kanzlei plan C hat in zahlreichen Fällen bereits erfolgreich eine Deckungszusage erwirkt – ein entscheidender Schritt, um ohne finanzielles Risiko gegen die Täter vorzugehen.
Wenn Sie Probleme mit festgeldfinder.de haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Achtung! BaFin warnt vor der Laura Maria Schneider GmbH – Verdacht auf unerlaubte Krypto-Dienstleistungen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt der Kryptowährungen lockt mit schnellen Gewinnchancen – doch wo Chancen sind, lauern auch Risiken. Leider nutzen unseriöse Anbieter die wachsende Beliebtheit aus, um ahnungslose Anleger zu täuschen. Aktuell steht die die Laura Maria Schneider GmbH im Fokus der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 29.04.2025 vor Angeboten der Laura Maria Schneider GmbH. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Eine Laura Maria Schneider GmbH ist im Handelsregister nicht eingetragen. Die Betreiber der Laura Maria Schneider GmbH geben an, durch die BaFin zertifiziert zu sein. Dies trifft laut BaFin nicht zu. Bei dem vorgelegten Zertifikat handelt es sich nach Angaben der BaFin um eine Fälschung.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Vorsicht bei Online-Investitionsangeboten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Bundeskriminalamt sowie die Landeskriminalämter warnen ausdrücklich vor Leichtsinn bei Geldanlagen im Internet. Um sich wirksam vor Betrug zu schützen, ist es wichtig, Angebote sorgfältig zu prüfen. Wenn ein Investmentangebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist besondere Vorsicht geboten – eine genaue Überprüfung des Anbieters ist dann unerlässlich.
Anleger sollten Online-Angebote kritisch hinterfragen und im Zweifelsfall unabhängigen fachlichen Rat einholen. Selbst professionell gestaltete Webseiten können Seriosität vortäuschen. Vorgelegte Zertifikate können, wie bei der Laura Maria Schneider GmbH, gefälscht sein. Ein Abgleich mit offiziellen Registern – wie der Unternehmensdatenbank der BaFin – gibt Aufschluss darüber, ob der Anbieter über die notwendige Erlaubnis verfügt und seriös ist.
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C hat in Kooperation mit internationalen Strafverfolgungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Ermittlungserfolg erzielt. In Costa Rica wurde ein Tatverdächtiger festgenommen, der im Verdacht steht, an einem groß angelegten Online-Trading-Betrug beteiligt gewesen zu sein. Im Zuge der Maßnahmen konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien und Kryptowährungen – gesichert werden.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, betont: „Der Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Ansprüche schnellstmöglich verfolgen.“
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit der Laura Maria Schneider GmbH haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
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– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post xsc.finance: BaFin warnt vor XSC Finance – Erfolg bei Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings bietet zahlreiche Möglichkeiten, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Doch leider nutzen unseriöse Anbieter die wachsende Beliebtheit aus, um ahnungslose Anleger zu täuschen. Aktuell steht die Plattform xsc.finance im Fokus, da ihr unlautere Geschäftspraktiken vorgeworfen werden.
„Ihr Partner für maßgeschneiderte Finanzlösungen.
Mit fundierter Expertise und innovativen Ansätzen unterstützen wir Sie dabei, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement für Ihren Erfolg.“
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 11.04.2025 vor der Angeboten der XSC Finance. Nach ihren Erkenntnissen bietet das angeblich in Krefeld und London, Großbritannien, ansässige Unternehmen ohne Erlaubnis vorbörsliche Aktien, Krypto Asset Management sowie die individuelle Anlageberatung und die Vermögensverwaltung an.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich mit einer gültigen Genehmigung der BaFin angeboten werden. Die Betreiber von xsc.financeverfügen jedoch nicht über die notwendige Erlaubnis. Anleger werden dringend aufgefordert, die Vertrauenswürdigkeit von Plattformen sorgfältig zu prüfen. Eine hilfreiche Quelle hierfür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Die Plattform existiert erst seit kurzer Zeit – und wer dahintersteckt, bleibt im Verborgenen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere Anleger, die von der Plattform xsc.finance keine Auszahlungen erhalten haben. Im Rahmen ihrer Recherchen zur Seriosität des Anbieters ergaben sich deutliche Warnzeichen:
„Die Domain xsc.finance wurde erst am 27.09.2024 registriert – ein Hinweis darauf, dass es sich um ein sehr junges und möglicherweise nur kurzfristig betriebenes Angebot handelt. Solche kurzen Existenzzeiträume sind typisch für betrügerische Plattformen, die gezielt auf schnellen Kapitalzufluss setzen und dann wieder verschwinden.
Zudem tritt der Betreiber nicht offen auf, sondern verschleiert seine Identität durch den Anonymisierungsdienst NameSilo, LLC. Auch dies ist ein klassisches Warnsignal. Ein seriöser Anbieter legt seine Kontaktdaten offen und verfügt über eine Zulassung der BaFin oder einer vergleichbaren Finanzaufsichtsbehörde.“
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C hat in Kooperation mit internationalen Strafverfolgungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Ermittlungserfolg erzielt. In Costa Rica wurde ein Tatverdächtiger festgenommen, der im Verdacht steht, an einem groß angelegten Online-Trading-Betrug beteiligt gewesen zu sein. Im Zuge der Maßnahmen konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien und Kryptowährungen – gesichert werden.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, betont:
„Der Fall verdeutlicht, wie entscheidend grenzüberschreitende und konsequente Ermittlungsarbeit ist. Geschädigte Anleger sollten nicht zögern, ihre Ansprüche aktiv zu verfolgen.“
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit xsc.financehaben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post xsc.finance: BaFin warnt vor XSC Finance – Erfolg bei Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post festgeldanlagen-vergleich.de, geldanlagen-49.de, zinskonto-vergleich.de, zinsvergleich-49.de – Festgeld-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von ZinsVergleich-24 und FestgeldVergleich-49. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf den Websites
festgeldanlagen-vergleich.de,
geldanlagen-49.de,
zinskonto-vergleich.de,
zinsvergleich-49.de,
zinsvergleich49.de.
ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Das Thema Festgeldbetrug gewinnt zunehmend an Brisanz und bewegt die Öffentlichkeit. Auch die BILD-Zeitung griff die Problematik auf und sprach mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der renommierten Kanzlei plan C und ausgewiesene Expertin für Betrugsdelikte im Bereich Festgeld. Im Interview erläutert sie die raffinierten Vorgehensweisen der Täter und erklärt, welche juristischen Schritte Betroffenen offenstehen, um ihre Verluste geltend zu machen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz in der BILD online:
In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte der oben genannten vermeintlichen Festgeld-Plattformen bei der Kanzlei planC gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der Gelder ihrer Mandanten zu ermöglichen.
Gerade in Fällen von Identitätsmissbrauch gestaltet sich die Aufdeckung betrügerischer Festgeldportale für Anleger besonders schwierig. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, spezialisiert auf Kapitalanlagebetrug, mahnt zur Vorsicht:
„Viele Investoren wiegen sich durch die gesetzliche Einlagensicherung in Sicherheit – doch diese greift nicht, wenn es sich um vollständig fingierte Internetseiten handelt. Besonders hinterhältig ist dabei der Missbrauch realer Unternehmensidentitäten. Für Laien ist der Betrug kaum zu erkennen. Deshalb ist es entscheidend, zu überprüfen, ob die Plattform eine Zulassung der BaFin besitzt. Fehlt diese Genehmigung, ist äußerste Vorsicht geboten – dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein betrügerisches Konstrukt.“
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden.
Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz appelliert an Betroffene von Festgeldbetrug:
„Zögern Sie nicht – schnelles Handeln ist jetzt entscheidend! Lassen Sie sich umgehend rechtlich beraten, damit rechtliche Schritte zur Sicherung Ihrer Gelder eingeleitet werden können. Gerade wenn Überweisungen auf EU-Konten erfolgt sind, bestehen realistische Chancen, das investierte Kapital zurückzuerlangen – vorausgesetzt, man reagiert rechtzeitig.“
Ein klarer Vorteil für Geschädigte: Viele Rechtsschutzversicherungen kommen für die Anwaltskosten bei Festgeldbetrug auf. Die Kanzlei plan C hat in zahlreichen Fällen bereits erfolgreich eine Deckungszusage erwirkt – ein entscheidender Schritt, um ohne finanzielles Risiko gegen die Täter vorzugehen.
Wenn Sie Probleme mit ZinsVergleich-24 und FestgeldVergleich-49 haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post festgeldanlagen-vergleich.de, geldanlagen-49.de, zinskonto-vergleich.de, zinsvergleich-49.de – Festgeld-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post SNUTX 2.0? Twaao.com ist offline! TWAAO Krypto-Betrug bestätigt sich! Erste Festnahmen der Täter! appeared first on Kanzlei plan C.
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Die angeblich „weltweit führende Kryptobörse“ TWAAO ist inzwischen nicht mehr online erreichbar – ein weiterer deutlicher Hinweis darauf, dass es sich um ein groß angelegtes Betrugskonstrukt handelte. Die Plattform, die sich als führender seriöser Handelsplatz für Kryptowährungen ausgab, existiert offenbar nicht mehr.
Obwohl TWAAO den Eindruck einer der größten internationalen Krypto-Plattformen vermittelte, beruhte das gesamte Auftreten auf Täuschung. Noch bis in den Herbst 2024 wurden vermeintliche Erfolgsmeldungen und angebliche Ad-hoc-Mitteilungen der Plattform über deutsche Medienportale, Banken und sogar Börsenseiten verbreitet.
Die BaFin ermittelt bereits gegen diese TWAAO wegen unerlaubter Finanzgeschäfte. Am 6. Februar 2025 veröffentlichte die BaFin eine offizielle Warnung: TWAAO bietet ohne erforderliche Genehmigung Wertpapier- und Kryptodienstleistungen an. Die Plattform behauptet zwar, ihren Sitz in Frankfurt zu haben, agiert jedoch ohne behördliche Erlaubnis – ein klarer Hinweis auf betrügerische Absichten.
TWAAO: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website twaao.com
Am 10. Februar 2025 veröffentlichte die inzwischen nicht mehr erreichbare Plattform TWAAO eine vermeintliche Stellungnahme, in der sie sich als „international zertifizierte und regulierte Handelsplattform“ darstellte und vorgab, sich strikt an geltende Finanzvorschriften zu halten.
Heute ist klar: Diese Aussagen waren nichts weiter als Täuschung. Die angebliche Regulierung existierte nicht – im Gegenteil: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte bereits offiziell vor TWAAO gewarnt und klargestellt, dass die Plattform in Deutschland ohne jede Erlaubnis agierte.
Dass die Website twaao.com mittlerweile abgeschaltet ist und die Verantwortlichen nicht mehr erreichbar sind, bestätigt im Nachhinein, dass es sich bei TWAAO um ein reines Betrugsprojekt handelte. Die Stellungnahme vom Februar erscheint damit eindeutig als gezielter Versuch, Ermittlungen und Investoren zu täuschen.
Anleger werden dringend gewarnt, keine weiteren Zahlungen an TWAAO zu leisten!
Die Betrugsmasche von TWAAO weist auffallende Parallelen zur bereits bekannten Vorgehensweise der Plattform SNUTX auf, vor der wir frühzeitig gewarnt haben.
Auch bei SNUTX handelte es sich um eine vermeintliche Krypto-Handelsplattform, deren Betreiber mit professionell wirkenden Webseiten (u.?a. www.snutx.com, www.snutxay.com, www.snutxo.com) und gefälschten Versprechungen systematisch Kapital von Anlegern erschlichen haben.
Sowohl die renommierte Kanzlei plan C als auch die BaFin hatten ausdrücklich vor den Angeboten von SNUTX gewarnt. Angesichts der nahezu identischen Abläufe stellt sich nun die berechtigte Frage, ob es sich bei TWAAO und SNUTX möglicherweise um denselben Täterkreis handelt. Erste Täter von SNUTX sitzen bereits ein!
Die renommierte Kanzlei plan C und die BaFin hatten bereits ausdrücklich vor den Angeboten der Krypto-Handelsplattform SNUTX sowie den dazugehörigen Webseiten www.snutx.com, www.snutxay.com und www.snutxo.com gewarnt.
Krypto-Handelsplattform SNUTX! Betrug bestätigt sich – erste Hinweise auf die Täter!
SNUTX: BaFin warnt! Krypto-Trading – Arrestierung von Geldern von Geschädigten
Auch die BILD hatte das hochaktuelle Thema aufgegriffen und Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, als Expertin für Anlagebetrug, auch bzgl. der Handelplattform SNUTX interviewt:
Die Betrugsmasche beginnt mit der Aufnahme potenzieller Opfer in eine vermeintlich seriöse WhatsApp-Gruppe, die sich angeblich dem Austausch über Finanz- und Investitionsthemen widmet (Namen wie: „E-1 Abteilung der Trend-Gruppe“ bei, die unter der Leitung eines angeblichen Professors Ernst König und seiner Assistentin Katharina Becker stand). Die Aktivitäten innerhalb der WhatsApp-Gruppe lassen den Schluss zu, dass der grösste Teil der Mitglieder gezielt als Komplizen agierte oder zumindest unwissentlich zur Aufrechterhaltung des Betrugssystems beigetragen hat.
1. Vertrauensaufbau und Fachkompetenz-Vortäuschung:
Die Gruppenleiter präsentierten sich als fachkundige Experten für Finanz- und Kryptoinvestitionen. Zunächst wurden klassische Aktien besprochen, anschließend gezielt Kryptowährungen und ICOs als „moderne“ und angeblich risikofreie Anlagemöglichkeiten empfohlen.
2. Vermittlung zu betrügerischer Plattform:
Über die Gruppe wurde der Kontakt zu einem angeblichen Broker namens TWAAO und einem Kundenberater (Antony) hergestellt. Die Gruppe empfahl ausdrücklich, über TWAAO in verschiedene Token-Projekte zu investieren (u.a. GASN, SMAT, PLXP).
3. Psychologischer Druck und Nachschussforderungen:
Nach ersten Investitionen wurden die Opfer mit angeblich hohen Zuteilungen konfrontiert, die nur gegen weitere Einzahlungen „abonniert“ werden konnten. Es wurde Druck aufgebaut, dass ansonsten bereits gezahltes Geld verloren ginge und Token nicht verkauft werden könnten. Dies führte zu weiteren Kapitalzuflüssen seitens der Opfer.
4. Blockierte Auszahlung – gestaffeltes Täuschungskonzept:
Nach einem ersten (simulierten) Tokenverkauf wurde eine Auszahlung beantragt, die jedoch mit Verweis auf ein fehlendes VIP-Level abgelehnt wurde. Angeblich sei eine vorherige Verifizierung notwendig.
5. Missbrauch von Behördennamen – Erpressung durch Fake-Dokumente:
Die Täter von TWAAO haben gefälschte Schreiben von Finanzaufsichtsbehörden wie FINRA, SEC, BaFin oder FMA genutzt, um angebliche „Verifikationsgebühren“ einzufordern. Dabei werden Logos und Siegel missbräuchlich verwendet, um Seriosität vorzutäuschen. Auch bestand kein Anlass, aufgrund angeblicher Geldwäschevorschriften Zahlungen an TWAAO zu leisten.
6. Verzögerungstaktik und Kontaktabbruch:
Nach Einzahlung der Verifizierungsgebühr wurden den Opfern eine erfolgreiche Überprüfung und baldige Auszahlung versprochen – die jedoch nie erfolgte. Kurz darauf wurde die WhatsApp-Gruppe gelöscht, alle Kontaktpersonen waren nicht mehr erreichbar, Telefonnummern wurden blockiert, und der Account auf der Plattform wurde eingefroren.
Unsere Recherchen haben vielversprechende Hinweise auf Täter des SNUTX-Betrugs ergeben. Durch die Auswertung von Transaktionsdaten, technischen Spuren und Zeugenberichten konnten bereits Verbindungen zu bestimmten Personen und Netzwerken identifiziert werden. Es konnten nachweislich bereits erste Täter gefasst werden!
Es bestätigt sich, dass die Betreiber von SNUTX ein komplexes Geflecht aus Tarnfirmen, Geldwäsche-Konten und verschleierten Identitäten nutzen, um ihre Spuren zu verwischen.
Dennoch gibt es erste Anhaltspunkte, die auf konkrete Akteure hinweisen – erste Täter sind bereits bekannt und schon in Haft!
In Betrugsfällen wie SNUTX gilt: Wer zuerst handelt, hat die besten Chancen, sein Geld zurückzubekommen.
Je schneller Maßnahmen ergriffen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, Vermögenswerte aufzuspüren und zu sichern. Warten Sie nicht zu lange – setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und mögliche Rückzahlungen zu sichern.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit TWAAO oder SNUTX haben oder Opfer eines anderen betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Die Kanzlei plan C konnte erneut einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen Anlagebetrug verzeichnen: In Hamburg wurden zwei Täter festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt. Durch das engagierte Vorgehen der Kanzlei gelang es, einen erheblichen Teil des verlorenen Kapitals für die geschädigten Mandanten zurückzuholen.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden. Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Auch in einem weiteren Fall hat die Kanzlei plan C ganz aktuell für ihren Mandanten sein investiertes Festgeld zurückgeholt. Der Mandant freut sich: „Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Auch dieser Mandant durfte sich über den Ersatz seines Geldes freuen: „Ich danke Ihnen sehr, liebe Frau Nauschütz, dass die Täter durch Ihre Unterstützung gefasst werden konnten und ich mein Geld zurückbekommen habe. Ich habe mich bei Ihnen von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt, mit meinem Betrugs-Fall. Ich wüsste gar nicht, wie ich das Ganze ohne ihre Zuversicht und Ihre persönlichen Beratungsgespräche überstanden hätte.“ Bewertung vom 25.06.2024
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post brahams-goldbach-group.com: BaFin warnt vor der Brahams & Goldbach Group – Erfahrungen mit Festgeld-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Festgeldbetrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt zahlreiche Mandanten, die auf gefälschte Festgeldangebote im Internet hereingefallen sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt nahezu täglich vor unseriösen Anbietern und betrügerischen Online-Plattformen. Am 26. März 2025 veröffentlichte sie eine aktuelle Warnung vor der sogenannten Brahams & Goldbach Group bzw. der Website brahams-goldbach-group.com.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 26.03.2025 vor Angeboten der Brahams & Goldbach Group. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen insbesondere die angebliche Vermittlung von Fest- und Tagesgeldern bei europäischen Banken an.
Auf der Website brahams-goldbach-group.com werden darüber hinaus weitere Kapitalanlagemöglichkeiten präsentiert. Der Betreiber tritt dort an einer Stelle auch unter der Bezeichnung „MA BV Brahams & Goldbach Group“ auf. Als Geschäftsadressen werden auf der Website Anschriften in Amsterdam, Niederlande, und Brüssel, Belgien, genannt. In Formularen, die von der Brahams & Goldbach Group verwendet werden, wird zudem eine weitere Anschrift in Pijnacker, Niederlande, angegeben.
In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte von „brahams-goldbach-group.com“ bei der Kanzlei plan C gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der betroffenen Gelder zu ermöglichen.
Insbesondere in Fällen, in denen betrügerische Anbieter unter dem Namen real existierender Finanzdienstleister auftreten, gestaltet sich die Erkennbarkeit für Anleger als äußerst schwierig. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, spezialisiert auf Kapitalanlagebetrug, weist darauf hin:
„Viele Anleger verlassen sich auf die gesetzliche Einlagensicherung – ein Vertrauen, das bei vollständig fingierten Online-Plattformen fehl am Platz ist. Diese vermeintliche Sicherheit wiegt Investoren in einem trügerischen Gefühl von Schutz. Bei Angeboten, denen es an einer erforderlichen Erlaubnis durch die BaFin mangelt, handelt es sich in der Regel um unerlaubte – und regelmäßig betrügerische – Geschäfte. Gerade für nicht fachkundige Anleger ist es nahezu ausgeschlossen, derartige Täuschungsstrukturen frühzeitig zu durchschauen. Umso wichtiger ist eine genaue Prüfung der Anbieteridentität und Zulassung.“
Das Thema Festgeldbetrug gewinnt zunehmend an medialer und gesellschaftlicher Relevanz. Auch die BILD-Zeitung widmete sich kürzlich dieser aktuellen Betrugsmasche Festgeld-Betrug und führte ein Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz – Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C und anerkannte Expertin im Bereich des Anlagebetrugs.
Im Gespräch schildert Frau Nauschütz die immer ausgeklügelteren Methoden, mit denen sich Betrüger das Vertrauen von Anlegern erschleichen – häufig unter dem Deckmantel real existierender Finanzinstitute. Zudem erläutert sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffenen zur Verfügung stehen, um Verluste zu minimieren und investiertes Kapital gegebenenfalls zurückzuerlangen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin für Festgeldbetrug in der BILD online:
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden. Unsere Erfahrungen zeigen deutlich: Betroffene Anleger sollten ihre Rechte konsequent wahrnehmen. Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, erhöht seine Chancen erheblich, das investierte Kapital ganz oder teilweise zurückzuerhalten.
Auch in einem weiteren Fall hat die Kanzlei plan C ganz aktuell für ihren Mandanten sein investiertes Festgeld zurückgeholt. Der Mandant freut sich: „Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Auch dieser Mandant durfte sich über den Ersatz seines Geldes freuen: „Ich danke Ihnen sehr, liebe Frau Nauschütz, dass die Täter durch Ihre Unterstützung gefasst werden konnten und ich mein Geld zurückbekommen habe. Ich habe mich bei Ihnen von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt, mit meinem Betrugs-Fall. Ich wüsste gar nicht, wie ich das Ganze ohne ihre Zuversicht und Ihre persönlichen Beratungsgespräche überstanden hätte.“ Bewertung vom 25.06.2024
„Handeln Sie umgehend! Lassen Sie sich so früh wie möglich anwaltlich beraten, um erste Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Je schneller Sie reagieren, desto größer ist die Chance, das investierte Kapital – insbesondere bei Überweisungen auf europäische Konten – zurückzuerhalten“, rät Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Expertin für Anlagebetrug.
In den meisten Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die anwaltliche Vertretung bei Festgeldbetrug. Die Kanzlei plan C konnte in zahlreichen Fällen erfolgreich eine Deckungszusage zugunsten ihrer Mandanten durchsetzen.
Wenn Sie Probleme mit brahams-goldbach-group.com haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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Nun ist es offiziell: die nach eigenen Worten angeblich „weltweit führende Kryptobörse“ (angeblich über 10 Mio. Nutzer, 18 Mrd. USD Tagesvolumen) – SNUTX existiert nicht mehr! Alles war reiner Fake.
Dabei schien SNUTX eine der weltweit größten echten Krypto-Plattformen zu sein. Die Erfolgsnachrichten und ad-hoc Meldungen wurden sogar noch im September und Oktober 2024 von deutschen Börsen (Börse Frankfurt etc.), Banken und Presse (boerse.de) veröffentlicht!
Die renommierte Kanzlei plan C und die BaFin hatten bereits ausdrücklich vor den Angeboten der Krypto-Handelsplattform SNUTX sowie den dazugehörigen Webseiten www.snutx.com, www.snutxay.com und www.snutxo.com gewarnt.
Krypto-Handelsplattform SNUTX! Betrug bestätigt sich – erste Hinweise auf die Täter!
SNUTX: BaFin warnt! Krypto-Trading – Arrestierung von Geldern von Geschädigten
Auch die BILD hatte das hochaktuelle Thema aufgegriffen und Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, als Expertin für Anlagebetrug, auch bzgl. der Handelplattform SNUTX interviewt:
Unsere Recherchen haben vielversprechende Hinweise auf Täter des SNUTX-Betrugs ergeben. Durch die Auswertung von Transaktionsdaten, technischen Spuren und Zeugenberichten konnten bereits Verbindungen zu bestimmten Personen und Netzwerken identifiziert werden. Es konnten nachweislich bereits erste Täter gefasst werden!
Es bestätigt sich, dass die Betreiber von SNUTX ein komplexes Geflecht aus Tarnfirmen, Geldwäsche-Konten und verschleierten Identitäten nutzen, um ihre Spuren zu verwischen.
Dennoch gibt es erste Anhaltspunkte, die auf konkrete Akteure hinweisen – erste Täter sind bereits bekannt und schon in Haft!
Handeln Sie jetzt – sichern Sie Ihr Geld, bevor es zu spät ist!
In Betrugsfällen wie SNUTX gilt: Wer zuerst handelt, hat die besten Chancen, sein Geld zurückzubekommen.
Je schneller Maßnahmen ergriffen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, Vermögenswerte aufzuspüren und zu sichern. Warten Sie nicht zu lange – setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und mögliche Rückzahlungen zu sichern.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit SNUTX haben oder Opfer eines anderen betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Die Kanzlei plan C konnte erneut einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen Anlagebetrug verzeichnen: In Hamburg wurden zwei Täter festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt. Durch das engagierte Vorgehen der Kanzlei gelang es, einen erheblichen Teil des verlorenen Kapitals für die geschädigten Mandanten zurückzuholen.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden. Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Auch in einem weiteren Fall hat die Kanzlei plan C ganz aktuell für ihren Mandanten sein investiertes Festgeld zurückgeholt. Der Mandant freut sich: „Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Auch dieser Mandant durfte sich über den Ersatz seines Geldes freuen: „Ich danke Ihnen sehr, liebe Frau Nauschütz, dass die Täter durch Ihre Unterstützung gefasst werden konnten und ich mein Geld zurückbekommen habe. Ich habe mich bei Ihnen von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt, mit meinem Betrugs-Fall. Ich wüsste gar nicht, wie ich das Ganze ohne ihre Zuversicht und Ihre persönlichen Beratungsgespräche überstanden hätte.“ Bewertung vom 25.06.2024
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Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post dmbmanagement.de: Schlechte Erfahrungen? BaFin warnt vor DMB Projektmanagement GmbH – Verdacht auf Festgeld-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fälle von Festgeldbetrug fokussierte Kanzlei plan C vertritt zahlreiche Mandanten, die Opfer gefälschter Festgeldangebote im Internet wurden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt nahezu täglich vor unseriösen Anbietern und betrügerischen Online-Plattformen. Am 21.03.2025 veröffentlichte sie eine Warnung vor dmbmanagement.de.
dmbmanagement.de wirbt auf seiner Plattform mit folgenden Worten: „Sicherer Vermögensaufbau durch Festgeld und Tagesgeldkonten“
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 21.03.2025 vor Angeboten auf der Website dmbmanagement.de. Über die Website betreibt die angeblich in Berlin ansässige DMB Projektmanagement GmbH ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie dort die Vermittlung von Fest-, Tages- und Flexgeldanlagen an.
In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte von „dmbmanagement.de“ bei der Kanzlei plan Cgemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der betroffenen Gelder zu ermöglichen.
Gerade bei Fällen von Identitätsdiebstahl wird es für Anleger besonders schwer, betrügerische Festgeldplattformen als solche zu entlarven. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Expertin für Anlagebetrug, warnt:
„Viele Anleger vertrauen auf die gesetzliche Einlagensicherung und fühlen sich dadurch in falscher Sicherheit. Doch bei vollständig gefälschten Plattformen greift dieser Schutz nicht. Für unerfahrene Anleger ist es nahezu unmöglich, einen solchen Betrug frühzeitig zu erkennen. Umso entscheidender ist es daher, zu überprüfen, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Fehlt diese Genehmigung, handelt es sich eindeutig um ein betrügerisches Angebot..“
Das Thema Festgeldbetrug rückt zunehmend in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Auch die BILD-Zeitunggriff dieses hochaktuelle Thema auf und führte ein Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C und anerkannte Expertin für Betrugsfälle im Bereich Festgeldanlagen. In dem Gespräch erläutert sie die raffinierten Methoden der Täter und zeigt auf, welche rechtlichen Wege Betroffenen offenstehen, um ihr investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz in der BILD online:
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden. Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Auch in einem weiteren Fall hat die Kanzlei plan C ganz aktuell für ihren Mandanten sein investiertes Festgeld zurückgeholt. Der Mandant freut sich: „Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Auch dieser Mandant durfte sich über den Ersatz seines Geldes freuen: „Ich danke Ihnen sehr, liebe Frau Nauschütz, dass die Täter durch Ihre Unterstützung gefasst werden konnten und ich mein Geld zurückbekommen habe. Ich habe mich bei Ihnen von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt, mit meinem Betrugs-Fall. Ich wüsste gar nicht, wie ich das Ganze ohne ihre Zuversicht und Ihre persönlichen Beratungsgespräche überstanden hätte.“ Bewertung vom 25.06.2024
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät:„Handeln Sie sofort! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltlichen Rat, um Maßnahmen zur Sicherung Ihres Geldes einzuleiten. Je früher Sie reagieren, desto höher sind die Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen – insbesondere bei Überweisungen auf Konten innerhalb der EU.“
Erfreuliche Nachricht für Geschädigte: In den meisten Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die anwaltliche Vertretung bei Festgeldbetrug. Die Kanzlei plan C konnte für ihre Mandanten bereits häufig erfolgreich eine Deckungszusage erwirken.
Wenn Sie Probleme mit dmbmanagement.de haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf Fälle von Festgeldbetrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt zahlreiche Mandanten, die Opfer fingierter Festgeldangebote im Internet geworden sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spricht täglich Warnungen vor unseriösen Anbietern und betrügerischen Anlageplattformen aus, wie am 21.03.2025 vor Festgeld724, festgeld724.de.
Das Thema Festgeld-Betrug rückt zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit: Auch die BILD-Zeitung interviewte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C und Expertin für Festgeld-Betrug. In BILD schildert Rechtsanwältin Tanja Nauschütz die raffinierten Methoden der Täter – und welche rechtlichen Wege es gibt, um verlorenes Kapital zurückzuerlangen.
„Um Anleger vor den immer raffinierteren Betrugsmaschen zu warnen und die Öffentlichkeit aufzuklären, berichten wir über das hochaktuelle und brisante Thema „Festgeld-Betrug“. Dafür haben wir mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, die renommierte Expertin für Festgeld-Betrug ein Interview über die perfiden Methoden von Festgeld- und Online-Betrügern geführt.“
Als ausgewiesene Expertin für Anlagebetrug mit 24 Jahren Erfahrung erklärt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz in diesen Interviews, worauf Anleger bei vermeintlich attraktiven Festgeld-Angeboten achten sollten – und wie sie sich wirksam vor Betrug schützen können. Zudem erläutert sie, wie sie gemeinsam mit ihrem Team der Kanzlei plan C geschädigte Anleger dabei unterstützt, ihr investiertes Kapital zurückzuholen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 21.03.2025 vor Angeboten von Festgeld724. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website festgeld724.de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen entgegen der Angaben im Impressum nicht von der Alpen Privatbank AG mit Sitz in Riezlern, Österreich, oder deren deutschen Zweigniederlassungen in Stuttgart bzw. Düsseldorf. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt ebenfalls.
In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte von „Festgeld724“ bei der Kanzlei plan C gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der betroffenen Gelder zu ermöglichen.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Gerade bei Identitätsmissbrauch ist es für Anleger besonders schwer, betrügerische Plattformen zu entlarven. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Expertin für Anlagebetrug, erklärt:
„Viele Anleger verlassen sich auf die gesetzliche Einlagensicherung und fühlen sich dadurch in falscher Sicherheit. Doch wenn betrügerische Plattformen komplett fingiert sind, greift diese Absicherung nicht. Besonders bei Identitätsdiebstahl – wie im Fall von ‚Festgeld724 ‘ – ist es für Laien kaum, den Betrug frühzeitig zu erkennen. Umso wichtiger ist es, zu prüfen, ob eine Plattform eine BaFin-Erlaubnis besitzt. Fehlt diese, handelt es sich eindeutig um eine betrügerische Anlage.“
Die Kanzlei plan C hat kürzlich einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt: In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen und wegen betrügerischer Anlagegeschäfte zu Haftstrafen verurteilt. Die Männer hatten sich mit fingierten Investmentangeboten auf Kosten argloser Anleger bereichert.
Durch das konsequente und engagierte Vorgehen der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil der Verluste für die geschädigten Mandanten gesichert und zurückgeführt werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden.
Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Auch in einem weiteren Fall hat die Kanzlei plan C ganz aktuell für ihren Mandanten sein investiertes Festgeld zurückgeholt. Der Mandant freut sich: „Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Auch dieser Mandant durfte sich über den Ersatz seines Geldes freuen: „Ich danke Ihnen sehr, liebe Frau Nauschütz, dass die Täter durch Ihre Unterstützung gefasst werden konnten und ich mein Geld zurückbekommen habe. Ich habe mich bei Ihnen von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt, mit meinem Betrugs-Fall. Ich wüsste gar nicht, wie ich das Ganze ohne ihre Zuversicht und Ihre persönlichen Beratungsgespräche überstanden hätte.“ Bewertung vom 25.06.2024
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät: „Handeln Sie sofort! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltlichen Rat, um Maßnahmen zur Sicherung Ihres Geldes einzuleiten. Je früher Sie reagieren, desto höher sind die Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen – insbesondere bei Überweisungen auf Konten innerhalb der EU.“
Gute Nachrichten: Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen in Fällen von Festgeld-Betrug die Kosten für eine anwaltliche Vertretung. In zahlreichen Fällen konnte die Kanzlei plan C bereits erfolgreich eine Deckungszusage für Mandanten erwirken.
Wenn Sie Probleme mit Festgeld724 haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fälle von Festgeldbetrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt zahlreiche Mandanten, die Opfer gefälschter Festgeldangebote im Internet wurden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt nahezu täglich vor unseriösen Anbietern und betrügerischen Online-Plattformen. Am 21.03.2025 veröffentlichte sie eine Warnung vor finanz-lotsen.de.
Das Thema Festgeldbetrug gewinnt zunehmend an öffentlicher Aufmerksamkeit. Auch die BILD-Zeitung widmete sich diesem brisanten Thema und führte ein Interview mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der angesehenen Kanzlei plan C und anerkannte Expertin für Betrugsfälle rund ums Festgeld. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz schildert dort die ausgeklügelten Taktiken der Täter – und erläutert, welche rechtlichen Möglichkeiten Geschädigte haben, um ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz in der BILD online:
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 21.03.2025 vor Angeboten auf der Website finanz-lotsen.de. Über die Website betreiben die bisher unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bieten sie dort die Vermittlung von Fest- und Tagesgeldanlagen, Vermögensverwaltung und Beratung zu Aktien, Fonds und ETFs an.
Es liegt laut BaFin zudem ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Hamburg ansässigen Finanzlotsen Hamburg GmbH vor. Diese steht in keiner Verbindung zu der Website finanz-lotsen.de.
In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte von „finanz-lotsen.de“ bei der Kanzlei plan C gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der betroffenen Gelder zu ermöglichen.
Gerade bei Fällen von Identitätsdiebstahl wird es für Anleger besonders schwer, betrügerische Festgeldplattformen als solche zu entlarven. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Expertin für Anlagebetrug, warnt:
„Viele Anleger verlassen sich auf die gesetzliche Einlagensicherung und wiegen sich dadurch in trügerischer Sicherheit. Doch bei komplett fingierten Plattformen greift diese Absicherung nicht. Besonders perfide ist der Identitätsmissbrauch – wie etwa im Fall von finanz-lotsen.de. Für Laien ist es nahezu unmöglich, den Betrug frühzeitig zu erkennen. Umso wichtiger ist es, zu prüfen, ob die Plattform über eine BaFin-Erlaubnis verfügt. Fehlt diese, handelt es sich eindeutig um ein betrügerisches Angebot.“
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden. Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Weitere Erfolge:
„Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät Geschädigten, die Opfer eines Festgeld-Betruges geworden sind: „Handeln Sie sofort! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltlichen Rat, um Maßnahmen zur Sicherung Ihres Geldes einzuleiten. Je früher Sie reagieren, desto höher sind die Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen – insbesondere bei Überweisungen auf Konten innerhalb der EU.“
Und das Gute: Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen in Fällen von Festgeld-Betrug die Kosten für eine anwaltliche Vertretung. In zahlreichen Fällen konnte die Kanzlei plan C bereits erfolgreich eine Deckungszusage für Mandanten erwirken.
Wenn Sie Probleme mit Finanz-lotsen haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
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– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Festgeld-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt zahlreiche Opfer, die auf betrügerische Festgeldangebote im Internet hereingefallen sind. Mit steigender Zahl solcher Betrugsfälle wächst auch der Bedarf an rechtlicher Unterstützung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt nahezu täglich vor unseriösen Festgeldangeboten und Anlagebetrügern.
Das Thema Festgeld-Betrug hat inzwischen auch die Aufmerksamkeit der Medien auf sich gezogen: Die BILD sprach mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, und einem ihrer Mandanten über die perfiden Maschen der Betrüger und die juristischen Möglichkeiten, verlorenes Geld zurückzuholen.
Als Expertin für Anlagebetrug mit 24 Jahren Erfahrung erklärt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz in diesen Interviews, wie sich Anleger vor betrügerischen Festgeld-Angeboten schützen können. Zudem schildert sie, wie sie und ihr Team der Kanzlei plan C Betroffene dabei unterstützen, ihr investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18.03.2025 eine Warnung vor der angeblichen Festgeld-Plattform „AnlageRepublik“herausgegeben. Laut BaFin wird die Website anlagerepublik.de nicht, wie im Impressum angegeben, von der Quade Finanzkontor GmbH, Melbeck, betrieben – vielmehr handelt es sich um einen Fall von Identitätsdiebstahl.
In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Geschädigte der „AnlageRepublik“ bei der Kanzlei plan C gemeldet. Die Kanzlei hat bereits erste rechtliche Schritte eingeleitet, um die Rückführung der betroffenen Gelder zu ermöglichen.
Mehr Informationen zu unseren Erfolgen:
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Erneuter Erfolg für die Kanzlei plan C: In einem weiteren aktuellen Fall konnte das investierte Festgeld für einen Mandanten erfolgreich zurückgeholt werden – sehr zur Freude des Betroffenen: „Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Auch in diesem Fall durfte sich der Mandant über die Rückgewinnung seines Festgeldes freuen: „Ich danke Ihnen sehr, liebe Frau Nauschütz, dass die Täter durch Ihre Unterstützung gefasst werden konnten und ich mein Geld zurückbekommen habe. Ich habe mich bei Ihnen von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt, mit meinem Betrugs-Fall. Ich wüsste gar nicht, wie ich das Ganze ohne ihre Zuversicht und Ihre persönlichen Beratungsgespräche überstanden hätte.“ Bewertung vom 25.06.2024
Unsere Erfolge beweisen, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Gerade bei Identitätsmissbrauch ist es für Anleger besonders schwer, betrügerische Plattformen zu entlarven. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Expertin für Anlagebetrug, erklärt:
„Viele Anleger verlassen sich auf die gesetzliche Einlagensicherung und fühlen sich dadurch in falscher Sicherheit. Doch wenn betrügerische Plattformen komplett fingiert sind, greift diese Absicherung nicht. Besonders bei Identitätsdiebstahl – wie im Fall der ‚AnlageRepublik‘ – ist es für Laien kaum, den Betrug frühzeitig zu erkennen. Umso wichtiger ist es, zu prüfen, ob eine Plattform eine BaFin-Erlaubnis besitzt. Fehlt diese, handelt es sich eindeutig um eine betrügerische Anlage.“
So erkennen Sie betrügerische Festgeld-Angebote
Was tun, wenn man Opfer eines Anlagebetrugs geworden ist?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät: „Handeln Sie sofort! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltlichen Rat, um Maßnahmen zur Sicherung Ihres Geldes einzuleiten. Je früher Sie reagieren, desto höher sind die Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen – insbesondere bei Überweisungen auf Konten innerhalb der EU.“
Gute Nachrichten: Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen in Fällen von Festgeld-Betrug die Kosten für eine anwaltliche Vertretung. In zahlreichen Fällen konnte die Kanzlei plan C bereits erfolgreich eine Deckungszusage für Mandanten erwirken.
Wenn Sie Probleme mit anlagerepublik.de haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
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– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Festgeld-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt sehr erfolgreich eine Vielzahl von Geschädigten, die Opfer von betrügerischen Festgeldangeboten im Internet geworden sind – und die Zahl der Betrugsfälle wächst stetig.
Die Bundesaufsicht für Finanzen BaFin warnt täglich vor betrügerischen Festgeldangeboten (BaFin: Vorsicht vor unseriösen Festgeld-Angeboten).
Nun hat die BILD das hochaktuelle Thema Festgeld-Betrug aufgegriffen und Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, zusammen mit ihrem Mandanten interviewt.
„Um Anleger vor den immer raffinierteren Betrugsmaschen zu warnen und die Öffentlichkeit aufzuklären, berichten wir über das hochaktuelle und brisante Thema „Festgeld-Betrug“. Dafür haben wir mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, die renommierte Expertin für Festgeld-Betrug, sowie einen ihrer Mandanten, der Opfer des Festgeld- und IPO-Betrugs-Falles „bvvag“ (bvvag.services, bvvag.com) geworden ist, ein Interview über die perfiden Methoden von Festgeld- und Online-Betrügern geführt.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz wurde von der BILD als Expertin für Anlagebetrug mit 24-jähriger Erfahrung interviewt und gibt wertvolle Tipps, wie sich Anleger vor einem solchen Festgeld- und Online-Betrug schützen können und wie sie und ihr Team der Kanzlei plan C ihren Mandanten helfen, ihr Geld zurückzuholen. In der BILD berichtet unser Mandant, wie er durch einen professionell organisierten Festgeld-Betrug und IPO-Betrug durch die vermeintliche BVVAG mit vorbörslichen Klarna-Aktien 449.050,00 Euro verlor.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Expertin für Anlagebetrug aus München: „Die Betrüger sind extrem professionell – ihre Täuschungen sind perfekt inszeniert: Fake-Websites mit gefälschten Impressen, fingierten Zertifikaten, gestohlenen Identitäten und offiziellen Banklogos wirken täuschend echt. Gerade sicherheitsbewusste Menschen, die spekulative Anlagen meiden und auf garantierte Zinsen setzen, tappen besonders oft in die Falle.“
Expertin Tanja Nauschütz: „Die Opfer glauben, ihr Geld sei garantiert und sie überweisen auf ihr eigenes Festgeldkonto – in Wahrheit landet es auf einem Fake-Konto oder ein ausländisches Konto, auf das die Betrüger Zugriff haben.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz erklärt: „Viele Anleger vertrauen auf die gesetzliche Einlagensicherung und wiegen sich dadurch in falscher Sicherheit. In Fällen, bei denen betrügerische Plattformen vollständig fingiert werden, greift diese Absicherung jedoch nicht. Besonders bei Identitätsmissbrauch ist es nahezu unmöglich, den Betrug rechtzeitig zu erkennen. Deshalb ist es unerlässlich, zu prüfen, ob eine Plattform eine BaFin-Erlaubnis besitzt. Fehlt diese, handelt es sich eindeutig um eine betrügerische Anlage.“
Auch die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen warnen regelmäßig vor unseriösen Festgeldangeboten.
Stiftung Warentest: Dubiose Anbieter: Vorsicht vor Betrug mit Festgeld
Verbraucherzentrale: Betrügerische Vermittler von Festgeld-Angeboten
Wir haben für unsere Mandanten, die Opfer eines Festgeld-Betruges geworden sind, umgehend die erforderlichen rechtlichen Schritte zur Rückholung ihrer Gelder eingeleitet und auch sichergestellt, dass gegen die betreffenden „Anbieter“ auch von den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden ermittelt wird.
Die BaFin hat bereits vor folgenden Angeboten gewarnt, mit denen auch Mandanten der Kanzlei plan C negative Erfahrungen gemacht haben:
Ferner ermittelt die BaFin gegen folgende angebliche Online-Banken:
Hier rät Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin für Fesgtgeld-Betrug in der BILD, wie erkennt man betrügerische Festgeld-Angebote erkennt und wie man sich gegen Festgeld-Betrug schützt
Und was tun, wenn man bereits Geld überwiesen hat? Rechtsanwältin Tanja Nauschütz „Holen Sie sich sofort anwaltlichen Rat, um schnell Maßnahmen zur Sicherung Ihres Geldes einzuleiten. Je schneller Sie reagieren, desto größer sind die Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen – besonders bei Überweisungen auf Konten im EU-Raum.“
Und die gute Nachricht: Bei Festgeld-Betrug übernehmen Rechtsschutzversicherungen in den allermeisten Fällen die Kosten für die anwaltliche Vertretung. In zahlreichen Fällen konnten wir erfolgreich eine Deckungszusage für unsere Mandanten erwirken.
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden.
Auch in einem weiteren Fall hat die Kanzlei plan C ganz aktuell für ihren Mandanten sein investiertes Festgeld zurückgeholt. Der Mandant freut sich: „Rechtsanwalt Nauschütz war von Anfang an sehr freundlich und hilfsbereit. Sie hat mir geholfen, meine Festgeld Einlagen in kürzester Zeit wiederherzustellen. Und ich bin ihr sehr dankbar.“ Bewertung vom 03.03.2025
Auch dieser Mandant durfte sich über den Ersatz seines Geldes freuen: „Ich danke Ihnen sehr, liebe Frau Nauschütz, dass die Täter durch Ihre Unterstützung gefasst werden konnten und ich mein Geld zurückbekommen habe. Ich habe mich bei Ihnen von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt, mit meinem Betrugs-Fall. Ich wüsste gar nicht, wie ich das Ganze ohne ihre Zuversicht und Ihre persönlichen Beratungsgespräche überstanden hätte.“ Bewertung vom 25.06.2024
Unsere Erfolge beweisen, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit einer der oben genannten Festgeld-Anlagefirmen, Online-Banken, Krypto-Börsen oder Online-Trading-Firmen haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs- bzw. Online-Trading-Betrugs -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Festgeld-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt mittlerweile zahlreiche Geschädigte, die Opfer eines Festgeld-Betruges bzw. IPO-Betruges mit vorbörslichen Aktien von bvvag.services, bvvag.com geworden sind – und wurde aufgrund ihrer Expertise und Erfolge in diesem Fall von der BILD Zeitung hierzu interviewt.
Nun hat die BILD diesen hochaktuellen Betrug aufgegriffen und Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, als mit Expertin für Anlagebetrug mit 24-jähriger Erfahrung mit ihrem Mandanten interviewt.
In der BILD berichtet unser Mandant, wie er Opfer eines professionell organisierten Betrugs wurde und dabei 449.050,00 Euro verlor. Die Täter nutzten dabei sowohl eine vermeintlich sichere Festgeldanlage als auch ein betrügerisches Investment in vorbörsliche Klarna-Aktien.
Der Betrug durch die angebliche BVV Asset Management AG begann mit einem typischen Lockangebot im Internet: 5 % Zinsen auf Festgeld, angeblich angeboten von einem seriösen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und einer Niederlassung in München. Über E-Mails und telefonische Beratungsgespräche baute ein angeblicher „Dr. Schmidt“ Vertrauen zu unserem Mandanten auf. Ihm wurde schriftlich zugesichert, dass die gesetzliche Einlagensicherung greife und seine Investition absolut sicher sei. Da Portugal zur EU gehört, hielt unser Mandant diese Behauptung für glaubwürdig.
Zunächst investierte unser Mandant 249.000 Euro in das vermeintliche Festgeldangebot und überwies den Betrag auf ein Konto in Portugal. In seinem Online-Konto konnte er den Zahlungseingang nachvollziehen, was sein Vertrauen weiter stärkte.
Nachdem unser Mandant sich sicher fühlte, bot ihm der Betrüger eine weitere „risikofreie“ Anlagemöglichkeit an: den Kauf vorbörslicher Klarna-Aktien mit angeblicher Kapitalrückzahlungsgarantie. Überzeugt von der Seriosität des Angebots investierte er weitere 200.050 Euro.
Der Betrug wurde offensichtlich, als die Website der BVV plötzlich offline ging und sich unser Mandant nicht mehr in sein Konto einloggen konnte. Erst zu diesem Zeitpunkt erkannte er, dass er einem ausgeklügelten Festgeld- und IPO-Betrug zum Opfer gefallen war.
Wie wir berichtet haben, warnte die Bundesaufsicht für Finanzen bereits am 17.01.2025 vor Angeboten auf der Website bvvag.services/bvvag.com.
Nach ihren Erkenntnissen bietet das dort agierende Unternehmen ohne behördliche Erlaubnis Festgeldverträge sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Da die Betreiber nicht unter der Aufsicht der BaFin stehen, handelt es sich um eine illegale Geschäftstätigkeit.
Besonders perfide: Die Betrüger haben die Identität der BVV Asset Management AG missbraucht, um Anleger in Sicherheit zu wiegen und ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen – ein klassischer Fall von Identitätsdiebstahl.
Wir haben bereits über diesen Betrug berichtet und für unsere Mandanten Maßnahmen zur Rückholung ihrer Gelder eingeleitet.
bvvag.services, bvvag.com: Kanzlei plan C leitet Maßnahmen zur Rückholung der Gelder ein
bvvag.services: BaFin ermittelt! So erhalten Sie Ihr Geld bei Festgeldbetrug zurück!
Die Kanzlei plan C konnte einen wichtigen Sieg gegen die Anlagebetrüger erringen. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die durch Festgeld-Betrug hohe Summen ergaunert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Durch die entschlossene juristische Arbeit der Kanzlei gelang es, einen erheblichen Teil der investierten Gelder für ihre Mandanten zurückzuholen.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Dank des raschen und gezielten Vorgehens der Kanzlei plan C konnten die Täter eines groß angelegten Festgeld-Betrugs in Schweden nicht nur identifiziert und verhaftet, sondern auch erste Gelder gesichert und an betroffene Anleger zurückgeführt werden. Dieser Erfolg unterstreicht, wie wichtig es ist, schnell zu handeln: Wer frühzeitig juristische Unterstützung in Anspruch nimmt, erhöht seine Chancen, verlorenes Kapital zurückzuerlangen.
Und eine weitere positive Nachricht: In den allermeisten Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die anwaltliche Vertretung. Bereits in zahlreichen Verfahren haben wir für unsere Mandanten erfolgreich eine Deckungszusage durchgesetzt.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit bvvag.services, bvvag.com haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs- bzw. IPO-Betrugs -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Update zu bvvag.services, bvvag.com: So holen Sie Ihr Geld zurück – und Ihre Rechtsschutz übernimmt sogar die Kosten! appeared first on Kanzlei plan C.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Festgeld-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt sehr erfolgreich eine Vielzahl von Geschädigten, die Opfer von betrügerischen Festgeldangeboten im Internet geworden sind – und die Zahl der Betrugsfälle wächst stetig.
Die Bundesaufsicht für Finanzen BaFin warnt täglich vor betrügerischen Festgeldangeboten (Warnungen der BaFin).
Nun hat die BILD dieses brisante Thema aufgegriffen und Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, mit ihrem Mandanten interviewt.
„Um Anleger vor den immer raffinierteren Betrugsmaschen zu warnen und die Öffentlichkeit aufzuklären, berichten wir über das hochaktuelle und brisante Thema „Festgeld-Betrug“. Dafür haben wir mit Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, die renommierte Expertin für Festgeld-Betrug, sowie einen ihrer Mandanten, der Opfer des Festgeld- und IPO-Betrugs-Falles „bvvag“ geworden ist, ein Interview über die perfiden Methoden von Festgeld- und Online-Betrügern geführt.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz wurde von der BILD als Expertin für Anlagebetrug mit 24-jähriger Erfahrung interviewt und gibt wertvolle Tipps, wie sich Anleger vor einem solchen Festgeld- und Online-Betrug schützen können und wie sie und ihr Team der Kanzlei plan C ihren Mandanten helfen, ihr Geld zurückzuholen.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
In der BILD berichtet unser Mandant, wie er durch einen professionell organisierten Festgeld-Betrug und IPO-Betrug mit vorbörslichen Klarna-Aktien 449.050,00 Euro verlor.
Der Betrug durch die vermeintliche BVV Asset Management AG begann, wie üblich bei Online-Anlagen, mit einem angeblich sicheren Angebot im Internet: 5 % Zinsen auf Festgeld, angeblich bei einem seriösen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und einer Niederlassung in München. Über E-Mails und telefonische Beratungsgespräche mit einem angeblichen „Dr. Schmidt“ gewann dieser das Vertrauen unseres Mandanten. Unserem Mandanten wurde schriftlich versichert, dass die gesetzliche Einlagensicherung gelte und seine Investition absolut sicher sei. Dies hat unser Mandant auch geglaubt, da Portugal auch zur EU gehört.
Zunächst investierte unser Mandant 249.000 Euro in Festgeld und überwies es auf ein Konto in Portugal. Auf seinem Online-Konto konnte er den Eingang seines Geldes nachverfolgen. Nachdem unser Mandant noch mehr Vertrauen zu seinem Berater gewonnen hatte, bot ihm dieser eine weitere „sichere“ Investition in Klarna-Aktien vor dem Börsengang an – mit der angeblichen Garantie einer Rückzahlung –, unser Mandant investierte deshalb weitere 200.050 Euro.
Der Betrug flog erst auf, als die Website der BVV plötzlich nicht mehr existierte und unser Mandant sich nicht mehr in sein Konto einloggen konnte. Unser Mandant musste feststellen, dass alles fingiert war und er Opfer eines perfiden Festgeld- und Online-Betruges geworden ist.
Nach den Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Betrüger haben die Identität der BVV Asset Management AG gestohlen (Identitätsdiebstahl).
Wir haben über den Betrug der bvvag bereits berichtet und für unsere Mandanten bereits Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet:
bvvag.services, bvvag.com: Kanzlei plan C leitet Maßnahmen zur Rückholung der Gelder ein
bvvag.services: BaFin ermittelt! So erhalten Sie Ihr Geld bei Festgeldbetrug zurück!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz erklärt: „Viele Anleger vertrauen auf die gesetzliche Einlagensicherung und wiegen sich dadurch in falscher Sicherheit. In Fällen, bei denen betrügerische Plattformen vollständig fingiert werden, greift diese Absicherung jedoch nicht. Besonders bei Identitätsmissbrauch – wie hier geschehen – ist es nahezu unmöglich, den Betrug rechtzeitig zu erkennen. Deshalb ist es unerlässlich, zu prüfen, ob eine Plattform eine BaFin-Erlaubnis besitzt. Fehlt diese, handelt es sich eindeutig um eine betrügerische Anlage.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz kennt die Maschen der Anlagebetrüger und rät in der BILD:
Und die gute Nachricht: Bei Festgeld-Betrug übernehmen Rechtsschutzversicherungen in den meisten Fällen die Kosten für die anwaltliche Vertretung. In zahlreichen Fällen konnten wir erfolgreich eine Deckungszusage für unsere Mandanten erwirken.
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Pressemeldung des Landtags Baden-Württemberg
Ebenso kann die Kanzlei plan C im Februar 2025 einen weiteren bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug vermelden:
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter eines Festgeld-Betruges in Schweden nicht nur identifiziert und inhaftiert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden. Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit bvvag.services, bvvag.com haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer persönlichen unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs- bzw. IPO-Betrugs -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
In einer Ersteinschätzung
– analysieren wir Ihre Situation
– besprechen Ihre Ziele und Vorstellungen
– klären Sie über Chancen und Risiken auf
– geben Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten
– entwickeln zusammen mit ihnen den erfolgversprechendsten Plan, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Diese persönliche Ersteinschätzung schafft Vertrauen und Rechtssicherheit und gibt Ihnen das gute Gefühl, das für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wichtig ist. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post News zu Festgeld-Betrug – Erfolg gegen betrügerische Anbieter von Festgeldanlagen! appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>Die Kanzlei plan C, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Betrugsfälle im Bereich von Festgeldanlagen, betreut immer mehr Mandanten, die durch betrügerische Fest- und Tagesgeldangebote im Internet hohe Schäden erlitten haben. Insbesondere unerfahrenen Anlegern fällt es oft schwer, die Seriosität eines Angebots einzuschätzen – vor allem, wenn es zu einem Identitätsmissbrauch kommt.
Ein aktuelles Beispiel betrifft die Website „tagesgeldvergleich24.de.com“, die mittlerweile in den Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gerückt ist. Laut der BaFin wurden Ermittlungen gegen die unbekannten Betreiber der Plattform eingeleitet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 25.02.205 vor Angeboten auf der Website tagesgeldvergleich24.de.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, insbesondere Tages- und Festgelder, anbieten. Sie erwecken den Eindruck, TagesgeldVergleich24 sei ein Projekt der Franke-Media.net. Das ist laut BaFin falsch. Es handelt sich nach Ansicht der BaFin um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der Franke-Media.net, welche in keiner Verbindung zur Website tagesgeldvergleich24.de.com steht.
Die Website ist identisch mit der Website tagesgeldvergleich24.com, vor der die BaFin bereits am 21. November 2024 gewarnt hat.
tagesgeldvergleich24.de.com wirbt auf seiner Webseite:
„TagesgeldVergleich24 ist eine unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft, die auf festverzinsliche Anlagen spezialisiert ist. Wir ermöglichen Privatanlegern den Zugang zu Vermögenswerten, die normalerweise institutionellen Anlegern vorbehalten sind Wenn Sie Ihren Vermögensaufbau planen ist sicherlich auch der für Ihre Spar-Ziele passende Sparplan dabei“.
Und ferner:
„Attraktive Zinsen: Mit einem Zinssatz von bis zu 4,5% p.a. profitieren Sie von einer hervorragenden Verzinsung, die Ihr Geld wachsen lässt.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, die Kanzleiinhaberin von plan C, erklärt: „Viele Anleger vertrauen auf die vermeintliche Seriosität von Festgeld – bzw. Tagesgeld-Anbietern und die behauptete Absicherung durch eine gesetzliche Einlagensicherung und wiegen sich dadurch in falscher Sicherheit. In Fällen, bei denen betrügerische Plattformen vollständig fingiert werden, greift diese Absicherung jedoch nicht. Besonders bei Identitätsmissbrauch – wie hier geschehen – ist es nahezu unmöglich, den Betrug rechtzeitig zu erkennen. Deshalb ist es unerlässlich, zu prüfen, ob eine Plattform eine BaFin-Erlaubnis besitzt. Fehlt diese, handelt es sich eindeutig um eine unseriöse Anlage.“
Die renommierte Kanzlei plan C erzielt einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug. Durch beharrliche Ermittlungsarbeit und enge Zusammenarbeit mit deutschen und schwedischen Behörden sowie Europol konnten die Täter hinter einem schwedischen Konto, das in einen groß angelegten Festgeldbetrug verwickelt war, identifiziert werden. Die schwedische Staatsanwaltschaft hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Durch das schnelle Eingreifen der Kanzlei plan C wurde eine letzte Zahlung von 100.000,00 Euro durch einen Rückruf bei der spanischen Bank erfolgreich zurückgeholt.
Dank des schnellen und gezielten Handelns der Kanzlei plan C konnten die Täter nicht nur identifiziert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden. Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Tagesgeldvergleich24 haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld bzw. Tagesgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C im Kampf gegen Festgeld-Betrug: Täter in Schweden gefasst – Gelder zurückgeholt appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die renommierte Kanzlei plan C erzielt einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen internationalen Anlagebetrug: Dank intensiver rechtlicher Unterstützung und beharrlicher Ermittlungsarbeit konnten die Täter hinter einem schwedischen Konto, das in einen groß angelegten Festgeld-/Tagesgeld- Anlagebetrug verwickelt war, identifiziert werden. Die schwedische Staatsanwaltschaft hat bereits ein Ermittlungsverfahren gegen die Kontoinhaber eingeleitet.
Der Fall betrifft eine betrügerische Plattform, die unter dem Namen „Mono by Northmill“ agierte und Anleger mit angeblich attraktiven Fest- und Tagesgeldangeboten täuschte. Ein Mandant der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C hatte über 1 Million Euro auf verschiedene ausländische Konten überwiesen, in der Annahme, eine sichere Geldanlage zu tätigen. Mono by Northmill warb damit, dass die gesetzliche Einlagensicherung bis € 100.000,00 greife sowie eine erweiterte Einlagensicherung bis zum einbezahlten Gesamtbetrag. Erst später stellte sich heraus, dass die Plattform auf Identitätsdiebstahl und Täuschung basierte und überhaupt keine Investitionen bei den angeblichen Partnerbanken vorgenommen wurden.
Dank des umgehenden Eingreifens der Kanzlei plan C konnte zuletzt vorgenommen Zahlung des Geschädigten in Höhe von 100.000,00 Euro durch einen Rückruf bei der spanischen Bank sehr schnell zurückgeholt werden.
Nun bestehen auch vielversprechende Aussichten, dass der Geschädigte weitere Teile seines Schadens erstattet bekommt.
Durch die engagierte Arbeit der Kanzlei plan C in enger Zusammenarbeit mit den deutschen und schwedischen Behörden und Europol konnten nun die Kontoinhaber des schwedischen Kontos aufgespürt werden. Die schwedische Staatsanwaltschaft hat daraufhin ein Verfahren eingeleitet, um die Hintermänner zur Rechenschaft zu ziehen. Die schwedische Staatsanwältin wird für den Mandanten der Kanzlei plan C seinen Schadensersatzanspruch bei der Hauptverhandlung in dem Strafverfahren geltend machen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, freut sich mit ihrem Mandanten über diesen großen Erfolg: „Dieser Fall zeigt, dass durch unsere konsequente und internationale Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden auch internationalen Anlagebetrügern das Handwerk gelegt werden kann. Dank unseres schnellen und gezielten Handelns konnten die Täter nicht nur identifiziert, sondern auch erste Gelder gesichert und rückgeführt werden. Unser Erfolg beweist, dass betroffene Anleger ihre Rechte unbedingt wahrnehmen sollten – wer sich sofort anwaltliche Vertretung holt, hat bessere Chancen, sein investiertes Kapital zurückzuerlangen.“
Wenn Sie Opfer der „Mono by Northmill“ – Bank, eines anderen betrügerischen Festgeldanbieters oder eines unseriösen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere 24- jährige Erfahrung Anlagebetrug ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post www.xyronbeamai.com: BaFin warnt vor „Xyron Beam AI“ – großer Erfolg bei Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der Online-Trading-Plattform eröffnet vielfältige Möglichkeiten, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Allerdings gibt es auch unseriöse Anbieter, die den Trend ausnutzen, um Anleger zu täuschen. Aktuell gerät die Plattform https://xyronbeamai.com/de/ in den Fokus.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 24.02.2025 vor „Xyron Beam AI“. Nach ihren Erkenntnissen bieten unbekannte Anbieter im Internet unter dieser Bezeichnung ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
„ENTFESSELN SIE IHRE FINANZIELLE FREIHEIT MIT XYRON BEAM AI: IHR KI-GESTÜTZTER PARTNER FÜR INTELLIGENTERES TRADING.
Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer gültigen BaFin-Lizenz angeboten werden. Die Betreiber von Xyron Beam AI verfügen laut BaFin jedoch nicht über die erforderliche Genehmigung. Anleger sollten daher stets die Seriosität von Plattformen hinterfragen. Eine zuverlässige Anlaufstelle dafür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Wer online investiert, sollte Angebote genau prüfen und bei Unsicherheiten unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Webseiten können leicht einen seriösen Eindruck erwecken, doch ein Abgleich mit offiziellen Registern hilft, potenziell betrügerische Anbieter frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank gibt Aufschluss darüber, ob ein Unternehmen die notwendige Zulassung besitzt.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Xyron Beam AI und erhalten Sie keine Auszahlung?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von Xyron Beam AI erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain https://xyronbeamai.com/de/ erst am 01.02.2025 registriert wurde. Der vermeintliche Broker existiert seit diesem Monat! Eine kurze Existenzzeit deutet darauf hin, dass die Plattform möglicherweise nur vorübergehend betrieben wird, ein typisches Muster bei betrügerischen Angeboten.
Von einer langjährigen Erfahrung kann daher nicht die Rede sein. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter dem Anonymisierungsdienst Namecheap Inc., um seine Identität zu verschleiern. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und legt seine Kontaktdaten offen“.
Ein bedeutender Erfolg im Kampf gegen Online-Anlagebetrug: Die auf Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C arbeitete mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zusammen, um einen Verdächtigen in Costa Rica festzunehmen. Der Mann soll an einem weitreichenden Online-Trading-Betrug beteiligt gewesen sein. Zudem konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, beschlagnahmt werden.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin von plan C, betont: „Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung entschlossener und internationaler Ermittlungsarbeit. Geschädigte sollten ihre Ansprüche nicht aufgeben, sondern aktiv ihr Recht einfordern.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Xyron Beam AI haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Krypto-Handelsplattform SNUTX! Betrug bestätigt sich – erste Hinweise auf die Täter! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die renommierte, auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei Plan C erhält täglich zahlreiche neue Anfragen von geschädigten SNUTX-Anlegern und hat bereits erste Maßnahmen zur Sicherung der Gelder eingeleitet.
Trotz der BaFin-Warnung vom 13.02.205 , die ausdrücklich vor den Angeboten der Krypto-Handelsplattform SNUTX sowie den dazugehörigen Webseiten www.snutx.com, www.snutxay.com und www.snutxo.com gewarnt hat, setzen die Betreiber ihre Aktivitäten ungehindert fort und versuchen weiterhin, Anlegergelder einzusammeln.
Die Betrugsmasche folgt stets einem ähnlichen Muster:
Unsere Mandanten berichten übereinstimmend von derselben Vorgehensweise. Sie wurden über WhatsApp in eine sogenannte Trading-Finanz-Gruppen eingeladen, die von einem angeblichen Professor und seiner Assistentin geleitet wurde. Der vermeintliche Professor stellte täglich aktuelle Informationen zu globalen Finanzinvestitionen bereit – darunter Aktien, Fonds, Anleihen, Gold und Kryptowährungen.
Anfangs waren keine negativen Äußerungen über die Plattform auffindbar. Im Gegenteil: In der Gruppe wurde durchweg bestätigt, dass Mitglieder hohe Gewinne erzielten und reibungslose Auszahlungen erfolgten.
Sobald unsere Mandanten über SNUTX investiert hatten und ihre Gewinne auszahlen lassen wollten, erhielten sie jedoch Schreiben in folgender Form:
„Sehr geehrter Herr ….,
In letzter Zeit haben wir Rückmeldungen von USDT-Händlern und Investoren erhalten, dass aufgrund von Problemen mit illegalen Geldern einige Bankkonten gesperrt wurden. Um die Sicherheit und Compliance des Handelsumfelds zu gewährleisten, wird die Börse mit internationalen Anti-Geldwäsche-Organisationen zusammenarbeiten, um die Herkunft der Gelder streng zu überprüfen und alle illegalen Aktivitäten entschieden zu bekämpfen.
Bitte verkaufen Sie jetzt alle Ihre Aufträge und Token und heben Sie nach Einzahlung der Verifizierungsbeträge ab.
Die Frist für die Abwicklung ist vom 17. Februar 2025 bis zum 21. Februar 2025. Wenn Sie die Abhebung nicht rechtzeitig vornehmen, könnte Ihr Konto als Geldwäschekonto eingestuft werden, und etwaige Vermögensverluste gehen zu Ihren Lasten!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung
SNUTX-Team“
„Jetzt müssen alle Nutzer mit der FATF-Überprüfung zusammenarbeiten, die Herkunft der Gelder wird streng überprüft. Nach Einzahlung der Verifizierungsgebühr werden alle Vertrags- und Futures-Orders im Konto geschlossen, und das gesamte Vermögen kann abgehoben werden. Laut dem Guthaben in Ihrem Konto müssen Sie eine Verifizierungsgebühr von …. USDT zahlen. Sobald die Zahlung abgeschlossen ist, können Sie das Geld zusammen mit Ihrem Vermögen abheben.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits zahlreiche Anleger, die von SNUTX keine Auszahlung erhalten. Sie erklärt: „Es ist äußerst auffällig, dass genau in dem Moment, in dem Anleger ihre Gelder abheben möchten, plötzlich eine kostenpflichtige Sperre vorgeschoben wird, die eine Auszahlung verhindern soll. Einen rechtlichen Grund für die Zahlung einer sogenannten Verifizierungsgebühr gibt es nicht. Diese Forderung dient lediglich dazu, weiteres Geld von den Anlegern zu erschleichen. Lassen Sie sich nicht verunsichern durch Drohungen, Ihr Konto werde gelöscht oder Ihre vermeintlichen Gewinne gingen verloren. Dies sind typische Taktiken, um weiteren Druck auszuüben und Opfer zu weiteren Zahlungen zu bewegen.“
Unsere Recherchen haben erste vielversprechende Hinweise auf Täter des SNUTX-Betrugs ergeben. Durch die Auswertung von Transaktionsdaten, technischen Spuren und Zeugenberichten konnten bereits Verbindungen zu bestimmten Personen und Netzwerken identifiziert werden.
Es zeichnet sich ab, dass die Betreiber von SNUTX ein komplexes Geflecht aus Tarnfirmen, Geldwäsche-Konten und verschleierten Identitäten nutzen, um ihre Spuren zu verwischen. Dennoch gibt es erste Anhaltspunkte, die auf konkrete Akteure hinweisen – erste Täter sind bereits bekannt!
In Betrugsfällen wie SNUTX gilt: Wer zuerst handelt, hat die besten Chancen, sein Geld zurückzubekommen.
Je schneller Maßnahmen ergriffen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, Vermögenswerte aufzuspüren und zu sichern. Warten Sie nicht zu lange – setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und mögliche Rückzahlungen zu sichern.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit SNUTX haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Krypto-Handelsplattform SNUTX! Betrug bestätigt sich – erste Hinweise auf die Täter! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Schlechte Erfahrungen mit PNG Group / png-group.net? BaFin warnt! Erfolg bei Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Handels eröffnet vielfältige Chancen, in verschiedene Finanzinstrumente wie Aktien, Währungen oder Kryptowährungen zu investieren. Allerdings gibt es auch betrügerische Anbieter, die den zunehmenden Online-Trading-Trend ausnutzen, um Anleger in die Irre zu führen. Derzeit steht die Plattform png-group.net unter besonderer Beobachtung, da ihr laut BaFin fragwürdige Geschäftspraktiken vorgeworfen werden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 17.02.2025 vor der Handelsplattform png-group.net. Nach ihren Erkenntnissen bietet PNG Group dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich mit einer gültigen Genehmigung der BaFin angeboten werden. Die Betreiber von png-group.net verfügen jedoch nicht über die notwendige Erlaubnis. Anleger werden dringend aufgefordert, die Vertrauenswürdigkeit von Plattformen sorgfältig zu prüfen. Eine hilfreiche Quelle hierfür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit png-group.net und erhalten Sie keine Auszahlung?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere Anleger, die vergeblich auf eine Auszahlung von png-group.net warten. Sie berichtet:
„Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Domain png-group.net erst am 13.06.2024 registriert wurde. Das deutet darauf hin, dass dieser Broker erst seit Kurzem existiert – ein typisches Muster bei betrügerischen Plattformen, die nur für kurze Zeit aktiv sind, bevor sie verschwinden. Von einer langjährigen Erfahrung kann also keine Rede sein. Zudem verschleiert der Betreiber seine Identität durch einen Anonymisierungsdienst – ein weiteres klares Warnsignal. Ein seriöser Anbieter hingegen besitzt eine BaFin-Lizenz und veröffentlicht seine Kontaktdaten transparent. Wir haben bereits Maßnahmen gegen die PNG Group eingeleitet, um für unsere Mandanten die Rückzahlung ihrer Gelder zu erwirken.“
Ein bedeutender Erfolg im Bereich der Betrugsbekämpfung konnte durch die Kanzlei plan C in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erzielt werden. In Costa Rica wurde eine verdächtige Person verhaftet, die im Zusammenhang mit einem groß angelegten Online-Trading-Betrug stehen soll. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien und Kryptowährungen – beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz betont: „Dieser Fall zeigt, dass konsequente und internationale Ermittlungen entscheidend sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte aktiv verfolgen und nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten. Geschädigte, die schnell handeln, haben größere Chancen, ihre Investition zurückzuerhalten.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit png-group.net haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Schlechte Erfahrungen mit PNG Group / png-group.net? BaFin warnt! Erfolg bei Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post SNUTX: BaFin warnt! Krypto-Trading – Arrestierung von Geldern von Geschädigten appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 13.02.2025 vor Angeboten der Krypto-Handelsplattform SNUTX und die hierfür betriebenen Webseiten www.snutx.com, www.snutxay.com sowie www.snutxo.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten.
Die Betreiber treten ohne Nennung einer Rechtsform auf, ein Impressum fehlt. Weiterhin behaupten die Betreiber wahrheitswidrig, mit Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten.
SNUTX bewirbt sich als die „die weltweit führende digitale Asset-Handelsplattform“.
„Steven Andrew Black, Gründer und Direktor von SNUTX, bringt über 10 Jahre Erfahrung in Fintech und Blockchain mit. Mit einem Hintergrund in Technik und Finanzen verbindet er Innovation mit Marktanforderungen. Vor SNUTX sammelte er wertvolle Erfahrungen bei führenden Fintech-Unternehmen, leitete Blockchain-Projekte und entwickelte große Finanzsysteme, was ihm breite Anerkennung in der Branche einbrachte.
Im Jahr 2020, inspiriert von den Zukunftsperspektiven der Blockchain-Technologie, entschied sich Steven Andrew Black, SNUTX zu gründen. Unter seiner Führung stellte SNUTX ein professionelles und zuverlässiges Team zusammen, das Spitzenkräfte aus Bereichen wie Blockchain-Technologie, Cybersicherheit, Finanzmärkte und weiteren Fachgebieten vereint. Dieses vielfältige Team treibt unter seiner Anleitung kontinuierlich technologische Durchbrüche und die Verbesserung der Produkt- und Serviceangebote voran, stets eine führende Position in der Branche einnimmt.“
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer gültigen Lizenz der BaFin angeboten werden. Die Betreiber von SNUTX verfügen jedoch nicht über eine solche Genehmigung. Anleger sollten daher stets die Seriosität einer Plattform sorgfältig überprüfen. Eine hilfreiche Anlaufstelle hierfür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote kritisch hinterfragen und bei Unsicherheiten unabhängigen Expertenrat einholen. Professionell gestaltete Websites können zwar den Eindruck von Seriosität erwecken, doch ein Abgleich mit offiziellen Registern hilft, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank gibt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen über die erforderliche Lizenz verfügt.
Probleme mit SNUTX? Keine Auszahlung erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt mehrere Anleger, die von SNUTX keine Auszahlung erhalten haben. Ihre Recherchen ergaben, dass die Domains von SNUTX erst im letzten Jahr registriert wurden. Die behauptete Erfahrung seit 2020 entspricht somit nicht der Realität.
Eine kurze Existenzzeit ist ein häufiges Muster bei betrügerischen Plattformen, die nur vorübergehend aktiv sind. Zudem wird der Betreiber durch einen Anonymisierungsdienst verschleiert, sodass keine direkten Kontaktdaten ersichtlich sind. Diese Faktoren sind deutliche Warnsignale. Ein seriöses Unternehmen würde eine BaFin-Lizenz vorweisen und seine Identität offenlegen.
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Ermittlungsbehörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen bedeutenden Erfolg erzielen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger festgenommen, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe – darunter Immobilien und Kryptowährungen – beschlagnahmt.
Tanja Nauschütz betont: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und internationale Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte aktiv verfolgen.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit SNUTX haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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The post SNUTX: BaFin warnt! Krypto-Trading – Arrestierung von Geldern von Geschädigten appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post refi-solutions.com: neuer Fall von Festgeld-Betrug? So sichern Sie Ihr Geld! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Betrugsfälle im Zusammenhang mit Festgeldanlagen spezialisierte Kanzlei plan C beobachtet einen deutlichen Anstieg an Mandanten, die durch betrügerische Fest- und Tagesgeldangebote im Internet erhebliche Verluste erlitten haben. Besonders für unerfahrene Anleger gestaltet sich die Einschätzung der Seriosität eines Angebots als schwierig.
Ein aktueller Fall betrifft die Website „refi-solutions.com“, die inzwischen das Interesse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geweckt hat. Die BaFin hat Ermittlungen gegen die unbekannten Betreiber der Plattform eingeleitet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 06.02.2025 vor Angeboten auf der Website refi-solutions.com. Nach ihren Erkenntnissen Es besteht der Verdacht laut BaFin, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, insbesondere Festgelder, anbieten.
Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
refi-solutions.com wirbt auf seiner Webseite mit den folgenden Worten:
„Ihr zuverlässiger Partner für finanzielle Entscheidungen“
sowie:
„Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung und Partnerschaften mit führenden Banken und Finanzinstituten bieten wir außergewöhnliche Unterstützung und Zugang zu den besten Möglichkeiten auf dem Markt. Unsere Mission ist es, Finanzdienstleistungen transparent und zugänglich zu machen und Professionalität, Vertrauen und personalisierte Strategien für jeden individuellen Bedarf anzubieten.“
In Deutschland ist für das Anbieten von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwingend erforderlich. Dennoch gibt es immer wieder Anbieter, die ohne die notwendige Erlaubnis tätig sind. Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, kann in der Unternehmensdatenbank der Behörde überprüft werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Kanzleiinhaberin der renommierten Kanzlei plan C, hat Ermittlungen zur Domain refi-solutions.com durchgeführt und herausgefunden, dass diese erst vor Kurzem, am 20.11.2024, registriert wurde. Dies steht in starkem Gegensatz zur angeblich langjährigen Erfahrung des Unternehmens. Zudem wurde die Registrierung über einen Anonymisierungsdienst vorgenommen, was ein weiteres alarmierendes Indiz darstellt.
Rechtsanwältin Nauschütz erläutert: „Viele Anleger vertrauen auf eine vermeintlich gesetzliche Einlagensicherung und fühlen sich dadurch in Sicherheit. Doch bei betrügerischen Plattformen, die vollständig gefälscht sind, greift dieser Schutz nicht. Für Laien ist es fast unmöglich, einen Betrug frühzeitig zu erkennen. Daher ist es essenziell, zu überprüfen, ob eine Plattform über eine BaFin-Lizenz verfügt. Fehlt diese, handelt es sich zweifellos um eine unseriöse Anlage.“
Die Kanzlei plan C hat erneut einen bedeutenden Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren verhaftet, die sich durch betrügerische Festgeld-Angebote unrechtmäßig bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank des engagierten Einsatzes der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für die geschädigten Anleger zurückgeholt werden.
Siehe Pressemeldung des Landtags von Baden-Württemberg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit refi-solutions.com haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld bzw. Tagesgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post refi-solutions.com: neuer Fall von Festgeld-Betrug? So sichern Sie Ihr Geld! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post bvvag.services, bvvag.com: Kanzlei plan C leitet Maßnahmen zur Rückholung der Gelder ein appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Betrugsfälle im Bereich Festgeldanlagen spezialisierte Kanzlei plan C verzeichnet derzeit täglich Anfragen von geschädigten Anlegern der Plattformen bvvag.services und bvvag.com. Inzwischen vertritt die renommierte Kanzlei Dutzende Geschädigte und hat bereits erste Maßnahmen zur Rückholung der investierten Gelder eingeleitet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte bereits am 17.01.2025 vor Angeboten auf der Website bvvag.services. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website bvvag.services ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Zuvor agierten die Betreiber laut BaFin über die Website bvvag.com.
bvvag.services warb auf seiner Homepage mit den folgenden Worten:
„Die BVV Asset Management AG ist eine traditionelle, bankenunabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft, gegründet im Jahr 2019, mit Hauptsitz in Steinhausen.
Wir sind Mitglied der FINMA und gehören zu einer Gruppe von Vermögensverwaltern, die seit 1980 Vermögen von privaten und institutionellen Kunden aus dem In- und Ausland erfolgreich verwalten.“
Neben gut verzinsten Festgeldanlagen werden vorbörsliche Aktienangeboten (IPO), insbesondere von Klarna, angeboten.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, hat intensive Recherchen zur Domain bvvag.services durchgeführt. Dabei stellte sie fest, dass die Domain erst kürzlich, am 2. Dezember 2024, registriert wurde. Die Anmeldung erfolgte über den Anonymisierungsdienst NameSilo, was ein weiteres Warnsignal für eine Festgeld-Betrugsmasche bzw. einen IPO-Betrug darstellt.
Die auf der Webseite von bvvag.services angegebene Geschäftsadresse in der Schweiz – Hinterbergstrasse 22, 6312 Steinhausen – erweist sich bei genauer Überprüfung durch die Kanzlei plan C als reine Briefkastenadresse. Auffällig ist zudem, dass im angezeigten Kartenausschnitt nicht Steinhausen, sondern Cham als Standort genannt wird.
Recherchen von Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, ergaben, dass auch die angebliche Niederlassung in München nicht verifiziert werden konnte. Besonders verdächtig: Eine offizielle Telefonnummer fehlt gänzlich. Die Nummern, über die unsere Mandanten kontaktiert wurden, sind gespooft – ein Rückruf ist nicht möglich. Dies verschleiert die Identität der Betreiber zusätzlich und untermauert den Verdacht auf einen Festgeld-Betrug und IPO-Betrug.
Rechtsanwältin Nauschütz erklärt: „Die Plattformen geben vor, zur legalen BVV Asset Management AG aus der Schweiz zu gehören. Unsere Ermittlungen haben aber ergeben, dass die tatsächliche BVV Asset Management AG offenbar Opfer eines Identitätsdiebstahls wurde. Diese Art des Betrugs ist typisch für solche Plattformen, da sie die Glaubwürdigkeit bestehender Unternehmen missbrauchen, um Vertrauen bei Anlegern zu erwecken.“
„Für Laien ist es nahezu unmöglich, einen Identitätsmissbrauch frühzeitig zu erkennen“, so Rechtsanwältin Nauschütz weiter. „Viele unserer Mandanten empfinden Scham und können kaum fassen, dass sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sind.“
Doch es gibt Hoffnung: „Wir haben bereits die ersten rechtlichen Schritte zur Rückholung der Gelder eingeleitet. Es gibt keinen Grund zu verzweifeln – wer schnell handelt, hat durchaus Chancen, sein Geld zurückzubekommen.“
Die Kanzlei plan C hat einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen betrügerische Anlageplattformen erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die Anleger mit falschen Investitionsangeboten um ihr Geld gebracht hatten. Beide wurden rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt.
Durch das konsequente Engagement der Kanzlei gelang es, einen erheblichen Teil des verlorenen Kapitals für betroffene Mandanten zurückzuholen. Dieser Erfolg zeigt, dass entschlossenes juristisches Vorgehen gegen Anlagebetrug Wirkung zeigt und geschädigten Anlegern neue Hoffnung gibt.
Siehe Pressemeldung des Landtags von Baden-Württemberg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit bvvag.services bzw. bvvag.com haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld bzw. IPO-Betrugs- Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>Die Kanzlei plan C, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Betrugsfälle im Bereich Festgeldanlagen, verzeichnet einen zunehmenden Zulauf von Mandanten, die durch betrügerische Fest- und Tagesgeldangebote im Internet erhebliche Verluste erlitten haben. Besonders unerfahrenen Anlegern fällt es oft schwer, die Seriosität eines Angebots zu bewerten – insbesondere, wenn Identitätsmissbrauch im Spiel ist.
Ein aktueller Fall betrifft die Website zinsrepublik.de, die nun unter Beobachtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht. Nach Angaben der BaFin gibt es Ermittlungen gegen die unbekannten Betreiber der Plattform.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten auf der Website zinsrepublik.de. Es besteht laut BaFin der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, insbesondere Tages- und Festgelder, anbieten. Die Angebote stammen laut BaFin nicht von der Jansen Kapitalanlagenkontor GmbH, welche in keiner Verbindung zur Website zinsrepublik.de steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Interessanterweise ist die Seite zinsrepublik.de nahezu identisch mit der Website zinsbund.de, vor der die BaFin bereits am 17. Dezember 2024 gewarnt hat. Beide Plattformen weisen demnach ähnliche Muster betrügerischer Angebote auf.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, erläutert: „Viele Anleger verlassen sich auf die gesetzliche Einlagensicherung und fühlen sich dadurch in Sicherheit. Doch in Fällen, in denen betrügerische Plattformen vollständig gefälscht sind, greift diese Absicherung nicht. Besonders bei Identitätsmissbrauch – wie in diesem Fall – ist es fast unmöglich, den Betrug frühzeitig zu erkennen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Seriosität einer Plattform sorgfältig zu prüfen. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die Plattform über eine Erlaubnis der BaFin verfügt. Wenn diese fehlt, handelt es sich eindeutig um ein unseriöses Angebot.“
Diese Warnung zeigt, wie wichtig es ist, sich nicht allein auf vermeintliche Sicherheitsmechanismen zu verlassen, sondern bei der Auswahl von Anlageangeboten besonders wachsam zu sein.
Festgeldbetrug ist eine zunehmend häufig auftretende Betrugsmasche, bei der Anleger durch scheinbar attraktive Festgeldangebote in die Irre geführt werden. Diese Angebote wirken auf den ersten Blick seriös, sind jedoch oft gezielt darauf ausgelegt, das Vertrauen der Anleger zu erschleichen.
Die Kanzlei plan C, spezialisiert auf Anlagebetrug bei Festgeld, hat bereits zahlreiche Fälle bearbeitet, in denen Anleger Opfer solcher betrügerischen Anbieter wurden. Dank der Erfahrung und Hartnäckigkeit der Kanzlei konnte in vielen Fällen bereits erfolgreich Gelder für betroffene Anleger zurückgeholt werden.
Betroffene Anleger werden ermutigt, bei Verdacht auf Betrug frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um Chancen auf Schadensbegrenzung oder Rückerstattung zu erhöhen.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C hat erneut einen bedeutenden Erfolg verzeichnet. In Hamburg wurden durch die konsequente Arbeit der Kanzlei zwei Männer im Alter von 46 und 33 Jahren, die als Anlagebetrüger agierten, festgenommen und schließlich zu Haftstrafen verurteilt.
Dank des engagierten Einsatzes von plan C konnte für die geschädigten Mandanten bereits ein Großteil des investierten Kapitals zurückgewonnen werden. Dieser Erfolg zeigt, wie wichtig eine professionelle rechtliche Vertretung im Kampf gegen Anlagebetrug ist und bietet betroffenen Anlegern Hoffnung auf Gerechtigkeit und Schadensbegrenzung.
Siehe Pressemeldung des Landtags von Baden-Württemberg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit zinsrepublik.de haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>Die Kanzlei plan C, die sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Betrugsfälle im Zusammenhang mit Festgeldanlagen spezialisiert hat, verzeichnet einen deutlichen Anstieg an Mandanten, die durch betrügerische Fest- und Tagesgeldangebote im Internet erhebliche Verluste erlitten haben. Besonders unerfahrene Anleger haben häufig Schwierigkeiten, die Vertrauenswürdigkeit eines Angebots zu beurteilen – insbesondere, wenn es zu einem Missbrauch von Identitäten kommt.
Ein aktueller Fall betrifft die Website „bvvag.services“, die mittlerweile ins Visier der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geraten ist. Laut BaFin wurden Ermittlungen gegen die unbekannten Betreiber der Plattform eingeleitet.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 17.01.2025 vor Angeboten auf der Website bvvag.services. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website bvvag.services ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Zuvor agierten die Betreiber laut BaFin über die Website bvvag.com.
BVV Asset Management wirbt auf seiner Homepage mit den folgenden Worten:
„Die BVV Asset Management AG ist eine traditionelle, bankenunabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft, gegründet im Jahr 2019, mit Hauptsitz in Steinhausen.
Wir sind Mitglied der FINMA und gehören zu einer Gruppe von Vermögensverwaltern, die seit 1980 Vermögen von privaten und institutionellen Kunden aus dem In- und Ausland erfolgreich verwalten.“
In Deutschland ist für das Anbieten von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwingend erforderlich. Dennoch gibt es immer wieder Anbieter, die ohne die notwendige Erlaubnis tätig sind. Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, kann in der Unternehmensdatenbank der Behörde überprüft werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Kanzleiinhaberin von plan C, hat Nachforschungen zur Domain bvvag.services angestellt und festgestellt, dass diese erst kürzlich, am 2. Dezember 2024, registriert wurde. Dies ist ein eklatanter Widerspruch zu der behaupteten Gründung im Jahr 2019. Die Registrierung erfolgte über den Anonymisierungsdienst NameSilo, was ein weiteres Warnsignal darstellt.
Rechtsanwältin Nauschütz erklärt: „Viele Anleger verlassen sich auf eine vermeintliche gesetzliche Einlagensicherung und wiegen sich dadurch in Sicherheit. Bei betrügerischen Plattformen, die komplett gefälscht sind, greift diese Absicherung jedoch nicht. Für Laien ist es nahezu unmöglich, einen Betrug rechtzeitig zu erkennen. Deshalb ist es unerlässlich, zu prüfen, ob eine Plattform eine BaFin-Erlaubnis besitzt. Fehlt diese, handelt es sich eindeutig um eine unseriöse Anlage.“
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Siehe Pressemeldung des Landtags von Baden-Württemberg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit bvvag.services haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post KapitalWert: BaFin warnt vor marktkapital.com! Bedeutender Erfolg gegen großes Netzwerk von Krypto-Handelsplattformen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am gestrigen Tag weiterhin vor Angeboten von KapitalWert. Bereits am 30.10.2024 und 27.12.2024 hatte sie vor KapitalWert bzw. deren inzwischen inaktiven Websiteskapitalwert.pro und markt-kapitalwert.com gewarnt. Auch die renommierte Kanzlei plan C, spezialisiert auf Trading-Betrug, hatte frühzeitig vor den Handelsplattformen von KapitalWert gewarnt und vertritt zahlreiche betroffene Mandanten.
Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die fast identische Website marktkapital.com. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Websites sind inhaltlich identisch aufgebaut wie weitere Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat und die den identischen Eingangssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“ nutzen, wie beispielsweise fundex-capital.com, barclaysag.com, stocket.net, broker-edge.co, und weiteren.
Hier finden Sie die BaFin-Warnung
Auf den identischen Webseiten werden Nutzer unter anderem mit folgenden Worten geworben:
„Optimieren Sie Ihr Trading mit Kapitalwert
Manche Broker machen den Handel kompliziert, aber unser Ziel ist es, Ihre Strategien profitabel zu gestalten. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt, denn wenn Sie wachsen, wachsen auch wir.“
marktkapital.com agiert ebenfalls ohne Genehmigung der BaFin
In Deutschland benötigen Finanzdienstleister eine Zulassung durch die BaFin. Dennoch gibt es Plattformen wie die oben genannten Handelsplattformen von KapitalWert, die ihre Dienste ohne diese notwendige Erlaubnis anbieten.
Für Anleger besteht ein erhebliches Risiko, wenn sie auf Plattformen investieren, die nicht den regulatorischen Anforderungen entsprechen und somit den notwendigen Schutz der Investoren nicht gewährleisten können. Es ist daher unerlässlich, vor einer Investition zu prüfen, ob der Anbieter über eine gültige BaFin-Lizenz verfügt.
Die Kanzlei-Inhaberin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C betont: „Es ist keine Seltenheit, dass Betreiber von Plattformen wie KapitalWert ein breites Netzwerk von Krypto-Handelsplattformen unterhalten. Unsere Recherchen zeigen, dass professionelle Betrüger oft mehrere Dutzend solcher Plattformen gleichzeitig betreiben. Bei einem unserer jüngsten Erfolge im Vorgehen gegen internationale Online-Broker haben wir festgestellt, dass die Täter über 250 Plattformen parallel nutzten. Mit Callcentern, Geldwäsche-Strukturen und ausgefeilten IT-Systemen schaffen sie ein lukratives kriminelles Netzwerk.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät Betroffenen von Trading-Betrug: „Handeln Sie umgehend und ziehen Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalt hinzu, um Ihre Investitionen zu schützen. Die Blockchain-Technologie ist nicht vollständig anonym – Transaktionen lassen sich zurückverfolgen. Mit geeigneten IT-forensischen Maßnahmen ist es oft möglich, Täter zu identifizieren. Sollten Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sein, erhöht sich durch schnelles Handeln Ihre Chance auf eine Rückerstattung. In einem kürzlich aufgedeckten Netzwerk konnten wir vielen Mandanten berechtigte Hoffnung auf die Rückgewinnung ihrer Gelder geben.“
Sollten Sie Probleme mit marktkapital.com, KapitalWert oder anderen Trading-Plattformen haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit fundierter Beratung und konsequenter Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und geben Ihnen eine unverbindliche kostenfreie Ersteinschätzung, welche Schritte vielversprechend sind, um Ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten.
Zur effizienten Durchsetzung Ihrer Ansprüche arbeiten wir eng mit Behörden, Staatsanwaltschaften und IT-Spezialisten zusammen. Dank unserer forensischen Maßnahmen und unserer Erfahrungen, insbesondere mit Betrug im Bereich Kryptowährungen, ist es uns oft gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post kaiser-finanzag.com: BaFin ermittelt! Erfolg gegen betrügerische Festgeld-Angebote! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Derzeit kursieren im Internet zahlreiche Offerten, die außergewöhnlich hohe Zinsen für Festgeld/Tagesgeld etc. versprechen. Doch Vorsicht ist geboten: Viele dieser Angebote sind riskant, manche sogar klarer Betrug.
Nicht jede Webseite mit verlockenden Festgeldzinsen verfolgt betrügerische Absichten. Doch oft wird irreführend suggeriert, dass eine Anlage genauso sicher sei wie bei einer Bank. Im Gegensatz dazu stehen Unternehmen außerhalb der gesetzlichen Einlagensicherung.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website kaiser-finanzag.com. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Betreiber der vorgeblich schweizerischen Gesellschaft werben im Internet für Festgeldanlagen, Aktien- und Fondsinvestitionen. Sie behaupten zudem, eine Niederlassung in Hamburg zu unterhalten.
Ferner behauptet die kaiser-finanzag.com: „Unser Team ist seit 2010 darauf fokussiert, unseren Kundinnen und Kunden die sichersten und besten Renditen auf dem europ. Finanzmarkt anzubieten“ und verspricht: „100% Sicherheit für Sie, gemäß europ. Einlagensicherung (EinSig)“.
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit Genehmigung der BaFin angeboten werden. Die Unternehmensdatenbank der BaFin gibt darüber Aufschluss.
Checkliste:
So entlarven Sie dubiose Zinsangebote:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Gründerin der Kanzlei plan C, betont: „Bei Online-Geldanlagen ist höchste Vorsicht geboten. Eine sorgfältige Recherche im Vorfeld ist entscheidend, um betrügerische Absichten rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht blind auf die Informationen auf der Webseite, da diese manipuliert oder gefälscht sein können. Für Laien ist es oft schwierig, Identitätsdiebstahl eines renommierten Unternehmens oder einer Bank zu erkennen. Deshalb sollte stets geprüft werden, ob die Plattform über eine Genehmigung der BaFin verfügt. Fehlt diese Erlaubnis, ist dies ein klares Anzeichen für einen möglichen Anlagebetrug.“
Die Kanzlei plan C vertritt bereits betroffene Anleger, die auf Schwierigkeiten mit kaiser-finanzag.com gestoßen sind, und hat dabei folgende Erkenntnisse gewonnen. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz erläutert: „Unsere Untersuchungen zeigen, dass die Domain erst kürzlich, am 4.12.2024, registriert wurde. Dies widerspricht offensichtlich der behaupteten langjährigen Erfahrung des Unternehmens. Zudem wurde die Domain anonym registriert, was – zusammen mit der fehlenden BaFin-Genehmigung – ein weiteres eindeutiges Warnsignal darstellt.“
Betroffene Anleger sollten nicht zögern und schnell aktiv werden, um ihre Investitionen zu schützen und zurückzuholen. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt: „Zeit ist ein entscheidender Faktor bei Anlagebetrug. Je früher Sie handeln, desto größer sind die Chancen, verlorenes Geld zurückzuerhalten. Wenden Sie sich an erfahrene Experten, um rechtliche Schritte einzuleiten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.“
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat kürzlich wieder einen bedeutenden Erfolg erzielt. Durch ihren Einsatz wurden in Hamburg zwei Männer Anlagebetrüger im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Für ihre Mandanten konnte die Kanzlei bereits einen Großteil des investierten Kapitals zurückgewinnen.
Siehe Pressemeldung des Landtags von Baden-Württemberg
Haben Sie Schwierigkeiten mit kaiser-finanzag.com oder sind Sie Opfer eines Anlagebetruges über das Internet, geworden, steht Ihnen die Kanzlei plan C gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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The post kaiser-finanzag.com: BaFin ermittelt! Erfolg gegen betrügerische Festgeld-Angebote! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post dynasty-trade.io: Verdacht auf Anlagebetrug! So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings bietet viele spannende Möglichkeiten, um in Finanzinstrumente wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Leider wird diese Popularität auch von unseriösen Anbietern ausgenutzt, die gezielt versuchen, ahnungslose Anleger zu täuschen. Ein aktuelles Beispiel für eine Plattform, die durch fragwürdige Geschäftspraktiken in den Fokus geraten ist, ist dynasty-trade.io.
dynasty-trade.io präsentiert sich als innovative Handelsplattform, die Anlegern den Handel mit verschiedenen Finanzinstrumenten ermöglicht. Die Plattform wirbt mit transparenten Gebühren, vielfältigen Kontotypen und umfassendem Support, um den individuellen Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden:
„Bei Dynasty Trade haben wir die globalen Märkte immer zur Hand. Egal, ob Sie ein erfahrener Investor sind oder gerade erst anfangen, unsere intuitive und leistungsstarke Handelsplattform ermöglicht es Ihnen, sich sicher und einfach auf den Finanzmärkten zurechtzufinden.“
Die Finanzaufsicht BaFin warnte jedoch am 10.01.2025 vor Angeboten auf der Website dynasty-trade.io. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber tritt auf seiner Website unter den Bezeichnungen Dynasty Trade, Dynasty Trades LTD bzw.Dynasty Trade Ltd. auf. Er verweist auf vorgebliche Lizenzierungen durch die FCA („Financial Conduct Authority“), die IFCSA („International Financial Commission Supervisory Authority“), beide Großbritannien, sowie durch die CySEC („Cyprus Securities and Exchange Commission“), Zypern. Diese Angaben lassen sich laut BaFin nicht bestätigen, in allen Fällen liegt vielmehr ein Identitätsdiebstahl vor. Bei den auf der Website veröffentlichten, vorgeblichen Lizenzierungsdokumenten handelt es sich um Fälschungen.
In Deutschland dürfen Anbieter Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Genehmigung der BaFin bereitstellen. Laut BaFin besitzt dynasty-trade.io keine solche gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis. Anlegern wird dringend geraten, die Seriosität und Legitimität von Plattformen wie dieser vor Investitionen zu überprüfen. Die BaFin-Unternehmensdatenbank kann hierfür eine verlässliche Quelle sein..
Potenzielle Anleger sollten mit Angeboten im Internet vorsichtig umgehen und bei Unsicherheiten unabhängige Fachleute zurate ziehen. Häufig wirken betrügerische Plattformen durch professionell gestaltete Websites zunächst seriös. Ein gründlicher Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten rechtzeitig zu erkennen.
Betroffene Anleger sollten zügig handeln, um ihre Chancen auf Rückzahlung zu erhöhen. Die Kanzlei plan C, die auf Anlagebetrug spezialisiert ist, empfiehlt:
Die Kanzlei plan C hat bereits große Erfolge im Kampf gegen Online-Betrug erzielt und steht Betroffenen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche zur Seite.
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei Plan C konnte einen wichtigen Erfolg verzeichnen: Dank intensiver Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, unterstützt durch internationale Behörden, wurde ein mutmaßlicher Betrüger in Costa Rica festgenommen. Dabei gelang es, Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sicherzustellen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, betont: „Dieser Erfolg zeigt, dass hartnäckige und konsequente Ermittlungen, auch auf internationaler Ebene, wirkungsvoll sind. Geschädigte Anleger sollten nicht zögern, ihre Ansprüche durchzusetzen.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit dynasty-trade.io haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post dynasty-trade.io: Verdacht auf Anlagebetrug! So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post auraswiss.net: BaFin warnt vor AuraSwiss – Erfolg bei Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings bietet zahlreiche Möglichkeiten, in Finanzprodukte wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Doch leider nutzen unseriöse Anbieter die wachsende Beliebtheit aus, um ahnungslose Anleger zu täuschen. Aktuell steht die Plattform auraswiss.net im Fokus, da ihr unlautere Geschäftspraktiken vorgeworfen werden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 3.01.2025 vor Angeboten von AuraSwiss. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website auraswiss.net ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Website ist inhaltlich identisch aufgebaut wie weitere Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat und die Verbraucherinnen und Verbraucher mit Formulierungen wie „Die Erweiterung Ihres Vermögens beginnt jetzt!“ locken.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen in Deutschland
In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich mit einer gültigen Genehmigung der BaFin angeboten werden. Die Betreiber von auraswiss.net verfügen jedoch nicht über die notwendige Erlaubnis. Anleger werden dringend aufgefordert, die Vertrauenswürdigkeit von Plattformen sorgfältig zu prüfen. Eine hilfreiche Quelle hierfür ist die BaFin-Unternehmensdatenbank.
Vorsicht bei Online-Anlageangeboten
Potenzielle Investoren sollten Online-Angebote mit Bedacht prüfen und bei Zweifeln unabhängigen Rat einholen. Professionell gestaltete Websites können oft den Eindruck von Seriosität vermitteln, doch ein Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten frühzeitig zu erkennen. Die BaFin-Datenbank bietet Informationen dazu, ob ein Unternehmen über die erforderliche Zulassung verfügt.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit auraswiss.net und erhalten Sie keine Auszahlung?
Warnzeichen: Handelsplattform erst kürzlich registriert – der Betreiber ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von auraswiss.net erhalten haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain auraswiss.neterst am 16.09.2024 registriert wurde. Der vermeintliche Broker existiert noch nicht lange. Eine kurze Existenzzeit deutet darauf hin, dass die Plattform möglicherweise nur vorübergehend betrieben wird, ein typisches Muster bei betrügerischen Angeboten.
Von einer langjährigen Erfahrung kann daher nicht die Rede sein. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter dem Anonymisierungsdienst Namecheap Inc., um seine Identität zu verschleiern. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und legt seine Kontaktdaten offen“.
Großer Erfolg im Kampf gegen Anlagebetrug: Verdächtiger festgenommen, Vermögen gesichert
Die auf Online-Betrugsfälle spezialisierte Kanzlei plan C konnte in Zusammenarbeit mit internationalen Behörden und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg einen Erfolg verbuchen. In Costa Rica wurde ein Verdächtiger, der in einen groß angelegten Online-Trading-Betrug verwickelt sein soll, festgenommen. Zudem wurden Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt.
Tanja Nauschütz, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten ihre Rechte aktiv verfolgen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit auraswiss.net haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post auraswiss.net: BaFin warnt vor AuraSwiss – Erfolg bei Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post zinsbund.de: BaFin warnt! Erfolg gegen unseriöse Anbieter von Festgeldanlagen! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Kanzlei plan C, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Betrugsfälle im Bereich von Festgeldanlagen, betreut immer mehr Mandanten, die durch betrügerische Fest- und Tagesgeldangebote im Internet hohe Schäden erlitten haben. Insbesondere unerfahrenen Anlegern fällt es oft schwer, die Seriosität eines Angebots einzuschätzen – vor allem, wenn es zu einem Identitätsmissbrauch kommt.
Ein aktuelles Beispiel betrifft die Website „zinsbund.de“, die mittlerweile in den Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gerückt ist. Laut der BaFin wurden Ermittlungen gegen die unbekannten Betreiber der Plattform eingeleitet.
Am heutigen Tag veröffentlichte die BaFin eine Warnung vor Angeboten der Website zinsbund.de. Es bestehe der Verdacht, dass die Betreiber ohne die notwendige Genehmigung Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten – speziell in Form von Tages- und Festgeldprodukten. Die Angebote stammen nicht von der Jansen Kapitalanlagenkontor GmbH, die laut BaFin nachweislich nichts mit zinsbund.de zu tun hat. Es handelt sich hierbei eindeutig um einen Fall von Identitätsdiebstahl.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, die Kanzleiinhaberin von plan C, erklärt: „Viele Anleger vertrauen auf die gesetzliche Einlagensicherung und wiegen sich dadurch in falscher Sicherheit. In Fällen, bei denen betrügerische Plattformen vollständig fingiert werden, greift diese Absicherung jedoch nicht. Besonders bei Identitätsmissbrauch – wie hier geschehen – ist es nahezu unmöglich, den Betrug rechtzeitig zu erkennen. Deshalb ist es unerlässlich, zu prüfen, ob eine Plattform eine BaFin-Erlaubnis besitzt. Fehlt diese, handelt es sich eindeutig um eine unseriöse Anlage.“
Festgeld-Betrug ist eine der derzeit häufigsten Betrugsmaschen. Anleger werden mit scheinbar lukrativen Festgeldangeboten in die Falle gelockt. Die Kanzlei plan C hat bereits zahlreiche Fälle bearbeitet, in denen Kunden von folgenden Plattformen geschädigt wurden:
In vielen dieser Fälle war es der Kanzlei möglich, erfolgreich Gelder für die Geschädigten zurückzuholen.
Die Kanzlei plan C hat kürzlich erneut einen großen Erfolg gegen Anlagebetrüger erzielt. In Hamburg wurden zwei Täter im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen, die sich durch betrügerische Anlageangebote bereichert hatten. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Dank der engagierten Arbeit der Kanzlei konnte ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals für unsere Mandanten zurückgewonnen werden.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat kürzlich wieder einen bedeutenden Erfolg erzielt. Durch ihren Einsatz wurden in Hamburg zwei Männer Anlagebetrüger im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Für ihre Mandanten konnte die Kanzlei bereits einen Großteil des investierten Kapitals zurückgewinnen.
Siehe Pressemeldung des Landtags von Baden-Württemberg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit zinsbund.de haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>Die Welt des Online-Tradings eröffnet zahlreiche attraktive Möglichkeiten, in verschiedene Finanzinstrumente wie Aktien, Devisen oder Kryptowährungen zu investieren. Doch leider ziehen auch unseriöse Anbieter Nutzen aus dieser Beliebtheit, indem sie ahnungslose Anleger täuschen. Eine Plattform, die aktuell wegen unlauterer Geschäftspraktiken in die Schlagzeilen geraten ist, ist ls-ex.com.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten auf der Website ls-ex.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber der Website tritt überwiegend unter der Bezeichnung London St Ex bzw. London St Ex Limited auf. An einigen Stellen nimmt er jedoch ausdrücklich Bezug auf die Londoner Börse („London Stock Exchange“). Hierbei handelt es sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch. Der Betreiber der Website gibt an, in Belfast, Vereinigtes Königreich, geschäftsansässig zu sein.
In Deutschland dürfen Anbieter Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Genehmigung der BaFin bereitstellen. Die Betreiber von ls-ex.com verfügen nicht über diese gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis. Anlegern wird dringend geraten, die Seriosität und Legitimität von Plattformen zu prüfen. Dafür steht beispielsweise die Unternehmensdatenbank der BaFin als zuverlässige Quelle zur Verfügung.
Die BaFin stützt ihre Warnung auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), der Anleger vor illegalen Finanzangeboten schützen soll. Die Behörde mahnt, bei vermeintlich seriösen Plattformen wachsam zu sein – insbesondere dann, wenn bekannte Namen wie die London Stock Exchange für vertrauenswürdige Werbezwecke missbraucht werden.
Potenzielle Anleger sollten mit Angeboten im Internet vorsichtig umgehen und bei Unsicherheiten unabhängige Fachleute zurate ziehen. Häufig wirken betrügerische Plattformen durch professionell gestaltete Websites zunächst seriös. Ein gründlicher Abgleich mit offiziellen Datenbanken kann helfen, betrügerische Absichten rechtzeitig zu erkennen.
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C verzeichnet einen bedeutenden Erfolg: Nach intensiven Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, unterstützt durch internationale Behörden, wurde ein Verdächtiger in Costa Rica festgenommen. Zudem konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, sichergestellt werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, betont: „Dieser Fall beweist, dass hartnäckige Ermittlungen, auch über Ländergrenzen hinweg, Früchte tragen. Es ist wichtig, dass geschädigte Anleger nicht zögern und ihre Ansprüche konsequent verfolgen.“
Für Betroffene ist schnelles Handeln essenziell. Um die Chancen auf Rückzahlungen zu erhöhen, empfiehlt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der renommierten Kanzlei plan C:
Die Kanzlei plan C steht Betroffenen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche zur Seite und hilft, verlorene Gelder zurückzugewinnen.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ls-ex.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Globusinvest.de: BaFin warnt vor Globus Invest – Erfolg gegen Festgeld-Betrüger! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Betrugsfälle im Bereich Festgeld spezialisierte Kanzlei plan C vertritt mittlerweile eine wachsende Zahl von Betroffenen, die durch betrügerische Fest- und Tagesgeldangebote im Internet geschädigt wurden. Besonders für unerfahrene Anleger ist es häufig schwer zu erkennen, ob ein Angebot seriös ist – vor allem, wenn Identitätsmissbrauch im Spiel ist.
Ein aktueller Fall betrifft die Website „globusinvest.de“, die inzwischen die Aufmerksamkeit der BaFin auf sich gezogen hat. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilte heute mit, dass sie Ermittlungen gegen die bislang unbekannten Betreiber der Plattform aufgenommen hat.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten, die angeblich von der Globus Invest AG, Zürich, Schweiz, stammen. Nach ihren Erkenntnissen erbringen unbekannte Täter und Täterinnen ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen. Insbesondere bieten sie die Vermittlung von Festgeldkonten bei europäischen Banken an.
Die BaFin weist darauf hin, dass die Website globusinvest.de nicht im Zusammenhang steht mit der Globus Investment AG, die im schweizerischen Handelsregister eingetragen ist. Hier liegt laut BaFin ein Identitätsdiebstahl vor. Angeblicher Inhaber der Domain globusinvest.de ist die Bloxolid AG, Zug, Schweiz. Auch diese Angabe trifft nicht zu, es handelt sich um einen weiteren Identitätsdiebstahl.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, erläutert: „Die gesetzliche Einlagensicherung gibt Anlegern häufig ein trügerisches Gefühl von Sicherheit. Bei betrügerischen Fällen, in denen die gesamte Plattform lediglich simuliert wird, greift diese Absicherung jedoch nicht. Besonders bei Fällen von Identitätsmissbrauch, wie hier, ist es für Betroffene nahezu unmöglich, den Betrug zu erkennen. Deshalb sollte man stets überprüfen, ob die jeweilige Plattform über eine Erlaubnis der BaFin verfügt. Ist eine solche nicht vorhanden, handelt es sich zweifellos um eine unseriöse Anlageplattform.“
Festgeldbetrug ist eine derzeit weit verbreitete Betrugsmasche, bei der Anleger durch vermeintlich attraktive Festgeldangebote getäuscht werden. Die Kanzlei plan C hat bereits zahlreiche Fälle bearbeitet, in denen Anleger von folgenden Anbietern geschädigt wurden:
In vielen dieser Fälle konnte die Kanzlei plan C bereits erfolgreich Gelder für die betroffenen Anleger zurückholen.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat kürzlich wieder einen bedeutenden Erfolg erzielt. Durch ihren Einsatz wurden in Hamburg zwei Männer Anlagebetrüger im Alter von 46 und 33 Jahren festgenommen. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt. Für ihre Mandanten konnte die Kanzlei bereits einen Großteil des investierten Kapitals zurückgewinnen.
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In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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]]>The post Erneuter Erfolg bei Festgeld-Betrug! BaFin ermittelt gegen zinsexpert.de appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Festgeld-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt mittlerweile eine Vielzahl von Geschädigten, die Opfer von betrügerischen Fest- und Tagesgeldangeboten im Internet geworden sind – und die Zahl der Fälle wächst stetig. Besonders für Laien ist es oft schwierig zu erkennen, ob ein Festgeldangebot seriös ist, insbesondere wenn ein Identitätsmissbrauch vorliegt.
Ein aktueller Fall betrifft die Website „zinsexpert.de“, die nun in den Fokus der BaFin gerückt ist. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gab heute bekannt, dass sie Ermittlungen gegen die bisher unbekannten Betreiber der Website eingeleitet hat.
Der Vorwurf: Die Plattform bietet ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, insbesondere in Form von Fest- und Tagesgeldanlagen.
Darüber hinaus wurde ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Berlin ansässigen TRES Verwaltungs- und Vertriebs GmbH, ehemals Kroll Finanz Finanzmakler GmbH, festgestellt. Diese Gesellschaft hat keinerlei Verbindung zur Website „zinsexpert.de“.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Eine gesetzliche Einlagensicherung vermittelt Anlegern oft ein Gefühl von Sicherheit. Doch bei einem Betrugsfall, in dem die gesamte Plattform nur vorgetäuscht ist, greift diese Sicherung natürlich nicht. Besonders bei Identitätsmissbrauch, wie in diesem Fall, ist dies für Betroffene kaum zu erkennen. Daher sollte man immer überprüfen, ob die betreffende Plattform über eine BaFin-Erlaubnis verfügt. Fehlt diese, handelt es sich eindeutig um eine unseriöse Anlageplattform.“
Wir haben schon über zahlreiche Fälle von Festgeldbetrug berichtet (zins-fox.com, Zinsvergleich24, investgurus.de/Investguru,armandia-finanz.de,CleverZins und viele andere)
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
In zahlreichen Fällen konnten wir bereits Gelder für unsere Mandanten sicherstellen.
Die renommierte auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C konnte erst kürzlich wieder einen großen Erfolg für ihre Mandanten vermelden.
Durch den Einsatz der Kanzlei plan C konnten zwei Männer im Alter von 46 und 33 Jahren in Hamburg festgenommen werden, die mutmaßliche Täter eines Anlagebetruges sind. Sie wurden erst kürzlich zu Haftstrafen verurteilt. Wir konnten für unsere Mandanten bereits einen großen Teil ihres investierten Geldes zurückholen.
Siehe Pressemeldung des Landtags von Baden-Württemberg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit zinsexpert.de haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld bzw. Tagesgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post ceexde.com: Warnung der BaFin! So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading-Plattformen erfreuen sich heutzutage großer Beliebtheit, da sie schnellen und einfachen Zugang zu Finanzmärkten bieten – doch leider sind betrügerische Anbieter oft schwer von seriösen zu unterscheiden. Folgender Anbieter steht heut im Fokus der BaFin:
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten auf der Website ceexde.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber der Website tritt lediglich unter der Bezeichnung CEEX auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er macht keine Angaben zu seinem Geschäftssitz, ein Impressum fehlt. Die BaFin hat bereits am 11. August 2024 vor nahezu identischen Websites gewarnt hat.
ceexde.com wirbt auf ihrer Handelsplattformen: „Die beliebteste Handelsplattform für Kryptowährungen“.
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ausschließlich mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Dennoch gibt es Unternehmen, wie das oben genannte, die solche Dienstleistungen ohne die nötige Genehmigung anbieten.
Ein erstes Indiz ist das Fehlen eines Impressums. Wenn die Plattform keine Geschäftsadresse angibt und kein Impressum bereitstellt, kann dies bedeuten, dass der Betreiber bewusst versucht, seine Identität zu verbergen und sich so möglicher Verantwortung zu entziehen.
Ein weiteres Warnsignal ist eine gezielt verborgene Eigentümer-Identität. Wenn der Eigentümer der Website einen kostenpflichtigen Dienst nutzt, um seine Daten zu schützen und damit seine Identität zu verschleiern, kann dies auf einen Mangel an Transparenz hindeuten. Vertrauenswürdige Unternehmen geben in der Regel freiwillig Informationen über ihre Eigentümer preis, um Vertrauen bei den Kunden zu schaffen und ihre Seriosität zu untermauern.
Ein weiteres Merkmal, das möglicherweise auf Betrug hindeutet, ist die kürzliche Registrierung der Domain. Wenn die Website erst kürzlich ins Leben gerufen wurde, ist Vorsicht geboten. Betrügerische Plattformen haben oft eine sehr kurze Lebensdauer, da sie häufig verschwinden, sobald rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet werden.
All diese Warnsignale können auf einen möglichen Online-Trading-Betrug, auch als „Scam“ bekannt, hinweisen!
Gute Nachrichten für Mandanten der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C: Nach intensiven Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, unterstützt von internationalen Behörden, wurde unter anderem ein Verdächtiger in Costa Rica festgenommen. Zudem konnten Vermögenswerte im Millionenbereich, darunter Immobilien und Kryptowährungen, gesichert werden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin von plan C, kommentiert: „Dieser Erfolg unterstreicht, wie wichtig engagierte und grenzüberschreitende Ermittlungen sind. Geschädigte Anleger sollten nicht zögern, aktiv zu werden und ihre Ansprüche geltend zu machen.“
So steigern Betroffene ihre Chancen auf Rückzahlung: Sichern Sie sämtliche Nachweise – einschließlich Screenshots, Chatverläufe und Beraterkontakte. Schnelles Handeln und die Unterstützung erfahrener Anwälte erhöhen die Erfolgsaussichten erheblich.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ceexde.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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]]>The post chbit.com und chbit.pro: BaFin warnt! Neue Betrugsmasche? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 11.11.2024 auch vor Angeboten auf den Websites chbit.com und chbit.pro. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber der Handelsplattformen tritt lediglich unter der Bezeichnung ChBit Pro auf und nennt keine Rechtsform. Er macht zudem keine Angaben zu seinem Geschäftssitz und veröffentlicht kein Impressum. Die BaFin hat bereits am 26. August und am 4. Oktober 2024 vor den nahezu identischen Websites bydfixio.com und bydfiwo.com gewarnt.
chbit.com und chbit.pro wirbt auf seinen Handelsplattformen: „Die beliebteste Handelsplattform für Kryptowährungen“.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, die obigen, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Erkundigen Sie sich vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie auch in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Folgende Warnzeichen, können darauf hindeuten, dass es sich bei einer Handelsplattform um einen Betrug handelt:
Mandanten der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können auf Entschädigung hoffen: Nach langwierigen Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, unterstützt von internationalen Behörden, wurde u.a. ein Verdächtiger in Costa Rica festgenommen und Vermögenswerte in Millionenhöhe, darunter Immobilien und Kryptowährungen, gesichert.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, erklärt: „Dieser Erfolg zeigt, dass sich engagierte Ermittlungen auch international auszahlen. Es ist entscheidend, dass geschädigte Anleger aktiv werden und ihren Schaden geltend machen.“
Tipps für Betroffene: Um Ihre Chancen auf Rückzahlung zu erhöhen, sichern Sie sämtliche Beweise – von Screenshots der Plattform bis zu Chatverläufen und Beraterkontakten. Schnelles Handeln und Unterstützung durch erfahrene Anwälte steigern die Erfolgschancen hier erheblich.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit chbit.com und chbit.pro haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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https://www.anwalt.de/rechtstipps/chbit-com-und-chbit-pro-bafin-warnt-neue-betrugsmasche-234235.html
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]]>The post HUMBLE4xTRADE – Warnung der FCA! Erfahrungen mit der Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading, insbesondere in CFDs, Forex, Kryptowährungen und anderen Finanzprodukten, kann verlockend wirken und oft den Eindruck erwecken, dass hohe Gewinne und finanzielle Freiheit in Reichweite liegen. Doch gerade bei weniger bekannten Handelsplattformen ist Vorsicht geboten.
Besonders alarmierend wird es, wenn Finanzaufsichtsbehörden wie die britische Financial Conduct Authority (FCA) warnend auf diese Plattformen hinweisen, so wie bei HUMBLE4xTRADE.
Auf seiner Website behauptet HUMBLE4xTRADE (https://humble4xtrade.online/), über zwei Millionen Kunden auf ihrem Weg zu finanziellen Erfolgen zu unterstützen. Die Plattform präsentiert sich als geeignet für Hedgefonds-Manager, Forex-Händler und Investoren in Kryptowährungen, die ein Pool-Handelssystem nutzen möchten und dabei unkompliziert handeln und investieren wollen.
Jedoch hat die britische FCA eine klare Warnung zu HUMBLE4xTRADE herausgegeben: Die Plattform besitzt keine Lizenz, um in Großbritannien Finanzdienstleistungen anzubieten. Das bedeutet, dass HUMBLE4xTRADE dort keine rechtliche Befugnis hat, Finanzprodukte zu vertreiben. Fehlt eine solche Lizenz, ist dies ein ernstzunehmendes Zeichen für potenzielle Anleger. Es weist darauf hin, dass die Plattform möglicherweise nicht die Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllt, die für regulierte Finanzdienstleister vorgeschrieben sind.
Auch in Deutschland benötigen Anbieter von Wertpapierdienstleistungen, besonders im Bereich von Differenzkontrakten (CFDs) und Forex-Geschäften, eine Genehmigung gemäß dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Ein Hinweis auf eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fehlt bei HUMBLE4xTRADE jedoch ebenfalls. Ohne diese Genehmigung ist es Plattformen in Deutschland untersagt, Eigenhandel zu betreiben oder Anlageberatung und ähnliche Dienstleistungen anzubieten. Die BaFin steht für strenge Regulierungsstandards, um Anleger vor fragwürdigen Anbietern und potenziellen Betrugsfällen zu schützen. Ohne diese Aufsicht fehlt eine wesentliche Schutzkomponente, die das Risiko für Anleger erheblich steigern kann.
Investitionen in CFDs und Forex sind mit erheblichen Risiken verbunden. Die Werbung vermittelt oft verlockende Gewinnchancen, während die Verlustrisiken oft nur unzureichend oder oberflächlich angesprochen werden. Bei seriösen Anbietern ist es Pflicht, Kunden umfassend über Risiken und potenzielle Verluste zu informieren. Wenn solche Transparenz fehlt, sollte dies ein Anlass zu erhöhter Vorsicht sein.
Ein weiteres Indiz für mögliche Unseriösität ist das Fehlen eines Impressums auf der Website von HUMBLE4xTRADE. In Deutschland ist ein Impressum gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, wesentliche Informationen über die Identität und rechtlichen Hintergründe der Betreiber bereitzustellen. Eine Plattform, die anonym agiert, erschwert es im Streitfall, verantwortliche Personen zur Rechenschaft zu ziehen.
Schlechte Erfahrungen mit HUMBLE4xTRADE?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, empfiehlt Anlegern, die Probleme mit ihrem Broker haben und möglicherweise Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und suchen Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt auf, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie manche denken. Denn Kryptowährungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden, sollten Sie sich diese Chance nicht entgehen lassen.“
Wenn Sie Probleme mit HUMBLE4xTRADE haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, stehen wir Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post HUMBLE4xTRADE – Warnung der FCA! Erfahrungen mit der Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post kapitalwert.pro: BaFin warnt vor KapitalWert! Geld zurück bei Online-Trading Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Beliebtheit von Kryptowährungs-Investitionen und Online-Trading ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Viele Online-Trading-Plattformen erwecken den Anschein, dass Nutzer hier schnell und unkompliziert hohe Gewinne erzielen können. Doch Vorsicht ist geboten! Häufig handelt es sich um Betrug.
Kürzlich warnte die Finanzaufsichtsbehörde BaFin vor den Angeboten der Plattform KapitalWert.
Es wird vermutet, dass die unbekannten Betreiber der Website kapitalwert.pro ohne Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Struktur dieser Website ähnelt auffallend anderen Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat. Diese beginnen ebenfalls mit dem Satz: „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“, wie beispielsweise fundex-capital.com, barclaysag.com, stocket.net, broker-edge.co, und weiteren.
Hier finden Sie die BaFin-Warnung
Auf kapitalwert.pro wird Nutzern unter anderem mit folgenden Worten geworben:
„Optimieren Sie Ihr Trading mit Kapitalwert
Manche Broker machen den Handel kompliziert, aber unser Ziel ist es, Ihre Strategien profitabel zu gestalten. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt, denn wenn Sie wachsen, wachsen auch wir.“
kapitalwert.pro agiert ohne Genehmigung der BaFin
In Deutschland benötigen Finanzdienstleister eine Zulassung durch die BaFin. Dennoch gibt es Plattformen wie kapitalwert.pro, die ihre Dienste ohne diese notwendige Erlaubnis anbieten.
Für Anleger besteht hier ein hohes Risiko, da diese Plattformen möglicherweise nicht den regulatorischen Standards entsprechen, die den Schutz der Investoren gewährleisten sollen. Anleger sollten daher stets sicherstellen, dass ein Anbieter über die erforderliche BaFin-Lizenz verfügt, bevor sie Kapital investieren.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C erklärt: „Es überrascht kaum, dass die Betreiber von Plattformen wie ‚kapitalwert.pro‘ oft ein umfassendes Netzwerk an Krypto-Handelsplattformen betreiben. Unsere Erfahrungen zeigen, dass professionelle Betrüger häufig Dutzende solcher Plattformen unterhalten. Bei einem unserer jüngsten Erfolge gegen internationale Online-Broker entdeckten wir, dass die Täter über 250 Plattformen parallel betrieben. Der Aufwand mit Callcentern, Geldwäschern und IT-Strukturen lohnt sich für diese kriminellen Netzwerke.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, die Kanzlei-Inhaberin, rät Betroffenen von Trading-Betrug: „Handeln Sie schnell und suchen Sie Unterstützung von einem auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalt, um Ihre Investition zu schützen. Die Blockchain ist nicht vollständig anonym – Transaktionen können nachverfolgt werden. Mit geeigneten IT-forensischen Maßnahmen können Täter oft identifiziert werden. Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, kann dies Ihre Chance auf eine Rückerstattung erhöhen. In einem kürzlich aufgedeckten Netzwerk konnten viele unserer Mandanten berechtigte Hoffnung auf die Rückzahlung ihrer Gelder schöpfen.“
Sollten Sie Probleme mit kapitalwert.pro oder anderen Trading-Plattformen haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit fundierter Beratung und konsequenter Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und geben Ihnen eine unverbindliche kostenfreie Ersteinschätzung, welche Schritte vielversprechend sind, um Ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten.
Zur effizienten Durchsetzung Ihrer Ansprüche arbeiten wir eng mit Behörden, Staatsanwaltschaften und IT-Spezialisten zusammen. Dank unserer forensischen Maßnahmen und unserer Erfahrungen, insbesondere mit Betrug im Bereich Kryptowährungen, ist es uns oft gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post kapitalwert.pro: BaFin warnt vor KapitalWert! Geld zurück bei Online-Trading Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post ifsinvesting.com: BaFin warnt! Online-Anlagebetrug? Geld zurück für Anleger! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Investitionen in Kryptowährungen und Online-Trading haben in den letzten Jahren immer mehr an Beliebtheit gewonnen. Online-Trading-Plattformen vermitteln den Eindruck, eine einfache und schnelle Möglichkeit zu bieten, hohe Gewinne zu erzielen. Doch viele Handelsplattformen sind nicht seriös.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 30.10.2024 auch vor der Website ifsinvesting.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber der Handelsplattform tritt lediglich unter der Bezeichnung IFSinvesting auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er nennt eine Geschäftsadresse in London, Vereinigtes Königreich.
In letzter Zeit ist bereits eine Vielzahl an Handelsplattformen mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin ebenfalls gewarnt hat. In allen Fällen beginnt die Präsentation auf den Websites mit folgendem Satz: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“.
ifsinvesting.com hat keine Erlaubnis der BaFin
In Deutschland benötigen Finanzdienstleister eine Genehmigung der BaFin. Dennoch gibt es Plattformen, die ihre Dienste ohne die notwendige Erlaubnis anbieten.
Vorsicht! Für Anleger besteht hier ein erhebliches Risiko, da solche Plattformen möglicherweise nicht den strengen regulatorischen Vorgaben entsprechen, die den Anlegerschutz sicherstellen sollen. Anleger sollten daher stets überprüfen, ob ein Finanzdienstleister über die erforderliche BaFin-Lizenz verfügt, bevor sie dessen Dienstleistungen nutzen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, vertritt bereits Anleger von ifsinvesting.com, die Probleme mit der Handelsplattform haben.
Wenn Anleger befürchten, möglicherweise Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein, empfiehlt die Rechtsanwältin: „Handeln Sie umgehend und konsultieren Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalt, um Ihre Investition zu schützen. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie oft angenommen wird, da die Transaktionen darauf nachvollziehbar sind. Mit geeigneten IT-forensischen Techniken können die Täter häufig identifiziert werden. Als Opfer eines Anlagebetruges sollten Sie diese Chance nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit ifsinvesting.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post ifsinvesting.com: BaFin warnt! Online-Anlagebetrug? Geld zurück für Anleger! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post green-vest.net: BaFin warnt! Anlagebetrug? Erfahrungen mit der Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Zahlreiche Anleger von Online-Trading-Handelsplattformen machen schlechte Erfahrungen mit unseriösen Angeboten. Auch die angebliche Handelsplattform green-vest.net (auch green-vest.io) wirft Fragen auf.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt am 09.10.2024 vor der Website green-vest.net. Nach ihren Erkenntnissen bietet die Green-Vest Investment Company, Dallas, USA, dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die BaFin hat bereits am 25. April 2024 vor der vollständig identischen Website green-vest.io gewarnt, die angeblich ebenfalls von der Green-Vest Investment Company betrieben wurde.
Hier zur früheren Warnung der BaFin
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
green-vest.net bewirbt sich auf ihrer Homepage „marktführender Anbieter von Online-Broker-Dienstleistungen“
Laut BaFin besitzt green-vest.net aberkeine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Achtung: besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollte man von einer Investition absehen. Es besteht der Verdacht eines Online-Trading-Betruges (Scam)!
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit green-vest.net und keine Auszahlung erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit green-vest.net und green-vest.io haben. Die Domains worden erst dieses Jahr vor kurzem registriert. Zudem wird der wahre Betreiber der Domain nicht offengelegt. Es wundert uns daher nicht, dass Green-Vest Investment keine Erlaubnis der BaFin besitzt.“
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Green-Vest Investmenthaben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post green-vest.net: BaFin warnt! Anlagebetrug? Erfahrungen mit der Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post swisspro24.io: BaFin warnt vor Swisspro24! Schlechte Erfahrungen mit Auszahlung? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte nun auch vor der Website swisspro24.io. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.
Der Betreiber der Website gibt an, in London, Vereinigtes Königreich, ansässig zu sein. In letzter Zeit sind bereits einige Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin gewarnt hat. In allen Fällen beginnt die Präsentation auf den Websites mit folgendem Satz: „Erweitern Sie Ihr Trading mit [Name des Betreibers]“.
Hier die Warnmeldung der BaFin
Die Inhalte der von swisspro24.io betriebenen Webseite und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie beispielsweise swisspro24.io, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Am besten prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet immer, ob das Unternehmen bzw. die Online Trading Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt.
Zur Unternehmenssuche der BaFin
swisspro24.io bewirbt sich auf ihrer Webseite:
„SwissPro 24 ist ein internationaler CFD-Broker dessen Mission es ist, Kunden eine Online- Handelsdienstleistung der aller höchsten Qualität anzubieten. Wir sind ein etablierter und innovativer CFD.Broker mit Kunden aus überall in der Welt“.
Keine Auszahlung bei swisspro24.io?
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits einige verunsicherte Anleger, die ihre vermeintlichen Gewinne nicht ausbezahlt erhalten.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt aus: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „swisspro24.io“ erst am 02.05.2024 registriert wurde. Von einem etablierten Broker kann nicht die Rede sein. Der Betreiber der Plattform versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und gibt seine Identität preis .“
Schlechte Erfahrungen mit swisspro24.io?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, empfiehlt Anlegern, die Probleme mit ihrem Broker haben und möglicherweise Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und suchen Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt auf, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie manche denken. Denn Kryptowährungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden, sollten Sie sich diese Chance nicht entgehen lassen.“
Unsere Mandanten können nun auf Entschädigung und Rückerstattung ihrer Gelder hoffen: Den Ermittlungsbehörden ist kürzlich ein bedeutender Erfolg gegen die Drahtzieher betrügerischer Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Kopf eines betrügerischen Call-Centers, das hinter mehreren Trading-Plattformen steckt, festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden sichergestellt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, zeigt sich erfreut über diesen bedeutenden Ermittlungserfolg: „Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg. Er beweist, dass mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen die Täter aufgespürt werden können. Geschädigte von betrügerischen Brokern sollten diese Gelegenheit nutzen.“
Wenn Sie Probleme mit swisspro24.io haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, stehen wir Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Erfahrungen mit capital-imc.net? BaFin ermittelt gegen IMC-Capital Ltd! Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading-Plattformen versprechen eine einfache Handhabung und schnelle Gewinne. Aber nicht alle halten, was sie versprechen. Für den unerfahrenen Anleger sind seriöse Plattformen von betrügerischen Brokern oftmals kaum zu unterscheiden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt nun auch vor Angeboten der IMC-Capital Ltd. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website capital-imc.net Bankgeschäfte und/oder Fi-nanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Capital-imc.net wirbt auf seiner Online-Handelsplattform mit einer „TOP Vermögensverwaltung weltweit“ und „Seit der Gründung im Jahr 2015 hat sich IMC-Capital zu einem weltweit führenden Online-Broker entwickelt.“
Die mangelnde Erlaubnis begründet jedoch Zweifel daran, ob die Angaben der angeblichen Handelsplattform der Wahrheit entsprechen.
Laut BaFin besitzt capital-imc.net keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach KWG. In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben.
Seien Sie vorsichtig: Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so ist dies immer ein starkes Indiz für einen Anlagebetrug (scam)!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertritt einige Anleger, die auf die Plattform capital-imc.net hereingefallen sind und hohe Verluste erlitten haben: „Wir vertreten bereits einiger Anleger, die ihre Gelder von „capital-imc.net“ nicht zurückerhalten haben. Recherchieren Sie sorgfältig, bevor Sie einem Broker aus dem Internet vertrauen. Für einen Laien ist oft nicht sofort erkennbar, ob die Tradingplattform seriös ist oder nicht. Prüfen Sie daher immer vor einer Anlageentscheidung, ob die Erlaubnis der BaFin wirklich vorliegt.“
Ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Die Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät Anlegern, wenn sie den Verdacht haben, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein:
Sie sollten möglichst schnell handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug beauftragen, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Kryptonachverfolgung konnten wir die Täter schon oftmals identifizieren.“
Die Kanzlei plan C kann aktuell gegen Anlagebetrüger einen großartigen Ermittlungserfolg für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ mit Bezug zu betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit capital-imc.net haben oder Opfer einer betrügerischen Handelsplattform geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Ermittlungsbehörden sowie unserem IT-Spezialisten-Team zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere im Bereich Online-Trading Betrug mit Kryptowährungen, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Betrugsangelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post vestburry.com und havenhold.de: Anlagebetrug? BaFin warnt appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnt warnte am 10.09.2024 vor Angeboten der Vestburry/Vestburry GmbH. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website vestburry.com Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis anbieten.
Die Website ist nahezu identisch mit der der Havenhold/Havenhold GmbH, vor der die BaFin bereits am 17. Mai 2024 gewarnt hat
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie die Obigen, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Achtung: Liegt keine Erlaubnis vor, so ist mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Online-Trading-Betrug auszugehen!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C rät Anlegern, die befürchten, Opfer eines betrügerischen Brokers geworden zu sein:
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren.“
Unsere Mandanten können nun auf Entschädigung und Rückerstattung ihrer Gelder hoffen: Den Ermittlungsbehörden ist kürzlich ein weiterer bedeutender Erfolg gegen die Drahtzieher betrügerischer Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Kopf eines betrügerischen Call-Centers, das hinter mehreren Trading-Plattformen steckt, festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden sichergestellt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, zeigt sich erfreut über diesen bedeutenden Ermittlungserfolg: „Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg. Er beweist, dass mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen die Täter aufgespürt werden können. Geschädigte von betrügerischen Brokern sollten diese Gelegenheit nutzen.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit vestburry.com oder havenhold.de haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
/wp-admin/post.php?post=4555&action=edit
The post vestburry.com und havenhold.de: Anlagebetrug? BaFin warnt appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit Delta Market Group: BaFin warnt vor deltamarketgroup.com und f-k.io – Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnt warnte am heutigen Tag vor den Websites deltamarketgroup.com und f-k.io. Über die Websites betreibt die Delta Market Group ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie Anlagen in Kryptowerte, Indizes, Währungen, Rohstoffen und Aktien an.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie die Obigen, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Alle Indizien stehen auf Online-Trading-Betrug!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung deltamarketgroup.com und f-k.io haben: „Achtung! Auf der Handelsplattform ist kein Impressum zu finden. Dies ist ein eindeutiges Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Anlagebetrug spezialisiert ist, empfiehlt Anlegern, die den Verdacht haben, Opfer eines betrügerischen Brokers geworden zu sein:
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Sammeln Sie Beweise, indem Sie Screenshots der Handelsplattform machen und Wallet-Adressen speichern. Erlauben Sie niemandem mehr den Fernzugriff auf Ihren Computer, und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff. Handeln Sie umgehend und ziehen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug hinzu, um Ihre Gelder zu sichern. Mit gezielten IT-forensischen Maßnahmen lassen sich häufig die Täter identifizieren. Geschädigte sollten diese Möglichkeit nutzen, um ihre Chancen auf Geltendmachung zu wahren. Diese Chance sollten Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen nutzen.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Auszahlung deltamarketgroup.com und f-k.io haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit Delta Market Group: BaFin warnt vor deltamarketgroup.com und f-k.io – Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Neuer Trading Betrug? bunkerwallet.io: BaFin ermittelt gegen Bunker wallet – Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In der heutigen digitalen Ära hat sich Online-Trading zu einer beliebten Methode für Investoren entwickelt, um schnell Gewinne zu erzielen. Mit der zunehmenden Zahl von Online-Investitionsplattformen ist jedoch auch die Anzahl der Betrugsfälle gestiegen. Wie können seriöse Broker von betrügerischen Anbietern unterschieden werden? Aktuell gerät die Plattform bunkerwallet.io ins Visier der BaFin-Ermittlungen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 12.08.2024 vor Angeboten der Bunker wallet. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website bunkerwallet.io ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Bunker Wallet gibt auf seiner Online-Handelsplattform an, ein führender Anbieter von Online-Broker-Dienstleistungen zu sein:
„Bunker Wallet ermöglicht es Ihnen, sich in der Welt der digitalen Finanzen sicher zu bewegen. Erleben Sie erstklassige Sicherheit und mühelose Transaktionen, alles in einer benutzerfreundlichen App. Ihre finanzielle Reise beginnt hier.“
Firmen, die in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, benötigen dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Achtung! Handelsplattform wurde erst kürzlich registriert und ist anonym – Trading-Betrug ist sehr wahrscheinlich
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die Probleme mit bunker wallethaben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „bunkerwallet.io“ erst am 12.01.2024 registriert wurde. Der Betreiber der Plattform versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und gibt seine Identität preis .“
Unsere Mandanten können nun auf Entschädigung und Rückerstattung ihrer Gelder hoffen: Den Ermittlungsbehörden ist kürzlich ein weiterer bedeutender Erfolg gegen die Drahtzieher betrügerischer Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Kopf eines betrügerischen Call-Centers, das hinter mehreren Trading-Plattformen steckt, festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden sichergestellt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, zeigt sich erfreut über diesen bedeutenden Ermittlungserfolg: „Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg. Er beweist, dass mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen die Täter aufgespürt werden können. Geschädigte von betrügerischen Brokern sollten diese Gelegenheit nutzen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit bunker wallet haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Neuer Trading Betrug? bunkerwallet.io: BaFin ermittelt gegen Bunker wallet – Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Smart Stocks AI: BaFin warnt vor reich-mit-bitcoin.com, investmentgarantie.org und smarte-aktien.de appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 05.08.2024 vor Angeboten der Online-Handelsplattform SmartStocks AI. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf den Websites reich-mit-bitcoin.com, investmentgarantie.org und smarte-aktien.de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die BaFin hat bereits am 1. August 2024 vor dem identischen Angebot auf der Website smart-ki-investment.de gewarnt.
„Smart Stocks AI“ soll auch über die Smart Investor Ltd. mit angeblichen Geschäftssitzen in London, Vereinigtes Königreich, und New York, USA soll laut BaFin auf der Website smart-ki-investment.de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
In Deutschland benötigen Finanzdienstleister eine Genehmigung der BaFin. Dennoch gibt es Plattformen, die ihre Dienste ohne die notwendige Erlaubnis anbieten. Ein Beispiel dafür ist Smart Stocks AI.
Solche Plattformen können erhebliche Risiken für Anleger mit sich bringen, da sie oft nicht den strengen Vorschriften entsprechen, die den Schutz der Anleger gewährleisten. Ohne die Überwachung durch die BaFin fehlt es an der notwendigen Kontrolle und Transparenz, was Betrug oder den Verlust von Investitionen zur Folge haben kann. Deshalb sollten Verbraucher stets sicherstellen, dass ein Finanzdienstleister die notwendige BaFin-Lizenz besitzt, bevor sie seine Dienste in Anspruch nehmen.
Plattformen erst kürzlich registriert und anonyme Betreiber
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit Smart Stocks AI haben. Sie sagt: „Allen vermeintlichen Handelsplattformen ist gemeinsam, dass die Domains erst kürzlich registriert wurden. Auch ist bei allen Plattformen der Betreiber anonym. Dies ist immer ein Indiz für einen Anlagebetrug.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, resümiert: „Solche betrügerischen Broker betreiben stets ein großes Netzwerk an Krypto-Handelsplattformen gleichzeitig. Bei einem unserer kürzlichen Erfolge gegen europaweit agierende Online-Broker waren dies 250 Online-Handelsplattformen vom selben Täterkreis. Nur so lohnt sich für die Täter der hohe Aufwand an Callcentern, Geldwäschern und IT-Abteilung, der mit einem solchen professionellen Anlagebetrug einhergeht.“
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt Anlegern, die möglicherweise Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Wir empfehlen Ihnen, sich umgehend an einen auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalt zu wenden, um Ihre Investition zu schützen. Auf der Blockchain sind die Transaktionen nachvollziehbar. Mit geeigneten IT-forensischen Techniken können wir die Täter häufig identifizieren. Wenn wie kürzlich, durch unsere tatkräftige Unterstützung, ein großes Betrügernetzwerk aufgedeckt wird, können sich sehr viele unserer Mandanten über eine Rückzahlung ihres Geldes freuen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Smart Stocks AI haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Smart Stocks AI: BaFin warnt vor reich-mit-bitcoin.com, investmentgarantie.org und smarte-aktien.de appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post FundexCapitals: BaFin warnt vor der Website fundex-capital.com – Betrugsmasche Online Trading Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 25.07.2024 vor Angeboten von FundexCapitals. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website fundex-capital.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die Website ist inhaltlich identisch aufgebaut wie weitere Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat und die den identischen Eingangssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“ nutzen. Folgende Handelsplattformen sind identisch aufgebaut: barclaysag.com, stocket.net, broker-edge.co, finanzeno.com, bitinvesting8.com, equityexperts.pro, bybitprofit.io und qontigo.life.
„Optimieren Sie Ihr Trading mit Capital Ventures
Manche Broker erschweren Ihnen den Handel, unsere Priorität ist es, Ihre Strategien für Sie lohnend zu gestalten. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt, wenn Sie wachsen – dann wachsen auch wir.“
In Deutschland benötigen Finanzdienstleister eine Genehmigung der BaFin. Dennoch gibt es Plattformen, die ihre Dienste ohne die notwendige Erlaubnis anbieten. Ein Beispiel dafür ist fundex-capital.com.
Achtung! Dies birgt erhebliche Risiken für die Anleger, da solche Plattformen möglicherweise nicht den strengen regulatorischen Anforderungen entsprechen, die zum Schutz der Anleger vorgesehen sind. Ohne die Überwachung durch die BaFin fehlt es an der notwendigen Kontrolle und Transparenz, was zu betrügerischen Aktivitäten oder zum Verlust von Investitionen führen kann. Verbraucher sollten daher immer prüfen, ob ein Finanzdienstleister über die erforderliche BaFin-Erlaubnis verfügt, bevor sie dessen Dienste in Anspruch nehmen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit fundex-capital.com haben. Sie sagt: „Unsere Recherchen haben ergeben, dass die Domain ‚fundex-capital.com‘ erst kürzlich, am 22.05.2024, registriert wurde. Der Betreiber der Plattform bleibt anonym. Alles deutet auf einen Anlagebetrug hin.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, erläutert dazu: „Es ist nicht verwunderlich, wenn die Betreiber von ‚fundex-capital.com‘ und ähnlichen Online-Trading-Plattformen ein großes Netzwerk an Krypto-Handelsplattformen gleichzeitig betreiben. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass professionelle Betrügernetzwerke oft sehr viele Handelsplattformen betreiben. Bei einem unserer kürzlichen Erfolge gegen europaweit agierende Online-Broker betrieben die Täter über 250 Online-Handelsplattformen. Dann lohnt sich für die Täter der hohe Aufwand an Callcentern, Geldwäschern und IT-Abteilung, der mit einem solchen professionellen Anlagebetrug einhergeht.“
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, empfiehlt Anlegern, die Probleme mit ihrem Broker haben und möglicherweise Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie umgehend und konsultieren Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalt, um Ihre Investition zu schützen. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie oft angenommen wird, da die Transaktionen darauf nachvollziehbar sind. Mit geeigneten IT-forensischen Techniken können die Täter häufig identifiziert werden. Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind, sollten Sie diese Möglichkeit nutzen. Wenn wie kürzlich, durch unsere tatkräftige Unterstützung, ein großes Betrügernetzwerk aufgedeckt wird, sind sehr viele unserer Mandanten betroffen, die auf eine Rückzahlung ihres Geldes hoffen dürfen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit fundex-capital.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post FundexCapitals: BaFin warnt vor der Website fundex-capital.com – Betrugsmasche Online Trading Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Weiterer Erfolg bei Festgeld-Betrug! investment-vermittlungen.de: BaFin warnt! Identitätsmissbrauch appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Festgeld-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt mittlerweile zahlreiche Opfer von betrügerischen Festgeldangeboten und Tagesgeldangeboten im Internet. Und es werden täglich mehr. Der Laie kann nur schwer einschätzen, ob ein Festgeldangebot seriös ist oder nicht, vor allem wenn ein Identitätsmissbrauch vorliegt.
Ein weiterer Anbieter, der jetzt in den Fokus der BaFin geraten ist, ist „investment-vermittlungen.de“.
Die Finanzaufsicht BaFin stellte am 22.07.2024 klar, dass die Betreiber der Website investment-vermittlungen.de keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte und keine Finanz-/Wertpapierdienstleistungsgeschäfte wie Vermögensverwaltung oder Festgeldanlagen anbieten dürfen.
Die Website wird angeblich von der Investment Vermittlungsgesellschaft mbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau, Bettackerstraße 14 betrieben. Dies trifft laut BafIn nicht zu. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Hier zur Warnung der BaFin
investment-vermittlungen.de wirbt auf seiner vermeintlichen Investmentseite mit den folgenden Worten:
„Ihre zuverlässige Quelle für Festgeldberatung und Vermögensverwaltung
Starten Sie Ihre Reise zu finanzieller Stabilität und Wachstum mit uns!
Seit dem Jahr 2006 ist die Investment Vermittlungsgesellschaft mbH in Freiburg Ihr zuverlässiger Partner für hochwertige Finanzdienstleistungen. Mit Stolz blicken wir auf über zwanzig Jahre Erfahrung am Kapitalmarkt, Vermögensverwaltung und Vorsorge zurück, in denen wir Kunden aus der Region und darüber hinaus erfolgreich betreut haben.“
investment-vermittlungen.de sichert auf seiner Webseite zu:
„Einlagen inklusive aufgelaufener Zinserträge sind bis zu einem Betrag von 100.000 EUR je Kunde und je Bank gesetzlich durch den italienischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Innerhalb der Europäischen Union sind die Mindestanforderungen in allen Mitgliedsstaaten harmonisiert durch die Richtlinien 94/19/EG, 2009/14/EG und 2014/49/EU. Zu beachten ist, dass sich diese Absicherung auf die gesamten Einlagen eines Kunden bei einer Bank bezieht. Dies ist dann relevant, wenn nicht nur die über WeltSparen vermittelte Einlagen eines Kunden bei einer bestimmten Bank angelegt wurden, sondern noch weitere Einlagen dieses Kunden bei der jeweiligen Bank angelegt wurden.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Festgeld-Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt aus: „Eine gesetzliche Einlagensicherung schafft Vertrauen. Was viele Anleger nicht wissen: bei einem Betrug – also wenn die gesamte Investmentplattform vorgetäuscht ist – greift natürlich auch keine Einlagensicherung. Gerade wenn es sich wie hier um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten einer anderen Gesellschaft handelt, ist dies für einen Laien nicht zu erkennen. Recherchieren Sie daher immer, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt. Wenn eine Investmentfirma diese nicht nachweisen kann, handelt es sich um eine unseriöse Anlageplattform.“
Wir haben bereits über zahlreiche Fälle von Festgeldbetrug berichtet, u.a.
zins-fox.com, Zinsvergleich24, investgurus.de/Investguru,armandia-finanz.de,CleverZins, Rolas Finanz AG, Klever Sparen, genfer-vw.com, SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllian z AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc..
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
In zahlreichen Fällen konnten wir bereits Gelder für unsere Mandanten sicherstellen. Lesen Sie gerne folgendes Beispiel:
Die renommierte auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C konnte erst kürzlich wieder einen großen Erfolg für ihre Mandanten vermelden.
Durch den Einsatz der Kanzlei plan C konnten zwei Männer im Alter von 46 und 33 Jahren in Hamburg festgenommen werden, die mutmaßliche Täter eines Anlagebetruges sind. Wir konnten für unsere Mandanten bereits einen großen Teil Ihres investierten Geldes zurückholen.
Siehe Pressemeldung des Landtags von Baden-Württemberg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit investment-vermittlungen.de haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld bzw. Tagesgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Festgeld-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält täglich weiterhin zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Opfer von unseriösen Festgeldangeboten im Internet geworden sind. Der Laie kann nur schwer einschätzen, ob ein Festgeldangebot seriös ist oder nicht, vor allem wenn ein Identitätsmissbrauch vorliegt.
Ein weiterer Anbieter, der jetzt in den Fokus der BaFin geraten ist, ist „investgurus.de“.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten auf der Website investgurus.de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie insbesondere die Vermittlung von Tages- und Festgeldanlagen anbieten.
investgurus.de wirbt auf seiner vermeintlichen Investmentseite mit den folgenden Worten:
„Willkommen bei Investguru: Ihr vertrauenswürdiger Partner für Vermögensverwaltung und Anlagenmanagement
Bei Investguru stehen wir für Exzellenz, Vertrauen und langfristige Partnerschaften. Seit unserer Gründung haben wir uns dem Ziel verschrieben, unseren Kunden dabei zu helfen, ihre finanziellen Ziele zu erreichen und ihr Vermögen zu schützen und zu vermehren.
Unsere Mission
Unsere Mission ist es, ein vertrauenswürdiger Partner für unsere Kunden zu sein, indem wir maßgeschneiderte Anlagestrategien entwickeln, die auf ihren individuellen Bedürfnissen, Zielen und Risikobereitschaft basieren. Wir streben danach, durch eine sorgfältige Analyse und eine disziplinierte Herangehensweise langfristigen Erfolg zu erzielen und das Vertrauen unserer Kunden zu stärken.“
“Die Zeit war nie günstiger, um in Festgeld zu investieren, denn wie Benjamin Franklin sagte: ‘Zeit ist Geld,’ und unser Festgeldangebot verwandelt Ihre Zeit in finanzielle Stabilität.”
Vermeintliche Sicherheit durch Einlagensicherung der Banken
Unseren Mandanten wurde zugesichert, dass das Festgeld bzw. Tagesgeld durch die gesetzliche Einlagensicherung der Banken abgesichert sei. Das Festgeld bzw. Tagesgeldkonto werde auf den Namen der Kunden geführt, auch investgurus.de habe keinen Zugriff auf das Konto.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Festgeld-Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt aus: „Auf der Plattform „investgurus.de“ findet sich sogar ein Impressum, mit einer Anschrift in München. Offensichtlich handelt es sich hier um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten einer anderen Fima. Ein Identitätsmissbrauch ist für einen Laien kaum zu erkennen. Recherchieren Sie daher immer, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt. Wenn eine Investmentfirma diese nicht nachweisen kann, handelt es sich um eine unseriöse Anlageplattform.“
Rechtsanwältin Nauschütz fügt hinzu: „Was viele nicht wissen: ein Festgeldkonto muss grundsätzlich immer persönlich eröffnet werden. Findet keine Legitimationsprüfung durch die Bank statt, ist dies ein untrügliches Zeichen für ein betrügerisches Festgeldangebot.“
„Festgeld-Betrug“ ist nach wie vor hoch aktuell
Wir haben bereits über zahlreiche Fälle von Festgeldbetrug berichtet, u.a.
zins-fox.com, Zinsvergleich24, armandia-finanz.de,CleverZins, Rolas Finanz AG, Klever Sparen, genfer-vw.com, SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllian z AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc..
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
In zahlreichen Fällen konnten wir bereits Gelder für unsere Mandanten sicherstellen. Hier ein weiteres Beispiel unserer Kanzlei:
Die renommierte auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C konnte erst kürzlich wieder einen großen Erfolg für ihre Mandanten vermelden.
Durch den Einsatz der Kanzlei plan C konnten zwei Männer im Alter von 46 und 33 Jahren in Hamburg festgenommen werden, die mutmaßliche Täter eines Anlagebetruges sind. Wir konnten für unsere Mandanten bereits einen großen Teil Ihres investierten Geldes zurückholen.
Siehe Pressemeldung des Landtags von Baden-Württemberg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit investgurus.de haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld bzw. Tagesgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfolg bei Festgeld-Betrug! investgurus.de/Investguru im Fokus der BaFin! Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Capital Ventures: BaFin warnt vor der Website capital-ventures.co! Anlagebetrug im großen Stil? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von Capital Ventures. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website capital-ventures.co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die Website ist inhaltlich identisch aufgebaut wie weitere Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat: barclaysag.com, stocket.net, broker-edge.co, finanzeno.com, bitinvesting8.com, equityexperts.pro, bybitprofit.io und qontigo.life.
„Optimieren Sie Ihr Trading mit Capital Ventures
Manche Broker erschweren Ihnen den Handel, unsere Priorität ist es, Ihre Strategien für Sie lohnend zu gestalten. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt, wenn Sie wachsen – dann wachsen auch wir.“
In Deutschland benötigen Finanzdienstleister einer Erlaubnis der BaFin. Einige Plattformen bieten ihre Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Dies ist auch bei capital-ventures.co der Fall.
Achtung! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, könnte ein Online-Trading-Betrug vorliegen!
Ob die Handelsplattform die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt, können Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit capital-ventures.co haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „capital-ventures.co“ erst kürzlich, am 26.02.2023, registriert wurde! Der Betreiber der Plattform bleibt anonym. Alle Zeichen stehen hier auf einen Anlagebetrug.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, führt dazu aus: „Es ist nicht verwunderlich, wenn die Betreiber von „capital-ventures.co“ und den ähnlichen Online-Trading-Plattformen ein großes Netzwerk an Krypto-Handelsplattformen gleichzeitig betreiben würden. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass professionelles Betrügernetzwerke meist sehr sehr viele Handelsplattformen betreiben. Bei einem unserer kürzlichen Erfolge gegen europaweit agierende Online-Broker betrieben die Täter über 250 Online-Handelsplattformen. Dann lohnt sich für die Täter der hohe Aufwand an Callcentern, Geldwäschern und IT-Abteilung, der mit einem solchen professionellen Anlagebetrug einhergeht. „
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, empfiehlt Anlegern, die Probleme mit ihrem Broker haben und möglicherweise Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und suchen Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt auf, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie manche denken. Denn Kryptowährungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden, sollten Sie sich diese Chance nicht entgehen lassen. Wenn wie kürzlich, durch unsere tatkräftige Unterstützung, ein großes Betrügernetzwerk aufgedeckt wird, sind sehr viele unserer Mandanten betroffen, die auf eine Rückzahlung ihres Geldes hoffen dürfen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit capital-ventures.co haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Capital Ventures: BaFin warnt vor der Website capital-ventures.co! Anlagebetrug im großen Stil? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit RIDGE Deutschland: BaFin warnt vor ridge.de! Verdacht auf Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Es besteht keinerlei Zusammenhang mit den in Hamburg ansässigen Gesellschaften Ridge Capital GmbH, Ridge Holding GmbH und Ridge Invest GmbH.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Dabei wirbt es mit einer angeblichen BaFin-Regulierung.
Wirbt ein Unternehmen mit einer BaFin-Regulierung, obwohl diese nicht vorhanden ist, sollten Sie hellhörig werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit liegt ein Online-Trading-Betrug vor.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit ridge.de und erhalten Sie keine Auszahlung?
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, führt dazu aus: „Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass professionelles Betrügernetzwerke meist sehr sehr viele Handelsplattformen betreiben. Bei einem unserer kürzlichen Erfolge gegen europaweit agierende Online-Broker betrieben die Täter über 250 Online-Handelsplattformen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden, sollten Sie sich diese Chance nicht entgehen lassen. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen. Wenn wie kürzlich, durch unsere tatkräftige Unterstützung, ein großes Betrügernetzwerk aufgedeckt wird, sind sehr viele unserer Mandanten betroffen, die auf eine Rückzahlung ihres Geldes hoffen dürfen .“
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ridge.de haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einem persönlichen Gespräch in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit RIDGE Deutschland: BaFin warnt vor ridge.de! Verdacht auf Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Luxemburgische Aufsicht cssf warnt vor Paper Bids – Anlagebetrug? So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Investitionen im Online-Trading-Bereich bieten große Chancen, bergen aber auch hohe Risiken, besonders wenn es sich um betrügerische Plattformen handelt.
Nun hat die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde „Die Commission de Surveillance du Secteur Financier“ (cssf) eine Warnung gegen Paper Bids (www.paperbids.com) ausgesprochen.
Die Gesellschaft wird nicht von der cssf überwacht und verfügt nicht über die erforderlichen Genehmigungen, um Wertpapier- oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus zu erbringen.
Wenn eine etablierte und anerkannte Regulierungsbehörde wie die cssf eine solche Warnmeldung veröffentlicht, sollten bei den Anlegern alle Alarmglocken schrillen. Besondere Vorsicht sollte geboten sein.
Auffällig ist bereits, dass kein rechtsgültiges Impressums auf der Online-Handelsplattform www.paperbids.com angegeben ist. Das Impressum muss Angaben zum Anbieter, wie Firmenname, Adresse, Kontaktdaten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registergericht beinhalten.
Zudem verfügt Paper Bids über keine Lizenz einer anerkannten Regulierungsbehörde wie die cssf. Dies bedeutet, dass die Plattform nicht den erforderlichen Standards und Sicherheitsanforderungen entspricht, die zum Schutz der Anleger notwendig sind. Finanzdienstleister, insbesondere im Online-Trading-Bereich, sind verpflichtet, eine solche Lizenz zu besitzen.
Zudem berichten uns Mandanten, dass sie Probleme bei Auszahlungen von Paper Bids haben.
Ein weiteres Warnsignal ist, wenn die Handelsplattform Druck aufbaut, zur Erlangung weiterer Einzahlungen. Auch wenn Auszahlungen angeblich nur bei Zahlung von weiteren Investitionen und Steuern, Gebühren, Kautionen etc. erfolgen, sollte höchste Vorsicht geboten sein!
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen. Erst letztens konnten wir wieder für unsere Mandanten Geld von betrügerischen Online-Brokern zurückholen.“
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Paper Bids haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Luxemburgische Aufsicht cssf warnt vor Paper Bids – Anlagebetrug? So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post BaFin warnt vor Hodl Options Global, hodloptionglobal.com, globalsurestasset.com, globpromal.com, larkproglobe.com appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 13.07.2024 vor Angeboten auf der Website hodloptionglobal.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die Hodl Options Global dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Auf der Handelsplattform wird ein Bild geteilt, welches den Eindruck erweckt, das Unternehmen sei von der deutschen Finanzaufsicht lizensiert.
Bei der dargestellten „Lizenz“ handelt es sich um ein Phantasiedokument. Hodl Options Global hat keine Erlaubnis der BaFin.
Dem Betreiber von hodloptionglobal.com wurden laut BaFin weitere Websites zugeordnet, die ebenfalls die oben gezeigte, fiktive Lizenz verwenden. Dazu gehören laut BaFin:
Auch auf diesen Websites werden nach Aussage der BaFin ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.
Die Inhalte der von hodloptionglobal.com betriebenen Webseite und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie die Obigen, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Achtung! Besitzt eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht, ist dies in der Regel ein Indiz für einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam).
Am besten prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet immer, ob das Unternehmen bzw. die Online Trading Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt:
Zur Unternehmenssuche der BaFin
An die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C wenden sich verunsicherte Anleger, die die zugesagte Auszahlung ihres vermeintlichen Gewinnes nicht bekommen. Es gibt Hoffnung, das investierte Geld zurück zu erhalten.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, führt dazu aus: „Es ist nicht verwunderlich, wenn die Betreiber von Hodl Options Global ein großes Netzwerk an Krypto-Handelsplattformen gelichzeitig betreiben würden. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass professionelles Betrügernetzwerke meist sehr sehr viele Handelsplattformen betreiben. Bei einem unserer kürzlichen Erfolge gegen europaweit agierende Online-Broker betrieben die Täter über 250 Online-Handelsplattformen. Dann lohnt sich für die Täter der hohe Aufwand an Callcentern, Geldwäschern und IT-Abteilung, der mit einem solchen professionellen Anlagebetrug einhergeht. „
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, empfiehlt Anlegern, die Probleme mit ihrem Broker haben und möglicherweise Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und suchen Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt auf, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie manche denken. Denn Kryptowährungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden, sollten Sie sich diese Chance nicht entgehen lassen. Wenn wie kürzlich, durch unsere tatkräftige Unterstützung, ein großes Betrügernetzwerk aufgedeckt wird, sind sehr viele unserer Mandanten betroffen, die auf eine Rückzahlung ihres Geldes hoffen dürfen .“
Wenn Sie Probleme mit hodloptionglobal.com, globalsurestasset.com, globpromal.com, larkproglobe.com, ledgerinkmtk.com, paragloin.com, wealthprofittr.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, stehen wir Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post BaFin warnt vor Hodl Options Global, hodloptionglobal.com, globalsurestasset.com, globpromal.com, larkproglobe.com appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit teagolden.com: BaFin ermittelt gegen Teagolden! Neuer Anlage-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In den letzten Jahren hat Online-Trading mit Kryptowährungen einen wahren Boom erlebt. Mit der steigenden Beliebtheit sind jedoch auch die Risiken gewachsen, insbesondere in Form von betrügerischen Brokern. Für den Laien sind oftmals seriöse Plattformen von betrügerischen Plattformen nicht zu unterscheiden.
Auch die angebliche Online-Trading-Plattform teagolden.com steht nun im Fokus der Finanzaufsicht BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der Teagolden. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website teagolden.com Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Dabei bewirbt sich teagolden.com als
„Die weltweit führende Handelsplattform für digitale Vermögenswerte
Bieten Sie Millionen von Benutzern in mehr als 130 Ländern auf der ganzen Welt sichere und zuverlässige Handels- und Vermögensverwaltungsdienste für digitale Vermögenswerte“.
In der deutschen Übersetzung sind bereits die Rechtschreibfehler auffällig.
Laut BaFin besitzt teagolden.com aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bietet solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben.
Achtung! Besitzt ein Online-Trading-Broker nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so kann ein Anlagebetrug vorliegen!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit der Auszahlung ihrer angeblichen Gewinne von teagolden.comhaben: „Auffällig ist, dass die Domain „teagolden.com“ kein Impressum besitzt. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt. Auch wurde die Domain auf einen Anonymisierungsdienst registriert. Das sind immer alarmierende Zeichen. Prüfen Sie daher immer vor einer Anlageentscheidung, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt Anlegern, die befürchten, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein:
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen. Erst letztens konnten wir wieder für unsere Mandanten Geld von betrügerischen Online-Brokern zurückholen.“
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit teagolden.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit teagolden.com: BaFin ermittelt gegen Teagolden! Neuer Anlage-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit Defi-tradexpert.com: BaFin ermittelt gegen Defi-Tradexpert! Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor der Website defi-tradexpert.com. Über die Website betreibt die Defi-Tradexpert ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Gegen die Betreiber wurden Ermittlungen aufgenommen.
Der BaFin liegen Hinweise vor, dass die Betreiber über Messengerdienste gezielt deutsche Anlegerinnen und Anleger anschreiben und dazu bewegen, über ihre Website in Kryptowährungen zu investieren.
Laut BaFin besitzt die defi-tradexpert keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Achtung: immer wenn eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt, sollten die Alarmglocken schrillen. Sie könnten Opfer eines Online-Trading-Betruges (Scam) geworden sein!
Die BaFin rät: Seien Sie daher misstrauisch, wenn unbekannte Kontakte Ihnen über Messengerdienste Anlageangebote schicken.
Unsere Tipps
wenn Sie auf Messengerdiensten wie What’s App, Facebook Messenger, Signal o.ä. von Fremden kontaktiert werden und Ihnen angeboten wird, in Kryptowährungen zu investieren:
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit defi-tradexpert.com und keine Auszahlung erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit defi-tradexpert.com haben. Wir haben herausgefunden, dass die Domain „defi-tradexpert.com“ erst vor kurzem, am 04.01.2024, registriert wurde. Von einer langjährigen Erafhrung kann daher nicht die Rede sein. Auch die Art der Kontaktaufnahme über soziale Messengerdienste ist für einen seriösen Broker ungewöhnlich. Seien Sie immer skeptisch bei einer unerbetenen Kontaktaufnahme von Fremden. Es überrascht mich daher nicht, dass die Krypto-Trading-Plattform keine Erlaubnis der BaFin besitzt.“
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen. Erst letztens konnten wir wieder für unsere Mandanten Geld von betrügerischen Online-Brokern zurückholen.“
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit defi-tradexpert.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit Defi-tradexpert.com: BaFin ermittelt gegen Defi-Tradexpert! Krypto-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Aphelium Trade – Verdacht auf Betrug erhärtet sich – so erhalten unsere Mandanten ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C hat bereits über die Erfahrungen ihrer Mandanten mit Aphelium Trade berichtet.
Hier zum Bericht der Kanzlei plan C
Auch die Finanzaufsicht BaFin warnte am 28.05.2024 vor Angeboten auf der Website apheliumtrade.com (jetzt erreichbar unter: https://trading.aphelium-trade.com). Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Aphelium Trade gibt vor, in Großbritannien durch die FCA (Financial Conduct Authority), in Zypern durch die CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) und in Deutschland durch die BaFin autorisiert zu sein. Dies trifft laut BaFin nicht zu. In diesem Zusammenhang liegt nach Stellungnahme der BaFin teilweise ein Identitätsmissbrauch zulasten britischer Unternehmen vor.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, teilt mit, dass sie tagtäglich weitere Anfragen von geschädigten Aphelium Anlegern erhält und mittlerweile für zahlreiche Anleger tätig ist. Der Schaden der von der Kanzlei vertretenen Anleger geht mittlerweile in die Hunderttausende.
In den meisten Fällen wurden die Mandanten von der vermeintlichen Brokerin „Emilia Stockman“ zu immer weiteren Geldüberweisungen animiert.
Übernommen hat dann ein Herr „Edelmann“ oder Herr „Eggemann“, angeblich der Chef von Frau Stockman „Head of Finance department“.
In allen Fällen haben die Mandanten ihre Personalausweise an die Täter übermittelt und die Täter nahmen Zugriff auf die Computer unserer Mandanten durch eineFernwartungssoftware wie AnyDesk etc., angeblich um die Kunden zu unterstützen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät: „Ein solcher Fernwartungszugriff ist mit einem hohen Risiko verbunden. In vielen Fällen laden die Täter Trojaner auf die Computer der Kunden und können so ihre Daten ausspähen. Hier sollten von den Geschädigten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um einen Identitätsdiebstahl bzw. Missbrauch zu verhindern und um sich nicht dem Risiko einer möglichen Beteiligung an einer Geldwäsche auszusetzen. Das Gute ist aber: die Täter hinterlassen damit Spuren: Die AnyDesk-Zugriffe können protokolliert und die verwendeten AnyDesk-ID recherchiert werden. Eine Datenauskunft bei AnyDesk kann direkt zu den Tätern führen. Hier ist schnelles Handeln gefragt.“
Wir empfehlen Ihnen, zunächst alle Informationen bzgl. der Online-Trading-Plattform zu sichern, d.h. machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, Ihrem Trading-Konto – und Verlauf, dem Chat-Verlauf und sichern Sie alle Kontaktdaten Ihrer Berater. Je mehr Beweise Sie gesichert haben, desto besser können Sie Ihre Ansprüche belegen und desto größer ist die Chance, Ihre Investitionen wiederzuerhalten.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Aphelium Trade haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Erfahrungen mit FinInsider: BaFin warnt vor fininsider.ai – Online-Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im digitalen Zeitalter finden Finanzgeschäfte heutzutage vermehrt online statt. Die Popularität von Online-Trading-Plattformen hat dazu geführt, dass neue Plattformen wie Pilze aus dem Boden schießen. Aber nicht alle sind seriös. Wie kann der Laie seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden? Heute steht die Handelsplattform fininsider.ai im Fokus der Finanzaufsicht BaFin.
Es gibt laut BaFin Hinweise darauf, dass FinInsider sich weiterer Unternehmen bediene, um neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Diese locken laut BaFin zunächst mit dem Angebot von Online-Trading-Kursen. Interessierte würden dann ungefragt an FinInsider weitervermittelt. FinInsider bietet nach Ansicht der BaFin keine Online-Schulungen, sondern unerlaubt Finanzdienstleistungen an.
In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Laut BaFin besitzt FinInsider aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen:
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat bekannt gegeben, dass nach jahrelangen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm und der Zentralstelle Cybercrime Bayern in einer gemeinsamen Aktion mit den Behörden Costa Ricas und unter Beteiligung des Bundeskriminalamts ein 40-jähriger Tatverdächtiger in Puntarenas festgenommen werden konnte und Vermögenswerte in siebenstelliger Höhe gesichert wurden, darunter Immobilien und Kryptowährungen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge außereuropäisch möglich sind. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollten und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen.“
Wir empfehlen Ihnen, zunächst alle Informationen bzgl. der Online-Trading-Plattform zu sichern, d.h. machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, Ihrem Trading-Konto – und Verlauf, dem Chat-Verlauf und sichern Sie alle Kontaktdaten Ihrer Berater. Je mehr Beweise Sie gesichert haben, desto besser können Sie Ihre Ansprüche belegen und desto größer ist die Chance, Ihre Investitionen wiederzuerhalten.
Die Rechtsanwältin empfiehlt Opfern von Trading Betrug: „Geschädigte Anleger sollten überprüfen lassen, ob auch ihre Trading-Plattform von solchen Ermittlungserfolgen betroffen ist. In diesem Fall sollten Sie ihren Schaden rechtzeitig geltend zu machen und sich von einem spezialisierten Anwalt vertreten lassen, um von den Erfolgen zu profitieren. Dieser Fall zeigt wieder, dass es sich lohnt, gegen die Betrüger vorzugehen. Je früher, desto besser.“
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit FinInsider haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Erneuter Erfolg bei Festgeld-Betrug! Rolas Finanz AG im Fokus der BaFin! Handeln Sie schnell appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Festgeld-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält täglich weiterhin zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Opfer von unseriösen Festgeldangeboten im Internet geworden sind. Der Laie kann nur schwer einschätzen, ob ein Festgeldangebot seriös ist oder nicht, vor allem wenn ein Identitätsmissbrauch vorliegt.
Ein weiterer Anbieter, der jetzt in den Fokus der BaFin geraten ist, ist „rolas-finanz.de“.
Das Unternehmen, das angeblich in München ansässig ist, bietet auf seiner Website rolas-finanz.de laut BaFin ohne Erlaubnis Festgeldkonten und Finanzdienstleistungen an.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Festgeld-Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, rät: „Wenn keine Erlaubnis der BaFin vorliegt, handelt es sich um eine unseriöse Anlageplattform. Was viele nicht wissen: ein Festgeldkonto müssen Sie grundsätzlich immer persönlich eröffnen, auch bei Konten im europäischen Ausland. Findet keine Legitimationsprüfung durch die Partnerbank statt, ist dies ein untrügliches Zeichen für ein betrügerisches Festgeldangebot.“
Wir haben bereits über zahlreiche Fälle von Festgeldbetrug berichtet, u.a.
zins-fox.com, Zinsvergleich24, armandia-finanz.de,CleverZins, Klever Sparen, genfer-vw.com, SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllian z AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc..
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
In zahlreichen Fällen konnten wir bereits Gelder für unsere Mandanten sicherstellen.
Die renommierte auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C konnte erst kürzlich wieder einen großen Erfolg für ihre Mandanten vermelden.
Durch den Einsatz der Kanzlei plan C konnten zwei Männer im Alter von 46 und 33 Jahren in Hamburg festgenommen werden, die mutmaßliche Täter eines Anlagebetruges sind. Wir konnten für unsere Mandanten bereits einen großen Teil Ihres investierten Geldes zurückholen.
Siehe Pressemeldung des Landtags von Baden-Württemberg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit rolas-finanz.de haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und
erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Shares Hub: BaFin warnt vor der Website shares-hub.com – unsere Erfahrungen mit der Auszahlung! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>shares-hub.com wirbt mit den folgenden gut klingenden Worten:
„Erhalten Sie Zugang zu den beliebtesten Finanzmärkten und profitieren Sie von unseren erstklassigen Dienstleistungen. Handeln Sie in einer sicheren, einfachen und schnellen Handelsumgebung und nutzen Sie die Märkte weltweit.“
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit shares-hub.com und erhalten Sie keine Auszahlung?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von shares-hub.com erhalten haben und hat über shares-hub.com folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain shares-hub.com erst am 28.03.2024 registriert wurde. Der vermeintliche Broker existiert noch nicht lange. Von einer langjährigen Erfahrung kann nicht die Rede sein. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter dem Anonymisierungsdienst Namecheap Inc.. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und legt seine Kontaktdaten offen“.
Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Es konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert werden, darunter Immobilien und Kryptowährungen. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge außereuropäisch möglich sind. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollten und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen.“
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit shares-hub.com haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Shares Hub: BaFin warnt vor der Website shares-hub.com – unsere Erfahrungen mit der Auszahlung! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit baincapitaleu.com: BaFin warnt! So erhalten Sie die Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der Betreiber der Website tritt lediglich unter der Bezeichnung BainCapitalEU auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt keine vollständige Geschäftsanschrift an, sondern nennt nur London, Vereinigtes Königreich, als Unternehmenssitz.
In letzter Zeit sind bereits einige Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin ebenfalls gewarnt hat. In allen Fällen beginnt die Präsentation auf den Websites mit folgendem Satz: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“.
Hier die vorherige Warnung der BaFin
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Achtung! Besitzt eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht, ist dies in der Regel ein Indiz für einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam).
Haben Sie keine Auszahlung von BainCapitalEU erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von baincapitaleu.com erhalten haben und hat über baincapitaleu.com folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain baincapitaleu.com erst am 30.05.2023 registriert wurde. Der vermeintliche Broker existiert noch nicht lange. Von einer langjährigen Erfahrung kann nicht die Rede sein. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter einem Anonymisierungsdienst. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und legt seine Kontaktdaten offen“.
Die Kanzlei plan C kann aktuell gegen Anlagebetrüger einen großartigen Ermittlungserfolg für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ mit Bezug zu betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit baincapitaleu.com haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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The post Erfahrungen mit baincapitaleu.com: BaFin warnt! So erhalten Sie die Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit oranusfx.com? BaFin warnt vor OranusFX! Ein neuer Krypto Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im digitalen Zeitalter finden Finanzgeschäfte vermehrt online statt. Die Popularität von Online-Trading-Plattformen hat dazu geführt, dass neue Plattformen wie Pilze aus dem Boden schießen. Aber nicht alle sind seriös. Wie kann der Laie seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden? Heute steht die Handelsplattform oranusfx.com im Fokus der Finanzaufsicht BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von OranusFX. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website oranusfx.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits Anleger, die Schwierigkeiten haben, von OranusFX ihre Gelder zurück zu erhalten. Die Rechtsanwältin führt hierzu aus: „Zwar wirkt die Handelsplattform auf den ersten Blick professionell. Aber es fällt gleich auf, dass ein Impressum fehlt. Zusammen mit der fehlenden Zulassung der BaFin und den negativen Erfahrungen der Anleger stellt sich die Frage, ob es sich um einen serösen Broker handelt“.
Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform und speichern Sie die Walletadressen. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Blockchainnachverfolgung lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.
Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Es konnten Vermögenswerte in Millionenhöhe gesichert werden, darunter Immobilien und Kryptowährungen. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge außereuropäisch möglich sind. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollten und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen.“
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit OranusFX haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einem persönlichen Gespräch in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Krypto-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit oranusfx.com? BaFin warnt vor OranusFX! Ein neuer Krypto Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfolg für aifmd – Geschädigte! Kredite über Auxmoney? So kommen Sie aus den Krediten heraus appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die renommierte und auf Online-Trading und Krypto-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits erfolgreich zahlreiche Mandanten, die bei aifmd.xyz und aifmd.info investiert haben.
Die BaFin hatte bereits am 26. Februar 2024 vor den Handelsplattformen aifmd.info und aifmd.xyz gewarnt.
hier zur weiteren Warnung der BaFin
Auch wir haben bereits über aifmd berichtet:
aifmd – Anzeichen auf Betrug verdichten sich – so erhalten Sie Ihr Geld zurück
Anlagebetrug durch aifmd – BaFin warnt
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie aifmd, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt zahlreiche Anleger, die bei aifmd investiert haben und in deren Namen von den Tätern Kredite abgeschlossen wurden. In den meisten Fällen erfolgte eine Kreditaufnahme über auxmoney. Rechtsanwältin Tanja Nauschütz führt hierzu aus: „Hier ist auffällig, dass den Anlegern meist überhaupt nicht bewusst ist, dass Kredite in ihrem Namen abgeschlossen werden. Die Mandanten, die wir vertreten, wurden vorsätzlich in die Irre geführt. Wenn sie dann erfahren, dass die Täter Kredite für sie aufgenommen haben und sie über Jahre zur Rückzahlung verpflichtet sind, fallen sie aus allen Wolken.“
Zahlreiche der von der Kanzlei plan C vertretenen Anleger können jetzt erleichtert aufatmen: die Kanzlei plan C hat für zahlreiche Anleger erreicht, dass sie aus der abgeschlossenen Kreditverträgen gegenüber den Banken herauskommen und nicht jahrelang die für sie abgeschlossenen Kredite zurückzahlen müssen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät Opfern von Anlagebetrug: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt für Anlagebetrug. Nur durch ein schnelles Handeln kann der Schaden für Sie abgewendet werden. Es bestehen gute Voraussetzungen, dass Sie aus der Kreditverträgen herauskommen. „
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit aifmd haben, ohne Ihr Wissen ein Kredit oder Darlehen abgeschlossen wurde oder Sie Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Ebenfalls prüfen wir etwaige Kreditverrträge und verhandeln für Sie mit den Banken.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 24 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfolg für aifmd – Geschädigte! Kredite über Auxmoney? So kommen Sie aus den Krediten heraus appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Anlagebetrug durch coincapitals.net? BaFin warnt vor CoinCapit – Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von CoinCapit. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf der Website coincapitals.net ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
In letzter Zeit sind einige Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin ebenfalls gewarnt hat. In allen Fällen beginnt die Präsentation auf den Websites mit folgendem Satz: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Hier die Warnmeldung der BaFin
Achtung! Besitzt eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht, ist dies in der Regel ein Indiz für einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam).
Am besten prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet immer, ob das Unternehmen bzw. die Online Trading Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt:
Zur Unternehmenssuche der BaFin
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von coincapitals.net erhalten haben und hat über coincapitals.net folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain coincapitals.net erst am 10.05.2024 registriert wurde. Der vermeintliche Broker existiert erst seit 1,5 Monaten! Von einer langjährigen Erfahrung kann nicht die Rede sein. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter dem Anonymisierungsdienst NameSilo. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und legt seine Kontaktdaten offen“.
An die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C wenden sich verunsicherte Anleger, die die zugesagte Auszahlung ihres vermeintlichen Gewinnes von coincapitals.net nicht bekommen. Es gibt Hoffnung, das investierte Geld zurück zu erhalten.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C empfiehlt Anlegern, die Probleme mit ihrem Broker haben und möglicherweise Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und suchen Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwaltauf, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie manche denken. Denn Kryptowährungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden, sollten Sie sich diese Chance nicht entgehen lassen. Wenn wie kürzlich, durch unsere tatkräftige Unterstützung, ein großes Betrügernetzwerk aufgedeckt wird, sind sehr viele unserer Mandanten betroffen, die auf eine Rückzahlung ihres Geldes hoffen dürfen .“
Wenn Sie Probleme mit coincapitals.net haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, stehen wir Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 26.06.2024 vor Angeboten von Genesis Capitals. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf der Website genesis-capitals.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Es wird behauptet, Betreiberin sei die MMS Singular LTD mit Geschäftssitz in London, Vereinigtes Königreich. Dieses Unternehmen wurde jedoch bereits im Juni 2023 aus dem britischen Handelsregister gelöscht.
In letzter Zeit sind bereits einige Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin ebenfalls gewarnt hat. In allen Fällen beginnt die Präsentation auf den Websites mit folgendem Satz: „Optimieren Sie Ihr Trading mit [Name der Website]“.
Alle Plattformen nutzen auf der Startseite den gleichen Slogan, nur mit jeweils unterschiedlicher Unternehmensbezeichnung.
Auch weiter unten auf den Websites nutzen alle Betreiber laut BaFin dieselben Texte, Bilder und Designelemente, wie hier im Content-Bereich „Ein Konto für alle Märkte“:
Dabei handelt es sich laut BaFin um folgende Handelsplattformen:
Vor folgenden identischen Websites warnt die BaFin:
Laut BaFin besitzen genesis-capitals.com sowie die obigen Plattformen keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach KWG. In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige und die in der Liste genannten, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben.
Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so ist dies immer ein starkes Indiz für einen Anlagebetrug!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der renommierten Anlegerschutzkanzlei plan C vertritt einige Anleger, die von der Plattform keine Auszahlung erhalten: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „genesis-capitals.com“ erst am 24.05.2024 registriert wurde, unter dem Anonymisierungsdienst Namecheap. Die Seite kann die behauptete Erfahrung nicht vorweisen. Ein seriöser Betreiber braucht sich nicht zu verstecken und besitzt die Erlaubnis der BaFin. Dies sind eindeutige Alarmzeichen. Prüfen Sie immer vor einer Anlageentscheidung, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt.“
Ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät Anlegern, wenn sie den Verdacht haben, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein:
„Sie sollten möglichst schnell handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug beauftragen, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Kryptonachverfolgung konnten wir die Täter schon oftmals identifizieren.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit genesis-capitals.com haben oder Opfer einer betrügerischen Handelsplattform geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Darüber hinaus melden wir für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte wie eine Strafanzeige ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Ermittlungsbehörden sowie unserem IT-Spezialisten-Team zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere im Bereich Online-Trading Betrug mit Kryptowährungen, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugsangelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Erfahrungen mit tether-invest.com: BaFin ermittelt gegen Tether-Invest Corporation, Berlin – Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading-Plattformen im Internet versprechen schnelle Gewinne für Jedermann. Aber nicht alle halten, was sie versprechen. Für einen Laien sind seriöse Plattformen von betrügerischen Brokern oftmals kaum zu unterscheiden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 25.06.2024 vor der Website tether-invest.com. Über die Website betreibt die angeblich in Berlin ansässige Tether-Invest Corporation ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Sie bietet dort Anlagen in Kryptowährungen, Aktien, Rohstoffen und Indizes sowie Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) an.
Tether-Invest beschreibt sich auf seiner Online-Handelsplattform als „preisgerkönter Makler.“
„In den letzten 25 Jahren haben wir uns einen hervorragenden Ruf für unsere preisgekrönten Plattformen*, innovativen Handelsschulungen und transparenten Preise aufgebaut.“
„Tether-Invest Trade ist ein Finanzdienstleister, der Händlern aus fast der ganzen Welt eine Auswahl von mehr als hundert Finanzanlagen als CFDs anbietet. Dank unserer intuitiven Handelsplattform erhalten Sie über Ihren Desktop, Ihr Smartphone oder Ihr Tablet Zugang zum aufregendsten und volatilsten Börsenmarkt der Welt. Auf diese Weise können Sie Ihr persönliches Handelsportfolio verwalten und gleichzeitig die sofortige Handelsausführung mit einem Klick genießen – und das alles über eine einzige intelligente Dashboard-Anzeige.
Während unser Ziel darin besteht, Kunden dabei zu helfen, das Beste aus dem Online-Handel herauszuholen, auf Liquidität zuzugreifen und Risiken effektiv zu verwalten, ermöglichen uns umfassendes Fachwissen, modernste Technologie und ein beispielloses Netzwerk, ein unvergessliches Handelserlebnis zu bieten.“
Laut BaFin besitzt Tether-Invest aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach KWG. In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben.
Achtung! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so ist dies immer ein starkes Indiz für einen Online-Trading-Betrug!
Negative Erfahrungen mit tether-invest.com? Erhalten Sie keine Rückzahlung?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertritt einige Anleger, die von tether-invest.com keine Auszahlung erhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „tether-invest.com“ erst am 22.01.2024, also erst dieses Jahr, registriert wurde. Die Registrierung erfolgte über den Anonymisierungsdienst, Namecheap. Hier ist schon der erste Widerspruch erkennbar: eine 25-jährige Erfahrung kann schon nicht vorliegen. Immer wenn sich der Betreiber nicht offenlegt, sollte man hellhörig werden. Bei den angegebenen Adressen in Berlin und Österreich scheint es sich um Briefkastenanschriften zu handeln. Hat eine Plattform keine Erlaubnis der BaFin, ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie unseriös ist.“
nformationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Die Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät Anlegern, wenn sie den Verdacht haben, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein:
„Sie sollten möglichst schnell handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug beauftragen, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Kryptonachverfolgung konnten wir die Täter schon oftmals identifizieren.“
Die Kanzlei plan C kann aktuell gegen Anlagebetrüger einen großartigen Ermittlungserfolg für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ mit Bezug zu betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit tether-invest.com haben oder Opfer einer betrügerischen Handelsplattform geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Ermittlungsbehörden sowie unserem IT-Spezialisten-Team zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere im Bereich Online-Trading Betrug mit Kryptowährungen, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugsangelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Website activtrades.live! Verdacht auf Anlagebetrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading-Plattformen versprechen eine einfache Handhabung und schnelle Gewinne. Aber nicht alle halten, was sie versprechen. Für den unerfahrenen Anleger sind seriöse Plattformen von betrügerischen Brokern oftmals kaum zu unterscheiden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor der Website activtrades.live. Nach ihren Erkenntnissen bietet die ActivTrades GmbH darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber der Website nennt dort Geschäftsadressen in London, Vereinigtes Königreich, und Düsseldorf. Darüber hinaus gibt er eine BaFin-ID an. Sowohl die Düsseldorfer Anschrift als auch die BaFin-ID sind laut BaFin allerdings dem bei der BaFin lizenzierten Wertpapierinstitut Pepperstone GmbH zuzuordnen. Das Institut steht laut BaFin in keinerlei Verbindung zu der ActivTrades GmbH bzw. der Website activtrades.live. Es liegt laut BaFin ein Identitätsmissbrauch zulasten der Pepperstone GmbH vor.
Es fällt zudem auf, dass die Website activtrades.live nahezu identisch ist mit der inzwischen gelöschten Website pepperstone.vip, vor der die BaFin bereits am 21. Mai 2024 gewarnt hat.
Die BaFin weist darüber hinaus darauf hin, dass nach ihrem Kenntnisstand auch die ActivTrades Europe S.A., mit Sitz in Luxemburg, und Activtrades Plc, mit Sitz in London, in keinerlei Beziehung zu der ActivTrades GmbH bzw.dem von ihr unterbreiteten Angebot stehen. Es dürfte sich laut BaFin um einen Identitätsdiebstahl zulasten der beiden genannten Unternehmen handeln.
Laut BaFin besitzt activtrades.live keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach KWG. In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben
Verdacht des Identitätsdiebstahls und Anlagebetruges!
Seien Sie vorsichtig: Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so ist dies immer ein starkes Indiz für einen Anlagebetrug (scam)!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertritt einige Anleger, die auf von der Plattform „activtrades.live“ keine Auszahlung erhalten: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „activtrades.live“ erst am 14.05.2025 registriert wurde, unter dem Anonymisierungsdienst Name Silo. Die Plattform existiert also erst seit kurzem und der Betreiber legt sich nicht offen. Vertrauen Sie nicht auf das angegebene Impressum und die angeblichen Lizenzierungen. Ein Identitätsmissbrauch ist für einen Laien nicht leicht erkennbar. Prüfen Sie daher immer vor einer Anlageentscheidung, ob die Erlaubnis der BaFin wirklich vorliegt.“
Ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Die Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt Anlegern, wenn sie den Verdacht haben, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein:
„Sie sollten möglichst schnell handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug beauftragen, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Kryptonachverfolgung konnten wir die Täter schon oftmals identifizieren.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit activtrades.live haben oder Opfer einer betrügerischen Handelsplattform geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Ermittlungsbehörden sowie unserem IT-Spezialisten-Team zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere im Bereich Online-Trading Betrug mit Kryptowährungen, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugsangelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post tonarix, tgxai, tatoro, oilbitoro, finvexor, firstaibankx, brinkxbankx, bgx, profitrono, cashmaxa, fintrixo im Fokus appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Tonarix.ai bewirbt unter verschiedenen Namen auf mehreren Websites eine neue Technologie, die künstliche Intelligenz nutzt, um den Handel mit Kryptowährungen zu erleichtern. Dabei handelt es sich konkret um folgende Websites:
tgxai.com – tatoro.ai – oilbitoro.ai – finvexor.com – firstaibankx.com – brinkxbankx.com – bgx.ai – profitrono.com – cashmaxa.com – fintrixo.com
Die Werbung von tonarix.ai und den verbundenen Krypto-Plattformen lautet folgendermaßen:
„TONARIX AI macht den Handel für Anfänger einfach. Unsere vollautomatische Plattform nutzt modernste KI-Technologie, um in Ihrem Namen profitable Geschäfte auszuführen. Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie es zu TONARIX AI erledigen die Arbeit für Sie, ohne dass vorherige Handelskenntnisse erforderlich sind. Melden Sie sich jetzt an und beginnen Sie mühelos Ihre Handelsreise.“
Hier die Warnmeldung der BaFin
Die Inhalte der von Tonarix.ai betriebenen Webseite und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie die Obige, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Achtung! Besitzt eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht, ist dies in der Regel ein Indiz für einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam).
Am besten prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet immer, ob das Unternehmen bzw. die Online Trading Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt:
Zur Unternehmenssuche der BaFin
Keine Auszahlung bei Tonarix AI und den Partner-Krypto-Handelsplattformen?
An die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C wenden sich verunsicherte Anleger, die die zugesagte Auszahlung ihres vermeintlichen Gewinnes nicht bekommen. Es gibt Hoffnung, das investierte Geld zurück zu erhalten.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, führt dazu aus: „Es ist nicht verwunderlich, dass TONARIX AI laut BaFin ein großes Netzwerk an Krypto-Handelsplattformen betreibt. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass professionelles Betrügernetzwerke meist sehr sehr viele Handelsplattformen betreiben. Bei einem unserer kürzlichen Erfolge gegen europaweit agierende Online-Broker betrieben die Täter über 250 Online-Handelsplattformen. Dann lohnt sich für die Täter der hohe Aufwand an Callcentern, Geldwäschern und IT-Abteilung, der mit einem solchen professionellen Anlagebetrug einhergeht. „
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, empfiehlt Anlegern, die Probleme mit ihrem Broker haben und möglicherweise Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und suchen Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt auf, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie manche denken. Denn Kryptowährungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden, sollten Sie sich diese Chance nicht entgehen lassen. Wenn wie kürzlich, durch unsere tatkräftige Unterstützung, ein großes Betrügernetzwerk aufgedeckt wird, sind sehr viele unserer Mandanten betroffen, die auf eine Rückzahlung ihres Geldes hoffen dürfen .“
Wenn Sie Probleme mit Tonarix AI haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, stehen wir Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post tonarix, tgxai, tatoro, oilbitoro, finvexor, firstaibankx, brinkxbankx, bgx, profitrono, cashmaxa, fintrixo im Fokus appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post LightStocksFX bzw. LSFX: BaFin warnt vor Website lightstocksfx.com! Verdacht auf Online-Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 13.06.2024 vor Angeboten von LightStocksFX. Es besteht laut BaFin der Verdacht, dass die Betreiberin der Website lightstocksfx.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die Betreiberin tritt zudem unter dem Namen LSFX auf und behauptet, in Irland, Großbritannien und auf St. Vincent und die Grenadinen reguliert zu sein. Dies trifft laut BaFin nicht zu.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
LightStocksFX bewirbt sich auf seiner Plattform mit den folgenden vielversprechenden Worten:
„Seit 2005 stehen unsere Kunden an erster Stelle
Seit mehr als 15 Jahren unterstützen wir unsere Kunden dabei, die Kontrolle über ihr finanzielles Leben zu übernehmen.
Bei LightStocksFx stand der Kunde immer an erster Stelle. Wir sind bestrebt, Privatpersonen und institutionellen Anlegern eine effiziente, bequeme und umfassende Erfahrung im Online-Handel zu bieten. Das Kernmanagementteam der Gruppe verfügt insgesamt über mehr als 30 Jahre Erfahrung im Finanzdienstleistungssektor. Ausgestattet mit modernster Technologie und einem hohen Maß an Kundenbetreuung sind wir immer auf dem neuesten Stand, was die globale Expansion des Marktes angeht.
Unsere Mission bei LightStocksFx ist es, den Wert unserer Kunden zu maximieren, indem wir ihnen einen exklusiven Kundenservice und Zugang zu den Finanzinstrumenten auf dem globalen Markt bieten.
Laut BaFin besitzt LightStocksFX aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie die Obigen, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben.
Achtung! Es spricht alles dafür, dass es sich um einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam) handelt, wenn eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht besitzt.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit LightStocksFX und keine Auszahlung erhalten?
Red flags:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, die Trading-Betrugs-Opfer berät, hat sich die Handelsplattform lightstocksfx.com näher angesehen: „Die Betreiber der Handelsplattform behaupten, in Irland, Großbritannien und auf St. Vincent und die Grenadinen reguliert zu sein. Dies stimmt laut BaFin nicht. Bei letzteren sollten sowieso schon alle Alarmglocken schrillen. St. Vincent und die Grenadinen ist ein beliebter Ort für unseriöse Firmen, Die Finanzbehörde von St. Vincent und den Grenadinen reguliert oder überwacht Forex-Broker nicht, so dass die dort registrierten Broker nicht verpflichtet sind, etablierte Finanzregeln und -praktiken zu befolgen. Außerdem ist in diesen Ländern die Gründung anonymer internationaler Unternehmen erlaubt, die nicht verpflichtet sind, Zugang zu ihren Konten zu gewähren“.
Die Rechtsanwältin hat weiter recherchiert: „Wir haben zudem festgestellt, dass die Domain „lightstocksfx.com“ erst kürzlich, am 17.10.2023 registriert wurde. Die angebliche Gründung 2005 kann also nicht stimmen. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst NameCheap. Das sind immer alarmierende Zeichen.“
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Kryptonachverfolgung lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit lightstocksfx.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post LightStocksFX bzw. LSFX: BaFin warnt vor Website lightstocksfx.com! Verdacht auf Online-Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit Limitrex: BaFin warnt vor Website limitrex.com – Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In den letzten Jahren hat Online-Trading einen wahren Boom erlebt. Mit der steigenden Beliebtheit sind jedoch auch die Risiken gewachsen, insbesondere in Form von betrügerischen Brokern. Für den Laien sind seriöse Plattformen von betrügerischen Plattformen oftmals nicht zu unterscheiden.
Auch die angeblichen Online-Trading-Plattformen dcymarkets.com und dcypro.com werfen Fragen auf.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von Limitrex. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website limitrex.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Die Betreiberin behauptet, in Großbritannien reguliert zu sein. Dies trifft nicht zu.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Dabei bewirbt sich Limitrex auf seiner Plattform mit den folgenden vielversprechenden Worten:
„Wir wurden 2001 als Pionier im Online-Handel gegründet und haben uns zu einem preisgekrönten globalen Unternehmen entwickelt. Anfänglich auf Forex spezialisiert, haben wir unsere Produktpalette nach und nach erweitert. Derzeit können unsere Kunden aus über 1000 CFD- oder Spread Betting-Instrumenten aus den Bereichen Forex, Indizes, Aktien, Rohstoffe, Finanzwerte und ETFs wählen.
Mit unserem Hauptsitz im Herzen Londons und Niederlassungen in Mailand, Nassau, Sofia und Luxemburg bieten wir unseren treuen Kunden in mehr als 140 Ländern außergewöhnliche Handelsbedingungen und einen hervorragenden Support.
Wir bieten die beliebteste Handelsplattform der Welt an: MetaTrader, ergänzt durch Smart Tools, die exklusiv für unsere Kunden entwickelt wurden, sowie unsere eigene Plattform Limitrex an, die intuitiv bedienbar und mit allen Funktionen ausgestattet ist und für alle Handelserfahrungen geeignet ist und auf Desktop, Smartphone und Tablet verfügbar ist.
Mit dem Vertrauen unserer Kunden, unserer Expertise in der Bereitstellung erstklassiger Handelsumgebungen und der Innovation im Herzen des Unternehmens freuen wir uns darauf, unsere Reichweite zu vergrößern und privaten, professionellen und institutionellen Händlern auf der ganzen Welt Anlagemöglichkeiten zu bieten.
Laut BaFin besitzt Limitrex aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie die Obigen, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben.
Seien Sie vorsichtig! Besitzt ein Online-Trading-Broker nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so besteht der Verdacht eines Anlagebetruges! (Scam)
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Limitrex und erhalten Sie Ihr Geld nicht zurück?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit der Auszahlung ihrer angeblichen Gewinne von Limitrex haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „limitrex.com“ erst kürzlich, am 13.09.2023 registriert wurde. Die angebliche Gründung 2001 kann also nicht stimmen. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Das sind immer alarmierende Zeichen. Prüfen Sie daher immer vor einer Anlageentscheidung, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt.“
Am besten Sie sehen in der Unternehmensdatenbank der BaFin nach.
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Die Kanzlei plan C kann einen großartigen Ermittlungserfolg für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ mit Bezug zu betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Es wurden Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Limitrex haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit Limitrex: BaFin warnt vor Website limitrex.com – Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Wieder ein Festgeld-Betrug? armandia-finanz.de im Fokus der BaFin! Handeln Sie schnell appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Festgeld-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält täglich weiterhin zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Opfer von unseriösen Festgeldangeboten im Internet geworden sind. Der normale Anleger kann nur schwer einschätzen, ob ein Festgeldangebot seriös ist oder nicht, vor allem wenn ein Identitätsmissbrauch vorliegt.
Ein weiterer Anbieter, der jetzt in den Fokus der BaFin geraten ist, ist „armandia-finanz.de“.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 04.06.2024 vor Angeboten auf der Website armandia-finanz.de. Sie hat Erkenntnisse, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben und Finanzdienstleistungen erbringen.
Das angeblich in Düsseldorf und Zug, Schweiz, ansässige Unternehmen bietet die Eröffnung von Festgeld- und Tagegeldkonten sowie die individuelle Anlageberatung und Vermögensberatung an.
Es wird der Anschein erweckt, mit lizenzierten Banken zu kooperieren. Die Betreiber nehmen auch telefonisch und per E-Mail Kontakt zu Anlegern auf.
Es liegt laut BaFin ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Armandia Finanz und Verwaltungs AG vor mit Sitz in Zug, Schweiz, vor. Diese steht in keinerlei Verbindung mit der Website armandia-finanz.de.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, rät: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, könnte es sich um eine unseriöse Anlageplattform handeln. Was viele nicht wissen: ein Festgeldkonto müssen Sie grundsätzlich immer persönlich eröffnen, auch bei Konten im europäischen Ausland. Wenn ein angeblicher Berater oder Vermittler für Sie ein Konto bei einer Partnerbank im Ausland eröffnet will, auf das Sie den Anlagebetrag überweisen sollen, ist das ein untrügliches Zeichen für ein betrügerisches Festgeldangebot.“
Folgende Fragen sollten sich Anleger auch stellen:
Findet bei der angeblichen Eröffnung Ihres Festgeldkontos keine Legitimationsprüfung durch die Partnerbank statt? Wird von Ihnen lediglich eine Ausweiskopie verlangt?
Dann sollten bei Ihnen sofort die Alarmglocken schrillen. Privatpersonen müssen sich immer ordnungsgemäß legitimieren, wenn sie ein Konto bei einer Bank eröffnen wollen. Dazu ist das sogenannte Video-Ident-Verfahren, Post-Ident-Verfahren und der Besuch in der Bankfiliale notwendig.
Wir haben bereits über zahlreiche Fälle von Festgeldbetrug berichtet, u.a. zins-fox.com, Zinsvergleich24, CleverZins, Klever Sparen, genfer-vw.com, SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllian z AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc..
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
In zahlreichen Fällen konnten wir bereits Gelder für unsere Mandanten sicherstellen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der armandia-finanz.de haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und
erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>Die im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält weiterhin täglich Anfragen von Geschädigten, die Opfer des aktuellen „Blockchain“- Betruges geworden sind.
Die Betrugsmasche läuft wie folgt ab: die Anrufer behaupten, sie seien Mitarbeiter der existenten Kryptowährungsbörse „Blockchain“ und es existiere ein vermeintliches Bitcoin-Guthaben. Dieses würde an den Kunden ausbezahlt werden, aber nur nach einer Vorabzahlung wie „Verwaltungsgebühren“, „Steuerzahlungen“, „Sicherheitskautionen“, „Liquiditätsnachweis“ etc.
Achtung! Das angebliche Blockchain- Guthaben existiert nicht – es ist reiner Fake.
Identitätsmissbrauch zu Lasten von Original Blockchain
Den Geschädigten werden nicht selten echt wirkende, aber gefälschte Dokumente vorgelegt, oft sogar mit dem Blockchain-Logo und dem Briefkopf. So soll den Anlegern das vermeintliche Guthaben bewiesen werden.
Für Laien ist ein Identitätsmissbrauch nur schwer zu erkennen, vor allem wenn die Fälschungen gut gemacht sind. Viele Anleger kommen nicht auf die Idee, etwa die Emailadressen von „Blockchain“ zu überprüfen. Dabei würde man schnell feststellen, dass die Emailadresse nicht die Original-Emailadresse von Blockchain ist, sondern eine ähnlich klingende Emailadresse, wie etwa …@blockchain-fees.org, …@blockchainsupport.app, …@aml-departmentblockchain.com, …@refundsystem.io , …@bitcoinblockchain.info etc. oder auch häufig Freemail-Adressen (die ein seriöses Unternehmen nicht verwenden würde).
In allen uns vorliegenden „Blockchain-Fällen“ liegt ein Online-Anlage-Betrug und ein Identitätsmissbrauch zu Lasten von Original Blockchain vor. Uns bestätigte die echte Blockchain Kryptobörse, dass sie Anleger niemals ungefragt kontaktieren würde.
Unsere Warnung: Zahlen Sie nicht und eröffnen Sie keine Konten! (Achtung Geldwäsche). Lassen Sie auch keinen AnyDesk-Zugriff zu. Am besten Sie brechen den Kontakt zu den Tätern ab.
Wenn Sie von angeblichen „Blockchain“-Mitarbeitern kontaktiert werden und Ihnen die Auszahlung Ihres Guthabens nach Zahlung einer Gebühr versprochen wird, sollten Sie hellhörig werden und am besten sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu kontaktieren. Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 07.06.2024 vor Angeboten der Quanta Capital. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website quantacapital.co Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Laut BaFin besitzt Quanta Capital aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Uns berichten Mandanten, dass ihr Broker als Bedingung für die Auszahlung des vermeintlichen Guthabens Steuern, Kautionen odereinen „Liquiditätsnachweis“ in Form einer Geldzahlung fordert.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug- und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Hier sollten die Alarmglocken schrillen: immer wenn eine Gebühr vorab gefordert wird, um eine Auszahlung des Guthabens zu erreichen, ist dies ein untrügliches Zeichen für einen betrügerischen Broker und Trading-Betrug.“
Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat bekannt gegeben, dass nach jahrelangen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm und der Zentralstelle Cybercrime Bayern im August 2023 in einer gemeinsamen Aktion mit den Behörden Costa Ricas und unter Beteiligung des Bundeskriminalamts ein 40-jähriger Tatverdächtiger in Puntarenas festgenommen werden konnte. Dabei wurde sein Anwesen durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sowie Vermögenswerte in siebenstelliger Höhe gesichert, darunter Immobilien und Kryptowährungen. Der Beschuldigte soll als Kopf einer aus zahlreichen Personen bestehenden Tätergruppierung mindestens ein betrügerisches Callcenter im Kosovo betrieben haben.
Hier zur Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Zentralstelle Cybercrime
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in Ländern wie Costa Rica möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollten und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen.“
Die Rechtsanwältin rät Trading-Betrugs-Opfern: „Geschädigte Anleger sollten überprüfen lassen, ob auch ihre Trading-Plattform von solchen Ermittlungserfolgen betroffen ist. In diesem Fall wäre es wichtig, ihren Schaden rechtzeitig geltend zu machen und sich von einem spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen, um von den Erfolgen zu profitieren. Dieser Fall zeigt wieder, dass es sich lohnt, gegen die Betrüger vorzugehen. Je früher, desto besser.“
Hier zur Erfolgsmeldung der Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Quanta Capital haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Anlagebetrug durch bit-wise.co? BaFin ermittelt! So erhalten Sie Ihre Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der Gesellschaft von Bit-Wise. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website bit-wise.co Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Hier zur Warnung der BaFin
Bit-Wise bewirbt sich auf seiner Webseite:
„Handel Mit Echtem Vorteil
Und Vertrauen.
Wir sind bestrebt, außergewöhnlichen Kundenservice, marktführende Handelsbedingungen, umfangreiche Marktforschungstools und eine hochmoderne Handelsplattform zu bieten.
Bit-Wise wirbt ferner mit mehr als 150.000 zufriedenen Kunden.
In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Laut BaFin besitzt Bit-Wise aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Fragen Sie vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Vorsicht! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollte man von einer Investition Abstand nehmen. Es liegt mit großer Wahrscheinlichkeit ein Online-Trading-Betrug vorliegen, auch Scam genannt.
Wir haben recherchiert, dass die Domain bit-wise.so erst am 16.01.2024 registriert wurde. Von 150.000 zufriedenen Kunden kann daher nicht die Rede sein. Auch erfolgte die Registrierung über den Anonymisierungsdienst „NameCheap“, d.h. der Betreiber bleibt anonym. Ein seriöser Betreiber braucht sich nicht zu verstecken.
Dies sind alles Indizien für einen Online-Trading-Betrug.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C rät Anlegern, die befürchten, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein, schnell zu handeln:
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff.“
Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain mit einer Blockchainnachverfolgung nachverfolgen lassen.
„Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz.
Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Bit-Wise haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post brokerinteraktive.com: BaFin ermittelt gegen HighTrustCapital – Schlechte Erfahrungen mit Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der HighTrustCapital. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website brokerinteraktive.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
brokerinteraktive.com beschreibt sich auf seiner Online-Plattform mit folgenden Worten:
„Wir sind ergebnisorientierte Strategen
Broker Interactive verbindet Händler, Börsen, Institutionen und DeFi-Plattformen mit einem demokratischen Zugang zu erstklassiger Liquidität und Handelsausführung zu null oder geringen Kosten.“
„Unser Fachwissen und unsere Erfahrung stammen von den besten Finanz- und Bildungseinrichtungen“.
In Deutschland benötigen Finanzdienstleister einer Erlaubnis der BaFin. Einige Plattformen bieten ihre Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Dies ist auch bei bybitprofit.comder Fall.
Achtung! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, könnte ein Online-Trading-Betrug vorliegen!
Ob die Handelsplattform die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt, können Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit brokerinteraktive.com haben: „Die Webseite weist zwar ein Impressum auf, aber relativ schnell fallen Widersprüchlichkeiten und Rechtschreibfehler auf. Mal ist Broker „Interaktive“, mal Broker „Interactive“ genannt. Die Logos der „besten Finanzeinrichtungen und Partnerbörsen“ sollen Vertrauen erwecken, eine Kooperation besteht aber nicht. Die angegebene Büroadresse ist ein bekanntes Business Centre in London. Mutmaßlich handelt es sich um eine Briefkastenadresse.“
Wir vertreten bereits mehrere Anleger, die schlechte Erfahrungen mit Broker Interaktive haben und ihr Geld nicht ausbezahlt erhalten. Wir empfehlen den geschädigten Anlegern, schnell zu handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug zu beauftragen, um ihre Gelder zu sichern. Betrugsopfer sollten ihre Chance, ihr Geld von den betrügerischen Brokern zurückzubekommen, nutzen.
Die Kanzlei plan C kann aktuell einen großartigen Ermittlungserfolg gegen Anlagebetrüger für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit brokerinteraktive.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post brokerinteraktive.com: BaFin ermittelt gegen HighTrustCapital – Schlechte Erfahrungen mit Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post iqcapitalinvest.org: BaFin warnt vor IQ Capital Invest! Erfahrungen zur Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von IQ Capital Invest. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website www.iqcapitalinvest.org ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Auf der Website können angeblich Handelskonten eröffnet werden, über die Geschäfte mit Währungen, Aktien und Indizes abgewickelt werden können.
IQ Capital Invest wirbt auf seiner Handelsplattform:
„Wir sind auf die globalen Finanzmärkte spezialisiert und bieten die besten Handelsbedingungen, fortschrittliche Tools und operative Unterstützung. Die Kunden von IQ Capital Invest können mit Devisen, Rohstoffen, Indizes und CFDs handeln und dabei auf die Sicherheit ihrer Gelder vertrauen.“
Die Betreiber der Website treten lediglich unter der Bezeichnung IQ Capital Invest auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Sie machen keine Angaben zu einem Geschäftssitz, ein Impressum fehlt.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie IQ Capital Invest, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits Anleger, die ihre Investitionen von IQ Capital Invest nicht zurück zu erhalten haben. Sie führt aus: „Die Webseite besitzt kein Impressum, keine Kontaktdaten und keinerlei Angaben zu den Verantwortlichen. Nur eine Telefonnummer und eine Service-Email sind vorhanden. Wir haben recherchiert, dass die Domain www.iqcapitalinvest.org erst am 6.02.2024 registriert wurde. Dies erfolgte anonym über den Anonymisierungsdienst NameSilo. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Uns überrascht nicht, dass die Plattform keine Zulassung der BaFin besitzt.“
Erkundigen Sie sich vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie auch in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Sichern Sie die Beweismittel
Wir empfehlen Ihnen, zunächst alle Informationen bzgl. der Online-Trading-Plattform zu sichern, d.h. machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, Ihrem Trading-Konto – und Verlauf, dem Chat-Verlauf und sichern Sie alle Kontaktdaten Ihrer Berater. Oftmals wird der Kontakt vom „Berater“ abgebrochen und das Online-Trading-Konto gesperrt, wenn Sie der angeblichen Steuerforderung nicht nachkommen. Je mehr Beweise Sie gesichert haben, desto besser können Sie Ihre Ansprüche belegen und desto größer ist die Chance, Ihre Investitionen wiederzuerhalten.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich um einen betrügerischen Broker handelt, investieren Sie auf keinen Fall weiter, sondern handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Rechtsanwalt.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit IQ Capital Investhaben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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The post iqcapitalinvest.org: BaFin warnt vor IQ Capital Invest! Erfahrungen zur Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit jpmbroker.com? BaFin ermittelt gegen JPM Broker – Zeichen stehen auf Anlagebetrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im Zeitalter der Digitalisierung sind Online-Trading-Plattformen immer beliebter geworden. Sie versprechen schnelle Gewinne und eine einfache Anwendung schon für Laien. Doch Achtung! Damit steigt das Risiko, Opfer eines Online-Anlagebetruges zu werden. Wie kann man seriöse Broker von betrügerischen Anbietern unterscheiden? Nun steht die angebliche Plattform jpmbroker.com im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor der Website jpmbroker.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website jpmbroker.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Auf der Website treten die Betreiber unter der Bezeichnung JPM Broker auf und bieten dort den Handel mit verschiedenen Finanzinstrumenten an. JPM Broker mit angeblichem Geschäftssitz in Großbritannien wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
JPM Broker wirbt mit diesen Erfolg verheißenden Worten:
„JPM Broker ist ein führendes Forex-Brokerage-Unternehmen, das Händlern Zugang zu hochmodernen Handelsplattformen und einer breiten Palette von Finanzinstrumenten bietet.Unsere Plattform bietet Händlern die Werkzeuge, die sie benötigen, um in der dynamischen Welt des Devisenhandels erfolgreich zu sein. Zusätzlich zu unseren Forex-Dienstleistungen bieten wir auch Bildungsressourcen und personalisierte Unterstützung an, um Händlern zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Unser Netzwerk von Händlern hat sich bereits auf mehr als 20 Länder weltweit erweitert, eine Zahl, die weiter wächst“
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Dies deutet auf einen Anlagebetrug (scam) hin.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit JPM Broker haben und hat folgendes recherchiert: „Wir haben ermittelt, dass die Domain www. jpmbroker.com erst am 26.02.2024 registriert wurde. Der vermeintliche Broker existiert erst seit ein paar Monaten! Von langjähriger Erfahrung und weltweiten Kunden kann nicht die Rede sein. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter einem Anonymisierungsdienst. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und legt seine Kontaktdaten offen“.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit JPM Broker haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit jpmbroker.com? BaFin ermittelt gegen JPM Broker – Zeichen stehen auf Anlagebetrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Negative Erfahrungen mit apheliumtrade.com? BaFin warnt! Verdacht auf Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In unserer heutigen digitalen Welt steigt das Risiko, Opfer eines Online-Anlagebetruges zu werden. Vielen Anlegern ist diese Gefahr nicht bewusst. Wie kann man seriöse Broker von betrügerischen Anbietern unterscheiden? Nun steht die angebliche Plattform apheliumtrade.com im Mittelpunkt der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 28.05.2024 vor Angeboten auf der Website apheliumtrade.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Seite ist in verschiedenen Sprachen abrufbar. Der Betreiber tritt darin unter den Bezeichnungen Aphelium Trade Cyprus Ltd oder Aphelium Trade Ltd sowie unter Aphelium Trade UK Limited auf.
Aphelium Trade wirbt auf seiner Handelsplattform mit den vielversprechenden Worten:
„VERTRAUEN UND EXZELLENZ:
DER APHELIUM TRADE-VORTEIL
Schließen Sie sich einer Gemeinschaft von über 100.000
Kunden an die Aphelium Trade für ihre Finanzmarktinvestitionen vertrauen!
Der Online Broker Aphelium Trade ist in verschiedenen Rechtsordnungen auf der ganzen Welt reguliert und lizenziert.
FCA, CySEC, BaFin autorisiert Aphelium Trade als einen seriösen Forex & CFD Online Broker.“
Aphelium Trade gibt also vor, in Großbritannien durch die FCA (Financial Conduct Authority), in Zypern durch die CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) und in Deutschland durch die BaFin autorisiert zu sein. Dies trifft laut BaFin nicht zu. In diesem Zusammenhang liegt nach Stellungnahme der BaFin teilweise ein Identitätsmissbrauch zulasten britischer Unternehmen vor.
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Aphelium Trade und erhalten Sie keine Auszahlung?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits einige Anleger, die Schwierigkeiten mit Aphelium Trade haben: „Wenn die BaFin vor einer Handelsplattform warnt, sollten Sie dies ernst nehmen. Lassen Sie sich nicht in die Irre führen, wenn der Name der Handelspattform einem anderen, echten Unternehmen ähnelt. Dies ist von den Tätern gewollt und deutet auf einen Identitätsmissbrauch hin. Ein Identitätsmissbrauch zu Lasten seriöser Unternehmen ist für einen Laien kaum zu erkennen. Da hilft nur die eigene Recherche, um nicht Opfer eines Anlagebetruges zu werden.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Aphelium Trade haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Negative Erfahrungen mit apheliumtrade.com? BaFin warnt! Verdacht auf Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Neuer Festgeld-Betrug? BaFin warnt vor der Website steinberger-verwaltung.de! So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält täglich weiterhin zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Opfer von unseriösen Festgeldangeboten im Internet geworden sind. Für einen Laien ist schwierig einzuschätzen, ob ein Festgeldangebot seriös ist oder nicht, vor allem wenn ein Identitätsmissbrauch vorliegt.
Ein weiterer Anbieter, der jetzt in den Fokus der BaFin geraten ist, ist „Steinberger Verwaltung GmbH“.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblichen Steinberger Verwaltung GmbH. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website steinberger-verwaltung.de ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben bzw. Finanzdienstleistungen erbringen. Das angeblich in Stuttgart ansässige Unternehmen bietet die Eröffnung von Tages- und Festgeldkonten bei ausländischen Banken sowie Anlageberatung an.
Es liegt laut BaFin ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Verwaltung Steinberger GmbH, mit Sitz in Kerpen, und der Zoeller Holding GmbH, mit Sitz in Sindelfingen, vor. Diese stehen in keinerlei Verbindung mit der Website steinberger-verwaltung.de. Auch besteht kein Zusammenhang mit der Steinberger Verwaltungs GmbH, mit Sitz in Weikersheim.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, rät: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, könnte es sich um eine unseriöse Anlageplattform handeln. Bei Geldanlagen im Internet sollte man immer äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Ein Identitätsmissbrauch ist für einen Laien kaum zu erkennen. Fragen Sie deshalb am besten vor einer Anlage bei der BaFin nach. Kontaktieren Sie auch die vermeintliche Partnerbank selbst und seien Sie aufmerksam, wenn Sie sich nicht selbst durch Video- oder Post-Ident identifizieren müssen. Ein Festgeldkonto kann immer nur persönlich bei der Bank direkt eröffnet werden.“
In vielen Fällen erhalten die Anleger Antragsformulare, die täuschend echt aussehen. Lassen Sie sich nicht täuschen!
Wenn ein angeblicher Berater oder Vermittler per E-Mail, am Telefon oder auf einer Web-Plattform erklärt, dass er für Sie ein Konto bei einer Partnerbank im Ausland eröffnet, auf welches Sie den Anlagebetrag überweisen sollen, ist das ein klares Zeichen für ein betrügerisches Angebot.
Wir haben bereits über zahlreiche Fälle von Festgeldbetrug berichtet, u.a. zins-fox.com, Zinsvergleich24, CleverZins, Klever Sparen, genfer-vw.com, SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllian z AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc..
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
In zahlreichen Fällen konnten wir bereits Gelder für unsere Mandanten sicherstellen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der „Steinberger Verwaltung GmbH“ haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und
erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Erfahrungen mit Cleverzins.de: BaFin warnt vor CleverZins Deutschland! Festgeld-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält weiterhin jeden Tag zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Opfer von unseriösen Festgeldangeboten im Internet geworden sind.
Ein weiterer Anbieter, der jetzt in den Fokus der BaFin geraten ist, ist „CleverZins“ bzw. „Cleverzins.de“.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der „CleverZins Deutschland“ mit angeblichen Sitz in Frankfurt am Main. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Webseite ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erbringen. Sie bieten Festgeld-, Tagesgeld- und Flexgeldanlagen an und beraten zu Möglichkeiten der Geldanlage in Finanzinstrumenten.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
CleverZins wirbt auf seiner Anlageplattform mit den vielversprechenden Worten:
„Der Finanzdienstleister CleverZins Deutschland wurde 2019 in Frankfurt am Main von Dr. Sven Harpstedt und dem Finanzexperten Karl-Friedrich Starke gegründet und ist in Deutschland durch seinen digitalen Finanzanlageservice bekannt. Als Vorreiter für einfache Spar-, Investment- und Altersvorsorgeprodukte erleichtern wir Privatkunden den Zugang zu globalen Einlagen- und Kapitalmärkten, was auch den Finanzinstituten zugutekommt.
Heute sind wir eins der schnellst wachsenden Fintech-Unternehmen, das mit mehr als 52 Partnerbanken aus verschiedenen Ländern Europas zusammenarbeitet und sie mit Sparerinnen und Sparern verbindet. Mit unseren Marktplätzen schaffen wir einen einfachen Zugang zu unterschiedlichen Geldanlagemöglichkeiten.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, rät: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine unseriöse Anlageplattform. Fragen Sie deshalb vor einer Investition bei der BaFin nach. Werden Sie auch aufmerksam, wenn keine Legitimation – d.h. Video-Ident, Post-Ident – bei der angeblichen Partnerbank gefordert wird. Wichtig zu wissen ist: ein Festgeldkonto kann immer nur persönlich bei der Bank direkt eröffnet werden.“
Wenn ein angeblicher Berater oder Vermittler per E-Mail, am Telefon oder auf einer Web-Plattform erklärt, dass er für Sie ein Konto bei einer Partnerbank im Ausland eröffnet, auf welches Sie den Anlagebetrag überweisen sollen, ist das ein klares Zeichen für ein betrügerisches Angebot.
Uns sind bereits zahlreiche Fälle von Festgeldbetrug bekannt, u.a. zins-fox.com, Zinsvergleich24, Tagesanlage Finanzservice, Klever Sparen, genfer-vw.com, SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllian z AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc..
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
In zahlreichen Fällen konnten wir bereits Gelder für unsere Mandanten sicherstellen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der „CleverZins“ haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und
erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post toptiercapital.org: BaFin warnt vor Website! Erfahrungen unserer Mandanten mit der Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im Zeitalter der Digitalisierung sind Online-Trading-Plattformen immer beliebter geworden. Sie versprechen schnelle Gewinne für Jedermann. Doch nicht alle sind so legitim, wie sie vorgeben. Wie kann man seriöse Broker von betrügerischen Anbietern unterscheiden?
Nun steht die angebliche Plattform toptiercapital.org im Mittelpunkt der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 24.05.2024 vor der Website toptiercapital.org. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Der unbekannte Betreiber der Website gibt an, in London, Vereinigtes Königreich, ansässig zu sein. In letzter Zeit sind bereits einige Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin gewarnt hat. In allen Fällen beginnt die Präsentation auf den Websites mit folgendem Satz: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“.
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie toptiercapital, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Dies sollte die Alarmglocken bei den Anlegern schrillen lassen.
Red flags: Trading-Plattform wurde erst vor kurzem registriert – der Betreiber verschleiert seine Identität
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von toptiercapital erhalten haben und hat über toptiercapital.org folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain toptiercapital.org erst am 01.02.2024 registriert wurde. Der vermeintliche Broker existiert erst seit wenigen Monaten! Eine langjährige Erfahrung liegt also nicht vor. Zudem ist der Betreiber der Plattform bei dem Anonymisierungsdienst HOSTINGER operations registriert und legt seine Identität nicht offen. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber braucht sich nicht zu verstecken und kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen.“
Die Mandanten der Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist kürzlich wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Dies zeigt, dass es mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen möglich ist, die Täter zu identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit toptiercapital haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Negative Erfahrungen mit jpmgroup.pro? BaFin ermittelt gegen JPMgroup – Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In unserer heutigen digitalen Welt steigt das Risiko, Opfer von Online-Anlagebetrug zu werden. Vielen Anlegern ist diese Gefahr nicht bewusst. Wie kann man seriöse Broker von betrügerischen Anbietern unterscheiden? Nun steht die angebliche Plattform jpmgroup.pro im Mittelpunkt der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt am 24.05.2024 vor Angeboten der Gesellschaft JPMgroup. Nach Erkenntnissen der BaFinbietet das Unternehmen auf seiner Website jpmgroup.pro Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
JPMgroup wirbt mit den schönen Worten:
„Das Unternehmen wurde von einer Gruppe von erfolgreichen Tradern gegründet. JPMgroup ist ein inklusiver Broker mit einer benutzerfreundlichen Plattform und einer großen Auswahl an leistungsstarken und effektiven Tools. Wir bieten unsere Dienstleistungen sowohl neuen und fortgeschrittenen Tradern aus überall in der Welt an.“
„Wieso JPMgroup Ihre erste Wahl sein sollte
JPMgroup ist dank seinem erstklassigen Kundendienst und schnellen Handelsausführungen einer der seriösesten Broker in der Branche. Wir bieten außerdem eine inklusive Handelsumgebung an, die mit allen Tools, Dienstleistungen und Features ausgestattet ist, um Ihre Handelserfahrung zu optimieren.“
JPMgroup besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. In diesem Fall sollten die Alarmglocken schrillen.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit JPMgroup und erhalten Sie keine Auszahlung?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von JPMgroup erhalten haben. Sie hat über jpmgroup.pro folgendes recherchiert: „Wir haben recherchiert, dass die Domain jpmgroup.pro erst am 18.03.2024 registriert wurde. Der vermeintliche Broker existiert erst seit 2 Monaten! Von einer langjährigen Erfahrung kann nicht die Rede sein. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter dem Anonymisierungsdienst HOSTINGER operations. Dies sind „red flags“. Seriöse Betreiber legen ihre Kontaktdaten offen und können eine Erlaubnis der BaFin vorweisen“.
Wenn auch Ihr Broker bei einem Auszahlungswunsch Ihrerseits vorab eine Steuer verlangt, sollten Sie hellhörig werden. Experten weisen darauf hin, dass dann mit höchster Wahrscheinlichkeit der Versuch eines Anlagebetrugs vorliegt. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht. Manche Anleger haben schon einmal von der Kapitalertragssteuer für ausländische Investments gehört und verwechseln diese mit der behaupteten Steuer der Trading-Firmen. Dies machen sich die Betrüger zu Nutze.
Wenn von Ihnen die Zahlung einer „Steuer“ im Voraus verlangt wird, sind Sie mit großer Wahrscheinlichkeit Opfer eines Online-Anlagebetruges geworden. Zahlen Sie auf keinen Fall, sondern wenden Sie sich an einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt. Wir empfehlen Ihnen, zunächst alle Informationen bzgl. der Online-Trading-Plattform zu sichern, d.h. machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, Ihrem Trading-Konto – und Verlauf, dem Chat-Verlauf und sichern Sie alle Kontaktdaten Ihrer Berater. Oftmals wird der Kontakt vom „Berater“ abgebrochen und das Online-Trading-Konto gesperrt, wenn Sie der angeblichen Steuerforderung nicht nachkommen. Je mehr Beweise Sie gesichert haben, desto besser können Sie Ihre Ansprüche belegen und desto größer ist die Chance, Ihre Investitionen wiederzuerhalten.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit JPMgroup haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Erfahrungen mit smartinvest24.com: BaFin ermittelt gegen Ninety One Group Ltd.! Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im Internet gibt nimmt die Bekanntheit von Online-Trading-Plattformen rasant zu. Diese locken Anleger mit hohen Gewinnen. Neben seriösen Angeboten sind auch zahlreiche unseriöse Online-Anbieter anzutreffen. Doch wie kann man seriöse Broker von betrügerischen Anbietern unterscheiden? Nun steht die angebliche Plattform smartinvest24.com im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der Ninety One Group Ltd. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website smartinvest24.com Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Es ist auch nicht mit der von ihr beaufsichtigten Ninety One Luxembourg S.A. – German Branch verbunden.
Smart Invest 24 wirbt mit den schönen Worten:
„Smart Invest 24 ist ein Vorreiter unter den Forex-Brokern und zählt zu den besten und am schnellsten wachsenden Unternehmen der Branche. Unser Fortschritt ist unbestreitbar und wir haben unsere Händler vom ersten Tag an konsequent unterstützt. Sind Sie neugierig geworden?“
Und weiter:
„Handeln Sie mit Zuversicht und schließen Sie sich weltweit über 100.000 zufriedenen Kunden an, die Smart Invest 24 ihr Vertrauen in ihre Investitionen an den Finanzmärkten setzen!“
„Bei Smart Invest 24 bieten wir nicht nur den Forex-Handel an. Mit sechs verfügbaren Anlageklassen, einschließlich der trendigen Kryptowährungen, bieten wir vielfältige Möglichkeiten für Händler.“
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von Smart Invest 24 erhalten haben und hat über Smart Invest 24 folgendes recherchiert: „Wir haben ermittelt, dass die Domain smartinvest24.com erst am 23.04.2024 registriert wurde. Der vermeintliche Broker existiert erst seit einem Monat! Von langjähriger Erfahrung und 100.000 zufriedenen Kunden kann nicht die Rede sein. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter dem Anonymisierungsdienst NameSilo. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und legt seine Kontaktdaten offen“.
Unsere Mandanten können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist kürzlich wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Centers“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Dies zeigt, dass es mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen möglich ist, die Täter zu identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Smart Invest 24 haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit smartinvest24.com: BaFin ermittelt gegen Ninety One Group Ltd.! Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post market-trend24.com: BaFin warnt vor MarketTrend24! Erfahrungen zur Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im digitalen Zeitalter finden Finanzgeschäfte zunehmend online statt. Die Popularität von Online-Trading-Plattformen hat dazu geführt, dass neue Plattformen wie Pilze aus dem Boden schießen. Aber nicht alle sind seriös.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von MarketTrend24. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website market-trend24.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Auf der Website können angeblich Handelskonten eröffnet werden, über die Geschäfte mit Devisen, Aktien, Indizes und Kryptowährungen abgewickelt werden können.
Der Betreiber der Website tritt lediglich unter der Bezeichnung MarketTrend24 auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er macht keine Angaben zu seinem Geschäftssitz, ein Impressum fehlt.
MarketTrend24 bewirbt sich auf seiner Webseite als internationaler Broker mit Zugang zu mehr als 500 Handelsinstrumenten.
Die BaFin bemängelt die fehlende Erlaubnis der og. Firma. Laut BaFin besitzt MarketTrend24 keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Vorsicht! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit ein Online-Trading-Betrug vorliegen, auch Scam genannt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt Betrugsopfern, schnell zu handeln: „Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich um einen betrügerischen Broker handelt, investieren Sie auf keinen Fall weiter! Machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen, damit Sie genügend Beweise gegen den Broker haben. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain mit einer Blockchainnachverfolgung nachverfolgen lassen.“
Die Kanzlei plan C vertritt bereits Anleger von MarketTrend24 und hat bereits Schritte zur Sicherstellung ihrer Gelder eingeleitet.
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit market-trend24.com haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post market-trend24.com: BaFin warnt vor MarketTrend24! Erfahrungen zur Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit bitboter.com: BaFin warnt! So erhalten Sie Ihre Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im heutigen digitalen Zeitalter finden Finanzgeschäfte vermehrt online statt. Die Popularität von Online-Trading-Plattformen hat dazu geführt, dass neue Online-Handelsplattformen wie Pilze aus dem Boden schießen. Doch Vorsicht! Nicht alle sind seriös. Nun steht die angebliche Plattform bitboter.com im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin hat den Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website bitboter.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben und/oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erbringen. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich unter Einsatz eines automatisierten Krypto-Handelsbots mit Kryptowerten handeln.
bitboter behauptet auf seiner Online-Plattform: „Krypto-Trading-Bot-Investitionen Sind Die Zukunft“ und ferner:
„Erstklassiger automatisierter Krypto-Handelsbot, der Ihnen hilft, Zeit zu sparen, rund um die Uhr zu handeln und Ihren Handel zu automatisieren. Wir sind bestrebt, allen unseren Nutzern günstige Anlagemöglichkeiten zu bieten.
Über 2 Millionen Investoren weltweit vertrauen uns“
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von bitboter erhalten haben: „Wenn keine Erlaubnis der BaFin vorliegt, ist das ein eindeutiges Warnzeichen. Jeder seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen. Fragen Sie am besten vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.“
Wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein, sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform und speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff. Zahlen Sie auf keinen Fall weiter ein. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Blockchainnachverfolgung konnten wir die Täter schon häufig identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit bitboter haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit bitboter.com: BaFin warnt! So erhalten Sie Ihre Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Negative Erfahrungen mit Tagesanlage Finanzservice? BaFin warnt vor tagesanlage.de! Betrug? Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält nach wie vor täglich zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Opfer von unseriösen Festgeldangeboten im Internet geworden sind.
Ein weiterer Anbieter, der jetzt in den Fokus der BaFIn geraten ist, ist „Tagesanlage Finanzservice“.
Die deutsche Finanzaufsicht, die BaFin, hat am 17.05.2024 eine Warnung herausgegeben. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen mit angeblichem Sitz in Frankfurt am Main auf seiner Website tagesanlage.de Tagesgeldkonten bei europäischen Kreditinstituten an. Das Unternehmen erweckt den Anschein, beaufsichtigt zu sein und mit lizensierten Banken zu kooperieren. Beides ist nicht der Fall.
Im Impressum der Website ist als Betreiber die FIDUS Finanz AG mit Sitz in Frankfurt am Main angegeben. Es besteht laut BaFin kein Zusammenhang mit der lizenzierten FIDUS Finanz AG, deren Firmierung und Handelsregisternummer auf der Website angegeben werden. Es handelt sich laut BaFin um einen Identitätsdiebstahl.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, rät: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine unseriöse Anlageplattform. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Ein Identitätsdiebstahl ist für einen Laien kaum zu erkennen. Fragen Sie deshalb bei der BaFin nach. Wenn keine Erlaubnis der BaFin vorliegt, sollten Sie von einem Investment Abstand nehmen..“
Sicher durch Europäische Einlagensicherung?
Selbst wenn behauptet wird, dass die Anlagegelder durch die europäische Einlagensicherung abgesichert seien, sollten Sie vorsichtig sein!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C empfiehlt: „Wenn es sich um eine betrügerische Firma handelt, nützt Ihnen eine Einlagensicherung nichts. Seien Sie vorsichtig bei Zahlungen auf ein ausländisches Konto. Unsere Mandanten mussten feststellen, dass kein Konto auf ihren Namen angelegt wurde, sondern dass das Geld auf ein Konto der Täter bzw. Geldwäscher überwiesen worden ist.“
Wir haben bereits über zahlreiche Fälle von Festgeldbetrug berichtet, u.a. zins-fox.com, Zinsvergleich24, Klever Sparen, genfer-vw.com, SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllian z AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc..
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
In zahlreichen Fällen konnten wir bereits Gelder für unsere Mandanten sicherstellen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der „Tagesanlage Finanzservice“ haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Negative Erfahrungen mit Tagesanlage Finanzservice? BaFin warnt vor tagesanlage.de! Betrug? Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Achtung vor Stocket: BaFin warnt vor der Website stocket.net! Negative Erfahrungen unserer Mandanten appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im Internet gibt es eine wachsende Anzahl von Online-Trading-Plattformen. Sie versprechen hohe Gewinne und locken Anleger mit ansprechenden Angeboten. Neben seriösen Angeboten sind auch zahlreiche unseriöse Online-Anbieter anzutreffen. Doch wie kann man seriöse Broker von betrügerischen Anbietern unterscheiden? Nun steht die angebliche Plattform stocket.net im Mittelpunkt der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von Stocket. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website stocket.net ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Die Website ist inhaltlich und graphisch identisch mit anderen Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat: broker-edge.co, finanzeno.com, bitinvesting8.com, equityexperts.pro, bybitprofit.io und qontigo.life.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
stocket.net behauptet auf „ein internationaler Onlinebroker mit Zugang zu mehr als 500 Handelsinstrumenten in 6 Assetkategorien für Kleinanleger und institutionelle Investoren“ zu sein.
Firmen, die in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, benötigen dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Haben Sie Probleme mit stocket.net und keine Auszahlung Ihres vermeintlichen Guthabens erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die Probleme mit stocket.net haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „stocket.net“ erst am 02.03.2023 registriert wurde. Der vermeintliche Broker existiert noch nicht lange. Zudem versteckt sich der Betreiber der Plattform hinter dem Anonymisierungsdienst Namecheap. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und legt seine Kontaktdaten offen“.
Ferner fügt sie hinzu: “Es verwundert nicht, dass die Plattform stocket.net inhaltlich gleich ist mit anderen Plattformen, vor denen die BaFin und wir bereits gewarnt haben, wie etwa broker-edge.co, finanzeno.com, bitinvesting8.com, equityexperts.pro, bybitprofit.io und qontigo.life. Üblicherweise weisen solche Netzwerke eine große organsierte kriminelle – fast konzernähnliche – Infrastruktur und hohe Professionalität auf. Die Täter sind international aufgestellt, haben eine Aufgabenteilung – riesige Callcenter, eigene computergesteuerte Software, Finanzagenten zur Geldwäsche, und outsourcen kriminelle Dienstleistungen. Die Täter betreiben häufig sehr viele Handelsplattformen gleichzeitig oder nacheinander, nur dann lohnt sich die große kostenspielige Infrastruktur“ resümiert Rechtsanwälltin Tanja Nauschütz.
Unsere Mandanten können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist kürzlich wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Centers“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Dies zeigt, dass es mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen möglich ist, die Täter zu identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit stocket.net haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>In der heutigen digitalen Welt ist Online-Trading zu einer beliebten Methode für Investoren geworden, um schnell zu Geld zu kommen. Mit dem Anstieg der Online-Investitionsplattformen hat aber auch die Zahl der Betrugsfälle zugenommen. Doch wie sind seriöse Broker von betrügerischen Anbietern zu unterscheiden? Nun steht die angebliche Plattform tdcryptotrade.com im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Der unbekannte Betreiber der Website gibt an, in Beverly Hills und Miami, USA, ansässig zu sein. In letzter Zeit sind bereits einige Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin gewarnt hat, beispielsweise CoinCoreX – coincorex.com. In allen Fällen beginnt die Präsentation auf den Websites mit folgendem Satz: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“.
tdcryptotrade.com behauptet auf seiner Online-Plattform, ein marktführender Anbieter von -Online-Broker-Dienstleistungen zu sein:
„Wir sind ein marktführender Anbieter von Online-Broker-Dienstleistungen. Wir helfen Anlegern aller Erfahrungsstufen, Zugang zu den Gelegenheiten auf den globalen Finanzmärkten zu erhalten. Einfach und unkompliziert. Unsere Werte sind Integrität, Professionalität, Transparenz, Qualität und Innovation und wir sind dem Anbieten einer ultimativen Handelserfahrung für unsere Kunden verschrieben.“
Firmen, die in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, benötigen dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die Probleme mit tdcryptotrade.com haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „tdcryptotrade.com“ erst am 06.03.2024 registriert wurde. Ein markführender Broker existiert nicht erst seit kurzem! Der Betreiber der Plattform versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameSilo. Achtung! Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und gibt seine Identität preis .“
Unsere Mandanten können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist kürzlich wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der bekannten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Dies zeigt, dass es mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen möglich ist, die Täter zu identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
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Wenn Sie Schwierigkeiten mit tdcryptotrade haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Erfahrungen mit Finanzeno? BaFin warnt vor finanzeno.com! Achtung auch vor neuer Seite finanzeno.net! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In der heutigen digitalen Welt gibt es vermehrt Online-Trading-Handelsplattformen im Internet, die hohe Gewinne versprechen. Aber nicht alle sind seriös. Nun steht die angebliche Online-Trading-Handelsplattform „finanzeno.com“ bzw. www.finanzeno.net im Mittelpunkt der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt heute vor Angeboten von Finanzeno. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website finanzeno.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Finanzeno bewirbt sich auf seiner Handelsplattform „finanzeno.com“ als„Der beste Broker für Krypto und Forex“, „Die beste Plattform für Margin-Trading“ und „Beste Krypto-Handelsplattform“.
ACHTUNG! Nach der Warnung der BaFin wurde die Webseite www.finanzeno.com abgeschaltet. Die Täter sind nun unter www.finanzeno.net tätig!
Lassen Sie sich nicht verunsichern!
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Finanzen besitzt diese Erlaubnis nicht, auch nicht für www.finanzeno.net!
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Finanzeno und keine Auszahlung erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die Probleme mit Finanzeno haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „finanzeno.com“ erst am 03.04.2024 registriert wurde. Von einem langjährigen erfahrenen Broker kann nicht die Rede sein! Auch findet sich kein Impressum. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“
Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform und speichern Sie die Walletadressen. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern.
Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Blockchainnachverfolgung lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Finanzeno haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Neuer Anlagebetrug? Erfahrungen mit verdoppeln.com: BaFin ermittelt gegen Verdoppeln Exchange! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im digitalen Zeitalter finden Finanzgeschäfte vermehrt im Internet statt. Die Popularität von Online-Trading-Plattformen hat dazu geführt, dass neue Plattformen wie Pilze aus dem Boden schießen. Sehr viele sind nicht seriös. Nun steht die angebliche Plattform „verdoppeln.com“ im Mittelpunkt der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am gestrigen Tag auch vor der Website verdoppeln.com. Darüber betreibt die angeblich in Berlin ansässige Verdoppeln Exchange ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Sie bietet dort Anlagen in Kryptowerte, Gold, Immobilien, medizinisches Cannabis, Öl und Gas sowie Forex-Handel an.
Verdoppeln Exchange behauptet auf seiner Online-Plattform:
„Verdoppeln Exchange ist ein innovativer Ort für Online-Investitionen ohne jedes Risiko. Wir arbeiten täglich für den monetären Erfolg unserer Kunden.
Verdoppeln Exchange ist eine Online-Investmentgesellschaft, die von einem Team professioneller Trader gegründet wurde, die sich hauptsächlich auf den Handel mit Kryptowährungen an verschiedenen Börsen und Märkten konzentrieren. Wir ergänzen das Team von gleichgesinnten Geschäftsleuten, die sich auf Bitcoin-Mining spezialisiert haben.“
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Achtung! Kein Impressum und Handelsplattform existiert erst seit ca. 2 Monaten!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von Verdoppeln Exchange erhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „verdoppeln.com“ erst am 05.02.2023 registriert wurde, über einen Anonymisierungsdienst. Von einem langjährigen erfahrenen Broker kann nicht die Rede sein! Auch findet sich zwar eine Map von Berlin, aber kein Geschäftssitz und kein Impressum. Zudem sind zahlreiche Rechtschreibfehler auf der Homepage zu finden. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“
Die Mandanten der Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist kürzlich wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Dies zeigt, dass es mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen möglich ist, die Täter zu identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Verdoppeln Exchange haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Kleversparen.com: BaFin ermittelt gegen „Klever Sparen“! Festgeld-Betrug? Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Achtung vor betrügerische Angebote von vermeintlichen Festgeldanlagefirmen in Internet! Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält zur Zeit wieder zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Opfer von unseriösen Festgeldangeboten im Internet geworden sind.
Ein weiterer Festgeldanbieter, der jetzt in den Fokus geraten ist, ist „Klever Sparen“, angeblich mit Sitz in Oslo.
„Klever Sparen“ wirbt auf seiner Homepage mit den vielsagenden Worten:
„Spitzenreiter in Festzinsanlagen
Klever Sparen hebt sich durch einzigartige Marktkenntnisse und kundenspezifische Beratung ab. Unser Engagement für Ihre finanzielle Sicherheit und unser Streben nach den besten Festzinsangeboten machen uns zum bevorzugten Partner für Investoren.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte jedoch am heutigen Tag vor Angeboten von „Klever Sparen“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website kleversparen.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. „Klever Sparen“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass „Klever Sparen“unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen, wie das Obige, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Hinterfragen Sie die Seriosität von Festgeldplattformen im Internet!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine unseriöse Anlageplattform. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Wenn keine Erlaubnis der BaFin vorliegt, sollten die Alarmglocken schrillen.“
Gibt es die Europäische Einlagensicherung wirklich?
Laut „Klever Sparen“ sollten die Festgelder durch die europäische Einlagensicherung bis zu einer Summe von € 100.000.00 abgesichert sein. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C empfiehlt: „Vorsicht bei Zahlungen auf ein ausländisches Konto. Möglicherweise handelt es sich dann bei dem Konto des Empfängers nicht um Ihr eigenes Konto – sondern das Geld ist bereits in die Taschen der Betrüger geflossen. Wir empfehlen Ihnen dann, sich so schnell wie möglich, an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um die Gelder zu sichern.“
Wir haben bereits über zahlreiche Fälle von Festgeldbetrug berichtet, u.a. zins-fox.com, Zinsvergleich24, genfer-vw.com,SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllian z AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc..
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
In einigen Fällen konnten wir bereits Gelder für unsere Mandanten sicherstellen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der „Klever Sparen “haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah. Eine schnelle Reaktion und Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Kleversparen.com: BaFin ermittelt gegen „Klever Sparen“! Festgeld-Betrug? Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post aifmd.xyz: Anzeichen auf Betrug verdichten sich! So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalanlagerecht und Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C erhielt in den letzten Tagen mehrere Dutzend Anfragen von Anlegern der Handelsplattform aifmd.xyz, die Schwierigkeiten mit ihrem Invest haben.
Die Schilderung der Anleger in der Vorgehensweise der Handelsplattform sowie die Forderung nach weiteren Zahlungen ist nahezu identisch. Der Kontakt mit den „Beratern“ erfolgte ausschließlich über What’sApp- Nachrichten und über What’sApp-Telefonanrufe. Die Mandanten wurden zu immer weiteren Einzahlungen gedrängt, aus immer neuen Gründen.
Eine Auszahlung ihres vermeintlichen Guthabens haben die Anleger bislang nicht erhalten.
Die Kanzlei plan C wurde inzwischen von zahlreichen Anlegern beauftragt, ihre Gelder sicherzustellen.
Die Finanzaufsicht BaFin hatte bereits am 11.03.2024 vor der den Angeboten von AIFMD gewarnt sowie am 26.02.2024 vor der identischen Website aifmd.info.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt aus: „Zwar wirkt die Handelsplattform auf den ersten Blick professionell. Aber es fällt gleich auf, dass ein Impressum fehlt. Zusammen mit der fehlenden Zulassung der BaFin und der Erfahrungen der vielen Anleger stellt sich die Frage, ob es sich um einen betrügerischen Broker handelt.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz freut sich über einen aktuellen Ermittlungserfolg, wonach kürzlich die Festnahme eines Hintermanns von betrügerischen Trading-Plattformen in Costa Rica gelungen ist: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in Ländern wie Costa Rica möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollten und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen.“
Durch die Festnahme der Betrüger erfahren die geschädigten Anleger Gerechtigkeit und dürfen jetzt hoffen, ihre Investitionen wieder zurück zu erhalten. Das passiert jedoch nicht automatisch, denn das Strafverfahren dient nämlich vorrangig nur der Bestrafung der Täter. Die betrogenen Anleger müssen daher in einem eigenen Verfahren, sog. Adhäsionsverfahren oder auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Ansprüche geltend machen. Um hier erfolgreich zu sein, sollten sich die geschädigten Anleger unbedingt von einem erfahrenen auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit AIFMD haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post aifmd.xyz: Anzeichen auf Betrug verdichten sich! So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Neuer Anlagebetrug durch steemwin.com? Auch BaFin ermittelt gegen Steem appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im digitalen Zeitalter finden Finanzgeschäfte mehr und mehr online statt. Die Popularität von Online-Trading-Plattformen hat dazu geführt, dass neue Plattformen wie Pilze aus dem Boden schießen. Aber nicht alle sind seriös. Nun steht die angebliche Plattform steemwin.com im Mittelpunkt der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 19.03.2024 vor Angeboten der Online-Handelsplattform Steem. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet deren Betreiber auf seiner Website steemwin.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Steem behauptet auf seiner Online-Plattform, eine „Globalisierte Plattform für digitale Vermögenswerte“ zu sein. Kunden könnten durch den Handel mit Kryptowährungen „Sofort Einkommen generieren“.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Steem und Ihr Geld nicht zurück erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von Steemwinerhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „steemwin.com“ erst am 03.12.2023 registriert wurde. Von einem langjährigen erfahrenen Broker kann nicht die Rede sein! Auch findet sich kein Impressum. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“
Die Mandanten der Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist kürzlich wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Dies zeigt, dass es mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen möglich ist, die Täter zu identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Steemwin haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Neuer Anlagebetrug durch steemwin.com? Auch BaFin ermittelt gegen Steem appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post CoinCoreX: BaFin ermittelt gegen coincorex.com! Trading-Betrug? Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im Internet sind neben seriösen auch zahlreiche unseriöse Online-Anbieter anzutreffen. Doch wie kann man seriöse Broker von betrügerischen Anbietern unterscheiden? Nun steht die angebliche Plattform coincorex.com im Mittelpunkt der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von CoinCoreX. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website coincorex.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowerten handeln.
CoinCoreX behauptet auf seiner Online-Plattform, ein marktführender Anbieter von -Online-Broker-Dienstleistungen zu sein:
„Wir sind ein marktführender Anbieter von Online-Broker-Dienstleistungen. Wir helfen Anlegern aller Erfahrungsstufen, Zugang zu den Gelegenheiten auf den globalen Finanzmärkten zu erhalten. Einfach und unkompliziert. Unsere Werte sind Integrität, Professionalität, Transparenz, Qualität und Innovation und wir sind dem Anbieten einer ultimativen Handelserfahrung für unsere Kunden verschrieben.“
Firmen, die in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, benötigen dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit CoinCoreX und keine Auszahlung Ihres vermeintlichen Gewinnes erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von CoinCoreX erhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „coincorex.com“ erst am 30.05.2023 registriert wurde. Von einem erfahrenen Broker kann nicht die Rede sein! Der Betreiber der Plattform versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameCheap. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“
Unsere Mandanten können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist kürzlich wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Dies zeigt, dass es mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen möglich ist, die Täter zu identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit CoinCoreX haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>Im Internet sind neben seriösen auch zahlreiche unseriöse Online-Anbieter anzutreffen. Wie kann ein Laie seriöse Broker von betrügerischen Anbietern unterscheiden? Nun steht die angebliche Handelsplattform trustscapital.com im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 13.03.2024 vor Angeboten der TrustsCapital Ltd. Es besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft die Website trustscapital.com betreibt und darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
TrustsCapital Ltd. behauptet auf seiner Online-Plattform, ein weltweit führender Anbieter von -Online-Broker-Dienstleistungen zu sein.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Vorsicht! Es könnte sich um einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam) handeln, wenn eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht besitzt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, die Trading-Betrugs-Opfer berät, hat sich die Handelsplattform uptos.com näher angesehen: „Bei dieser Internetplattform ist zwar im Gegensatz zu vielen anderen ein Impressum angegeben. Doch befindet sich die Geschäftsadresse u.a. in „British Virgin Islands (BVI)“ – ein Offshore-Standort in der Karibik. Diese Anschrift ist als Briefkastenadresse für betrügerische Offshore-Broker in der Karibik bekannt. Die Finanzbehörden der BVI regulieren oder überwachen Forex-Broker nicht, so dass die dort registrierten Broker nicht verpflichtet sind, etablierte Finanzregeln und -praktiken zu befolgen. Außerdem ist in diesen Ländern die Gründung anonymer internationaler Unternehmen erlaubt, die nicht verpflichtet sind, Zugang zu ihren Konten zu gewähren“.
Leider wird dies wird von betrügerischen Brokern gerne ausgenutzt.
Die Kanzlei plan C hat Anfragen von Anlegern erhalten, die schlechte Erfahrungen mit TrustsCapital Ltd gemacht haben, und ihren vermeintlichen Gewinn, ebenso die Investition, nicht zurück erhalten.
Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform und speichern Sie die Walletadressen. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Blockchainnachverfolgung lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit TrustsCapital Ltd. haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Anlagebetrug durch aifmd.xyz? BaFin warnt! So erhalten Sie Ihre Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von AIFMD. Es besteht der Verdacht, dass deren unbekannte Betreiber auf der Website aifmd.xyz ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die BaFin hat bereits am 26. Februar 2024 vor der identischen Website aifmd.info gewarnt.
aifmd.xyz behauptet auf seiner Online-Plattform, eine seriöse Blockchain-Handelsplattform zu sein:
„AIFMD – ist eine open source Blockchain-Handelsplattform. Basierend auf dem effizienten DPOS-Konsensalgorithmus besteht diese faire und offene Community aus Blockchain-Enthusiasten aus der ganzen Welt. Nach acht Jahren Arbeit mit Blockchain haben wir eine innovative Software-Plattform und ein stabiles Community-Konzept entwickelt.“
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits Anleger, die Schwierigkeiten haben, von AIFMD ihre Gelder zurück zu erhalten. Die Rechtsanwältin führt hierzu aus: „Diese Webseite sieht auf den ersten Blick vertrauenswürdig aus. Dennoch fällt gleich ins Auge, dass ein Impressum fehlt. Hier sollten alle Alarmglocken schrillen. Liegt zudem keine Erlaubnis der BaFin vor, könnte es sich um einen betrügerischen Broker handeln.“
Fragen Sie vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform und speichern Sie die Walletadressen. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern.
Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit AIFMD haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Die BaFin hat Ihre Gelder gefunden? BaFin warnt vor gefälschten E-Mails im Namen der BaFin – Authority Scam! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>An die auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C wenden sich in letzter Zeit immer weitere Anleger, die Opfer der aktuellen Betrugsmasche „Authority Scam“, „BaFin Scam“ bzw. „Recovery Scam“ geworden sind. Sie werden von Mitarbeitern von vermeintlichen Behörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), aber auch von anderen Finanzmarktaufsichtsbehörden anderer Länder (FINMA, ESMA etc.) kontaktiert und es wird vorgegaukelt, ihnen dabei zu helfen, ihre verloren gegangenen Gelder zurück zu erlangen.
In allen Fällen, in denen angeblich die BaFIn an die Geschädigten herantritt, liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der BaFin vor.
Darauf hat die BaFin in ihrer Warnung vom 5.03.2024 ausdrücklich hingewiesen.
Die Finanzaufsicht nutzt nur die E-Mail-Domain@bafin.de und versendet nur E-Mails mit der Domain @bafin.de und BaFinWebDE@newsletter.gsb.bund.de.
E-Mail-Adressen mit einer anderen Domain stammen nicht von der BaFin.
Ein Beispiel für einen korrekten Absender der BaFin ist poststelle@bafin.de. Davon abweichende E-Mail-Adressen, bei denen das Kürzel „BaFin“ auftaucht, stammen nicht von der Aufsicht – wie etwa poststelle@bafin.com. Dies gilt auch für Fälle, in denen das Kürzel BaFin in anderer Form in der E-Mail-Adresse auftaucht – wie etwa bafin@marketcontactgroup.online u.v.m. Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Newsletter der BaFin abonniert haben, erhalten auch E-Mails mit dem Absender BaFinWebDE@newsletter.gsb.bund.de. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aber auch dann wachsam sein, wenn die korrekte E-Mail-Domainangezeigt wird (Spoofing). Das gilt vor allem, wenn sie bislang keinen Kontakt zur BaFin hatten.
Auch wichtig zu wissen: Die BaFin wendet sich nicht von sich aus an Verbraucherinnen und Verbraucher. Öffentliche Behörden kontaktieren Sie niemals von selbst und fordern Sie nie auf, Geld zu überweisen oder sensible Bankdaten wie PINs und Passwörter bekannt zu geben.
Dieser „Authority Scam“ im Namen der BaFin oder einer anderen Aufsichtsbehörde ist ein Folgebetrug, in Form eines Recovery Scam.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C erklärt die aktuelle Betrugsmasche wie folgt: „Betrugsopfer, die Geld durch betrügerische Broker verloren haben, geraten oft an vermeintliche „Helfer“, die den Opfern versprechen, ihr verlorenes Geld zurückzuholen. Die Betrüger wissen, dass, wer einmal Geld durch Trading Betrug verloren hat, leider meist ein leichtes Opfer ist. Die Betrüger geben sich oft als Aufsichtsbehörde etc. aus, arbeiten aber Sie meist mit den ursprünglichen Tätern zusammen“.
Die BaFin empfiehlt allen Personen, die ein entsprechendes „Hilfsangebot“ erhalten, sich keinesfalls darauf einzulassen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Beenden Sie den Kontakt! Geben Sie auf keinen Fall private Daten preis und lassen Sie niemanden per Fernwartungssoftware („AnyDesk“, „TeamViewer“) auf Ihren Computer oder Ihr Handy.
Wer Zweifel hat, kann sich auch an die BaFin selbst wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.
Lesen Sie hier unsere Tipps für Opfer eines „Authority Scam“
Wenn Sie Opfer eines Authority Scam oder eines betrügerischen Brokers mit Kryptowährungen (Kanzlei plan C aktuelle Fälle Online Trading Betrug) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post bitirosinvestment.com: BaFin ermittelt gegen Bitiros Investment, Berlin! Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im digitalen Zeitalter finden Finanzgeschäfte mehr und mehr online statt. Die Popularität von Online-Trading-Plattformen hat dazu geführt, dass neue Plattformen wie Pilze aus dem Boden schießen. Aber nicht alle sind seriös.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 27.02.2024 auch vor der Website bitirosinvestment.com. Über die Website betreibt die angeblich in Berlin ansässige Bitiros Investment ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Sie bietet dort Anlagen in Kryptowerte, börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds – ETFs), Gold, Immobilien, landwirtschaftliche Produkte und binäre Optionen an.
Bitiros Investment behauptet auf seiner Online-Plattform, ein „seit 1998 geschäftsorientiertes, profitables Investmentunternehmen mit den richtigen Werkzeugen und Experten“ zu sein, „um Ihnen zu helfen, Ihre Investitionen zu steigern.“
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits Anleger, die Schwierigkeiten haben, von Bitiros Investmentihre Gelder zurück zu erhalten. Die Rechtsanwältin führt hierzu aus: „Diese Webseite sieht auf den ersten Blick professionell und vertrauenswürdig aus. Auch ein Impressum mit Anschrift in Berlin ist angegeben. Aber Achtung! Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, könnte es sich um ein unseriöses Unternehmen handeln.“
Fragen Sie vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform und speichern Sie die Walletadressen. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Blockchainnachverfolgung lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Bitiros Investment haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Noch ein Festgeld-Betrug? zinsvergleich-24.com: BaFin ermittelt! So erhalten Sie die Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im Internet existieren zahlreiche Festgeld-Anbieter, die sichere Festgeldanlagen zu sehr guten Zinsen versprechen. Doch nicht alle sind seriös. Für einen Laien sind die seriösen Angebote von betrügerischen Angeboten kaum zu unterscheiden.
Die auf Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält weiterhin zahlreiche Anfragen von Geschädigten, die betrügerischen Festgeldangeboten im Internet aufgesessen sind.
In der letzten Zeit haben wir auch Anfragen zu dem Festgeld-Anbieter „zinsvergleich-24.com“ erhalten. Eine Nachfrage bei der Bankenaufsicht bestätigte nun unseren Verdacht, dass es sich um ein nicht bei der BaFin registriertes Unternehmen handelt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 15.02.2024 vor Angeboten der „Zinsvergleich24“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website zinsvergleich-24.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Eine „Zinsvergleich24“ wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.
„Zinsvergleich24“ nutzte laut BaFin für ihre Angebote bislang auch die Websites zinsvergleich24.com und zins-vergleich24.com. Darüber hinaus steht „Zinsvergleich24“ in Verbindung zu der ebenfalls ohne Erlaubnis tätigen „Zinsfox“, vor der die BaFin kürzlich gewarnt hatte.
Auch wir hatten bereits über die negativen Erfahrungen unserer Mandanten mit Zins Vergleich und Zinsfox berichtet und Maßnahmen zur Rückholung der Gelder ergriffen.
„zinsvergleich-24.com“ verspricht den Anlegern „Sichere Festgeldanlagen & attraktive Zinsen – sorgenfrei für die Zukunft sparen“
Zinsvergleich 24 behauptet, die über Zinsvergleich 24 angelegten Gelder wären dank der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Anleger und Bank gesetzlich abgesichert.
Tatsächlich besitzt Zinsvergleich 24 nicht einmal eine Erlaubnis der BaFin. Aufgrund unserer Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die Gelder der Anleger überhaupt nicht angelegt wurden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, meint: „Wenn keine Erlaubnis der BaFin vor, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine unseriöse Anlageplattform. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Hier deutet alles auf einen Anlagebetrug hin.“
Neben „Zinsvergleich“ bzw. „Zinvergleich 24“ sind wir bereits für Anleger der Sparkapital,SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. tätig.
Wir wurden hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt und haben Maßnahmen ergriffen, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät: „Seien Sie immer vorsichtig, wenn Sie Ihr Investment auf ein Konto bei einer ausländischen Bank zahlen sollen. Auch wenn keine richtige Verifizierung bei der ausländischen Bank benötigt wird, sollte man hellhörig werden. Das Empfängerkonto wurde dann nicht für Sie eröffnet. Wir empfehlen Ihnen dann, sich so schnell wie möglich, an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um die Gelder zu sichern.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Zinsvergleich 24 haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Noch ein Festgeld-Betrug? zinsvergleich-24.com: BaFin ermittelt! So erhalten Sie die Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post cytergo.com: BaFin warnt vor Cytergo LLC – Verdacht auf Anlagebetrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im Internet sind neben seriösen auch zahlreiche unseriöse Online-Anbieter anzutreffen. Doch wie kann man seriöse Broker von betrügerischen Anbietern unterscheiden? Nun steht die angebliche Plattform cytergo.com im Mittelpunkt der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 5.02.2024 vor Angeboten der Cytergo LLC. Es besteht der Verdacht, dass deren unbekannte Betreiber auf der Website cytergo.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
cytergo.com hat keine Erlaubnis der BaFin
Einige Unternehmen, wie das cytergo.com, bieten Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Recherchieren Sie gründlich vor Anlagen im Internet und achten Sie auf Widersprüche!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt bereits Anleger, die ihre Einzahlungen von cytergo.com nicht zurückerhalten haben. Die Rechtsanwältin empfiehlt: „ Vorsicht! Achten Sie bei den Webseiten immer auf Widersprüchlichkeiten. Wir haben recherchiert, dass die Domain erst vor kurzem, am 11.12.2023 registriert wurde. Von einem erfahrenen Anbieter kann daher nicht die Rede sein. Auch ist die Domain über einen Anonymisierungsdienst registriert. Uns wundert nicht, dass die Firma über keine Zulassung der BaFin verfügt. Hier liegt der Verdacht nahe, dass es sich um einen Anlagebetrug handeln könnte.“
Fragen Sie vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein, sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform und speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff. Zahlen Sie auf keinen Fall weiter ein. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Blockchainnachverfolgung konnten wir die Täter schon häufig identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit cytergo.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Betrugs -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post cytergo.com: BaFin warnt vor Cytergo LLC – Verdacht auf Anlagebetrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post zins-fox.com: neuer Festgeld-Betrug? BaFin ermittelt gegen „Zinsfox“ appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im Internet existieren zahlreiche Festgeld-Anbieter, die vermeintlich sichere Festgeldanlagen zu exorbitanten Zinsen anbieten. Sind sie wirklich alle seriös? Woran erkennt man betrügerische Anbieter?
In der letzten Zeit haben wir auch Anfragen zu dem Festgeld-Anbieter „Zinsfox“ (zins-fox.com) erhalten. Eine Nachfrage bei der Bankenaufsicht bestätigte nun unseren Verdacht, dass es sich um ein nicht bei der BaFin registriertes Unternehmen handelt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der „Zinsfox“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website zins-fox.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Eine „Zinsfox“ wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.
Zinsfox nutzte bislang die Website zinsfox.com, zu der die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eine Warnmeldung veröffentlicht hat.
zins-fox.com verspricht den Anlegern Folgendes:
„Zinsfox empfiehlt Sparern eine Vielzahl von effektiven Vermögensaufbaustrategien, um maximale Zinsen bei Banken zu erzielen. Dazu gehört die regelmäßige Suche nach Neukundenangeboten, die attraktive Willkommensboni bieten. Durch das gezielte Ausnutzen von Sonderkontingenten mit zeitlich begrenzten Aufschlägen auf den Zinsspiegel können Sparer kurzfristig von höheren Zinsen profitieren. Die strategische Nutzung von SWAP-Kontingenten bei internationalen Banken ermöglicht es, von höheren Zinsen bei gleichzeitig solider Bonität zu partizipieren. Langfristige Kapitalzusagen und die Nutzung von Auslandsangeboten mit EU-Versicherung vervollständigen die Palette der empfohlenen Strategien…
Zinsfox hebt sich durch seine Expertise und Verhandlungsgeschick hervor, wenn es darum geht, bessere Zinsen für Sparer bei Banken auszuhandeln. Das Unternehmen verfügt über ein Team von Finanzexperten, das kontinuierlich den Markt überwacht, neue Chancen identifiziert und aktiv mit Banken verhandelt, um besonders vorteilhafte Konditionen für die Nutzer zu sichern. Durch diese proaktive Herangehensweise schafft es Zinsfox, stets attraktive Zinsen für seine Nutzer zu sichern und die Renditen zu maximieren.“
Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass zins-fox.com unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen, wie zins-fox.com, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, rät zur Vorsicht: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollte man von einer Investition absehen. Bei Geldanlagen im Internet sollte man immer äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Recherchieren Sie zu den Angaben im Internet und verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Auch das Impressum kann gefälscht sein. Eine Einlagensicherung kann auch nur vorgetäuscht sein.“
Dieser Fall erinnert an den Fall der zinsvergleich.news, Sparkapital, SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc.
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote
Festgeld-Betrug fliegt meist erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit auf
Anleger eines Festgeld-Betruges wissen lange nicht, dass sie Opfer eines Betruges geworden sind. Erst wenn ihre Anlagesumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zurückbezahlt wird, wird ihnen klar, dass sie Opfer eines Betruges geworden sein könnten. Dann sollten sie schnell handeln, um ihre Gelder zu sichern.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit zins-fox.com haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post zins-fox.com: neuer Festgeld-Betrug? BaFin ermittelt gegen „Zinsfox“ appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post coinmarkaji.com: Weiterer Trading-Betrug? BaFin warnt! Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im digitalen Zeitalter finden Finanzgeschäfte mehr und mehr online statt. Die Popularität von Online-Trading-Plattformen hat dazu geführt, dass neue Plattformen wie Pilze aus dem Boden schießen. Aber nicht alle sind seriös.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 31.01.2024 auch vor Angeboten auf der Website coinmarkaji.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
coinmarkaji.com bewirbt sich auf seiner Webseite als “the worlds leading blockchain asset trading platform”.
Die BaFin bemängelt die fehlende Erlaubnis der og. Firma.
Laut BaFin besitzt coinmarkaji.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Vorsicht! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit ein Online-Trading-Betrug vorliegen, auch Scam genannt.
Klon-Seite von coinmarkupp.co – auch diese besitzt keine Erlaubnis
Die BaFin hat bereits am 4. Januar 2024 vor der vollkommen identischen Website coinmarkupp.co gewarnt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt Betrugsopfern, schnell zu handeln: „Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich um einen betrügerischen Broker handelt, investieren Sie auf keinen Fall weiter! Machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen, damit Sie genügend Beweise gegen den Broker haben. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain mit einer Blockchainnachverfolgung nachverfolgen lassen.“
Unsere Mandanten können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist kürzlich wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Dies zeigt, dass es mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen möglich ist, die Täter zu identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit coinmarkaji.com haben, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post coinmarkaji.com: Weiterer Trading-Betrug? BaFin warnt! Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Neuer Anlagebetrug? BaFin warnt vor Online-Trading-Plattform coinprimemarket.com! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der Betreiber tritt unter dem Namen Coinprime Market auf und nennt keine Rechtsform. Auf der Website wird eine US-amerikanische Geschäftsadresse in New York angegeben. Der Betreiber behauptet, eine Lizenz der Financial Regulatory Services Authority (FRSA) zu besitzen. Es ist laut BaFin nicht klar, welche Aufsichtsbehörde damit gemeint ist.
Coinprime Market wirbt mit den folgenden gut klingenden Worten:
„Wir entwickeln starke Marken und Identitäten!
Coinprime Market besteht aus einem Team von Finanzmarktexperten, die speziell zusammengestellt wurden, um seinen Kunden die bestmöglichen Handelsbedingungen zu bieten. Unsere Spezialisten waren an der Entwicklung technischer Spezifikationen für die Gestaltung einer modernen Plattform beteiligt, die sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Händler geeignet ist. Egal, ob Sie ein unerfahrener Anfänger oder ein erfahrener Händler sind, unsere Plattform kann Ihnen alle Informationen liefern, die Sie benötigen, um die richtigen Broker für Ihr Portfolio zu finden.“
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie Coinprime Market, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Dies ist meist ein untrügliches Zeichen für einen Anlagebetrug (Scam).
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits Anleger, die ihre Investitionen von Coinprime Market nicht zurück zu erhalten haben. Die Rechtsanwältin führt aus: „Auf den ersten Blick wirkt die Seite professionell. Es gibt auch ein Impressum. Allerdings sind keinerlei Angaben zu den Verantwortlichen enthalten. Wir haben recherchiert, dass die Domain erst am 2. August 2023 registriert wurde. Auch erfolgte die Registrierung anonym. Dies zusammen mit der fehlenden Erlaubnis der BaFin deutet alles auf einen Anlagebetrug hin.“
Erkundigen Sie sich vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie auch in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Coinprime Market haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post axsio.co und Capitalpartners Group: BaFin warnt vor Angeboten der Axsio appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der Axsio. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website www.axsio.co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden Gewinne aus Handelsgeschäften mit Kryptowerten in Aussicht gestellt, wenn sie vorab eine „Steuerzahlung“ leisten. Diese wird mitunter von Mitarbeitern der Capitalpartners Group telefonisch angefordert. Die angekündigten Gewinne werden nicht ausgezahlt.
axsio.co wirbt auf seiner Handelsplattform: „ Wir sind ein marktführender Anbieter von online-Broker-Dienstleistungen“.
Tatsächlich ist Axsio ohne Zulassung der BaFin tätig.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie Axsio, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits Anleger, die ihre Investitionen von Axsio nicht zurück zu erhalten haben. Sie führt aus: „Die Webseite besitzt kein Impressum, keine Kontaktdaten und keinerlei Angaben zu den Verantwortlichen. Nur eine Telefonnummer und eine Service-Email sind vorhanden. Dies sind eindeutige Warnzeichen für einen Scam. Uns überrascht nicht, dass die Plattform keine Zulassung der BaFin besitzt.“
Erkundigen Sie sich vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie auch in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Wenn auch Ihr Broker bei einem Auszahlungswunsch Ihrerseits vorab eine Steuer verlangt, sollten Sie hellhörig werden. Experten weisen darauf hin, dass dann mit höchster Wahrscheinlichkeit der Versuch eines Anlagebetrugs vorliegt. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht. Die BaFin und das Finanzamt bestätigten uns, dass es eine solche Steuer in keiner Form gibt. Manche Anleger haben schon einmal von der Kapitalertragssteuer für ausländische Investments gehört und verwechseln diese mit der behaupteten Steuer der Trading-Firmen. Dies machen sich die Betrüger zu Nutze.
Wenn der Broker nicht auszahlt und Steuern verlangt
Wenn von Ihnen die Zahlung einer „Steuer“ im Voraus verlangt wird, sind Sie mit großer Wahrscheinlichkeit Opfer eines Online-Anlagebetruges geworden. Zahlen Sie auf keinen Fall, sondern wenden Sie sich schnell an einen auf Anlagebetrug im Online-Trading spezialisierten Rechtsanwalt.
Wir empfehlen Ihnen, zunächst alle Informationen bzgl. der Online-Trading-Plattform zu sichern, d.h. machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, Ihrem Trading-Konto – und Verlauf, dem Chat-Verlauf und sichern Sie alle Kontaktdaten Ihrer Berater. Oftmals wird der Kontakt vom „Berater“ abgebrochen und das Online-Trading-Konto gesperrt, wenn Sie der angeblichen Steuerforderung nicht nachkommen. Je mehr Beweise Sie gesichert haben, desto besser können Sie Ihre Ansprüche belegen und desto größer ist die Chance, Ihre Investitionen wiederzuerhalten.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Axsio haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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The post axsio.co und Capitalpartners Group: BaFin warnt vor Angeboten der Axsio appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post vipsmarkets.com: Erfahrungen mit der Auszahlung? BaFin ermittelt gegen Vipsmarkets – Verdacht auf Anlagebetrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Jeden Tag tauchen neue Trading-Plattformen auf, die schnelles Geld versprechen. Doch nicht alle sind seriös. Jetzt steht die angebliche Handelsplattform vipsmarkets.com im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 22.01.2024 auch vor Angeboten der Vipsmarkets. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über die Website vipsmarkets.com, telefonisch und per Email ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Dabei wirbt Vipsmarkets mit einer BaFin-Zulassung. Diese gibt es nicht, eine Vipsmarkets wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
vipsmarkets.com wirbt auf seiner Handelsplattform mit den vielsagenden Worten:
„Willkommen auf unserer Website, einer umfassenden Plattform, die Ihnen den Einstieg in die Welt der Kryptowährungen erleichtern soll. Mit unserer benutzerfreundlichen Oberfläche und hochmodernen Tools bieten wir eine nahtlose Erfahrung für den Handel, die Investition und die Verwaltung digitaler Vermögenswerte. Egal, ob Sie ein erfahrener Händler oder ein Neuling im Bereich Kryptowährungen sind, unsere Plattform bietet eine sichere und bequeme Umgebung für den Kauf, den Verkauf und die Investition in Kryptowährungen. Bleiben Sie auf dem Laufenden über Markttrends, greifen Sie auf Echtzeitdaten zu und treffen Sie fundierte Entscheidungen, während Sie die aufregenden Möglichkeiten nutzen, die die sich schnell entwickelnde Welt der digitalen Währungen bietet. Werden Sie noch heute Mitglied bei uns und beginnen Sie Ihre Krypto-Reise mit Zuversicht.“.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie Vipsmarkets, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits Anleger, die ihre Investitionen von Vipsmarkets nicht zurück zu erhalten haben. Sie meint: „Es ist schon auffällig, dass die Webseite kein Impressum, keine Kontaktdaten und keinerlei Angaben zu den Verantwortlichen enthält. Hier sollten schon alle Alarmglocken schrillen. Wir haben recherchiert, dass die Domain erst vor wenigen Monaten, am 09.10.2023, registriert wurde. Dies zusammen mit der fehlenden Erlaubnis der BaFin deutet alles auf einen Anlagebetrug hin.“
Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie auch in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Erkundigen Sie sich vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Vipsmarkets haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post vipsmarkets.com: Erfahrungen mit der Auszahlung? BaFin ermittelt gegen Vipsmarkets – Verdacht auf Anlagebetrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post schubkapitals.ltd: BaFin ermittelt – ein neuer Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Jeden Tag tauchen neue Trading-Plattformen auf, die schnelles Geld versprechen. Doch nicht alle sind seriös. Jetzt steht die angebliche Handelsplattform schubkapitals.ltd im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von SchubKapitals. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website schubkapitals.ltd ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
schubkapitals.ltd wirbt auf seiner Webseite mit den vielversprechenden Worten:
„Weltmarktführer im Finanzbereich
SchubKapitals hat einen guten Ruf, Transparenz und Sicherheit
SchubKapitals ist ein moderner Broker, der im Handel mit CFDs und Währungspaaren bereits weltweit führend ist.
Unsere Kunden haben nach eigenem Ermessen Zugang zu einer riesigen Auswahl an Märkten, auf denen sie handeln können, sowie zu einer breiten Palette von Produkten entsprechend ihren finanziellen Zielen. SchubKapitals hilft Händlern, mit Technologieangeboten zu wachsen, die Ihre Effizienz steigern“.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt bereits Anleger, die Schwierigkeiten haben, von SchubKapitals ihre Gelder zurück zu erhalten. Die Rechtsanwältin führt hierzu aus: „Diese Webseite sieht auf den ersten Blick professionell und vertrauenswürdig aus. Aber Vorsicht! Ein Impressum ist nicht angegeben, nicht einmal eine Telefonnummer, nur eine Service-Email. Hier sollten schon alle Alarmglocken schrillen. Wir haben recherchiert, dass die Domain erst am 25.05.2023 registriert wurde. Von einem „Weltmarktführer im Finanzbereich“ kann daher nicht die Rede sein. Auch ist die Domain über den Anonymisierungsdienst NameSilo registriert. Dies zusammen mit der fehlenden Erlaubnis der BaFin legt den Verdacht nahe, dass es sich um einen Anlagebetrug handeln könnte.“
Fragen Sie vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie auch in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform und speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff. Zahlen Sie auf keinen Fall weiter ein, sonst wird Ihr Schaden nur noch größer. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Blockchainnachverfolgung lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit schubkapitals.ltd haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post schubkapitals.ltd: BaFin ermittelt – ein neuer Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Negative Erfahrungen mit renovacapitalfinance.net bzw. Renova Capital Finance? BaFin ermittelt! Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im Internet wimmelt es nur so von zahlreichen Festgeld-Anbieter, die sichere Festgeldanlagen zu außerordentlich hohen Zinsen anbieten. Doch nicht alle sind seriös. Wie kann man die guten Angebote von betrügerischen Anbietern unterscheiden?
In der letzten Zeit haben wir auch Anfragen zu dem Investment- und Festgeld-Anbieter Renova Capital Finance, angeblich aus Bad Langensalza, erhalten. Eine Nachfrage bei der Bankenaufsicht bestätigte nun unseren Verdacht, dass es sich um ein nicht bei der BaFin registriertes Unternehmen handelt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 19.01.2024 vor Angeboten der Renova Capital Finance. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website renovacapitalfinance.net ohne Erlaubnis die Vermögensverwaltung, Beratung zu Vermögensanlagen und festverzinsliche Geldanlagen an. Angeblich ist das Unternehmen in Bad Langensalza ansässig. Eine „Renova Capital Finance“ wird von der BaFin aber nicht beaufsichtigt.
renovacapitalfinance.net wirbt auf seiner Webseite mit einer langjährigen Erfahrung als weltweites Beratungsunternehmen:
„Renova Capital Finance ist ein weltweit tätiges Beratungsunternehmen. Wir haben unsere Tätigkeit in den letzten zehn Jahren aufgenommen und sind dank der ausgezeichneten Beziehungen zu unseren Kunden gewachsen. Wir sind ein globales Beratungsunternehmen, das die ehrgeizigsten Entscheidungsträger der Welt dabei unterstützt, die Zukunft zu gestalten.
Wir arbeiten an der Seite unserer Kunden als ein Team mit dem gemeinsamen Ziel, außergewöhnliche Ergebnisse zu erzielen, den Wettbewerb zu übertreffen und Branchen neu zu definieren. Wir ergänzen unser maßgeschneidertes, integriertes Fachwissen mit einem lebendigen Ökosystem von digitalen Innovatoren, um bessere, schnellere und nachhaltigere Ergebnisse zu erzielen.“
In der Realität besitzt renovacapitalfinance.net nicht mal eine Erlaubnis der BaFin. Aufgrund unserer Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die Gelder der Anleger überhaupt nicht angelegt wurden.
Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass renovacapitalfinance.net unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen, wie renovacapitalfinance.net, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollte man hellhörig werden. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Bei der angegebenen Anschrift in Bad Langensalza könnte es sich um eine Briefkastenanschrift handeln. Möglicherweise liegt hier ein Anlagebetrug vor.“
Anleger eines Festgeld-Betruges wissen lange nicht, dass sie Opfer eines Betruges geworden sind. Erst wenn ihre Anlagesumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zurückbezahlt wird, wird ihnen klar, dass sie Opfer eines Betruges geworden sein könnten. Dann sollten sie schnell handeln, um ihre Gelder zu sichern.
Die Kanzlei plan C ist von betroffenen Anlegern von renovacapitalfinance.net bereits beauftragt worden, über renovacapitalfinance.net zu recherchieren und rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Wir haben ermittelt, dass die Domain „renovacapitalfinance.net“ erst am 09.07.2022 registriert worden ist. Von einer 10-jährigen Erfahrung kann daher nicht die Rede sein!
Ferner wurde die Domain über einen Anonymisierungsdienst registriert und die wahren Betreiber nicht offengelegt. Dies ist meist ein Zeichen für einen unseriösen Betreiber.
Dieser Fall erinnert an die Fälle von Zinsvergleich, Sparkapital, SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank.
Hier hat die Kanzlei plan C bereits Maßnahmen eingeleitet, um die investierten Gelder der Anleger wieder zurück zu holen.
Warnliste bei Vorliegen eines Festgeld-Betruges:
Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote
Wenn Sie Schwierigkeiten mit renovacapitalfinance.nethaben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Negative Erfahrungen mit renovacapitalfinance.net bzw. Renova Capital Finance? BaFin ermittelt! Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit xpinvestment.com: BaFin warnt! Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Mittlerweile existieren unzählige Online-Trading-Plattformen im Internet, die schnelles Geld versprechen. Für einen Laien sind seriöse Trading-Plattformen von betrügerischen Brokern aber kaum zu unterscheiden. Nun steht die angebliche Trading-Plattform „xpinvestment.com“ im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 10.01.2024 vor Angeboten auf der Website xpinvestment.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber der Website ist nicht eindeutig identifizierbar. Er tritt nur unter dem Namen XPinvestment auf und nennt keine Rechtsform. Ein Impressum ist auf der Website nicht vorhanden. Es werden zwei Geschäftsanschriften angegeben, in London und Holyhead, beide Vereinigtes Königreich.
xpinvestment.com wirbt auf seiner Webseite mit den vielversprechenden Worten:
„Seit seiner Gründung hat sich XPinvestment stets darauf konzentriert, mit innovativen Technologien und langjähriger Erfahrung beste Handelsbedingungen zu bieten. XPinvestment ist ein internationaler Broker, der 8 Asset-Typen und mehr als 12.000 Instrumente für den Handel anbietet.
Wir sind sehr stolz auf die Vielfalt der Dienstleistungen, die wir unseren Kunden und Partnern bieten, die für alle die gleiche Qualität haben, unabhängig von ihrer Erfahrung und der Höhe ihrer Investitionen.“
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Diese Webseite sieht auf den ersten Blick professionell und vertrauenswürdig aus. Aber Achtung, ein Impressum ist nicht angegeben, nur eine Telefonnummer und eine Service-Email. Hier sollte man schon hellhörig werden.
Wir haben recherchiert, dass die Domain erst am 24.03.2023 registriert wurde. Von einer langjährigen Erfahrung kann daher nicht die Rede sein. Auch ist die Domain anonym registriert. Dies zusammen mit der fehlenden Erlaubnis der BaFin legt den Verdacht nahe, dass es sich um einen Anlagebetrug handeln könnte.“
Fragen Sie vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie auch in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform und speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff. Zahlen Sie auf keinen Fall weiter ein, sonst wird Ihr Schaden nur noch größer. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Blockchainnachverfolgung lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit xpinvestment.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit xpinvestment.com: BaFin warnt! Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post zinsvergleich.news: neuer Festgeld-Betrug? BaFin warnt vor Zins Vergleich! Erfahrungen zur Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Im Internet existieren zahlreiche Festgeld-Anbieter, die sichere Festgeldanlagen zu sehr guten Zinsen anbieten. Doch sind sie alle seriös? Und wie kann man die guten Angebote von betrügerischen Anbietern unterscheiden?
In der letzten Zeit haben wir auch Anfragen zu dem Festgeld-Anbieter „zinsvergleich.news“, angeblich aus Frankfurt, erhalten. Eine Nachfrage bei der Bankenaufsicht bestätigte nun unseren Verdacht, dass es sich um ein nicht bei der BaFin registriertes Unternehmen handelt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „Zins Vergleich“. Die bisher unbekannten Betreiber geben einen angeblichen Geschäftssitz in Frankfurt am Main an. Auf ihrer Website zinsvergleich.news bieten sie ohne Erlaubnis die Eröffnung von Tages- und Festgeldkonten bei in- und ausländischen Banken an. Darüber hinaus werden dort auch weitere Geldanlagemöglichkeiten, wie beispielsweise Aktien, angeboten.
Die Website zinsvergleich.news ist als Vergleichsportal gestaltet und war zuvor unter der Domain zinsvergleich.us aktiv.
zinsvergleich.news verspricht den Anlegern einen „Zins bis zu 4,85 % p.a.“
Ferner behauptet zinsvergleich.news, die über Zins Vergleich angelegten Gelder wären dank der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Anleger und Bank gesetzlich abgesichert.
In der Realität besitzt zinsvergleich.news nicht mal eine Erlaubnis der BaFin. Aufgrund unserer Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die Gelder der Anleger überhaupt nicht angelegt wurden.
Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass zinsvergleich.news unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen, wie zinsvergleich.news, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollte man von einer Investition absehen. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Bei der angegebenen Anschrift in Frankfurt handelt es sich um eine bekannte Adresse für virtuelle Büros. Hier deutet alles auf einen Anlagebetrug hin.“
Informieren Sie sich über die Warnzeichen eines Festgeld-Betruges:
Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote
Dieser Fall erinnert an den Fall der Sparkapital, SparAllianz AG, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc.
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
Anleger eines Festgeld-Betruges wissen lange nicht, dass sie Opfer eines Betruges geworden sind. Erst wenn ihre Anlagesumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zurückbezahlt wird, wird ihnen klar, dass sie Opfer eines Betruges geworden sein könnten. Dann sollten sie schnell handeln, um ihre Gelder zu sichern.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit zinsvergleich.news haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>Mittlerweile existieren unzählige Online-Trading-Plattformen im Internet, die schnellen Reichtum versprechen. Für einen Laien sind seriöse Trading-Plattformen von betrügerischen Brokern aber kaum zu unterscheiden. Nun steht die angebliche Trading-Plattform „softwaretrading.net“ im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten auf der Website softwaretrading.net. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber tritt auf der Website unter dem Namen ST-Management auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Als Partner des Betreibers werden die Gesellschaften RoboForex und Mag Markets genannt. Laut Impressum auf der Website softwaretrading.net zufolge ist Mag Markets eine Marke der MAGMARKETS LLC, St. Vincent und die Grenadinen.
Die BaFin stellt klar, dass das bei der BaFin registrierte zypriotische Wertpapierinstitut Robomarkets Ltd. in keiner Geschäftsbeziehung zu RoboForex oder dem Betreiber der Website softwaretrading.net steht.
Die Betreiber verwenden das Geschäftslogo der Robomarkets Ltd. und machen Angaben auf der Website, die die beschriebene Geschäftsbeziehung vortäuschen. Es liegt laut BaFin ein Identitätsdiebstahl zulasten des Instituts vor.
softwaretrading.net wirbt auf seiner Webseite mit den vielversprechenden Worten:
„Langfristig profitables KI-Trading mit ST-Management
Verabschiede dich von Sorgen und Verlusten durch eigenes Trading.
Steige noch heute auf den automatisierten Handel von ST Management um!
Bei uns steht Transparenz an oberster Stelle. Wir präsentieren stolz die Live-Statistik von ST Managements Trading KI:
Über die letzten dreieinhalb Jahre konnten wir eine Rendite von über 3600% erwirtschaften.“
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Vor Anlagen im Internet ist eine gründliche Recherche zu empfehlen
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Diese Webseite sieht auf den ersten Blick professionell und vertrauenswürdig aus. Es wird mit anderen bekannten Gesellschaften geworben und sogar behauptet, strategischer Partner von Eintracht Frankfurt und Sponsor von BMW Motorsports zu sein. Auch ein Impressum ist angegeben. Kein Anleger kommt zunächst auf die Idee, dass alles gefälscht ist. Ein Identitätsmissbrauch ist für den Laien nur sehr schwer zu erkennen. Hinterfragen Sie immer die Angaben auf den Webseiten. Eine außergewöhnlich hohe Rendite, wie hier behauptet, sollte die Alarmglocken schrillen lassen. Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, ist der Broker in den meisten Fällen unseriös.“
Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie auch in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Fragen Sie vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit softwaretrading.net haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>Täglich tauchen neue Trading-Plattformen auf, die schnellen Reichtum versprechen. Doch nicht alle sind seriös. Jetzt steht die Plattform de-finanz.de im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten auf der Website de-finanz.de. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Verbraucherinnen und Verbraucher können über die Website angeblich mit Kryptowährungen und Derivaten handeln.
Hier gelangen Sie zur Warnmeldung der BaFin
de-finanz.de bewirbt sich auf seiner Webseite mit folgenden vielsagenden Worten:
„de-finanz ist eine globale Online-Handelsplattform, die traditionelle Investitionen mit Bitcoin-basierter Finanzierung und Handel kombiniert. Wir bieten Leveraged Trading für mehrere Vermögenswerte an, darunter: Bitcoin, Ethereum und mehr.
Unser im Jahr 2015 gegründetes Unternehmen ist exponentiell gewachsen und bedient derzeit Kunden auf der ganzen Welt. Wir bieten unseren Kunden Zugang zu erstklassiger Liquidität und einer breiten Palette von Handelsinstrumenten und sorgen gleichzeitig für Sicherheit, sodass ein sicheres und effizientes Handelsumfeld für alle entsteht.“
In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Laut BaFin besitzt de-finanz.de aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Warnung: Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollte man nicht investieren. Es liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Online-Trading-Betrug (Scam) vor.
Der Betreiber der Website ist nicht eindeutig identifizierbar, er tritt nur unter dem Namen De-Finanz Group GmbH auf. Ferner nennt er keine Geschäftsadresse, ein Impressum ist auf der Website ebenfalls nicht vorhanden.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit de-finanz.de haben und keine Auszahlung ihres Guthabens erhalten. Sie meint: „Die Webseite hat kein Impressum. Dies ist schon einmal das erste Indiz für eine unseriöse Anlageplattform. Zudem sind die wahren Betreiber der Domain nicht offengelegt. Hier stehen alle Zeichen auf einen Anlagebetrug.“
Anleger sollten bei Geldanlagen, vor allem über das Internet, sehr vorsichtig sein und vor einer Investition gründlich recherchieren. Im Zweifel sollten die Anleger bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nachfragen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C rät Anlegern, die befürchten, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein, schnell zu handeln:
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Handeln Sie schnell! Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain mit einer Blockchainnachverfolgung rekonstruieren lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit de-finanz.de haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>Online-Trading-Plattformen versprechen heutzutage schnelle Gewinne mit geringen Investitionen. Doch unter ihnen gibt es viele schwarze Schafe. So steht die Plattform coinmarkupp.com aktuell im Mittelpunkt der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten auf der Website coinmarkupp.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
coinmarkupp.com bewirbt sich auf seiner Webseite als “the most trusted cryptocurrency platform”. Die Realität sieht aber anders aus.
In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Laut BaFin besitzt coinmarkupp.com aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Achtung! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollte man nicht investieren. Es könnte ein Online-Trading-Betrug vorliegen (Scam).
Der Betreiber der Website ist nicht eindeutig identifizierbar. Er tritt nur unter dem Namen Coinmark auf und nennt keine Rechtsform. Als Geschäftssitz wird lediglich Kanada angegeben, eine vollständige Geschäftsadresse fehlt. Angeblich verfügt der Betreiber zudem über weitere Niederlassungen in Ost-Asien.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Probleme mit coinmarkupp.comhaben: „Auffällig ist, dass kein Impressum vorhanden ist. Wir haben recherchiert, dass die Domain erst am 7.07.2023 registriert wurde. Zudem versteckt sich der wahre Betreiber der Domain hinter einem Anonymisierungsdienst. Hier stehen alle Zeichen auf einen Anlagebetrug.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C rät Anlegern, die befürchten, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein, schnell zu handeln:
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff.“
Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain mit einer Bitcoinnachverfolgung nachverfolgen lassen.
„Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit coinmarkupp.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Schlechte Erfahrungen mit bitcoinminetrix.com? BaFin ermittelt gegen Cloud Tech X23 Ltd.! Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading bietet eine hervorragende Möglichkeit, um schnell viel Geld zu verdienen. Doch leider wird dies von betrügerischen Brokern ausgenutzt. Eine weitere Handelsplattform, die in den Fokus der Aufsichtsbehörden geraten ist, ist „bitcoinminetrix.com„.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der Cloud Tech X23 Ltd. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website bitcoinminetrix.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Laut BaFin besitzt bitcoinminetrix.com aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Achtung! Hat eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollte man nicht investieren. Es könnte ein Online-Trading-Betrug vorliegen!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit bitcoinminetrix.com haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „bitcoinminetrix.com“ erst vor kurzem, am 19.09.2023 registriert wurde. Von einer langjährigen Erfahrung des Brokers kann daher nicht die Rede sein. Besitzt der Broker dazu keine Erlaubnis der BaFin, sollten alle Alarmglocken schrillen.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt Anlegern, die befürchten, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein, schnell zu handeln:
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen mit einer Blockchainnachverfolgung rekonstruieren lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit bitcoinminetrix.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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The post Schlechte Erfahrungen mit bitcoinminetrix.com? BaFin ermittelt gegen Cloud Tech X23 Ltd.! Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post handeleu.com: BaFin warnt vor HandelEU – Erfahrung mit der Auszahlung? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der HandelEU. Das angeblich in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen bietet nach ihren Erkenntnissen auf seiner Website handeleu.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Kryptowerten, Aktien und Rohstoffen handeln können.
Im Impressum der Website erwecken die Betreiber den Eindruck, dass es sich bei HandelEU um ein von der BaFin lizenziertes Unternehmen handelt. Das ist falsch. Die BaFin beaufsichtigt das Unternehmen nicht.
HandelEU wirbt auf seiner Webseite handeleu.com mit den folgenden vielversprechenden Worten:
„Willkommen bei HandelEU – Ihrem vertrauenswürdigen Partner im Bereich des Krypto-, Aktien- und Rohstoffhandels in Europa. Unser Unternehmen wurde mit dem klaren Ziel gegründet, privaten und institutionellen Tradern Zugang zu den globalen Finanzmärkten zu verschaffen und sie auf ihrem Weg zum finanziellen Erfolg zu begleiten.
Unsere Mission ist es, die Welt des Tradings für jeden zugänglich zu machen, unabhängig von ihrem Erfahrungslevel. Wir sind fest davon überzeugt, dass Wissen und Werkzeuge der Schlüssel zum Erfolg sind. Deshalb legen wir großen Wert auf Bildung und Ressourcen, die unseren Kunden helfen, bessere Trader zu werden.“
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie HandelEU, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von HandelEU erhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „handeleu.com“ erst am 5.09.2023 registriert wurde. Von einem erfahrenen Broker kann daher nicht die Rede sein! Der Betreiber der Plattform wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Dies lässt alle Alarmglocken schrillen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen.“
Auch die angegebene Adresse scheint eine Briefkastenadresse zu sein. In der Friedrich Ebert Anlage 49 in Frankfurt befindet sich der „Messeturm“ mit zahlreichen virtuellen Büros, aber ein Unternehmen HandelEU ist nicht zu finden.
Haben Sie negative Erfahrungen mit HandelEU und haben keine Auszahlung erhalten?
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit HandelEU haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post handeleu.com: BaFin warnt vor HandelEU – Erfahrung mit der Auszahlung? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Negative Erfahrungen mit finnetz24.com? BaFin ermittelt gegen Finnetz24! Verdacht auf Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In der digitalisierten Welt haben Betrüger von Online-Trading-Plattformen einfaches Spiel. Finnetz24.com ist ein weitere neue Trading-Plattform, die bei Anlegern und Aufsichtsbehörden Anlass zur Sorge gibt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt am 19.12.2023 vor Angeboten auf der Online-Handelsplattform finnetz24.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finnetz24 dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Finnetz24 wirbt auf seiner Homepage Finnetz24.com mit vielversprechenden Worten:
„Gegründet im Jahr 2005, haben wir uns auf den Devisenhandel spezialisiert, bevor wir 2009 unser Portfolio auf Kryptowährung ausgeweitet haben. 2010 haben wir eine neue Gruppe von Handelsprodukten wie Aktien, Indizes und Derivate (CFDs und ETFs) eingeführt. Heute zählen wir stolz Filialen in den wichtigsten Wirtschaftszentren, London, Zürich, Singapur, Moskau, die Tausende von Kunden bedienen, ihnen raten, Geschäftspläne zu erstellen und die besten Handelsstrategien auszuwählen, die ihren Bedürfnissen und finanziellen Zielen entsprechen. Unsere Firma wird von talentierten Leuten aufgebaut: Softwareentwickler, die unsere preisgekrönte Handelsplattform basierend auf einem sehr ausgeklügelten Algorithmus erstellt haben. Kundenbetreuung, die kontinuierlich unser hohes Serviceniveau bietet. Professionelle Händler und erfahrene Finanzanalysten, die tägliche Markteinblicke und preisgekrönte Schulungen bieten. Zusammen bieten wir nicht nur unseren Kunden ein großartiges Handelserlebnis. Wir schaffen auch ein großartiges Unternehmen, für das wir arbeiten können.“
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Finnetz24.com hat eine solche Erlaubnis nicht.
Finnetz24.com hat keine Erlaubnis der BaFin
Warnung! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollten alle Alarmglocken schrillen. Es besteht der Verdacht eines Online-Trading-Betruges (Scam)!
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Finnetz24.comund keine Auszahlung erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit finnetz24.com haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „finnetz24.com“ erst im Oktober diesen Jahres, am 23.10.2023, registriert wurde. Es stimmt also nicht, dass die Firma bereits 2005 gegründet sein worden soll. Auch der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameSilo. Dies ist immer ein Warnzeichen. Hier steht der Verdacht eines Anlagebetruges im Raum. “
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff. Zahlen Sie auf keinen Fall weiter ein, sonst wird Ihr Schaden nur noch größer. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Blockchainnachverfolgung lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit finnetz24.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Negative Erfahrungen mit finnetz24.com? BaFin ermittelt gegen Finnetz24! Verdacht auf Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post ontraders.com: BaFin ermittelt gegen ONTraders International! Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Immer noch machen viele Anleger von Online-Trading-Handelsplattformen schlechte Erfahrungen mit betrügerischen Brokern. Auch die Handelsplattform ontraders.com steht jetzt im Fokus der Aufsichtsbehörden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 19.12.2023 vor Angeboten der ONTraders International. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website ontraders.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Die Gesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
ONTraders bewirbt sich auf ihrer Homepage als weltweite erfahrene Tradingplattform, u.a. wie folgt:
„ONTraders ist ein internationales Online-Broker-Unternehmen, das Privatanlegern und institutionellen Anlegern Zugang zu mehr als 130 Handelsinstrumenten in 6 Anlageklassen bietet
Wir arbeiten erfolgreich in der ganzen Welt und konzentrieren uns darauf, eine breite Palette unserer Kunden mit zuverlässigen professionellen Dienstleistungen zu versorgen.
Unser Erfolg basiert auf der Vielfalt, Flexibilität, Transparenz der vorgeschlagenen Lösungen und einer offenen, wohl fundierten Preisstruktur.
Unser Ziel ist es, langfristige und enge Beziehungen mit unseren Kunden aufzubauen, indem wir ihnen die erforderlichen Instrumente, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Verfügung stellen und sie dabei unterstützen, Erfolg und Stabilität in ihren Handelsaktivitäten zu erzielen.“
In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Laut BaFin besitzt ontraders.com aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Vorsicht: besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollte man nicht investieren. Es besteht der Verdacht eines Online-Trading-Betruges.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Probleme mit ONTraders haben: „Auffällig ist, dass kein Impressum vorhanden ist. Zudem wird der wahre Betreiber der Domain nicht offengelegt. Es wundert uns daher nicht, dass ONTraders keine Erlaubnis der BaFin besitzt.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C rät Anlegern, die befürchten, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein, schnell zu handeln:
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff.“
Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain mit einer Kryptonachverfolgung nachverfolgen lassen.
„Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit ONTraders haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post ontraders.com: BaFin ermittelt gegen ONTraders International! Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen die BisonStuttgart-Finanzportal GmbH! Online-Trading Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Mittlerweile existieren unzählige Online-Trading-Plattformen im Internet, angeblich auch in großen Städten Deutschlands. Für Laien sind
seriöse Trading-Plattformen von betrügerischen Brokern aber kaum zu unterscheiden. Nun steht die angebliche Trading-Plattformen bisonstuttgart.com, angeblich „powered by Börse Stuttgart“, im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 20.11.2023 vor der Website bisonstuttgart.com. Es besteht laut BaFin der Verdacht, dass die als BisonStuttgart-Finanzportal GmbH bzw. BisonStuttgart auftretenden Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Im Impressum der Website geben die Betreiber die Handelsregisterdaten der EUWAX Aktiengesellschaft an. Dadurch täuschen sie vor, es handele sich um ein Angebot des von der BaFin lizenzierten Wertpapierinstituts. Das ist laut BaFin nicht der Fall. Die EUWAX Aktiengesellschaft steht in keiner Geschäftsbeziehung zu den Betreibern der Website bzw. den dort unterbreiteten Angeboten. Es liegt laut BaFin ein Identitätsmissbrauch vor.
BisonStuttgart wirbt auf seiner angeblichen Trading-Plattform mit den vielversprechenden Worten:
„Handeln und gewinnen Sie finanzielle Freiheit mit BisonStuttgart.
Powered by Börse Stuttgart
Gegründet im Jahr 2005, haben wir uns auf den Devisenhandel spezialisiert, bevor wir 2009 unser Portfolio auf Kryptowährung ausgeweitet haben. 2010 haben wir eine neue Gruppe von Handelsprodukten wie Aktien, Indizes und Derivate (CFDs und ETFs) eingeführt. Heute zählen wir stolz Filialen in den wichtigsten Wirtschaftszentren, London, Zürich, Wien, Stockholm, Brussel, die Tausende von Kunden bedienen, ihnen raten, Geschäftspläne zu erstellen und die besten Handelsstrategien auszuwählen, die ihren Bedürfnissen und finanziellen Zielen entsprechen.“
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. BisonStuttgart gibt auf seiner Webseite die Handelsregisterdaten der EUWAX Aktiengesellschaft an. Hier liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der EUWAX Aktiengesellschaft in Stuttgart vor.
Vor Anlagen im Internet ist eine gründliche Recherche ratsam
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Diese Webseite sieht auf den ersten Blick professionell und vertrauenswürdig aus. Es wird mit der Börse Stuttgart geworben und die Anschrift der Börse Stuttgart angegeben. Auch werden Handelsregisterdaten genannt. Kein Anleger kommt zunächst auf die Idee, dass alles gefälscht ist. Ein Identitätsmissbrauch ist für den Laien nur sehr schwer zu erkennen. Recherchiert man hier genau, fallen Widersprüche auf. Die Domain „bisonstuttgart.com“ wurde erst letzten Monat, am 16.11.2023, registriert. Von einem erfahrenen fast 20-jährigen Unternehmen kann nicht die Rede sein. Der wahre Betreiber versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameSilo. Hier sollten die Alarmglocken schrillen: alles deutet auf einen Anlagebetrug hin.“
Fragen Sie vor einer Anlage im Internet bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nach, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie auch in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit bisonstuttgart.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post northern-investment.de: BaFin warnt vor Northern Investment – Erfahrung mit der Auszahlung – Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Anlagebetrug mit Festgeldanlagen ist leider noch immer sehr angesagt: die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält nach wie vor täglich Anfragen von Anlegern, die Opfer von Festgeldanbietern im Internet geworden sind.
Nun wirft auch der Festgeld-Anbieter Northern Investment, angeblich aus Frankfurt am Main, Fragen auf. Eine Nachfrage bei der Bankenaufsicht bestätigte heute unseren Verdacht, dass es sich um ein nicht registriertes Unternehmen handelt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der „Northern Investment“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das angeblich in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen auf seiner Website northern-investment.de und per E-Mail ohne Erlaubnis verschiedene Möglichkeiten der Geldanlage an. Dazu gehört unter anderem die Vermittlung von Festgeldern bei deutschen Banken.
Northern Investment wirbt auf seiner Webseite „northern-investment.de“ mit den folgenden Worten:
„Seit 14 Jahren sind wir darauf spezialisiert,unseren Kunden die sichersten und besten Renditen auf dem Finanzmarkt anzubieten. In unserer Filiale in Frankfurt sind wir insbesondere auf Festzinsanlagen spezialisiert, die dem europäischen Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) unterliegen. Sie können von unserem exzellenten Bankennetzwerk und unseren langjährigen Beziehungen zu unseren über 32 Partnerbanken in über 26 Ländern profitieren. Aktuell bieten wir unseren über 18.600 Anlegern die besten Zinssätze in ganz Europa an. Sie können in nur wenigen Schritten Ihr persönliches Festgeldkonto eröffnen und von den derzeit besten Renditen auf dem Markt profitieren.“
Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass „northern-investment.de“ unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen, wie das Obige, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Achtung! Seriöse Anlageplattformen können die erforderliche Erlaubnis der BaFin immer vorweisen. Fehlt diese, spricht alles für das Vorliegen eines Anlagebetruges (Scam).
Informieren Sie sich über die Warnzeichen eines Anlagebetruges:
Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote
Eine Festgeldanlagebetrug ist für einen Laien zunächst nur schwer zu erkennen. Die geschädigten Anleger wissen lange nicht, dass sie Opfer eines Betruges geworden sind. Erst wenn ihre Anlagesumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zurückbezahlt wird, wird ihnen mit einem Schlag bewusst, dass sie Opfer eines Betruges geworden sind.
Mittlerweile vertritt die Kanzlei plan C zahlreiche Geschädigte von angeblichen Festgeldplattformen, so von spar-kapital.de, nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank. Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
Weitere Fälle von Festgeld-Betrug
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C empfiehlt: „Immer wenn ein Investment auf ein ausländisches Konto gezahlt werden muss, sollte man hellhörig werden. Möglicherweise handelt es sich dann bei dem Konto des Empfängers nicht um Ihr eigenes Konto – sondern das Geld ist bereits in die Taschen der Betrüger geflossen. Wir empfehlen Ihnen dann, sich so schnell wie möglich, an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um die Gelder zu sichern.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Northern Investment haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post northern-investment.de: BaFin warnt vor Northern Investment – Erfahrung mit der Auszahlung – Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Achtung Betrug: BaFin warnt vor gefälschten E-Mails von info@bafin.holdings – Authority Scam appeared first on Kanzlei plan C.
]]>An die auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C wenden sich in letzter Zeit immer weitere Anleger, die Opfer der neuen Betrugsmasche „Authority Scam“ geworden sind. Sie werden von Mitarbeitern von vermeintlichen Behörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der FMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde Österreich), der ESMA (European Securities Markets Authority Frankreich) etc. kontaktiert und es wird vorgegeben, ihnen dabei zu helfen, ihre verloren gegangenen Gelder zurück zu erlangen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 15.12.2023 vor E-Mails, die von der Domäne info@bafin.holdings versendet werden. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten darüber E-Mails von einer angeblichen Jessica Bolton. Sie gibt vor, im Auftrag der BaFin zu handeln. Das ist laut BaFin nicht der Fall.
In der E-Mail behauptet die unbekannte Person, dabei zu helfen, verlorene Gelder von unseriösen, nicht-lizenzierten Online-Handelsplattformen zurück zu erlangen. Dazu sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eine digitale Wallet einrichten. Die Betrügerinnen und Betrüger wollen dann per Fernwartungssoftware wie etwa AnyDesk auf die Computer der Verbraucherinnen und Verbraucher zugreifen. Die BaFin warnt: das sollten sie auf keinen Fall zulassen.
Dieser „Authority Scam“ im Namen einer Aufsichtsbehörde ist ein Folgebetrug, in Form eines Recovery Scam.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz; Inhaberin der auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Betrugsopfer, die Geld durch betrügerische Broker verloren haben, geraten oft an vermeintliche „Helfer“, die den Opfern versprechen, ihr verlorenes Geld zurückzuholen. Die Betrüger wissen, dass, wer einmal Geld durch Trading Betrug verloren hat, leider meist ein leichtes Opfer ist. Die Betrüger geben sich oft als Aufsichtsbehörde etc. aus, arbeiten aber Sie meist mit den ursprünglichen Tätern zusammen“.
In einem ersten Schritt werden persönliche Daten wie Ausweise, Informationen über die Höhe bisheriger Investitionen, Bankkontodaten oder Passwörter von den Opfern geködert.
In einem zweiten Schritt wird dann die Bezahlung von Gebühren, Liquidationsnachweisen, Steuern, Kautionen etc. vorab verlangt, um das angeblich sichergestellte Geld auszahlen zu können.
Vorsicht! Öffentliche Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der FMA, ESMA kontaktieren Sie niemals von selbst und fordern Sie nie auf, Geld zu überweisen oder sensible Bankdaten wie PINs und Passwörter bekannt zu geben.
Die BaFin empfiehlt allen Personen, die ein entsprechendes „Hilfsangebot“ erhalten, sich keinesfalls darauf einzulassen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel hat, kann sich auch an die BaFin selbst wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.
Hier die Warnung der BaFin vor ESMA Betrug
Was mache ich, wenn ich Betrugsopfer eines „Authority Scam“ geworden bin?
Lesen Sie hier unsere Tipps für Opfer eines „Authority Scam“
Wenn Sie Opfer eines Authority Scam oder eines betrügerischen Brokers mit Kryptowährungen (Kanzlei plan C aktuelle Fälle Online Trading Betrug) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post cryptocurrencyexz.com: BaFin ermittelt gegen CryptoCurrency! Liegt ein Anlagebetrug vor? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Es gibt eine große Anzahl von Online-Trading-Plattformen, die hohe Renditen versprechen. Aber Vorsicht! Nicht alle Plattformen sind seriös.
Nun steht die angebliche Trading-Plattform cryptocurrencyexz.com im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 14.12.2023 vor der Online-Handelsplattform cryptocurrencyexz.combzw. CryptoCurrency. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber auf seiner Website cryptocurrencyexz.com Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
CryptoCurrency wirbt auf seiner Trading-Plattform cryptocurrencyexz.com mit den Worten:
„Jederzeit handeln. Überall.
Unser Handelserlebnis ist auf den beliebtesten Geräten und Plattformen verfügbar.“
„CryptoCurrency wurde von einer Gruppe von Blockchain-Enthusiasten gegründet, die sich zum Ziel gesetzt haben, umfassende Finanzdienstleistungen für die Währungen der Zukunft anzubieten, um sichere, bequeme und diversifizierte Dienstleistungen für alle Krypto-Bedürfnisse zu bieten, einschließlich Handel, Investitionen, Kauf, Einsatz, Kreditaufnahme und mehr.“
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie CryptoCurrency, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von CryptoCurrency erhalten haben: „Zuerst ist auffällig, dass auf der Webseite kein Impressum angegeben ist, nur eine support-Email. Darüber hinaus haben wir recherchiert, dass die Domain „cryptocurrencyexz.com“ erst am 9.09.2023 registriert wurde. Von einem erfahrenen Broker kann daher nicht die Rede sein! Der Betreiber der Plattform wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Dies wirft natürlich Fragen auf. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit CryptoCurrency und warten Sie auf Ihre Auszahlung?
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit cryptocurrencyexz.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post cryptocurrencyexz.com: BaFin ermittelt gegen CryptoCurrency! Liegt ein Anlagebetrug vor? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Österreichische FMA warnt vor walfa.co/Walfa! Online-Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading-Plattformen sind in der heutigen digitalen Welt zu einem beliebten Ort für Investitionen, aber auch für Betrüger geworden. Im Fokus der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMAsteht nun die angebliche Trading-Plattform https://walfa.co/.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnte am 12.12.2023 vor dem Abschluss von Geschäften mit Walfa / IT Guardia SP Z.O.O., mit angeblichem Sitz in 1010 Wien, https://walfa.co/. Dieser Anbieter hat laut FMA keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Hier zur Investorenwarnung der FMA
Walfawirbt auf seiner Trading-Plattform https://walfa.co/mit den vielversprechenden Worten:
„VERWANDELN SIE MIT DER WALFA IHRE KLEINEN ERSPARNISSE IN GROSSE EINNAHMEN!
Mit unserer kostenlosen Analyse und unseren Fachleuten sind Sie nicht allein auf dem Markt.
WALFA, die renommierteste Adresse des Marktes mit ihrer breiten Produktpalette und Anlegerbasis.“
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Österreich, wie auch in Deutschland, nur mit einer Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde, FMA bzw. BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit walfa.cound keine Auszahlung erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt Anleger, die keine Auszahlung von Walfa erhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „walfa.co“ erst am 13.09.2023 registriert wurde. Von einer langjährigen Erfahrung kann daher nicht die Rede sein. Der Betreiber der Plattform wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Hier sollte man hellhörig werden. Ein seriöser Betreiber kann die erforderliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Walfa haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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The post Österreichische FMA warnt vor walfa.co/Walfa! Online-Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit ranescapital.trade: BaFin warnt vor RanesCapital! Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading im Internet bietet Anlegern großartige Chancen, ist aber auch mit erheblichen Risiken verbunden. Für Laien sind betrügerische Broker von seriösen Trading-Plattformen kaum zu unterscheiden. Nun steht die angebliche Trading-Plattform ranescapital.trade im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von RanesCapital. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ranescapital.trade ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
RanesCapital wirbt auf seiner Trading-Plattform ranescapital.trade mit den vielversprechenden Worten:
„RANESCAPITAL ist ein Broker mit weltweitem Ruf
Wir sind ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung auf den Finanzmärkten und bieten Händlern die besten Dienstleistungen.
Arbeiten Sie mit einem führenden Unternehmen zusammen
RANESCAPITAL arbeitet daran, den Nutzern einen direkten Zugang zu globalen Märkten zu ermöglichen. Unser Personal besteht aus qualifizierten Experten, die ständig ihre Fähigkeiten verbessern, um Kunden umfassend zu unterstützen. Wir garantieren transparente Bedingungen, die Ihnen helfen, Ihre Handelsbilanz zu erhöhen.“
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit ranescapital.tradeund keine Auszahlung erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von ranescapital.trade erhalten haben: „Es fällt auf, dass die Webseite kein Impressum nennt, nur eine service-Email, nicht einmal eine Telefonnummer. Darüber hinaus haben wir recherchiert, dass die Domain „ranescapital.trade“ erst am 26.09.2023 registriert wurde. Von einem „Broker mit weltweitem Ruf“ und „mit langjähriger Erfahrung“ daher nicht die Rede sein! Der Betreiber der Plattform wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameSilo. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit ranescapital.trade haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit ranescapital.trade: BaFin warnt vor RanesCapital! Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post BaFin warnt vor Crypto Unlocked – Zeichen stehen auf Anlagebetrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von Crypto Unlocked, die aktuell über die Webseite preinvitation.com/cryptounlocked/de/ erreichbar sind. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Crypto Unlocked bietet auf der Webseite eine Trading-Software zum Handel mit Kryptowerten an.
Crypto Unlocked wirbt auf seiner Online-Trading-Plattform mit den vielsagenden Worten:
„VON WELTWEIT FÜHRENDEN EXPERTEN ERSTELLT
Mehr als 100 Entwickler, 23 Mathematiker und 79 Analysten
haben sich zusammengetan um die weltbeste #1 Krypto Handelssoftware zu entwerfen.“
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Dabei wirbt es mit einer angeblichen BaFin-Regulierung.
Wirbt ein Unternehmen mit einer BaFin-Regulierung, obwohl diese nicht vorhanden ist, sollten Sie hellhörig werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit liegt ein Online-Trading-Betrug vor.
Warnzeichen: aggressive Werbung, kein Impressum – Zeichen stehen auf Anlagebetrug
„MACHE DEINEN ERSTEN GEWINN INNERHALB VON NUR WENIGEN MINUTEN!“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von Crypto Unlocked erhalten haben
Die Rechtsanwältin Tanja Nauschütz führt hierzu aus: „Auffällig ist, dass diese Trading-Plattform sehr plakativ ist und offensiv mit schnellen Gewinnen wirbt. Immer wenn ein außerordentlich großer Gewinn versprochen wird, sollte man misstrauisch werden. Wenn eine Anlage zu gut klingt, um wahr zu sein, hat diese meistens einen Haken. Entweder ist sie sehr riskant oder gar Betrug. Auch ein Impressum mit den erforderlichen Angaben ist nicht vorhanden. Anleger sollten bei Geldanlagen, vor allem über das Internet, vor einer Investition gründlich recherchieren. Im Zweifel sollten die Anleger bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nachfragen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.“
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Crypto Unlocked und keine Auszahlung erhalten?
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff.
Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Crypto Unlocked haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Neuer Festgeld-Betrug? BaFin warnt vor Sparkapital bzw. spar-kapital.de! Erfahrungen zur Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält nach wie vor zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Schwierigkeiten mit unseriösen Festgeldangeboten im Internet haben.
In der letzten Zeit haben wir auch Anfragen zu dem Festgeld-Anbieter „spar-kapital.de“, angeblich aus Berlin, erhalten. Eine Nachfrage bei der Bankenaufsicht bestätigte gestern unseren Verdacht, dass es sich um ein nicht registriertes Unternehmen handelt.
Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website spar-kapital.de. Über diese bieten sie ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, konkret: Fest- und Tagesgeldanlagen, Geldmarktanlagen, Indexfonds (ETFs), Private-Equity-Fonds und Kryptowährungen.
Laut BaFin liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Berlin ansässigen ACCURA consult GmbH vor. Diese steht in keiner Verbindung zu der Website spar-kapital.de.
spar-kapital.de wirbt mit den folgenden Worten:
„Wir sind der digitale Nr. 1 Finanzdienstleister, welcher seit 2015 europaweit mit 52 Partnerbanken erfolgreich zusammen im Interesse der Kunden agiert. Unser Ziel ist es für Ihre Wünsche das ideale Angebot mit den attraktivsten Konditionen zu finden.“
Zudem verspricht der Sparkapital eine „Absolute Sicherheit bis 100.000 EUR pro Investition“:
„Für Ihre Kapitalanlagen gewähren wir Ihnen bei einem Betrag von bis zu 100.000 EUR pro Anleger pro Bank eine absolute Einlagensicherung.“
Ferner wird behauptet:
„spar-kapital.de ist ein offizielles Projekt der ACCURA consult GmbH und dient der Gesellschaft als Finanzprodukt.“
Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass spar-kapital.de unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen, wie die spar-kapital.de, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollte man hellhörig werden. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Liegt ein Identitätsmissbrauch eines bekannten Unternehmens vor, so lässt sich das für einen Laien nur schwer erkennen. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt“.
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat Folgendes recherchiert: In ihrem Impressum nennt Sparkapital als Handelsregisternummer „HRB 101 064 B “. Das ist die Handelsregisternummer der ACCURA consult GmbH. Auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist von der ACCURA consult GmbH geklaut. Widersprüche gibt es bei der Adresse: als Anschrift nennt Sparkapital die „Friedrichstraße 171“ in Berlin. Das ist eine bekannte Adresse für virtuelle Büros in Berlin.
Dies deutet alles auf den von der BaFin festgestellten Identitätsmissbrauch und auf einen Anlagebetrug hin.
Dieser Fall erinnert an den Fall der SparAllianz AG, die einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der Allianz vorgenommen hat. Wir haben auch bereits über die weiteren Fälle nexuscap.net, Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. berichtet.
Die Kanzlei plan C ist hier bereits von zahlreichen geschädigten Anlegern der oben genannten Anbieter beauftragt worden, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
Weitere Fälle von Festgeld-Betrug
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C empfiehlt: „Immer wenn ein Investment auf ein ausländisches Konto gezahlt werden muss, sollte man hellhörig werden. Möglicherweise handelt es sich dann bei dem Konto des Empfängers nicht um Ihr eigenes Konto – sondern das Geld ist bereits in die Taschen der Betrüger geflossen. Wir empfehlen Ihnen dann, sich so schnell wie möglich, an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um die Gelder zu sichern.“
Informieren Sie sich über die Warnzeichen:
Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote
Das perfide beim Festgeldbetrug ist, dass die Anleger lange nicht wissen, dass sie Opfer eines Betruges geworden sind. Erst wenn ihre Anlagesumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zurückbezahlt wird, fällt ihnen wie Schuppen von den Augen, dass sie Opfer eines Betruges geworden sein könnten.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Sparkapital haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie eine
n möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Tan-gany GmbH bzw. tan-gany.com! Krypto-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Das Online-Trading bietet Anlegern einzigartige Chancen, ist aber auch mit großen Risiken verbunden. Für Laien sind betrügerische Broker von seriösen Trading-Plattformen kaum zu unterscheiden. Nun steht die angebliche Trading-Plattformen tan-gany.com im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 7.12.2023 vor Angeboten auf der Website tan-gany.com. Es besteht laut BaFin der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Tan-gany GmbH darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Tan-gany GmbH behauptet, eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Das ist laut BaFin nicht der Fall. Es besteht zudem keine Verbindung zu der in München ansässigen Tangany GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
tan-gany.com wirbt auf seiner angeblichen Trading-Plattform mit den vielversprechenden Worten:
„Erhalten Sie einen Handelsvorteil mit dem Zugang zu den neuesten Handelsplattformen, die vollgepackt mit den Tools sind, die ein Trader benötigt.
Es stehen Ihnen mehr als 1500 Assets zur Verfügung, einschließlich Forex, Krypto, Indizes und Rohstoffe… Es gibt jederzeit lukrative Handelsgelegenheiten zu entdecken – 24/7/365“
Im Impressum der Website wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Website der bei der BaFin registrierten und in München ansässigen Tangany GmbH handelt. Das ist laut Warnung der BaFin falsch. Es liegt laut BaFin ein Identitätsmissbrauch vor.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. tan-gany.comgibt in seinem Impressum die „BaFin-ID: 50085612″ an, die aber der echten Tangany GmbH zuzuordnen ist.
Auch bzgl. der anderen Angaben wie Anschrift, Geschäftsführer etc. liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der echten Tangany GmbH in München vor.
Seien Sie aufmerksam bei Widersprüchen!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Diese Webseite sieht auf den ersten Blick professionell und vertrauenswürdig aus. Sogar ein Impressum mit den erforderlichen Angaben ist vorhanden und eine angebliche BaFin-Zertifizierung wird genannt. Ein Identitätsmissbrauch ist für den Anleger nur sehr schwer zu erkennen. Recherchiert man hier genau, kommen Widersprüche zu Tage. Die Domain „tan-gany.com“ wurde erst letzten Monat, am 3.11.2023, registriert. Von einem erfahrenen Unternehmen kann nicht die Rede sein. Der wahre Betreiber versteckt sich zudem hinter dem Anonymisierungsdienst GoDaddy. Dies sind alles Warnzeichen für einen Anlagebetrug.“
Anleger sollten bei Geldanlagen, vor allem über das Internet, sehr vorsichtig sein und vor einer Investition gründlich recherchieren. Im Zweifel sollten die Anleger bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nachfragen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Angaben darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit tan-gany.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post echoin.fund: BaFin ermittelt gegen Echoin Fund – Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Anlagebetrug ist ein aktuelles Problem, von dem viele Anleger weltweit betroffen sind. Einer der jüngsten Fälle, der im Fokus der Regulierungsbehörden steht, ist die Online-Trading-Plattform echoin.fund.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von Echoin. Es besteht nach ihren Erkenntnissen der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website echoin.fund ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Am 7. Oktober 2023 gab auch die FMA eine Warnmeldung heraus. Sie warnte davor, Geschäfte mit Echoin Ltd zu tätigen. Laut FMA hat Echoin Ltd keine Genehmigung, Bankgeschäfte in Österreich auszuführen und darf demzufolge nicht gewerblich handeln, weder auf eigene noch auf fremde Rechnung. Diese Information stamme aus § 4 Abs 7 des Bankwesengesetzes.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie Echoin Fund, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Deshalb empfehlen wir vor einer Investition im Internet nachzuprüfen, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist. Zugelassene Unternehmen finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Wir vertreten bereits mehrere Anleger, die schlechte Erfahrungen mit Echoin Fund (echoin.fund) gemacht haben und keine Auszahlung erhalten. Wir empfehlen den geschädigten Anlegern, schnell zu handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug zu beauftragen, um ihre Gelder zu sichern.
Die Kanzlei plan C kann aktuell einen großartigen Ermittlungserfolg gegen Anlagebetrüger für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, rät betroffenen Betrugsopfern: „ Dieser Erfolg zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und dass sie ihren Schaden geltend machen sollten. Auf diese Chance, Ihr Geld von den betrügerischen Brokern zurückzuholen, sollten Sie nicht verzichten“.
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Echoin Fund (echoin.fund) und keine Auszahlung Ihres vermeintlichen Gewinnes erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von echoin.funderhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „echoin.fund“ erst am 22.05.2023 registriert wurde. Von einem erfahrenen Broker kann nicht die Rede sein! Der Betreiber der Plattform versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameCheap. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit echoin.fundbzw. Echoin Fundhaben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post fcapital24.com: BaFin warnt vor FCapital24 mit angeblichen Sitz in München – Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Das Internet ermöglicht einfachen Zugang zu verschiedensten Trading-Plattformen, die suggerieren, dass man auf einfache Weise schnell Geld verdienen kann. Doch Vorsicht! Viele Online-Trading-Plattformen sind unseriös. Nun steht die weitere Online-Trading-Plattform „fcapital24.com“im Fokus der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 4.12.2023 vor Angeboten von FCapital24. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website fcapital24.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie FCapital24, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Bevor Sie im Internet investieren, sollten Sie nachprüfen, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist: sehen Sie hier die Unternehmensdatenbank der BaFin.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit FCapital24 und keine Auszahlung erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von fcapital24.com erhalten haben: „Auffällig ist, dass die Handelsplattform kein Impressum angibt, nur „München, Germany“ und eine Support-Email. Wir haben recherchiert, dass die Domain „fcapital24.com“ erst am 12.10.2023 registriert wurde. Von einem erfahrenen Broker kann nicht die Rede sein! Der Betreiber der Plattform wird nicht offengelegt. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“
Wir vertreten bereits mehrere Anleger, die Probleme mit fcapital24.com haben und ihr Geld nicht zurückbekommen. Wir raten den geschädigten Anlegern, schnell zu handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug zu beauftragen, um ihre Gelder zu sichern.
Die Kanzlei plan C kann aktuell einen großartigen Ermittlungserfolg gegen Anlagebetrüger für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit fcapital24.com bzw. FCapital24haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post fcapital24.com: BaFin warnt vor FCapital24 mit angeblichen Sitz in München – Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post crypto-kapital.de: BaFin warnt vor Crypto Kapital! Erfahrungen mit der Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading-Plattformen im Internet bieten Anlegern beachtliche Chancen, sind aber auch mit erheblichen Risiken verbunden. Die Anleger können oft nicht unterscheiden, ob es sich um eine seriöse Trading-Plattform oder um einen betrügerischen Broker handelt. Nun steht die angebliche Trading-Plattform crypto-kapital.de im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 29.11.2023 vor der Website crypto-kapital.de. Deren Betreiberin tritt als angeblich beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragene Crypto Finanz Management GmbH auf. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf der Website ohne Erlaubnis Geschäfte mit Kryptowerten an. Es wirbt mit einer angeblichen BaFin-Regulierung. Dies ist falsch. Die BaFin beaufsichtigt das Unternehmen nicht.
Crypto Kapital wirbt auf seiner Trading-Plattform mit den vielversprechenden Worten:
„Crypto Kapital ist der vertrauenswürdige, regulierte und vollständig konforme Partner von Finanzinstituten & Kryptobörsen. Unsere marktführende, integrierte Plattform ermöglicht den Zugang zur Verwaltung, zum Handel und zur sicheren Speicherung digitaler Vermögenswerte.“
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Dabei wirbt es mit einer angeblichen BaFin-Regulierung.
Wirbt ein Unternehmen mit einer BaFin-Regulierung, obwohl diese nicht vorhanden ist, sollten alle Alarmglocken schrillen. Es könnte ein Trading-Betrug vorliegen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz , Inhaberin der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Diese Trading-Plattform sieht auf den ersten Blick professionell und vertrauenswürdig aus. Auch ein Impressum mit den erforderlichen Angaben ist vorhanden. Dies zeigt, dass die Anleger auch einer vermeintlichen Zertifizierung durch die BaFin mit Misstrauen begegnen müssen. Anleger sollten bei Geldanlagen, vor allem über das Internet, vor einer Investition gründlich recherchieren. Im Zweifel sollten die Anleger bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nachfragen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Glauben Sie nicht alles, was auf der vermeintlichen Handelsplattform steht.“
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Crypto Kapital und warten Sie auf Ihre Auszahlung?
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in eine Trading-Plattform, wenn Sie befürchten, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff.
Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Crypto Kapital haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post crypto-kapital.de: BaFin warnt vor Crypto Kapital! Erfahrungen mit der Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit bybitprofit.com: BaFin ermittelt! Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Auf der Website bezeichnet er sich lediglich als Bybitprofit und nennt keine Rechtsform. Auch Angaben zum Unternehmenssitz und ein Impressum fehlen. Zudem ist die Website laut BaFin nahezu identisch mit den Websites equityexperts.pro und bitinvesting8.com, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat.
Warnung der BaFin zu EquityExperts
Auch wir haben bereits zu der Handelsplattform equityexperts.pro recherchiert: Erfahrungen mit EquityExperts
Hier zur Warnmeldung der BaFin vor bitinvest8
Wir haben auch schon vor der Handelsplattform equityexperts.pro gewarnt:
In Deutschland benötigen Finanzdienstleister einer Erlaubnis der BaFin. Einige Plattformen bieten ihre Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Dies ist auch bei bybitprofit.comder Fall.
Ob die Handelsplattform die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt, können Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die Probleme mit bybitprofit.com haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „bybitprofit.com“ erst kürzlich, am 08.08.2023, registriert wurde! Das Impressum fehlt ganz, es wird nur eine Support-Emailadresse genannt. Alle Zeichen stehen hier auf einen Anlagebetrug.“
Wir vertreten bereits mehrere Anleger, die schlechte Erfahrungen mit bybitprofit.com haben und ihr Geld nicht ausbezahlt erhalten. Wir empfehlen den geschädigten Anlegern, schnell zu handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug zu beauftragen, um ihre Gelder zu sichern. Betrugsopfer sollten ihre Chance, ihr Geld von den betrügerischen Brokern zurückzubekommen, nutzen.
Die Kanzlei plan C kann aktuell einen großartigen Ermittlungserfolg
gegen Anlagebetrüger für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit bybitprofit.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit bybitprofit.com: BaFin ermittelt! Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post wega-bay.com: BaFin warnt vor Wegabay UG – Verdacht auf Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading im Internet bietet Anlegern großartige Chancen, ist aber auch mit erheblichen Risiken verbunden. Für Laien sind betrügerische Broker von seriösen Trading-Plattformen kaum zu unterscheiden. Nun steht die angebliche Trading-Plattform Wegabay UG im Fokus der Ermittlungen der BaFin.
Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin warnte am heutigen Tag vor den Angeboten der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen Wegabay UG. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website wega-bay.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Währungen, Indizes, Rohstoffen, CfDs auf Aktien, ETFs und Kryptowerten handeln können.
Im Impressum erwecken die Betreiber laut BaFin den Eindruck, dass es sich um eine Website des von der BaFin lizenzierten Wertpapierinstituts WEGA Invest GmbH handelt. Das ist laut BaFin falsch. Es liegt nach Aussage der BaFin ein Identitätsmissbrauch vor.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Wegabay UG wirbt auf seiner Trading-Plattform mit den vielversprechenden Worten:
„Mit fast 20 Jahren Erfahrung ist Wega-Bay einer der größten börsennotierten FX- und CFD-Broker der Welt. Wir haben Niederlassungen in über 13 Ländern, darunter Großbritannien, Polen, Deutschland, Frankreich und Chile.“
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Wegabay UG hat laut BaFin aber keine Erlaubnis. Es wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Website des von der BaFin lizenzierten Wertpapierinstituts WEGA Invest GmbH handelt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Diese Plattform sieht auf den ersten Blick professionell und vertrauenswürdig aus. Auch ein Impressum mit den erforderlichen Angaben ist vorhanden. Dies zeigt, dass die Anleger auch einer vermeintlichen Erlaubnis durch Aufsichtsbehörden mit Misstrauen begegnen müssen. Ein Identitätsmissbrauch ist für einen Laien nur sehr schwer zu erkennen. Anleger sollten bei Geldanlagen, vor allem über das Internet, vor einer Investition gründlich recherchieren. Im Zweifel sollten die Anleger bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nachfragen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Glauben Sie nicht alles, was auf der vermeintlichen Handelsplattform steht.“
Red flags: Tradingplattform erst vor kurzem registriert und anonym – Anlagebetrug?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von Wegabay erhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „wega-bay.com“ erst am 30.09.2023 registriert wurde. Von einer 20-jährigen Erfahrung kann daher nicht die Rede sein! Der Betreiber der Plattform wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst Namecheap. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Wegabay UG haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post wega-bay.com: BaFin warnt vor Wegabay UG – Verdacht auf Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Anlagebetrug? BaFin warnt vor stateinvestments.co.uk! Negative Erfahrungen? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Zahl der Online-Plattformen für Finanzdienstleistungen steigt stetig an. Leider gibt es auch immer mehr schwarze Schafe unter den Online-Trading-Plattformen. Auch die Trading-Plattform stateinvestments.co.uk gibt bei Anlegern und Aufsichtsbehörden gleichermaßen Anlass zur Sorge.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 24.11.2023 vor der Website stateinvestments.co.uk.
Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Der Betreiber tritt unter dem Namen StateInvestments auf. Er nennt keine Rechtsform, auch ein Impressum ist auf der Website nicht vorhanden. Ebenso fehlt eine vollständige Geschäftsadresse, als Sitz gibt der Betreiber nur London, Vereinigtes Königreich, an. Die Website ist – bis auf die Eigenbezeichnung – laut BaFin vollkommen identisch mit den Websites tradecentrix.net und cmginternal.org, vor denen die BaFin bereits am 23. Oktober 2023 warnte.
Warum ermittelt die BaFin gegen stateinvestments.co.uk?
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. StateInvestments besitzt laut BaFin die notwendige Erlaubnis nicht.
Vorsicht! Wenn eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt, sollten Sie nicht investieren. Mit großer Wahrscheinlichkeit liegt ein Online-Trading-Betrug bzw. Scam vor.
Bevor Sie im Internet investieren, sollten Sie nachprüfen, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist. Dies können Sie u.a. der Unternehmensdatenbank der BaFin entnehmen.
Klon-Webseite tradecentrix.net und cmginternal.org?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von stateinvestments.co.uk erhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Webseite von StateInvestments nahezu identisch mit den Webseiten tradecentrix.net und cmginternal.org ist, vor denen die BaFin bereits am 23.10.2023 eindringlich gewarnt hatte. Dies ist natürlich ein schlechtes Zeichen. Mutmaßlich handelt es sich um denselben Täterkreis. Die aktuelle Warnung der BaFin überrascht uns nicht. Hier drängt sich der Verdacht eines Anlagebetruges auf.“
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in die Plattform. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff.
Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit stateinvestments.co.uk haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post profiton.pro: BaFin ermittelt gegen Profiton – Erfahrungen mit der Auszahlung? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Das Internet ermöglicht einfachen Zugang zu verschiedensten Anlageplattformen, die suggerieren, dass man auf einfache Weise schnell Geld verdienen kann. Doch Vorsicht! Viele Online-Trading-Plattformen sind unseriös. Nun ermittelt die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin gegen eine weitere angebliche Online-Trading-Plattform: „profiton.pro“.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag t vor Angeboten der Profiton. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz-dienstleistungen auf seiner Website profiton.pro an. Die Gesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Profiton wirbt auf seiner Webseite profiton.pro mit den vielversprechenden Worten:
„Das Unternehmen wurde von einer Gruppe von erfolgreichen Tradern gegründet. Profiton ist ein inklusiver Broker mit einer benutzerfreundlichen Plattform und einer großen Auswahl an leistungsstarken und effektiven Tools. Wir bieten unsere Dienstleistungen sowohl neuen und fortgeschrittenen Tradern aus überall in der Welt an.“
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie Profiton, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Vorsicht! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt, sollten alle Alarmglocken schrillen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit liegt ein Online-Trading-Betrug bzw. Scam vor.
Bevor Sie im Internet investieren, sollten Sie nachprüfen, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist: sehen Sie hier die Unternehmensdatenbank der BaFin.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Profton und keine Auszahlung erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von Profiton bzw. profiton.pro erhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „profiton.pro“ erst am 20.06.2023 registriert wurde. Der Betreiber der Plattform wird nicht offengelegt. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in die Plattform. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff.
Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Proftion bzw. profiton.pro haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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]]>The post Erfahrungen mit investierung.co: BaFin warnt! Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading-Plattformen schießen derzeit wie Pilze aus dem Boden. Für Laien sind betrügerische Broker von seriösen Trading-Plattformen kaum zu unterscheiden. Nun steht die angebliche Online-Trading-Plattform „investierung.co“ im Fokus der deutschen Aufsichtsbehörde.
Die Betreiber der Handelsplattform nennen keine Rechtsform und treten lediglich unter der Bezeichnung „Investierung“ auf. Als Geschäftssitz geben sie eine Adresse in Zürich in der Schweiz, an.
Im Impressum der Website behaupten die Betreiber, es handele sich um ein Angebot des von der BaFin lizenzierten Wertpapierinstituts EUWAX Aktiengesellschaft. Dies ist laut BaFin nicht der Fall. Die EUWAX Aktiengesellschaft steht in keiner Geschäftsbeziehung zu den Betreibern der Website bzw. zu den dort unterbreiteten Angeboten. Es liegt laut BaFin also ein Identitätsmissbrauch zulasten der EUWAX Aktiengesellschaft vor. In der Vergangenheit haben die Betreiber zudem die Websites investierung.net, investierung.ch und investierung.com unterhalten, die inzwischen inaktiv sind.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Die Erlaubnis der BaFin wird nur vorgetäuscht. Hier liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der EUWAX Aktiengesellschaft vor. Alles deutet auf einen Anlagebetrug hin.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin von der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, warnt: „Ein Identitätsmissbrauch ist für den Laien nur sehr schwer zu erkennen. Auf den ersten Blick sieht die Webseite professionell und vertrauenswürdig aus. Auch ein Impressum mit den erforderlichen Angaben ist vorhanden und eine angebliche BaFin-Zertifizierung wird genannt. Dies zeigt, dass die Anleger auch einer vermeintlichen Zertifizierung bzw. Erlaubnis durch Aufsichtsbehörden mit Misstrauen begegnen müssen. Anleger sollten bei Geldanlagen, vor allem über das Internet, sehr vorsichtig sein und vor einer Investition gründlich recherchieren. Im Zweifel sollten die Anleger bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nachfragen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Glauben Sie nicht alles, was auf der vermeintlichen Handelsplattform steht.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Investierung bzw. investierung.co haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Blockchain Betrugsmasche! Erfahrungen mit Bitcoin Betrug? Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Nach wie vor ist die Blockchain-Betrugsmasche ganz aktuell. Die Zahl der Betrugsopfer durch Bitcoin, Kryptowährungen und Blockchain -Betrug steigt täglich weiter. Dies machen sich Folgebetrüger zu Nutze.
Die auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält weiterhin täglich Anfragen von Geschädigten, die von der aktuellen Blockchain-Betrugsmasche betroffen sind. Die Täter behaupten, Mitarbeiter der tatsächlich existierenden Kryptowährungsbörse „Blockchain“ zu sein und geben vor, es existiere ein vermeintliches Bitcoin-Guthaben. Dieses könne (natürlich) nur nach Zahlung einer Gebühr, wie einer „Steuer“, einer „Provision“, einen „Liquiditätsnachweis“ o.ä. ausbezahlt werden.
Die Täter dieser aktuellen Blockchain-Betrugsmasche legen den Opfern echt wirkende, aber gefälschte Dokumente vor, angeblich von „Blockchain“, teils sogar mit dem Blockchain-Logo. Mit diesen getürkten Dokumenten wird das angebliche Guthaben bestätigt.
Wenn man die erhaltenen Emails und vorgelegte Dokumente auf ihre Echtheit überprüft, fallen ziemlich schnell Ungereimtheiten auf. Die Emailadressen sind nicht die Original-Email von Blockchain, sondern ähnlich klingende Emailadressen, häufig Freemail-Adressen. Oftmals werden keine richtigen Briefköpfe verwendet und/oder es wimmelt vor Rechtschreibfehlern.
In sämtlichen der Kanzlei plan C vorliegenden „Blockchain-Fällen“ liegt ein Online Anlage-Betrug und ein Identitätsmissbrauch zu Lasten von Original Blockchain vor.
Die echte Blockchain Kryptobörse würde Anleger nicht ungefragt kontaktieren, wie sie uns bestätigte.
Die betrügerischen Broker bleiben jedoch nicht ungesühnt. Die Kanzlei plan C kann einen großartigen Ermittlungserfolg für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ mit Bezug zu betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Es wurden Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie von angeblichen „Blockchain“-Mitarbeitern kontaktiert werden und Ihnen die Auszahlung Ihres Guthabens nach Zahlung einer Gebühr versprochen wird, sollten Sie hellhörig werden und am besten sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu kontaktieren. Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post BaFin warnt vor HalderBay (halder-bay.com, halderbay.com) – Anlagebetrug durch Identitätsmissbrauch appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Welt des Online-Tradings bietet Anlegern großartige Chancen, ist aber auch mit erheblichen Risiken verbunden. Für Laien sind betrügerische Broker von seriösen Trading-Plattformen kaum zu unterscheiden. Nun stehen die angeblichen Trading-Plattformen halder-bay.com und halderbay.com bzw. HalderBay im Zentrum der Ermittlungen der BaFin.
Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen HalderBay. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website halder-bay.com – auf die man auch weitergeleitet wird, wenn man die Website halderbay.com aufruft – ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an.
Auf der Handelsplattform können Anleger angeblich mit Forex, Indizes, Rohstoffen und Kryptowerten handeln.
Im Impressum der Website halder-bay.com wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Website der bei der BaFin registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft Halder GmbH handelt. Das ist laut Warnung der BaFin falsch. Es liegt laut BaFin ein Identitätsmissbrauch vor.
HalderBay wirbt auf seiner angeblichen Trading-Plattform mit den vielsagenden Worten:
„Ihr Tor zu den globalen Märkten
Entdecken Sie eine Welt voller Möglichkeiten mit HalderBay. Handeln Sie Forex, Rohstoffe, Indizes und vieles mehr – alles über eine einzige, benutzerfreundliche Plattform. Unsere globale Reichweite ermöglicht Ihnen den Zugang zu Märkten auf der ganzen Welt und die Diversifizierung Ihres Portfolios wie nie zuvor.“
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. HalderBay gibt in seinem Impressum die „BaFin-ID: 10160729“ an, die aber der Kapitalverwaltungsgesellschaft Halder GmbH zuzuordnen ist.
Auch bzgl. der anderen Angaben wie Anschrift, Geschäftsführer etc. liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Halder GmbH vor.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Diese Webseite sieht auf den ersten Blick professionell und vertrauenswürdig aus. Sogar ein Impressum mit den erforderlichen Angaben ist vorhanden und eine angebliche BaFin-Zertifizierung wird genannt. Dies zeigt, dass die Anleger auch einer vermeintlichen Zertifizierung bzw. Erlaubnis durch Aufsichtsbehörden mit Misstrauen begegnen müssen. Ein Identitätsmissbrauch ist für den Anleger nur sehr schwer zu erkennen. Anleger sollten bei Geldanlagen, vor allem über das Internet, sehr vorsichtig sein und vor einer Investition gründlich recherchieren. Im Zweifel sollten die Anleger bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nachfragen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Glauben Sie nicht alles, was auf der vermeintlichen Handelsplattform steht.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit HalderBay haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post BaFin warnt vor HalderBay (halder-bay.com, halderbay.com) – Anlagebetrug durch Identitätsmissbrauch appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post bitinvest8.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website – Schlechte Erfahrungen mit dem Broker? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Das Internet hat den Zugang zu verschiedenen Tradng-Plattformen erleichtert, aber auch zu einem erheblichen Anstieg betrügerischer Broker geführt. Bitinvest8.com ist ein weitere neue Trading-Plattform, die im Fokus der deutschen Finanzaufsichtsbehörde BaFin steht.
Auf der Website bezeichnet sich der Betreiber lediglich als Bitinvest8 und nennt keine Rechtsform, auch Angaben zum Unternehmenssitz und ein Impressum fehlen. Zudem ist die Website laut BaFin nahezu identisch mit der Website equityexperts.pro, vor der die BaFin bereits gewarnt hat.
Warnung der BaFin zu EquityExperts
Auch wir haben bereits zu der Handelsplattform equityexperts.pro recherchiert: Erfahrungen mit EquityExperts
Hier zur Warnmeldung der BaFin vor bitinvest8
In Deutschland benötigen Finanzdienstleister einer Erlaubnis der BaFin. Einige Plattformen bieten ihre Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Dies ist auch bei bitinvest8.com der Fall.
Warnung: besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, könnte ein Online-Trading-Betrug vorliegen!
Ob die Handelsplattform die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt, können Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit bitinvest8.comhaben: „Wir haben herausgefunden, dass die Domain „bitinvest8.com“ erst vor kurzem, am 01.06.2023, registriert wurde! Auch der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameCheap. Das Impressum fehlt ganz, es werden nur eine Telefonnummer und Emailadresse genannt. Es wundert uns nicht, dass die BaFin vor der Online-Plattform warnt.“
„Wir vertreten bereits mehrere Anleger, die schlechte Erfahrungen mit bitinvest8.com haben und ihr Geld nicht ausbezahlt erhalten. Wir empfehlen Ihnen schnell zu handelnl und einen Anwalt für Anlagebetrug zu beauftragen, um Ihre Gelder zu sichern. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit bitinvest8.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post bitinvest8.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website – Schlechte Erfahrungen mit dem Broker? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post gainity.net: BaFin ermittelt gegen Gainity Solutions Limited! Erfahrungen mit der Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Heutzutage haben es Betrüger von Online-Trading-Plattformen im Internet leicht. Auch die Trading-Plattform gainity.net gibt bei Anlegern und Aufsichtsbehörden gleichermaßen Anlass zur Sorge.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag auch vor Angeboten der Gainity Solutions Limited. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website gainity.net ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden Gewinne aus Handelsgeschäften mit Kryptowerten in Aussicht gestellt, wenn sie vorab eine „Provision“ leisten bzw. eine „Versicherungspolice“ für das vermeintliche Kontoguthaben abschließen. Die angekündigten Gewinne werden nicht ausgezahlt.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Gainity Solutions Limited bzw. gainity.net soll laut BaFin die notwendige Erlaubnis nicht besitzen.
Achtung! Wenn eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt, sollten Sie nicht investieren. Mit großer Wahrscheinlichkeit liegt ein Online-Trading-Betrug bzw. Scam vor.
Bevor Sie im Internet investieren, sollten Sie nachprüfen, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist: sehen Sie hier die Unternehmensdatenbank der BaFin.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Gainity Solutions Limited bzw. gainity.net und keine Auszahlung erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von Gainity Solutions Limited bzw. gainity.net erhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „gainity.net“ erst am 24.01.2023 registriert wurde. Der Betreiber der Plattform wird nicht genannt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameCheap. Die Warnung der BaFin verwundert uns nicht. Hier drängt sich der Verdacht eines Anlagebetruges auf.“
„Investieren Sie auf keinen Fall weiteres Geld in die Plattform. Sammeln Sie die Beweise, machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, speichern Sie die Walletadressen. Lassen Sie niemanden mehr durch Fernwartungszugriff auf Ihren Computer und sichern Sie Ihre Konten und Wallets gegen weiteren unbefugten Zugriff.
Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Gainity Solutions Limited bzw. gainity.net haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post gainity.net: BaFin ermittelt gegen Gainity Solutions Limited! Erfahrungen mit der Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Weiterer Festgeld-Betrug? Erfahrungen mit nexuscap.net? BaFin warnt! So erhalten Sie Ihr Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C erhält nach wie vor zahlreiche Anfragen von Anlegern, die Probleme mit Festgeldangeboten im Internet haben.
In der letzten Zeit haben wir auch Anfragen zu dem Festgeld-Anbieter Nexus Capital bzw.„nexuscap.net“, angeblich aus München erhalten. Eine Nachfrage bei der Bankenaufsicht bestätigt heute unseren Verdacht, dass es sich um ein nicht registriertes Unternehmen handelt.
Wir haben bereits über die Bel-Finanz, Private Equity Group, SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. berichtet. Nun ermittelt die BaFin auch gegen die Plattform nexuscap.net.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor den bislang unbekannten Betreiber der Website nexuscap.net. Sie verdächtigt deren Betreiber, ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.
Mitarbeiter des Betreibers wenden sich unaufgefordert per E-Mail und Telefon an Verbraucherinnen und Verbraucher, um ihnen Festgeldangebote zu unterbreiten.
Die Betreiber der Website nennen eine Geschäftsadresse in München und werben mit ihrer 20-jährigen Erfahrung:
„Unsere Gründungspartner investieren seit rund zwei Jahrzehnten gemeinsam und haben ein breites Spektrum an Investitionen in hochwertige Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Wirtschaftszyklen getätigt.“
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Genannte, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Hier zur Warnung der BaFin zu nexuscap.net
Liegt die erforderliche Erlaubnis der BaFin nicht vor, so ist dies ein eindeutiges Warnzeichen! Es könnte ein Anlagebetrug vorliegen.
Festgeld-Betrug durch nexuscap.net?
Die Anleger, die nun Schwierigkeiten mit nexuscap.net haben, hatten angebliche lukrative Festgeldangebote von Nexus Capital erhalten.
Viele Anleger ahnen lange nicht, dass sie Opfer eines Festgeld-Betruges geworden sind. Erst wenn ihre Anlagesumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zurückbezahlt wird, schwant ihnen, dass sie Opfer eines Betruges geworden sein könnten.
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat weitere Recherchen zu Nexus Capital angestellt: die auf der Webseite genannte Adresse „Theresienhof 1“ in München existiert in der Form nicht, im Theresienhof gibt es unter der Anschrift „Theresienstraße 1“ einen Anbieter virtueller Büros in München. Handelt es sich um eine bloße Briefkastenadresse? Die Domain nexuscap.net wurde zudem erst kürzlich am 7.07.2023 registriert. Hier drängt sich die Frage auf, wie dies mit der behaupteten 20-jährigen Erfahrung zusammenpassen kann. Zudem erfolgte die Registrierung anonym, der Betreiber der Plattform ist nicht bekannt gegeben. Seriöse Betreiber brauchen sich jedoch nicht zu verstecken.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C rät: „Immer wenn ein Investment auf ein ausländisches Konto gezahlt werden muss, sollte man hellhörig werden. Möglicherweise handelt es sich dann bei dem Konto des Empfängers nicht um Ihr eigenes Konto – sondern das Geld ist bereits in die Taschen der Betrüger geflossen. Wir empfehlen Ihnen dann, sich so schnell wie möglich, an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um die Gelder zu sichern.“
Informieren Sie sich über die Warnzeichen:
Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote
Wenn Sie Probleme mit nexuscap.net bzw. Nexus Capital haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern. Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld – Betrugs – Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Negative Erfahrungen mit dcymarkets.com? BaFin ermittelt! Verdacht auf Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In den letzten Jahren hat Online-Trading einen wahren Boom erlebt. Mit der steigenden Beliebtheit sind jedoch auch die Risiken gestiegen, insbesondere in Form von betrügerischen Brokern. Für den Laien sind oftmals seriöse Plattformen von betrügerischen Plattformen nicht zu unterscheiden.
Auch die angeblichen Online-Trading-Plattform dcymarkets.com wirft Fragen auf.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Dabei bewirbt sich dcymarkets.com auf seiner Handelsplattform als „internationaler Onlinebroker mit Zugang zu mehr als 500 Handelsinstrumenten in 6 Assetkategorien für Kleinanleger und institutionelle Investoren.“.
Laut BaFin hat dcymarkets.com aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben.
Seien Sie vorsichtig! Besitzt ein Online-Trading-Broker nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so besteht der Verdacht eines Anlagebetruges!
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit dcymarkets.com und keine Auszahlung erhalten?
Schauen Sie sich das Impressum und die Domain genau an!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Probleme mit der Auszahlung ihrer angeblichen Gewinne von dcymarkets.com haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „dcymarkets.com“ erst kürzlich, am 2.10.2023 registriert wurde. Von einer erfahrenen Trading-Plattform kann also nicht die Rede sein. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt. Auch ein Impressum existiert nicht, es wird nur eine Emailadresse angegeben. Das sind immer alarmierende Zeichen. Prüfen Sie daher immer vor einer Anlageentscheidung, ob eine Erlaubnis der BaFin vorliegt.“
Am besten Sie sehen in der Unternehmensdatenbank der BaFin nach.
Die Kanzlei plan C kann einen großartigen Ermittlungserfolg für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ mit Bezug zu betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Es wurden Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit dcymarkets.com bzw. DCY Markets haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post immediate-edge.co/fxelit.com/first-ecapitals.com: BaFin warnt! Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor immediate-edge.co. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Kundinnen und Kunden können über die Website vermeintliche Handelskonten eröffnen. Die versprochenen Gewinne zahlen die Betreiber laut BaFin aber nicht aus.
Über die Website vermitteln die Betreiber nach Aussage der BaFin zudem Kontakte zu weiteren unseriösen Plattformen wie fxelit.com und first-ecapitals.com.
Auf seiner Webseite bewirbt sich Immediate-edge.co. mit den folgenden schönen Worten:
„Vorteile der Verwendung von Immediate Edge
Derzeit gibt es Hunderte von Handelsplattformen, die Sie nutzen können, so dass es Ihnen schwer fallen könnte, sich für eine zu entscheiden, die Ihnen auf Anhieb zuverlässig und effektiv erscheint. Deshalb müssen Sie alle Vorteile von Immediate Edge genau kennen, um eine bessere Entscheidung in Bezug auf die beste Lösung für Sie treffen zu können.
Vergessen Sie nicht, dass das Team die Features von Immediate Edge ständig aktualisiert, um die Erfahrung für Sie zu verbessern und mit den Tradingtrends Schritt zu halten.“
immediate-edge.co hat keine Erlaubnis der BaFin
Laut BaFin besitzt immediate-edge.co aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie Immediate Edge, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Seien Sie vorsichtig, wenn eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt. Es drängt sich der Verdacht eines Anlagebetruges auf!
BaFin warnte auch schon vor fxelit.com
Die Finanzaufsicht BaFin warnte bereits am 11.09.2023 vor Angeboten der FXELIT. Nach ihren Erkenntnissen werden auch hier ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Auf der Website legitimieren sich laut BaFin die Betreiber mit angeblichen „Zertifikaten“ von nichtexistierenden Aufsichtsbehörden. Dabei nutzen sie unerlaubt auch das Logo der BaFin.
Die Betreiber bieten darüber die Eröffnung eines Handelskontos an und zeigen exorbitante Gewinne auf, die zu weiteren Einzahlungen animieren. Diese Gewinne würden laut Aussage der BaFin jedoch nicht ausgezahlt. Die BaFin stellt fest, dass die als Kryptowährung eingezahlten Kundengelder stattdessen auf externe, tätereigene Wallets weitergeleitet würden.
Hier zur Warnung der BaFin vor FXELIT
Haben auch Sie schlechte Erfahrungen mit immediate-edge.co bzw. fxelit.com bzw. first-ecapitals.com und keine Auszahlung erhalten?
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Die Kanzlei plan C kann einen großartigen Ermittlungserfolg für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ mit Bezug zu betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Es wurden Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit immediate-edge.co bzw. fxelit.com bzw. first-ecapitals.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post fintechmarket-consulting.com: BaFin warnt! Negative Erfahrungen – Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Zahlreiche Anleger von Online-Trading-Plattformen machen schlechte Erfahrungen mit betrügerischen Brokern und erleiden zum Teil immense Verluste. Oft sind auch Handelsplattformen darunter, die mit einer angeblichen Zertifizierung der BaFin und anderen Aufsichtsbehörden werben. So steht jetzt auch die angebliche Handelsplattform fintechmarket-consulting.com im Fokus der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor Angeboten von fintechmarket-consulting.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber über die Website fintechmarket-consulting.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Fintechmarket-consulting.com bewirbt sich auf ihrer Homepage als weltweite erfahrene Trading-Plattform, mit den vielversprechenden Worten:
„Ein Handelskonto Für Jeden Trader
Fintech Market bietet seinen Kunden sowohl Live- als auch Demokonten mit einer Auswahl an verschiedenen Kontotypen entsprechend den individuellen Anforderungen.
Wir bieten auch spezielle Konten für VIP- und Firmenkunden an, die aktiv größere Volumina handeln. Alle unsere Handelskonten bieten einige der besten Handelsbedingungen in der Branche.“
Die Betreiber der Handelsplattform nennen eine angebliche Geschäftsadresse in Steyr, Österreich. Zudem verweisen sie u. a. auf eine vorgebliche Regulierung der Fintech Market PLC durch die britische Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority). Dies trifft nicht zu; die FCA hat bereits am 6. 01.2023 vor „Fintech Market“ gewarnt!
Zudem wird auf der Webseite damit geworben, dass fintechmarket-consulting.com durch eine angebliche „Europäische Finanzaufsichtsbehörde“ FISEU beaufsichtigt wird. Die BaFin hat bereits am 10.02.2023 davor gewarnt, dass FISEU keine Aufsichtsbehörde ist. Die BaFin rät: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen laut BaFin Angebote oder Aufforderungen ablehnen, die auf die FISEU als Aufsichtsbehörde Bezug nehmen.“
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Laut BaFin besitzt Fintech Market aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben.
Achtung! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so besteht der Verdacht eines Online-Trading-Betruges (Scam)!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Probleme mit der Auszahlung ihrer vermeintlichen Gewinne von fintechmarket-consulting.com haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „fintechmarket-consulting.com“ erst am 26.05.2023 registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Die Webseite ist ansonsten sehr professionell und gestaltet und es wird mit Regulierungen der BaFin und anderen Aufsichtsbehörden geworben. Hier ist für einen Laien oftmals nicht sofort erkennbar, ob eine Handelsplattform seriös ist oder nicht. Prüfen Sie daher immer vor einer Anlageentscheidung, ob die Erlaubnis der BaFin wirklich vorliegt.“
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit fintechmarket-consulting.com bzw. Fintech Market oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post fintechmarket-consulting.com: BaFin warnt! Negative Erfahrungen – Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Neue Love Scam Fälle! Schlechte Erfahrungen mit www.cwexit.com bzw. CW? Anlagebetrug? Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
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Bei der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C melden sich weiterhin täglich Anleger, die Opfer eines Love Scam geworden sind. In diesem Zusammenhang vertreten wir auch Mandanten, die über eine (meist asiatische) Frau bei der angeblichen Handelsplattform CW www.cwexit.com investiert sind.
Mit dieser noch immer sehr aktuellen Liebes-Betrugsmasche nutzen die Betrüger die emotionalen Sehnsüchte bei der Partnersuche im Internet aus. Oft steht am Anfang die Partnersuche bei Tinder. Manchmal werden die Opfer auch gezielt über Instragram angeschrieben oder über What’s App (in Form eines Zufallkontaktes).
Schnell entsteht ein ständiger täglicher Chat. Die Betrügerinnen gehen gezielt auf die Interessen und Sehnsüchte der Opfer ein und nutzen schamlos ihr Vertrauen aus. So kommt es beim Love Scam durch die enge Vertrauensbeziehung oft zu sehr hohen Schadensummen. Der Gesamtschaden der von der Kanzlei plan C vertretenen Love Scam Mandanten geht in den hohen zweistelligen Millionenbereich.
Das Thema Online Trading mit Kryptowährungen ö.ä. wird eher beiläufig von der Frau angesprochen. Die Betrügerin lässt in dienstäglichen Chats und Bildern mit einfließen, wie sie mit KryptoTrading reich geworden ist. Ihre Posts auf Instagram und auch die Fotos zeigen einen exklusiven Lebensstil.
In den meisten Fällen ist auch ein „Onkel“ oder eine andere Vertrauensperson der Dame im Spiel, der angeblich über großes Wissen im Online Trading verfügt und das Wissen natürlich gerne an den „neuen Freund“ weitergibt.
Häufig zahlen die Betrügerinnen auch selbst für die Opfer ein, angeblich für eine gemeinsame Zukunft, um sie an sich zu binden und sie zu weiteren Einzahlungen zu verleiten.
CW bewirbt sich auf ihrer Homepage www.cwexit.com als Handelsplatz für Kryptowährungen: „Starten Sie Ihre Kryptowährungsreise. CW, die weltweit größte Kryptowährungsbörse-Plattform, ermöglicht Anlegern,
Anlagetransaktionen sicher und sicher durchzuführen.“
Ferner wirbt CW mit sämtlichen Absicherungen und Garantien der Einlagen.
Der Anleger kommt natürlich nicht auf die Idee, dass diese Garantien nicht stimmen.
Die Frau als Vertrauensperson zerstreut zudem jegliche Bedenken, sollten welche aufkommen.
Schlechte Erfahrungen mit CW bzw. CW Exit?
Wenn es um die Auszahlung ihrer vermeintlichen Gewinne ging, erhielten unsere Mandanten eine Aufforderung, eine Steuer in Höhe von 25% des Gewinns, auf eine bestimmte Wallet-Adresse zu transferieren. Diese Summe könne auch nicht vom aktuellen Vermögen auf CW genommen werden, sondern müsse von anderen Krypto-Wallets unter dem Namen unserer Mandanten erfolgen. Unsere Mandanten hatten dafür auch nur 7 Tage Zeit, sonst werde die Summe jeden Tag um 1% erhöht und ihr Vermögen eingefroren. Unter diesem zeitlichen Druck haben einige Mandanten die rein fiktiven Steuerzahlungen geleistet.
Achtung! Indiz für Anlage-Betrug: Online Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern
Aber selbst wenn die Mandanten die geforderte Steuer bezahlt haben, erfolgt keine Auszahlung ihres angeblichen Guthabens.
Schämen Sie sich nicht!
Die auf Love Scam spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C erklärt: „Man glaubt es nicht, aber jeder kann Opfer eines Love Scam werden. Wir haben auch erfolgreiche Geschäftsleute als Mandanten. Die Scham der Opfer ist immens. Es kostet sie viel Überwindung, mit jemanden über diesen Betrug zu reden, sogar mit mir. Aber keine Sorge! Ich kann sehr gut nachfühlen und verstehen, wie den Betrugsopfern zumute ist. Für die Erstberatung eines Love Scam Opfers nehme ich mir deshalb besonders viel Zeit.“
„Erstatten Sie Strafanzeige – am besten durch einen Rechtsanwalt!“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz fügt hinzu: „Es ist erschreckend, dass nur 5% der Trading-Betrugs-Fälle zur Anzeige gebracht werden, da sich die Opfer schämen und die Schuld bei sich selbst suchen. Lassen Sie die Betrüger deshalb nicht davonkommen und bringen Sie den Betrug zur Anzeige!“
Sind Sie Opfer eines Krypto Love Scam geworden?
Wenden Sie sich an uns – wir helfen Ihnen!
Wenn Sie Opfer eines Krypto Trading Betruges durch Love Scam geworden sind bzw. Probleme mit CW Exit oder anderen Brokern haben (sehen Sie auch: Aktuelle Fälle plan C Online Trading Betrug), steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr Trading Geld zurück bekommen. Wir sichern Ihre Beweise und erstatten für Sie die Strafanzeige wegen Betruges. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie unserem IT-Spezialisten-Team zusammen.
Wir prüfen das Risiko eines Identitätsmissbrauchs und leiten die notwendigen Maßnahmen dagegen ein.
Wir vertreten inzwischen zahlreiche Opfer von Trading Betrug durch Love Scam und kennen die Tücken und Besonderheiten dieser Fälle besonders gut. Durch unsere Erfahrung bei Krypto-Betrug durch Love Scam und unsere gezielten forensischen Maßnahmen ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist bereits als Expertin zum Thema Love Scam im ZDF „Terra Xpress“ aufgetreten:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz bei „Terra Xpress“ im ZDF
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Love Scam Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
Foto(s): Tanja Nauschütz Dreharbeiten zu TerraXpress Ehrenlos: Achtung, Betrug!
The post Neue Love Scam Fälle! Schlechte Erfahrungen mit www.cwexit.com bzw. CW? Anlagebetrug? Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit calamosassets.net? Verdacht auf Anlagebetrug! BaFin warnt! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Online-Trading-Plattformen versprechen eine einfache Handhabung und schnelle Gewinne. Aber nicht alle halten, was sie versprechen. Für den unerfahrenen Anleger sind seriöse Plattformen von betrügerischen Brokern oftmals kaum zu unterscheiden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt nun auch vor Angeboten der „Calamosassets“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über seine Website calamosassets.net ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine „Calamosassets“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem US-amerikanischen Unternehmen Calamos Investments LLC und dessen Tochtergesellschaften verbunden.
Calamosassets.net beschreibt sich auf seiner Online-Handelsplattform als „Wir sind die Besten in dem was wir tun.“
„Calamosassets ist eine automatische Online-Investitionsplattform, die von einem Team professioneller Händler gegründet wurde, die sich hauptsächlich auf den Handel mit Kryptowährungen an verschiedenen Börsen und Märkten konzentrieren.“
Laut BaFin besitzt calamosassets.net aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach KWG. In Deutschland dürfen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das Obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben.
Hier steht der Verdacht eines Identitätsdiebstahls zu Lasten des US-amerikanischen Unternehmen Calamos Investments LLC im Raum. Wie die BaFin klarstellt, wird „Calamosassets“ nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem US-amerikanischen Unternehmen Calamos Investments LLC und dessen Tochtergesellschaften verbunden.
Seien Sie vorsichtig: besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so ist dies immer ein starkes Indiz für einen Anlagebetrug!
Die Kanzlei plan C kann aktuell einen großartigen Ermittlungserfolg
gegen Anlagebetrüger für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ von betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich wurden beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über diesen großen Ermittlungserfolg mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen“.
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Negative Erfahrungen mit calamosassets.net? Warten Sie auf Ihre Rückzahlung?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz vertritt einige Anleger, die auf die gefakte Plattform calamosassets.net hereingefallen sind und hohe Verluste erlitten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „calamosassets.net“ erst am 06.09.2023 registriert wurde. Dies führt bereits zu ersten Widersprüchen. Denn die Webseite ist ansonsten sehr professionell aufgezogen und es gibt auch ein Impressum. Hier ist für einen Laien nicht sofort erkennbar, ob die Tradingplattform seriös ist oder nicht. Prüfen Sie daher immer vor einer Anlageentscheidung, ob die Erlaubnis der BaFin wirklich vorliegt.“
Ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Die Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät Anlegern, wenn sie den Verdacht haben, Opfer eines Trading-Betruges geworden zu sein:
Sie sollten möglichst schnell handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug beauftragen, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen wie einer Kryptonachverfolgung konnten wir die Täter schon oftmals identifizieren.“
Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit calamosassets.net haben oder Opfer einer betrügerischen Handelsplattform geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Darüber hinaus melden wir für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte wie eine Strafanzeige ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Ermittlungsbehörden sowie unserem IT-Spezialisten-Team zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere im Bereich Online-Trading Betrug mit Kryptowährungen, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Betrugsangelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit calamosassets.net? Verdacht auf Anlagebetrug! BaFin warnt! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post infinity-brokers.com: Anlagebetrug? BaFin ermittelt gegen die Infinity Business Brokers Limited appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In der heutigen Zeit kann jeder private Anleger Online-Trading ausführen. Für den Laien sind oftmals seriöse Plattformen von betrügerischen Brokern nicht zu unterscheiden.
Auch die angebliche Online-Trading-Plattform infinity-brokers.com wirft nun Fragen auf.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 31.10.2023 vor der Website infinity-brokers.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die britische Infinity Business Brokers Limited ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Kundinnen und Kunden können über die Website Handelskonten eröffnen. Auf diese müssen sie in Kryptowährung einzahlen. Diese Einzahlungen verwendet das Unternehmen laut BaFin jedoch nicht weisungsgemäß, sondern transferiert sie auf externe Wallets. Die versprochenen Gewinne zahlt das Unternehmen nicht aus.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Dabei bewirbt sich infinity-brokers.com als „die weltweit erste Trading-Plattform mit Ki-Technologie und personalisierten Handelseinblicken“.
„Auf dieser Plattform können die Kunden mit den beliebtesten Vermögenswerten handeln – Währungen, Rohstoffe, Kryptowährungen und Indizes. Kunden profitieren von intensiver Schulung, einem persönlichen Kundenbetreuer und professionellem 24/7-Kundensupport und Hilfe. Mit Infinity Brokers können Sie Ihr Konto vollständig über das Handy oder das Internet verwalten.
Laut BaFin besitzt infinity-brokers.com aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie Infinity Business Brokers Limited, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Achtung! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so besteht der Verdacht eines Online-Trading-Betruges (Scam)!
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit infinity-brokers.com und Ihr Geld nicht zurück erhalten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit der Auszahlung ihrer angeblichen Gewinne von infinity-brokers.com haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „infinity-brokers.com “ erst am 23.05.2023 registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst Namecheap. Die Webseite ist ansonsten sehr professionell und gestaltet und es gibt sogar ein Impressum. Hier ist für einen Laien oftmals nicht sofort erkennbar, ob eine Handelsplattform seriös ist oder nicht. Prüfen Sie daher immer vor einer Anlageentscheidung, ob die Erlaubnis der BaFin wirklich vorliegt.“
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Die Kanzlei plan C kann einen großartigen Ermittlungserfolg für ihre Mandanten vermelden. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft hat den mutmaßlichen Hintermann eines betrügerischen „Call-Center“ mit Bezug zu betrügerischen Trading-Plattformen festgenommen. Es wurden Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich beschlagnahmt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in außereuropäische Länder möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollen und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen.“
Zur Erfolgsmeldung Kanzlei plan C
Wenn Sie Schwierigkeiten mit infinity-brokers.com bzw. Infinity Business Brokers Limited haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>Das Online-Trading hat in den letzten Jahren stark zugenommen und auch viele betrügerische Broker auf den Plan gerufen. Eine solche Plattform, die in letzter Zeit für Aufsehen gesorgt hat, ist Kaizen Tech Limited (www.kaizentechlimited.com).
Die Handelsplattform kaizentechlimited.com versucht Anleger dazu zu bringen, Geld für diverse Investments zu überweisen. Kaizen Tech Limited wirbt mit „Investitionen in Kryptowährungen, Aktien und Anleihen, Immobilien, Gold, Öl und Gas bis hin zu Cannabisinvestitionen“.
Kaizen Tech Limited wirbt auf seiner Handelsplattform mit den vielversprechenden Worten:
„Mit Mitarbeitern an mehr als 40 Standorten weltweit sind wir in den globalen Finanzmetropolen und wichtigen regionalen Zentren vertreten. Dadurch sind wir unseren Anlegern auf der ganzen Welt näher und bieten ihnen unschätzbare Dienstleistungen in den Bereichen Vermögensverwaltung und Anlagen. Wir kombinieren unsere fundierten Kenntnisse der lokalen Märkte mit der Stärke einer koordinierten globalen Aufsicht, um für Sie bessere Anlageergebnisse zu erzielen.
Wir sind eine führende Finanzinvestitionsplattform, die sich auf verschiedene Aspekte der Finanz- und Vermögensverwaltung konzentriert, indem sie Zugang zu mehr als 4.000 Fonds und Vermögenswerten bietet, die an den wichtigsten Kapitalmärkten notiert sind, angefangen bei Investmentbanking, Aktienbroking, Fonds-Treuhanddiensten, Devisen, Gold und den neuesten Kryptowährungen, ETFs und Vermögenswerten, die an den wichtigsten Börsen notiert sind, ISA-Anlagedienstleistungen, Renten und Versicherungsanleihen (On- und Offshore), Drittanbieter wie z.B. Self Invested Personal Pensions-Anbieter, Beratungsfachleute, Vermögensverwalter mit Ermessensspielraum, Portfoliomanagement, Lifetime-Cash-Flow-Modellierung und eine umfassende Finanzplanungsinfrastruktur für Investoren auf eine steuereffizientere Weise.“
Tatsächlich warnen nun die Stiftung Warentest und die Schweizer Finanzaufsicht(Finma) bereits vor dieser Handelsplattform:
Laut Stiftung Warentest handele es sich um „eine dubiose Firma für Cybertrading.“ Kaizen Tech Limited täusche vor, eine Handelsplattform für Geldanlagen zu sein, besitze aber keine Genehmigung.
Hier zur Warnmeldung der Stiftung Warentest vom 14.09.2023
Auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) warnte am 31. August 2023 bereits vor der Firma, die nicht mit der Keizen Sàrl, Meyrin, welche im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist (CHE-405.981.851), verwechselt werden sollte. Offenbar liegt hier ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der eingetragenen Firma Keizen Sàrl, Meyrin vor.
kaizentechlimited.com besitze laut Finma keine Genehmigung für die von ihr angepriesenen Dienstleistungen.
Hier zur Warnmeldung der Schweizer Finanzaufsicht Finma
Vorsicht! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörden und liegen bereits öffentliche Warnungen vor, besteht der dringende Verdacht eines Online-Trading-Betruges (Scam)!
Mandanten berichten von schlechten Erfahrungen mit Kaizen Tech Limited (www.kaizentechlimited.com) – keine Auszahlung!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit Kaizen Tech Limited haben: „Wir haben herausgefunden, dass die Domain „www.kaizentechlimited.com“ erst am 10.02.2023, registriert wurde. Der wahre Betreiber versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameSilo. Kaizen Tech Limited nennt nur eine Email-Adresse für den Kontakt, gibt jedoch keine telefonische Erreichbarkeit und kein ordnungsgemäßes Impressum an. Hier steht der Verdacht eines Anlagebetruges im Raum. “
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Kaizen Tech Limited (www.kaizentechlimited.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Großer Erfolg! Festnahme eines Hintermanns von betrügerischen Trading-Plattformen in Costa Rica! Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Zahlreiche Mandanten der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C können jetzt auf eine Entschädigung und Rückzahlung von Geldern hoffen: den Ermittlungsbehörden ist wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Hintermänner von betrügerischen Online-Trading-Plattformen gelungen!
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat mit Pressemitteilung vom 26.10.2023 bekannt gegeben, dass nach jahrelangen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm und der Zentralstelle Cybercrime Bayern im August 2023 in einer gemeinsamen Aktion mit den Behörden Costa Ricas und unter Beteiligung des Bundeskriminalamts ein 40-jähriger Tatverdächtiger in Puntarenas festgenommen werden konnte. Dabei wurde sein Anwesen durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sowie Vermögenswerte in siebenstelliger Höhe gesichert. Der Beschuldigte soll als Kopf einer aus zahlreichen Personen bestehenden Tätergruppierung mindestens ein betrügerisches Callcenter im Kosovo betrieben haben.
Seit 2020 ermitteln die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm und die Zentralstelle Cybercrime Bayern in einer Vielzahl von Fällen des betrügerischen Cybertradings. Die verfolgte Tätergruppierung betrieb laut Generalstaatsanwaltschaft Bambergseit mindestens 2017 eine Vielzahl betrügerischer Trading-Plattformen im Internet. Bereits im März 2021 kam es in enger Kooperation mit den kosovarischen Behörden zu einem groß angelegten Action Day in Pristina (Hier zur Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vom 06.04.2021).
Im Anschluss an diese konzertierte Aktion wurde die umfangreichen und komplexen Ermittlungen der bayerischen Ermittlungsbehörden fortgeführt. Laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg istmittlerweile von über 70 deutschen und österreichischen Geschädigten Anzeige erstattet worden, die über 5,5 Millionen Euro an die Tätergruppierung verloren haben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der Geschädigten wesentlich höher ist: die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg rechnet miteinen Gesamtschaden von weltweit über 22 Millionen Euro, der von dieser Tätergruppierung aus mehreren Callcentern heraus verursacht worden sein soll.
Die betrügerischen Trading-Plattformen dieser Tätergruppierung sollen u.a. sein:
Es ist davon auszugehen, dass sich im Rahmen der Auswertung der Ermittlungen noch weitere betrügerische Online-Trading-Plattformen mit dieser Tätergruppierung in Verbindung bringen lassen.
Im Zuge der Ermittlungen gelang den Ermittlungsbehörden die Identifikation mehrerer Hintermänner. Einer dieser Hintermänner konnte in Costa Rica lokalisiert werden. Am 29. August 2023 wurde der 40-jährige israelische Tatverdächtige (Yakir R.) in einer gemeinsamen Aktion der costa-ricanischen und deutschen Behörden von Spezialeinsatzkräften in Puntarenas festgenommen. Dabei wurde auch das Anwesen des Beschuldigten durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Zudem konnten auch Vermögenswerte in siebenstelliger Höhe gesichert, darunter Immobilien und Kryptowährungen. An den Maßnahmen waren vor Ort insgesamt rund 50 Beamte beteiligt, darunter neben den costa-ricanischen Einsatzkräften auch zwei Spezialstaatsanwälte aus Bamberg und Polizeibeamte aus Schwaben. Sie wurden dabei intensiv durch das Bundeskriminalamt unterstützt, das ebenfalls in die Maßnahmen eingebunden war.
Von Seiten der deutschen Behörden wird nun die Auslieferung des Festgenommenen nach Deutschland vorangetrieben.
Ein weiterer Hintermann konnte im Oktober 2022 auf Ibiza aufgrund eines von der Zentralstelle Cybercrime Bayern erwirkten Europäischen Haftbefehls durch die spanische Polizei festgenommen werden. Der heute 42-jährige israelische Tatverdächtige wurde jedoch am Folgetag vom zuständigen Gericht aus der Haft entlassen und entzog sich anschließend dem Auslieferungsverfahren. Er ist seitdem flüchtig.
Parallel dazu wurden in dem Gesamtkomplex in den vergangenen anderthalb Jahren schon sechs weitere Mitglieder der Tätergruppierung rechtskräftig verurteilt:
Schon im April 2022 hatte die Zentralstelle Cybercrime Bayern Anklage gegen einen damals 34- jährigen albanischen Staatsangehörigen erhoben, der als Leiter eines der Callcenter Teil der Tätergruppierung war (Pressemitteilung vom 18.05.2022). Er wurde im Juli 2022 durch das Landgericht Augsburg rechtskräftig wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Fünf weitere kosovarische Staatsangehörige wurden nach Auslieferungen aus Albanien, Nordmazedonien und Schweden zudem zu Gesamtfreiheitsstrafen von bis zu vier Jahren verurteilt. Sie waren als sog. Retention Agents in den Callcentern in Pristina tätig.
Gegen zwei weitere Mitglieder der Tätergruppierung wurde bereits Anklage erhoben. So muss sich u.a. derzeit ein im August 2022 aus Kroatien ausgelieferter kosovarischer Staatsangehöriger vor Gericht verantworten. Gegen den 35-Jährigen war im April 2023 Anklage erhoben worden, da er in den Jahren 2017 bis 2018 als Manager in einem der Callcenter tätig gewesen sein und dabei einen Schaden in siebenstelliger Höhe mitzuverantworten haben soll. Der Prozess läuft seit Anfang September vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, freut sich über die Ermittlungserfolge mit ihren Mandanten: „Wir freuen uns sehr, dass dieser große Erfolg gelungen ist. Hier bestätigt sich, dass auch Ermittlungserfolge in Ländern wie Costa Rica möglich sind, in denen eine justizielle Rechtshilfe von manchen Ermittlungsbehörden zunächst als aussichtlos beurteilt wird. Das zeigt wieder, dass sich geschädigte Anleger auf keinen Fall entmutigen lassen sollten und wie wichtig es ist, den Schaden geltend zu machen.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz fügt hinzu: „In diesem Fall haben die Ermittlungen mehrere Jahre gedauert. Erst als das komplette kriminelle Netz auch international identifiziert war, konnten die Ermittlungsbehörden endlich zuschlagen. Dies ist durchaus nicht ungewöhnlich, wenn man sich vergegenwärtigt, wie komplex und international die Täter- und Organisationsstruktur ist und wieviel Kooperation, Abstimmung und Personal zwischen den verschiedenen Ermittlungsbehörden aus den verschiedenen europäischen Ländern notwendig ist.“
Die Rechtsanwältin rät Trading-Betrugs-Opfern: „Geschädigte Anleger sollten überprüfen lassen, ob auch ihre Trading-Plattform von solchen Ermittlungserfolgen betroffen ist. In diesem Fall wäre es wichtig, ihren Schaden rechtzeitig geltend zu machen und sich von einem spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen, um von den Erfolgen zu profitieren. Dieser Fall zeigt wieder, dass es sich lohnt, gegen die Betrüger vorzugehen. Je früher, desto besser.“
Die geringe Zahl von 70 Strafanzeigen in Deutschland und Österreich bestätigt, dass in solchen Cybertrading-Fällen oft nur wenige Opfer überhaupt Anzeige erstatten, vermutlich weil sie von dem Betrug nichts mitbekommen haben, sich schämen oder denken, dass sie keine Chancen haben. Tatsächlich handelt es sich hier um mutmaßlich mehrere Tausend Geschädigte! Diejenigen Geschädigte, die tätig werden, haben daher noch wesentlich größere Chancen, ihren Verlust vollständig ersetzt zu bekommen.
Durch die Festnahme der Betrüger erfahren die geschädigten Anleger Gerechtigkeit und dürfen jetzt hoffen, ihre Investitionen wieder zurück zu erhalten. Das passiert jedoch nicht automatisch, denn das Strafverfahren dient nämlich vorrangig nur der Bestrafung der Täter. Die betrogenen Anleger müssen daher in einem eigenen Verfahren, sog. Adhäsionsverfahren oder auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Ansprüche geltend machen. Um hier erfolgreich zu sein, sollten sich die geschädigten Anleger unbedingt von einem erfahrenen auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.
Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob auch Ihre Anlageplattform von diesem Ermittlungserfolg betroffen ist und/oder Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Negative Erfahrungen mit Equityexperts.pro/ EquityExperts? BaFin warnt! Verdacht auf Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 27.10.2023 nun auch vor Angeboten auf der Website equityexperts.pro. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Equityexperts.pro wirbt auf ihrer Homepage mit vielversprechenden Worten:
„Optimieren Sie Ihr Trading mit EquityExperts
Manche Broker erschweren Ihnen den Handel, unsere Priorität ist es, Ihre Strategien für Sie lohnend zu gestalten. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt, wenn sie wachsen – dann wachsen auch wir.“
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Bei EquityExperts (equityexperts.pro) ist dies der Fall.
Equityexperts.pro hat keine Erlaubnis der BaFin
Vorsicht! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollte man von einer Investition absehen. Es besteht der Verdacht eines Online-Trading-Betruges (Scam)!
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Warnzeichen für möglichen Online-Trading-Betrug: Kein Impressum, Anonymisierung und Firma existiert erst seit diesem Monat
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit equityexperts.pro haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „equityexperts.pro“ erst diesen Monat, am 03.10.2023, registriert wurde! Auch der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameCheap. Das Impressum fehlt völlig, es werden lediglich eine Telefonnummer und eine Emailadresse angegeben. Die Warnung der BaFin ist ernst zu nehmen. Hier steht der Verdacht eines Anlagebetruges im Raum. “
„Zahlen Sie auf keinen Fall weiter ein, sonst wird Ihr Schaden nur noch größer. Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit equityexperts.pro haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Negative Erfahrungen mit Equityexperts.pro/ EquityExperts? BaFin warnt! Verdacht auf Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post visioncapitalltd.com/Vision Capital Limited: BaFin ermittelt und warnt vor Identitätsdiebstahl – Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>visioncapitalltd.com: BaFin ermittelt gegen Vision Capital Limited und warnt vor Identitätsdiebstahl – Anlagebetrug?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte am heutigen Tag vor der Website visioncapitalltd.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Der unbekannte Betreiber tritt unter der Bezeichnung Vision Capital Limited auf. Er erweckt den Eindruck, dass es sich um eine Website der Vision Capital LLP oder Vision Capital Limited handele, die bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA („Financial Conduct Authority“) registriert sind. Dies ist falsch, es liegt laut BaFin ein Identitätsdiebstahl vor.
Auf ihrer Handelsplattform visioncapitalltd.com bewirbt sich Vision Capital Limited als erfahrener führender Online-Handelsdienstleister, der Investitionsdienstleistungen für den Handel mit Kryptowährungen, Forex, Waren etc. anbiete:
„Unsere Mission ist es, Einsteigern die unerschöpflichen Möglichkeiten der Finanzmärkte aufzuzeigen sowie erfolgreiche Anleger im Online-Handel zu unterstützen. Mit außergewöhnlichen Marktbedingungen, einschließlich schneller Auftragsausführung, Geldsicherheit und qualitativ hochwertigem technischem Support, sind wir bestrebt, das volle Potenzial des Handels unserer Kunden auszuschöpfen.
Das Fundament unseres Erfolgs ist ein Team von Fachleuten mit solider Erfahrung. Unsere Spezialisten sind immer bereit, Händlern zu helfen, ihre Handelsmöglichkeiten zu erweitern.“
Anbieter von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen dazu eine Erlaubnis der BaFin nach dem KWG bzw. WpIG. Einige Unternehmen, wie visioncapitalltd.com, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, so sollten die Alarmglocken beim Anleger schrillen.
Vision Capital Limited erweckt den Eindruck, dass es sich um eine Website der Vision Capital LLP oder Vision Capital Limited handele, die bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA („Financial Conduct Authority“) registriert sind. Dies ist laut BaFin nicht der Fall, es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Darüber hinaus verfügt die BaFin über keine Anhaltspunkte für eine Verbindung der Website zu einem weiteren gleichnamigen Unternehmen, das bei der pakistanischen Finanzmarktaufsicht lizenziert ist.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C hat Folgendes recherchiert: auf der Webseite gibt visioncapitalltd.com sogar die vermeintliche Registernummer bei der FCA an:„Registered in England no. OC336240“.
Dies deutet auf den von der BaFin festgestellten Identitätsdiebstahl hin.
Die Recherchen der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C haben ferner ergeben, dass die Webseite erst am 01.08.2023 registriert wurde, also erst seit kurzem besteht. Von einer jahrzehntelangen Erfahrung und Präsenz kann daher nicht die Rede sein.
Zudem lassen sich keine Betreiber der Webseite feststellen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz führt hierzu aus: „Liegt ein Identitätsmissbrauch vor, so lässt sich das für einen Laien nur schwer erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein, auch Registrierungen und Zertifizierungen von Aufsichtsbehörden. Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollte man hellhörig werden. Spätestens mit der jetzigen Warnung der BaFin sollten die Alarmglocken schrillen. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Wir raten zur Vorsicht bei Geldanlagen im Internet: recherchieren Sie vorab gründlich, damit Sie nicht Opfer eines Betruges werden.“
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit visioncapitalltd.com bzw. Vision Capital LLP haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post visioncapitalltd.com/Vision Capital Limited: BaFin ermittelt und warnt vor Identitätsdiebstahl – Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit Centrisfx.com: BaFin ermittelt gegen CentrisFx! Achtung vor Anlagebetrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Zahlreiche Anleger von Online-Trading-Handelsplattformen machen schlechte Erfahrungen mit unseriösen Angeboten und erleiden so hohe Verluste. Oftmals sind auch Handelsplattformen darunter, die mit einer angeblichen Zertifizierung der BaFin und anderen Aufsichtsbehörden werben. So wirft auch die angebliche Handelsplattform centrisfx.com Fragen auf.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte nun am heutigen Tag vor Angeboten von centrisfx.com bzw. CentrisFx. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber über die Website centrisfx.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei werben die Betreiber mit einer angeblichen BaFin-Regulierung. Diese gibt es laut BaFin nicht, die BaFin beaufsichtigt das Unternehmen nicht.
centrisfx.com bewirbt sich auf ihrer Homepage als weltweite erfahrene Trading-Plattform, mit vielversprechenden Worten:
„CentrisFX ist ein internationales Online-Broker-Unternehmen, das Privatanlegern und institutionellen Anlegern Zugang zu mehr als 130 Handelsinstrumenten in 6 Anlageklassen bietet
Wir arbeiten erfolgreich in der ganzen Welt und konzentrieren uns darauf, eine breite Palette unserer Kunden mit zuverlässigen professionellen Dienstleistungen zu versorgen.
Unser Erfolg basiert auf der Vielfalt, Flexibilität, Transparenz der vorgeschlagenen Lösungen und einer offenen, wohl fundierten Preisstruktur.
Unser Ziel ist es, langfristige und enge Beziehungen mit unseren Kunden aufzubauen, indem wir ihnen die erforderlichen Instrumente, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Verfügung stellen und sie dabei unterstützen, Erfolg und Stabilität in ihren Handelsaktivitäten zu erzielen.“
Ferner behauptet CentrisFX auf seiner Handelsplattform, bei der BaFin, der CyseC und Consob lizensiert zu sein und warnt mit Auszeichnungen aus dem Jahr 2018 als „fastet growing CFD Broker“ und „best online CFD Broker“
etc.
Laut BaFin besitzt centrisfx.com aber keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie das obige, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Vorsicht! Besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so besteht der Verdacht eines Online-Trading-Betruges (Scam)!
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit centrisfx.com und Ihr Geld nicht zurück erhalten?
Warnzeichen: Kein Impressum, anonyme Registrierung erst dieses Jahr
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit der Auszahlung ihrer angeblichen Gewinne von centrisfx.com haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „centrisfx.com “ erst am 4.03.2023 registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt. Das Impressum fehlt völlig. Die Webseite ist ansonsten sehr professionell und gestaltet und es wird mit Regulierungen der BaFin und anderen Aufsichtsbehörden geworben. Hier ist für einen Laien oftmals nicht sofort erkennbar, ob eine Handelsplattform seriös ist oder nicht. Prüfen Sie daher immer vor einer Anlageentscheidung, ob die Erlaubnis der BaFin wirklich vorliegt.“
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit centrisfx.combzw. CentrisFXhaben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit Centrisfx.com: BaFin ermittelt gegen CentrisFx! Achtung vor Anlagebetrug! appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gab am heutigen Tag eine Warnmeldung vor der Website nltrade.io heraus. Die Betreiber bieten nach Erkenntnissen der Aufsicht dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Bankgeschäfte an. Der Betreiber der Website tritt unter der Bezeichnung NL Trade bzw. NL Trading auf, jeweils ohne Angabe einer Rechtsform.
nltrade.io bewirbt sich auf ihrer Handelsplattform als erfahrene und preisgekrönte Handelsplattform, die Zugang zu dem Handel mit digitalen Währungen, Forex Trading, Devisen, Aktien und Indizes biete:
„Wir haben vor Jahren mit dem Online-Handel begonnen, zunächst mit dem Devisenhandel, und jetzt umfassen unsere Dienstleistungen den Handel mit Rohstoffen, Aktien und Indizes sowie den Handel mit digitalen Währungen. Wir arbeiten in einem dynamischen Umfeld, mit modernster Technologie und erstklassigen Sicherheitsstandards. Unser Ziel ist es, eine gut informierte Handelsgemeinschaft zu schaffen, die mit transparenten Handelsbedingungen bedient wird.“
Die Inhalte der von NLTrade bzw. NL Tradingbetriebenen Webseite und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie beispielsweise NL Trade, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Achtung! Es spricht alles dafür, dass es sich um einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam) handelt, wenn eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht besitzt.
Kein Impressum – Webseite erst kürzlich registriert – Vorsicht bei Offshore-Brokern!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, die Trading-Betrugs-Opfer berät, hat sich die Handelsplattform nltrade.io näher angesehen: „Diese Internetplattform besitzt kein Impressum oder sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz oder die Geschäftsadresse des Betreibers. Hier sollten schon alle Alarmglocken schrillen. In den Allgemeinen Geschäftsunterlagen, die sich auf der Website befinden, wird Bezug genommen auf estnisches Recht und das Recht von St. Vincent und die Grenadinen. St. Vincent und die Grenadinen ist ein beliebter Ort für unseriöse Firmen, Die Finanzbehörde von St. Vincent und den Grenadinen reguliert oder überwacht Forex-Broker nicht, so dass die dort registrierten Broker nicht verpflichtet sind, etablierte Finanzregeln und -praktiken zu befolgen. Außerdem ist in diesen Ländern die Gründung anonymer internationaler Unternehmen erlaubt, die nicht verpflichtet sind, Zugang zu ihren Konten zu gewähren“.
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat auch festgestellt, dass die Webseite nltrade.io erst am 05.05.2023 registriert wurde. Die behauptete langjährige Erfahrung und die „mehr als 10 prestigeträchtige Auszeichnungen“ aus den Jahren 2019 und 2020 können daher nicht stimmen.
Auch der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameSilo. Diese Anonymisierung ist häufig ein Indiz für einen Betrug. Ein seriöser Betreiber braucht sich nicht zu verstecken.
Zudem fällt auf, dass in sämtlichen Geschäftsunterlagen, die über die Website abrufbar sind, als Betreiber nicht NL Trade bzw. NL Trading genannt wird, sondern Mainrow. Der BaFin liegen Hinweise vor, dass die – inzwischen inaktive – Website mainrow.co vollständig kopiert und auf nltrade.io übertragen wurde.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Wenn Sie Probleme mit nltrade.io haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, stehen wir Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online- Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Verdacht auf Anlagebetrug! BaFin ermittelt gegen die Skyline Digital Ltd – wnt.life/World News Trade appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte kürzlich auch vor Angeboten der Skyline Digital Ltd. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website wnt.life Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Gesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Skyline Digital Ltd wirbt auf seiner Handelsplattform wnt.life mit den folgenden schönen Worten:
„WIR TUN ALLES FÜR IHR EINKOMMEN
Die Finanzmärkte entwickeln sich in rasantem Tempo. Der Handel ist nicht länger ein spezialisierter Beruf für einige wenige. Die moderne Technologie hat es Einzelpersonen ermöglicht, auf Augenhöhe mit großen Unternehmensinvestoren zu konkurrieren.
Unser Unternehmen wurde gegründet, um sowohl Anfängern als auch Profis eine profitable Handelserfahrung zu ermöglichen.
Wir sind auf die globalen Finanzmärkte spezialisiert und bieten die besten Handelsbedingungen, fortschrittliche Tools und operative Unterstützung.
Kunden von World News Trade können mit Devisen, Rohstoffen, Indizes und CFDs handeln und dabei auf die Sicherheit ihrer Gelder vertrauen.“
Laut BaFin besitzt wnt.life keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Diese Erlaubnis ist für Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland aber notwendig.
Achtung! Ist eine Trading-Plattform ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin tätig, sollte man von einer Investition Abstand nehmen. Es liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine betrügerische Handelsplattform handelt.
Haben Sie negative Erfahrungen mit wnt.life und keine Auszahlung erhalten?
Warnzeichen: Plattform existiert erst seit kurzem und Betreiber sind anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Probleme mit wnt.lifebzw.World News Trade haben. Die Rechtsanwältin hat zu wnt.life recherchiert: „Wir haben herausgefunden, dass die Domain „wnt.life“ erst vor vier Wochen, am 21.09.2023, registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameSilo. Diese Anonymisierung ist häufig ein Indiz für einen Betrug. Ein seriöser Betreiber braucht sich nicht zu verstecken. Wir wundern uns nicht, dass die Trading Plattform keine Erlaubnis der BaFin besitzt.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz führt aus: „Geschädigte Anleger sollten schnell handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug konsultieren, um ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen – wie etwa einer Blockchainnachverfolgung – konnten wir die Täter schon häufig identifizieren. Diese Chance sollten Opfer von betrügerischen Brokern unbedingt nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit „wnt.life“ bzw. World News Trade haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Juicy Fields News – Erstattung (Refund) durch Juicy Fields? So erhalten Sie Ihr Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
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Es gibt wieder brisante Neuigkeiten auf der Juicy Fields Webseite https://juicyfields.io. Auf der Webseite ist seit kurzem unter „Private Grow Operations Project“ eine Liste mit geschwärzten Emailadressen zu finden, von angeblich entschädigten Anlegern, mit angeblicher Höhe und Datum des vermeintlichen „Refund“. Darunter findet sich ein Button „Check your refund status“, wonach die Anleger angeblich ihren Erstattungs-Status checken können.
Juicy Fields behauptet, den Anlegern nach Registrierung die Erstattung in Kryptowährung auszuzahlen. Anleger, die sich registriert haben, haben ein „SETTLEMENT AND RELEASE AGREEMENT“ (VERGLEICHS- UND FREISTELLUNGSVEREINBARUNG) erhalten, wonach Juicy Fields den e-growern innerhalb von dreißig Tagen den Gesamtbetrag des refund zurückzahlen will.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Kryptobetrug spezialisierten Kanzlei plan C, die bereits zahlreiche Juicy Fields-Anleger vertritt und auch im Fernsehen als Expertin zu Juicy Fields interviewt wurde (Rechtsanwältin zu Juicy Fields im Fernsehen) führt hierzu aus: „Wir schenken den Versprechungen von Juicy Fields, die Gelder zu erstatten oder bereits erstattet zu haben, keinen Glauben. Aufgrund der laufenden Insolvenzverfahren und der erfolgten Beschlagnahme der Vermögenswerte durch die Staatsanwaltschaft könnte und dürfte Juicy Fields die Kunden überhaupt nicht selbst entschädigen. Wie kennen keinen einzigen Kunden, der eine Auszahlung erhalten hat. Selbst die Kunden, die ihre privaten Daten hergegeben haben und die Vergleichs- und Freistellungsvereinbarung unterzeichnet haben, haben ihr Geld nicht zurückerhalten.“
Wir empfehlen Ihnen, sich auf keinen Fall für eine „Rückerstattung“ zu registrieren. Juicy Fields fordert eine Videobotschaft mit Ausweis bzw. private persönliche Daten und Dokumente wie Pass, Telefonrechnung, Steuer-ID, Wohnsitznachweis, Kontoauszüge etc.
„Wenn Sie solche privaten Daten herausgeben, besteht immer das Risiko eines Identitätsdiebstahls und der Geldwäsche. Die Täter könnten mit den Identitätsnachweisen der Opfer Konten eröffnen und Geldwäsche betreiben. Die registrierten Anleger müssten neben dem finanziellen Verlust dann auch mit weiteren Schäden durch Identitätsdiebstahl und sogar eventuell mit einer eigenen Strafverfolgung wegen Geldwäsche rechnen“ warnt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz.
An die Kanzlei plan C wenden sich zahlreiche besorgte Anleger, die sich für eine Rückerstattung registriert und ihre privaten Daten und Dokumente an Juicy Fields übermittelt haben – und ihr Geld von Juicy Fields dennoch nicht zurück erstattet erhalten haben. Diesen Anlegern ist zu empfehlen, schnellstens rechtlichen Rat eines spezialisierten Anwalts einzuholen, um die Gefahr eines Identitätsmissbrauchs zu verringern.
Wie oben ausgeführt, ist es aufgrund der rechtlichen Vorschriften einer in der Insolvenz befindlichen Gesellschaft rechtlich ausgeschlossen, dass die Gesellschaft den Anlegern ihre Gelder selbständig zurückzahlt. Der einzige Weg, die Investition zurückzubekommen, ist die juristische Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, u.a. im Wege des sog. Adhädionsverfahrens im Strafverfahren und des Insolvenzverfahrens.
Rechtsanwältin Nauschütz empfiehlt den Anlegern von Juicy Fields: „Unsere neuen Erkenntnisse durch unsere Recherchen und der Kryptonachverfolgung durch unseren IT-Forensik-Partner erhärten den Betrugs- und Geldwäscheverdacht (Hier zu unserer Kryptonachverfolgung). Auch die Staatsanwaltschaft Berlin, mit der wir in ständigem Austausch stehen, hat uns um Übermittlung unserer Ergebnisse gebeten. Wir gehen davon aus, dass unsere neuen Informationen auch dazu führen können, dass ggf. weitere Gelder sichergestellt werden können. Betroffene Anleger sollten deshalb schnell handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug zu Rate ziehen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Das verbessert ihre Chancen, ihr Geld zurückzubekommen, gegenüber den Anlegern, die einfach nur abwarten.“
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) empfiehlt betroffenen Juicy Fields-Anlegern, bei Bedarf einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (BaFin: Was Sie tun können, wenn Sie Geld bei der Juicy Holdings B.V. investiert haben).
Lesen Sie hier, welche Warnzeichen für einen möglichen Anlagebetrug bei Juicy Fields sprechen: News – Juicy Fields Verdacht auf Anlagebetrug erhärtet sich
Weitere Informationen und Handlungsmöglichkeiten für betroffene Juicy Fields-Anleger finden Sie auch unter:
Update Juicy Fields (juicyfields) – Geld zurück! So reagieren Geschädigte richtig!
Razzia bei Juicy Fields – Rückerstattung Ihrer Investitionen?
Wenn auch Sie Schwierigkeiten mit Juicy Fields haben, empfehlen wir Ihnen, zeitnah einen spezialisierten Anwalt für Anlagebetrug zu beauftragen, damit Ihre Investition nicht verloren ist.
Die renommierte Kanzlei plan C, die schon zahlreiche Juicy Fields- Anleger vertritt und bereits Maßnahmen zur Rückholung der Gelder ergriffen hat, steht Ihnen hierbei mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihre Investition zurückerhalten. Wir erstatten für Sie Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Juicy Fields, damit Sie an einem möglichen Adhäsionsverfahren beteiligt werden und übernehmen die Kommunikation und Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden.
Wir melden den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder.
Wir prüfen auch, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Emittenten wegen fehlenden Prospektes zustehen, ferner aus Beraterhaftung gegen Vermittler und Anlageberater, wenn sie keine anleger- und objektgerechte Beratung vorgenommen haben. Hier kommt vor allem auch den BaFin-Warnungen eine besondere Bedeutung zu. Zudem prüfen wir für Sie, ob die beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister in Haftung genommen werden können, wenn sie die geltenden Geldwäschevorschriften nicht eingehalten haben. Insbesondere richten wir den Fokus auf die Finanztransaktionen bzgl. der Konten in Zypern sowie auf die Krypto-Transfers über Kryptowährungsbörsen. Hier besteht die Möglichkeit, die Blockchain-Transaktionen mit unserem IT-Forensik-Team nachzuverfolgen, um die Spur des Geldes sichtbar zu machen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Juicy-Fields- Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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Foto(s): ATV (Pro7) vom 28.4.2023 „Reingelegt!“
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]]>The post alphascrypto.com: BaFin warnt vor AlphasCrypto! Schlechte Erfahrungen mit Auszahlung? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Hier die Warnmeldung der BaFin
Die Inhalte der von alphascrypto.com betriebenen Webseite und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie beispielsweise alphascrypto.com, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Seien Sie vorsichtig! Besitzt eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht, ist dies in der Regel ein Indiz für einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam).
Am besten prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet immer, ob das Unternehmen bzw. die Online Trading Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt: Zur Unternehmenssuche der BaFin
Seien Sie auch aufmerksam bei den Angaben auf den Webseiten der Handelsplattformen. Häufig handelt es sich wie in dem vorliegenden Fall mutmaßlich um einen Identitätsdiebstahl einer anderen vertrauenswürdigen Firma oder um unlautere Werbung mit Zertfiizierungen von Aufsichtsbehörden.
Alphascrypto.com bewirbt sich auf ihrer Webseite https://www.alphascrypto.com/ als Tradingplattform. AlphasCrypto behauptet, seinen Klienten verschiedene Tradingtools in den Sparten Forex, Indizes, Krypto, Aktien und Rohstoffe anzubieten. Es gäbe verschiedene Kontotypen, von Silber bis VIP-Konto, die den Kunden verschiedene Vorteile bieten sollen.
Nun ist die Webseite nicht mehr online. An die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C wenden sich verunsicherte Anleger, die auf ihr angebliches Tradingkonto nicht mehr zugreifen können. Die zugesagte Auszahlung ihres vermeintlichen Gewinnes erfolgt nicht.
So erhalten Sie Ihr Geld zurück!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, empfiehlt Anlegern, die Probleme mit ihrem Broker haben und möglicherweise Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und suchen Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt auf, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie manche denken. Denn Kryptowährungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden, sollten Sie sich diese Chance nicht entgehen lassen.“
Wenn Sie Probleme mit alphascrypto.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, stehen wir Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Neuer Festgeld-Betrug? Erfahrungen mit Bel-Finanz? BaFin ermittelt! So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Bel-Finanz (bel-finanz.de) hat keine Erlaubnis
In der letzten Zeit haben wir auch Anfragen zu dem angeblichen Festgeld-Anbieter ‚Bel-Finanz‘ aus Belgien erhalten. Auf Nachfrage bei den Bankenaufsichten der entsprechenden Staaten wurde unser Verdacht bestätigt, dass es sich um ein nicht registriertes Unternehmen handelt.
Wir haben bereits über die Private Equity Group, SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. berichtet. Nun ermittelt die BaFin auch gegen die Plattform der bel-finanz.de.
BaFin ermittelt gegen Bel-Finanz (bel-finanz.de)
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am heutigen Tag vor den bislang unbekannten Betreiber der Website bel-finanz.de. Diese bieten laut BaFin ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, etwa die Vermittlung von Fest- und Tagesgeldanlagen und Darlehen sowie die Verwaltung von ETF-Portfolios.
Identitätsmissbrauch zu Lasten der Colruyt Group
Laut BaFin liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Colruyt Group, aus Halle in Belgien, vor. Diese stehe in keiner Verbindung mit der Website bel-finanz.de.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen, wie das Genannte, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Besondere Vorsicht ist bei hohen Zinsversprechungen sowie Zahlungen in das Ausland geboten. Anleger sollten unter anderem das Impressum des Anbieters prüfen – ist es vollständig, gibt es eine Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse? Recherchieren Sie im Internet, ob bereits schlechte Erfahrungen oder Warnungen zu dem Anbieter kursieren. Prüfen Sie immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Liegt keine Erlaubnis vor, könnte es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Anlagebetrug handeln.“
Informieren Sie sich über die Warnzeichen:
Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote
Die Anleger, die nun Schwierigkeiten mit der Bel-Finanz (bel-finanz.de) haben, hatten angebliche lukrative Festgeldangebote von der Bel-Finanz erhalten.
Es wurde behauptet, dass die Festgeldanlage sehr sicher sei, weil sie durch die EU-Einlagensicherung abgesichert sei. Die Anlage sollte bei bekannten europäischen Banken erfolgen. Wir gehen davon aus, dass dies nur vorgetäuscht ist und das Geld dort überhaupt nicht auf den Namen der Anleger angelegt wurde. Zur Verifizierung sollen die Anleger eine Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses senden (Achtung Identitätsmissbrauch!).
Viele Anleger ahnen lange nicht, dass sie Opfer eines Festgeld-Betruges geworden sind. Erst wenn ihre Anlagesumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zurückbezahlt wird, fällt es ihnen wie Schuppen von den Augen.
Die Kanzlei plan C hat weitere Recherchen zu der Bel-Finanz angestellt: die in den Vertragsunterlagen genannte Adresse entspricht der eines Anbieters virtueller Büros in Frankfurt. Auch besteht die Firma nicht, wie behauptet seit 2010, die Seite ist erst seit wenigen Monaten registriert.
Die Stiftung Warentest hatte bereits am 14.09.2023 vor der Bel-Finanz gewarnt mit den Worten: „Dubioses Festgeld“: Bel-Finanz fehlt Zulassung“
Hier zur Warnung der Stiftung Warentest
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt: „Soll die Geldanlage über das Internet auf ein ausländisches Konto gezahlt werden, ist besondere Vorsicht angesagt. Möglicherweise handelt es sich dann bei dem Empfängerkonto nicht um ein Konto auf Ihren Namen – und Sie sind Opfer eines Betruges geworden. Wir empfehlen, sobald wie möglich, einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um die Gelder zu sichern.“
Die Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche geschädigte Anleger von betrügerischen Festgeld/Zinsplattformen und hat rechtliche Maßnahmen ergriffen, um die investierten Gelder zu sichern. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser schnelles Handeln konnten wir schon Gelder für unsere Mandanten, die Opfer von betrügerischen Festgeld/Zinsplattformen geworden sind, zurückholen.
Wenn Sie Probleme mit der Bel-Finanz haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern. Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld – Betrugs – Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Neuer Festgeld-Betrug? Erfahrungen mit Bel-Finanz? BaFin ermittelt! So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Betrug durch Hotcapitalstox.com? BaFin ermittelt gegen Hotcapital Stox Group Ltd. appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Nach eigenen Angaben sei Hotcapital Stox „ein regulierter Forex-Broker, der Händlern über erstklassige FX-Liquiditätsanbieter Zugang zum globalen Forex-Markt verschafft.
Mit mehr als 10 Jahren Markterfahrung und Hauptsitz in Sydney beschäftigt Hotcapital Stox heute über 1.000 Mitarbeiter in mehr als 30 Niederlassungen weltweit.“
Die Betreiber täuschen laut BaFin potenzielle Interessenten mit der Behauptung, die „European Security Exchange Brokerage“ beaufsichtige das Unternehmen: „Hotcapitalstox ist von der European Security Exchange Brokerage (Lizenznummer AF6697419) in der EU zugelassen und reguliert.“
Eine solche Behörde existiert aber nicht, das Unternehmen wird laut BaFin nicht beaufsichtigt.
Auch kann die Hotcapital Stox Group Limited keine Erlaubnis der BaFin vorweisen. Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Dies zeigt, dass die Anleger auch einer vermeintlichen Zertifizierung bzw. Erlaubnis durch Aufsichtsbehörden mit Misstrauen begegnet müssen. Anleger sollten bei Geldanlagen, vor allem über das Internet, sehr vorsichtig sein und vor einer Investition gründlich recherchieren. Im Zweifel sollten die Anleger bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nachfragen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Glauben Sie nicht alles, was auf der vermeintlichen Handelsplattform steht.“
Wenn Sie Probleme mit Hotcapital Stox Group Limited haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Betrug durch Hotcapitalstox.com? BaFin ermittelt gegen Hotcapital Stox Group Ltd. appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Negative Erfahrungen mit Cyber Capital? BaFin ermittelt gegen Betreiber von cybercapital.ltd appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Cyber Capital wirbt auf seiner vermeintlichen Handelsplattform mit den Worten:
„Entwickeln Sie Ihre Erfahrung und steigern Sie Ihr Einkommen, indem Sie effizient handeln und intelligente Entscheidungen treffen.“
Die BaFin Warnung zu Cyber Capital (cybercapital.ltd) sollten Sie ernst nehmen. Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Liegt eine solche Warnung der BaFin vor, gibt es bereits geschädigte Anleger dieser Trading-Plattform. Es liegt der Verdacht nahe, dass es sich um einen Online-Trading-Betrug (Scam) handelt.
Haben Sie negative Erfahrungen mit cybercapital.ltd und erhalten Sie keine Auszahlung?
Oder wird die Auszahlung unter die Bedingung einer weiteren Zahlung, wie einer Gebühr, Steuern, Kaution, Liquidationsnachweis, etc. gestellt?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Wird die Zahlung einer Vorabgebühr gefordert, liegt mit höchster Wahrscheinlichkeit der Versuch eines Anlagebetrugs vor. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht. Die BaFin und das Finanzamt bestätigten uns, dass es eine solche Steuer in keiner Form gibt. Manche Anleger haben schon einmal von der Kapitalertragssteuer für ausländische Investments gehört und verwechseln diese mit der behaupteten Steuer der Trading-Firmen. Dies machen sich die Betrüger zu Nutze.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehl: „Zahlen Sie auf keinen Fall die geforderten Vorab-Gebühren, sonst wird Ihr Schaden nur noch größer.Wenden Sie sich schnell an einen Anwalt für Anlagebetrug. Wir empfehlen Ihnen, zunächst alle Beweise zu sichern, d.h. machen Sie Screenshots von der Handelsplattform, Ihrem Trading-Konto – und Verlauf, dem Chat-Verlauf und sichern Sie alle Kontaktdaten Ihrer Berater. Je mehr Beweise Sie gesichert haben, desto besser können Sie Ihre Ansprüche belegen und desto größer ist die Chance, Ihre Investitionen wiederzuerhalten.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit cybercapital.ltd haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Negative Erfahrungen mit Cyber Capital? BaFin ermittelt gegen Betreiber von cybercapital.ltd appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Anlagebetrug durch crypto-ex.vip? BaFin ermittelt gegen Crypto-Ex! Erfahrungen? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Finanzaufsicht BaFin warnte nun am 5.10.2023 vor Angeboten der Crypto-Ex. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website crypto-ex.vip Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an.
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Crypto-Ex.vip bewirbt sich auf ihrer Homepage als weltweite erfahrene Tradingplattform, mit vielversprechenden Worten wie etwa „Führendes dezentrales Management im digitalen Bereich“ oder “Ein diversifiziertes Anlageportfolio mit all der Sicherheit, Anonymität und Zuverlässigkeit von Blockchain“ .
Laut BaFin besitzt crypto-ex.vip aberkeine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Achtung: besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollte man von einer Investition absehen. Es besteht der Verdacht eines Online-Trading-Betruges (Scam)!
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit crypto-ex.vip und Ihr Geld nicht zurück erhalten?
Red flags: Kein Impressum, Firma existiert erst seit 2 Monaten und ist anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Online-Anlage-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Probleme mit der Auszahlung ihrer vermeintlichen Gewinne von crypto-ex.vip haben. Wir haben herausgefunden, dass die Domain „crypto-ex.vip“ erst vor 3 Monaten, am 02.07.2023, registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt. Das Impressum fehlt völlig, es wird lediglich eine Emailadresse angegeben. Es wundert uns daher nicht, dass crypto-ex.vip keine Erlaubnis der BaFin besitzt. Hier steht der Verdacht eines Anlagebetruges im Raum. “
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit crypto-ex.vip haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post uptos.com: BaFin warnt vor Uptos LTD! Trading-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Uptos LTD bewirbt sich auf ihrer Handelsplattform uptos.com als weltweit beliebteste und kundenspezifischste Handelsplattform, die Zugang zu dem Handel mit Währungen, Forex Trading, Derivaten und Spot-Metallen biete:
„Profitieren Sie vom Handel mit der weltweit beliebtesten und kundenspezifischen Handelsplattform UpTrader
Millionen von Händler und Hunderte von Anleger können sich nicht irren – sie haben UpTrader für den Handel mit Währungen und Finanzmärkten gewählt!
Die Plattform bietet erweiterte Funktionen für den Finanzhandel sowie hervorragende Tools für die technische und fundamentale Analyse. UpTrader kann auch automatisch mithilfe von Handelsrobotern und Handelssignalen handeln. Zusätzlich zu den Desktop- und Mobilversionen ist die Plattform auch im Internet verfügbar und kann von jedem Gerät aus aufgerufen werden.“
Die Inhalte der von uptos.combetriebenen Webseite und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie beispielsweise Uptos LTD, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Hier zur Warnmeldung der BaFin
Warnung! Es könnte sich um einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam) handeln, wenn eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht besitzt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der renommierten Kanzlei plan C, die Trading-Betrugs-Opfer berät, hat sich die Handelsplattform uptos.com näher angesehen: „Bei dieser Internetplattform ist zwar im Gegensatz zu vielen anderen ein Impressum angegeben. Doch befindet sich die Geschäftsadresse in „Griffith Corporate Centre, St. Vincent & Grenadines“. Diese Anschrift ist als Briefkastenadresse für betrügerische Offshore-Broker in der Karibik bekannt. Die Finanzbehörde von St. Vincent und den Grenadinen reguliert oder überwacht Forex-Broker nicht, so dass die dort registrierten Broker nicht verpflichtet sind, etablierte Finanzregeln und -praktiken zu befolgen. Außerdem ist in diesen Ländern die Gründung anonymer internationaler Unternehmen erlaubt, die nicht verpflichtet sind, Zugang zu ihren Konten zu gewähren“.
Dies wird von betrügerischen Brokern gerne ausgenutzt. Seien Sie vorsichtig bei Offshore-Brokern!
Die Kanzlei plan C hat Anfragen von Anlegern erhalten, die schlechte Erfahrungen mit uptos.com gemacht haben. Sie erhalten ihren vermeintlichen Gewinn, ebenso die Investition, nicht zurück.
Achtung: immer wenn die Auszahlung des vermeintlichen Guthabens mit fadenscheinigen Argumenten verhindert oder von weiteren Zahlungen, wie etwa Steuern, Gebühren, Liquidationsgebühren, Kautionen, abhängig gemacht wird, sollten die Alarmglocken schrillen.
Achtung! Indiz für Anlage-Betrug: Online Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, empfiehlt Anlegern, die Probleme mit ihrem Broker haben und möglicherweise Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Wer beim Online Trading bereits Geld verloren hat, sollte auf keinen Fall weitere Zahlungen leisten. Bei vielen Geschädigten ist die Hoffnung so groß, durch eine angeblich letzte Zahlung endlich den vermeintlichen hohen Gewinn zu erhalten. Immer vergeblich. Handeln Sie schnell und suchen Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt auf, um Ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen konnten wir die Täter schon oft identifizieren. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen.“
Wenn Sie Probleme mit Uptos LTD haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, stehen wir Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online- Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/uptos-com-bafin-warnt-vor-uptos-ltd-trading-betrug-217098.html
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]]>The post BaFin ermittelt gegen Smart Ix Shares (smartixshares.com/de)! schlechte Erfahrungen! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Hier die Warnmeldung der BaFin
Smart Ix Shares bewirbt sich auf seiner Handelsplattform smartixshares.com/de als Online-Trading-Plattform, die optimale Bedingungen zur Verfügung stellt, um beim Trading mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen, Aktien, FX, Indizes, Edelmetallen u.ä., hohe Gewinne zu erzielen:
„Handel an den Finanzmärkten in seiner besten Form
Begleiten Sie uns auf Ihrem Weg zum Finanzhandel. Wir stellen Ihnen alle Werkzeuge, Mittel und Informationen zur Verfügung, um erfolgreiche Trades durchzuführen. Unabhängig von Ihrer Handelserfahrung haben wir Dienstleistungen, die auf alle Bedürfnisse zugeschnitten sind. Handeln Sie mehrere Märkte mit Sicherheit, Leichtigkeit und Vertrauen.
Eine Forex-Familie, die sich für ihre Kunden einsetzt
Hier bei Smart Ix Shares sind wir ein Team von Finanzexperten und professionellen Tradern. Gemeinsam haben wir eine Familie von Experten geschaffen, die ihr Wissen und ihre Erfahrung genutzt haben, um eine Handelsumgebung zu schaffen, die für Trader aller Ebenen geeignet ist. Wir bieten Ihnen die Werkzeuge, die Sicherheit und die Mittel, um erfolgreiche Trades zu transparenten Kursen durchzuführen. Handeln Sie von überall aus mit unserer mobilfreundlichen Plattform und bringen Sie Ihr Handelsabenteuer auf die nächste Stufe.“
Die Inhalte der von smartixshares.com/de betriebenen Webseite und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie beispielsweise smartixshares.com/de, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet daher am besten immer, ob das Unternehmen bzw. die Online Trading Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt:
Zur Unternehmenssuche der BaFin
Fehlendes Impressum!
Die Handelsplattform von smartixshares.com/de sieht auf den ersten Blick professionell und vertrauenswürdig aus. Doch auffällig ist: es befindet sich kein Impressum! Es ist nur eine Service-Emailadresse angegeben, nicht einmal eine Telefonnummer! Liegt kein Impressum vor, ist dies ein Indiz für einen betrügerischen Broker. Zu einem vollständigen Impressum gehören eine vollständige Adresse, ein Vertretungsberechtigter, ein Verweis auf das Handelsregister und eine Kontaktmöglichkeit.
Betreiber der erst kürzlich registrierten Handelsplattform wird nicht offengelegt
Die auf Online-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat Recherchen zu der Handelsplattform smartixshares.com/de angestellt und herausgefunden, dass die Domain erst vor kurzem, am 10.08.2023, registriert wurde. Von einer langjährigen Erfahrung kann daher nicht die Rede sein! Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Diese Anonymisierung wirft natürlich Fragen auf und kann ein Indiz für einen Anlagebetrug sein.
Wie erhalte ich mein Geld zurück?
Bei der Kanzlei plan C haben sich einige Anleger gemeldet, die negative Erfahrungen mit smartixshares.com/de gemacht haben. Die Anleger haben ihr Geld von der Trading Plattform bislang nicht zurück erhalten.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, empfiehlt Anlegern, die Probleme mit ihrem Broker haben und möglicherweise Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und suchen Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt auf, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie manche denken. Denn Kryptowährungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden, sollten Sie sich diese Chance nicht entgehen lassen.“
Wenn Sie Probleme mit smartixshares.com/de haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, stehen wir Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post BaFin ermittelt gegen Smart Ix Shares (smartixshares.com/de)! schlechte Erfahrungen! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Missbrauch der Swiss Finance Broker AG durch swissfinancebroker.net! Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Vor swissfinancebroker.net hat nun auch die Schweizerische Finanzmarktaufsicht (Finma) gewarnt: die genannte Plattform darf laut Finma nicht mit der Swiss Finance Broker AG, Hünenberg, welche im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist, verwechselt werden. Warnung der Finma
Swissfinancebroker.net ist laut Finma nicht zu verwechseln mit der Swiss Finance Broker AG, Hünenberg, welche im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist (CHE-113.679.909).
swissfinancebroker.net wirbt auf seiner Plattform mit einer sicheren Strategie ihrer Finanzexperten:
„Ihre Zukunft braucht eine sichere Strategie
Mit Erfahrung, Branchenkenntnis und Sachverstand erarbeiten unsere Finanzprofis individuelle Strategien für Ihren Vermögensaufbau auf Ihren Bedarf und Ihre persönliche Lebensplanung abgestimmt. Privatbilanz und Vermögensaufstellung sind wesentliche Bestandteile unseres Beratungskonzepts – so wird Finanzplanung zur Lebensplanung!“
Der durchschnittliche Gewinn soll laut Plattform „58% innerhalb von 6 Monaten“ betragen. Schon allein diese exorbitant hohe Rendite sollte die Alarmglocken schrillen lassen.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C hat Folgendes recherchiert, dass die Webseite swissfinancebroker.net erst am 08.06.2023 registriert wurde, also erst seit kurzem besteht. Von einer jahrzehntelangen Erfahrung und Präsenz von swissfinancebroker.net kann daher nicht die Rede sein. Zudem lassen sich keine Betreiber der Webseite feststellen, da diese über einen Anonymisierungsdienst Godaddy registriert ist.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz führt hierzu aus: „Liegt ein Identitätsmissbrauch vor, so lässt sich das für einen Laien nur schwer erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Liegt keine Erlaubnis der BaFin oder anderer Aufsichtsbehörden vor, sollte man hellhörig werden. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis besitzt. Wir raten zur Vorsicht bei Geldanlagen im Internet: recherchieren Sie vorab gründlich, damit Sie nicht Opfer eines Betruges werden.“
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit swissfinancebroker.net haben oder Opfer eines Anlagebetruges (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Betrug durch cryptoenption.com? BaFin warnt! Negative Erfahrungen? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Am 28.09.2023 warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun vor der Website cryptoenption.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die BaFin hatte bereits am 17. Juli 2023 vor der Website crypto106.com gewarnt: crypto106.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber mehrerer Websites
Die Seite crypto106.com ist mittlerweile inaktiv. Doch nun wurde bekannt, dass deren Nutzerinnen und Nutzer an cryptoenption.com weitergeleitet worden sind. Beide Seiten sind nahezu identisch.
Cryptoenption besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Laut BaFin besitzt cryptoenption.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Diese Erlaubnis ist für Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland aber notwendig.
Warnung: besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollten alle Alarmglocken schrillen. Es liegt der Verdacht nahe, dass Sie Opfer eines Online-Trading-Betruges (Scam) geworden sind.
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit cryptoenption.com und keine Auszahlung erhalten?
Red flags: Plattform existiert erst seit 3 Wochen und Betreiber sind anonym
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Amlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Probleme mit cryptoenption.com haben. Die Rechtsanwältin hat zu cryptoenption.com recherchiert: „Wir haben herausgefunden, dass die Domain „cryptoenption.com“ erst vor drei Wochen, am 12.09.2023, registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst GoDaddy. Diese Anonymisierung ist häufig ein Indiz für einen Betrug. Ein seriöser Betreiber braucht sich nicht zu verstecken. Es ist daher nicht erstaunlich, dass die Plattform keine Erlaubnis der BaFin besitzt.“
Und weiter führt Rechtsanwältin Nauschütz aus: „Geschädigte Anleger sollten schnell handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug konsultieren, um ihre Gelder zu sichern. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen – wie etwa einer Blockchainnachverfolgung – konnten wir die Täter schon häufig identifizieren. Diese Chance sollten Opfer von betrügerischen Brokern unbedingt nutzen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit cryptoenption.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Betrug durch cryptoenption.com? BaFin warnt! Negative Erfahrungen? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit privateequity-group.com? BaFin ermittelt gegen die Private Equity Group! Neuer Festgeld-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Wir haben bereits über die SparAllianz AG, Sparunion, Sparkasa, Eurocheck, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. berichtet. Nun wird auch gegen die Plattform der Private Equity Group (privateequity-group.com) ermittelt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 28.09.2023 vor Angeboten der Private Equity Group. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website privateequity-group.com an.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Private Equity Group gibt auf ihrer Webseite privateequity-group.com an, ein großes erfahrenes Unternehmen im Finanzbereich zu sein:
„Über 400 internationale Unternehmenstransaktionen seit 1995 machen Private Equity Group zum globalen Ansprechpartner für Mittelstand und Großkonzerne.
Seit unserer Gründung vor 28 Jahren ist verantwortungsvolles Unternehmertum der Kern unseres Investitionsansatzes.
Durch unsere Investmentkonzepte haben wir mehr Marktführer geschaffen als jeder andere Fonds in Europa. Im Rahmen von Nachfolgelösungen, Branchenkonzepten („Buy&Build“) und Konzernausgliederungen beteiligen wir uns mehrheitlich an mittelständischen Unternehmen oder/und stellen Kapital für Wachstum und Zukäufe bereit.
Beteiligungsunternehmen von Private Equity Group setzen weltweit mehr als 35 Mrd. EUR um. Wir verstehen Wachstum zu erzeugen und auch umzusetzen.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollten die Alarmglocken schrillen. Bei Geldanlagen im Internet sollte man äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Da die Webseiten dieser Firmen meist sehr professionell gestaltet sind und mit einer „Einlagensicherung“ geworben wird, gehen die Anleger von einer sicheren Anlage aus. In Wahrheit stecken aber oftmals betrügerische Angebote dahinter, die für einen Laien nur schwer zu erkennen sind. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Liegt eine Erlaubnis nicht vor, könnte es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Anlagebetrug handeln.“
Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote
Die Anleger, die nun Schwierigkeiten mit der Private Equity Group (privateequity-group.com) haben, hatten angebliche lukrative Festgeldangebote von derPrivate Equity Group erhalten.
Es wurde behauptet, dass die Festgeldanlage sehr sicher sei, weil sie durch die EU-Einlagensicherung abgesichert sei. Die Anlage sollte bei bekannten europäischen Banken, wie etwa der Santander Bank erfolgen. Wir gehen davon aus, dass dies nur vorgetäuscht ist und das Geld dort überhaupt nicht auf den Namen der Anleger angelegt wurde. Zur Verifizierung sollen die Anleger eine Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses senden (Achtung Identitätsmissbrauch!).
Viele Anleger ahnen lange nicht, dass sie Opfer eines Festgeld-Betruges geworden sind. Erst wenn ihre Anlagesumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht zurückbezahlt wird, fällt es ihnen wie Schuppen von den Augen.
Die Kanzlei plan C hat weitere Recherchen zu der Private Equity Group angestellt: die Webseite privateequity-group.com wurde erst am 21.08.2023 registriert. Wie passt dies mit der angeblichen 28-jährigen Erfahrung zusammen? Die Registrierung erfolgte über einen Anonymisierungsdienst, also anonym und ohne den Betreiber offenzulegen. Eine anonyme Registrierung sollte immer Fragen aufwerfen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt: „Soll die Geldanlage über das Internet auf ein ausländisches Konto gezahlt werden, ist besondere Vorsicht angesagt. Seien Sie auch misstrauisch, wenn eine Verifizierung in Form eines Video bzw. Postident-Verfahrens bei der (ausländischen) Bank nicht erforderlich ist. Möglicherweise handelt es sich dann bei dem Empfängerkonto nicht um ein Konto auf Ihren Namen – und Sie sind Opfer eines Betruges geworden. Wir empfehlen, sobald wie möglich, einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um die Gelder zu sichern.“
Die Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche geschädigte Anleger von betrügerischen Festgeld/Zinsplattformen und hat rechtliche Maßnahmen ergriffen, um die investierten Gelder zu sichern. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser schnelles Handeln konnten wir schon Gelder für unsere Mandanten, die Opfer von betrügerischen Festgeld/Zinsplattformen geworden sind, zurückholen.
Wenn Sie Probleme mit der Private Equity Group haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern. Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Festgeld – Betrugs – Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit privateequity-group.com? BaFin ermittelt gegen die Private Equity Group! Neuer Festgeld-Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Achtung Betrugsmasche „Authority Scam“ – Betrüger geben sich als Mitarbeiter der BaFin, FMA, ESMA etc. aus appeared first on Kanzlei plan C.
]]>An die auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C wenden sich in letzter Zeit vermehrt verunsicherte Anleger, die von Mitarbeitern von vermeintlichen Behörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der FMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde Österreich), der ESMA (European Securities Markets Authority Frankreich) etc. kontaktiert wurden. Manchmal werden auch andere Behörden bzw. Firmen genannt und eine Zusammenarbeit mit einer offiziellen Aufsichtsbehörde vorgetäuscht. Dies geschieht häufig auch durch angebliche „Blockchain“- Mitarbeiter, die behaupten mit einer Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten.
Zur „Blockchain“- Betrugsmasche lesen Sie auch hierzu:
Diese Betrüger informieren über vermeintliche Ermittlungen, bei denen diese angeblich auf ein Bitcoin-Wallet gestoßen sind, das angeblich auf den Namen der Geschädigten lautet. Dabei missbrauchen sie oft das Logo der offiziellen Aufsichtsbehörde und benützen ähnliche E-Mail- und URL Adressen der offiziellen Stelle. Die vorgelegten Dokumente der angeblichen Aufsichtsbehörde oder von „Blockchain“ sehen oft täuschend echt aus!
In einem ersten Schritt werden persönlichen Daten wie Ausweise, Informationen über die Höhe bisheriger Investitionen, Bankkontodaten oder Passwörter von den Geschädigten geködert.
In einem zweiten Schritt wird dann die Bezahlung von Gebühren, Liquidationsnachweisen, Steuern, Kautionen etc. vorab verlangt, um das angeblich sichergestellte Geld auszahlen zu können.
Bei diesem „Authority Scam“ im Namen einer Aufsichtsbehörde handelt es sich um einen Folgebetrug, in Form eines Recovery Scam.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Geschädigte Anleger, die Geld durch betrügerische Broker verloren haben, geraten oft an vermeintliche „Helfer“, die den Opfern versprechen, ihr verlorenes Geld zurückzuholen. Die Betrüger wissen, dass, wer einmal Geld durch Trading Betrug verloren hat, leider meist ein leichtes Opfer ist. Die Betrüger geben sich oft als Aufsichtsbehörde, „Blockchain“- Mitarbeiter, Anwaltskanzlei etc. aus. Sie arbeiten meist mit den ursprünglichen Tätern zusammen und wollen Sie ein zweites Mal betrügen“.
Vorsicht! Öffentliche Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der FMA, ESMA kontaktieren Sie niemals von selbst und fordern Sie auf, Geld zu überweisen oder sensible Bankdaten wie PINs und Passwörter bekannt zu geben.
Hier die Warnung der FMA vor der Betrugsmasche „Authority Scam“
Hier die Warnung der BaFin vor ESMA Betrug
Hier die Warnung der ESMA vor ESMA Betrug
Hier haben wir über die gefälschte Seite Kryptomarktaufsicht berichtet
Sind Sie von einem „Authority Scam“ betroffen, empfehlen wir Ihnen Folgendes:
Wenn Sie Opfer eines Authority Scam oder eines betrügerischen Brokers mit Kryptowährungen (Kanzlei plan C aktuelle Fälle Online Trading Betrug) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Achtung Betrugsmasche „Authority Scam“ – Betrüger geben sich als Mitarbeiter der BaFin, FMA, ESMA etc. aus appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post apex-platform.io: BaFin ermittelt! Anlagebetrug? So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung Apex Platform auf, eine Rechtsform wird nicht aufgeführt. Die genannte Geschäftsadresse ist identisch mit der angeblichen Unternehmensanschrift des Betreibers der Website styx-trade.com, vor der die BaFin bereits am 20. Juli 2023 gewarnt hat (styx-trade.com: BaFin ermittelt gegen GStyx Group bzw. STYXTrade Group)
Es lassen sich laut BaFin darüber hinaus weitere Parallelen zwischen den beiden Websites feststellen.
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Auf den ersten Blick sieht die Trading-Plattform vertrauenswürdig und professionell aus. Apex Platform bewirbt sich auf ihrer Homepage als weltweite erfahrene Tradingplattform, die die Blockchain- und Kryptoindustrie für die Massen öffne und einen offenen, transparenten und fairen Handel anbiete:
„Das Unternehmen ist in Australien registriert und bietet Finanzdienstleistungen für Händler auf der ganzen Welt; die meisten Händler kommen aus den USA und Europa. Apex Platform ist eine Plattform, auf der Sie Krypto-CFDs verschiedener Arten und andere Rohstoffe sowohl für Anfänger als auch für Profis handeln können. Verpassen Sie also nicht die Chance, mit Hilfe unseres qualifizierten Teams mit Freude Geld zu verdienen. Darüber hinaus gibt es mehrere Auswahlmöglichkeiten von Vermögenswerten und Plattformen für den Handel, um die bequemsten Bedingungen für die Benutzer zu machen. Fangen Sie an, online zu arbeiten, investieren Sie in Ihre Zukunft und vergessen Sie, ein Schreibtischhengst zu sein!“
Laut BaFin besitzt die Apex Platform keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Vorsicht: immer wenn eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt, sollten die Alarmglocken schrillen. Sie könnten Opfer eines Online-Trading-Betruges (Scam) geworden sein!
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Apex Platformund keine Auszahlung erhalten?
Warnzeichen: Firma existiert erst seit kurzem und Betreiber sind nicht offengelegt
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit apex-platform.io haben. Wir haben herausgefunden, dass die Domain „apex-platform.io“ erst vor kurzem, am 21.03.2023, registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter einem Anonymisierungsdienst. Das Impressum ist nicht vollständig und es sind keine Verantwortlichen angegeben. Es ist daher nicht überraschend, dass die Trading-Plattform keine Erlaubnis der BaFin besitzt.
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit apex-platform.io haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Neue Tinder Love Scam Fälle! Block EX BaFin warnt! Betrugsverdacht erhärtet sich appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Block EX (blockhvs.vip) hat keine Erlaubnis
Auf unsere Beschwerde unseres Mandanten bei der Finanzaufsicht BaFin hat die BaFin am 27.10.2023 eine Warnmeldung vor blockhvs.vip und Block Ex herausgegeben und Ermittlungen eingeleitet.
Hier zur Warnmeldung der BaFin
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Block Ex. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website blockhvs.vip an. Die Gesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie Block EX, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C: „Es hat sich nun bestätigt, was wir befürchtet hatten. Block EX (blockhvs.vip) hat keine Erlaubnis der BaFin. Dies bekräftigt unseren Verdacht, dass es sich bei Block EX (blockhvs.vip) um eine betrügerische Plattform handelt.“
Mit dieser noch immer aktuellen Liebes-Betrugsmasche nutzen die Betrüger die emotionalen Sehnsüchte bei der Partnersuche im Internet aus. Oft steht am Anfang die Partnersuche bei Tinder. Ziemlich schnell wird gewechselt auf What’s App, es entsteht ein ständiger täglicher Chat. Die Betrügerinnen gehen gezielt auf die Interessen und Sehnsüchte der Opfer ein und nutzen schamlos ihr Vertrauen aus. So kommt es beim Love Scam durch die enge Vertrauensbeziehung oft zu sehr hohen Schadensummen. Der Gesamtschaden der von der Kanzlei plan C vertretenen Love Scam Mandanten geht in den hohen zweistelligen Millionenbereich.
Eher beiläufig wird das Thema Online Trading mit Kryptowährungen ö.ä. von der Frau angesprochen. Die Betrügerin lässt in dienstäglichen Chats und Bildern mit einfließen, wie sie mit KryptoTrading reich geworden ist. In den meisten Fällen ist auch ein „Onkel“ im Spiel, der angeblich über großes Wissen im Online Trading verfügt und das Wissen natürlich gerne an den „neuen Freund“ weitergibt.
Häufig zahlen die Betrügerinnen auch selbst für die Opfer ein, angeblich für eine gemeinsame Zukunft, um sie an sich zu binden und sie zu weiteren Einzahlungen zu verleiten.
Erst wenn die Plattform nicht mehr aufrufbar, die Betrügerin nicht mehr erreichbar ist oder plötzlich Steuern etc. für die Auszahlung des angeblichen Guthabens verlangt werden, wird den Opfern klar, dass sie in eine Liebesfalle getappt sind.
Auch die bei Block EX investierten Anleger berichten uns, dass für die Auszahlung ihres (vermeintlichen) Guthabens eine (fiktive) Steuer gefordert wird. Selbst nach Zahlung der „Steuer“ erfolgt keine Auszahlung.
Die auf Love Scam spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C erklärt: „Man glaubt es nicht, aber jeder kann Opfer eines Love Scam werden. Wir haben auch erfolgreiche Geschäftsleute als Mandanten. Die Scham der Opfer ist immens. Es kostet sie viel Überwindung, mit jemanden über diesen Betrug zu reden, sogar mit mir. Aber keine Sorge! Ich kann sehr gut nachfühlen und verstehen, wie den Betrugsopfern zumute ist. Für die Erstberatung eines Love Scam Opfers nehme ich mir deshalb besonders viel Zeit.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz findet es erschreckend, dass nur 5% der Trading-Betrugs-Fälle zur Anzeige gebracht werden, da sich die Opfer schämen und die Schuld bei sich selbst suchen: „Lassen Sie die Betrüger deshalb nicht davonkommen und bringen Sie den Betrug zur Anzeige.“
Sind Sie Opfer eines Krypto Love Scam geworden?
Wenden Sie sich an uns – wir helfen Ihnen!
Wenn Sie Opfer eines Krypto Trading Betruges durch Love Scam geworden sind (sehen Sie auch: Aktuelle Fälle plan C Online Trading Betrug), steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr Trading Geld zurück bekommen. Wir sichern Ihre Beweise und erstatten für Sie die Strafanzeige wegen Betruges. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie unserem IT-Spezialisten-Team zusammen.
Wir prüfen das Risiko eines Identitätsmissbrauchs und leiten die notwendigen Maßnahmen dagegen ein.
Wir vertreten inzwischen zahlreiche Opfer von Trading Betrug durch Love Scam und kennen die Tücken und Besonderheiten dieser Fälle besonders gut. Durch unsere Erfahrung bei Krypto-Betrug durch Love Scam und unsere gezielten forensischen Maßnahmen ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist bereits als Expertin zum Thema Love Scam im ZDF „Terra Xpress“ aufgetreten:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz bei „Terra Xpress“ im ZDF
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Betrug durch sparprime.com? BaFin ermittelt gegen Handelsplattform appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Kundinnen und Kunden können über die Website unterschiedliche Handelskonten eröffnen. Die Betreiber werben mit exorbitanten Gewinnen, die zu weiteren Investitionen animieren. Die Gewinne werden laut BaFin jedoch nie ausgezahlt. Die Einzahlungen erfolgen über Fremdkonten oder in Kryptowährung und werden unmittelbar weitertransferiert. Die versprochene Zuweisung zur Kundenanlage erfolgt laut BaFin aber nicht.
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden (vgl. § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Besitzt eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht, ist dies ist ein mögliches Indiz für einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam).
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Sparprime.com wirbt auf ihrer Internetseite mit jahrzehntelanger Erfahrung:
„Gegründet im Jahr 2005, haben wir uns auf den Devisenhandel spezialisiert, bevor wir 2009 unser Portfolio auf Kryptowährung ausgeweitet haben. 2010 haben wir eine neue Gruppe von Handelsprodukten wie Aktien, Indizes und Derivate (CFDs und ETFs) eingeführt. Heute zählen wir stolz Filialen in den wichtigsten Wirtschaftszentren, London, Zürich, Singapur, Moskau, die Tausende von Kunden bedienen, ihnen raten, Geschäftspläne zu erstellen und die besten Handelsstrategien auszuwählen, die ihren Bedürfnissen und finanziellen Zielen entsprechen.
Unsere Firma wird von talentierten Leuten aufgebaut: Softwareentwickler, die unsere preisgekrönte Handelsplattform basierend auf einem sehr ausgeklügelten Algorithmus erstellt haben. Kundenbetreuung, die kontinuierlich unser hohes Serviceniveau bietet. Professionelle Händler und erfahrene Finanzanalysten, die tägliche Markteinblicke und preisgekrönte Schulungen bieten. Zusammen bieten wir nicht nur unseren Kunden ein großartiges Handelserlebnis. Wir schaffen auch ein großartiges Unternehmen, für das wir arbeiten können.“
Bei der auf Online-Trading-Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C haben sich einige Mandanten gemeldet, die Probleme mit sparprime.com haben und keine Auszahlung ihrer Gelder erhalten haben.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C hat Recherchen zu den Domaindaten der Webseite sparprime.com angestellt und mögliche Indizien für einen Anlagebetrug festgestellt.
Die Webseite wurde erst am 28.03.2023 registriert, existiert also erst seit nicht einmal 6 Monaten! Dies ist ein eklatanter Widerspruch. Sparprime.com behauptet, im Jahr 2005 gegründet worden zu sein.
Auch findet sich kein Hinweis über die Betreiber der Webseite, da die Registrierung über den Anonymisierungsdienst NameSilo erfolgte. Ein seriöser Betreiber wird aber immer die Verantwortlichen und seinen Geschäftssitz offenlegen.
Sehr auffällig ist auch, dass in dem Internetauftritt von sparprime.com kein Impressum zu finden. Es ist lediglich eine Telefonnummer und eine Service-Emailadresse angegeben. Liegt kein Impressum vor, ist dies üblicherweise ein Warnzeichen für eine betrügerische Handelsplattform.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit sparprime.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post forindex.com: BaFin warnt! Keine Auszahlung Ihrer Gelder? Möglicher neuer Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>ForIndex UK Ltd bewirbt sich auf seiner Handelsplattform forindex.com als Online-Trading-Plattform, die optimale Bedingungen zur Verfügung stellt, um nein Trading mit Bitcoin & Co. hohe Gewinne zu erzielen:
„Optimieren Sie Ihr Trading mit ForIndex. Manche Broker erschweren Ihnen den Handel, unsere Priorität ist es, Ihre Strategien für Sie lohnend zu gestalten. Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt, wenn Sie wachsen – dann wachsen auch wir.“
Die Inhalte der von forindex.com betriebenen Webseite und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie beispielsweise forindex.com, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
forindex.com hat auch keine Erlaubnis der FCA, wie behauptet
Die ForIndex UK Ltd behauptet, bei der britischen Finanzaufsicht (Financial Conduct Authority – FCA) registriert zu sein. Das ist laut BaFin aber nicht der Fall. Hier sollten also alle Alarmglocken schrillen.
Weitere Red flags:
Fehlendes Impressum!
In dem auf dem ersten Blick professionell gestalteten Internetauftritt von forindex.com befindet sich kein Impressum. Es ist nur eine Telefonnummer und eine Service-Emailadresse angegeben. Liegt kein Impressum vor, kann dies ein Warnzeichen für einen betrügerischen Broker sein. Zu einem vollständigen Impressum gehören eine vollständige Adresse, ein Vertretungsberechtigter, ein Verweis auf das Handelsregister und eine Kontaktmöglichkeit.
Bei der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C haben sich einige zahlreiche Anleger gemeldet, die schlechte Erfahrungen mit forindex.com gemacht haben. Die Anleger warten vergeblich auf eine Auszahlung ihrer Gelder.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, empfiehlt Anlegern, die Probleme mit ihrem Broker haben und möglicherweise Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und suchen Sie einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt auf, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie manche denken. Denn Kryptowährungen lassen sich auf der Blockchain nachverfolgen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden, sollten Sie sich diese Chance nicht entgehen lassen.“
Wenn Sie Probleme mit forindex haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, stehen wir Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Keine Auszahlung? Weitere schlechte Erfahrungen mit Umbrella Capital Partners! So holen Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Umbrella Capital Partners PLC hat unseren Mandanten hohe Zinsen für ein – oder zweijähriges Festgeld bei der schwedischen Autobank Volvofinans versprochen. Für eine Anlage von 10 000 Euro sollte es angeblich 3,2 Prozent Zinsen pro Jahr geben; für eine Anlage von 20 000 Euro versprach die Firma 3,5 Prozent.
Die Firma Umbrella Capital Partners PLC behauptete, schon seit 30 Jahren zu bestehen. Tatsächlich ist sie aber erst im Dezember 2021 im britischen Firmenregister eingetragen worden. Es spricht einiges dafür, dass die angegebenen Adressen lediglich Briefkastenadressen waren.
Die Firmenhomepage Umbrella Capital Partners PLC ist schon seit längerem im Internet nicht mehr aufrufbar, die Telefonnummern sind nicht mehr erreichbar. Einige arglose Anleger, deren Vertrag noch nicht abgelaufen ist, wissen davon noch gar nichts.
Dabei hatte die Stiftung Warentest schon im September 2022 vor der Firma gewarnt und das Angebot als unseriös eingestuft.
Auch verfügt die Umbrella Capital Partners PLC nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Sind Sie Anleger von Umbrella Capital, sollten sie schnell aktiv werden und einen Anwalt für Anlagebetrug mit der Rückholung ihrer Gelder beauftragen.
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt mittlerweile zahleiche Anleger gegen Umbrella Capital, hat bereits Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen erstattet und ist den Tätern auf der Spur. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften im In- und Ausland sowie IT-Spezialisten zusammen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Umbrella Capital haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Negative Erfahrungen mit cronos.fund (Cronos Fund)? BaFin ermittelt! Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Am 30.08.2023 warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun auch vor der Handelsplattform cronos.fund mit angeblichem Sitz in London, Großbritannien. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website cronos.fund ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an.
Auf den ersten Blick sieht die Trading-Plattform vertrauenswürdig und professionell aus.
Der Name „Cronos“ erinnert an die Kryptowährung „Cronos“. Möglicherweise wurde der Name absichtlich gewählt, um dadurch Vertrauen zu erwecken.
Cronos Fund bewirbt sich auf ihrer Homepage cronos.fund als erfahrene preisgekrönte Tradingplattform, die die Blockchain- und Kryptoindustrie für die Massen öffne und einen offenen, transparenten und fairen Handel anbiete.
Laut BaFin besitzt Cronos Fund keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
cronos.fund: BaFin ermittelt gegen Cronos Fund
Eine solche ist für Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland aber notwendig.
Achtung: besitzt eine Trading-Plattform nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollten Sie hellhörig werden. Sie könnten Opfer eines Online-Trading-Betruges (Scam) geworden sein!
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit cronos.fund und keine Auszahlung erhalten?
Warnzeichen: Firma existiert erst seit kurzem und Betreiber sind nicht offengelegt
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Schwierigkeiten mit cronos.fund haben. Die Rechtsanwältin hat Folgendes recherchiert: „Wir haben herausgefunden, dass die Domain „cronos.fund“ erst vor kurzem, am 10.01.2023, registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameCheap. Diese Anonymisierung ist häufig ein Zeichen für einen Scam. Auch ist nicht sicher, ob der auf der Webseite angegebene Geschäftssitz in London stimmt. Das Impressum ist nicht vollständig und die Angabe von Verantwortlichen fehlt. Es überrascht uns daher nicht, dass die Trading-Plattform keine Erlaubnis der BaFin besitzt. Die Anleger sollten daher immer genau hinschauen, bevor sie einer Trading-Plattform im Internet ihr Vertrauen schenken.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit cronos.fund haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Negative Erfahrungen mit cronos.fund (Cronos Fund)? BaFin ermittelt! Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post BaFin warnt vor bullinvest.in und bullinvest.trade! Erfahrungen? Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>bullinvest.in und bullinvest.trade geben an, erfahrene Handelsplattformen für Aktien und Kryptowerte zu sein
Bullinvest wirbt auf seinen Handelsplattformen mit dem folgenden Worten:
„Geld verdienen auf einer Plattform mit 0% Gebühren und der Möglichkeit, jeden Finanzmarkt zu wählen“.
Bullinvest behauptet ferner:
„Das Unternehmen professioneller Trader und Investoren, das dieses Projekt vor 7 Jahren ins Leben gerufen hat, arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Technologie und der Nutzungsbedingungen. Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie wichtig es ist, bequem zu arbeiten. Deshalb kümmern wir uns um jeden Kunden und versuchen, den Arbeitsprozess individuell zu optimieren. Momentan bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, in Aktien und Kryptowährungen zu investieren oder ein persönliches Konto unseren Experten anzuvertrauen..“
bullinvest.in und bullinvest.trade besitzt keine Erlaubnis der BaFin
Nun teilte die BaFin mit dieser Warnmeldung mit, dass Bullinvest keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) habe.
Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG etc.. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Handelt ein Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, könnte ein Online-Trading-Betrug (Scam) vorliegen!
Erkundigen Sie sich daher vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen. (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Negative Erfahrungen unserer Mandanten mit bullinvest.in und bullinvest.trade!
Keine Auszahlung – Geld zurück?
Die auf Online-Trading- und Krypto-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits einige Mandanten, die bei bullinvest.in und bullinvest.trade investiert haben und keine Auszahlungen ihrer vermeintlichen Gewinne erhalten.
Dabei wurden unseren Mandanten eine schriftliche „Steuergarantie“ gegeben, wonach sie nach Zahlung einer Steuer „nach § 4 des britischen CTG-Gesetzes“ die Auszahlung ihres angeblichen Guthabens erhalten.
Tatsächlich handelt es sich um ein gefälschtes Dokument und eine Auszahlung haben unsere Mandanten nicht erhalten.
Steuer ist ein Indiz für Betrug
Achtung: wenn Ihr Broker bei einem Auszahlungswunsch Ihrerseits vorab eine Steuer verlangt, sollten Sie hellhörig werden. Experten weisen darauf hin, dass dann mit höchster Wahrscheinlichkeit der Versuch eines Anlagebetrugs vorliegt. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht.
Lesen Sie auch hier: Achtung! Indiz für Anlage-Betrug: Online Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C hat bereits rechtliche Schritte für die geschädigten Mandanten von Bullinvest eingeleitet:
„Die Handelsplattform wirkt auf den ersten Blick vertrauenswürdig und professionell. Die üblichen Warnsignale fehlen hier: ein Impressum existiert, die Firma soll registriert sein und ihren Geschäftssitz in London haben. Wir haben recherchiert, dass die Domain „bullinvest.trade“ erst am 24.02.2023 registriert wurde, also noch nicht lange existiert. Von 7 Jahre Erfahrung kann daher nicht die Rede sein. Spätestens mit der jetzigen Warnung der BaFin sollten die Alarmglocken schrillen.“
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Bullinvest haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post BaFin warnt vor bullinvest.in und bullinvest.trade! Erfahrungen? Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Schlechte Erfahrungen mit gfemarket.com! Keine BaFin – Erlaubnis der GFE Management Ltd! Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>gfemarket.com gibt an, als „preisgekrönte Handelsplattform“ die allerbesten Handelsbedingungen für GFE für Forex, CFD und Kryptowerte zur Verfügung zu stellen und einer der am schnellsten wachsenden Forex-Broker der Welt zu sein.
gfemarket.comwirbt auf seiner Handelsplattform mit einem “Quality One-On-One Trading Training”:
„Wenn Sie neu im Trading sind, können wir Ihnen mit unserem Expertentraining helfen! Holen Sie sich einfach Ihr GFE Markets Handelskonto und einer unserer Expert Trader wird Ihnen bei den ersten Schritten helfen.
Ihr GFE Markets Expert Trader ist ein echter Mensch, der in Ihren Schuhen gesteckt hat. Er oder sie weiß, wie es ist, an den Märkten zu handeln. Er oder sie gibt Ihnen alle Werkzeuge und Marktinformationen, die Sie benötigen, damit Sie fundierte Handelsentscheidungen treffen können. Wer sagt, dass Sie nicht in aller Ruhe handeln können?.“
Nun teilte die BaFin mit dieser Warnmeldung mit, dass GFE Management Ltd. mit seiner Website gfemarket.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) habe.
Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG etc.. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Achtung: Handelt ein Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, sollten alle Alarmglocken schrillen, denn es könnte ein Online-Trading-Betrug (Scam) vorliegen!
Erkundigen Sie sich daher vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen. (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Die auf Online-Trading- und Krypto-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits einige Mandanten, die bei gfemarket.cominvestiert haben und keine Auszahlungen ihrer vermeintlichen Gewinne erhalten.
Unsere Mandanten sind durch Zufall im Internet auf GFE Markets gestoßen, indem sie vermeintlich echt wirkende Börsen-Projekte aus „Höhle der Löwen“ angeklickt haben. Es öffnete sich ein Link, unter dem für GFE geworben wurde. Es wurde dafür geworben, dass man auch bei fallenden Kursen Gewinn machen könnte.
Unsere Mandanten konnten bereits mit einer kleinen Startgebühr von etwa € 250 mit dem Trading beginnen und erhielten einen zusätzlichen „Bonus“ von 50€, damit sie höhere Gewinne machen könnten.
Die „Broker“ nannten sich Frau von Goldbach, Herr Goldman und Herr Vieri.
Als unsere Mandanten eine Auszahlung ihres vermeintlichen Gewinnes verlangten, wurden von ihnen Gebühren wie „Kapitalertragssteuern“ gefordert. Selbst wenn sie zahlten, wurden unseren Mandanten mit nahezu terrorisierenden und manipulierenden Anrufen zu weiteren Zahlungen gedrängt: entweder wurden Ausreden vorgetragen oder der Einbruch ihrer Konten vorgetäuscht, um weitere Zahlungen zu leisten, damit es überhaupt noch einen Gewinn gäbe und nicht alles verloren sei.
Kein einziger unserer Mandanten hat bislang eine Rückzahlung bzw. Auszahlung erhalten.
„Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit cryptoadviseruk.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Keine Auszahlung durch arielsystem.pro: BaFin ermittelt gegen Ariel System! Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Ariel System wirbt auf seiner Handelsplattform arielsystem.pro damit, optimale Bedingungen zur Verfügung zu stellen, um beim Online-Trading schnell Geld zu verdienen:
„Unser Auftrag
ARIEL System ist ein neues, modernes Unternehmen, das Flexibilität, Transparenz und Qualität vereint. Wir halten uns an globale Standards und verfolgen alle Änderungen, damit unsere Kunden eine zuverlässige Umgebung erhalten, in der sie nahtlos arbeiten können..“
Ariel System wirbt in seinem Internetauftritt mit über 22 Mio. Kunden und einer Geschäftstätigkeit in über 50 Ländern.
Ariel System bietet laut BaFin unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland an.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie beispielsweise arielsystem.pro, besitzen jedoch die erforderliche Erlaubnis der BaFin nicht. Besitzt eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht, ist dies ist ein mögliches Indiz für einen Anlagebetrug bzw. Online-Trading-Betrug (Scam).
Am besten erkundigen Sie sich vor einer Anlage in eine Trading-Plattform bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, um rechtzeitig betrügerische Trading-Broker zu erkennen (siehe: Unternehmenssuche der BaFin).
Impressum fehlt!
In dem Internetauftritt von arielsystem.pro ist kein Impressum zu finden. Es ist lediglich eine Service-Emailadresse angegeben. Liegt kein Impressum vor, ist dies üblicherweise ein Warnzeichen für eine betrügerische Handelsplattform. Zu einem vollständigen Impressum gehören eine vollständige Adresse, ein Vertretungsberechtigter, ein Verweis auf das Handelsregister und eine Kontaktmöglichkeit.
Negative Erfahrungen der Anleger mit Auszahlung – Webseite ist ganz neu
Die auf Online-Trading-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat für ihre Mandanten, die keine Auszahlung ihrer Gelder erhalten haben, Recherchen zu den Domaindaten der Webseite arielsystem.pro angestellt. Die Webseite wurde erst am 08.02.2023 registriert, existiert also erst seit ein paar Monaten! Es stellt sich die Frage, wie es innerhalb dieser kurzen Zeit 22 Mio. Kunden geben soll?
Auch findet sich kein Hinweis über die Betreiber der Webseite, da die Registrierung über den Anonymisierungsdienst NameSilo erfolgte. Ein seriöser Betreiber wird aber immer die Verantwortlichen und seinen Geschäftssitz offenlegen.
Zusätzlicher Schaden durch AnyDesk bzw. TeamViewer-Zugriffe – Identitätsdiebstahl!
Auch das Verlangen eines Fernzugriffs über AnyDesk oder TeamViewer sollte die Alarmglocken schrillen lassen. „Seriöse Broker fordern keinen Zugang auf Ihren Computer“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C. „Durch einen AnyDesk bzw. TeamViewer-Zugriff entsteht ein großes Sicherheitsrisiko für die Anleger. Den Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht damit ein zusätzlicher Schaden durch Identitätsdiebstahl“ warnt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz.
Hierzu auch: Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl.
Die erfahrene Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt Opfern von Trading-Betrug: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Probleme mit Ariel System (arielsystem.pro) haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, stehen wir Ihnen mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei prüfen wir auch, wie hoch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie ist und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte wie eine Strafanzeige ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Erfahrungen mit bitbond-pro.com: BaFin ermittelt gegen Bitbond Pro – Geld zurück? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG etc.. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Erkundigen Sie sich daher vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen. (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Bitbond Pro bewirbt sich auf ihrer Homepage bitbond-pro.com als den weltweit führenden Handelsplatz für Kryptowährungen:
„Die weltweit führende verschlüsselte App für den Handel mit digitalen Vermögenswerten.
Die Anzahl der registrierten mehr als 8900W+ Benutzer kaufen und verkaufen 100+ Kryptowährungen zu echten Kosten.
Benutzen Sie die Bitbond Pro Plattform, um digitale Asset-Transaktionen einfach durchzuführen.
Persönliche digitale Vermögenswerte werden in Echtzeit mit Trends aktualisiert.“
Schlechte Erfahrungen mit Bitbond Pro bzw. bitbond-pro.com?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt zahlreiche Mandanten, die Schwierigkeiten mit Bitbond Pro haben und hat über bitbond-pro.com recherchiert: „Wir haben festgestellt, dass die Domain „bitbond-pro.com“ erst am 14.11.2022 registriert wurde, also erst seit kurzem existiert. Das soll die weltweit führende Handelsplattform sein? Auch der wahre Betreiber wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich unter dem Anonymisierungsdienst GoDaddy.com. Eine Anonymisierung wirft immer Fragen auf. Ebenfalls gibt die Plattform kein Impressum und keinerlei Kontaktdaten und Verantwortliche an. Hier sollten die Alarmglocken schrillen. Vor einer Investition in eine Online-Handelsplattform sollten Anleger immer gründlich recherchieren, wie lange es die Plattform schon gibt, von wem sie betrieben wird und ob sie eine Erlaubnis hat.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt Anlegern, die Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Zahlungsströme nachverfolgen und die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Bitbond Pro bzw. bitbond-pro.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post BaFin warnt vor Gala Gruppe (gala-gruppe.com)! Verdacht auf Anlagebetrug erhärtet sich? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Lesen Sie hier: Negative Erfahrungen mit Gala Gruppe (gala-gruppe.com)! Trading Anlagebetrug? Geld zurück
Am 26.06.2023 warnt nun auch die Finanzaufsicht BaFin vor der Website gala-gruppe.com. Laut BaFin betreibt die in der Schweiz ansässige Gala Gruppe ohne Erlaubnis eine Handelsplattform für Kryptowerte. Die Verantwortlichen geben vor, angeblich erzielte Gewinne erst nach Zahlung einer „Ertragssteuer“ auszuzahlen.
Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen unserer Mandanten.
Diese schlechten Erfahrungen mussten leider auch unsere Mandanten machen: als sie eine Auszahlung ihrer vermeintlichen Gewinne beantragten, wurden von ihnen zuerst Steuern, Kosten für Versicherungen, Broker- und Umwandlungsgebühren und andere Gebühren als Bedingung für die Auszahlung gefordert.
Unsere Mandanten wurden auch von angeblichen Mitarbeitern von „Blockchain“ kontaktiert und aufgefordert weitere angebliche Gebühren zu bezahlen. („Blockchain“-Betrugsmasche“: Bitcoin Betrug durch „Blockchain“? Erfahrungen mit „Blockchain“ – Broker zahlt nicht aus! Geld zurück!)
Achtung! Seien Sie immer vorsichtig, wenn Sie als Bedingung für eine vermeintliche Auszahlung zunächst eine Zahlung leisten müssen. Dies ist üblicherweise ein deutliches Warnzeichen für einen Betrug.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C warnt: „Vor einer Anlageentscheidung sollten Sie prüfen, ob das Unternehmen eine Zulassung der BaFin besitzt und sorgfältig recherchieren, ob es die Handelsplattform tatsächlich gibt. Werden Sie zu plötzlichen Vorab-Zahlungen aufgefordert, sollten die Alarmglocken schrillen.“
Immer wenn eine Handelsplattform ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin handelt, ist besondere Vorsicht angebracht. Seriöse Unternehmen können eine Erlaubnis vorweisen! Prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet also immer, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist.
Sie finden Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, in der Unternehmensdatenbank.
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Gala Gruppe haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Anlagebetrug durch (Fest-) Geldanlagen über das Internet! Wie erkennt man betrügerische Zinsangebote? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Nicht alle Internet-Angebote mit hohen Zinsen für Festgeld sind per se betrügerisch. Oft liegt eine irreführende Werbung vor, mit der Täuschung, dass eine Anlage bei einem Unternehmen genauso sicher sei wie bei einer Bank. Im Gegensatz zu Banken unterliegen Unternehmen aber keiner Einlagensicherung.
Wenn die Zinsangebote zu schön sind, um wahr zu sein, sollte man hellhörig werden. Aber auch wenn nur moderate Zinsen versprochen werden, kann es sich um ein betrügerisches Angebot handeln, etwa in Form eines Identitätsdiebstahls. Die auf Internet-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche geschädigte Anleger, u.a. in folgenden Betrugsfällen:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlegerschutz und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, warnt: „Bei Geldanlagen im Internet sollte man immer äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Angaben auf der Webseite. Diese können gefälscht sein. Ein Identitätsmissbrauch eines bekannten Unternehmens bzw. einer Bank lässt sich für einen Laien nur schwer erkennen. Prüfen Sie daher u.a. immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, ist dies ein eindeutiges Indiz für einen Anlagebetrug.“
Wir empfehlen Ihnen, vor einer Geldanlage im Internet folgende Checkliste sogfältig durchzugehen:
Prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet, ob der angegebene Zins für eine Festgeldanlage überhaupt realistisch ist. Dies können Sie z.B. durch die aktuellen Vergleiche im Festgeldzinsbereich oder anhand der Bestenlisten im Vergleich Festgeld der Stiftung Warentest nachprüfen.
Werden Sie misstrauisch, wenn Ihnen Unternehmen Top-Festgeldzinsen mit 100-prozentiger Sicherheit versprechen. Entweder ist das Unternehmen betrügerisch oder es handelt sich überhaupt nicht um eine Festgeldanlage, sondern etwa um Anleihen, Nachrangdarlehen oder Direktinvestments, die keineswegs sicher sind.
Fragen Sie bei der im Vertrag genannten Bank nach, ob diese das Angebot überhaupt kennt. Bei den oben genannten Fällen von Sparkasa und Mono wurde mit Partnerbanken geworben, die mit den Unternehmen überhaupt nichts zu tun haben. Die Gelder wurden bei den Partnerbanken überhaupt nicht angelegt.
Recherchieren Sie vor einer Geldanlage über das Internet gründlich über das Unternehmen. Prüfen Sie Impressum, Alter und Sitz des Unternehmens, Verantwortliche und Unternehmenszweck nach. Googeln Sie nach negativen Bewertungen über das Unternehmen. Sind solche vorhanden oder wird bereits gewarnt, sollten Sie die Finger von dem Anlageangebot lassen. Selbst wenn es viele gute Bewertungen gibt, bleiben Sie wachsam, diese sind oft von den Unternehmen gefälscht.
Auch wenn Sie das Unternehmen auf schwarzen Listen oder Warnlisten finden, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um ein unseriöses Unternehmen. Sehen Sie beispielsweise bei der Finanztest-Warnliste nach.
Seien Sie sich bewusst, dass eine Kontoeröffnung einen direkten Kontakt mit der Bank voraussetzt. Überweisen Sie erst dann Geld, wenn Sie bei der Bank per Post-/Video-Identverfahren oder Probeüberweisung ein Konto auf Ihren Namen eröffnet haben und dies auch von der Bank bestätigt worden ist! Fragen Sie bei der Partnerbank lieber nochmal nach, bevor Sie das Geld überweisen. Eine Ausweiskopie allein reicht für eine Identifikation nicht. Wenn nur diese verlangt wird, sollten Sie hellhörig werden.
Achtung: Ihre Bank prüft nicht, ob eine IBAN zum Empfängernamen passt. Seien Sie vorsichtig bei Unstimmigkeiten. Wenn beispielsweise die IBAN eine IBAN der Santander Bank hat, heißt das nicht, dass Sie tatsächlich bei der Santander Bank angelegt haben. Es kann sich um das private Konto des Betrügers oder eines Finanzagenten (Geldwäscher) handeln. Auch wenn eine Überweisung zurückkommt, ist dies ein Warnzeichen. Ist der Empfänger ein Betrüger, ist das Geld erstmal weg und Sie benötigen rechtlichen Beistand, um das Geld zurückzuholen.
Werden Sie von Beratern oder Vermittlern unter Zeitdruck gesetzt und zu einer schnellen Vertragsunterschrift aufgefordert, kann es sich um ein betrügerisches Angebot handeln. Seriöse Angebote sind meist länger verfügbar.
Betreiber von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG, bei Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Erkundigen Sie sich vor einer Anlageentscheidung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), ob eine solche Erlaubnis vorliegt (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Liegt keine Erlaubnis vor, ist dies ein eindeutiges Indiz für einen Anlagebetrug.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges über das Internet, z.B. über die Mono Bank, über Sparkasa, über verzinst.com, Zinsgurus.com etc oder eines Trading Betruges, Krypto Betruges (Aktuelle Fälle plan C) etc., geworden, steht Ihnen die Kanzlei plan C gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Anlagebetrug durch (Fest-) Geldanlagen über das Internet! Wie erkennt man betrügerische Zinsangebote? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit cryptoadviseruk.com (Crypto Adviser UK)? BaFin warnt! Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Crypto Adviser UK Limited wirbt auf seiner Handelsplattform mit dem folgenden Slogan:
„Verbessern Sie Ihren Handel mit CryptoAdviser.
Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt des Weges, wenn Sie wachsen – wachsen wir.“
Nun teilte die BaFin mit dieser Warnmeldung mit, dass Crypto Adviser UK Limited keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) habe.
Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG etc.. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Erkundigen Sie sich daher vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen. (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Keine Auszahlung – Geld zurück?
Die auf Online-Trading- und Krypto-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits einige Mandanten, die bei cryptoadviseruk.com investiert haben und keine Auszahlungen ihrer vermeintlichen Gewinne erhalten.
Unseren Mandanten wurde allesamt zugesichert, dass ihr eingesetztes Kapital abgesichert sei. Die angebliche Brokerin „Gisele Evans“ bewarb u.a. ein „Goldprojekt“. Die Mandanten wurden damit geworben, dass sie, wenn sie aufstocken, denselben Betrag nochmals dazu erhalten. Auch wurde eine Provision für die Anwerbung von Familienmitgliedern versprochen, so dass bei einigen Mandanten die ganze Familie bzw. Freunde investiert haben.
Blockchain-Betrugsmasche
Als es um die Auszahlung des angeblichen Gewinnes ging, tauchten plötzlich Schwierigkeiten auf. Mitarbeiter von „Blockchain“ bzw. „Bitcoinblockchain“ kam plötzlich in’s Spiel und verlangten Kautionen als Bedingung für die Rückzahlung.
Lesen Sie hier weiter zum Blockchain-Betrug: Bitcoin Betrug durch „Blockchain“? Erfahrungen mit „Blockchain“ – Broker zahlt nicht aus! Geld zurück!
Selbst wenn unsere Mandanten die Forderungen bezahlten, wurden aus verschiedenen Gründen immer weitere Forderungen gestellt und unsere Mandanten weiter unter Druck gesetzt.
Kein einziger unserer Mandanten hat eine Rückzahlung bzw. Auszahlung erhalten.
„Die Handelsplattform wirkt auf den ersten Blick vertrauenswürdig und professionell. Die üblichen Warnsignale fehlen hier: ein Impressum existiert, die Firma soll registriert sein und ihren Geschäftssitz in London haben. Es werden sogar der Geschäftsführer und das große Team vorgestellt. Für einen Laien ist also überhaupt nicht zu erkennen, ob die Handelsplattform seriös ist. Wir haben recherchiert, dass die Domain „cryptoadviseruk.com“ erst am 31.10.2022 registriert wurde, also noch nicht lange existiert. Von einer erfahrenen Firma kann daher nicht die Rede sein. Spätestens mit der jetzigen Warnung der BaFin sollten die Alarmglocken schrillen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit cryptoadviseruk.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit cryptoadviseruk.com (Crypto Adviser UK)? BaFin warnt! Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Betrug durch PremiumerPro (premiumerpro.co)? BaFin warnt! Erfahrungen zur Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>PremiumerPro.co wirbt auf seiner Handelsplattform premiumerpro.co damit, optimale Bedingungen zur Verfügung zu stellen, um beim Online-Trading gleichzeitig schnelles und sicheres Geld mit Bitcoin & Co. zu erzielen:
„Das Unternehmen wurde von einer Gruppe von erfolgreichen Tradern gegründet. PremiumerPro ist ein inklusiver Broker mit einer benutzerfreundlichen Plattform und einer großen Auswahl an leistungsstarken und effektiven Tools. Wir bieten unsere Dienstleistungen sowohl neuen und fortgeschrittenen Tradern aus überall in der Welt an.“
Die Inhalte der von PremiumerPro.co betriebenen Webseite und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie beispielsweise PremiumerPro.co, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Besitzt eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht, ist dies ist ein mögliches Indiz für einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam).
Am besten erkundigen Sie sich vor einer Anlage in eine Trading-Plattform bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, um rechtzeitig betrügerische Trading-Broker zu erkennen (siehe: Unternehmenssuche der BaFin).
Weitere Warnzeichen:
Achtung bei fehlendem Impressum!
In dem (deutschsprachigen) Internetauftritt von PremiumerPro.co ist kein Impressum zu finden. Lediglich eine Service-Emailadresse ist angegeben. Liegt kein vollständiges Impressum vor, kann dies ein Warnzeichen für einen betrügerischen Broker sein. Zu einem vollständigen Impressum gehören eine vollständige Adresse, ein Vertretungsberechtigter, ein Verweis auf das Handelsregister und eine Kontaktmöglichkeit.
Die auf Krypto-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat für ihre Mandanten, die keine Auszahlung ihrer Gelder erhalten haben, Recherchen zu den Domaindaten der Webseite premiumerpro.co angestellt. Die Webseite wurde erst am 22.03.2023 registriert, existiert also erst seit nicht einmal 3 Monaten! Auch findet sich kein Hinweis über den Betreiber der Webseite, da die Registrierung über einen Anonymisierungsdienst erfolgte. Ein seriöser Betreiber braucht sich aber grundsätzlich nicht zu verstecken.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Krypto-Betrug spezialisiertern Kanzlei plan C empfiehlt Anlegern, die Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Probleme mit PremiumerPro (premiumerpro.co) haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Betrug durch PremiumerPro (premiumerpro.co)? BaFin warnt! Erfahrungen zur Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Aktuelle Bitcoin Betrugsmasche! Erfahrungen mit Blockchain Guthaben? Tipps zur Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Das perfide dieser aktuellen Blockchain-Betrugsmasche ist es, dass die Betrüger den Geschädigten täuschend echt wirkende, aber gefälschte Dokumente, angeblich von „Blockchain“, u.a. mit dem Blockchain-Logo, vorlegen. Diese gefälschten Dokumente weisen ein Guthaben aus, das an die Geschädigten ausbezahlt werden soll – natürlich erst nach Zahlung einer Gebühr, wie einer „Steuer“, einer „Provision“, einen „Liquiditätsnachweis“ o.ä. Eine Auszahlung nur unter der Bedingung einer weiteren Zahlung ist ein eindeutiges Zeichen für einen Anlagebetrug!
Wir empfehlen den Anlegern, die erhaltenen Emails und Dokumente sorgfältig auf ihre Echtheit zu prüfen und ggf. Rat bei einem auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen.
Bereits anhand der verwendeten Emailadressen ergibt sich, dass diese nicht die Original-Email von Blockchain sind, sondern ähnlich klingende Emailadressen, wie etwa …@blockchain-fees.org, …@blockchainsupport.app, …@aml-departmentblockchain.com, …@refundsystem.io , …@bitcoinblockchain.info etc. verwendet werden. Häufig werden auch Freemail-Adressen verwendet, was ein eindeutiges Zeichen ist, dass sie nicht von dem Original Blockchain Unternehmen stammen. Alle diese Warnzeichen sprechen für einen Online Anlage- Betrug und einen Identitätsmissbrauch zu Lasten von Original Blockchain.
Wir haben bereits von mehreren Mandanten berichtet, die auf die Blockchain-Betrugsmasche hereingefallen sind. Das Original Blockchain Unternehmen bestätigte uns, dass es sich um einen Identitätsdiebstahl zu Lasten von Original Blockchain handelt und hat uns auf unsere Nachfrage bestätigt, dass sie selbst eine solche Email nicht versenden würden.
Unsere Warnung: Zahlen Sie nicht und eröffnen Sie keine Konten!
Wenn Sie von angeblichen „Blockchain“-Mitarbeitern kontaktiert werden und Ihnen die Auszahlung Ihres Guthabens nach Zahlung einer Gebühr versprochen wird, sollten Sie hellhörig werden und am besten sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu kontaktieren. Die renommierte Kanzlei plan C steht Ihnen mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Negative Erfahrungen mit EU Investing (eu-investing.com)? Anlagebetrug? BaFin warnt! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Groovy Solutions LTD betreibt als „EU Investing“ die Webseite „eu-investing.com“ und bietet dort angeblich eine Handelsplattform für Forex-Handel, Aktien, Rohstoffe etc. an. Sie wirbt damit, optimale Bedingungen zur Verfügung zu stellen, um beim Online-Trading gleichzeitig schnelles und sicheres Geld zu erzielen:
„Wir helfen Ihnen, Ihr Ziel zu erreichen! Investieren Sie in beliebte Vermögenswerte und bauen Sie ein solides Portfolio auf, das Ihr Kapital in Zeiten hoher Marktvolatilität schützen wird. Wir haben niedrige Preise und eine Vielzahl von Angeboten vorbereitet, die Sie bestimmt interessieren werden.“
Die Inhalte der von Groovy Solutions LTDbetriebenen Webseite „eu-investing.com“ und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie beispielsweise EU Investing, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Besitzt eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht, ist dies ist ein mögliches Indiz für einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam).
Am besten erkundigen Sie sich vor einer Anlage in eine Trading-Plattform bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, um rechtzeitig betrügerische Trading-Broker zu erkennen (siehe: Unternehmenssuche der BaFin).
Anlagebetrug? Warnsignale!
Der Internetauftritt der angeblich in London ansässigen Handelsplattform EU Investing wirft bereits einige Fragen auf: als Kontakt gibt EU Investing die Büroadresse „128 City Road, London, England, EC1V 2NX“ an. Weitere im Impressum notwendige Angaben wie Vertretungsberechtigte, Angaben zu Verantwortlichen, Geschäftsführern und ein Verweis auf das Handelsregister fehlen. Wenn entgegen den gesetzlichen Erfordernissen keine Angaben zur Geschäftsleitung, wie etwa der Name und Vorname des Geschäftsführers vorhanden sind, sollten die Anleger hellhörig werden. Denn dann ist für Anleger unklar, wer im Rahmen der Geschäftsleitung für die Geschäfte des Online-Brokers verantwortlich ist.
An anderer Stelle wird angegeben: „This site is owned by Groovy Solutions LTD 8 Copthall, Roseau Valley, 00152 Commonwealth of Dominica”.
Die Tatsache, dass die Firma vermeintlich ihren Hauptsitz in Dominica hat, ist üblicherweise ein großes Alarmzeichen. Dominica ist ein Inselstaat in den Kleinen Antillen in der östlichen Karibik, deren Finanzaufsichtsbehörde die dortigen Forex-Geschäfte nicht überwacht. Dies bedeutet, dass die Broker in keiner Weise reguliert sind.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C hat für ihre Mandanten über EU Investing recherchiert: „Wir haben festgestellt, dass die Domain „eu-investing.com“ erst am 02.02.2023 registriert wurde, über den Anonymisierungsdienst NameSilo LLC. Von einer erfahrenen Firma kann daher nicht die Rede sein. Der wahre Betreiber wird hinter dem Anonymisierungsdienst versteckt. Ein seriöser Betreiber braucht sich aber grundsätzlich nicht zu verstecken.“
Das og. Unternehmen platziert auf seiner Internetseite das Logo von AnyDesk und TeamViewer (sowie Check24). Unsere Mandanten haben uns auch bestätigt, dass sie von den Beratern aufgefordert wurden, mit der Fernsteuerungssoftware AnyDesk oder TeamViewer Zugriffe auf ihre Computer zuzulassen. Bei der Anwendung einer solchen Fernsteuerungssoftware ist immer höchste Vorsicht angesagt! Betrüger können versuchen, AnyDesk oder jede andere Fernsteuerungssoftware zu missbrauchen, um sich mit Ihrem Computer zu verbinden und Daten, Zugangscodes oder Geld zu stehlen oder Trojaner runterzuladen.
Wenn Sie Probleme mit EU Investing haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Betrug durch Bankingsy.pro? BaFin ermittelt gegen Bankingsy Consultants Limited! Auszahlung! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte mit Hinweis vom 01. Juni 2023 vor der Online-Handelsplattform bankingsy.pro.
Deren Betreiber tritt unter der Firmierung Bankingsy Consultants Limited auf und sitzt angeblich in München. Über die Website bietet er ohne Erlaubnis eine Handelsplattform für Aktien, Forex, Edelmetalle, Indizes und Kryptowerte an.
Die unbekannten Betreiber bewerben Bankingsy Consultants Limited auf deren Homepage bankingsy.pro als „führende Social Trading Plattform“:
„Bankingsy Consultants Limited ist ein Broker, der im Einklang mit der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente arbeitet. Bankingsy Consultants Limited ist mit der Gesetzgebung vollständig konform und behandelt die Gelder der Kunden mit Sorgfalt. Alle Einlagen werden in europäischen Banken mit dem Zuverlässigkeitsgrad AAA+ aufbewahrt, um die Zuverlässigkeit der Lagerung zu gewährleisten.
Darüber hinaus verfügt unser Unternehmen über einen Entschädigungsfonds, der von jedem Kunden im Laufe seines Handels in Anspruch genommen werden kann, falls Maßnahmen in Bezug auf seine Einlagen oder Finanztransaktionen ergriffen wurden, die den Interessen und Absichten des Händlers zuwiderlaufen.“
Nun teilte die BaFin mit dieser Warnmeldung Bankingsy Consultants Limited mit, dass diese keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) habe. Die BaFin hat bereits Ermittlungen gegen die angebliche Handelsplattform Aktien, Forex, Edelmetalle, Indizes und Kryptowerte mit dem behaupteten Geschäftssitz in München eingeleitet.
Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG etc.. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Erkundigen Sie sich daher vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen. (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
„Red flags“ (Warnzeichen): Unbekannte Betreiber, Plattform existiert noch nicht lange, Briefkastenadresse in München?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C hat für ihre Mandanten über Bankingsy.pro recherchiert: „Wir haben festgestellt, dass die Domain „bankingsy.pro“ erst am 09.02.2022 registriert wurde, über den Anonymisierungsdienst Namecheap. Von einer lange existenten und erfahrenen Firma kann daher nicht die Rede sein. Der wahre Betreiber wird auch nicht offengelegt. Eine Anonymisierung wirft immer Fragen auf. Wir haben auch den angegebenen Geschäftssitz in der Radlkoferstraße 2 in München ausfindig gemacht. Dort gibt es virtuelle Büros. Die jetzige Warnung der BaFin, dass die Handelsplattform ohne Erlaubnis handelt, sagt alles: Hier sollten die Alarmglocken schrillen. Vor einer Investition in eine Online-Handelsplattform sollten Anleger immer gründlich recherchieren, wie lange es die Plattform schon gibt, von wem sie betrieben wird und ob sie eine Erlaubnis hat.“
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Bankingsy.pro haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Betrug mit Festgeldanlagen? BaFin warnt vor Euro Check! So erhalten Sie Ihr Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Wir vertreten nun auch geschädigte Anleger von Euro Check, die keine Auszahlung ihrer Investition erhalten. Die Webseite „euro-check.de“ ist zwischenzeitlich abgeschaltet.
Die angeblich in Berlin befindliche „Euro Check“ bewarb auf ihrer Webseite „euro-check.de“ den Zugang für Anleger zu Top-Zinsen:
„Euro Check ist seit 2015 darauf spezialisiert, für seine Kunden die sichersten und besten Renditen auf den europäischen Finanzmärkten zu vergleichen“.
Euro Check behauptete mit über 50 europäischen Banken zusammenzuarbeiten, zahlreiche zufriedene Kunden zu haben und sicherte die europäische Einlagensicherung bis zu einer Summe von € 100.000,00 zu. Den Anlegern wurde garantiert, dass kein Risiko bestünde. Zudem warb Euro Check mit einem Neukundenbonus von € 250,00.
Der Kontakt zu Euro Check kam bei unseren Mandanten u.a. durch Werbeanzeigen bei Facebook – Focus Money mit dem Hinweis auf eine sichere Festgeldanlage zustande. Unsere Mandanten gingen davon aus, dass Null Risiko bestünde, nun scheint ein Totalverlust eingetreten zu sein.
Euro Check handelte ohne Erlaubnis der BaFin –
BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website euro-check.de
Am 16.05.2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) eine Warnung vor der Euro Check herausgegeben, gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Die BaFin hat den Verdacht, dass der Betreiber der Website euro-check.de Anleger unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) hat der unbekannte Betreiber von Euro Check laut BaFin nicht.
Die Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Unternehmen, wie Euro Check, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, so ist dies ein eindeutiges Warnzeichen. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Gerade in den vergangenen Zeiten der Niedrigzinsphase gab es zahlreiche Firmen, die Festgeldanlagen bzw. Zinsanlagen über das Internet anboten. Da die Webseiten dieser Firmen meist sehr professionell gestaltet sind, die Zinsen realistisch erscheinen und mit einer „Einlagensicherung“ geworben wird, gehen die Anleger von einer sicheren Anlage aus. In Wahrheit stecken aber oftmals betrügerische Angebote dahinter, die für einen Laien nur schwer zu erkennen sind. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Liegt eine Erlaubnis nicht vor, könnte es sich möglicherweise um einen Anlagebetrug handeln.“
Auch die Firma selbst und deren Angaben sollte vor einer Anlageentscheidung genauestens unter die Lupe genommen werden.
Die Kanzlei plan C hat weitere Recherchen zu Euro Check angestellt: der vermeintliche Geschäftssitz in Berlin, Kurfürstendamm 21, lässt sich nicht verifizieren. Dort befindet sich ein Coworking Space. Eine Nachfrage dort hat ergeben, dass Euro Check dort nicht bekannt ist. War Euro Check eine bloße „Briefkastenfirma“?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt: „Soll die Geldanlage über das Internet auf ein ausländisches Konto gezahlt werden, sollte besondere Vorsicht herrschen. Seien Sie auch misstrauisch, wenn eine Verifizierung in Form eines Video bzw. Postident-Verfahrens bei der (ausländischen) Bank nicht erforderlich ist. Möglicherweise handelt es sich dann bei dem Empfängerkonto nicht um ein Konto auf Ihren Namen – und Sie sind Opfer eines Betruges geworden. Wir empfehlen, sobald wie möglich, einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um die Gelder zu sichern.“
Der Betrug mit Festgeld bzw. Zinsplattformen greift in der letzten Zeit immer weiter um sich. Das digitale Zeitalter und das Internet ist für eine solche Art des Betruges leider prädestiniert.
Die Kanzlei plan C hat letztens schon vor der Betrugsmasche der SparAllianz AG, Sparunion, Spareinlagen24, Sparkasa, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. berichtet. Auch die BaFin hatte bereits vor der SparAllianz AG gewarnt, die einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Allianz Gesellschaften vorgenommen hat und ebenso vor der Mono Bank, die einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB betrieben hat.
Wir von der Kanzlei plan C vertreten zahlreiche geschädigte Anleger von Festgeld/Zinsplattformen und haben rechtliche Maßnahmen ergriffen, um die investierten Gelder zu sichern. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser schnelles Handeln konnten wir schon Gelder für unsere Mandanten, die Opfer von betrügerischen Festgeld/Zinsplattformen geworden sind, zurückholen.
Wir haben eine Liste mit Warnzeichen erstellt, anhand der Sie betrügerische Festgeld- und Zinsanlagen erkennen können:
Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote
Wenn Sie Probleme mit Euro Check haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins – Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Schlechte Erfahrungen mit apollo.expert? Anlagebetrug? BaFin ermittelt! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Apollo.expert besitzt laut BaFin keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Die BaFin hat daher Ermittlungen gegen Apollo.expert eingeleitet.
Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG etc.. Einige Unternehmen, wie Apollo.expert, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Erkundigen Sie sich daher vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen. (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Apollo.expert bewirbt sich auf ihrer Homepage apollo.expert als erfahrene erstklassige Tradingplattform:
„Warum der Handel mit uns Ihr erster kluger Schritt ist
Apollo.expert bietet eine starke, zuverlässige Technologie, die auf transparenten und maßgeschneiderten Handelsdienstleistungen basiert. Unabhängig davon, wie erfahren Sie sind, unsere Handelsumgebung wird alle Ihre Bedürfnisse erfüllen. Bleiben Sie also ruhig und wissen Sie, dass wir das Beste tun.“
Red flags: Firma existiert erst seit 3 Monaten, unvollständiges Impressum, Briefkastenfirma?
Inhaberin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C vertritt einige Anleger, die Probleme mit Apollo.expert haben. Die Rechtsanwältin hat Folgendes herausgefunden: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „apollo.expert“ erst kürzlich, am 17.02.2023, registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt. Eine Anonymisierung wirft immer Fragen auf. Auch ist unklar, ob der auf der Webseite angegebene Geschäftssitz in London stimmt. Dort befindet sich ein großes Bürohaus. Auffällig ist auch, dass die Firma kein vollständiges Impressum, mit Angabe der Verantwortlichen, nennt. Die jetzige Warnung der BaFin, dass die Handelsplattform ohne Erlaubnis handelt, kam nicht überraschend. Vor einer Investition in eine Online-Handelsplattform sollten Anleger immer gründlich recherchieren, wie lange es die Plattform schon gibt, von wem sie betrieben wird und ob sie eine Erlaubnis hat.“
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Apollo.expert haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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The post Schlechte Erfahrungen mit apollo.expert? Anlagebetrug? BaFin ermittelt! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Anlagebetrug? BaFin ermittelt gegen FortaFinanzen (forta-finanzen.com)! Erfahrungen zur Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG etc.. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Erkundigen Sie sich daher vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen. (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
FortaFinanzen bewirbt sich auf ihrer Homepage forta-finanzen.com als Handelsplatz für Kryptowährungen mit einem „einfachen und sicheren Weg zu Bitcoin“.
Zudem wirbt FortaFinanzen mit den folgenden schönen Worten:
„Die Forta-Finanzen ist ein digitales Unternehmen mit einer hervorragenden Kombination aus Technologie, Branchenexpertise und Vision, um die Transformationsagenda voranzutreiben. Unsere Erfahrung in Produktivität und Optimierung sowie unser innovativer, preisgekrönter Service und unsere automatisierten Handelstools helfen uns dabei, die digitale Reise unserer Kunden auf die verantwortungsvollste Weise zu beschleunigen. Kurz gesagt, hier finden Sie ein einfaches und benutzerfreundliches automatisiertes System, das die Konkurrenz übertrifft und sich gegenüber den Marktbedingungen übertrifft.“
Weitere Warnzeichen: neue Firma, Scheinadresse in Berlin?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C hat einige Anfragen von Anlegern erhalten, die Schwierigkeiten mit FortaFinanzen haben und hat über FortaFinanzen recherchiert: „Wir haben festgestellt, dass die Domain „forta-finanzen“ erst am 17.10.2022 registriert wurde. Der wahre Betreiber wird nicht offengelegt. Eine Anonymisierung wirft immer Fragen auf. Wir haben auch den angegebenen Geschäftssitz in der Friedrichstraße 200 in Berlin recherchiert. Dort finden sich viele virtuelle Büros. Die jetzige Warnung der BaFin, dass die Handelsplattform ohne Erlaubnis handelt, ist natürlich bezeichnend. Hier sollten die Alarmglocken schrillen. Vor einer Investition in eine Online-Handelsplattform sollten Anleger immer gründlich recherchieren, wie lange es die Plattform schon gibt, von wem sie betrieben wird und ob sie eine Erlaubnis hat.“
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit FortaFinanzen bzw. Forta-Finanzenhaben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Anlagebetrug? BaFin ermittelt gegen FortaFinanzen (forta-finanzen.com)! Erfahrungen zur Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Negative Erfahrungen mit Gala Gruppe (gala-gruppe.com)! Trading Anlagebetrug? Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>„Seien sie dabei,und Handeln Sie mit unseten experten oder lassen es von uns betreuen.“ (Rechtschreibfehler wurden übernommen)
Unsere Mandanten starteten das Trading zunächst mit einer kleinen Ersteinlage in Höhe von € 250,00. Mit der Hilfe der „Berater“ wurde für unsere Mandanten ein persönliches Handelskonto eröffnet, meist über eine Fernwartungssoftware wie AnyDesk, die auf dem Computer oder Handy unserer Mandanten installiert wurde (Achtung: Risiko Identitätsdiebstahl).
In kurzer Zeit waren schon gute Gewinne auf den Trading-Konten unserer Mandanten sichtbar, so dass diese zu weiteren Einzahlungen überredet wurden. Da unsere Mandanten ihre Investments und die angeblichen Gewinne auf der Handelsplattform nachvollziehen konnten, sah alles zunächst vertrauenswürdig und seriös aus.
Als unsere Mandanten aber eine Auszahlung ihrer Gewinne beabsichtigten, kam das böse Erwachen: es wurde von ihnen zuerst Steuern, Kosten für Versicherungen, Broker- und Umwandlungsgebühren und andere Gebühren als Bedingung für die Auszahlung gefordert.
Zum Teil gaben sie sich auch aus Mitarbeiter von „Blockchain“ und forderten weitere Gebühren. Zur „Blockchain“-Betrugsmasche“ lesen Sie hier:
Auch wenn unsere Mandanten alle Rechnungen zahlten, erhielten sie ihr angebliches Guthaben nicht ausbezahlt.
Die Forderung nach immer weiteren Zahlungen kann ein eindeutiges Indiz für einen Betrug sein. Keiner unserer Mandanten erhielt jedoch eine Auszahlung von, selbst sie weitere Zahlungen leisteten. Daher wandten sie sich auf einen auf Trading-Betrug spezialisierten Anwalt, um ihr Geld von der Gala Gruppe zurückzuerhalten.
Anbieter von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG von der BaFin. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Immer wenn ein Trading-Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis tätig ist, ist Vorsicht angebracht. Es könnte ein Anlagebetrug vorliegen! Prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet also immer, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Die auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C hat über die Trading-Plattform recherchiert und herausgefunden, dass die Handelsplattform erst am 1.12.2022 registriert wurde. Von der besten und beliebtesten Handelsplattform kann bei so einem jungen Unternehmen daher nicht die Rede sein!
Die wirklichen Domaininhaber verstecken sich hinter dem Anonymisierungsdienst NAMECHEAP INC, bleiben also im Dunkeln. Dies kann ein Hinweis auf einen Anlagebetrug bzw. Scam sein. Seriöse Betreiber brauchen sich nicht zu verstecken.
Auch bei unvollständigen Angaben auf der Homepage sollten Sie vorsichtig sein. Als Kontakt der Webseite ist „Biedermanngasse 341120 Wien, Austria“ angegeben. Ein rechtsverbindliches korrektes, vollständiges Impressum, dem sich entnehmen lässt, wer die die vertretungsberechtigen Organe der Gesellschaft sind, findet sich nicht.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C warnt: „Vor einer Anlageentscheidung sollten Sie prüfen, ob das Unternehmen eine Zulassung der BaFin besitzt und sorgfältig recherchieren, ob es die
Handelsplattform tatsächlich gibt. Tauchen auf der Homepage Widersprüche auf, sind Angaben nicht vollständig oder nicht plausibel, sollten die Alarmglocken schrillen.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt Anlegern, die Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Gala Gruppe haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Negative Erfahrungen mit Gala Gruppe (gala-gruppe.com)! Trading Anlagebetrug? Geld zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Juicy Fields News: neue Erkenntnisse – Juicy Fields nur ein großes Geldwäsche-Konstrukt? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Dies war möglich, da die Juicy Fields-Anleger entweder per Überweisung auf das Konto in Zypern oder auch in Kryptowährungen z.B. in Bitcoin, Ethereum, USDT etc. über Kryptowährungsbörsen wie Binance, Coinbase etc. bezahlen konnten. Kryptozahlungen nutzen Kriminelle und Betrüger gerne aus, da in der Regel keine Ausweisdokumente vorgelegt werden müssen und sich auf diesem Wege Zahlungen seitens der Täter erstmal gut verschleiern lassen. Nur mit speziellen IT-forensischen Maßnahmen, einer Blockchain- bzw. Kryptonachverfolgung, lassen sich die Transaktionen nachverfolgen und wertvolle Informationen zu den Tätern und Geldflüssen gewinnen.
Unsere Kryptonachverfolgung ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
An Juicy Fields sind mindestens 290 Millionen Euro, allein in Kryptowährungen, geflossen. Zunächst sind vor allem kleinere Beträge in Kryptowährungen bezahlt worden, entsprechend der Beträge der von Kleinanlegern gekauften Pflanzen. Bemerkenswert ist aber, dass etwa ab dem Frühjahr 2022 sehr hohe zweistellige Millionenbeträge in Kryptowährungen auf die Wallets von Juicy Fields geflossen sind. Diese hohen Millionenbeträge stammen von zwei Adressen und wurden unmittelbar nach Eingang weiterüberwiesen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Diese kurzen Ein- und Auszahlungen in zweistelliger Millionenhöhe passen nicht mit dem Anlegerprofil und Geschäftsmodell von Juicy Fields zusammen. Uns sind keine Großinvestoren, schon gar nicht in dieser Höhe, bekannt. Auch die sofortige Weiterleitung der Millionengelder wirft natürlich Fragen auf, insbesondere ob die Konten von Juicy Fields möglicherweise zu anderen Zwecken genutzt wurden? Bekanntermaßen eignen sich Kryptotransaktionen ja hervorragend zur Geldwäsche.“
Geldwäsche über Kryptotransaktionen liegt voll im Trend. Laut neuestem Bericht der Blockchain-Analysefirma Chainalysis versuchten Cyberkriminelle fast 24 Milliarden US-Dollar über Kryptowährungen in den legalen Wirtschaftskreislauf zu überführen – ein Anstieg von 68 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (Krypto-Geldwäsche und Hacks waren 2022 so hoch wie nie zuvor)
Die Antwort darauf versucht aktuell die Staatsanwaltschaft Berlin zu ermitteln. Diese hat Ermittlungen wegen Betrugsverdachts, Geldwäsche und des Vorliegens eines Schneeballsystems (auch „Ponzi-System“ genannt) eingeleitet und hatte bereits im Rahmen dieser Ermittlungen Geschäftsräume und Privatwohnungen von 12 Verantwortlichen von Juicy Fields durchsucht. Gegen vier Gesellschaften wurden Vermögensarreste über jeweils 2.557.197,97 Euro vollstreckt. Mehrfache Warnungen und Verbote der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) waren erste Indizien für einen möglichen Anlagebetrug bei Juicy Fields.
Rechtsanwältin Nauschütz empfiehlt Anlegern von Juicy Fields: „Unsere neuen Erkenntnisse erhärten den Betrugs- und Geldwäscheverdacht. Wir gehen davon aus, dass die neuen Informationen auch dazu führen können, dass ggf. weitere Gelder sichergestellt werden können. Betroffene Anleger sollten deshalb schnell handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug zu Rate ziehen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Das verbessert ihre Chancen, ihr Geld zurückzubekommen, gegenüber den Anlegern, die einfach nur abwarten.“
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) empfiehlt betroffenen Juicy Fields-Anlegern, bei Bedarf einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (BaFin: Was Sie tun können, wenn Sie Geld bei der Juicy Holdings B.V. investiert haben).
Lesen Sie hier, welche Warnzeichen für einen möglichen Anlagebetrug bei Juicy Fields sprechen: News – Juicy Fields Verdacht auf Anlagebetrug erhärtet sich
Weitere Informationen und Handlungsmöglichkeiten für betroffene Juicy Fields-Anleger finden Sie auch unter:
Update Juicy Fields (juicyfields) – Geld zurück! So reagieren Geschädigte richtig!
Razzia bei Juicy Fields – Rückerstattung Ihrer Investitionen?
Wenn auch Sie Schwierigkeiten mit Juicy Fields haben, empfehlen wir Ihnen, zeitnah einen spezialisierten Anwalt für Anlagebetrug zu beauftragen, damit Ihre Investition nicht verloren ist.
Die renommierte Kanzlei plan C, die zahlreiche Juicy Fields- Anleger vertritt und schon Maßnahmen zur Rückholung der Gelder ergriffen hat, steht Ihnen hierbei mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihre Investition zurückerhalten. Wir erstatten für Sie Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Juicy Fields, damit Sie an einem möglichen Arrestverfahren beteiligt werden und übernehmen die Kommunikation und Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden.
Wir melden den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder.
Wir prüfen auch, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Emittenten wegen fehlenden Prospektes zustehen, ferner aus Beraterhaftung gegen Vermittler und Anlageberater, wenn sie keine anleger- und objektgerechte Beratung vorgenommen haben.
Hier kommt vor allem auch den BaFin-Warnungen eine besondere Bedeutung zu. Zudem prüfen wir für Sie, ob die beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister in Haftung genommen werden können, wenn sie die geltenden Geldwäschevorschriften nicht eingehalten haben. Insbesondere richten wir den Fokus auf die Finanztransaktionen bzgl. der Konten in Zypern sowie auf die Krypto-Transfers über Kryptowährungsbörsen. Hier besteht die Möglichkeit, die Blockchain-Transaktionen mit unserem IT-Forensik-Team nachzuverfolgen, um die Spur des Geldes sichtbar zu machen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Juicy-Fields- Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Erneuter Schlag gegen internationale Online-Anlagebetrüger – 5 Festnahmen und Vermögensarreste! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat mit Pressemitteilung vom 13.04.2023 bekannt gegeben: Am 22.03.2023 wurden durch Ermittler des FK Cybercrime der ZKI Braunschweig unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Göttingen in Zusammenarbeit mit Eurojust und Europol erneut ein internationaler Einsatz in vier Ländern durchgeführt, bei dem neben der Sicherstellung zahlreicher weiterer Beweismittel und der Sicherung von Vermögenswerten auch fünf Beschuldigte im Alter von 29 bis 51 Jahren im europäischen Ausland festgenommen werden konnten.
Im Einsatz dieser umfangreichen konzertierten Aktion waren laut Staatsanwaltschaft Göttingen insgesamt 159 Polizeikräfte, davon 34 aus Niedersachsen. Des Weiteren waren 15 Staatsanwälte am Zugriff beteiligt, acht davon in Den Haag, u.a. auch zwei der Staatsanwaltschaft Göttingen, zwei in Rumänien, drei in Bulgarien und zwei in Georgien.
Die Ermittlungen im hier anhängigen Verfahren richten sich gegen die Täter der betrügerischen Online- Trading – Plattformen „fx-leader.com“ (später „fxleader.com“ und „swiscapital.com“), „invcenter.com“, „interactive-trading.com“ und „qteck.io“, die nach bisherigen Erkenntnissen von derselben Tätergruppierung betrieben worden sind.
Die Beschuldigten haben über die oben genannten Plattformen einen Gesamtschaden von weltweit mind. 89 Mio. Euro bei über 33.000 Geschädigten verursacht. Allein in Deutschland beläuft sich der Schaden laut Staatsanwaltschaft Göttingen auf 22 Mio. Euro bei über 5.500 Geschädigten.
Bei den nun vollstreckten Ermittlungsmaßnahmen handelt es sich um Folgemaßnahmen des ersten „Actiondays“, der im Oktober 2021 stattfand. Hierüber hatten wir schon berichtet: Online-Trading-Betrug: Großer Erfolg gegen europaweit agierende Online-Broker
Jetzt wurden laut Staatsanwaltschaft Göttingen in Bulgarien, Rumänien, Georgien und Israel u.a. 13 Objekte, davon fünf Callcenter, durchsucht, fünf Europäische Haftbefehle vollstreckt und zahlreiche Zeugen vernommen. Darüber hinaus wurden laut Staatsanwaltschaft erneut zahlreiche Beweismittel beschlagnahmt, darunter 40 Mobiltelefone, Computer, elektronische Datenträger und Dokumente. Zudem konnten laut Staatsanwaltschaft Vermögenswerte der Beschuldigten gesichert und deren Konten gepfändet werden.
Im Fokus der seit über 3 Jahren andauernden Ermittlungen ist die mit binären Optionen handelnde Online-Trading-Plattform Fx-Leader sowie über 250 weitere Online-Trading Firmen desselben betrügerischen Netzwerkes. Das Netzwerk weist nach Aussage der Staatsanwälte eine organsierte kriminelle Infrastruktur und ein hohes Maß an Professionalität auf. Die Täter sind international vernetzt, betreiben eine klare Aufgabenteilung und bedienen sich eines Zukaufs von kriminellen Dienstleistungen. Ein Teil sei für die Technik, ein anderer für die Kundenakquise und ein dritter für die Geldwäsche zuständig gewesen. So wurden etwa die Callcenter in Bulgarien betrieben, die IT -Schnittstelle habe sich in der Ukraine befunden. Den Ermittlern sei es gelungen, Personen zu ermitteln, die der Führungsebene zuzuordnen seien.
Die betrügerische Bande soll die typische Betrugsmasche des Online-Trading-Betruges bzw. Cyber-Trading-Betrugs angewendet haben. Die potenziellen Opfer wurden von professionellen Callcentern kontaktiert und die Anrufer gaben vor, sich in Online-Trading mit den unterschiedlichsten Finanzinstrumenten bestens auszukennen. Die Geschädigten wurden zunächst zu einer verhältnismäßig geringen Investition in Höhe von 200-250 Euro veranlasst. Anschließend wurden die Anleger durch die geschulten Finanzberater mit verschiedenen Argumenten zu immer höheren Investitionen gedrängt. Die Anleger konnten den Stand ihres Anlagekontos vermeintlich online ansehen, ihnen wurden mit Hilfe einer Betrugssoftware Kontobewegungen und hohe Gewinnerlöse angezeigt. Eine Investition sowie ein Vorhalten von Anlegergeldern zur Rückzahlung bzw. zur Gewinnausschüttung findet in Wahrheit nicht statt. Denn die eingezahlten Gelder werden zu keinem Zeitpunkt angelegt, die für den Kunden sichtbare Handelsplattform ist ebenso wie das angebliche Kundenkonto rein fiktiv. Die Opfer dieser Betrugs-Plattformen erleiden einen Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals.
Um Anleger im Internet für ihre angeblichen Handelsplattformen zu ködern, sollen die Täter auch Namen von Prominenten missbraucht haben. Die Handelsplattform Fx-Leader warb Anleger über Online-Anzeigen mit vermeintlichen Aussagen von Prominenten wie Günther Jauch, Ex-Politikerin Andrea Nahles oder auch Dieter Bohlen oder der Sendung „Höhle der Löwen“. Bei der Werbung mit den Prominenten handelte es sich um einen Identitätsmissbrauch durch die Täter, um eine Seriosität der Handelsplattform vorzutäuschen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Den Ermittlungsbehörden ist hiermit wieder ein großartiger Erfolg gegen einen massenhaften gewerbs- und bandenmäßigen Betrug gelungen. Solche Online-Trading-Plattformen bestehen üblicherweise aus einer riesigen Organisationsstruktur mit Arbeitsteilung, d.h. die Täter sind i.d.R. international vernetzt, betreiben eine klare Aufgabenteilung und bedienen sich eines Zukaufs von kriminellen Dienstleistungen. So ist ein Teil der Bande für die Technik, ein anderer für die Kundenakquise und ein dritter für die Geldwäsche zuständig. Solche Banden betreiben oft zahlreiche verschiedene Trading-Plattformen gleichzeitig, damit sich der große Aufwand lohnt.“
Rechtsanwältin Nauschütz fügt hinzu: „Die Ermittlungen haben hier mehrere Jahre, über 3 Jahre, gedauert. Die Täter agieren aus einem großen professionellen Netzwerk und haben ihre Betrugsmaschen der digitalen Welt angepasst. Erst als das komplette kriminelle Netz auch international identifiziert war, konnten die Ermittlungsbehörden das Netzwerk ausheben. Dies ist durchaus nicht ungewöhnlich, wenn man sich vergegenwärtigt, wie komplex und international die Täter- und Organisationsstruktur ist und wieviel Kooperation, Abstimmung und Personal zwischen den verschiedenen Ermittlungsbehörden aus den verschiedenen europäischen Ländern von Nöten ist.“
Die erfahrene Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät Trading-Betrugs-Opfern: „Geschädigte Anleger sollten überprüfen lassen, ob auch ihre Trading-Plattform von solchen Ermittlungserfolgen betroffen ist. In diesem Fall sollten sie ihren Schaden rechtzeitig geltend zu machen, um von den Erfolgen zu profitieren. Dieser Fall zeigt wieder, dass es sich lohnt, gegen die Betrüger vorzugehen und sich von einem auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen. Je früher, desto besser.“
Die geschädigten Anleger erfahren durch die Festnahme der Betrüger Gerechtigkeit und dürfen jetzt hoffen, ihre Investitionen wieder zurück zu erhalten. Dies geschieht aber nicht automatisch, denn das Strafverfahren dient vorrangig der Bestrafung der Täter. Die betrogenen Anleger müssen daher in einem eigenen Verfahren, sog. Adhäsionsverfahren oder auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Ansprüche geltend machen. Hier sollten sich die geschädigten Anleger von einem auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.
Wenn Sie Opfer von „fx-leader.com“ (später „fxleader.com“ und „swiscapital.com“), „invcenter.com“, „interactive-trading.com“ oder „qteck.io“, geworden sind und Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading Betrug plan C) geworden sind und prüfen lassen möchten, ob auch Ihre Anlageplattform von diesem Ermittlungserfolg betroffen ist, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Schlechte Erfahrungen mit SparAllianz AG! Neuer Anlagebetrug? „The Broker“ thebroker.ai appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Es hatte sich auch bestätigt, dass entgegen der Behauptung der SparAllianz AG kein Zusammenhang zur Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG oder anderen Allianz-Gesellschaften besteht und ein Identitätsmissbrauch durch unbekannte Dritte erfolgte. Die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG bestätigte einem unserer Mandanten, dass es sich bei der „spar-allianz“ um eine Betrugs-Seite mit gefälschtem Logo der Allianz sowie gefälschtem Impressum mit Bezug zur Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG handle. Die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG habe bereits Anzeige erstattet, Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln noch.
Wir haben bereits für zahlreiche Mandanten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet und rechtliche Maßnahmen zur Rückholung der Gelder eingeleitet.
Lesen Sie hierzu:
Anlagebetrug SparAllianz AG? Schlechte Erfahrungen – Identitätsmißbrauch bestätigt – Auszahlung!
SparAllianz AG: BaFin ermittelt gegen spar-allianz.de – Identitätsmissbrauch – Anlagebetrug?
Nun haben sich Mandanten an uns gewandt, die von Mitarbeitern einer Kryptowährungsplattform mit dem Namen TheBroker AI (thebroker.ai) kontaktiert wurden, die behaupteten, dass sie das verloren geglaubte Geld (in Höhe von € 119.600,00) von der SparAllianz gefunden hätten. Kontaktiert wurden sie von einem Herrn „Manuel Wagner“, angeblich Senior Broker von The Broker AI. Unsere Mandanten müssten nur noch 10 % des angeblich gefundenen Geldes an The Broker AI bezahlen, dann würde ihr Geld ausbezahlt werden.
Unsere Mandanten wurden mit verschiedenen Argumenten zu einer weiteren Zahlung überredet. Herr Manuel Wagner zeigte ihnen u.a. die Webseite GOV.UK, die der BaFin entsprechen sollte, auf der „The Broker“ angeblich als seriös eingestuft wäre.
Als Begründung für die 10% Vorabgebühr wurde folgende „Nutzungsbedingung“ aus der Homepage angegeben:
„1.Brokergebühren
Wenn Sie einen Broker über die Plattform engagieren, stimmen Sie zu, eine Brokergebühr von 10% zu zahlen, die von dem verwalteten Betrag abgezogen wird. Diese Gebühr muss vor jeder Vermögensentnahme bezahlt werden und darf nicht aus TheBroker AI-Trading Platform bezogen werden. Die Brokergebühr entschädigt den Broker für seine Dienstleistungen und Expertise sowie die Kosten für die Wartung und Aktualisierung der Plattform. Diese Gebühr kann zusätzlich zu anderen Auszahlungsgebühren anfallen und soll alle damit verbundenen Kosten abdecken.“
Ferner wurden unsere Mandanten aufgefordert, einen Anydesk-Zugriff zuzulassen und sich mit einem Video-Identverfahren mit Personalausweis bei der Kryptowährungsbörse Binance zu registrieren und ein Konto zu eröffnen. Achtung, hier droht ein weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C konnte bei ihren Recherchen eine Erlaubnis von The Broker AI nicht feststellen. Als Anschrift gibt die Online Plattform “90 High Holborn , London WC1V 6BH, United Kingdom” an. Recherchiert man diese Anschrift, so finden sich dort virtuelle Büros. Dies könnte ein Anzeichen für eine Scheinfirma sein.
Auch haben wir herausgefunden, dass die Webseite erst vor kurzem, am 9.12.2022 gegründet wurde, also noch ganz neu ist.
Wir können aus den genannten Gesamtumständen, den Behauptungen von The Broker AI, unseren Mandanten bei Zahlung einer 10%-Gebühr das angebliche Guthaben von € 119.600,00 zurückzuzahlen, keinen Glauben schenken.
Wenn Sie als Geschädigter eines Online Betruges von Fremden unaufgefordert kontaktiert werden und behauptet wird, dass Sie das verlorene Geld gegen Zahlung einer Bedingung zurückerhalten, sollten Sie äußerst hellhörig werden.
Leisten Sie auf keinen Fall weitere Investitionen an den Broker oder an jemand anderen, wie z.B. einen Chargeback bzw. Recovery – Anbieter, der Ihnen verspricht, Ihr Geld zurückzuholen. Dies ist in der Regel ein Folgebetrug.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarkrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Viele Anleger sind so verzweifelt, dass ihr Geld verloren ist und glauben leider allzu leicht einem unseriösen Chargeback bzw. Recovery – Anbieter, der ihnen verspricht, ihr Geld zurückzuholen. Ihre Hoffnung, das Geld doch noch wiederzubekommen, ist zu groß. Doch die Wahrheit ist: jeder, der Sie unaufgefordert anspricht und behauptet, Ihr verlorenes Geld zu besitzen oder zurückzuholen, ist unseriös. Meist steckt sogar derselbe Täterkreis dahinter. Deshalb ist grundsätzlich Vorsicht bei Recovery Anbietern angesagt!“
So erkennen Sie einen Recovery Scam
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt: „Anleger sollten bei einem Anlagebetrug sofort Strafanzeige erstatten. Wir empfehlen sobald wie möglich, einen auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um die Gelder zu sichern. Je schneller Sie handeln, umso größer sind die Erfolgschancen. Bei einem möglichen Identitätsmissbrauch geht es zudem darum, das Risiko eines weiteren Schadens so gut wie möglich zu minimieren.“
Wenn Sie Probleme mit der SparAllianz AG oder The Broker AI haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Love Scam im ZDF „Terra Xpress“: Kann Rechtsanwältin Nauschütz das Ersparte zurückholen? Hilfe bei Krypto Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
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In der Sendung Terra Xpress „Ehrenlos: Achtung, Betrug vom 02.04.2023 wurde über einen Mandanten der Kanzlei plan C berichtet, der durch einen Liebesbetrug, sog. Love Scam, durch eine asiatische Frau € 250.000,00 durch Online Trading verloren hat.
„Eben ist noch alles rosarot, dann liegt die Welt in Scherben. Übers Internet und per Chat verliebt sich ein Mann in eine erfolgreiche Geschäftsfrau aus Asien. Über Wochen kommen sie sich näher, und sie gibt Anlagetipps für eine lukrative Krypto-Plattform. Dann kommt das schlimme Erwachen. 250.000 Euro sind weg, und von Anlage kann gar keine Rede sein. Kann Rechtsanwältin Tanja Nauschütz das Ersparte zurückholen?“
Sendung Terra Xpress „Ehrenlos: Achtung, Betrug!“ vom 02.04.2023 online abrufbar
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus „Mittlerweile vertreten wir zahlreiche Love Scam Geschädigte, die auf Empfehlung einer chinesischen Frau, oder in letzter Zeit auch von russischen Frauen, über angebliche Online-Trading-Plattformen Gelder in Trading mit Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum etc.) investiert haben. Mit dieser neuen Betrugsmasche nutzen die Betrüger einerseits die emotionalen Sehnsüchte bei der virtuellen Partnersuche, andererseits den Hype um Krypto, Bitcoin & Co aus. Diese Betrugsmasche ist besonders perfide und hinterhältig, da hier das Vertrauen der Opfer gezielt ausgenutzt wird. Die meisten unserer durch Love Scam geschädigten Mandanten haben durch die intensive Vertrauensbeziehung sehr hohe Summen investiert, oftmals je mehrere Hunderttausend Euro. Allein der Schaden der von der Kanzlei Plan C vertretenen Love Scam Mandanten geht schon in den zweistelligen Millionenbereich“.
Betrug beginnt mit „Social Engineering“ – erst wird Vertrauen aufgebaut
In den meisten Fällen kommt der Kontakt durch Dating-Plattformen wie Tinder o.ä. zustande. Auch werden in letzter Zeit, wie bei unserem Mandanten, über den Terra Xpress berichtete, Nachrichten auf Instagram, oder sogar WhatsApp von Unbekannt verschickt und es wird ein Versehen vorgegeben.
Auf den ersten Blick ist diese Krypto-Love Scam Betrugsmasche nicht als Betrug erkennbar. Denn die Krypto-Dating-Betrüger investieren sehr viel Zeit in ihre Opfer, so wie bei unserem vom ZDF interviewten Mandanten. Er tauschte täglich mehrere Dutzende Chatnachrichten, Fotos und Schmeicheleien mit der Betrügerin aus. Die Betrügerin gab vor, perfekt zu ihm zu passen und seine Interessen zu teilen. Die Täterin fragte unseren Mandanten gezielt nach seiner Lebenssituation und seinen Finanzen aus und so erfuhr sie, dass er eine große Erbschaft gemacht hatte. Die Lebenskrise, in der unser Mandant im Sommer 2022 steckte, nutzte sie hinterhältig und perfide aus. Sie gaukelte ihm eine gemeinsame Zukunft vor und versprach ihm gemeinsame Treffen, die letztlich aber immer wieder verschoben wurden. Unser Mandant verliebte sich sogar in die Internetbekanntschaft und sie gab ihm das Gefühl, diese Liebe zu erwidern.
Die Täterinnen pflegen die Beziehung zu dem Opfer so intensiv und beständig, bis ein so großes Vertrauen aufgebaut wird, dass das Opfer bereit ist, ihren Empfehlungen und Anweisungen (blind) zu folgen.
Diese Art der psychologischen Manipulation wird als „Social Engineering“ bezeichnet und die Betrugsmasche auf chinesisch „sha zhu pan“ (???) „Schweineschlachtung“.
Wenn das Vertrauen groß genug ist, wird das Thema Online Trading mit Kryptowährungen ö.ä. – eher beiläufig – angesprochen. Die Betrügerin erwähnt am Rande, wie sie mit Online bzw. Krypto Trading zu großem Reichtum gekommen ist. Oftmals ist es – wie bei der Täterin im Terra Xpress-Beitrag – ihr „Onkel“, der über großes Wissen im Online Trading verfüge und über den die Täterin alles gelernt und viel Geld verdient habe. Die Täterin hilft dem Opfer beim „Online Trading“, leitet es an und führt es durch den ganzen Prozess.
Das Online Trading beginnt meist mit einem kleinen Betrag, mit dem das Opfer das Trading quasi testen kann, meist mit etwa € 250,00. Unser Mandant investierte € 1.000,00 € und erreichte in einer halben Stunde einen Gewinn von € 200,00. So gewann er Vertrauen in das Trading und ließ sich zu immer höheren Einzahlungen überreden. Er konnte sich auch Geld auf sein Konto auszahlen lassen. Dies war der Beweis, dass es funktionierte.
Die Täterin begleitete unseren Mandanten täglich und übte Druck auf ihn aus, damit er immer weiter investierte, um noch größere Gewinne zu erwirtschaften. Oftmals zahlen die Betrügerinnen – angeblich – selbst für die Opfer ein, um Vertrauen zu schaffen und um sie zu weiteren Investitionen zu verleiten.
Viele Geschädigte haben durch den Liebesbetrug nicht nur viel Geld verloren, sondern sich auch noch mit Krediten hoch verschuldet – oft haben auch Teile der Familie und Verwandtschaft hohe Geldsummen geliehen oder sogar selbst investiert.
Innerhalb von zwei Wochen waren aus den investierten € 250.000,00 angeblich schon etwa € 350.000,00 geworden. Seine vermeintlichen Gewinne konnte unser Mandant auf der Trading Plattform täglich nachvollziehen und wachsen sehen. Dass es sich um rein fiktive Gewinne und um eine computersimulierte Trading-Plattform handelte, ahnte er zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Die Kontakte zu den angeblichen Online-Partnern bleiben die gesamte Zeit nur rein virtuell. Sämtliche unserer Mandanten von Krypto-Dating-Betrügereien berichten immer wieder, dass ihr Online-Partner sich weigert, sie persönlich zu treffen oder einen Videocall durchzuführen, angeblich weil sie zu schüchtern und noch nicht bereit seien oder die Verbindung nicht klappe. Diese Anonymität ist ein untrügliches Zeichen für einen Trading Betrug.
Viele Anleger merken oft erst dann, wenn die Plattform nicht mehr aufrufbar, die Betrügerin nicht mehr erreichbar ist oder plötzlich und unerwartet Gebühren, Steuern, Kautionen, Provisionen, Liquiditätsnachweise, Spiegeltransaktionen u.a. für die Auszahlung ihres angeblichen Guthabens verlangt werden, dass sie Opfer eines Betruges geworden sind.
Dann fällt es ihnen plötzlich wie Schuppen von den Augen: es war alles Fake und nur eine perfekte Täuschung: die Frau, die Liebe und der hohe Gewinn.
Vorabgebühren sind immer ein Indiz für einen Betrug:
Achtung! Indiz für Anlage-Betrug: Online Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern
Achtung Krypto-Trading-Betrug: Broker verlangt Liquiditätsnachweis für Auszahlung
Die auf Krypto Betrug und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C erklärt: „Es kann wirklich jeden treffen. Wir vertreten auch erfolgreiche gestandene Geschäftsmänner, die Opfer eines Love Scam geworden sind. Sie können es selbst nicht glauben, dass sie jemals Opfer eines solchen Betruges werden konnten. Die Scham der Opfer ist sehr groß und viele suchen die Schuld bei sich selbst. Deshalb kostet es sie sehr viel Überwindung, mit jemanden über diesen Betrug zu reden. Ich bin oft die erste Person, der sie sich anvertrauen. Durch meine täglichen Mandantengespräche kann ich gut nachfühlen und verstehen, wie den Betrugsopfern zumute ist. Deshalb nehme ich mir für diese Gespräche viel Zeit.“
„Lassen Sie die Betrüger nicht davonkommen!“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ermuntert die Opfer von Love Scam: „95% der Trading-Betrugs-Fälle bleiben unentdeckt, weil sich die meisten Opfer schämen. Lassen Sie die Betrüger deshalb nicht davonkommen und bringen Sie den Betrug zur Anzeige.“
Unsere Soforthilfemaßnahmen:
· Zahlen Sie auf keinen Fall weiter
Wenn Sie befürchten, Opfer eines Love Scam geworden zu sein (lesen Sie hier: Diese Warnzeichen deuten auf einen Love Scam hin) sollten Sie auf keinen Fall mehr weiter
Investitionen oder Zahlungen an den Broker oder an jemand anderen, wie z.B. einen Chargeback bzw. Recovery – Anbieter, der Ihnen verspricht, Ihr Geld zurückzuholen, leisten. Auch kommt es häufig vor, dass die Täter gefälschte Dokumente, beispielsweise von der BaFin, von Blockchain oder ähnlichen Stellen vorlegen, um die Opfer zu weiteren Zahlungen zu bewegen (siehe: Bitcoin Betrug durch „Blockchain“? Erfahrungen mit „Blockchain“ – Broker zahlt nicht aus! Geld zurück!
Seien Sie sehr vorsichtig! Sie werden Ihr Geld vom betrügerischen Broker freiwillig nicht zurückerhalten. Durch weitere Zahlungen erhöhen Sie nur Ihren Schaden.
· Sichern Sie alle Beweise
Sichern Sie sämtliche Beweise und Kommunikationsmittel wie Screenshots von dem Täterprofil, der Online-Trading-Handelsplattform, Ihrem Handelskonto, angebliche Fotos von Ihrem Online-Partner, Emails, Telefonnummern, Verifizierungsprozesse, gespeicherte Chat-Nachrichten etc.
· Minimieren Sie das Risiko eines Identitätsdiebstahls
Leider haben wir beide einigen Betrugsopfern erlebt, dass die Betrüger die privaten Daten der Opfer missbraucht haben. Mussten Sie Kopien Ihrer Ausweisdokumente schicken und private Daten von sich preisgeben? Dann besteht das Risiko des Identitätsdiebstahls! Achtung: Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl!
Ändern Sie Ihre PINs, sperren Sie Ihre Konten und unterrichten Sie Ihre Hausbank, damit kein weiterer Zugriff auf Ihre Konten erfolgen kann und kein weiterer Schaden entsteht.
· Achtung! Empfangen und überweisen Sie niemals Geld für andere Personen
Geldwäsche ist eine Straftat. Eröffnen Sie, auch wenn der Täter bzw. die Täter es verlangen, keine weiteren Konten und geben Sie niemals private Daten preis, diese könnten für Geldwäsche durch die Betrüger genutzt werden. Schon manchmal ist so das Opfer eines Betruges später zum Beschuldigten einer Geldwäsche geworden!
· Handeln Sie schnell durch Beauftragung eines auf Trading Betrug spezialisierten Anwaltes
„Die Opfer eines Love Scam stehen nicht chancenlos da. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Täter ausfindig zu machen und die Zahlungen zu verfolgen“ berichtet Rechtsanwältin Tanja Nauschütz. „Ein normales anwaltliches Standardschreiben bringt einen hier nicht weiter. Hier sind besondere Kenntnisse im Bereich IT-Forensik gefragt, von Protokollierung der IP- Adressen bis zu einer Krypto/Blockchainnachverfolgung. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Denn die Informationen zu den Transaktionsdaten und Zahlungspartnern sind anhand der in der Blockchain gespeicherten Transaktionsdaten nachvollziehbar. So lassen sich zum Beispiel Zahlungsflüsse bei Bitcoin-Transaktionen sehr gut nachverfolgen. Durch die Blockchainnachverfolgung können die Aktivitäten des Zahlungsempfängers ausgewertet werden und geben möglicherweise wertvolle Hinweise auf die Identität des Täters. Diese Chance sollten geschädigte Opfer eines Krypto-Trading-Betruges nutzen. Je schneller gehandelt wird, desto besser stehen die Erfolgschancen“ empfiehlt Rechtsanwältin Nauschütz.
Wenn Sie Opfer eines Krypto Trading Betruges durch Love Scam geworden sind (sehen Sie auch: Aktuelle Fälle plan C Online Trading Betrug), steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr Trading Geld zurück bekommen. Wir sichern Ihre Beweise, melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein.
Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie unserem IT-Spezialisten-Team zusammen.
Wir nehmen Kontakt zu den Empfängerbanken und Zahlungsdienstleistern auf, um Auskünfte und weitere Informationen zu den Empfängerkonten zu erhalten bzw. regen, falls erforderlich, justizielle Rechtshilfe an. Ferner ergreifen wir für Sie Maßnahmen, um das Risiko eines Identitätsmissbrauchs zu mindern.
Wir vertreten inzwischen zahlreiche Opfer von Trading Betrug durch Love Scam und kennen die Tücken und Besonderheiten dieser Fälle. Durch unsere Erfahrung bei Krypto-Betrug durch Love Scam und unsere gezielten forensischen Maßnahmen ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Love Scam im ZDF „Terra Xpress“: Kann Rechtsanwältin Nauschütz das Ersparte zurückholen? Hilfe bei Krypto Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erneuter Betrug mit Festgeldanlagen? BaFin ermittelt gegen sparunion.com – Gelder sichern! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Bei den besorgten Anlegern sind auch Anleger der SparUnion dabei, die auf ihrer Webseite sparunion.com den Zugang zu Top-Zinsen bei den Produkten Tages-/ Festgeld, Aktien, Anleihen und ETFs verspricht. Die SparUnion wirbt auf ihrer Webseite mit dem „Aufbau einer sicheren finanziellen Zukunft“:
„Wir stehen für Sicherheit im Finanzgeschäft. Gelungen ist uns das, weil wir nur auf die Bedürfnisse unserer Kunden eingehen und stets bereit sind, uns den Veränderungen einer dynamischen Branche zu stellen um diese aktiv mitzugestalten. Als konservativ und zukunftsorientierter Finanzdienstleister sehen wir uns in der Verantwortung, innovative Anlagelösungen anzubieten, die auch Nachhaltigkeitsaspekte integrieren.“
Am heutigen Tag hat nun auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) eine Warnung vor der SparUnion herausgegeben. Die BaFin hat den Verdacht, dass der Betreiber der Website sparunion.com Verbraucherinnen und Verbrauchern unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) hat der Betreiber laut BaFin nicht.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Unternehmen, wie die SparUnion, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, so ist dies ein Warnzeichen. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Derzeit gibt es zahlreiche Firmen, die Festgeldanlagen bzw. Zinsanlagen über das Internet anbieten. Da die Webseiten dieser Firmen meist sehr professionell gestaltet sind, die Zinsen realistisch erscheinen und mit einer „Einlagensicherung“ geworben wird, gehen die Anleger von einer sicheren Anlage aus. In Wahrheit können aber betrügerische Angebote dahinterstecken, die für einen Laien nur schwer zu erkennen sind. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Liegt eine Erlaubnis nicht vor, könnte es sich möglicherweise um einen Anlagebetrug handeln.“
Die Kanzlei plan C hat weitere Recherchen zu der SparUnion angestellt: die Webseite sparunion.com wurde erst am 9.01.2023 registriert. Von einem erfahrenen Unternehmen kann hier also nicht die Rede sein. Die Registrierung erfolgte über GoDaddy.com, also anonym und ohne den Betreiber offenzulegen. Eine anonyme Registrierung sollte immer Fragen aufwerfen.
Ferner gibt die SparUnion auf ihrer Webseite keine Rechtsform an und nennt als Handelsregisternummer die Nummer und die Vorstände eines anderen Unternehmens.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Es könnte sich hier möglicherweise um Identitätsmißbrauch handeln. Ein Identitätsmißbrauch ist für einen Laien nur schwer zu erkennen, insbesondere wenn ein Impressum und die Geschäftsführer genannt sind. Wenn ein Identitätsmißbrauch vorliegt, ist dies ein starkes Indiz für einen möglichen Anlagebetrug. Wir empfehlen sobald wie möglich, einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um die Gelder zu sichern.“
Der Betrug mit Festgeld bzw. Zinsplattformen greift in der letzten Zeit immer weiter um sich. Das digitale Zeitalter und das Internet ist für eine solche Art des Betruges leider prädestiniert.
Die Kanzlei plan C hat letztens schon vor der Betrugsmasche der SparAllianz AG, Spareinlagen24,Sparkasa, Umbrella Capital Partners, Monobank etc. berichtet. Auch die BaFin hatte bereits vor der SparAllianz AG gewarnt, die einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Allianz Gesellschaften vorgenommen hat und ebenso vor der Mono Bank, die einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB betrieben hat.
Wir von der Kanzlei plan C vertreten zahlreiche geschädigte Anleger von Festgeld/Zinsplattformen und haben rechtliche Maßnahmen ergriffen, um die investierten Gelder zu sichern. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser schnelles Handeln konnten wir schon Gelder für unsere Mandanten, die Opfer von betrügerischen Festgeld/Zinsplattformen geworden sind, zurückholen.
Wir haben eine Liste mit Warnzeichen erstellt, anhand der Sie betrügerische Festgeld- und Zinsanlagen erkennen können:
Anlagebetrug durch Geldanlagen über das Internet – so erkennen Sie betrügerische Zinsangebote
Lesen Sie auch gerne hier über die einzelnen Plattformen nach:
SparAllianz AG: BaFin ermittelt gegen spar-allianz.de – Identitätsmissbrauch – Anlagebetrug?
Wenn Sie Probleme mit der SparUnion haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen.
Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins – Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post BaFin warnt vor trustgates.net – Identitätsdiebstahl zulasten der Tradegate AG! Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die BaFin stellte gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der Webseite trustgates.net Verbraucherinnen und Verbrauchern auf ihrer Handelsplattform Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen anbieten, ohne eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zu haben.
Auf der Handelsplattform trustgates.net bewirbt sich Trustgates als seit über 20 Jahre führender Online-Handelsdienstleister, der Investitionsdienstleistungen für den Handel mit Devisen und CFDs auf Indizes, Metalle, Energien, Aktien und Anleihen und Kryptotrading anbiete:
„Seit der Gründung im Jahr 2001 hat die Trustgates-Gruppe ihre Reichweite kontinuierlich erweitert und bietet heute ihre Dienstleistungen weltweit über ihre regulierten Handelsunternehmen an. Damit hat sich Trustgates zu einer wahrhaft globalen Organisation entwickelt. Wir bei Trustgates sind davon überzeugt, dass unsere Präsenz in verschiedenen geografischen Regionen es uns ermöglicht, unseren Kunden einen intelligenten Service und Support zu bieten, wo immer sie sich für den Handel entscheiden.“
Anbieter von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen dazu eine Erlaubnis der BaFin nach dem KWG bzw. WpIG. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, so sollten die Alarmglocken beim Anleger schrillen.
Auf der Webseite wird laut BaFin zudem behauptet, trustgates.net gehöre zur Tradegate AG Wertpapierhandelsbank. Das ist laut BaFin nicht der Fall, es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C hat Folgendes recherchiert: als Adresse gibt Trustgates neben einer Anschrift in Dubai „Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin“ an. Dies ist auch die Anschrift der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank. Dies deutet auf den von der BaFin festgestellten Identitätsdiebstahl hin.
Die Recherchen der Kanzlei plan C haben ferner ergeben, dass die Webseite erst am 09.06.2022 registriert wurde, also erst seit kurzem besteht. Von einer jahrzehntelangen Erfahrung und Präsenz von trustgates.net kann daher nicht die Rede sein.
Zudem lassen sich keine Betreiber der Webseite feststellen, da diese über einen Anonymisierungsdienst NAMECHEAP INC registriert ist.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz führt hierzu aus: „Liegt ein Identitätsmissbrauch vor, so lässt sich das für einen Laien nur schwer erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollte man hellhörig werden. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Wir raten zur Vorsicht bei Geldanlagen im Internet: recherchieren Sie vorab gründlich, damit Sie nicht Opfer eines Betruges werden.“
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Handeln Unternehmen ohne die von der BaFin notwendige Erlaubnis sollte dies genau hinterfragt werden.
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Trustgates haben oder Opfer eines Anlagebetruges (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Wieder Anlagebetrug mit Festgeldanlagen? BaFin warnt vor Internetauftritt spareinlagen24.com! Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Auf der Website www.spareinlagen24.com werden verschiedene angebliche Geldanlagen angeboten, unter anderem Festgeldanlagen, Investmentprodukte und Baufinanzierungen.
Spareinlagen24 beschreibt sich auf seiner Website www.spareinlagen24.com als ein „globales Finanzberatungsunternehmen“ dar, dass sich „auf Finanzprodukte und Investmentprodukte sowie Baufinanzierungen“ spezialisiert haben soll.
Die BaFin stellt klar, dass kein Zusammenhang zur Intesa Sanpaolo SpA, Mailand, besteht. Es handelt sich laut BaFin vielmehr um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Dritte.
Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass Spareinlagen24 unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen, wie Spareinlagen24, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollte man hellhörig werden. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Liegt ein Identitätsmissbrauch eines bekannten Unternehmens vor, so lässt sich das für einen Laien nur schwer erkennen. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt“.
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Handeln Unternehmen ohne die von der BaFin notwendige Erlaubnis sollte dies genau hinterfragt werden.
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Die Kanzlei plan C hat Folgendes recherchiert: Spareinlagen24 gibt unter „Verwaltung“ die Andresse „Friedrichstraße 171, 10117 Berlin“ an. Hier gibt es u.a. lediglich virtuelle Mietbüros bzw. Coworking Spaces. Ein „globales Finanzberatungsunternehmen“ findet sich hier nicht. Möglicherweise handelt es sich lediglich um eine Scheinadresse.
Wir haben letztens schon vor der Betrugsmasche von Sparkasa und der Zinsplattform mono-im.de bzw. Mono gewarnt, die einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB vorgenommen hat und vor der die BaFin bereits gewarnt hatte. Die Kanzlei plan C ist hier bereits von einigen geschädigten Anlegern der Mono Bank beauftragt, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
Lesen Sie hierzu auch:
Zudem erinnern die Portale sparkasa.net/org und mono-im auch an die unseriösen Portale Verzinst.com und Zinsgurus.com, vor denen die Stiftung Warentest auch bereits gewarnt hatte.
Ebenfalls vertreten wir Anleger der SparAllianz AG, die ihr Geld nicht zurückerhalten haben. Hier liegt laut BaFin ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG vor:
SparAllianz AG: BaFin ermittelt gegen spar-allianz.de – Identitätsmissbrauch – Anlagebetrug?
Auch vertreten wir Anleger von Umbrella Capital Partners, die ihre Investition nicht ausbezahlt bekommen:
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Spareinlagen24 haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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The post Wieder Anlagebetrug mit Festgeldanlagen? BaFin warnt vor Internetauftritt spareinlagen24.com! Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit fincapitaltrade.biz (Fin-Capitaltrade): BaFin warnt! Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Fincapitaltrade (Fin-Capitaltrade) betreibt die Internetseite Website fincapitaltrade.biz und bietet dort eine Handelsplattform für Kryptowerte an. Sie wirbt (mit zahlreichen Rechtschreibfehlern) damit, optimale Bedingungen zur Verfügung zu stellen, um beim Online-Trading gleichzeitig schnelles und sicheres Geld mit Bitcoin & Co. zu erzielen:
„Wir sind eine internationale Finanz-Unternehmen engagiert sich im investment-Aktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Handel auf Finanzmärkten und kryptogeld-Börsen durchgeführt durch qualifizierte professionelle Trader.
Unser Ziel ist es, unseren Investoren eine zuverlässige Quelle von hohe Erträge, bei gleichzeitiger Minimierung etwaiger Risiken und bietet einen hochwertigen service, der es ermöglicht uns, zu automatisieren und zu vereinfachen, die Beziehungen zwischen den Investoren und dem Treuhänder. Wir arbeiten zur Steigerung Ihrer Gewinnspanne durch rentable Investition. Wir freuen uns auf dich als Teil unserer community.“
Die Inhalte der von Fincapitaltrade betriebenen Webseite und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie beispielsweise Fincapitaltrade, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Besitzt eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht, ist dies ist ein mögliches Indiz für einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam).
Am besten erkundigen Sie sich vor einer Anlage in eine Trading-Plattform bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, um rechtzeitig betrügerische Trading-Broker zu erkennen (siehe: Unternehmenssuche der BaFin).
Der (deutschsprachige) Internetauftritt der angeblich in Deutschland ansässigen Handelsplattform Fincapitaltrade wirft bereits einige Fragen auf: es finden sich zahlreiche Rechtschreib- und Grammatikfehler in der Übersetzung. Als Kontakt gibt Fincapitaltrade die Büroadresse „17268 Temmen-Ringenwalde“ in Deutschland an. Es fällt aber sofort auf, dass die Anschrift unvollständig ist und keine Straße angegeben ist. Ebenfalls finden sich keine Angaben zu Verantwortlichen, Geschäftsführern etc.
Die auf Krypto-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat Recherchen zu den Domaindaten der Webseite fincapitaltrade.biz angestellt. Die Webseite wurde erst am 12.08.2022 registriert, existiert also erst seit 6 Monaten! Von der behaupteten langjährigen Erfahrung der Trading-Plattform kann keine Rede sein!
Auch findet sich kein Hinweis über den Betreiber der Webseite, da die Registrierung über einen Anonymisierungsdienst erfolgte. Ein seriöser Betreiber braucht sich aber grundsätzlich nicht zu verstecken.
Auf der Webseite von Fincapitaltrade und im Internet finden sich einige gute Bewertungen von angeblich zufriedenen Anlegern.
Auf der Webseite lässt Fincapitaltrade – ein angeblich deutsches Unternehmen –zufriedene Nutzer sprechen, mit folgender schlechter Übersetzung:
„Was Kunden Sagen Über Uns Wir tun wirklich gut auf diesem Markt und hier sind die Worte, die wir geliebt um aus ein paar von unseren Nutzern…“
Im Netz bewertet ein Nutzer (mit chinesischen Schriftzeichen) bei Trustpilot am 26.08.2022: „Sehr nette Investmentgesellschaft vertrauenswürdig und zuverlässig, meine Investition war sicher und ohne zusätzliche Kosten“.
Eine solche Bewertung kurz nach Registrierung der Handelsplattform wirft zusätzlich Fragen auf.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, warnt: „Achtung! Lassen Sie sich davon nicht in die Irre führen. Einige positive Bewertungen von Handelsplattformen sind vermutlich gefälscht. Es ist leider durchaus üblich, dass Broker gefälschte positive Rezensionen über ihre Handelsplattform im Internet verbreiten. Die Warnung der BaFin sagt alles. Eine seriöse Trading-Plattform wird immer die erforderliche Erlaubnis vorweisen können.“
Wenn Sie Probleme mit Fincapitaltrade (Fin-Capitaltrade) oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erfahrungen mit fincapitaltrade.biz (Fin-Capitaltrade): BaFin warnt! Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erneuter großer Erfolg: Anklagen gegen Verantwortliche von betrügerischen Cybertrading-Plattformen – Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In dem Strafverfahren müssen sich israelische Staatsangehörige im Alter von 34, 34 und 62 Jahren verantworten. Die Männer sollen 2015 in unterschiedlichen Rollen in das Geschäft mit betrügerischen Online-Plattformen eingestiegen und bereits damals ein erstes Callcenter in Israel gegründet haben. Weitere Callcenter sollen in den Folgejahren auch in Georgien, in der Republik Moldau und in Armenien eingerichtet worden sein. Die Täter haben aus diesen Callcentern heraus gutgläubige Kunden dazu veranlasst, auf einer Vielzahl von betrügerischen Plattformen im Vertrauen auf eine lukrative Anlagemöglichkeit hohe Geldsummen zu investieren („Cybertrading“).
Die betrügerische Bande soll die typische Betrugsmasche des Online-Trading-Betruges bzw. Cyber-Trading-Betrugs angewendet haben. Die potenziellen Opfer wurden von professionellen Callcentern kontaktiert und die Anrufer gaben vor, sich in Online-Trading mit den unterschiedlichsten Finanzinstrumenten (bis zu deren Untersagung vor allem binäre Optionen, nunmehr insbesondere CFDs, Forex, Kryptowährungen) bestens auszukennen.
Eine Investition bzw. eine Platzierung von Optionen sowie ein Vorhalten von Anlegergeldern zur Rückzahlung bzw. zur Gewinnausschüttung finden laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in Wahrheit nicht statt. Denn die eingezahlten Gelder werden zu keinem Zeitpunkt angelegt, die für den Kunden sichtbare Handelsplattform ist ebenso wie das angebliche Kundenkonto rein fiktiv. Die Opfer dieser Betrugs-Plattformen erleiden einen Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals.
Von diesem Deliktsphänomen, das der internationalen organisierten Cyber-Kriminalität zuzurechnen ist, sind laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg allein in Deutschland zehntausende Anleger betroffen, in zahlreichen anderen europäischen Ländern gibt es unzählige weitere Geschädigte. Die Dunkelziffer ist erheblich, da vielen Anlegern das (vermeintlich) hohe Verlustrisiko der gewählten Investmentart bekannt ist und sie irrtümlich davon ausgehen, dass sich genau dieses Risiko verwirklicht hat. Viele Anleger schämen sich auch sehr, Opfer eines solchen Betruges geworden zu sein und verfolgen den Betrug daher nicht.
Die Gruppierung soll laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg für folgende betrügerische Anlageplattformen verantwortlich sein:
• TradeSolid und SolidCFD (mit Einzahlungen von getäuschten Kunden weltweit in Höhe von mindestens 3,8 Mio. EUR)
• IntegraOption und FXIntegra (mindestens 113.880 EUR)
• TechOption (mindestens 175.000 EUR)
• GetFinancial unter den Domains getfinancial.com und get-financial.com (mindestens 16 Mio. EUR)
• ProCapitalMarkets (mindestens 7,1 Mio. EUR)
• GainFinTech (mindestens 2,7 Mio. EUR)
• MyCoinBanking (mindestens 15,1 Mio. EUR)
• AccepTrade (mindestens 3,0 Mio. EUR)
• ProfitsTrade (mindestens 25,2 Mio. EUR)
• CoinsBanking (mindestens 3,4 Mio. EUR)
Den drei Angeschuldigten wird laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in diesem Verfahren u. a. gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen. Sie wurden 2021 in Slowenien, Italien und Israel festgesetzt und in der Folge auf Betreiben der Zentralstelle Cybercrime Bayern nach Deutschland ausgeliefert.
In einem separaten Verfahren muss sich ein 44-jähriger ukrainischer und israelischer Staatsangehöriger verantworten, der laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg 2019 zu der Tätergruppe hinzugestoßen und für Webekampagnen verantwortlich gewesen sein soll. Unter seiner Führung sollen Marketingabteilungen in Tiflis und Kiew nicht nur die Webseiten der betrügerischen Anlageplattformen vorbereitet haben, sondern auch Werbeseiten, auf denen potentiellen Kunden Investitionsgewinne versprochen wurden und auf denen sie ihre Telefonnummer und E-Mail-Adressen hinterlassen konnten. Daneben soll er Fake-Profile auf Facebook und in Bewertungsforen erschaffen haben, um dort für positive Bewertungen der Anlageplattformen der Gruppierung zu sorgen. Der Mann wurde Ende Februar 2022 bei der Ausreise aus der Ukraine in Polen festgenommen und von dort am 15.03.2022 nach Deutschland ausgeliefert.
Schließlich wurde laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in einem weiteren Verfahren eine 30-jährige Russin angeklagt, die im Dezember 2018 als Managerin für das IT-Entwicklerteam der Gruppe eingestellt worden sein soll. Aufgabe dieses Teams war es laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg unter anderem, Zahlungsdienstleistern den Zugang zum Kundenverwaltungssystem zu ermöglichen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen für die Mitarbeiter der Callcenter zu beschaffen und zu verwalten und das Kundenverwaltungssystem fortzuentwickeln. Sie wurde in Georgien festgenommen, im Mai 2022 nach Deutschland ausgeliefert und muss sich nunmehr unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs verantworten.
Gegen weitere Mitglieder der Tätergruppierung dauern die Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberpfalz an. Weitere Auslieferungen sind laut Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in Vorbereitung.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Den Ermittlungsbehörden ist hiermit ein großartiger Erfolg gegen einen massenhaften gewerbs- und bandenmäßigen gelungen. Solche Anlage-Betrugs-Plattformen basieren üblicherweise auf einer riesigen Organisationsstruktur mit Arbeitsteilung, d.h. die Täter sind i.d.R. international vernetzt, betreiben eine klare Aufgabenteilung und bedienen sich eines Zukaufs von kriminellen Dienstleistungen. So ist ein Teil der Bande für die Technik, ein anderer für die Kundenakquise und ein dritter für die Geldwäsche zuständig. Solche Banden betreiben oft zahlreiche verschiedene Trading-Plattformen gleichzeitig, damit sich der große Aufwand lohnt.“
Rechtsanwältin Nauschütz fügt hinzu: „In diesem Fall haben die Ermittlungen mehrere Jahre gedauert. Erst als das komplette kriminelle Netz auch international identifiziert war, konnten die Ermittlungsbehörden endlich zuschlagen. Dies ist durchaus nicht ungewöhnlich, wenn man sich vergegenwärtigt, wie komplex und international die Täter- und Organisationsstruktur ist und wieviel Kooperation, Abstimmung und Personal zwischen den verschiedenen Ermittlungsbehörden aus den verschiedenen europäischen Ländern notwendig ist.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät Trading-Betrugs-Opfern: „Geschädigte Anleger sollten überprüfen lassen, ob von solchen Ermittlungserfolgen auch ihre Trading-Plattform betroffen ist. In diesem Fall wäre es wichtig, ihren Schaden rechtzeitig geltend zu machen, um von den Erfolgen zu profitieren. Dieser Fall zeigt wieder, dass es sich lohnt, gegen die Betrüger vorzugehen und sich von einem spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen. Je früher, desto besser.“
Durch die Festnahme der Betrüger erfahren die geschädigten Anleger Gerechtigkeit und dürfen jetzt hoffen, ihre Investitionen wieder zurück zu erhalten. Das passiert jedoch nicht automatisch denn das Strafverfahren dient nämlich vorrangig der Bestrafung der Täter. Die betrogenen Anleger müssen daher in einem eigenen Verfahren, sog. Adhäsionsverfahren oder auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Ansprüche geltend machen. Hier sollten sich die geschädigten Anleger von einem auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.
Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob auch Ihre Anlageplattform von diesem Ermittlungserfolg betroffen ist und Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Erneuter großer Erfolg: Anklagen gegen Verantwortliche von betrügerischen Cybertrading-Plattformen – Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Keine Auszahlung von Toncoins-pro.com? Anlagebetrug? BaFin ermittelt appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Inhalte auf der Website toncoins-pro.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG von der BaFin. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Immer wenn ein Trading-Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis tätig ist, ist Vorsicht angebracht. Es könnte ein Anlagebetrug vorliegen! Prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet also immer, ob das Unternehmen von der BaFin zugelassen ist.
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
TonCoins-Pro wirbt auf seiner Webseite mit den folgenden schönen Worten:
„Toncoins-Pro ist eines der beliebtesten Bitcoin-Unternehmen der Welt
Wir machen es einfach, den besten Bitcoin-Austauschort
von Bitcoin cc zu kaufen, zu verkaufen, zu lagern und zu nutzen
Anlagephilosophie
Wir glauben, dass Menschen, Prozesse und Philosophie letztendlich die Leistung vorantreiben, und konzentrieren uns auf die Bewertung dieser qualitativen Faktoren. Der Großteil des Engagements aus sektoraler und geografischer Sicht liegt in der Regel in den Bereichen Technologie, Verbraucher, Finanzen, Energie und Gesundheitswesen in Nord- und Südamerika, Asien und Europa.
Wir streben danach, Value-Added Limited Partners zu sein und pflegen sinnvolle, wechselseitige Beziehungen.“
Die auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C hat über die Trading-Plattform recherchiert und herausgefunden, dass die Handelsplattform TonCoins-Pro erst am 13.10.2022 registriert wurde. Von einem der beliebtesten Bitcoin-Unternehmen kann bei so einem jungen Unternehmen daher nicht die Rede sein!
Die wirklichen Domaininhaber verstecken sich hinter dem Anonymisierungsdienst NAMECHEAP INC, bleiben also im Dunkeln. Dies kann ein Hinweis auf einen Anlagebetrug bzw. Scam sein. Seriöse Betreiber brauchen sich nicht zu verstecken.
Auch bei Widersprüchlichkeiten auf der Homepage sollten Sie vorsichtig sein. Als Kontakt der Webseite toncoins-pro.com ist „Strauchgasse 2, 1010 Wien, Österreich“ angegeben. Ein korrektes, vollständiges Impressum fehlt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Terms & Conditions“) wird hingegen eine Anschrift in London, Vereinigtes Königreich, angegeben: „TonCoins-Pro.com is owned and operated by 20-22 Wenlock Road, London, N1 7GU“.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C warnt: „Vor einer Anlageentscheidung sollten Sie prüfen, ob das Unternehmen eine Zulassung der BaFin besitzt und sorgfältig recherchieren, ob es die Handelsplattform tatsächlich gibt. Tauchen auf der Homepage Widersprüche auf, sind Angaben nicht vollständig oder nicht plausibel, sollten die Alarmglocken schrillen. Auch wenn eine Namensähnlichkeit vorliegt – hier etwa zu dem Coin „Ton“ – sollte man hellhörig werden. Oftmals ist eine solche Namensähnlichkeit Absicht und es liegt ein Namensdiebstahl vor. Die Ähnlichkeit des Namens soll bei den Anlegern Seriosität erzeugen und Vertrauen erwecken. Dies geschieht bei den Anlegern oftmals ganz unterbewusst.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt Anlegern, die Opfer eines Trading-Betruges geworden sind: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit TonCoins-Pro haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>Lesen Sie hierzu:
SparAllianz AG: BaFin ermittelt gegen spar-allianz.de – Identitätsmissbrauch – Anlagebetrug?
Auf der Website spar-allianz.de wurden bis zuletzt verschiedene angebliche Geldanlagen angeboten, unter anderem Festgeld- und Tagesgeldanlagen bei europäischen Kreditinstituten sowie Aktien. Seit heute ist die Webseite nicht mehr aufrufbar.
Mittlerweile haben sich zahlreiche Anleger der SparAllianz AG bei der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C gemeldet, die Schwierigkeiten mit der SparAllianz AG haben und ihre Gelder nicht ausbezahlt bekommen. Diese Geschädigten haben die Kanzlei plan C bereits beauftragt, ihre Gelder von der SparAllianz AG wieder zurückzuholen.
Es bestätigt sich nun, dass kein Zusammenhang zur Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG oder anderen Allianz-Gesellschaften besteht und ein Identitätsmissbrauch durch unbekannte Dritte erfolgte.
Die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG bestätigte einem unserer Mandanten, dass es sich bei der „spar-allianz“ um eine Betrugs-Seite mit gefälschtem Logo der Allianz sowie gefälschtem Impressum mit Bezug zur Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG handle. Die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG habe bereits Anzeige erstattet, Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln noch. Es werde zudem versucht, die Seite technisch abschalten zu lassen, was bisher für sparallianz.de und sparallianz.com, aber noch nicht für spar-allianz.de gelungen sei. Seit heute ist auch die Seite spar-allianz.de nicht mehr online. Die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG rät den Betroffenen dazu, ebenfalls Anzeige zu erstatten.
Briefkastenadresse in München
Die Kanzlei plan C hatte recherchiert, dass die SparAllianz AG in ihrem Impressum die Handelsregisternummer der Allianz Beratungs- und Vertriebs-Aktiengesellschaft „HRB 160238 / Amtsgericht München“ verwendet. Ebenso gibt sie wahrheitswidrig die Vorstandsmitglieder der Allianz Beratungs- und Vertriebs-Aktiengesellschaft an. Die Allianz Beratungs- und Vertriebs-Aktiengesellschaft hat jedoch ihren Sitz in der Königinstraße 28 in München. Die SparAllianz AG gibt als Sitz die Maximilianstraße 2 in München an. Hier befinden sich lediglich Business Offices und virtuelle Büros. Offenbar handelt es sich hier um eine Scheinadresse. Einschreiben an die Maximilianstraße 2 in München sind als unzustellbar zurückgekommen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Unsere Befürchtung, dass die SparAllianz AG einen Identitätsmißbrauch zu Lasten der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG betreibt, hat sich nun leider bestätigt. Ein solcher Identitätsmißbrauch lässt sich für einen Laien nur schwer erkennen. Ein Identitätsmißbrauch ist ein starkes Indiz für einen möglichen Anlagebetrug. Wie die Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG rät, sollten Anleger bei einem möglichen Anlagebetrug Strafanzeige erstatten. Wir empfehlen sobald wie möglich, einen auf Anlagebetrug spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um die Gelder zu sichern.“
Die Kanzlei plan C hat letztens schon vor der Betrugsmasche von Sparkasa und der Zinsplattform mono-im.de bzw. Mono gewarnt. Die BaFin hatte bereits vor der Mono Bank gewarnt, die einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB vorgenommen hat. Wir von der Kanzlei plan C vertreten zahlreiche Anleger der Mono Bank und haben rechtliche Maßnahmen ergriffen, um die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
Die Zinsportale gleichen auch den unseriösen Portalen Verzinst.com und Zinsgurus.com. Vor diesen hatte die Stiftung Warentest auch bereits gewarnt.
Lesen Sie gerne hier nach:
Wenn Sie Probleme mit der SparAllianz AG haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins – Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Handelsplattform aux.capital: BaFin warnt vor der Iridiscent Group LLC! Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Inhalte auf der Website aux.capital sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG oder dem ZAG. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Erkundigen Sie sich daher vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen. (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Aux.capital wirbt auf seiner Homepage mit den folgenden schönen Worten:
„AUXCapital ist die beste Wahl für Trader
AUXCapital ist ein großes Brokerage-Unternehmen, das schnell wächst und durch neue Technologien und fortschrittliche Forschung neue Höhen erreicht.
Wir sind bestrebt, Ihnen wettbewerbsfähige Handelsangebote zu bieten, die durch innovative Tools unterstützt werden. Wir sind stolz darauf, dass wir mit unseren Geschäftsbedingungen, unserer modernen Plattform und unserer Liquidität Ihren Komfort voll und ganz unterstützen können.“
Weitere Warnzeichen
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C hat einige Anfragen von Anlegern erhalten, die Schwierigkeiten mit Aux.capital haben und hat über Aux.capital recherchiert: „Wir haben festgestellt, dass die Domain „Aux.capital“ erst am 6.10.2022 registriert wurde. Der wahre Betreiber versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst NameSilo, LLC. Eine Anonymisierung wirft immer Fragen auf. Die jetzige Warnung der BaFin, dass die Handelsplattform ohne Erlaubnis handelt, ist natürlich bezeichnend. Vor einer Investition in eine Online-Handelsplattform sollten Anleger immer gründlich recherchieren, wie lange es die Plattform schon gibt, von wem sie betrieben wird und ob sie eine Erlaubnis hat.“
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Aux.capital haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Erfahrungen mit skysailbit.com? BaFin ermittelt gegen Skysailbit Inc. – Verdacht auf Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen laut BaFin die Annahme, dass die Skysailbit Inc. unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und/oder Zahlungsdienste in Deutschland anbietet.
Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG oder dem ZAG. Einige Unternehmen, wie das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Erkundigen Sie sich vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Auf der Webseite skysailbit.com gibt die Skysailbit Inc. als Geschäftssitz lediglich München an, ohne die Adressangabe näher auszuführen. Dies ist bereits sehr ungewöhnlich und wirft Fragen auf. Liegt kein vollständiges Impressum vor, kann dies ein Warnzeichen für einen betrügerischen Broker sein. Zu einem vollständigen Impressum gehören eine vollständige Adresse, ein Vertretungsberechtigter, ein Verweis auf das Handelsregister und eine Kontaktmöglichkeit.
Ferner wird von der Skysailbit Inc. laut BaFin wahrheitswidrig eine Eintragung ins Handelsregister behauptet und eine Lizensierung durch die BaFin suggeriert. Die in diesem Zusammenhang verwendeten Dokumente sind laut BaFin jedoch Fälschungen und stammen nicht von der BaFin.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C warnt: „Verlassen Sie sich nicht auf die Dokumente Ihres Online-Brokers. Auch wenn diese vermeintlich echt aussehen, können sie gefälscht sein. Manche Fälschungen sind von Laien kaum zu erkennen. Vor einer Investition lohnt es sich also immer gründlich zu recherchieren.“
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Skysailbit Inc. haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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The post Erfahrungen mit skysailbit.com? BaFin ermittelt gegen Skysailbit Inc. – Verdacht auf Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Anlagebetrug? Coconors LLC, syos-space.capital, honestcapital.ltd/pro, interactiveinvest.co appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Inhalte auf den von der Coconors and Partners LLC betriebenen Websites syos-space.capital, honestcapital.ltd, honestcapital.pro und interactiveinvest.co sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringt. In der Vergangenheit war die Coconors and Partners LLC zudem für den Betrieb der Plattformen c-invest.co, s-s.capital und intinvest.co verantwortlich.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie die oben Genannten, handelt jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Achtung! Wenn die erforderliche Erlaubnis von der BaFin nicht vorliegt, weist das auf einen möglichen Trading-Anlagebetrug bzw. Scam hin.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Erkundigen Sie sich vor einer Anlageentscheidung im Internet am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob die Trading-Plattform die erforderliche Erlaubnis besitzt (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Die Tatsache, dass die Firmen vermeintlich ihren Hauptsitz in “First Floor, First ST Vincent Bank LTD Building, James Street, Kingstown VC0100, St. Vincent and the Grenadines” haben, ist üblicherweise ein großes Alarmzeichen. St. Vincent und die Grenadinen ist eine Karibikinsel, deren Finanzaufsichtsbehörde die dortigen Forex-Geschäfte nicht überwacht. Dies bedeutet, dass die Broker in keiner Weise reguliert sind.
Auch wenn entgegen den gesetzlichen Erfordernissen keine Angaben zur Geschäftsleitung, wie etwa der Name und Vorname des Geschäftsführers vorhanden sind, sollten die Anleger hellhörig werden. Denn dann ist für Anleger unklar, wer im Rahmen der Geschäftsleitung für die Geschäfte des Online-Brokers verantwortlich ist.
Das og. Unternehmen bedient sich laut BaFin der Fernsteuerungssoftware AnyDesk und TeamViewer. Bei der Anwendung einer solchen Fernsteuerungssoftware ist immer höchste Vorsicht angesagt! Betrüger können versuchen, AnyDesk oder jede andere Fernsteuerungssoftware zu missbrauchen, um sich mit Ihrem Computer zu verbinden und Daten, Zugangscodes oder Geld zu stehlen oder Trojaner runterzuladen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C warnt: „Hat Ihr Broker bei Ihnen eine solche Fernwartungssoftware genutzt, besteht die Gefahr eines Identitätsmissbrauchs! Die Regel Nummer eins heißt deshalb: Erlauben Sie nie einem Unbekannten Zugriff auf Ihre Geräte. Sind Sie Opfer eines unbefugten Fernwartungssoftware geworden, ändern Sie alle Passwörter zu Konten, die möglicherweise gefährdet sein könnten. Ihr Computer sollte auf Schadsoftware überprüft werden – zuvor sollten aber die IP-Adressen durch den Zugriff gesichert werden. Diese können Hinweise zu den Tätern liefern. Melden Sie den Betrug bei den Strafverfolgungsbehörden bzw. kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt, damit Ihr Geld gesichert werden kann und das Risiko, weiteren Schaden durch den Identitätsmissbrauch zu erleiden, verringert wird.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Coconors and Partners LLC bzw. syos-space.capital, honestcapital.ltd, honestcapital.pro und interactiveinvest.co haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Anlagebetrug? Coconors LLC, syos-space.capital, honestcapital.ltd/pro, interactiveinvest.co appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Neuer Krypto-Skandal: Verdacht auf Geldwäsche: Kryptobörse Bitzlato gesperrt – Auswirkungen auf den Krypto-Markt? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Das US-Justizministerium hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass der Mehrheitsaktionär und Mitbegründer der in Hongkong registrierten Kryptobörse Bitzlato festgenommen worden sei. Ihm wird zum Vorwurf gemacht, dass er angeblich Hunderte Millionen Dollar illegale Gelder gewaschen habe. Die Website von Bitzlato wurde gesperrt, unter der Adresse erschien ein Hinweis, dass der Dienst von den französischen Behörden »als Teil einer koordinierten internationalen Strafverfolgungsaktion« beschlagnahmt wurde.
Die Krypto-Börse Bitzlato soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft seit Mai 2018 Kryptowährungen im Wert von 4,58 Milliarden Dollar verarbeitet haben.
Das US-Justizministerium teilte mit, dass der Mitbegründer in der Nacht zum Mittwoch in Miami gefasst worden sei. Er sei russischer Staatsbürger und lebe in China. Ihm wird laut der Mitteilung das Betreiben eines »nicht zugelassenen Unternehmens zur Sendung von Geld« zur Last gelegt. Dies kann in den USA mit bis zu fünf Jahre Gefängnis bestraft werden.
Bitzlato warb nach Angaben der US-Justiz damit, von seinen Nutzern nur eine minimale Identifikation zu verlangen. Die Plattform sei so ein »Hafen für kriminelle Gewinne und zur Verwendung in kriminellen Aktivitäten vorgesehene Mittel« geworden. Nach Angaben der Sonderermittlungsgruppe für Finanzverbrechen im US-Finanzministerium (U.S. Treasury Department’s Financial Crimes Enforcement Network) stehe Bitzlato auch in Zusammenhang mit illegalen russischen Finanztransaktionen. »Bitzlato stellt eine globale Bedrohung dar, da es russischen Cyberkriminellen und Ransomware-Akteuren ermöglicht, die Erlöse aus ihren Diebstählen zu waschen«, sagte der amtierende Direktor der Sonderermittlungsgruppe, Himamauli Das.
„In dem Maße, wie sich Kriminelle und kriminelle Vermittler weiterentwickeln, entwickeln sich auch unsere Möglichkeiten, diese Netzwerke zu stören. Wir werden weiterhin das gesamte Spektrum unserer Befugnisse nutzen, um zu verhindern, dass diese Institutionen Zugang zum US-Finanzsystem erhalten und es zur Unterstützung der illegalen russischen Finanzwirtschaft nutzen.“
Der wichtigste Partner der Plattform bei Kryptowährungstransaktionen soll der im vergangenen April von deutschen und US-Ermittlern abgeschaltete Darknet-Marktplatz »Hydra Market« gewesen sein, der einst weltweit umsatzstärkste illegale Marktplatz im Darknet. »Hydra-Nutzer tauschten mehr als 700 Millionen Dollar in Kryptowährung über Bitzlato aus, direkt oder über Mittelsmänner«, erklärte das US-Justizministerium. Insgesamt solle Bitzlato nach Angaben der Staatsanwaltschaft seit Mai 2018 Kryptowährungen im Wert von 4,58 Milliarden Dollar verarbeitet haben, berichtete die Nachrichtenagentur Reuters.
Parallel zu der Festnahme lösten die französischen Behörden in Zusammenarbeit mit Europol und Partnern in Spanien, Portugal und auf Zypern die digitale Infrastruktur von Bitzlato auf, erklärte das US-Ministerium.
Vize-Justizministerin Lisa Monaco betonte: »Das heutige Vorgehen sendet eine klare Botschaft aus: Wer unsere Gesetze von China oder Europa aus bricht – oder unser Finanzsystem von einer Tropeninsel aus missbraucht – kann eine Antwort auf seine Verbrechen in einem Gerichtssaal in den USA erwarten.« Die Erwähnung einer „Tropeninsel“ schien eine Anspielung auf die Verhaftung von Sam Bankman-Fried zu sein, dem ehemaligen Chef der insolventen Kryptowährungsbörse FTX.
Lesen Sie auch hierzu:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin im Handelsblatt vom 15.11.2022 zur Pleite von FTX
Ein Wunderkind stürzt ab und reißt 220 Milliarden Dollar mit: Die Lehren aus der Mega-Pleite von FTX
FTX News – Insolvenz der Kryptobörse wassollen FTX-Anleger jetzt tun?
Nach Angaben der US-Justiz warb Bitzlato selbst damit, von seinen Nutzern nur eine minimale Identifikation und weder „Selfies noch Reisepässe“ zu verlangen.
Rechtsanwältin und Krypto-Expertin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Geringe Identifikationsnachweise und Verifizierungsprozesse ziehen natürlich kriminelle Kunden magisch an.“
Rechtsanwältin Nauschütz meint: „Bitzlato war eine eher unbekannte Krypto-Plattform. Laut Experten werden die Auswirkungen auf den Krypto-Markt eher gering sein. Die Kurse der Kryptowährungen haben auf diese Meldung kaum reagiert. Dies ist nicht mit dem großen FTX-Skandal zu vergleichen. Dennoch werden auch hier die Schwächen des Krypto-Marktes wieder deutlich: es braucht höhere Anforderungen an die Verifizierung und eine strengere Regulierung. Und die Strafverfolgungsbehörden müssen sich stärker mit Kryptowährungen auseinandersetzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit einer Kryptowährungsbörse haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C)
geworden sind, steht Ihnen die erfahrene und renommierte Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Krypto-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Neuer Krypto-Skandal: Verdacht auf Geldwäsche: Kryptobörse Bitzlato gesperrt – Auswirkungen auf den Krypto-Markt? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Schwierigkeiten mit Festgeldanlagen? Erfahrungen zu Umbrella Capital Partners? Stiftung Warentest warnt! Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Lesen Sie hierzu auch:
SparAllianz AG: BaFin ermittelt gegen spar-allianz.de – Identitätsmissbrauch – Anlagebetrug?
Anleger berichten uns auch von Schwierigkeiten mit der Plattform Umbrella Capital Partners PLC (umbrellascapital.com) und fürchten um ihr Geld.
Umbrella Capital Partners PLC verspricht, hohe Zinsen für zweijähriges Festgeld bei der schwedischen Autobank Volvofinans zu vermitteln. Für eine Anlage von 10 000 Euro soll es angeblich 3,2 Prozent Zinsen pro Jahr geben; für eine Anlage von 20 000 Euro verspricht die Firma 3,5 Prozent.
In test.de vom 13.09.2022 hat Finanztest von der Stiftung Warentest vor Anlagen bei Umbrella Capital Partners PLC in Festgeldanlagen bereits gewarnt. Finanztest hält das Angebot für unseriös.
Stiftung Warentest führt aus, dass die Firma mit ihren Vorständen Lisa Dinges und Jonathan Wiedekind behaupte, schon seit 30 Jahren zu bestehen. Laut Stiftung Warentest sei sie aber erst im Dezember 2021 im britischen Firmenregister eingetragen worden und gebe als Sitz eine Londoner Adresse an. Als Sekretär stehe im Register eine Firma mit Sitz im US-Bundesstaat Texas. Die Firma nenne laut Stiftung Warentest auch eine Niederlassung in Stockholm an einer Adresse, die für virtuelle Büros bekannt sei.
Daher hat Stiftung Warentest Umbrella Capital Partners PLC auf ihre Warnliste für unseriöse Firmen und Finanzprodukte gesetzt (test.de/warnliste).
Wenn eine Firma auf der Warnliste der Stiftung Warentest steht, sollten die Anleger äußerst vorsichtig sein. Laut Stiftung Warentest sollte ihnen dann kein Geld anvertraut werden.
Erhalten Anleger nicht die versprochene Auszahlung ihrer Festgeldanlagen, sollten sie schnell aktiv werden und einen Anwalt für Anlagebetrug mit der Rückholung ihrer Gelder beauftragen. Ist das Unternehmen, bei dem Festgeld angelegt wurde, nicht mehr erreichbar, so ist dies ein eindeutiges Warnsignal.
Soweit Umbrella Capital Anlegern in Deutschland Anlagen in Form von Festgeldanlagen anbietet, kann dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) darstellen. In diesem Fall ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Viele der Firmen, die über das Internet Festgeldanlagen bzw. Zinsanlagen anbieten, handeln ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
Handeln Unternehmen ohne die von der BaFin notwendige Erlaubnis, sollte dies genau hinterfragt werden. Dies könnte ein Indiz für einen möglichen Anlagebetrug sein.
Soweit uns bekannt ist, verfügt die Umbrella Capital Partners PLC nicht über eine Erlaubnis der BaFin.
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, ist dies ein Warnzeichen. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Derzeit gibt es zahlreiche Firmen, die Festgeldanlagen bzw. Zinsanlagen über das Internet anbieten. Da die Webseiten dieser Firmen meist sehr professionell gestaltet sind, die Zinsen realistisch erscheinen und mit einer „Einlagensicherung“ geworben wird, gehen die Anleger von einer sicheren Anlage aus. In Wahrheit können aber betrügerische Angebote dahinterstecken, die für einen Laien nur schwer zu erkennen sind. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Liegt eine Erlaubnis nicht vor, sollten Sie von einer Investition Abstand nehmen.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Umbrella Capital haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Zins -Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Schwierigkeiten mit Festgeldanlagen? Erfahrungen zu Umbrella Capital Partners? Stiftung Warentest warnt! Betrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post BaFin warnt vor Finance Wise International – keine Erlaubnis – Erfahrungen? Geld zurück? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die F.W International (Finance Wise International) wende sich laut BaFin eigeninitiativ an deutsche Kundinnen und Kunden der Handelsplattform hoxglobal.com, betrieben von der Trading Global (Hoxton), LTD und erkläre, deren Geschäftstätigkeit über die eigene Plattform financewiseint.com fortzuführen. Die beiden Websites sind nahezu identisch gestaltet. Die Handelsplattform hoxglobal.com ist mittlerweile aber nicht mehr aufrufbar.
Bereits am 21.09.2022 hatte die BaFin davor gewarnt, dass die Trading Global (Hoxton), LTD sich eigeninitiativ an deutsche Kundinnen und Kunden wende und diesen die Rückzahlung verlorengegangener Gelder aus früheren Anlagen im Internet in Aussicht stelle. Auf ihrer Website hoxglobal.com bot die Gesellschaft Interessenten zudem eine Vermögensverwaltung an. Laut BaFin besitzt die Trading Global (Hoxton) LTD keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen.
BaFin ermittelt gegen die Trading Global (Hoxton), LTD
Auch die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hatte hierüber schon berichtet:
Geld zurück durch Trading Global (Hoxton) LTD? BaFin ermittelt
Die BaFin stellte nun gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass auch die F.W International (Finance Wise International) keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen unterliegt ebenfalls nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Anbieter verfügt eigenen Angaben zufolge über Niederlassungen in Berlin, auf Zypern, in Australien und in Großbritannien. Zudem wird auf seiner Webseite eine Registrierung durch die zypriotische Finanzmarktaufsicht Cyprus Securities and Exchange Commission verwiesen, die allerdings eine Gesellschaft IC Global Markets Ltd. ausweist; eine solche Registrierung lässt sich laut BaFin jedoch nicht verifizieren.
Die Inhalte der Website financewiseint.com sowie die Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Seite unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie die oben genannten, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Achtung! Wenn die erforderliche Erlaubnis von der BaFin nicht vorliegt, weist das auf einen möglichen Trading-Anlagebetrug bzw. Scam hin.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Erkundigen Sie sich vor einer Anlageentscheidung im Internet am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob die Trading-Plattform die erforderliche Erlaubnis besitzt (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Bei einer Investition im Internet sollte man sehr vorsichtig sein und vorher gründlich recherchieren. Hellhörig sollten Sie werden, wenn Sie von Fremden ungewollt kontaktiert werden, die Ihnen versprechen, Ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuholen. Hier handelt es sich häufig um „Helfer“ aus demselben Täterkreis. Auch bei Recovery- und Chargeback-Anbietern ist größte Vorsicht geboten! Ihr Geld werden Sie von diesen nicht zurückbekommen!“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit F.W International (Finance Wise International) oder Trading Global (Hoxton) LTD haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C ) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Betrugsfalles mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post BaFin warnt vor Finance Wise International – keine Erlaubnis – Erfahrungen? Geld zurück? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post pnladvanced.de/pnladvanced.com: BaFin dehnt Ermittlungen aus – bestätigt sich der Verdacht auf Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Damals hatte die BaFin berichtet, dass Anhaltspunkte für eine Verbindung der Handelsplattform pnladvanced.com zu der Plattform aflplanning.com bestünde, gegen die die BaFin bereits im Juni 2022 bankaufsichtliche Ermittlungen aufgenommen hat.
Wie sich nun laut BaFin herausgestellt hat, wird unter pnladvanced.de eine nahezu identische Website betrieben. Auch hier tritt der Anbieter ohne Nennung einer Rechtsform lediglich unter der Bezeichnung PNL Advanced bzw. PnL Advanced auf. Ein Impressum oder sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz lassen sich dort ebenso wenig finden wie im Falle der Plattform pnladvanced.com.
PNL Advanced bietet auf seiner Website pnladvanced.de eine Handelsplattform für digitale Währungen, Krypto, Forex, Aktien, Indizes, Rohstoffe und Metall an und wirbt mit den Worten: „Bei PNL Advanced bieten wir erstklassige Handelsdienstleistungen, die die Anforderungen und finanziellen Ziele unserer Kunden in Einklang bringen. Wir bieten umfassende, sachkundige Finanzberatung sowie eine sichere, benutzerfreundliche Online-Handelsumgebung. Mit einer vielfältigen Auswahl an Anlagealternativen können Sie in Ihrem Tempo und innerhalb Ihrer Parameter investieren und handeln. Sie können mit unserer Multi-Asset-Handelsplattform Webtrader eine Vielzahl von Vermögenswerten handeln, darunter Währungen, Aktien, Rohstoffe und Indizes.“
Die BaFin stellte am 9.01.2023 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber auch im Zusammenhang mit der Handelsplattform pnladvanced.de keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nach wie vor nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der Website pnladvanced.de sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen laut BaFin die Annahme, dass auch über diese Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw.Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie PNL Advanced, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Liegt eine erforderliche Erlaubnis der BaFin nicht vor, sollte man hellhörig sein: Dies könnte ein Indiz für einen möglichen Trading Anlage – Betrug bzw. Scam sein.
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Erkundigen Sie sich vor einer Anlageentscheidung im Internet am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob die Trading-Plattform die erforderliche Erlaubnis besitzt (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Uns berichten Anleger, dass sie Schwierigkeiten mit pnladvanced.de oder pnladvanced.com haben und sich ihre angezeigten Guthaben nicht auszahlen lassen können.
Die erfahrene Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt Anlegern, die Probleme mit einer Handelsplattform haben und die um ihr Geld fürchten: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten betroffene Anleger nutzen.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit pnladvanced.de oder pnladvanced.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C )geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Betrugsfalles mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post SparAllianz AG: BaFin ermittelt gegen spar-allianz.de – Identitätsmissbrauch – Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Auf der beschriebenen Website werden laut BaFin verschiedene angebliche Geldanlagen angeboten, unter anderem Festgeld- und Tagesgeldanlagen bei europäischen Kreditinstituten sowie Aktien.
Mit diesen Worten wirbt SparAllianz auf ihrer Webseite:
„Wir, SparAllianz als unabhängiger Finanzdienstleister übernehmen die wichtige Verantwortung für die Betreuung von Anlagevermögen für Investoren. Unsere Anlageberater überwachen die Finanzmarktentwicklungen und erarbeiten Anlagestrategien unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Investoren und zugleich der aktuellen Marktlage und möglicher zukünftiger Entwicklungen. Private Anleger haben oft ganz einfach nicht die Zeit, sich den nötigen Überblick über die Finanzmärkte zu verschaffen. Darüber hinaus fehlt ihnen die Expertise, um Chancen zu erkennen und die richtigen Kaufentscheidungen zu treffen. Dafür können Sie auf den Service von SparAllianz zurückgreifen.“
Die SparAllianz AG legt Anlegerinnen und Anlegern laut BaFin unter anderem auch ein Schreiben mit dem Betreff „Lizenzfreigabe“ vor, das angeblich von der BaFin stammt. Dabei handelt es sich nach Aussage der BaFin um eine Fälschung. Bei der SparAllianz AG besteht laut BaFin kein Zusammenhang zur Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG oder zu einer anderen Allianz-Gesellschaft, es handelt sich laut BaFin vielmehr um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Dritte.
Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die SparAllianz AG unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen, wie die SparAllianz AG, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, sollte man hellhörig werden. Bei Geldanlagen im Internet sollte man sowieso äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um mögliche Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Angaben auf der Webseite können gefälscht sein. Liegt ein Identitätsmissbrauch eines bekannten Unternehmens vor, so lässt sich das für einen Laien nur schwer erkennen. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt“.
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Handeln Unternehmen ohne die von der BaFin notwendige Erlaubnis sollte dies genau hinterfragt werden.
Auch die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Die Kanzlei plan C hat Folgendes recherchiert: In ihrem Impressum nennt die SparAllianz AG als Handelsregisternummer „HRB 160238 / Amtsgericht München“. Das ist dieselbe Handelsregisternummer der Allianz Beratungs- und Vertriebs-Aktiengesellschaft. Auch nennt die SparAllianz AG die Vorstandsmitglieder der Allianz Beratungs- und Vertriebs-Aktiengesellschaft. Die Allianz Beratungs- und Vertriebs-Aktiengesellschaft hat jedoch ihren Sitz in der Königinstraße 28 in München. Die SparAllianz AG gibt als Sitz die Maximilianstraße 2 in München an. Hier befinden sich Business Offices und virtuelle Büros. Dies deutet alles auf den von der BaFin festgestellten Identitätsmissbrauch hin.
Wir haben letztens schon vor der Betrugsmasche von Sparkasa und der Zinsplattform mono-im.de bzw. Mono gewarnt, die einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB vorgenommen hat und vor der die BaFin bereits gewarnt hatte. Die Kanzlei plan C ist hier bereits von einigen geschädigten Anlegern der Mono Bank beauftragt, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
Lesen Sie hierzu auch:
Zudem erinnern die Portale sparkasa.net/org und mono-im auch an die unseriösen Portale Verzinst.com und Zinsgurus.com, vor denen die Stiftung Warentest auch bereits gewarnt hatte.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der SparAllianz AG haben oder Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.
Die erfahrene Kanzlei plan C steht Ihnen gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen möglihcherweise Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post BaFin ermittelt gegen kryptod.com (Kryptod Ltd., LL.C bzw Krypto Holding Ltd.) – keine Erlaubnis – Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Kryptod bietet auf ihrer Website kryptod.com eine Handelsplattform für fixe Spreads und Differenzkontrakte (CFDs) an und wirbt mit den Worten: „Kryptod Trade ist ein Finanzdienstleister, der Händlern aus fast allen Teilen der Welt eine Auswahl von mehr als hundert Finanzanlagen als CFDs anbietet. Dank unserer intuitiven Handelsplattform erhalten Sie über Ihren Desktop, Ihr Smartphone oder Ihr Tablet Zugang zu den spannendsten und volatilsten Devisenmärkten der Welt. Auf diese Weise können Sie Ihr persönliches Handelsportfolio verwalten und sofortige Handelsausführungen mit nur einem Klick genießen, und das alles über eine einzige intelligente Dashboard-Anzeige.
Unser Ziel ist es, unseren Kunden dabei zu helfen, das Beste aus dem Online-Handel herauszuholen, Zugang zu Liquidität zu erhalten und Risiken effektiv zu managen, wobei uns unser praktisches Fachwissen, unsere umfassende Technologie und unser unvergleichliches Netzwerk es uns ermöglichen, ein unvergessliches Handelserlebnis zu bieten“ (Übersetzt durch die Verfasserin).
Die Inhalte auf der Website kryptod.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen laut BaFin die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie z.B. das oben Genannte, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Dies könnte laut BaFin ein Indiz für einen Trading Anlage – Betrug bzw. Scam sein.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Erkundigen Sie sich vor einer Anlageentscheidung im Internet am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob die Trading-Plattform die erforderliche Erlaubnis besitzt (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Lizenz der FCA?
Auf seiner Webseite behauptet kryptod.com, eine Lizenz von der FCA zu besitzen:
„KRYPTO HOLDING LIMITED
Bei Kryptod (Europe) Ltd handelt es sich um einen Finanzdienstleister, lizenziert
(Lizenznummer FRN 11195045) von der Financial Conduct Authority (FCA), der deren Regularien verpflichtet ist.“
Laut BaFin lässt sich die veröffentlichte Behauptung der Lizenz der FCA nicht bestätigen. Auch wir konnten eine Lizenz der FCA nicht verifizieren.
Uns haben Anleger berichtet, dass sie Schwierigkeiten mit kryptod.com haben und sich ihre angezeigten Guthaben nicht auszahlen lassen können. Im Gegenteil sollten sie immer weitere Zahlungen für Gebühren etc. leisten.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Kryptod oder einer anderen Handelsplattform haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie einen möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten ggf. strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Angelegenheit bzw. möglichen Betrugsfalles mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post BaFin ermittelt gegen kryptod.com (Kryptod Ltd., LL.C bzw Krypto Holding Ltd.) – keine Erlaubnis – Anlagebetrug? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post News – Neujahrsüberraschung von Juicy Fields – kommt jetzt das Geld zurück? Aktueller Stand der Ermittlungen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>„Wir freuen uns, mit unseren treuen Mitgliedern und Unterstützern einige Neuigkeiten und unsere Vision des JF-Neustarts mitzuteilen…
Die JuicyFields-Gemeinschaft muss ein separates „Proxy“-Unternehmen gründen und als Begünstigte im Rahmen der Kooperationsverträge mit den Cannabisproduzenten agieren. Wir wollen, dass die finanzielle Kontrolle und Verwaltung nicht von einer zentralisierten Behörde verwaltet wird, um die Situation zu vermeiden, die mit dem vorherigen „zentralisierten“ Projekt entstanden ist.
Die Macht gehört jetzt dem Volk, und Ihre Aufgabe ist es, dieses treuhänderisch kontrollierte Bürgschaftsunternehmen zu gründen.
Fundraising ist eine und die einfachste Aufgabe für unsere Cannabis-getriebene Gemeinschaft, aber die Hauptaufgabe besteht darin, ihr Vermögen zu schützen und die Erfüllung der Verpflichtungen der Partner zu überwachen.
Juicy DAO Ventures wird alle Gelder an diesen „öffentlichen allgemeinen Fonds“ überweisen, der das Geld selbst verwalten muss. Wie bereits gefordert, glauben Sie bitte nicht den falschen und irreführenden Berichten in den Medien und Anwälten. Wir arbeiten derzeit an einem DAO-Lightpaper, so dass Sie dort alles nachlesen können. Das Dokument wird in Kürze veröffentlicht.
Außerdem möchte das neue Team Folgendes erklären und nochmals bestätigen: wir stehen in keiner Beziehung zu einer der früheren Parteien, die am Betrieb der Plattform beteiligt waren. Das Team der JF DAO ist ein völlig neues Team von Freiwilligen und technischen Spezialisten. Wir fangen alles von Grund auf neu an.
Willkommen in einer neuen Ära von JuicyFields!“
Juicy Fields als DAO (Dezentrale Autonome Organisation)?
Auch auf der webseite www.juicyfields.io findet sich jetzt folgendes:
“Juicyfields ist eine DAO (Decentralised Autonomous Organisation) und als solche eine von der Gemeinschaft geführte Einheit ohne zentrale Autorität. Sie ist vollständig autonom und transparent: Intelligente Verträge legen die grundlegenden Regeln fest, führen die vereinbarten Entscheidungen aus, und Vorschläge, Abstimmungen und sogar der Code selbst können zu jedem Zeitpunkt öffentlich geprüft werden.”
Hier wird behauptet, Juicy Fields sei bereits eine DAO und die Verträge und Regelungen liegen vor.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C erklärt den Begriff der DAO wie folgt: „Eine „Dezentrale Autonome Organisation“ ist, wie der Name auch schon sagt, eine Organisation, die dezentralisiert und autonom ist und nicht von Führungskräften regiert wird. Die Organisation ist demokratisiert und nicht hierarchisch und es werden beispielsweise alle Änderungen, die umgesetzt werden sollen, von allen Teilnehmernabgestimmt. Die der DAO zugrundeliegenden Regelwerke (smart contract) sind meist sehr umfangreich und kompliziert“.
Rechtsanwältin Nauschütz führt weiter aus: „Sieht man diese Ankündigung von Juicy Fields im Kontext mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Betruges und der durchgeführten Razzien sowie der Tatsache, dass unsere Mandanten seit Monaten keine Auszahlungen erhalten, so überrascht uns ein „Neustart“ von Juicy Fields im Rahmen einer „dezentralisierten autonomen Organisation“. Die BaFin hatte der Juicy Holdings B.V. ja am 3. Juni 2022 untersagt, die Investition in Cannabispflanzen öffentlich anzubieten. Es ist der Juicy Holdings B.V. damit laut BaFin gegenwärtig verboten, diese Investments in Deutschland öffentlich anzubieten.“
BaFin: Juicy Holdings B.V.: Wichtige Informationen für Anlegerinnen und Anleger
Rechtsanwältin Nauschütz weiter: „Unabhängig davon hätte eine DAO auch einige Nachteile. Einer der häufigsten Kritikpunkte aus dem traditionellen Finanzwesen ist, dass die Allgemeinheit bzw. „Laien“ nicht mit wichtigen finanziellen Entscheidungen betraut werden sollten. Zudem gibt es bei einer DAO oftmals erhebliche Sicherheitsrisiken.“
Unsere Mandanten berichten uns, dass sie sich auf der Homepage von juicyfields.io derzeit wieder auf ihre Konten einloggen können und offenbar auch wieder Pflanzen kaufen könnten.
Wie uns die Mandanten berichten, können sie sich die angezeigten Guthaben aber nach wie vor nicht auszahlen lassen.
Juicy Fields hatte bereits auf seiner Webseite eine angebliche „Rückerstattung“ der Gelder versprochen und von den Anlegern eine Registrierung mit einer Videobotschaft samt Ausweis verlangt. Hier haben wir schon vor einem möglichen Risiko eines Identitätsdiebstahls und der Geldwäsche gewarnt. (Lesen Sie auch hierzu: Razzia bei Juicy Fields – Rückerstattung Ihrer Investitionen?)
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C steht in engem Austausch mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft Berlin. Diese teilte uns mit, dass zwischenzeitlich mehr als 2000 Strafanzeigen vorliegen und die Kapazitätsgrenzen nahezu erreicht seien. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin laufen weiter auf Hochtouren, um herauszufinden, ob es sich um einen Kapitalanlagebetrug in Form eines Schneeballsystems handelt.
Rechtsanwältin Nauschütz empfiehlt Anlegern von Juicy Fields: „Lassen Sie die Verantwortlichen nicht einfach davonkommen, falls sich dieser Verdacht erhärten sollte und verzichten Sie nicht auf Ihr Recht, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Betroffene Anleger sollten schnell handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug zu Rate ziehen. Das verbessert ihre Chancen, ihr Geld zurückzubekommen, gegenüber den Anlegern, die einfach nur abwarten.“
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) empfiehlt betroffenen Juicy Fields-Anlegern, bei Bedarf einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (BaFin: Was Sie tun können, wenn Sie Geld bei der Juicy Holdings B.V. investiert haben).
Lesen Sie hier, welche Warnzeichen für einen möglichen Anlagebetrug bei Juicy Fields sprechen: News – Juicy Fields Verdacht auf Anlagebetrug erhärtet sich
Weitere Informationen und Handlungsmöglichkeiten für betroffene Juicy Fields-Anleger finden Sie auch unter:
Update Juicy Fields (juicyfields) – Geld zurück! So reagieren Geschädigte richtig!
Razzia bei Juicy Fields – Rückerstattung Ihrer Investitionen?
Wenn auch Sie Schwierigkeiten mit Juicy Fields haben, empfehlen wir Ihnen, zeitnah einen spezialisierten Anwalt für Anlagebetrug zu beauftragen, damit Ihre Investition nicht verloren ist.
Die renommierte Kanzlei plan C, die zahlreiche Juicy Fields- Anleger vertritt und schon Maßnahmen zur Rückholung der Gelder ergriffen hat, steht Ihnen hierbei mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihre Investition zurückerhalten. Wir erstatten für Sie Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Juicy Fields, damit Sie an einem möglichen Arrestverfahren beteiligt werden und übernehmen die Kommunikation und Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden.
Wir melden den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder.
Wir prüfen auch, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Emittenten wegen fehlenden Prospektes zustehen, ferner aus Beraterhaftung gegen Vermittler und Anlageberater, wenn sie keine anleger- und objektgerechte Beratung vorgenommen haben.
Hier kommt vor allem auch den BaFin-Warnungen eine besondere Bedeutung zu. Zudem prüfen wir für Sie, ob die beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister in Haftung genommen werden können, wenn sie die geltenden Geldwäschevorschriften nicht eingehalten haben. Insbesondere richten wir den Fokus auf die Finanztransaktionen bzgl. der Konten in Zypern sowie auf die Krypto-Transfers über Kryptowährungsbörsen. Hier besteht die Möglichkeit, die Blockchain-Transaktionen mit unserem IT-Forensik-Team nachzuverfolgen, um die Spur des Geldes sichtbar zu machen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Juicy-Fields- Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post News – Neujahrsüberraschung von Juicy Fields – kommt jetzt das Geld zurück? Aktueller Stand der Ermittlungen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post BaFin warnt: Insolvente Nuri GmbH: Identitätsmissbrauch durch Unbekannte – neue Krypto-Betrugsmasche? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Betrüger nutzen gefälschte Mailadressen und Dokumente, die täuschend echt aussehen und vermeintlich von dem Kryptowährungsanbieter Nuri bzw. Nuribank stammen.
Die echte Nuri GmbH musste am 9.08.2022 Insolvenz anmelden und wird vom Insolvenzverwalter Jesko Stark vertreten. Die Gründe der Insolvenz des einst erfolgreichen Fintech-Unternehmens waren die schwierigen Marktentwicklungen und die Folgen für die Finanzmärkte und das Geschäft von Nuri. Seit dem 18.12.2022 hat die Nuri GmbH geschlossen und den gesamten Service stillgelegt. Nun wurden auch alle Konten sowie alle zusätzlichen Verträge gekündigt.
Jetzt versuchen unbekannte Täter mittels Identitätsmissbrauch der Nuri GmbH Anleger durch vermeintlichen Handel mit Kryptowährungen zu betrügen.
Echte Erfahrungsberichte unserer Mandanten
Unsere Mandanten berichten uns, dass sie von angeblichen Mitarbeitern von Nuri, die sich als „Team Nuri“ beziehungsweise „Nuribank“ unter Nutzung der E-Mailadresse „Nuribank@protonmail.com“ ausgeben und behaupten, durch einen Handel mit Kryptowährungen und anderen Finanzinstrumenten große Gewinne erwirtschaften zu können, kontaktiert werden.
Bitcoin Betrug durch Nuri? – Identitätsmissbrauch der Kryptowährungsbörse
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Online-Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Der Identitätsmißbrauch einer seriösen Kryptowährungsbörse ist mittlerweile zu einer neuen Betrugsmasche geworden. Die Betrüger nutzen gefälschte Mailadressen und Dokumente, die täuschend echt aussehen und vermeintlich von einem seriösen Kryptowährungsanbieter stammen. In Wahrheit handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch, der von Laien nur sehr schwer zu erkennen ist. Vor dieser Betrugsmasche eines Identitätsmissbrauchs von bekannten Kryptowährungsbörsen durch unbekannte Täter haben auch die BaFin und das BKA bereits gewarnt.“
Lesen Sie auch hierzu:
BaFin: Nuri GmbH: Identitätsmissbrauch durch Unbekannte
BaFin Identitätsmissbrauch Binance durch unbekannte Täter
Bitcoin Betrug durch „Blockchain“? Erfahrungen mit „Blockchain“ – Broker zahlt nicht aus!
„Binance“ verlangt Steuern für Auszahlung – Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter
Prüfen Sie stets die erhaltenen Dokumente und Email-Adressen auf ihre Echtheit
Bei den Emailadressen fällt oft auf, dass diese nicht die Original-Email der Kryptowährungsbörse ist, sondern ähnlich klingende, gefälschte Emailadressen verwendet werden. Auch werden häufig Freemail-Adressen benutzt. Die echtenOriginal- Kryptowährungsbörsen verwenden natürlich keine Freemail-Adressen. All diese Indizien können auf einen Trading Betrug hinweisen und einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der echten Kryprowährungsbörse. Es lohnt sich also, bei solchen Dokumenten genauer hinzuschauen.
Investieren Sie auf keinen Fall und nehmen Sie sofort Kontakt zu einem auf Trading-Betrug spezialisierten Anwalt auf! Sollten Sie bereits einbezahlt haben, leisten Sie auf keinen Fall weitere Zahlungen für vermeintliche Gebühren, Steuern etc.
Nun warnt auch die BaFin vor Nuri-Identitätsmissbrauch durch Unbekannte
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte nun auch 20.12.2022 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass unbekannte Täter, die als „Team Nuri“ beziehungsweise „Nuribank“ unter Nutzung der E-Mailadresse „Nuribank@protonmail.com“ auftreten, und Verbrauchern Geschäfte in Kryptowertenanbieten, keine Erlaubnis nach dem KWG beziehungsweise dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen.
Die entsprechenden E-Mails und Anrufe seien laut BaFin nicht der Nuri GmbH, Berlin, zuzurechnen. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Dies kann ein untrügliches Zeichen für Trading Betrug bzw. Scam sein.
Erkundigen Sie sich daher vor einer Anlage in eine Trading-Plattform am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht Opfer eines betrügerischen Broker werden (siehe: Unternehmenssuche der BaFin).
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wurden Sie wie oben beschrieben von vermeintlichen Mitarbeitern der „Nuribank“ oder einer anderen vermeintlich seriösen Kryptowährungsbörse kontaktiert, empfehlen wir Ihnen, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu kontaktieren. Sie sind mutmaßlich Opfer eines Trading-Betruges geworden. Zahlen Sie auf keinen Fall, Sie vergrößern dadurch nur Ihren bereits durch den Trading-Betrug entstandenen Schaden.
Falls Sie dem betrügerischen Broker, wie unsere Mandanten, zuvor per Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer Zugang zu Ihrem Computer gewährt hatten, sichern Sie Ihren Computer vor Zugriffen, ändern Sie bitte sofort Ihre Passwörter und verhindern Sie durch rechtliche Maßnahmen das Risiko eines Identitätsdiebstahls (Lesen Sie hierzu auch: Achtung! Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl)
Wenn Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die renommierte Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Sind Sie betroffener Anleger der insolventen Nuri GmbH, stehen wir Ihnen ebenfalls mit einer rechtlichen Einschätzung Ihrer aktuellen Situation und einer Geltendmachung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Nach FTX-Kollaps: auch Krypto-Verleiher BlockFi meldet Insolvenz an – Bitfront wickelt ab appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Nach dem Zusammenbruch von FTX musste jetzt auch BlockFi Inc. am 28.11.2022 Insolvenz anmelden. BlockFi kündigte an, in das Gläubigerschutz-Verfahren nach Chapter 11 einzutreten. Ziel des Konkursverfahrens sei es, Gelder einzutreiben, die gegnerische Parteien dem Unternehmen schulden. Im Bezug auf Forderungen an FTX sei wegen deren eigener Insolvenz jedoch mit Verzögerungen zu rechnen.
Ein Insolvenzverfahren nach Chapter 11 ermöglicht es einem Unternehmen, seine Geschäftstätigkeit fortzusetzen, während ein Plan zur Rückzahlung an die Gläubiger ausgearbeitet wird.
BlockFi kündigte an, einen “internen Plan zur erheblichen Reduzierung der Ausgaben, einschließlich der Arbeitskosten” auf den Weg zu bringen.
Laut „Wall Street Journal“ zufolge soll BlockFi im vergangenen Jahr Kundeneinlagen zwischen 14 und 20 Milliarden Dollar gehalten haben. Aus dem Insolvenzantrag geht hervor, dass BlockFis Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zwischen jeweils einer bis zehn Milliarden Dollar liegen, mit Barbeständen in Höhe von 257 Millionen Dollar.
Zudem gab die Kryptobörse Bitfront am 28.11.2022 bekannt, dass sie ab sofort keine neuen Kunden mehr aufnehme und keine Kreditkartenzahlungen mehr bearbeite. Bitfront, nach eigener Darstellung „die vertrauenswürdigste globale digitale Währungsbörse“, wolle das Geschäft in einigen Monaten vollständig einstellen. Das Unternehmen unterstreicht aber, dass diese Entscheidung in keinerlei Zusammenhang mit den Affären bei bestimmten Konkurrenten, also FTX, stehe.
Mit der Insolvenz von BlockFi wächst die Sorge, dass weitere Firmenpleiten in der Krypto-Branche zu erwarten sind.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Die aktuellen Krypto-Pleiten lassen eine große Unsicherheit auf dem Krypto-Markt entstehen. Anhand der BlockFi-Insolvenz sieht man, dass Kettenreaktionen zwischen verschiedenen Anbietern ausgelöst werden können. Die Sorge, dass andere große Player auf dem Krypto-Markt ähnliche Probleme bekommen können, ist gegenwärtig“.
Die Furcht vor weiteren Zusammenbrüchen belastet auch Bitcoin & Co. stark. Experten rechnen bereits damit, dass durch die jüngsten Entwicklungen in der Kryptowelt der Kurs des Bitcoin, der zeitweise auf ein Zwei-Jahres-Tief von 15.566 Dollar fiel, in Richtung 10.000 Dollar fallen wird.
Wenn Sie betroffener Anleger eines insolventen Kryptowährungsanbieters wie BlockFi oder FTX sind, steht Ihnen die erfahrene und renommierte Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind. Die Anleger sollten prüfen, ob sie ihre Forderungen in den US-Insolvenzverfahren geltend machen. Zudem sollten sie prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, aber ggf. auch gegen weitere Personen und Institutionen, möglicherweise aus Beraterhaftung oder Falschberatung, zustehen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Krypto-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Lesen Sie zur FTX-Pleite auch:
FTX-News: Insolvenz der Kryptobörse FTX! Was sollen FTX-Anleger jetzt tun?
FTX: Mysteriöse Geldflüsse nach Insolvenz! FTX warnt vor eigener App! Was ist jetzt zu tun?
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Bnbtgroup.com bzw.bnbt-group.com: BaFin warnt vor Bull & Bear Trading Group – Anlagebetrug! Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Bull & Bear Trading Group stellt sich auf der Website als vertrauenswürdiger Trading-Broker dar, der einen profitablen Handel mit Kryptowährungen, Forex etc. biete:
So wirbt die Bull & Bear Trading Group mit den folgenden Worten:
„Wir sind eine internationale Marke, die Tausende von Kunden auf der ganzen Welt bedient. Wir passen uns den individuellen Bedürfnissen unserer Kunden an. Wir glauben, dass es unsere Verantwortung und Pflicht ist, Ihnen dabei zu helfen, ein erfolgreicher, sachkundiger Händler zu werden und gleichzeitig das beste Umfeld für Ihren Erfolg zu schaffen. Wir sind hier, um Ihnen zu dienen.“
Tatsächlich mussten unsere Mandanten jedoch feststellen, dass ihre Gelder überhaupt nicht angelegt wurden, sondern dass es sich um eine rein fiktive Trading-Plattform bzw. einen Scam handelt.
Nun stellte auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 9.12.2022 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Bull & Bear Trading Group keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf den beschriebenen Websites sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattformen unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Einige Unternehmen, wie z.B. die Bull & Bear Trading Group, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Dies ist ein untrügliches Zeichen für Trading Betrug bzw. Scam.
Erkundigen Sie sich daher vor einer Anlage in eine Trading-Plattform am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht Opfer eines betrügerischen Broker werden (siehe: Unternehmenssuche der BaFin).
Auf den von der Gesellschaft betriebenen Websites bnbtgroup.com bzw. bnbt-group.com lassen sich weder eine Rechtsform, ein Impressum noch sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz des Anbieters finden.
Die auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C hat über die Trading-Plattform recherchiert und herausgefunden, dass die Handelsplattform bnbtgroup.com erst am 16.11.2021 bei der Internet Domain Service BS Corp registriert wurde. Die wirklichen Domaininhaber verstecken sich hinter dem Anonymisierungsdienst Amvikta Limited, bleiben also im Dunkeln. Dies ist immer ein Hinweis auf einen Anlagebetrug bzw. Scam. Seriöse Betreiber brauchen sich nicht zu verstecken. Auch bei einem fehlenden oder unvollständigen Impressum sollten die Alarmglocken schrillen.
Keiner der von uns vertretenen Mandanten erhielt eine Auszahlung seiner vermeintlichen Gewinne. Im Gegenteil, plötzlich wurde von den Anlegern eine „Kapitalertragssteuer“, eine „Gebühr zur Abwehr von Geldwäsche“ oder eine andere Gebühr als Bedingung für die Auszahlung gefordert. Die Forderung nach immer weiteren Zahlungen gehört zu dieser Betrugsmasche. Selbst wenn die Anleger den Forderungen nachkamen, erhielten sie keine Auszahlung von der Bull & Bear Trading Group. Daher wandten sie sich auf einen auf Trading-Betrug spezialisierten Anwalt, um ihr Geld von Bull & Bear Trading Group zurückzuerhalten.
Die Tatsache, dass eine Auszahlung unter die Bedingung einer weiteren Zahlung, wie eine angebliche Steuer oder eine Gebühr wegen „Geldwäsche“ etc. gestellt wird, ist immer ein klares Indiz für einen Anlagebetrug. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht (Lesen Sie auch hierzu: Online Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern).
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt Opfern von Krypto-Trading-Betrug: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Opfer der Bull & Bear Trading Group oder eines anderen betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post News zu Juicy Fields – Ernte verkauft – erhalten Anleger nun ihr Geld zurück? Stand der Ermittlungen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>„Herzlichen Glückwunsch zu einem erfolgreichen Verkauf Ihrer Ernte
Ihre JuicyFields-Ernte ist verkauft!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre JuicyFields-Ernte an lizenzierte medizinische Cannabis-Händler verkauft wurde! Hurra!“
Und weiter:
„Und jetzt sind Sie gerade in die angenehmste Phase eingetreten, in der Sie sich Ihr Geld auszahlen lassen können, indem Sie diesem Link folgen: …“
Was hat das zu bedeuten? Betreibt Juicy Fields doch ordnungsgemäße Geschäfte und ist eine Auszahlung der Gewinne bzw. der Investitionen zu erwarten?
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Auf Basis unseres aktuellen Kenntnisstandes können wir diesen Verkaufsmitteilungen wenig Glauben schenken. Eine ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit von Juicy Fields und eine Auszahlung von Gewinnen scheint unrealistisch. Hintergrund ist auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bereits wegen Betruges ermittelt und im Rahmen einer Razzia Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht hat. Unserer Meinung nach handelt es sich hier um automatisierte Verkaufsmitteilungen oder möglicherweise sogar um einen Folgebetrug bzw. eine Aktion zur Erlangung von privaten Daten der Opfer. Klicken Sie vorsichtshalber nicht auf den angegebenen Link, hier könnten eventuell Trojaner o.ä. versteckt sein“ rät Rechtsanwältin Nauschütz zur Vorsicht. Unserer Meinung nach handelt es sich hier um automatisierte Verkaufsmitteilungen oder möglicherweise sogar um einen Folgebetrug bzw. eine Aktion zur Erlangung von privaten Daten der Opfer. Klicken Sie vorsichtshalber nicht auf den angegebenen Link, hier könnten eventuell Trojaner o.ä. versteckt sein“ rät Rechtsanwältin Nauschütz zur Vorsicht.
Juicy Fields hatte bereits auf seiner Webseite für eine angebliche „Rückerstattung“ der Gelder von den Anlegern eine Registrierung mit einer Videobotschaft samt Ausweis verlangt. Hier haben wir schon vor dem Risiko eines Identitätsdiebstahls und der Geldwäsche gewarnt. (Lesen Sie auch hierzu: Razzia bei Juicy Fields – Rückerstattung Ihrer Investitionen?)
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Nauschütz geht aufgrund ihrer Recherchen im Moment davon aus, dass es sich bei den Juicy Fields E-Growing Angeboten möglicherweise um einen Anlagebetrug im großen Stil in Form eines Schneeballsystems handelt:
„Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ist nicht auszuschließen, dass es sich nicht um ein lediglich misslungenes Geschäftsmodell handelt, sondern um einen von vornherein geplanten Anlagebetrug zu Lasten der Anleger. Dies wird durch die Staatsanwaltschaft Berlin zu beweisen sein. Hier stehen wir in engem Austausch mit der Staatsanwaltschaft. Lassen Sie die Verantwortlichen nicht davonkommen, falls sich der Verdacht erhärten sollte und verzichten Sie nicht auf Ihr Recht, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Geschädigte Anleger sollten dann schnell handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug zu Rate ziehen. Das verbessert ihre Chancen, ihr Geld zurückzubekommen, gegenüber den Anlegern, die einfach nur abwarten.“
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) empfiehlt betroffenen Juicy Fields-Anlegern, bei Bedarf einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (BaFin: Was Sie tun können, wenn Sie Geld bei der Juicy Holdings B.V. investiert haben).
Lesen Sie hier, welche Warnzeichen für einen möglichen Anlagebetrug bei Juicy Fields sprechen: News – Juicy Fields Verdacht auf Anlagebetrug erhärtet sich
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Juicy Fields haben, empfehlen wir Ihnen, zeitnah einen spezialisierten Anwalt für Anlagebetrug zu beauftragen, damit Ihre Investition nicht verloren ist.
Die renommierte Kanzlei plan C, die zahlreiche Juicy Fields- Anleger vertritt und schon Maßnahmen zur Rückholung der Gelder ergriffen hat, steht Ihnen hierbei mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihre Investition zurückerhalten. Wir erstatten für Sie Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Juicy Fields, damit Sie an einem möglichen Arrestverfahren beteiligt werden und übernehmen die Kommunikation und Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden.
Wir melden den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder.
Wir prüfen auch, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Emittenten wegen fehlenden Prospektes zustehen, ferner aus Beraterhaftung gegen Vermittler und Anlageberater, wenn sie keine anleger- und objektgerechte Beratung vorgenommen haben.
Hier kommt vor allem auch den BaFin-Warnungen eine besondere Bedeutung zu. Zudem prüfen wir für Sie, ob die beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister in Haftung genommen werden können, wenn sie die geltenden Geldwäschevorschriften nicht eingehalten haben. Insbesondere richten wir den Fokus auf die Finanztransaktionen bzgl. der Konten in Zypern sowie auf die Krypto-Transfers über Kryptowährungsbörsen. Hier besteht die Möglichkeit, die Blockchain-Transaktionen mit unserem IT-Forensik-Team nachzuverfolgen, um die Spur des Geldes sichtbar zu machen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Krypto-Betrugs-Bande mit hunderttausenden Geschädigten! Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In einer gemeinsamen Operation mit Ermittlungsbehörden aus zahlreichen anderen Staaten, u.a. aus Georgien, Nordmazedonien und der Ukraine, wurden am 8. November 2022 in fünf Ländern gleichzeitig dutzende Objekte durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Laut Generalstaatsanwaltschaft kam es auch zu zahlreichen Festnahmen und Vermögensbeschlagnahmen.
Am 8. November 2022 seien unter Leitung der Zentralstellen Cybercrime Bayern und Sachsen allein in Georgien und Nordmazedonien insgesamt sechs Callcenter sowie 25 weitere Privat- und Geschäftsräume durchsucht worden, der Schwerpunkt der Operation lag auf der georgischen Hauptstadt Tiflis. An den Durchsuchungsmaßnahmen im Ausland haben laut Generalstaatsanwaltschaft fünf Staatsanwälte und mehr als 60 deutsche Polizeibeamte und IT-Forensiker teilgenommen.
Gegen das kriminelle Netzwerk, über das international in der Vergangenheit zum Teil unter dem Schlagwort „Milton Group“ öffentlich berichtet worden war, wird bereits seit mehreren Jahren mit großem Aufwand durch die bayerischen und sächsischen Ermittler wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Geldwäsche ermittelt.
Die Krypto-Bande soll die typische Betrugsmasche des Online-Trading-Betruges bzw. Cyber-Trading-Betrugs angewendet haben. Die potenziellen Opfer wurden von professionellen Callcentern kontaktiert und die Anrufer gaben vor, sich mit Online-Trading, überwiegend im Zusammenhang mit Kryptowährungen, bestens auszukennen. Hunderttausende Anleger hätten der Bande vertraut und immer weitere Gelder für den angeblichen Handel mit Kryptowährungen überwiesen.
In Wahrheit wird auf solchen betrügerischen Trading-Plattformen überhaupt nicht gehandelt; die vermeintlichen Anlagen sind frei erfunden: über unterschiedlichste Plattformen und Websites wird gegenüber den Geschädigten die Illusion eines existierenden Trading-Accounts aufrechterhalten. Mithilfe einer Betrugssoftware werden fiktive Kontobewegungen und Gewinnerlöse simuliert und die Anleger getäuscht. Durch sichtbare angebliche Gewinne oder mit fadenscheinigen Vorwänden wie Steuern, Kautionen, Kommissionen werden die Geschädigten überredet, immer weiteres Geld zu investieren.
Die Verbrecher haben ihre Opfer auch häufig dazu überredet, auf den Rechnern der Opfer eine Fernzugriffssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer zu installieren, so dass die Opfer weitere Schäden durch Identitätsmissbrauch zu befürchten haben (Lesen Sie hierzu: Achtung: Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl!)
Der international aufgestellten Krypto-Bande sollen nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hunderte betrügerische Trading-Plattformen und dutzende Callcenter in verschiedenen Ländern zugeordnet werden können. Der verursachte Schaden ist gigantisch, allein in Deutschland ist laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Schaden von deutlich mehr als 100 Millionen Euro auszugehen. Weltweit müsse mit hunderttausenden Geschädigten gerechnet werden, der geschätzte Gesamtschaden liege im Milliardenbereich, so die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Den Ermittlungsbehörden ist hiermit ein großartiger Erfolg gegen einen massenhaften gewerbs- und bandenmäßigen Betrug im Krypto-Bereich gelungen. Solche Krypto-Betrugs-Plattformen basieren üblicherweise auf einer riesigen Organisationsstruktur mit Arbeitsteilung, d.h. die Täter sind i.d.R. international vernetzt, betreiben eine klare Aufgabenteilung und bedienen sich eines Zukaufs von kriminellen Dienstleistungen. So ist ein Teil der Bande für die Technik, ein anderer für die Kundenakquise und ein dritter für die Geldwäsche zuständig. Solche Krypto-Banden betreiben oft 100-200 verschiedene Trading-Plattformen gleichzeitig, damit sich der große Aufwand lohnt.“
Aufgrund der komplexen internationalen Verflechtungen der Tätergruppierung und parallel geführten Ermittlungsverfahren in vielen europäischen Staaten sei mit Ermittlungsbehörden aus Schweden, Spanien, Finnland, Lettland, Ukraine, Georgien und Albanien auf justizieller Ebene ein „Joint Investigation Team“ (JIT) zur Förderung und Koordinierung der internationalen Ermittlungen gegründet worden. Eine maßgebliche Rolle nahm bei der Koordinierung der länderübergreifenden Ermittlungen und Vorbereitungen die in Den Haag ansässige EU-Agentur Eurojust wahr. Auch Europol ist Teil der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe.
Rechtsanwältin Nauschütz fügt hinzu: „In diesem Fall haben die Ermittlungen mehrere Jahre gedauert. Erst als das komplette kriminelle Netz auch international identifiziert war, konnten die Ermittlungsbehörden endlich zuschlagen. Dies ist durchaus nicht ungewöhnlich, wenn man sich vergegenwärtigt, wie komplex und international die Täter- und Organisationsstruktur ist und wieviel Kooperation, Abstimmung und Personal zwischen den verschiedenen Ermittlungsbehörden aus den verschiedenen europäischen Ländern notwendig ist.“
Zeitgleich zu den Maßnahmen in Georgien und Nordmazedonien seien operative Maßnahmen auch in Albanien (u.a. Tirana), in der Ukraine (Kiew) und in Bulgarien (Sofia) durchgeführt worden. Die Maßnahmen in Albanien wurden durch mehr als 30 spanische Ermittler unterstützt. In den fünf Staaten seien insgesamt 15 der Krypto-Bande zuzurechnende Callcenter (sechs in Albanien, fünf in Georgien, drei in der Ukraine und eines in Nordmazedonien) sowie 27 weitere Objekte durchsucht worden. Allein in Kiew sei ein beteiligtes Callcenter mit etwa 800 Mitarbeitern aufgelöst worden. In Georgien seien unter Federführung der dortigen Generalstaatsanwaltschaft verschiedene Behörden und etwa 300 Ermittler an der Umsetzung der umfangreichen Maßnahmen beteiligt gewesen. Fünf Tatverdächtige seien festgenommen und rund 50 Vernehmungen durchgeführt worden.
Im Rahmen des groß angelegten Action Days seien insgesamt mehr als 500 Computer, Mobiltelefone und sonstige elektronische Geräte sowie zahlreiche weitere Unterlagen beschlagnahmt worden. Zudem seien Vermögensarreste in zweistelliger Millionenhöhe erwirkt worden. Daraus resultierten u.a. Beschlagnahmen von Konten, Bargeld, Bitcoin-Wallets und anderen Wertgegenständen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg teilte mit, dass im Mittelpunkt der Arbeit der bayerischen und sächsischen Ermittler gemeinsam mit ihren internationalen Partnern nun u.a. die Sichtung und Analyse des umfangreichen elektronischen Beweismaterials in diesem vielschichtigen Verfahrenskomplex stehe. Ein Teil dieser Analyse wird vor allem auch die Feststellung der von der betrügerischen Krypto-Bande betriebenen mehreren Hundert Trading-Plattformen beinhalten.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz rät deshalb Trading-Betrugs-Opfern: „Geschädigte Anleger sollten überprüfen lassen, ob von solchen Ermittlungserfolgen auch ihre Trading-Plattform betroffen ist. In diesem Fall wäre es wichtig, ihren Schaden rechtzeitig geltend zu machen, um von den Erfolgen zu profitieren. Dieser Fall zeigt wieder, dass es sich lohnt, gegen die Betrüger vorzugehen und sich von einem spezialisierten Anwalt vertreten zu lassen. Je früher, desto besser.“
Durch die Festnahme der Betrüger erfahren die geschädigten Anleger Gerechtigkeit und dürfen jetzt hoffen, ihre Investitionen wieder zurück zu erhalten. Das passiert jedoch nicht automatisch denn das Strafverfahren dient nämlich vorrangig der Bestrafung der Täter. Die betrogenen Anleger müssen daher in einem eigenen Verfahren, sog. Adhäsionsverfahren oder auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Ansprüche geltend machen. Hier sollten sich die geschädigten Anleger von einem auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.
Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob auch Ihre Trading-Plattform von diesem Ermittlungserfolg betroffen ist und Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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The post Wieder ein erfolgreicher Schlag gegen Krypto-Betrugs-Bande mit hunderttausenden Geschädigten! Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post BaFin ermittelt gegen BTC EU (btceu.pro) – keine Erlaubnis – Verdacht auf Anlagebetrug bestätigt sich appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Nun bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unsere Einschätzung und teilte am heutigen Tag mit, dass sie gegen BTC EU ermittle.
Die BaFin stellte heute gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die BTC EU keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite btceu.pro rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die BTC EU unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie etwa BTC EU, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.
Erkundigen Sie sich daher vor einer Anlage in eine Trading-Plattform am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht Opfer eines betrügerischen Broker werden (siehe: Unternehmenssuche der BaFin).
Neben der fehlenden Erlaubnis der BaFin hatten wir bereits weitere Indizien herausgearbeitet, die für einen betrügerischen Broker sprechen:
Die auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C hat über die Trading-Plattform BTC EU schon recherchiert und herausgefunden, dass die Handelsplattform erst am 22.06.2022 über Hosting Concepts B.V. registriert wurde, also erst seit kurzem existiert. Der Betreiber der Webseite versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst, lässt sich also nicht in die Karten blicken. Dies ist immer ein Hinweis auf einen Anlagebetrug bzw. Scam. Seriöse Betreiber brauchen sich nicht zu verstecken.
Auch bei einem fehlenden oder unvollständigen Impressum sollten die Alarmglocken schrillen.
Auf der Website btceu.pro gibt es keine verifizierbaren Angaben, wer BTC EU betreibt. Ein Impressum findet sich nicht. Außer der Support-E-Mail Adresse support@btceu.pro gibt es keinerlei Kontaktangaben.
Existiert kein Impressum, ist dies ein klares Indiz für einen betrügerischen Broker
BTC EU wirbt damit, der „Nummer Eins Online-Trading Broker“ und die „beste Plattform auf dem Markt“ zu sein und behauptet, bereits mehrfach von der Handelsbranche für ihre Produkte, Dienstleistungen und Plattformen ausgezeichnet worden zu sein. Die Plattform wirbt mit verschiedenen Gütesiegeln und Auszeichnungen.
Wie uns die Mandanten berichteten, gaukelten die Berater von BTC EU auch vor, von der FINRA (Financial Industry Regulatory Authority – eine Genehmigungsbehörde in den USA) zertifiziert zu sein und übersandten dazu Dokumente oder links zu angeblichen Aufsichtsbehörden (z.B. https://brokercheck.finra.org.) Eine Zertifizierung bei der FINRA, ebenso wie eine Erlaubnis der BaFin, besteht jedoch nicht.
Als unsere Mandanten eine Auszahlung ihrer Gewinne beabsichtigten, wurde von ihnen als Vorschuss Gebühren wie eine „Transaktionsgebühr“, eine Gebühr zur „Deklaration“ und später für eine „Versicherung“ verlangt. Hierbei behaupteten die Betrüger, von Crypto.com oder von Blockchain zu sein.
Die erfahrene Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C weist auf Folgendes hin: „Bei der Behauptung, dass das Guthaben auf einer bekannten Kryptowährungsbörse wie Crypto.com, Binance.com, Blockchain, Coinbase etc. liege und nach Zahlung eines Vorschusses ausbezahlt würde, handelt es sich um einen Folgebetrug. Die Betrüger missbrauchen die Identität seriöser Kryptowährungsanbieter, indem sie vermeintlich echt aussehende Mailadressen und Dokumente verwenden. Diese Täuschung ist für Laien kaum erkennbar“.
Lesen Sie auch hierzu:
BaFin Identitätsmissbrauch Binance durch unbekannte Täter
Bitcoin Betrug durch „Blockchain“? Erfahrungen mit „Blockchain“ – Broker zahlt nicht aus!
„Binance“ verlangt Steuern für Auszahlung – Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter
Wenn Sie Opfer von BTC EU oder eines anderen betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post BaFin ermittelt gegen BTC EU (btceu.pro) – keine Erlaubnis – Verdacht auf Anlagebetrug bestätigt sich appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin im Handelsblatt vom 15.11.2022 zur Pleite von FTX: appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Experten sehen nach der Insolvenz große Probleme für die gehypte Krypto-Branche. Die Forderungen nach mehr Regulierung werden lauter.“
The post Rechtsanwältin Tanja Nauschütz als Expertin im Handelsblatt vom 15.11.2022 zur Pleite von FTX: appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post FTX: Mysteriöse Geldflüsse nach Insolvenz! FTX warnt vor eigener App! Was ist jetzt zu tun? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die abgezogenen Kryptowährungen würden an dezentralen Börsen in die Kryptowährung Ether umgetauscht – ein bei Hackern übliches Vorgehen, damit ihre erbeuteten Kryptowerte nicht so einfach beschlagnahmt werden können.
Stunden später teilte Miller in einem Tweet mit, dass FTX US und FTX.com wegen der Insolvenz am Freitag ihre gesamten digitalen Vermögenswerte in sog. kalte Speicher („Cold Storage“) verlagert hätten, wo sie besser vor Zugriffen geschützt werden können: „Der Prozess wurde heute Abend beschleunigt – um den Schaden zu begrenzen, der durch die Beobachtung von nicht autorisierten Transaktionen entstanden ist“, sagte er.
Ebenso wies FTX die Benutzer an, keine neuen Upgrades zu installieren und sofort alle FTX-Apps zu löschen: „FTX ist gehackt worden. FTX-Apps sind Malware. Löscht sie. Der Chat ist offen. Gehen Sie nicht auf die FTX-Website, da dort Trojaner heruntergeladen werden könnten“, schrieb ein Account-Administrator im FTX-Support-Telegram-Chat. Die Nachricht wurde von FTX General Counsel Ryne Miller geteilt.
Die Transfers erfolgten am selben Tag (11.11.2022), an dem das Unternehmen in den USA Insolvenz nach Chapter 11 beantragte.
Wir berichteten bereits über die Insolvenz und Abwicklung von FTX und die Ermittlungen der US-Börsenaufsichtsbehörden wegen angeblicher Veruntreuung von Geldern durch den ehemaligen CEO Sam Bankman-Fried. Lesen Sie hierzu:
FTX-News: Insolvenz der Kryptobörse FTX! Was sollen FTX-Anleger jetzt tun?
Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt noch, wer diese unberechtigten Transaktionen tätigte. Im Internet kursieren Vermutungen darüber, ob es sich womöglich doch nicht um einen Hackerangriff von außen handelt, sondern um nicht autorisierte Transaktionen durch Insider.
Die weltweit zweitgrößte Kryptobörse FTX hatte am Freitag Insolvenz angemeldet, nachdem Anfang der Woche massenhaft Kunden Vermögenwerte über 430 Millionen Dollar bei FTX abgezogen hatten. Ein Rettungsversuch mit der konkurrierenden Börse Binance scheiterte. Mehrere Staaten hatten daraufhin Vermögenswerte von FTX eingefroren, um die Konsequenzen eines Zusammenbruchs der Börse für die Branche zu reduzieren. Der Absturz von FTX innerhalb weniger Tage versetzte den Kryptowährungsmarkt in starke Turbulenzen. Die wichtigste Cyber-Devise Bitcoin und die Nummer zwei Ethereum verloren seit Wochenbeginn jeweils rund 20 Prozent an Wert. Bitcoin fiel zeitweise auf ein Zwei-Jahres-Tief von 15.566 Dollar. Es ist bereits von einem „Lehman-Brothers-Moment“ für Kryptobranche die Rede.
Krypto-Expertin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C berät bereits zahlreiche Anleger von FTX, die auf ihre Krypto-Assets bei FTX nicht mehr zugreifen können und um ihr Geld bangen.
„Es besteht die Gefahr, dass die Anleger ihre Einlagen verlieren, da ihre Assets nicht selbstverwaltet werden, sondern bei FTX hinterlegt sind und es keine Einlagensicherung bei Kryptowerten gibt. Die neue Situation der offline-Aufbewahrung der digitalen Vermögenswerte („Cold Storage“) und die eigene Warnung seitens FTX bzgl. ihrer App und Webseite schüren weitere Unsicherheiten bei den Anlegern“ führt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz aus.
„Anleger sollten schnell handeln und juristischen Rat einholen“ empfiehlt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz. Die Anleger sollten prüfen, ob sie ihre Forderungen in dem US-Insolvenzverfahren geltend machen. Zudem sollten sie prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen von FTX, aber ggf. auch gegen weitere Personen und Institutionen, möglicherweise aus Beraterhaftung oder Falschberatung, zustehen.
Wenn Sie betroffener Anleger von FTX sind, steht Ihnen die erfahrene und renommierte Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>Ein vermeintlicher Rettungsversuch des Branchenprimus und Hauptkonkurrenten Binance scheiterte am Mittwochabend.
Brisant: der Chef der weltweit größten Kryptobörse Binance, Changpeng Zhao, hatte selbst mit einem Twitter-Tweet die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit von FTX gesät, indem er mitteilte, dass Binance seine FTT-Bestände bei FTX von etwa 530 Millionen Dollar komplett abstoßen werde.
Insofern scheint es, als wäre der Tweet und der angebliche Rettungsversuch von Binance eher ein gezielter cleverer Schachzug gewesen, um den Konkurrenten FTX auszuschalten.
FTX musste daher am 11.11.2022 Gläubigerschutz in den USA beantragen. Die Wertpapieraufsicht der Bahamas hat die Vermögenswerte von FTX eingefroren und einen Insolvenzverwalter mit der Abwicklung von FTX beauftragt. Der bislang hoch gelobte Firmengründer von FTX, Sam Bankman-Fried, trat zurück.
Nun recherchieren auch die US-Börsenaufsichtsbehörden SEC und CFTC wegen angeblicher Veruntreuung von Geldern. Es steht im Raum, dass der Konzern des Tech-Unternehmers Sam Bankman-Fried ein riesiges Schneeballsystem sein könnte. Der Liquiditätsengpass soll sich auf ca. 7-9 Milliarden US-Dollar belaufen.
Durch den Zusammenbruch von FTX gerieten die Kryptowährungen sofort in Turbulenzen. Die wichtigste Cyber-Devise Bitcoin und die Nummer zwei Ethereum verloren seit Wochenbeginn jeweils rund 20 Prozent an Wert. Bitcoin fiel zeitweise auf ein Zwei-Jahres-Tief von 15.566 Dollar. Der FTT, eine Art digitaler Anteilsschein an FTX, büßte auf Wochensicht 89 Prozent ein.
Krypto-Expertin Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Die Insolvenz der zweitgrößten Kryptobörse ist ein großer Schock für die Krypto-Branche. Das Vertrauen in den Krypto-Markt leidet, wenn so ein großer Player mit derartig hohem Volumen von heute auf morgen insolvent ist. Dieser Fall zeigt wieder einmal, wie gefährlich es sein kann, wenn in einem Krypto-Unternehmen zu viel Macht in den Händen eines Einzelnen liegt und wie wichtig es ist, dass Kryptobörsen strikt reguliert und überwacht werden sollten.“
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin erklärte in Bezug auf FTX, sie beobachte den Krypto-Markt genau. FTX mit Sitz auf den Bahamas unterliege aber nicht ihrer Aufsicht. Ein Sprecher der BaFin wies darauf hin: „Generell sind deutsche Anlegerinnen und Anleger bei der Nutzung von unregulierten Offshore-Plattformen durch deutsche Regulierung und Aufsicht nicht geschützt.“
An die auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C wenden sich bereits zahlreiche FTX-Anleger, die auf ihre Krypto-Assets bei FTX nicht mehr zugreifen können und um ihr Geld fürchten.
Es besteht die Gefahr, dass die Anleger ihre Einlagen verlieren, da ihre Assets nicht selbstverwaltet werden, sondern bei FTX hinterlegt sind und es keine Einlagensicherung bei Kryptowerten gibt.
„Anleger sollten schnell handeln und juristischen Rat einholen“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der renommierten Kanzlei plan C. Die Anleger sollten prüfen, ob sie ihre Forderungen in dem US-Insolvenzverfahren geltend machen. Zudem sollten sie prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen von FTX, aber ggf. auch gegen weitere Personen und Institutionen, möglicherweise aus Beraterhaftung oder Falschberatung, zustehen.
Wenn Sie betroffener Anleger von FTX sind, steht Ihnen die erfahrene und renommierte Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Deutschland-Tochter der größten US-Amerikanischen Krypto-Börse Coinbase gerügt hat. Die BaFin fordert eine „ordnungsgemäße Geschäftsorganisation”. Laut einer Pressemitteilung der BaFin vom 8.11.2022 habe Coinbase „gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 und des § 25b Absatz 1 Satz 2 KWG“ verstoßen. „Bei einer Jahresabschlussprüfung wurden bei dem Institut organisatorische Mängel festgestellt. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation war nicht in allen geprüften Bereichen gegeben“, so die BaFin. Die BaFin-Anordnung stammt vom 27.10.2022.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Kryptowährungen spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Diese Anordnung der BaFin ist keine bloße Formalie und erst recht keine Bagatelle. Der Krypto-Börse drohen ernste Konsequenzen. Im worst case sieht das Kreditwesengesetz Sanktionen durch die BaFin gegen Coinbase vor, von einem Kapitalzuschlag bis zu einem Entzug der Betriebserlaubnis“.
Die deutsche Coinbase-Tochter äußerte sich nun dahingehend, dass sie mit der BaFin voll und ganz kooperieren werde und bereits einen Maßnahmenplan entwickelt habe, „der alle Feststellungen im Prüfungsbericht vollständig berücksichtigt, um die Bedenken der BaFin auszuräumen.“
Solche Meldungen verunsichern die Anleger genauso wie die angeblichen Angebote von Mitarbeitern bekannter Kryptowährungsbörsen wie Coinbase, Binance, Blockchain, Crypto.com etc., Geschädigten ihren vermeintlichen Gewinn oder ihr investiertes Geld – gegen Vorschussgebühr – auszuzahlen.
Werden Sie von angeblichen Mitarbeitern von Coinbase.com o.ä.. kontaktiert und wird Ihnen versprochen, ihren angeblichen Gewinn oder ihr investiertes Geld zurück zu erhalten, so handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch der echten Kryptowährungsbörse durch unbekannte Täter.
Die Betrüger nutzen gefälschte Mailadressen und Dokumente, die täuschend echt aussehen und vermeintlich von einem seriösen Kryptowährungsanbieter wie Coinbase, Binance, Blockchain, Crypto.com etc. stammen. Hierüber hatten wir bereits berichtet: vor dieser Betrugsmasche eines Identitätsmissbrauchs von bekannten Kryptowährungsbörsen durch unbekannte Täter haben auch die BaFin und das BKA bereits gewarnt.
Lesen Sie auch hierzu:
BaFin Identitätsmissbrauch Binance durch unbekannte Täter
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Die Kanzlei plan C ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz und Anlagebetrug. Wenn Sie Probleme mit Kryptowährungsbörsen haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die renommierte Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Erfahrungen mit „Crypto.com“? Krypto-Betrug mittels Identitätsdiebstahls von „Crypto.com“! Zahlen Sie nicht! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Betrüger nutzen gefälschte Mailadressen und Dokumente, die täuschend echt aussehen und vermeintlich von dem Kryptowährungsanbieter Crypto.com stammen.
Unsere Mandanten berichten uns, dass sich angebliche Mitarbeiter von „Crypto.com“ oder auch „Blockchain“, „Binance“ etc. bei ihnen gemeldet haben und behaupten, sie hätten das vermeintliche Guthaben oder die verloren geglaubte Investition gefunden und sichergestellt.
So lautet etwa die Mail eines angeblichen „Beraters“, von Crypto.com:
„Wir haben den vollen Betrag von 4,33 BTC unter Ihrem Namen auf Crypto.com erhalten/gefunden/sichergestellt. Allerdings kann kein Betrag auf Ihr BTC Wallet von Crypto.com gelegt werden, da Sie für weitere drei Transaktionen die bestimmten Gebühren zahlen müssen…
Daher setzen Sie diese zusätzliche Summe ein, und die dringend benötigten Zahlungen werden weggenommen. Was übrig bleibt, wird natürlich an Ihre Bank zurückerstattet. Dabei handelt es sich um Transaktionsgebühren, die im Voraus bezahlt werden sollten, um den oben genannten Betrag zu erhalten. Transaktionsgebühren liegen normalerweise zwischen 7 und 10 %. Abschließend müssen Sie 10 % des Gesamtbetrags auf Ihr Crypto.com-Konto überweisen, die für Transaktionsgebühren im Voraus bezahlt werden.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Online-Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Die Behauptung, dass das Guthaben auf einer bekannten Kryptowährungsbörse wie Crypto.com, Binance, Blockchain, Coinbase etc. liege und nach Zahlung einer Gebühr ausbezahlt würde, ist mittlerweile zu einer neuen Betrugsmasche geworden. Die Betrüger nutzen gefälschte Mailadressen und Dokumente, die täuschend echt aussehen und vermeintlich von einem seriösen Kryptowährungsanbieter stammen. In Wahrheit handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch, der von Laien nur sehr schwer zu erkennen ist. Vor dieser Betrugsmasche eines Identitätsmissbrauchs von bekannten Kryptowährungsbörsen durch unbekannte Täter haben auch die BaFin und das BKA bereits gewarnt.“
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Auszahlung nur unter der Bedingung einer weiteren Zahlung – Indiz für Anlagebetrug!
„Immer wenn eine Auszahlung an die Bedingung einer weiteren Zahlung geknüpft wird, sollten Sie hellhörig werden. Es gibt keinen Grund, eine Vorabzahlung für eine Auszahlung zu leisten, egal ob „Transaktionsgebühr“, „Kapitalertragssteuer“, „Liquidationsnachweis“, „Kaution“ oder eine ähnliche Gebühr. Eine Vorabgebühr ist immer ein Indiz für einen Anlagebetrug“ warnt die erfahrene Rechtsanwältin Tanja Nauschütz. „Lassen Sie sich nicht täuschen und ziehen Sie rechtzeitig einen auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Anwalt zu Rate.“
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Prüfen Sie stets die erhaltenen Dokumente und Email-Adressen auf ihre Echtheit
Bei den Emailadressen fällt oft auf, dass diese nicht die Original-Email der Kryptowährungsbörse ist, sondern ähnlich klingende, gefälschte Emailadressen verwendet werden. Auch werden häufig Freemail-Adressen benutzt. Die Original-Kryptowährungsbörsen verwenden natürlich keine Freemail-Adressen. All diese Umstände sprechen für einen Trading Betrug und einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der echten Kryprowährungsbörse. Es lohnt sich also, bei solchen Dokumenten genauer hinzuschauen.
Zahlen Sie auf keinen Fall die geforderte Gebühr und nehmen Sie sofort Kontakt zu einem auf Trading-Betrug spezialisierten Anwalt auf!
Sollte von Ihnen von vermeintlichen Mitarbeitern von „Crypto.com“, einem anderen Anbieter, Ihrem Online-Trading-Broker oder von einer angeblichen öffentlichen Behörde (wie die BaFin) eine „Kapitalertragssteuer“, ein „Liquiditätsnachweis“, eine „Transaktionsgebühr“, eine „Auszahlungsgarantie“ oder Kautionen und Provisionen als Bedingung für die Auszahlung Ihres Gewinnes gefordert werden, empfehlen wir Ihnen, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu kontaktieren. Sie sind mutmaßlich Opfer eines betrügerischen Brokers und eines Trading-Betruges geworden. Zahlen Sie auf keinen Fall, Sie vergrößern dadurch nur Ihren bereits durch den Trading-Betrug entstandenen Schaden.
Falls Sie dem betrügerischen Broker, wie unsere Mandanten, zuvor per Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer Zugang zu Ihrem Computer gewährt hatten, sichern Sie Ihren Computer vor Zugriffen, ändern Sie bitte sofort Ihre Passwörter und verhindern Sie durch rechtliche Maßnahmen das Risiko eines Identitätsdiebstahls (Lesen Sie hierzu auch: Achtung! Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl)
Wenn Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die renommierte Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post BaFin ermittelt gegen Up Krypto (upkrypto.com)! Erfahrungen? Broker zahlt nicht aus – Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Unsere Mandanten starteten das Trading zunächst mit einer kleinen Ersteinlage in Höhe von € 250,00. Mit der Hilfe der „Berater“ wurde für unsere Mandanten ein persönliches Handelskonto bei der Kryptowährungsbörse www.binance.com eröffnet, meist über eine Fernwartungssoftware wie Anydesk, die auf dem Computer oder Handy unserer Mandanten installiert wurde.
In kurzer Zeit waren schon gute Gewinne auf den Trading-Konten unserer Mandanten sichtbar, so dass diese zu weiteren Einzahlungen überredet wurden. Da unsere Mandanten ihre Investments und die angeblichen Gewinne auf der Handelsplattform nachvollziehen konnten, sah alles zunächst vertrauenswürdig und seriös aus.
Als unsere Mandanten aber eine Auszahlung ihrer Gewinne beabsichtigten, kam das böse Erwachen: es wurde von ihnen eine „Kapitalertragssteuer“, eine „Gebühr zur Abwehr von Geldwäsche“ oder eine andere Gebühr als Bedingung für die Auszahlung gefordert. Die Forderung nach immer weiteren Zahlungen gehört zur Betrugsmasche. Keiner unserer Mandanten erhielt jedoch eine Auszahlung von Up Krypto, selbst sie weitere Zahlungen leisteten. Daher wandten sie sich auf einen auf Trading-Betrug spezialisierten Anwalt, um ihr Geld von Up Krypto zurückzuerhalten.
Nun stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 2.11.2022 gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Up Krypto keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der von der Up Krypto betriebenen Website upkrypto.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie z.B. Up Krypto, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Dies ist ein untrügliches Zeichen für Trading Betrug bzw. Scam.
Erkundigen Sie sich daher vor einer Anlage in eine Trading-Plattform am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht Opfer eines betrügerischen Broker werden (siehe: Unternehmenssuche der BaFin).
Die auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C hat über die Trading-Plattform Up Krypto recherchiert und herausgefunden, dass die Handelsplattform erst am 28.05.2022 registriert wurde, also erst seit kurzem existiert. Der Betreiber der Webseite verbirgt sich hinter dem Anonymisierungsdienst „NameCheap“, bleibt also im Dunkeln. Dies ist immer ein Hinweis auf einen Anlagebetrug bzw. Scam. Seriöse Betreiber brauchen sich nicht zu verstecken. Auch bei einem fehlenden oder unvollständigen Impressum sollten die Alarmglocken schrillen.
Auch die Tatsache, dass eine Auszahlung unter die Bedingung einer weiteren Zahlung, wie eine angebliche Steuer oder eine Gebühr wegen „Geldwäsche“ etc. gestellt wird, ist immer ein klares Indiz für einen Anlagebetrug. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht (Lesen Sie auch hierzu: Online Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern).
Auch das Verlangen eines Fernzugriffs über AnyDesk oder TeamViewer sollte hellhörig machen. „Seriöse Broker fordern keinen Zugang auf Ihren Computer“ warnt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Trading-Betrug spezialisierten und renommierten Kanzlei plan C. „Durch einen AnyDesk bzw. TeamViewer-Zugriff entsteht ein großes Sicherheitsrisiko für die Anleger. Den Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht damit ein zusätzlicher Schaden durch Identitätsdiebstahl“ warnt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz.
(Lesen Sie hierzu auch: Achtung! Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl.)
Die erfahrene Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt Opfern von Krypto-Trading-Betrug: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Opfer von Up Krypto oder eines anderen betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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The post BaFin ermittelt gegen Up Krypto (upkrypto.com)! Erfahrungen? Broker zahlt nicht aus – Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Keine Auszahlung? Schlechte Erfahrungen mit Broker Maxvol? BaFin warnt! Bitcoin-Anlagebetrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Auf ihrer angeblichen Trading-Plattform maxvol.co gibt Maxvol vor, eine moderne führende Online-Trading Plattform zu sein, die optimale Bedingungen zur Verfügung stellt, um beim Online-Trading gleichzeitig schnelles und sicheres Geld u.a. mit Kryptowährungen zu erzielen:
„Maxvol engagiert sich dafür, Tradern aller Qualifikationsstufen zu ermöglichen, auf den weltweiten Finanzmärkten erfolgreich zu sein. Wir stellen Ihnen umfassende Bildungsressourcen zur Verfügung, die Ihnen alles beibringen, was Sie zum Entwickeln profitabler Handelsstrategien benötigen. Außerdem bietet unsere Plattform eine blitzschnelle Ausführung mit einer intuitiven Softwareschnittstelle, die es jedem ermöglicht, die Märkte effektiv zu handeln.
Maxvol ist ein internationaler Onlinebroker mit Zugang zu mehr als 500 Handelsinstrumenten in 6 Assetkategorien für Kleinanleger und institutionelle Investoren.
Wir sind weltweit aktiv und unser Fokus ist ein professioneller und zuverlässiger Service für alle unsere Kunden.“
Die Inhalte der von Maxvol betriebenen Webseite maxvol.co und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie beispielsweise Maxvol, handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Besitzt eine in Deutschland tätige Trading-Plattform die Erlaubnis der BaFin nicht, ist dies ist ein untrügliches Zeichen für einen Anlagebetrug bzw. Trading-Betrug (Scam).
Am besten erkundigen Sie sich vor einer Anlage in eine Trading-Plattform bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, um rechtzeitig betrügerische Trading-Broker zu erkennen (siehe: Unternehmenssuche der BaFin).
Der Internetauftritt von Maxvol ist auf den ersten Blick professionell gestaltet und wirkt seriös. Maxvol wirbt u.a. mit Logos von Visa, Bitcoin, Mastercard und Wire Transfer und versucht damit, das Vertrauen der Anleger zu gewinnen.
Achtung! Ein Impressum ist bei maxvo.co jedoch nicht zu finden. Fehlt ein Impressum mit einer Anschrift, der Rechtsform des Unternehmens, Kontaktpersonen etc., deutet dieses auf einen betrügerischen Broker hin. Auf der Webseite von Maxvol findet sich lediglich eine Berliner Telefonnummer. Hier sollten alle Alarmglocken schrillen!
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C hat Recherchen zu den Domaindaten der Webseite maxvol.co angestellt. Die Webseite wurde erst am 05.09.2022 registriert, existiert also erst seit nicht einmal 2 Monaten! Auch hier findet sich kein Hinweis über den Betreiber der Webseite, da die Registrierung über einen Anonymisierungsdienst erfolgte. Ein seröser Betreiber braucht sich aber nicht zu verstecken.
Die auf Anlagebetrug und Online-Trading-Betrug spezialisierte renommierte Kanzlei plan C vertritt bereits einige Geschädigte von Maxvol, die Probleme mit der angeblichen Trading-Plattform haben. Sie erhalten entweder ihr vermeintliches Guthaben aus verschiedenen Gründungen nicht ausbezahlt oder nur unter der Bedingung einer weiteren Zahlung in Form einer „Steuer“, „Kaution“ oder zur Vermeidung von „Geldwäsche“.
Lesen Sie auch hierzu: Eine vorab zu zahlende Steuer ist immer ein Indiz für einen Trading-Betrug (Online Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern).
Auch wurden unsere Mandanten von angeblichen Mitarbeiten von Binance oder Blockchain kontaktiert, die vorgaben, nach Zahlung einer bestimmten Summe das sichergestellte Geld auszuzahlen. Ein weiterer Betrug! Selbst wenn unsere Mandanten zahlten, erhielten sie ihr Geld nicht zurück.
Weitere Informationen hierzu:
Bitcoin Betrug durch „Blockchain“? Erfahrungen mit „Blockchain“ – Broker zahlt nicht aus!
Wir haben für unsere Mandanten bereits rechtliche Schritte eingeleitet, um ihre Investitionen zurück zu holen.
Wenn Sie Opfer von Maxvol oder eines anderen betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Keine Auszahlung? Schlechte Erfahrungen mit Broker Maxvol? BaFin warnt! Bitcoin-Anlagebetrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen mit BTC EU bzw. btceu.pro? Broker zahlt nicht aus – Trading-Betrug! Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>„Hier bei BTC EU tun wir das, was wir am besten können: Wir helfen unseren Kunden dabei, Gewinne aus ihren Investitionen zu erzielen. BTC EU ist ein Online-Investmentunternehmen, das Tools, Strategien, Daten und relevante Informationen bereitstellt, um Händlern, die uns vertrauen, dabei zu helfen, die bestmögliche Entscheidung zu treffen.“
BTC EU behauptet, bereits mehrfach von der Handelsbranche für ihre Produkte, Dienstleistungen und Plattformen ausgezeichnet worden zu sein und wirbt mit verschiedenen Gütesiegeln und Auszeichnungen.
Die Berater von BTC EU gaben auch vor, von der FINRA (Financial Industry Regulatory Authority), eine Genehmigungsbehörde in den USA, zertifiziert zu sein und übersandten dazu Dokumente oder links zu angeblichen Aufsichtsbehörden etwa, https://brokercheck.finra.org.
Unsere Mandanten starteten das Trading zunächst mit einer kleinen Ersteinlage in Höhe von € 250,00. Sodann wurden sie überredet, weitere Einzahlungen zu leisten, um höhere Gewinne zu erwirtschaften. Da unsere Mandanten die vermeintlichen Gewinne auf ihren Trading-Konten verfolgen konnten, sah alles zunächst echt und seriös aus.
Unsere Mandanten berichten uns, dass die „Berater“ meist über eine Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer Zugriff auf ihre Computer forderten, meist unter dem Vorwand, ihnen das Benutzerkonto zu erklären und einzurichten, um ihnen bei den Transfers zu „helfen“. Achtung! So können die Betrüger unbemerkt Daten z.B. zu Kreditkarten und Bankkonten stehlen. Mit den so erlangten Zugangsdaten können sich die Betrüger später ohne Wissen der Geschädigten weitere Beträge überweisen.
Lesen Sie hierzu auch: Achtung! Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl.
Als unsere Mandanten eine Auszahlung ihrer Gewinne beabsichtigten, wurde von ihnen weiteres Geld für eine „Transaktionsgebühr“, zur „Deklaration“ und später für eine „Versicherung“ verlangt. Hierbei behaupteten die Betrüger, von Crypto.com oder von Blockchain zu sein. So lautet etwa die Mail eines „Beraters“, angeblich von Crypto.com:
„Wir haben den vollen Betrag von 4,33 BTC unter Ihrem Namen auf Crypto.com erhalten. Allerdings kann kein Betrag auf Ihr BTC Wallet von Crypto.com gelegt werden, da Sie für weitere drei Transaktionen die bestimmten Gebühren zahlen müssen…
Daher setzen Sie diese zusätzliche Summe ein, und die dringend benötigten Zahlungen werden weggenommen. Was übrig bleibt, wird natürlich an Ihre Bank zurückerstattet. Dabei handelt es sich um Transaktionsgebühren, die im Voraus bezahlt werden sollten, um den oben genannten Betrag zu erhalten. Transaktionsgebühren liegen normalerweise zwischen 7 und 10 %.
Abschließend müssen Sie 10 % des Gesamtbetrags auf Ihr Crypto.com-Konto überweisen, die für Transaktionsgebühren im Voraus bezahlt werden.“
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Online-Trading Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Die Behauptung, dass das Guthaben auf einer bekannten Kryptowährungsbörse wie Crypto.com, Binance.com, Blockchain, Coinbase etc. liege und nach Zahlung einer Gebühr ausbezahlt würde, ist mittlerweile zu einer neuen Betrugsmasche geworden. Die Betrüger nutzen Mailadressen und Dokumente, die täuschend echt aussehen und vermeintlich von einem seriösen Kryptowährungsanbieter stammen. In Wahrheit handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch, der von Laien nur sehr schwer zu erkennen ist. Vor dieser Betrugsmasche eines Identitätsmissbrauchs von bekannten Kryptowährungsbörsen durch unbekannte Täter hat auch die BaFin bereits gewarnt.“
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BaFin Identitätsmissbrauch Binance durch unbekannte Täter
Bitcoin Betrug durch „Blockchain“? Erfahrungen mit „Blockchain“ – Broker zahlt nicht aus!
„Binance“ verlangt Steuern für Auszahlung – Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter
Selbst wenn unsere Mandanten die geforderten Zahlungen leisteten, erhielten sie keine Auszahlung. Daher wandten sie sich auf einen auf Trading-Betrug spezialisierten Anwalt, um ihr Geld von BTC EU zurück zu erhalten.
Fehlendes Impressum
Es spricht einiges dafür, dass BTC EU ein betrügerischer Broker ist. Auf der Website btceu.pro gibt es keine verifizierbaren Angaben, wer BTC EU betreibt. Ein Impressum findet sich nicht. Außer der Support-E-Mail Adresse support@btceu.pro gibt es keinerlei Kontaktangaben.
Existiert kein Impressum, ist dies ein klares Indiz für einen betrügerischen Broker.
BTC EU existiert erst seit 4 Monaten
Von einem „Nummer Eins Online-Trading Broker“ kann bei BTC EU nicht die Rede sein. Wir haben recherchiert, dass die Domain btceu.pro erst am 22.06.2022 über Hosting Concepts B.V. registriert wurde. Der Betreiber der Webseite versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst, lässt sich also nicht in die Karten blicken.
Transaktionsgebühren als Indiz für Trading-Betrug
Die Tatsache, dass eine Auszahlung unter die Bedingung einer weiteren Zahlung, wie eine Transaktionsgebühr etc. gestellt wird, ist immer ein klares Indiz für einen Anlagebetrug. (Lesen Sie auch hierzu: Online Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern).
Ferner besitzt BTC EU keine Erlaubnis der Bundesaufsichtsbehörde für Finanzdienstleistung (BaFin). Erkundigen Sie sich vor einer Anlageentscheidung im Internet am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform (siehe: Unternehmenssuche der BaFin). Liegt eine Erlaubnis der BaFin nicht vor, ist von einem Online-Anlagebetrug auszugehen.
Auch die behauptete Zertifizierung durch die FINRA existiert bei BTC EU nicht.
Das Verlangen eines Fernzugriffs über AnyDesk oder TeamViewer ist ein deutliches Warnzeichen. Durch einen solchen AnyDesk bzw. TeamViewer-Zugriff kann ein großes Sicherheitsrisiko für die Anleger entstehen. Den Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht damit ein zusätzlicher Schaden durch Identitätsdiebstahl.
Wenn Sie Opfer von BTC EU oder eines anderen betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online Trading Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>„Wir können Ihnen helfen!
FCA-Reguliert
Die Kryptomarktaufsicht ist der einzige Anbieter, der sich auf die Rückholung von Geldern von Betrugsorganisationen spezialisiert hat und von der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FCA autorisiert ist und reguliert wird.
Sie haben Rechte! Kämpfen Sie für Ihre Rechte!
Wenn Sie Opfer eines Online-Betrugs geworden sind, empfehlen wir Ihnen, mit der Kryptoaufsichtsbehörde in Kontakt zu treten. Die Kryptoaufsichtsbehörde besteht aus einer Expertengruppe mit langjähriger Erfahrung aus Tausenden von Online-Betrugsfällen. Das Team von Kryptoaufsichtsbehörde ist hochqualifiziert und wird mit Ihnen Rückforderungen von verlorenen Geldern ins Rollen bringen. Sobald Sie das obige Formular ausgefüllt haben, wird überprüft, ob Ihr Fall unter ein Geldrückgewinnungsprogramm fällt. Danach wird sich ein Mitglied des Expertenteams mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen kostenlosen Beratungstermin mit Ihnen zu vereinbaren und Ihre Optionen durchzugehen.“
Die Kanzlei plan C hat recherchiert und festgestellt, dass es sich um einen Folgebetrug durch einen betrügerischen Recovery Anbieter handelt, sog. Recovery Scam.
Laut Impressum von kryptomarktaufsicht.com soll sich die „Kryptomarktaufsicht“ in der Martin-Luther-Strasse 105 in 10825 Berlin befinden. Dies ist eine Scheinadresse, denn das ist bekanntermaßen die Anschrift der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime für die Wirtschaft im Landeskriminalamt Berlin. Eine besonders perfide Täuschung mittels Identitätsdiebstahl!
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Geschädigte Anleger, die Geld durch betrügerische Broker verloren haben, geraten oft an vermeintliche „Helfer“, meist sogenannte Chargeback bzw. Recovery Anbieter, die den Opfern versprechen, ihr verlorenes Geld zurückzuholen. Die Betrüger wissen, dass, wer einmal Geld durch Trading Betrug verloren hat, leider meist ein leichtes Opfer ist. Die Betrüger geben sich auch gern als Aufsichtsbehörde, Anwaltskanzlei oder Schlichter aus. Meist arbeiten sie mit den ursprünglichen Tätern zusammen und wollen Sie ein zweites Mal betrügen“.
Auch die BaFin warnte am 27.10.2022 vor der Website kryptomarktaufsicht.com. Die BaFin bestätigt, dass es sichhierbei um einen Betrugsversuch handelt. Die BaFin empfiehlt, sich keinesfalls auf dieses Hilfsangebot einzulassen und keine Login-Daten, Passwörter, Kreditkartennummern, Kontoverbindungen oder ähnliche Daten herauszugeben.
Die BaFin bittet alle Verbraucher, derartige Kontaktaufforderungen abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel hat, kann sich auch an die BaFin selbst wenden.
Seien Sie immer vorsichtig, wenn Ihnen gegen Vorabzahlung die Rückholung oder Rückerstattung Ihrer verloren geglaubten Gelder versprochen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie auf einen Recovery Scam hereinfallen, ist groß.
„Uns ist kein seriöser Recovery Anbieter bekannt“ warnt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C. „Hier hat sich eine Branche entwickelt, die auf Kosten von Opfern eines Anlagebetruges weiteren Profit schlägt. Entweder findet überhaupt keine Dienstleistung statt oder diese bietet den Geschädigten keinerlei Mehrwert.“
Verlassen Sie sich auch nicht auf positive Bewertungen im Internet z.B. auf Trustpilot über den potentiellen Recovery Anbieter. Lassen Sie sich davon nicht täuschen und recherchieren Sie genau!
Mandanten berichteten uns, dass sie bei folgenden Recovery Anbietern schlechte Erfahrungen gemacht haben:
Sind Sie von einem Recovery Scam betroffen, empfehlen wir Ihnen Folgendes:
Wenn Sie Opfer von kryptomarktaufsicht.com, eines anderen Recovery Anbieters oder eines betrügerischen Brokers mit Kryptowährungen (/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>Die geschädigten Anleger, die allesamt schlechte Erfahrungen mit der Trading-Plattform „mfcapitalfx.com“ gemacht haben, haben uns mit der Prüfung beauftragt, ob es sich um eine seriöse Handelsplattform oder etwa um einen Scam (Anlagebetrug) handelt.
mfcapitalfx.com verspricht auf ihrer „einzigartigen Handelsplattform der nächsten Generation“ für Anleger ein einfaches Handeln mit Devisen, Aktien, Kryptowährungen, Rohstoffe und Indizes ohne Provisionen und Gebühren:
„MFCapitalFX ist ein weltweit anerkannter Finanzdienstleister, der eine Reihe von Anlageprodukten anbietet, darunter Online Trading und Devisen. Unsere Hightech-Handelsplattform bietet Kunden auf der ganzen Welt die Möglichkeit, in über 1.000 erstklassige Vermögenswerte wie Devisen, Aktien, Rohstoffe und Indizes zu investieren.
Wir verwenden dieselbe Verschlüsselungstechnologie wie internationale Banken und große Online-Händler, um Ihre Sicherheit und Privatsphäre jederzeit zu schützen. Ihre Handelsgelder sind stets auf getrennten Bankkonten geschützt, und wir werden Ihre Daten niemals an eine externe Agentur oder einen Dritten weitergeben. Wir garantieren Ihnen, dass wir keine versteckten Gebühren erheben, und unsere Ein- und Auszahlungsprozesse sind schnell und bequem und werden durch eine Vielzahl von Zahlungsmethoden unterstützt.“
Die auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierte Kanzlei plan C hat die Angaben auf der Handelsplattform von mfcapitalfx.com überprüft.
Als Anschrift ist die Lena-Christ-Straße 2, 82031 Grünwald, Deutschland, angegeben. Das ist der Geschäftssitz der MF-Capital GmbH, die im Handelsregister beim Amtsgericht München HRB 251987 eingetragen ist und eine Lizenz der BaFin besitzt. Geschäftszweck der MF-Capital GmbH ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen in Form der Anlagevermittlung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG und der Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Recherchiert man weiter, erkennt man einige Widersprüche und Ungereimtheiten. Die MF-Capital GmbH hat mit dem Trading-Anbieter „mfcapitalfx.com“ nichts zu tun!
Laut private-banking-magazin.de konzentriert sich die von Matthias Falkiewicz am 10. Oktober 2019 gegründete Finanzdienstleister MF-Capital auf Private Equity und Private Debt. Die Zielgruppe sind institutionelle Anleger, keine Privatanleger. Falkiewicz hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten unter anderem für die Deutsche Bank, die Fondsgesellschaft Kepler, die Commerzbank und das Bankhaus Lampe gearbeitet. Zuletzt betreute der heute 42-Jährige beim 2008 gegründeten Investmenthaus DC Placement Advisors institutionelle Kunden.
Bei der Recherche zur Domain „mfcapitalfx.com“ fällt zudem auf, dass diese erst am 30.03.2022 eingetragen wurde und sich die wahren Betreiber hinter einem Anonymisierungsdienst verstecken.
Es handelt sich bei der mfcapitalfx.com also um einen Identitätsdiebstahl zulasten der MF-Capital GmbH in Grünwald.
Dies bestätigte nun auch die BaFin mit Warnmeldung vom am 24.10.2022. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die MF-Capital GmbH nicht Betreiberin der Website mfcapitalfx.com ist. Der unbekannte Betreiber dieser Website hat keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen und unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der Website mfcapitalfx.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie etwa mfcapitalfx.com handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Dies ist ein untrügliches Zeichen für einen Anlagebetrug bzw. Scam.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C empfiehlt: „Vor einer Online-Geldanlage im Internet sollten Sie sich gründlich über die Trading-Plattform und die zuständige Aufsichtsbehörde informieren. Verlassen Sie sich auch nicht nur auf die Angaben auf der Webseite. Ein Identitätsdiebstahl ist für Laien nur schwer zu erkennen. Recherchieren Sie auch sorgfältig über Erfahrungsberichte und Warnungen anderer Nutzer oder von Rechtsanwälten vor betrügerischen Brokern. Vorsicht auch bei positiven Bewertungen oder erhaltenen Dokumenten: Auch diese können gefälscht sein und es kann sich um einen betrügerischen Broker handeln.“
Erkundigen Sie sich vor einer Anlageentscheidung am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform (siehe: Unternehmenssuche der BaFin, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker geraten.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer von mfcapitalfx.com bzw. MF Capital FX oder eines anderen betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>„Wir existieren, um Händlern wie Ihnen – die Chancen sehen, wo andere sie nicht sehen – Zugang zu Tausenden von Finanzmärkten zu verschaffen. Unsere Verwaltungsgruppe hier bei Viachains besteht aus Top-Branchenexperten mit jahrzehntelangem Engagement in der Finanzwelt, die Ihnen echte Brancheninformationen darüber geben, was es braucht, um Gewinne im Online Trading zu realisieren. Unsere Gruppe hat das Dealer House Exchange Engagement mit Händlern aller Beteiligungsstufen aufgebaut und gibt ihnen Orientierung und bodenständige Unterstützung.“
Unsere Mandanten starteten das Trading zunächst mit einer kleinen Ersteinlage in Höhe von € 250,00. Sodann wurden sie überredet, weitere Einzahlungen zu leisten, um höhere Gewinne zu erwirtschaften. Da unsere Mandanten die vermeintlichen Gewinne auf ihren Trading-Konten verfolgen konnten, sah alles zunächst echt und seriös aus.
Unsere Mandanten mussten den „Beratern“ meist über eine Fernwartungssoftware wie Anydesk oder TeamViewer Zugriff auf ihre Computer lassen, angeblich um ihnen bei den Transfers zu „helfen“.
Als unsere Mandanten eine Auszahlung ihrer Gewinne beabsichtigten, kam das böse Erwachen: es wurde von ihnen eine „Kapitalertragssteuer“, eine „Kaution“ oder eine andere Gebühr als Bedingung für die Auszahlung gefordert. Keiner unserer Mandanten erhielt jedoch eine Auszahlung von Viachains, selbst wenn weitere Zahlungen geleistet wurden. Daher wandten sie sich auf einen auf Trading-Betrug spezialisierten Anwalt, um ihr Geld von Viachains zurückzuerhalten.
Dringender Verdacht auf Trading-Anlage-Betrug:
Undurchsichtige Angaben, kein vollständiges Impressum
Es spricht einiges dafür, dass Viachains ein betrügerischer Broker ist. Auf der Website viachains.com gibt es keine verifizierbaren Angaben, wer Viachains betreibt. Im Impressum ist als Geschäftsadresse „9863 – 9867 MILL ROAD, CAMBRIDGE, MG09 99HT“ genannt, also angeblich ein englischer Geschäftssitz. Aufgrund unserer Recherchen müssen wir davon ausgehen, dass es sich um eine bloße Briefkastenadresse handelt.
Auch finden sich weder die Rechtsform des Unternehmens noch die Verantwortlichen im Impressum. Es ist lediglich eine übliche Support-E-Mail-Adresse (contact@viachains.com) und die britische Telefonnummer +442045427623 angegeben.
Ist ein Impressum unvollständig, ist dies ein Indiz für einen betrügerischen Broker.
Von „Top-Branchenexperten mit jahrzehntelangem Engagement in der Finanzwelt“ kann bei Viachains nicht die Rede sein. Wir haben recherchiert, dass die Domain viachains.com erst am 24.02.2022 registriert wurde. Der Betreiber der Webseite versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst „NameCheap“, bleibt also im Dunkeln.
Die Tatsache, dass eine Auszahlung unter die Bedingung einer weiteren Zahlung, wie eine angebliche Steuer etc. gestellt wird, ist immer ein klares Indiz für einen Anlagebetrug. Eine im Ausland zu zahlende Steuer für ausländische Tradings-Investments existiert nicht (Lesen Sie auch hierzu: Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern).
Ferner besitzt Viachains keine Erlaubnis der Bundesaufsichtsbehörde für Finanzdiestleistung (BaFin). Erkundigen Sie sich vor einer Anlageentscheidung im Internet am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform (siehe: Unternehmenssuche der BaFin). Liegt eine Erlaubnis der BaFin nicht vor, ist von einem Online-Anlagebetrug auszugehen.
Auch das Verlangen eines Fernzugriffs über AnyDesk oder TeamViewer sollte hellhörig machen. „Seriöse Broker fordern keinen Zugang auf Ihren Computer“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C. „Durch einen AnyDesk bzw. TeamViewer-Zugriff entsteht ein großes Sicherheitsrisiko für die Anleger. Den Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht damit ein zusätzlicher Schaden durch Identitätsdiebstahl“ warnt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz.
Lesen Sie hierzu auch: Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl.
Die erfahrene Rechtsanwältin Tanja Nauschütz empfiehlt Opfern von Trading-Betrug: „Handeln Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt für Anlagebetrug, um Ihre Gelder zu sichern. Die Blockchain ist nicht so anonym, wie viele denken. Den meisten Anlegern ist nicht bekannt, dass sich Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen lassen. Mit den richtigen IT-forensischen Maßnahmen lassen sich die Täter oftmals identifizieren. Diese Chance sollten Geschädigte von betrügerischen Brokern nutzen.“
Wenn Sie Opfer von Viachains oder eines anderen betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>Die Betrüger nutzen Mailadressen und Dokumente, die täuschend echt aussehen und vermeintlich von dem Kryptowährungsanbieter blockchain.com stammen.
Mandanten berichten uns, dass sich angebliche Mitarbeiter von „Blockchain“ melden, sie hätten das Guthaben oder die verloren geglaubte Investition „auf der Blockchain“ gefunden.
Die Mandanten erhielten Dokumente, angeblich von „Blockchain“ mit dem Blockchain-Logo, die echt wirken und ein Guthaben auf der Blockchain bestätigen. Das Guthaben könne erst ausbezahlt werden, wenn eine „Kapitalertragssteuer“, eine „Provision“, ein „Liquiditätsnachweis“ oder etwas ähnliches vorab gezahlt wird. Tatsächlich existiert kein Guthaben bei „Blockchain“, die Dokumente sind allesamt gefälscht.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug- und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „An uns wenden sich zahlreiche Mandanten, die angeblich von „Blockchain“ kontaktiert wurden, etwa mit einer „Rechnung zur Kontoauflösung“ in Form einer „Kapitalertragssteuer“. Achtung: Bei der Forderung einer Kapitalertragssteuer handelt es sich immer um einen Betrug! Für eine zu zahlende Steuer ist nicht der Broker oder eine Kryptowährungsbörse wie Blockchain zuständig, sondern immer das Finanzamt. Eine Steuer ist auch niemals vorab zu zahlen, sondern erst nach Erhalt der Gewinne. Lassen Sie sich nicht täuschen und ziehen Sie rechtzeitig einen auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Anwalt zu Rate.“
Wir hatten schon darüber berichtet, dass diese Vorab-Forderungen immer ein Indiz für einen Online-Anlagebetrug sind.
Lesen Sie auch hier:
Online-Trading-Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern
Krypto-Trading Broker verlangt Liquiditätsnachweis für Auszahlung
Auch die BaFin und das BKA warnten bereits vor diesen Betrugsmaschen mit Kryptowährungen.
Bei den Emailadressen fällt oft auf, dass diese nicht die Original-Blockchain-Email ist, sondern ähnlich klingende Emailadressen, wie etwa …@blockchain-fees.org verwendet werden. Auch werden gerne Freemail-Adressen benutzt. Das Unternehmen Blockchain verwendet natürlich keine Freemail-Adressen. All diese Umstände sprechen für einen Trading Betrug und einen Identitätsmissbrauch zu Lasten von Original Blockchain und sind eindeutige Zeichen, dass es sich hier um Betrüger handelt.
Der auf Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C liegen mehrere solche gefälschten Dokumente von „Blockchain“ vor: sie vertritt u.a. einen Mandanten, der von einem angeblichen Mitarbeiter von „Blockchain“ mit der Email „blockchain-fees.org“ mehrere Rechnungen mit einer Provision von 5,5 % des jeweiligen vermeintlichen Guthabens erhalten hat. In der Hoffnung, endlich seinen Gewinn ausbezahlt zu bekommen, zahlte er dreimal eine Provision und einmal eine Kapitalertragssteuer, gesamt einen Betrag in Höhe von € 153.725,35, zusätzlich zu seiner hohen Investition. Trotzdem erhielt er das vermeintliche Guthaben nicht ausbezahlt.
Die Kanzlei plan C hat das echte Unternehmen Blockchain kontaktiert und den Sachverhalt dargelegt. Wir haben folgende Mitteilung von Blockchain erhalten:
„Alle Informationen, die diese Person Ihnen bezüglich unserer Plattform geschickt hat, sind nicht wahr. Diese E-Mail-Adresse gehört weder zu unserem Unternehmen noch würden wir Ihnen eine solche Anfrage schicken. Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an Ihre örtlichen Strafverfolgungsbehörden.
Seien Sie bitte vorsichtig, da dieselben böswilligen Personen möglicherweise erneut versuchen werden, Sie zu kontaktieren, möglicherweise sogar mit anderen Kontaktdaten.“
Das Unternehmen Blockchain bestätigte uns damit, dass es sich um einen Identitätsdiebstahl zu Lasten von Blockchain handelt.
Es lohnt sich also, bei solchen Dokumenten genauer hinzuschauen.
Zahlen Sie auf keinen Fall die geforderte Gebühr und nehmen Sie sofort Kontakt zu einem auf Trading-Betrug spezialisierten Anwalt auf.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Sollte von Ihnen von „Blockchain“, Ihrem Online-Trading-Broker, einem anderen Anbieter oder von einer angeblichen öffentlichen Behörde (wie die BaFin) eine „Kapitalertragssteuer“, ein „Liquiditätsnachweis“, eine „Auszahlungsgarantie“ oder Kautionen und Provisionen als Bedingung für die Auszahlung Ihres Gewinnes gefordert werden, empfehlen wir Ihnen, sofort einen Anwalt für Anlagebetrug zu kontaktieren. Sie sind mutmaßlich Opfer eines betrügerischen Brokers und eines Trading-Betruges geworden.
Zahlen Sie auf keinen Fall, Sie vergrößern dadurch nur Ihren bereits durch den Trading-Betrug entstandenen Schaden.
Falls Sie dem betrügerischen Broker, wie unser Mandant, zuvor per Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer Zugang zu Ihrem Computer gewährt hatten, sichern Sie Ihren Computer vor Zugriffen, ändern Sie Ihre Passwörter und verhindern Sie durch rechtliche Maßnahmen das Risiko eines Identitätsdiebstahls (Lesen Sie hierzu auch: Achtung! Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl)
Wenn Sie Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die renommierte Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Erstberatung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Bitcoin Betrug durch „Blockchain“? Erfahrungen mit „Blockchain“ – Broker zahlt nicht aus! Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Anlagebetrug durch (Fest-) Geldanlagen über das Internet! Wie erkennt man betrügerische Zinsangebote? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Nicht alle Internet-Angebote mit hohen Zinsen für Festgeld sind per se betrügerisch. Oft liegt eine irreführende Werbung vor, mit der Täuschung, dass eine Anlage bei einem Unternehmen genauso sicher sei wie bei einer Bank. Im Gegensatz zu Banken unterliegen Unternehmen aber keiner Einlagensicherung.
Wenn die Zinsangebote zu schön sind, um wahr zu sein, sollte man hellhörig werden. Aber auch wenn nur moderate Zinsen versprochen werden, kann es sich um ein betrügerisches Angebot handeln, etwa in Form eines Identitätsdiebstahls. Die auf Internet-Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei plan C vertritt bereits zahlreiche geschädigte Anleger, u.a. in folgenden Betrugsfällen:
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlegerschutz und Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei plan C, warnt: „Bei Geldanlagen im Internet sollte man immer äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Angaben auf der Webseite. Diese können gefälscht sein. Ein Identitätsmissbrauch eines bekannten Unternehmens bzw. einer Bank lässt sich für einen Laien nur schwer erkennen. Prüfen Sie daher u.a. immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, ist dies ein eindeutiges Indiz für einen Anlagebetrug.“
Wir empfehlen Ihnen, vor einer Geldanlage im Internet folgende Checkliste sogfältig durchzugehen:
Prüfen Sie vor einer Anlageentscheidung im Internet, ob der angegebene Zins für eine Festgeldanlage überhaupt realistisch ist. Dies können Sie z.B. durch die aktuellen Vergleiche im Festgeldzinsbereich oder anhand der Bestenlisten im Vergleich Festgeld der Stiftung Warentest nachprüfen.
Werden Sie misstrauisch, wenn Ihnen Unternehmen Top-Festgeldzinsen mit 100-prozentiger Sicherheit versprechen. Entweder ist das Unternehmen betrügerisch oder es handelt sich überhaupt nicht um eine Festgeldanlage, sondern etwa um Anleihen, Nachrangdarlehen oder Direktinvestments, die keineswegs sicher sind.
Fragen Sie bei der im Vertrag genannten Bank nach, ob diese das Angebot überhaupt kennt. Bei den oben genannten Fällen von Sparkasa und Mono wurde mit Partnerbanken geworben, die mit den Unternehmen überhaupt nichts zu tun haben. Die Gelder wurden bei den Partnerbanken überhaupt nicht angelegt.
Recherchieren Sie vor einer Geldanlage über das Internet gründlich über das Unternehmen. Prüfen Sie Impressum, Alter und Sitz des Unternehmens, Verantwortliche und Unternehmenszweck nach. Googeln Sie nach negativen Bewertungen über das Unternehmen. Sind solche vorhanden oder wird bereits gewarnt, sollten Sie die Finger von dem Anlageangebot lassen. Selbst wenn es viele gute Bewertungen gibt, bleiben Sie wachsam, diese sind oft von den Unternehmen gefälscht.
Auch wenn Sie das Unternehmen auf schwarzen Listen oder Warnlisten finden, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um ein unseriöses Unternehmen. Sehen Sie beispielsweise bei der Finanztest-Warnliste nach.
Seien Sie sich bewusst, dass eine Kontoeröffnung einen direkten Kontakt mit der Bank voraussetzt. Überweisen Sie erst dann Geld, wenn Sie bei der Bank per Post-/Video-Identverfahren oder Probeüberweisung ein Konto auf Ihren Namen eröffnet haben und dies auch von der Bank bestätigt worden ist! Fragen Sie bei der Partnerbank lieber nochmal nach, bevor Sie das Geld überweisen. Eine Ausweiskopie allein reicht für eine Identifikation nicht. Wenn nur diese verlangt wird, sollten Sie hellhörig werden.
Achtung: Ihre Bank prüft nicht, ob eine IBAN zum Empfängernamen passt. Seien Sie vorsichtig bei Unstimmigkeiten. Wenn beispielsweise die IBAN eine IBAN der Santander Bank hat, heißt das nicht, dass Sie tatsächlich bei der Santander Bank angelegt haben. Es kann sich um das private Konto des Betrügers oder eines Finanzagenten (Geldwäscher) handeln. Auch wenn eine Überweisung zurückkommt, ist dies ein Warnzeichen. Ist der Empfänger ein Betrüger, ist das Geld erstmal weg und Sie benötigen rechtlichen Beistand, um das Geld zurückzuholen.
Werden Sie von Beratern oder Vermittlern unter Zeitdruck gesetzt und zu einer schnellen Vertragsunterschrift aufgefordert, kann es sich um ein betrügerisches Angebot handeln. Seriöse Angebote sind meist länger verfügbar.
Betreiber von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen benötigen in Deutschland eine Erlaubnis nach dem KWG, bei Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Erkundigen Sie sich vor einer Anlageentscheidung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), ob eine solche Erlaubnis vorliegt (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Liegt keine Erlaubnis vor, ist dies ein eindeutiges Indiz für einen Anlagebetrug.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges über das Internet, z.B. über die Mono Bank, über Sparkasa, über verzinst.com, Zinsgurus.com etc oder eines Trading Betruges, Krypto Betruges (Aktuelle Fälle plan C) etc., geworden, steht Ihnen die Kanzlei plan C gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Internet-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Anlagebetrug durch (Fest-) Geldanlagen über das Internet! Wie erkennt man betrügerische Zinsangebote? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Anlagebetrug durch Sparkasa/sparkasa.net/org! Identitätsdiebstahl zu Lasten der DeTe Finanz GmbH – Stiftung Warentest und BaFin warnen! Geld zurück? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Anleger wähnten eine sichere Geldanlage, zumal die Zinsen im moderaten Bereich liegen und die europäische Einlagensicherung bis 100.000 EUR greifen sollte. Den Anlegern von Sparkasa ging es vor allem um eine sichere Anlage.
Mit diesen Worten wirbt sparkasa.net/org auch auf seiner Webseite:
„Mit einem Konto bei Sparkasa haben Sie unkomplizierten und schnellen Zugriff auf attraktive Spar- und Investment-Produkte.
Sparen, investieren, vorsorgen: Sparkasa bietet Zugang zu Tages- und Festgeldern aus ganz Europa, zu einfachen Investmentprodukten sowie zur kostengünstigen Altersvorsorge mit Sparkasa Pension.
Stets gesetzlich abgesichert: alle als Kontoguthaben gehaltenen Werte (Fest- und Tagesgeld, Verrechnungskonto bei Sparkasa) bis 100.000 EUR greift die europäische Einlagensicherung. Anlagen in Fonds (bei Sparkasa Invest und Sparkasa Pension) unterliegen nicht der Einlagensicherung, sind aber als Sondervermögen vor einem etwaigen Insolvenzfall der Depotbank geschützt.
Einfach und bequem von Zuhause: Mit nur einer Anmeldung können Sie beliebig viele Anlagen abschließen und alles zentral in einem Onlinebanking verwalten.“
Auf den ersten Blick sieht die Webseite des Zinsportals tatsächlich seriös und glaubwürdig aus.
Im Impressum ist die „DeTe Finanz GmbH, Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 GewO, Frederik Mahler, Berlin 12277, Motzener Str. 10“ genannt.
Zudem wirbt die Sparkasa mit mehreren Auszeichnungen und Gütesiegeln, etwa vom Deutschen Institut für Qualitätsstandards und -prüfung e.V., als bester bewerteter Anlagemarktplatz Deutschlands der „Kritische-Anleger.de“ sowie „Bester Festgeld-Vermittler an europäische Bank“ von n-tv und der unabhängigen Finanzberatung FMH.
Prüft man das Portal genauer, fallen aber Widersprüche und Ungereimtheiten auf. Im Impressum von Sparkasa.net steht eine DeTe Finanz GmbH, Berlin. Der Geschäftszweck und die Geschäfts-führung der DeTe Finanz GmbH im Handelsregister passen aber nicht zu „Sparkasa“.
Daher warnte Stiftung Warentest am 09.09.2022 „Zinsportal Sparkasa.net ist nicht seriös“ und setzte die Firma auf ihre Warnliste.
Ein Fensterbauunternehmen aus Berlin hat sich bei Stiftung Warentest gemeldet und mitgeteilt: „Die DeTe Finanz GmbH ist eine unserer Stammgesellschaften und ist in keiner Weise an Sparkasa.net beteiligt. Die Identität wird ohne Erlaubnis verwendet. Strafanzeige ist erstattet.“
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte am 13.10.2022 vor dem Internetauftritt sparkasa.net und bestätigte, dass ein Identitätsdiebstahl zu Lasten der DeTe Finanz GmbH vorliegt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die DeTe Finanz GmbH, Berlin, nicht Betreiberin der Website sparkasa.net/org ist. Die unbekannten Betreiber dieser Website haben keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach dem KWG. Sie haben ebenfalls keine Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der Website sparkasa.net rechtfertigen laut BaFin die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. In diesem Zusammenhang behaupten die Betreiber der Website wahrheitswidrig und missbräuchlich, unter der Firmierung DeTe Finanz GmbH von der BaFin lizensiert zu sein. Es handelt sich hierbei um einen Fall von Identitätsdiebstahl zu Lasten der DeTe Finanz GmbH.
Die Webseite von sparkasa.net wurde nach diesen Warnungen abgeschaltet, Sparkasa ist nun unter der neuen Webseite sparkasa.org zu finden.
Alle diese Umstände rechtfertigen die Annahme, dass es sich bei dem Angebot von Sparkasa bzw. sparkasa.net/org um ein betrügerisches Angebot und einen Anlagebetrug handelt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, führt hierzu aus: „Hier deutet alles auf eine Betrugsmasche hin. Bei Geldanlagen im Internet sollte man äußerst vorsichtig sein und vorab gründlich recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Verlassen Sie sich nicht auf die Angaben auf der Webseite. Diese können gefälscht sein. Ein Identitätsmissbrauch eines bekannten Unternehmens bzw. einer Bank lässt sich für einen Laien nur schwer erkennen. Prüfen Sie daher immer, ob die Plattform eine Erlaubnis der BaFin besitzt. Liegt keine Erlaubnis der BaFin vor, ist dies ein eindeutiges Indiz für einen Anlagebetrug bzw. Scam. Vertrauen Sie Ihr Geld nicht der Sparkasa-Plattform an.“
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin: Unternehmensdatenbank der BaFin
Die Betrugsmasche von Sparkasa gleicht sehr der Betrugsmasche der Zinsplattform mono-im.de bzw. Mono, die einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB vorgenommen hat und vor der die BaFin bereits gewarnt hat. Die Kanzlei plan C ist hier bereits von einigen geschädigten Anlegern der Mono Bank beauftragt, die investierten Gelder wieder zurück zu holen.
Lesen Sie hierzu auch: Verdacht auf Anlagebetrug! Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB: BaFin warnt vor der Zinsplattform mono-im.de bzw. Mono
Zudem erinnert sparkasa.net/org auch an die unseriösen Portale Verzinst.com und Zinsgurus.com, vor denen die Stiftung Warentest auch bereits gewarnt hat. Auch diese haben mit einer angeblichen „Auszeichnung“ des Portals Kritische-Anleger.de geworben. Das Anlegerportal betonte, keine der beworbenen Auszeichnungen seien echt.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz berichtet von den Erfahrungen der von der Kanzlei plan C vertretenen Mandanten gegen diese betrügerischen Zinsplattformen: „Unsere Mandanten sind völlig geschockt, wenn sie erfahren, dass es sich um eine Fake-Plattform handelt und die Gelder bei den angeblichen Partnerbanken überhaupt nicht angelegt wurden. Den Anlegern ging es ja vor allem um eine sichere und abgesicherte, moderat verzinste Anlage. Der Kundenbetreuer war extrem höflich und zuvorkommend und die Investition war auf dem Portal im Onlinebanking sichtbar. Handeln Sie zeitnah und beauftragen Sie einen erfahrenen Anwalt für Anlagebetrug. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Gelder zu sichern.“
Haben Sie bei Sparkasa investiert oder sind Sie Opfer eines anderen Anlagebetruges über das Internet, z.B. über die Mono Bank, über verzinst.com, Zinsgurus.com etc oder eines Trading Betruges, Krypto Betruges (Aktuelle Fälle plan C) etc., geworden, steht Ihnen die Kanzlei plan C gerne mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
In einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung klären wir Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Geld zurück bekommen. Liegt keine Erlaubnis vor, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, darüber hinaus stehen ihnen Schadensersatzansprüche wegen Betruges zu.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.
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]]>The post Schlechte Erfahrungen mit „erfolgskapital.com“/ Erfolgskapital? Geld zurück? Warnungen der FINMA und BaFin bestätigen Trading-Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die geschädigten Anleger, die allesamt schlechte Erfahrungen mit der Trading-Plattform „erfolgskapital.com“ gemacht haben, haben uns mit der Prüfung beauftragt, ob es sich um eine seriöse Handelsplattform oder etwa um einen Scam (Anlagebetrug) handelt.
Die Erfolgskapital Group Holding Ltd wirbt auf ihrer Trading-Plattform „erfolgskapital.com“ mit den folgenden Worten:
„Erhöhen Sie Ihre Ambitionen
Es ist Zeit, groß zu denken. Zugang zu einer Fülle von Handelsmöglichkeiten und Vertrauen in die Sicherheit des Führers im Online-Banking. Mehr als 3 Millionen Produkte warten auf Sie, alle zu attraktiven Preisen.
Wer sind wir?
Die Erfolgskapital Group Holding Ltd ist führender Anbieter von Online -Finanz- und Handelsdiensten.
Die Erfolgskapital -Gruppe wird seit dem 29. Mai 2000 auf dem Six Swiss Exchange (Symbol: SQN) aufgeführt und hat ihren Hauptsitz in Drüsen (VD) und Büros in Zürich, Bern, London, Luxemburg, Malta, Bucarest, Dubai, Singapur und Hongkong. Die Gruppe beschäftigt derzeit 952 Mitarbeiter.“
Darüber hinaus gibt das Unternehmen vor, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht der Schweiz (FINMA) reguliert zu sein:
„Erfolgskapital ist führend in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Online -Handel ist auf drei Kontinenten vorhanden, auf der Schweizer Börse (sechs: SQN) aufgeführt und von Finma reguliert“.
Gemäß einer veröffentlichten Warnmeldung der FINMA ist keine Regulierung seitens der FINMA gegeben. Die FINMA teilt mit, dass die Erfolgskapital Group Holding Ltd auch nicht im Handelsregister eingetragen ist.
Nun hat auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 7.10.2022 vor der Erfolgskapital Group Holding Ltd gewarnt. Die BaFin stellte gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Erfolgskapital Group Holding Ltd. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte der von der Erfolgskapital Group Holding Ltd. betriebenen Website erfolgskapital.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen, wie z.B. Bitcoin Fast Profit handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Dies ist ein untrügliches Zeichen für Trading Betrug bzw. Scam.
Erkundigen Sie sich vor eine Anlageentscheidung in eine Trading-Plattform am besten immer bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über die Trading-Plattform, damit Sie nicht an einen betrügerischen Broker gelangen (siehe: Unternehmensdatenbank der BaFin).
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Anlagebetrug und Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, hat über „Erfolgskapital“ näher recherchiert: Laut Impressum soll sich der Geschäftssitz der Handelsplattform in der Dorfstrasse 32, in 6196 Marbach in der Schweiz befinden. Rechtsanwältin Nauschütz hat jedoch festgestellt, dass sich an dieser Adresse lediglich die „Dorfmetzgerei Marbach“ befindet. Von einem Unternehmen namens „Erfolgskapital“ weit und breit keine Spur. Offenbar handelt es sich um eine Briefkastenadresse.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz führt weiter aus: „Die Recherche nach den Domaindaten der Webseite führte zu dem Ergebnis, dass die Webseite erst vor kurzem, am 13.07.2022 registriert wurde. Die Angaben von „Erfolgskapital“, dass das Unternehmen schon seit dem Jahr 2000 bestehen und 952 Mitarbeiter beschäftigen soll, können daher nicht stimmen. Zudem lassen sich keine Betreiber der Webseite feststellen, da diese über einen Anonymisierungsdienst registriert ist. All dies sind „red flags“, also Warnzeichen, für einen betrügerischen Broker bzw. Anlagebetrug.“
Wenn Sie Opfer der Erfolgskapital Group Holding Ltd oder eines anderen betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.
Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Online-Trading-Betrugsfalles mit uns in Verbindung:
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post Trading-Software „Bitcoin Fast Profit“/ bitcoin-fastprofit.com/de/net – BaFin ermittelt! Achtung Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post Dynexion Trade (dynexiontrade.com) zahlt nicht aus? Anlagebetrug! Auch BaFin ermittelt bereits gegen Dynexion Trade/ Heba Tech LLC appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post Geld zurück von Dexit-Finanzen, dexit-finanzen.com? Verdacht auf Trading Betrug! BaFin warnt appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post Keine Auszahlung? Geld zurück von Ascent Wealth Creations (ascentwc.com)? BaFin warnt! Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Keine Auszahlung? Geld zurück von Ascent Wealth Creations (ascentwc.com)? BaFin warnt! Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Anlagebetrug bestätigt: dreizeichen Stiftung! BaFin weitet ihre Ermittlungen gegen die Baum Arche e.G. aus appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Anlagebetrug bestätigt: dreizeichen Stiftung! BaFin weitet ihre Ermittlungen gegen die Baum Arche e.G. aus appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Achtung Juicy Fields-Geschädigte! Weiterer Anlagebetrug durch Juicy Fields-Nachahmer mit derselben Betrugsmasche, sweetfields.io u.a. appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Wie wir bereits berichteten, bestehen nach wie vor Ungereimtheiten in Bezug auf das Firmengeflecht und die Verantwortlichkeiten der Plattform Juicy Fields. Aktuell ist eine Firma mit dem Namen „Jansen Grow ApS Havnegade 39, 1058 København K, Denmark“ im Impressum auf der Online-Plattform von Juicy Fields angegeben. Wer genau aber diese Webseite weiterbetreibt, ist nicht verifizierbar. Wir hatten bereits davor gewarnt, den Versprechungen der Webseite zu trauen und von einer „Registrierung für eine Rückerstattung“ abgeraten. Lesen Sie hierzu: Razzia bei Juicy Fields Rückerstattung Ihrer Investitionen
In letzter Zeit sind einige Unternehmen aufgetaucht, die nahezu identische Dienstleistungen wie Juicy Fields anbieten. Diese Trittbrett-Plattformen nutzen das Geschäftsmodell von Juicy Fields und die Verwirrung unter den verzweifelten Juicy Fields-Anlegern aus.
Uns meldeten einige geschädigte Anleger u.a. die Plattform sweetfields.io, eine „Cannabis-Plattform in den Niederlanden“, jedoch mit einer angeblichen Anschrift in Polen. Eine professionelle Cannabis- E-Growing- Firma ist unter der angegebenen Adresse aber nicht zu verifizieren. Sweetfields.io ist eine nahezu identische Kopie der ursprünglichen Juicy Fields-Website und hat fast die gesamte Darstellung von Juicy-Fields übernommen:
„Werden Sie der Erste, der in das neue, schnell wachsende Geschäft einsteigt! Was bieten wir an? Wir laden Sie ein, ein legales Geschäft im Zusammenhang mit dem Anbau von Cannabis zu starten. Um dieses Geschäft zu starten, brauchen Sie keine hohen Investitionen und kein Land! Es genügt ein Betrag von 50 Euro. Bereits nach 108 Tagen kann der Investor einen Gewinn erzielen, wie z.B. eine vollständige Rückzahlung der Investition zusammen mit den Zinsen. Der Anleger bestimmt den Umfang der Investition und legt die Grenzen des künftigen Einkommens fest, indem er die Sorte des Cannabis und die Anzahl seiner Sträucher wählt. Die Wachstumsrate, der Reifegrad und der Ertrag von Cannabis sind unterschiedlich. Auch der Zeitpunkt der Gewinnerzielung und die Höhe des Gewinns sind unterschiedlich. Er reicht von 36 bis 66 %. Jeder kann den besten Weg für sich selbst wählen.“
Auf der Klon-Webseite Sweet Fields befindet sich sogar in der Navigation oben ein Reiter „Juicy Box“, der offenbar versehentlich ganz von Juicy Fields übernommen wurde.
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, hat sich u.a. sweetfields.io näher angesehen und führt hierzu aus: „Unserer Ansicht nach versuchen die zahlreichen Nachahmer von Juicy Fields, mit dem Geschäftsmodell von Juicy Fields nochmals Profit zu schlagen. Wir gehen nicht unbedingt davon aus, dass es sich bei den Juicy Fields Klon-Firmen um dieselben Verantwortlichen von Juicy Fields bzw. einer Fortführung von Juicy Fields handelt, denn diesen geht es wohl eher darum, ihre Spuren zu verwischen. Die Trittbrettfahrer aber wissen: was einmal gut geklappt hat, wird nochmal funktionieren. Investieren Sie auf keinen Fall in diese Klon-Cannabis-Plattformen.“
Ferner melden sich bei uns einige Mandanten, die von gefälschten „Anwaltskanzleien“, Aufsichtsbehörden, Charge back-bzw. Refund-Unternehmen kontaktiert werden, die behaupten, das Geld der Geschädigten sichergestellt zu haben oder verlorene Kryptowährungszahlungen nachverfolgen und zurückholen zu können.
„Seien Sie vorsichtig, wenn Sie mit angeblichen Hilfsangeboten direkt kontaktiert werden“ warnt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz. „Kein seriöser Anwalt, keine seriöse Aufsichtsbehörde oder Firma würde von selbst auf Sie zugehen. Seien Sie sich bewusst: es ist bekannt, dass bereits Geschädigte von Anlagebetrug ein leichtes Opfer für weitere Betrügereien sind. Fallen Sie nicht auf einen Folgebetrug rein.“
Informieren Sie sich auch nochmals über die Warnzeichen, die für einen Anlagebetrug sprechen: Warnzeichen für einen Anlagebetrug
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Juicy Fields oder einer Nachahmer-Plattform haben, empfehlen wir Ihnen, zeitnah einen spezialisierten Anwalt für Anlagebetrug zu beauftragen, damit Ihre Investition nicht verloren ist.
„Aufgrund unserer Recherchen gehen wir davon aus, dass es sich um einen Anlagebetrug im großen Stil in Form eines Schneeballsystems handeln könnte. Geschädigte Anleger sollten schnell handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug zu Rate ziehen“ rät Rechtsanwältin Nauschütz von der Kanzlei plan C.
Die renommierte Kanzlei plan C, die bereits zahlreiche Juicy Fields- Anleger vertritt und schon Maßnahmen zur Rückholung der Gelder ergriffen hat, steht Ihnen hierbei mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihre Investition zurückerhalten. Wir erstatten für Sie Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Juicy Fields, damit Sie am Arrestverfahren beteiligt werden und übernehmen die Kommunikation und Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden.
Wir melden den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder.
Wir prüfen auch, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Emittenten wegen fehlenden Prospektes zustehen, ferner aus Beraterhaftung gegen Vermittler und Anlageberater, wenn sie keine anleger- und objektgerechte Beratung vorgenommen haben. Hier kommt vor allem auch den BaFin-Warnungen eine besondere Bedeutung zu. Zudem prüfen wir für Sie, ob die beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister in Haftung genommen werden können, wenn sie die geltenden Geldwäschevorschriften nicht eingehalten haben. Insbesondere richten wir den Fokus auf die Finanztransaktionen bzgl. der Konten in Zypern sowie auf die Krypto-Transfers über Kryptowährungsbörsen. Hier besteht die Möglichkeit, die Blockchain-Transaktionen mit unserem IT-Forensik-Team nachzuverfolgen, um die Spur des Geldes sichtbar zu machen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Juicy Fields-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
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Weitere Informationen und Handlungsmöglichkeiten für geschädigte Juicy Fields-Opfer finden Sie auch unter:
Update Juicy Fields (juicyfields) Scam – Geld zurück! So reagieren Geschädigte richtig!
Juicy Fields – Verdacht auf Anlagebetrug erhärtet sich – so bekommen Sie Ihr Geld zurück!
Razzia bei Juicy Fields – Rückerstattung Ihrer Investitionen?
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Achtung Juicy Fields-Geschädigte! Weiterer Anlagebetrug durch Juicy Fields-Nachahmer mit derselben Betrugsmasche, sweetfields.io u.a. appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post bfe-bnk.com: Anlagebetrug? BaFin ermittelt gegen die BFE Bank appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post bfe-bnk.com: Anlagebetrug? BaFin ermittelt gegen die BFE Bank appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Verdacht auf Anlagebetrug! Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB: BaFin warnt vor der Zinsplattform mono-im.de bzw. Mono appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Verdacht auf Anlagebetrug! Identitätsdiebstahl zu Lasten der Northmill Bank AB: BaFin warnt vor der Zinsplattform mono-im.de bzw. Mono appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post stellarfx.io/Stellar FX: Verdacht auf Anlagebetrug – BaFin ermittelt gegen die Eudaimon Consulting LLC appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post stellarfx.io/Stellar FX: Verdacht auf Anlagebetrug – BaFin ermittelt gegen die Eudaimon Consulting LLC appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Update Juicy Fields (juicyfields) – Geld zurück! So reagieren Geschädigte richtig! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Lesen Sie auch hierzu:
Kanzlei plan C – Juicy Fields – Verdacht auf Anlagebetrug erhärtet sich – so bekommen Sie Ihr Geld zurück!
Kanzlei plan C – Razzia bei Juicy Fields – Rückerstattung Ihrer Investitionen?
Nach wie vor bestehen Ungereimtheiten im Bezug auf das Firmengeflecht und die Verantwortlichkeiten der Plattform Juicy Fields. Das Impressum der Juicy Fields Website wurde mehrfach, manchmal sogar innerhalb eines Tages geändert. Bei Gründung von JuicyFields im Jahr 2020 war zunächst die Berliner Juicy Grow GmbH als Verantwortliche eingetragen. Aktuell ist „Jansen Grow ApS Havnegade 39, 1058 København K, Denmark“ im Impressum angegeben.
Die Juicy Fields-Anleger, die um ihr Geld bangen, können auf der – noch immer aktiven – Homepage von juicyfields.io derzeit folgendes „Update“ lesen:
„In der Zwischenzeit haben wir einen Plan in die Tat umgesetzt, der es uns ermöglicht, mit unserem eigenen Geld Einnahmen zu erzielen, um zumindest alle bestehenden Investoren, die ihr Geld auf den Bankkonten angelegt haben, zurückzuzahlen… Wir werden mehr als 5 Millionen Euro ausgeben, um selbst in der Cannabisbranche zu handeln, um die erforderlichen Mittel zu beschaffen.
Dieser Plan wird es uns mit Sicherheit ermöglichen, im Laufe des nächsten Jahres allen eine Rückzahlung zukommen zu lassen.
Gleichzeitig arbeiten wir mit Hochdruck an der Version 2 der Plattform, an der wir mit renommierten Finanzinstituten zusammenarbeiten und die eine wesentlich transparentere Interaktion auf der Plattform ermöglichen wird.“
Den Juicy Fields-Anlegern wird in Aussicht gestellt, es gäbe einen Rückführungsplan, um möglichen Geschädigten die Investitionen zurückzuerstatten.
Die auf Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Vertrauen Sie den schönen Worten der Juicy Fields-Verantwortlichen nicht. Eine Investition seitens Juicy Fields, noch dazu in Höhe von 5 Millionen Euro, wirkt unserer Ansicht nach völlig aus der Luft gegriffen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen Betruges. Auch wir haben schon Strafanzeigen für unsere Mandanten eingereicht und rechtliche Schritte ergriffen. Es hat den Anschein, als wird hier versucht, die Anleger bei der Stange zu halten, teils mit unerlaubten Mitteln.“
„Registrieren Sie sich auch auf keinen Fall mit einer Videobotschaft samt Ausweis zur „Rückerstattung“. Hier besteht das Risiko eines Identitätsdiebstahls und der Geldwäsche. Die Täter könnten mit den Identitätsnachweisen der Opfer Konten eröffnen und Geldwäsche betreiben“ warnt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz.
(Lesen Sie auch hierzu: Kanzlei plan C: Achtung – Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl.)
Zahlreiche Mandanten von der auf Anlagebetrug spezialisierten renommierten Kanzlei plan C berichten, dass sie in Telegram-Gruppen oder durch Emails von Juicy Fields-Verantwortlichen oder Juicy Fields-Anhängern mit falschen Informationen in die Irre geführt oder sogar eingeschüchtert werden, damit sie nicht gegen Juicy Fields vorgehen.
„Lassen Sie die Verantwortlichen nicht davonkommen und verzichten Sie nicht auf Ihr Recht, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Aufgrund unserer Recherchen gehen wir davon aus, dass es sich möglicherweise um einen Anlagebetrug im großen Stil in Form eines Schneeballsystems handeln könnte. Geschädigte Anleger sollten schnell handeln und einen Anwalt für Anlagebetrug zu Rate ziehen“ empfiehlt Rechtsanwältin Nauschütz.
Lesen Sie hier auch zu den Warnzeichen, die für einen Anlagebetrug sprechen: Kanzlei plan C – Warnzeichen Juicy Fields Anlagebetrug
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Juicy Fields haben, empfehlen wir Ihnen, zeitnah einen spezialisierten Anwalt für Anlagebetrug zu beauftragen, damit Ihre Investition nicht verloren ist.
Die renommierte Kanzlei plan C, die bereits zahlreiche Juicy Fields- Anleger vertritt und schon Maßnahmen zur Rückholung der Gelder ergriffen hat, steht Ihnen hierbei mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihre Investition zurückerhalten. Wir erstatten für Sie Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Juicy Fields, damit Sie an einem möglichen Arrestverfahren beteiligt werden und übernehmen die Kommunikation und Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden.
Wir melden den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder.
Wir prüfen auch, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Emittenten wegen fehlenden Prospektes zustehen, ferner aus Beraterhaftung gegen Vermittler und Anlageberater, wenn sie keine anleger- und objektgerechte Beratung vorgenommen haben. Hier kommt vor allem auch den BaFin-Warnungen eine besondere Bedeutung zu. Zudem prüfen wir für Sie, ob die beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister in Haftung genommen werden können, wenn sie die geltenden Geldwäschevorschriften nicht eingehalten haben. Insbesondere richten wir den Fokus auf die Finanztransaktionen bzgl. der Konten in Zypern sowie auf die Krypto-Transfers über Kryptowährungsbörsen. Hier besteht die Möglichkeit, die Blockchain-Transaktionen mit unserem IT-Forensik-Team nachzuverfolgen, um die Spur des Geldes sichtbar zu machen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Juicy Fields-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Update Juicy Fields (juicyfields) – Geld zurück! So reagieren Geschädigte richtig! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Achtung Krypto-Trading-Betrug: Broker verlangt Liquiditätsnachweis für Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Achtung Krypto-Trading-Betrug: Broker verlangt Liquiditätsnachweis für Auszahlung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen zur Auszahlung: Geld zurück von bit-times.net? BaFin warnt! Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfahrungen zur Auszahlung: Geld zurück von bit-times.net? BaFin warnt! Trading-Betrug! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post BaFin warnt vor Betrug: „Binance“ verlangt Steuern für Auszahlung – Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post BaFin warnt vor Betrug: „Binance“ verlangt Steuern für Auszahlung – Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Keine Auszahlung durch Uniglobal Invest (uniglobal-invest.com bzw. uniglobal-invest.de) BaFin warnt! Verdacht auf Trading Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post Juicy Fields – Verdacht auf Anlagebetrug erhärtet sich – so bekommen Sie Ihr Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Bereits ab März 2022 hatte die BaFin vor dem Angebot der Juicy Holdings B.V gewarnt und selbst wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz gegen die Juicy Holdings B.V. ermittelt. Am 3. Juni 2022 untersagte die BaFin die öffentlichen Angebote von Juicy Fields in Deutschland, weil kein Verkaufsprospekt vorliegt. Am 20. Juli 2022 veröffentlichte die BaFin weitere Warnungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Juicy Fields.
Lesen Sie hierzu auch: /news/razzia-bei-juicy-fields-rueckerstattung-ihrer-investitionen/
Diese Warnungen kamen leider zu spät für viele Kleinanleger. Diese können sich seit Juli nicht mehr auf der Online-Plattform einloggen und erhalten keine Informationen, geschweige denn Auszahlungen mehr. Viele Anleger befürchten jetzt, dass ihr Geld verloren ist.
Die Cannabis-Crowdinvesting-Plattform Juicy Fields machte sich den Hype wegen der anstehenden Legalisierung von medizinischen Cannabis zunutze und bot seit 2020 in Deutschland sogenanntes „E-Growing“ an. Den privaten Investoren, die sich angeblich über virtuelle Gewächshäuser an Anbau, Ernte und Verkauf von medizinischen Cannabis-Pflanzen beteiligen konnten, wurden exorbitante Renditen von bis zu 100% in Aussicht gestellt. Zu Beginn erhielten die Anleger noch Auszahlungen, weshalb häufig weitere Investitionen in die Juicy Fields erfolgten.
Aufgabe der Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist es nun, zu beweisen, dass ein Anlagebetrug in Form eines sog. „Schneeballsystems“ (Exit Scam) vorliegt. In diesem Fall erfolgte keinerlei Investition in die angeblichen Cannabis-Pflanzen und die Auszahlungen waren keine erwirtschafteten Renditen, sondern stammten direkt aus den Geldern neuer Investoren (auch „Ponzi-System“ genannt).
Meist ist ein Schneeballsystem als Pyramidensystem gestaltet: die Investoren sollen selbst weitere Personen dazu bringen, Geld zu investieren und erhalten dafür Provisionen. Uns berichten zahlreiche Geschädigte von Juicy Fields, dass sie von Freunden, Bekannten, Arbeitskollegen etc. geworben worden, die angeblich selbst in Juicy Fields investiert haben.
Die Gesamtumstände bei Juicy Fields sprechen nach Ansicht der auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C, für das Vorliegen eines möglichen Kapitalanlagebetruges.
Die Kanzlei plan C hat folgende Warnzeichen (sog. „Red flags“) eines möglichen Anlagebetruges untersucht:
Typische Indikatoren für Anlagebetrug (Scam):
Der graue Kapitalmarkt ist nicht reguliert und nicht staatlich kontrolliert und somit ein Eldorado für Betrüger. Gerade Investments, die über das Internet vertrieben werden, sollten vor einer Anlageentscheidung besonders genau überprüft werden. Hier ist auf ein ordentliches Impressum, die Angabe der Vertretungsberechtigten, einen Verweis auf das Handelsregister und eine Kontaktmöglichkeit zu achten. Recherchieren Sie am besten auch über die Geschäftsführer.
Liegt keine Erlaubnis der BaFin und kein Verkaufsprospekt vor, ist dies immer ein untrügliches Zeichen für einen möglichen Anlagebetrug. Eine seriöse Firma kann beides vorweisen. Erkundigen Sie sich vor einer Anlageentscheidung am besten bei der BaFin direkt oder auf der Unternehmensdatenbank der BaFin über das Unternehmen (siehe: https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Unternehmenssuche/unternehmenssuche_node.html).
Ist das Invest ausschließlich für Privatanleger gedacht und sind keine institutionellen Groß-Investoren wie Banken, Gesellschaft, Stiftungen etc. mit von der Partie, sollten Sie immer genauer hinschauen.
Wird eine erheblich höhere Rendite versprochen, als es im Kapitalmarkt üblich ist und klingt das Angebot „zu gut um wahr zu sein“, sollte man misstrauisch werden. Bei einer Rendite von bis zu 100%, wie sie von Juicy Fields in Aussicht gestellt wurde, sollte man grundsätzlich hellhörig werden. Je höher die versprochene Rendite ist, umso größer ist das Risiko.
Juicy Fields warb damit, besonders günstige Produktionskosten bzw. Partner zu haben. Juicy Fields gab sogar an, ein bis zu 4-fach besseres Rendite-Kosten-Verhältnis als andere – wesentlich größere und bekannte – Cannabis-Unternehmen, z.B. Aurora, zu erwirtschaften. Die publizierten günstigen Produktionskosten ließen sich durch unsere Recherchen nicht verifizieren.
Ist auch das Firmenkonstrukt sehr kompliziert und undurchsichtig gestaltet, sollte man sich dieses genauer ansehen. Denn dann sind Interessenkollisionen und Verschleierungen zum Nachteil der Anleger kaum zu vermeiden.
Fehlen Geschäftsberichte und Abschlüsse bzw. werden diese verspätet vorgelegt, ist dies kein gutes Zeichen.
Bei Juicy Fields war auch eine Zahlung der Investition bis zu 180.000 Euro in Kryptowährung z.B. in Bitcoin über Kryptowährungsbörsen wie Binance, Coinbase etc. möglich. Hierfür musste nicht einmal ein Ausweisdokument vorgelegt werden. Transfers in Kryptowährungen können nur mit speziellen IT-forensischen Maßnahmen nachverfolgt werden, daher lassen sich auf diesem Wege die Zahlungen seitens der Täter erstmal gut verschleiern. Dies nutzen Betrüger bei Anlagebetrug, Trading-Betrug, Krypto-Betrug, Cyber-Betrug o.ä. aus. Bei Zahlungen bzw. Investitionen in Kryptowährungen ist daher immer besondere Vorsicht geboten.
Weitere Informationen hierzu auch unter: /aktuelle-faelle/online-trading-betrug/
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Juicy Fields haben, empfehlen wir Ihnen, zeitnah einen spezialisierten Anwalt für Anlagebetrug zu beauftragen, damit Ihre Investition nicht verloren ist.
Die renommierte Kanzlei plan C, die bereits zahlreiche Juicy Fields- Anleger vertritt und schon Maßnahmen zur Rückholung der Gelder ergriffen hat, steht Ihnen hierbei mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzung darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihre Investition zurückerhalten. Wir erstatten für Sie Strafanzeige gegen die Verantwortlichen von Juicy Fields, damit Sie an einem möglichen Arrestverfahren beteiligt werden und übernehmen die Kommunikation und Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden.
Wir melden den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder.
Wir prüfen auch, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Emittenten wegen fehlenden Prospektes zustehen, ferner aus Beraterhaftung gegen Vermittler und Anlageberater, wenn sie keine anleger- und objektgerechte Beratung vorgenommen haben. Hier kommt vor allem auch den BaFin-Warnungen eine besondere Bedeutung zu. Zudem prüfen wir für Sie, ob die beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister in Haftung genommen werden können, wenn sie die geltenden Geldwäschevorschriften nicht eingehalten haben. Insbesondere richten wir den Fokus auf die Finanztransaktionen bzgl. der Konten in Zypern sowie auf die Krypto-Transfers über Kryptowährungsbörsen. Hier besteht die Möglichkeit, die Blockchain-Transaktionen mit unserem IT-Forensik-Team nachzuverfolgen, um die Spur des Geldes sichtbar zu machen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Juicy Fields-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Juicy Fields – Verdacht auf Anlagebetrug erhärtet sich – so bekommen Sie Ihr Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Trading-Betrug durch FinuTrade? Erfahrungen zur Auszahlung? Geld zurück! appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post Verdacht auf Anlagebetrug: BaFin warnt vor Baum Arche eG wegen fehlendem Verkaufsprospekt appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post Geld zurück durch Trading Global (Hoxton) LTD? BaFin ermittelt appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post Razzia bei Juicy Fields – Rückerstattung Ihrer Investitionen? appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat mit Pressemitteilung vom 17.08.2022 veröffentlicht, dass bei zwölf Verantwortlichen der Internetplattform „juicyfields.io“ Durchsuchungen ihrer Wohnungen und der Geschäftsräume von fünf Firmen erfolgten. Gegen vier Gesellschaften wurden bereits jetzt Vermögensarreste über jeweils 2.557.197,97 Euro vollstreckt. Auch zahlreiche Unterlagen konnten sichergestellt werden.
Die Cannabis-Crowdinvesting-Plattform Juicy Fields bot seit 2020 in Deutschland sogenanntes „E-Growing“ an: Investoren konnten sich über virtuelle Gewächshäuser an Anbau, Ernte und Verkauf von medizinischen Cannabis-Pflanzen beteiligen; dafür wurden ihnen erhebliche Renditen von bis zu 100% in Aussicht gestellt. Die Investoren erhielten zunächst auch Auszahlungen, offenbar nur, um Vertrauen zu schaffen und sie zu weiteren Investitionen zu ködern. Zuletzt konnten die Anleger nicht einmal mehr auf ihre Konten zugreifen.
Durch die Ermittlungen soll nun geklärt werden, ob die erworbenen Pflanzen tatsächlich existierten oder ob die Anleger im Rahmen eines sogenannten „Schneeballsystems“ (Exit Scam) betrogen wurden – Auszahlungen an die Investoren erfolgen dann direkt aus den neu eingenommenen Geldern.
An der Durchsuchung beteiligt war neben dem Landeskriminalamt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die bereits ab März 2022 vor dem Angebot der Juicy Holdings B.V gewarnt hatte und selbst wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz gegen die Juicy Holdings B.V. ermittelt.
Schon am 3. Juni 2022 hatte die BaFin die öffentlichen Angebote von Juicy Fields in Deutschland mangels vorliegenden Verkaufsprospektes untersagt. Am 20. Juli 2022 hatte die BaFin weitere Warnungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Juicy Fields veröffentlicht.
Die Juicy Fields-Webseite ist – trotz der staatsanwaltschaftlichen Razzia und der Ermittlungen – noch immer aufrufbar und es werden immer wieder neue Informationen eingestellt. Unbekannt ist, von wem diese Webseite betrieben und aktualisiert wird.
Vorsicht: auf der aktuellen Webseite von Juicy Fields finden sich Anweisungen zur „Beantragung Ihrer Rückerstattung“.
Es wird vorgegeben, dass das investierte Geld automatisch über die Plattform an die Krypto-Wallets der E-Grower zurückerstattet würde, wenn sich die Anleger mit einer Videobotschaft samt Ausweis registrieren würden „in der sie erzählen, wie viel Geld sie über die Plattform verloren haben. In dem Video muss der Nutzer seinen Personalausweis oder Reisepass vor der Kamera vorzeigen und die Geldquelle als Anhang zum Video in derselben E-Mail senden“.
„Wir raten dringend davon ab, sich hier zu registrieren und weitere private Daten herauszugeben oder gar ein Video mit Ausweis zu übermitteln“ sagt die auf Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der Kanzlei plan C. „Es besteht hier der Verdacht, dass die Täter die Opfer ein weiteres Mal benutzen könnten, um an persönliche Daten zu kommen. Wir sehen hier die Gefahr eines Identitätsdiebstahls und der Geldwäsche. Die Täter könnten mit den Identitätsnachweisen der Opfer Konten eröffnen und Geldwäsche betreiben“ (sehen Sie auch hierzu: /news/achtung-opfern-von-krypto-trading-betrug-droht-weiterer-schaden-durch-identitaetsdiebstahl/.)
„Unserer Auffassung deutet bei Juicy Fields vieles auf einen Kapitalanlagebetrug hin“ meint Rechtsanwältin Tanja Nauschütz. „Die exorbitant hohe Rendite, die aggressive Werbung über Social Media, das Gebahren der Inhaber, das fehlende Verkaufsprospekt etc. waren von vornherein „red flags“, also Warnsignale. Spätestens als die BaFin öffentlich warnte, war zu befürchten, dass das Unternehmen nicht seriös ist. Geschädigte Anleger sollten jetzt zügig rechtliche Maßnahmen ergreifen, damit ihre Investition nicht verloren ist.“
Wenn Sie Schwierigkeiten mit Juicy Fields haben, empfehlen wir Ihnen, zeitnah zu handeln. Die Kanzlei plan C, die bereits zahlreiche Juicy Fields- Anleger vertritt, steht Ihnen hierbei mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihre Investition zurückerhalten. Wir erstatten für Sie Strafanzeige, damit Sie am Arrestverfahren beteiligt werden und übernehmen die Kommunikation und Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden.
Wir melden den möglichen Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder.
Wir prüfen auch, ob Ihnen Schadensersatzansprüche aus Beraterhaftung gegen Vermittler, Anlageberater, Banken oder gegen die Emittenten wegen mangelnden Prospektes zustehen.
Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Betrugs-Angelegenheit mit uns in Verbindung:
Kontaktformular Kanzlei plan C
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit 22 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.
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]]>The post Achtung: Opfern von Krypto-Trading-Betrug droht weiterer Schaden durch Identitätsdiebstahl! appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post Warnung der BaFin: Deutsche Group besitzt keine Erlaubnis – Verdacht auf betrügerischen Broker appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post BaFin warnt vor bit.fritze GmbH in Berlin: bitfritze.com besitzt keine Erlaubnis appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post Vorsicht vor Love/Romance Scam: Betrug durch chinesische Frauen beim Handel mit Kryptowährungen appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post Achtung! Indiz für Anlage-Betrug: Online Broker zahlt nicht aus und verlangt Steuern appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post BaFin warnt: Betrügerischer Broker investarea.com wirbt mit fingierter BaFin-Homepage und Logo appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post Online-Trading-Betrug: Großer Erfolg gegen europaweit agierende Online-Broker appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post Betrügerischer Online Broker interactive-trading.com: BaFin ermittelt gegen die Innovative Software Solutions LLC appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Kanzlei plan C, die auf die Vertretung geschädigter Anleger gegen betrügerische Broker spezialisiert ist, hat durch ihre Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen den betrügerischen Broker interactive-trading einen weiteren Erfolg errungen. Die BaFin teilte uns am heutigen Tag mit, dass die Innovative Software Solutions LLC, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt (gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz). Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Kanzlei plan C hofft, durch das Verbot der interactive-trading.com durch die BaFin weitere Anleger vor einem Anlagebetrug bewahren zu können.
interactive-trading.com hatte nie eine gewerbsmäßige Erlaubnis
Nach Aussage der BaFin rechtfertigen die Inhalte der von der Innovative Software Solutions LLC betriebenen Webseite interactive-trading.com die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG (§ 32 Absatz 1 KWG). Unternehmen, die sich eine solche Erlaubnis nicht besitzen und trotzdem solche Geschäfte durchführen, sind den Kunden zu Schadensersatz verpflichtet.
Über die erforderliche Erlaubnis nach KWG verfügt interactive-trading.com nicht und handelt daher unerlaubt. Die Geschäftstätigkeit von interactive-trading ist somit einzustellen und muss abgewickelt werden.
Auf ihrer Broker-Plattform präsentiert sich interactive-trading.com als weltweites Online-Trading Unternehmen, mit „einzigartigen Entscheidungen im Differenzvertrag und Devisenhandel“. Die Gesellschaft bietet den Anlegern angeblich laut Website eine „garantierte Sicherheit“ („Wir überwachen das System Tag und Nacht, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten“) und „sofortige Auszahlungen der Gewinne“.
Betrug durch fingierte Handelsplattform
Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass der „Online Broker“ interactive-trading in Wahrheit mit den Investitionen der Anleger überhaupt nicht handelt. Die Broker – Plattform und die Tradingverläufe sind lediglich fingiert.
Das Trading – Portal besitzt, wie bei den betrügerischen Brokern üblich, kein Impressum und gibt keine Anschrift und keine verantwortlichen Kontaktpersonen an. Angeblich soll eine „Niederlassung“ in Berlin bestehen, aber es werden aber keine Kontaktdaten auf der Homepage angegeben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass die „Innovative Software Solutions LLC“, mit Sitz in St. Vincent und Grenadinen für die Handelsplattform verantwortlich ist.
Auszahlung des Guthabens wird von weiteren Zahlungen abhängig gemacht
„Um eine Auszahlung der angeblichen Gewinne zu erhalten, mussten unsere Mandanten weitere Zahlungen, beispielsweise für angebliche Steuern und Gebühren, leisten. Die Anleger werden massiv unter Druck gesetzt, weiter zu zahlen. Viele Anleger sind so verunsichert, dass sie weitere Zahlungen leisten, um endlich die begehrte Auszahlung zu erhalten“ erklärt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf die Vertretung geschädigte Online-Anleger spezialisierten Kanzlei plan C. „Eine Auszahlung erfolgte dennoch in keinem einzigen Fall“.
Rechtsanwältin Nauschütz rät den geschädigten Anlegern: „Zahlen Sie auf keinen Fall weiteres Geld an diese Gesellschaften. Sie werden auf diesem Weg Ihren angeblichen Gewinn oder Ihre Investition nicht zurückerhalten.“ Auch bei angeblichen Recovery-Unternehmen, die versprechen, das verlorene Geld wieder zurückzuholen, ist höchste Vorsicht geboten: meist handelt es sich um weitere Betrüger, oftmals aus demselben Täterkreis.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer von interactive-trading oder eines anderen betrügerischen Brokers (/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Die Kanzlei plan C analysiert Ihre Situation und klärt Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind. Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder sowie die strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen zu können, arbeiten wir, auch im Fall interactive-trading, in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften zusammen.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 20 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.
Dieser Artikel wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Betrügerischer Online Broker interactive-trading.com: BaFin ermittelt gegen die Innovative Software Solutions LLC appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfolgreicher Schlag gegen betrügerische Broker appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Erfolgreicher Schlag gegen betrügerische Broker appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Online Broker bridgefund i.o: BaFin untersagt der Online Trading Plattform die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt betriebenen Eigenhandel! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei plan C, die zahlreiche von Bridgefund betrogene Anleger vertritt, hat durch ihre Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen den betrügerischen Broker Bridgefund einen ersten Erfolg errungen. Die BaFin teilte uns am 11.3.2021 mit, dass sie mit Bescheid vom 12. Februar 2021 gegenüber der Bridgefund die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet hat.
Wir hoffen, durch das Verbot der Bridgefund durch die BaFin weitere Anleger vor einem Anlagebetrug bewahren zu können.
Bridgefund hatte nie eine gewerbsmäßige Erlaubnis
Nach Wertung der BaFin betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. C KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt Bridgefund nicht und handelt daher unerlaubt. Die Geschäftstätigkeit von Bridgefund ist somit einzustellen und muss abgewickelt werden.
Für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäfte in Deutschland ist eine Erlaubnis der BaFin aber zwingende Voraussetzung. Solche Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Unternehmen, die sich trotzdem daran beteiligen, sind den Kunden zu Schadensersatz verpflichtet.
Auf ihrer Broker-Plattform präsentiert sich bridgefund.io als weltweites Online-Trading Unternehmen, das über hervorragende Handelsdienstleistungen und hoch entwickelte Handelsplattformen Zugang zu den Handelsmöglichkeiten der Finanzmärkte biete. Über die Konten soll ein Handel mit Forex-Produkten, finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Waren und Rohstoffen (commodities), Indizes, Aktien und Kryptowährungen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber mittels einer Fernwartungssoftware (z.B. „Anydesk, „Teamviewer“) selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Wie sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website ergibt, bietet Bridgefund den Verkauf von Finanzinstrumenten zu selbst gestellten Preisen an.
Klare Indizien für einen Betrug
Nach unseren bisherigen Erkenntnissen gehen wir davon aus, dass der „Online Broker“ Bridgefund die Anleger um ihre Investitionen betrogen hat. Der Online Broker bridgefund.io ähnelt sehr den zahlreichen anderen uns bekannten Broker -Plattformen, die lediglich fingierte, betrügerische Plattformen sind und mit den investierten Anlagegeldern überhaupt nicht handeln.
Ein Impressum ist auf der Broker-Plattform bridgefund.io nicht vorhanden. Unter der angegebenen Telefonnummer und den Emails konnten wir niemanden erreichen. In Unterlagen, die wir der BaFin vorlegen konnten, werden für die Gesellschaft Geschäftsadressen in St. Vincent und die Grenadinen sowie in London benannt.
Fingierte Steuerforderungen sind Teil des Betruges
Die BaFin bestätigt nach Überprüfung, dass die geschädigten Bridgefund-Kunden falsche Steuerforderungen erhalten haben. Auch unsere Mandanten wurden aufgefordert, Steuern in Höhe von 10% zu bezahlen, wenn sie sich ihren angeblichen Gewinn auszahlen lassen wollten. Diese gefälschten Schreiben sollen angeblich von einer Handelsplattform zum Erwerb von Kryptowährungen stammen, was jedoch nicht der Fall ist.
„Solche Steuerforderungen sind Teil der Betrugsmasche, um die Geschädigten noch weiter auszunehmen und haben keinerlei rechtliche Grundlage“ erklärt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei plan C. “Viele Mandanten sind verunsichert und glauben von Steuern für ausländische Gewinne schon etwas gehört zu haben. Doch selbst wenn die Mandanten die angeblichen Steuern bezahlen, erhalten sie keine Auszahlung ihres Gewinnes bzw. Kontostandes, sondern werden mit fadenscheinigen Argumenten überredet, weiter zu bezahlen. Uns haben Mandanten berichtet, dass sie so mehrfach fingierte Steuern, Kommissionen oder Kautionen bezahlt haben und trotzdem ihre gesamten Investitionen nicht wiedererhalten haben“.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Wenn Sie Opfer von Bridgefund oder eines anderen betrügerischen Brokers (/aktuelle-faelle/online-trading-betrug/) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Die Kanzlei plan C analysiert Ihre Situation und klärt Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind. Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder sowie die strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs. Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen zu können, arbeiten wir, auch im Fall Bridgefund, in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften zusammen.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 20 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.
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]]>The post Vorsicht vor Betrügereien mit Kryptowährungen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Kryptowährungen wie Bitcoin haben in der letzten Zeit einen wahren Höhenflug erlebt. Erstmals in seiner Geschichte hat der Bitcoin am 16.02.2021 die Marke von 50.000 US-Dollar erreicht. Seit Weihnachten hat sich der Bitcoin-Kurs mehr als verdoppelt, seit dem Spätsommer sogar verfünffacht. Der Hype der Kryptowährung lockt zahlreiche Anleger an, die auf einen schnellen Gewinn setzen, aber er ruft leider auch viele Betrüger auf den Plan.
Vorsicht vor undurchsichtigen Geschäftsangeboten mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum & Co.!
Verbraucherschutzverbände und Kriminalbehörden warnen vor undurchsichtigen Geschäftsangeboten mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum u.a.
Neben seriösen Anbietern nutzen leider auch Cyberkriminelle mit betrügerischen Anlageplattformen die Goldgräber-Stimmung rund um Bitcoin & Co. aus. Vor allem über soziale Medien werden Online-Trading-Plattformen beworben, auf denen etwa Bitcoin oder andere Investments (Finanzinstrumente wie CFD und Forex u.a.) erfolgreich gehandelt werden können. Die Webseiten erscheinen auf den ersten Blick professionell, die Berater sind geschult und hohe Gewinne werden versprochen.
Bei zahlreichen Angeboten geht es nicht um die Kryptowährung selbst, sondern um vermeintliche Investitionsmöglichkeiten rund um Bitcoin & Co. Dabei sind die Angebote oft völlig intransparent und die Geschäftsmodelle unverständlich.
Da Bitcoin & Co. nicht reguliert werden und die Transaktionen anonym bleiben, wird den Kriminellen mit den Kryptowährungen eine perfekte Plattform für ihre Machenschaften geboten.
Folgende Indizien sprechen für einen unseriösen Kryptowährungs-Anbieter bzw. unseriösen Broker:
Checkliste: Woran Sie betrügerische Online-Trading-Anbieter erkennen und sich schützen können
Sollten einige dieser Indizien auch bei Ihnen vorliegen, spricht einiges dafür, dass auch Sie Opfer eines Online-Anlagebetruges geworden sind und mit Ihrem investierten Geld überhaupt nicht gehandelt wurde.
Informieren Sie sich am besten vorher über die Online-Trading-Plattformen, bevor Sie sich anmelden oder Geld überweisen und lassen Sie sich von den Beratern nicht unter Druck setzen. Sollte Ihr angeblicher Gewinn an die Bedingung einer weiteren Zahlung geknüpft werden, zahlen Sie keinesfalls ungeprüft und ziehen Sie eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu Rate.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Sind Sie Opfer eines solchen Online-Anlagebetruges geworden, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Die Kanzlei plan C klärt Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind. Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden und prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder sowie die strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 20 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorsicht-vor-betruegereien-mit-kryptowaehrungen_185640.html
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]]>The post Anlagebetrug beim Online-Trading: Broker zahlt nicht aus appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Wir vertreten bundesweit Anleger, die über angebliche Online-Trading-Plattformen Gelder in den Handel mit sogenannten Contracts for Differences (CFDs), Forex-Trading (Währungshandel), binären Optionen oder in Kryptowährungen (Bitcoins u.a.) investiert haben. Diese Anleger berichteten uns von Problemen mit ihren Online-Brokern, die die Auszahlung der angeblichen Online-Trading-Guthaben verzögern oder ganz verweigern.
Auszahlung wird von einer vermeintlichen „Steuer“ abhängig gemacht
Die Anleger werden durch anfängliche vermeintliche Gewinne im Online-Trading zu immer weiteren Investitionen überredet. Sobald die Anleger nicht mehr weiter in das Online-Trading investieren, sondern Auszahlungen wünschen, gibt es Probleme: Die Auszahlung ihres angeblichen Online-Guthabens wird plötzlich von der Zahlung einer vermeintlichen „Steuer“ abhängig gemacht.
„Steuer“ ist klares Indiz für Online-Anlagebetrug
Wenn von Ihnen eine solche weitere Zahlung in Form einer „Steuer“ verlangt wird, sollten Sie dieser Zahlung keinesfalls ungeprüft nachkommen! Diese „Steuer“ ist ein klares Indiz für Online-Anlagebetrug.
Hier handelt es sich um eine uns bekannte Masche der betrügerischen Online-Handelsplattformen, um noch ein weiteres Mal kräftig abzukassieren, wenn der Anleger eine Auszahlung seines Online-Trading-Kontoguthabens wünscht oder die Investition beenden will.
Unsere Mandanten berichten uns, dass sie zum Teil mehrmals hintereinander angebliche Steuern zahlen mussten, um die angebliche Auszahlung ihres Online-Trading-Kontos zu erhalten.
Fakt ist: selbst nach mehrmaliger Zahlung von Steuern erfolgte die versprochene Auszahlung nicht. Stattdessen wurde der Kontakt vom Online-Broker abgebrochen und das Online-Trading-Konto gesperrt.
Seien Sie vorsichtig bei Versprechungen Ihres Online-Brokers!
Lassen Sie sich auch nicht täuschen, wenn der Berater Ihnen anbietet, sich selbst an der Investition/Steuer zu beteiligen und Ihnen sogar Überweisungsbelege schickt. Uns liegen gefälschte Auszahlungsquittungen und Auszahlungsverträge von angeblichen Notaren vor, mit denen die Anleger zur Zahlung der vermeintlichen Steuer für ihr Online-Trading-Konto veranlasst werden sollten. Diese stellten sich allesamt als Fake heraus und sind ein untrügliches Zeichen für Online-Anlagebetrug.
Wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt
Wenn Sie Opfer eines solchen Online-Anlagebetruges geworden sind, wenden Sie sich an einen auf Anlagebetrug im Online-Trading spezialisierten Rechtsanwalt.
Die Kanzlei plan C klärt Sie darüber auf, welche Schritte erforderlich und erfolgversprechend sind. Wir melden für Sie den Online-Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden und prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder sowie die strafrechtlichen Aspekte des Online-Anlagebetrugs. In einer Vielzahl von Online-Anlagebetrugs-Fällen konnten wie bereits betroffene Anleger unterstützen und ihre Einzahlungen zurückholen.
Diese Online-Trading-Plattformen nennen sich u.a. BoerseFx (früher FrankfurtFx), Bridgefund.io, 24NewsTrade, Cryptopoint, XTraderFX, SafeMarkets, OptionStarsGlobal , profit-trade.com, 101investing, summitrade.co, hexinfx, u.v.m.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 20 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Anlagebetrug beim Online-Trading: Broker zahlt nicht aus appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Anwälte der TrustFonds UK 1 fordern Zahlung – wehren Sie sich! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Bei uns meldeten sich zahlreiche Anleger, die von den Anwälten der TrustFonds UK 1 GmbH & Co. KG, der Rechtsanwaltskanzlei Nbs aus Hamburg, unter Setzung einer letzten Frist aufgefordert wurden, angeblich negative Kapitalkonten auszugleichen bzw. die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Was sollen die betroffenen Anleger jetzt tun?
Forderung aus vermeintlich negative Kapitalkonten
Die Anleger der TrustFonds UK 1 GmbH & Co. KG haben sich als atypisch stille Gesellschafter am Unternehmen beteiligt. Zum 31.12.2019 beschloss die Gesellschaft ihre Liquidation und setzte die Komplementärin, die Rothmann & Cie. TrustFonds UK 1 Verwaltung GmbH, als Liquidatorin ein.
Bereits mit der Liquidation kündigte die TrustFonds UK 1 an, dass sie Rückforderungsansprüche aufgrund vermeintlich negativer Kapitalkonten gegen die Anleger geltend machen wird.
Letzte Zahlungsfrist – lassen Sie sich anwaltlich vertreten
Nun wurden die Anleger von den Anwälten der TrustFonds UK 1 letztmals unter Fristsetzung aufgefordert, das vermeintlich negative Abfindungsguthaben zu bezahlen.
Die Anleger, die allesamt bereits einen Totalverlust ihrer Anlage erlitten haben, ärgern sich natürlich über die weitere Forderung. Viele Anleger hatten nicht damit gerechnet, dass sie erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzahlen müssen.
Wir empfehlen den betroffenen Anlegern, anwaltlich überprüfen zu lassen, ob und wie sie sich gegen die Forderung verteidigen können und ob die Forderung der Anwälte rechtmäßig ist.
Die negativen Kapitalkonten müssen ordnungsgemäß berechnet und die Berechnung offengelegt werden. Eine Rückforderung von Ausschüttungen ist nur dann rechtmäßig, wenn es sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen handelt. Dafür müssen entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein.
Kein Offenlegung der negativen Kapitalkonten
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, führt aus: „Die Forderungen der TrustFonds werden nicht substantiiert belegt. Eine Offenlegung der Berechnungen der Auseinandersetzungsguthaben erfolgte nicht.“
Die Kanzlei plan C hat langjährige Erfahrung mit den Gesellschaften der Rothmann-Gruppe, u. a. der LogisFonds I AG (ehemals Garbe Logimac AG), der Albis Capital AG & Co KG, der Albis Finance AG, der LeaseTrend AG u.a. und konnte zahlreichen
Anlegern helfen, zu ihrem Recht zu kommen oder zumindest ihre Verluste zu minimieren.
Wenn auch Sie von den Rechtsanwälten der TrustFonds UK 1 in Anspruch genommen worden sind, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wehren Sie sich und lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung von uns überprüfen.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
The post Anwälte der TrustFonds UK 1 fordern Zahlung – wehren Sie sich! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Online-Trading: Wie Sie Ihr eingesetztes Kapital von unseriösen Trading-Plattformen wiederbekommen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In der letzten Zeit kontaktieren uns immer mehr Mandanten, die über angebliche Online-Trading- Plattformen Gelder in den Handel mit sogenannten Contracts for Differences (CFDs), binären Optionen, Forex-Trading (Währungshandel) oder in Kryptowährungen (Bitcoins u.a.) investiert und verloren haben.
Europol, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sowie das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen vor den hochspekulativen Finanzgeschäften.
Diese Online-Plattformen nennen sich u.a.:
Es besteht der Verdacht, dass diese Online-Handelsplattformen lediglich fingierte, betrügerische Plattformen sind, die mit den investierten Anlagegeldern überhaupt nicht handeln. Die Betrüger locken ihre Kunden mit dubiosen Anlageprodukten und hohen Gewinnversprechen.
Immer eine ähnliche Betrugsmasche
„Bei allen diesen Online-Plattformen findet sich ein uns bereits bekanntes identisches Muster wieder“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei plan C.
„Mit einer Mindesteinzahlung von nur 250 Euro werden anfänglich kleine Gewinne erzielt und damit das Vertrauen der Anleger erschlichen. Die Anleger werden von den angeblichen Beratern per Chat-Nachrichten und Anrufen auf scheinbar besonders lukrative Gelegenheiten hingewiesen, manipuliert und massiv unter Druck gesetzt, immer mehr Geld einzuzahlen. Was der Kunde jedoch nicht weiß: mithilfe einer Betrugssoftware können die Plattformbetreiber fiktive Kontobewegungen und Gewinnerlöse simulieren.
Angebliche Auszahlung der Gelder erst nach weiteren Investitionen
„Die Auszahlung der Gewinne wird mit fadenscheinigen Behauptungen verhindert bzw. von der Einzahlung weiterer Investitionen abhängig gemacht. So werden die Geschädigten etwa mit fadenscheinigen Ausreden, wie der Prüfung durch das Finanzamt, Verdacht auf Geldwäsche etc. hingehalten. Teilweise werden sie von einer externen Auszahlungsstelle informiert, dass der Gewinn zur Überweisung bereit stünde. Vorher müssten noch (plötzlich anfallende) Steuern oder die Provision für Berater einbezahlt werden. Das sind natürlich nur Vorwände, um die Geschädigten ein weiteres Mal auszunehmen.“
„Seien Sie auch vorsichtig, wenn Sie von sog. Chargeback-Anbietern kontaktiert werden, die Ihnen versprechen, Ihr Geld von den Online-Brokern zurückzuholen“ warnt Rechtsanwältin Nauschütz. „Diese Chargeback-Anbieter arbeiten häufig mit den betrügerischen Online-Plattformen zusammen und sind lediglich auf weiteres Geld aus.“
Vorsicht: keine Lizenzierung und kein vollständiges Impressum
Weitere Auffälligkeiten ergeben sich bereits aus den Websiten der angeblichen Trading-Händler. Die Seiten erscheinen in schlecht übersetztem Deutsch, und weisen an manchen Stellen Artefakte auf Englisch, Russisch etc. auf. Ein vollständiges Impressum ist oft nicht genannt.
Die Trading-Anbieter sind oft nicht von der BaFin oder in einem anderen EU-Land lizensiert. Für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäft in Deutschland ist eine Erlaubnis der BaFin zwingende Voraussetzung. Solche Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Unternehmen, die sich trotzdem daran beteiligen, sind den Anlegern zu Schadensersatz verpflichtet. Auch die beteiligten Banken, die es versäumten, Kontoinhaber und Geldflüsse zu prüfen, können dem Anleger schadensersatzpflichtig sein.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Die Kanzlei plan C empfiehlt den Anlegern, so schnell wie möglich, ihre Gelder rückbuchen zu lassen. Erfolgten die Zahlungen per Kreditkarte, können die Geschädigten den Schutz ihres Kreditkartenanbieters in Anspruch nehmen. Erfolgte die Zahlung durch Überweisung, besteht oft die Möglichkeit, diese viele Monate später noch zurückzuholen.
Hier steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Die Kanzlei plan C klärt Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind. Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder sowie die strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 20 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post LogisFonds I GmbH: Weitere Klagen auf Rückzahlung der Ausschüttungen – verteidigen Sie sich! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In der letzten Zeit meldeten sich bei uns zahlreiche Anleger, die von der Logisfonds I GmbH – vormals Garbe Logimac AG – Klagen auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen erhalten haben. Was sollen die betroffenen Anleger jetzt tun?
Rückzahlungsforderung von Ausschüttungen zusätzlich zum Totalverlust
Anleger der ehemaligen Garbe Logimac AG konnten sich in Form einer atypisch stillen Gesellschaft am Unternehmen beteiligen. Aufgrund von „wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ beschloss die Gesellschaft ihre Auflösung zum 31.01.2017.
Bereits kurz nach der Auflösung forderte die LogisFonds I GmbH ihre Anleger dazu auf, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Die Anleger, die den Rückzahlungsaufforderungen bislang nicht nachgekommen sind, werden jetzt verklagt. Dies betrifft insbesondere Einmalanleger der „Classic“ – Variante, die in den Jahren 2006 bis 2009 Ausschüttungen erhalten haben. Dies ist besonders bitter für die Anleger, die bereits einen Totalverlust ihrer Anlage erlitten haben. Kein Anleger hat damit gerechnet, dass die erhaltenen Ausschüttungen nach Jahren wieder zurückgefordert werden.
Verteidigungsanzeige innerhalb einer Frist von 2 Wochen
In der Klage werden die Anleger aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen die Verteidigung anzuzeigen bzw. vor dem Landgericht durch einen Anwalt anzeigen zu lassen. Anderenfalls ergeht ein Versäumnisurteil gegen die Anleger. Innerhalb einer weiteren 2-Wochen-Frist ist die Abwehr der Forderung zu begründen.
Wir empfehlen den betroffenen Anlegern, anwaltlich überprüfen zu lassen, ob und wie sie sich gegen die Klage verteidigen können und ob das Rückforderungsverlangen der Gesellschaft berechtigt ist.
Ein Rückforderungsverlangen von Ausschüttungen ist nur dann rechtmäßig, wenn es sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen handelt. Dafür müssen entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein.
Kein substantiierter Nachweis der Forderung
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, führt aus: „Die Forderungen der LogisFonds I AG werden nicht substantiiert belegt. Eine ordnungsgemäße Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgte nicht. Als Zeugenbeweis wird lediglich eine Wirtschaftsprüferin benannt, konkrete Zahlen werden nicht vorgelegt. Es liegt der Verdacht nahe, dass sich die Gesellschaft an dieser Rückforderung bereichern will.“
Die Kanzlei plan C hat langjährige Erfahrung mit den Gesellschaften der Rothmann-Gruppe, u. a. der LogisFonds I AG, der Albis Capital AG & Co KG, der Albis Finance AG, der LeaseTrend AG, den TrustFonds UK 1 und UK 2, und konnte zahlreichen Anlegern helfen, zu ihrem Recht zu kommen oder zumindest ihre Verluste zu minimieren.
Wenn auch Sie von dem LogisFonds in Anspruch genommen worden sind, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wehren Sie sich und lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung von uns überprüfen.
Dieser Rechtstipp wurde auch auf www.anwalt.de veröffentlicht:
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]]>The post BaFin ordnet Einstellung von BoerseFx an – Verdacht auf Betrug appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Bei der BaFin gingen mehrere Beschwerden von Anlegern ein, die über den vorgeblichen Online-Broker BoerseFx.de in den Handel mit sogenannten Contracts for Differences (CFDs) und Forex-Trading (Währungshandel) investiert haben.
BoerseFX versucht gezielt Seriösität vorzutäuschen
Das Unternehmen bedient sich Vertragsunterlagen mit dem Titel „BoerseFx – BaFin – Vereinbarung. Über Risikofreies Investment“, die mit dem Logo der BaFin sowie der zypriotischen Aufsicht CySEC versehen sind. Mit diesen gefälschten Unterlagen erweckt das Unternehmen den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland finanzaufsichtlich legitimiert zu sein. Dies trifft aber laut BaFin nicht zu.
Die BaFin warnt auch davor, dass die Online-Plattform BoerseFx die Identität des Finanzdienstleistungsinstituts DWS International GmbH missbraucht. Bei der Angabe im Impressum, die DWS International GmbH sei Betreiber von BoerseFx.de, handelt es sich um eine Falschangabe. Die DWS, eine der weltweit führenden Vermögensverwaltungen mit Sitz in Frankfurt am Main stehe in keiner Verbindung mit BoerseFx.de.
Zudem versendet das Unternehmen Rechnungen an Verbraucher, die mit dem Logo der UBS Group AG, Zürich, Schweiz, versehen sind. Die BaFin stellt klar, dass BoerseFx.de auch in keiner Verbindung zu dem schweizerischen Unternehmen stehe und dass es sich hier um einen Identitätsmissbrauch handele.
Auch die englische Financial Conduct Authority hat am 24. Juni 2020 eine Warnung vor BoerseFx.de herausgegeben. BoerseFx.de habe sich u.a. der Daten und Genehmigungen der in London beheimateten Leucadia Investment Management Limited bedient, um Anleger in Großbritannien zu täuschen und zu betrügen. Aus Sicht der FCA handle es sich dabei um unerlaubtes Cloning.
Weitere Auffälligkeiten ergeben sich aus der Internetseite von BoerseFx.de. Die Seite erscheint ausschließlich in (schlecht übersetztem) Deutsch, weist aber an vielen Stellen Artefakte auf Englisch und Russisch auf.
Wir sind auch der Ansicht, dass es sich um bei der Online-Handelsplattform www.boerseFx.de um eine fingierte, betrügerische Plattform handelt und mit den investierten Anlagegeldern überhaupt nicht gehandelt wird.
Immer eine ähnliche Betrugsmasche
„Hier findet sich ein uns bereits bekanntes identisches Muster unseriöser Trading-Plattformen wieder“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei plan C.
„Mit einer Mindesteinzahlung von nur 250 Euro werden anfänglich kleine Gewinne erzielt und damit das Vertrauen der Anleger erschlichen. Die Anleger werden von den angeblichen Beratern per Chat-Nachrichten und Anrufen auf scheinbar besonders lukrative Gelegenheiten hingewiesen, manipuliert und massiv unter Druck gesetzt, immer mehr Geld einzuzahlen. Die Auszahlung der Gewinne wird mit fadenscheinigen Behauptungen verhindert bzw. von der Einzahlung weiterer Investitionen abhängig gemacht. So werden die Geschädigten etwa mit fadenscheinigen Ausreden, wie der Prüfung durch das Finanzamt, Verdacht auf Geldwäsche etc. hingehalten. Teilweise werden sie von einer externen Auszahlungsstelle informiert, dass der Gewinn zur Überweisung bereit stünde. Vorher müssten noch (plötzlich anfallende) Steuern oder die Provision für Berater einbezahlt werden. Das sind natürlich nur Vorwände, um die Geschädigten ein weiteres Mal auszunehmen.“
„Sobald der Anleger misstrauisch wird oder keine Einzahlungen mehr leistet, ist für ihn niemand mehr erreichbar, Telefonnummern und E-Mail-Adressen werden geblockt. „Seien Sie auch vorsichtig, wenn Sie von sog. Chargeback-Anbietern kontaktiert werden, die Ihnen versprechen, Ihr Geld von den Online-Brokern zurückzuholen“ warnt Rechtsanwältin Nauschütz. „Diese Chargeback-Anbieter arbeiten häufig mit den betrügerischen Online-Plattformen zusammen und sind lediglich auf weiteres Geld aus.“
Für Finanzdienstleistungen und Investmentgeschäft in Deutschland ist eine Erlaubnis der BaFin zwingende Voraussetzung. Solche Geschäfte zu tätigen, zu unterstützen oder zu ermöglichen ist, auch grenzüberschreitend, nach Deutschland hinein, untersagt. Unternehmen die sich trotzdem daran beteiligen, sind den Anlegern zu Schadensersatz verpflichtet. Das gilt auch für die beteiligten Banken, die es versäumten Kontoinhaber und Geldflüsse zu prüfen.
Mit dem richtigen Plan zum Erfolg
Die Anleger sollten versuchen, so schnell wie möglich, ihre Gelder rückbuchen zu lassen. Erfolgten die Zahlungen per Kreditkarte, können die Geschädigten den Schutz ihres Kreditkartenanbieters in Anspruch nehmen. Erfolgte die Zahlung durch Überweisung, besteht oft die Möglichkeit, diese viele Monate später noch zurückzuholen.
Hier steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Die Kanzlei plan C klärt Sie darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind. Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder sowie die strafrechtlichen Aspekte des Kapitalanlagebetrugs.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 20 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.
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]]>The post Insolvenzverfahren Wirecard: Forderungen sind bis zum 26.10.2020 anzumelden appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Es macht Sinn, die Forderungen anzumelden
Üblicherweise gehen Aktionäre in einem Insolvenzverfahren leer aus, da die Forderungen aus Wertpapieren i.d.R. nachranging sind und somit bei der Insolvenzmasse nicht berücksichtigt werden.
„Bei Wirecard dürfte dies anders aussehen“ sagt Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C. „Wir empfehlen auch den Aktionären, ihre Ansprüche anzumelden, da sie Schadensersatzansprüche u.a. aus Betrug und der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften geltend machen können. Damit stehen sie gleichrangig neben den Forderungen der Banken und anderer großer Gläubiger.“
Die Forderung der Aktionäre sollte nicht nur beziffert, sondern auch genau begründet, also substantiiert, werden. Hierfür sollten die Aktionäre die Forderungsanmeldung am besten von einer spezialisierten Kanzlei vornehmen lassen. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei plan C nimmt diese gerne für Sie vor.
Der Insolvenzverwalter sieht Perspektiven
Der Insolvenzverwalter berichtet: „Die wirtschaftliche Lage der Wirecard AG war und ist angesichts der fehlenden Liquidität und der bekannten skandalösen Begleitumstände äußerst schwierig. Mit den üblichen Restrukturierungs- und Kostenanpassungsmaßnahmen ist es daher nicht getan, denn eine so massive Verlustsituation ist im eröffneten Insolvenzverfahren unter Vollkosten nicht darstellbar. Demgemäß müssen Arbeitnehmerzahl und alle weiteren Kostenpositionen bei allen insolventen Gesellschaften der unternehmerischen Wirklichkeit angepasst werden. Im Verkaufsprozess für das Kerngeschäft, in dessen Rahmen auch die nicht insolvente Wirecard Bank AG am Markt angeboten wird, stehen wir aktuell mit mehreren namhaften Interessenten in Verhandlungen über einen Erwerb. Die Erlöse aus der Verwertung werden dabei den Gläubigern zugutekommen.“
Laut dem Insolvenzverwalter zeigen Investoren auch an den weiteren Tochtergesellschaften der Wirecard „erhebliches Interesse“.
Den Stand der Verhandlungen wird der Insolvenzverwalter am 18.11.2020 in München bei der ersten Gläubigerversammlung, dem sog. Berichtstermin, bekannt geben. Die zugelassene Teilnehmerzahl steht aufgrund der Covid-19 Hygienevorschriften bislang noch nicht fest.
Für Schadensersatz kommen mehrere Anspruchsgegner in Frage
Geschädigte Aktionäre sollten sich neben einer Anmeldung ihrer Forderung über ihre weiteren Handlungsmöglichkeiten beraten lassen. Hier kommen Schadensersatzansprüche gegen unterschiedliche Anspruchsgegner in Betracht:
Einerseits kann der ehemalige Vorstand, u.a. Wirecard-Chef Markus Braun, wegen vorsätzlicher Bilanzfälschungsdelikte auf Schadenersatz verklagt werden.
Ferner halten wir Schadensersatzansprüche gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) für möglich. Diese hatte noch den Jahresabschluss für 2018 uneingeschränkt testiert.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann in Anspruch genommen werden. Wir werfen der BaFin vor, ihre Befugnisse missachtet und trotz zahlreicher Hinweise jahrelang nicht gegen die Wirecard AG wegen Marktmanipulation ermittelt zu haben. Deshalb kommt eine Amtshaftungsklage gegen die BaFin in Betracht.
Unser Rat: Handeln Sie nicht vorschnell, sondern lassen Sie von einer spezialisierten Kanzlei genau prüfen, welcher Anspruchsgegner der für Sie erfolgversprechendste ist, insbesondere wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung unterhalten und die Kosten selbst tragen müssten.
Hier steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 20 Jahren in der Vertretung geschädigter Anleger sehr erfolgreich tätig.
Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung – Kanzlei plan C
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]]>The post Spektakuläres EuGH-Urteil: Millionen Verbraucher können jetzt ihre Kredite widerrufen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der EuGH hat heute zugunsten der Verbraucher klargestellt:„Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben.“ (Aktenzeichen C-66/19). Damit hat der EuGH die jahrelange verbraucherunfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) korrigiert.
Im Detail ging es um die Passage: „Die Frist (für den Widerruf des Immobiliendarlehens) beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (…) erhalten hat“. „Im Fall einer solchen Kaskadenverweisung könne der Verbraucher weder „den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen noch überprüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält, und erst recht nicht, ob die Widerrufsfrist, über die er verfügen kann, für ihn zu laufen begonnen hat“, so die Richter des EuGH.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzlei plan C, zeigt sich erfreut über dieses Urteil: „Verbraucher haben jetzt gute Karten, ihre Verträge zu widerrufen und ihre Kredite rückabzuwickeln.“
Bei Autokrediten ist die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung der bereits gezahlten Raten möglich, auch vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge.
Teure Immobiliendarlehen können so zu den aktuell historisch niedrigen Zinsen umgeschuldet werden, ohne dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Und der Clou dabei: Bei einem erfolgreichen Widerruf bekommen Sie auch die zu viel bezahlten Zinsen zurück.
Die Kanzlei plan C hat langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Rückabwicklung von Verbraucherdarlehen. Wie nehmen uns Zeit für Sie.
Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung – Kanzlei plan C
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]]>The post EuGH-Urteil zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen bringt den Kunden viel Geld appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Was viele Kunden von Lebensversicherungen nicht wissen:
Für den Kunden sind der Widerruf oder der Rücktritt der Lebensversicherung finanziell wesentlich lukrativer als die Kündigung der Versicherung. Wer seine Versicherung vorzeitig kündigt, verliert viel Geld, da ihm nur der Rückkaufswert der Police zusteht. Dieser kann nach Abzug der Gebühren sogar unter der Summe der eingezahlten Prämien liegen. Beim Widerruf oder Rücktritt hat der Versicherungskunde hingegen einen Anspruch auf die Rückzahlung aller geleisteten Beiträge, wie der EuGH nun bestätigt hat (EUGH vom 19. Dezember 2019, Az.: C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18). Anderenfalls werde der Verbraucher benachteiligt.
EuGH stärkt die Rechte der Versicherungskunden
Die vom EUGH geklärten zentralen Fragen beschäftigten sich damit, wann und wie lange Versicherungskunden ihr Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen können und welche Auszahlung sie von der Versicherung verlangen können. Durch die Entscheidung des EuGH können Versicherungskunden, die fehlerhaft oder überhaupt nicht über ihre Rücktritts- und Widerrufsrechte aufgeklärt wurden, einfacher den Widerruf oder Rücktritt ihres Versicherungsvertrags durchsetzen.
Der EuGH hat maßgeblich über folgende fünf Punkte entschieden:
Ewiges Rücktrittsrecht: Der Verbraucher hat ein ewiges Rücktrittsrecht, egal wann und wie er von der fehlerhaften Belehrung erfahren hat
Beendete Verträge: Das ewige Rücktrittsrecht bleibt auch bei bereits beendeten Verträgen aufrechterhalten, sogar wenn der Kunde bereits die Kündigung abgegeben hat
Schriftform: Bislang war ungeklärt, ob der Rücktritt auch per Email ausreicht oder ob eine Schriftform per Brief erforderlich ist. Laut EuGH hätte der Versicherer auf eine solche Schrift- bzw. Textform hinweisen müssen
Verzinsung: Nach der neuen Entscheidung des EuGH darf der nationale Gesetzgeber die Verjährung der Zinsen nur unter gewissen Umständen auf drei Jahre einschränken
Nationale Gesetzgebung: Der EuGH untersagt dem nationalen Gesetzgeber, eine benachteiligende Regelung zu erlassen, wonach der Verbraucher auch bei fehlerhafter Belehrung nur den Rückkaufswert erhält
„Die Entscheidung des EuGH begrüßen wir als sehr positiv für die Verbraucher. Der EUGH hat geklärt, dass dem Versicherungskunden bei einer Rückabwicklung alle bereits gezahlten Prämien über die gesamte Vertragslaufzeit zustehen. Zusätzlich kann der Kunde noch einen Nutzungsersatz von der Versicherung verlangen. Die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages stellt damit die deutlich bessere Wahl im Gegensatz zur Kündigung dar“ freut sich Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierten Kanzlei plan C.
Lösen auch Sie sich durch Rücktritt oder Widerruf von Ihrer unrentablen Lebens- oder Rentenversicherung!
Wir haben bereits unzählige Versicherungen erfolgreich rückabgewickelt und unterstützen Sie gerne dabei, wie Sie durch einen Widerruf bzw. Rücktritt das Maximale aus Ihrer Lebens – bzw. Rentenversicherung herausholen. Über 80% der Lebensversicherungen im Policenmodell sind fehlerhaft. Die Formfehler der Versicherungen bringen Ihnen bares Geld.
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]]>The post Jetzt auch Mitsubishi – Abgasskandal? Käufer sollen sich bei Polizei melden! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Am 21.01.2020 hatte es in vier Bundesländern Durchsuchungen gegen Mitsubishi wegen des Verdachts auf Betrug gegeben. Gegenstand der Untersuchungen sind Fahrzeuge der Marke Mitsubishi mit 1,6- und 2,2 Liter-Dieselmotoren und den Abgasnormen EURO 5 und EURO 6. Es besteht der Verdacht, dass die Motoren mit illegalen Abschalteinrichtungen versehen sind. Diese sorgen dafür, dass die Fahrzeuge die zulässigen Stickoxid-Höchstwerte auf dem Prüfstand einhalten, nicht jedoch im realen Straßenbetrieb. Neben den Geschäftsräumen von Mitsubishi wurden laut der Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ auch Büros der Zulieferer Continental und Denso durchsucht.
„Die Ermittlungen wurden Mitte November 2019 eingeleitet, nachdem die Marktüberwachung des Flensburger Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mehrfach Modelle des Herstellers Mitsubishi negativ getestet hatte“, teilte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde Frankfurt mit.
Da die Fahrzeuge nicht genehmigungsfähig sein könnten, könnten den betroffenen Fahrzeugen Fahrverbote oder Stilllegungen drohen, wie die Ermittler mitteilten.
Die Polizei Hessen fordert Neuwagenka?ufer und Tageszulassungska?ufer folgender Mitsubishi-Dieselfahrzeuge auf, sich als Zeugen bei ihren o?rtlichen Polizeidienststellen zu melden – und ggf. Strafanzeige zu erstatten:
(Motor | Baujahr/Erstzulassung)
1,6 Liter | ab 09/2015
2,2 Liter | ab 11/2012
„Betroffene Mitsubishi-Kunden sollten dem Aufruf der Polizei nachkommen und sich als Zeugen zur Verfügung stellen. Zudem sollten sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Bei Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung können die Käufer Schadensersatzansprüche gegen Mitsubishi geltend machen und ihr Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises an den Hersteller zurückgeben“ rät Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der Kanzlei plan C.
Die auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei plan C befasst sich seit Jahren mit dem Diesel-Abgasskandal und konnte bereits zahlreichen geschädigten Autokäufern dabei helfen, ihre Ansprüche erfolgreich gegen die Automobilhersteller durchzusetzen.
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]]>The post TrustFonds UK 1: Die Liquidation ist beschlossene Sache! Zahlen Sie nicht ungeprüft! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die Kanzlei plan C hatte die betroffenen Anleger im Dezember 2019 bereits gewarnt, dass sie sich genau überlegen sollten, ob sie unter diesen undurchsichtigen Umständen der Liquidation zustimmen sollten. Gerade auch die Einsetzung der Komplementärin, der Rothmann & Cie. TrustFonds UK 1 Verwaltung GmbH, als Liquidatorin sah die Kanzlei skeptisch.
Die Gesellschaft kündigt den Anlegern in dem Schreiben gleichzeitig an, dass sie Rückforderungsansprüche aufgrund vermeintlich negativer Kapitalkonten gegen die Anleger geltend machen wird. Frau Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, rät den betroffenen Anlegern: „Lassen Sie sich durch das Gebahren der TrustFonds UK 1 nicht einschüchtern und zahlen Sie keinesfalls ungeprüft. Unser Bestreben ist es, die Forderungen für die Anleger abzuwehren und ihren Schaden so gering wie möglich zu halten“.
Die Kanzlei plan C hat langjährige Erfahrung mit den Gesellschaften der Rothmann-Gruppe, u. a. den TrustFonds UK 1 und UK 2, der LogisFonds I AG, der Albis Capital AG & Co KG, der Albis Finance AG, der LeaseTrend AG, und konnte zahlreichen Anlegern helfen, zu ihrem Recht zu kommen oder zumindest ihre Verluste zu minimieren.
Die Kanzlei plan C hat bereits zahlreiche Anfragen von verunsicherten Anlegern erhalten. Wenn auch Sie von der Liquidation der TrustFonds UK 1 betroffen sind, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wir klären Sie gerne über Ihre Möglichkeiten auf.
The post TrustFonds UK 1: Die Liquidation ist beschlossene Sache! Zahlen Sie nicht ungeprüft! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post LogisFonds I GmbH: Klage gegen Anleger auf Zahlung – Wehren Sie sich! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Zum 31.12.2017 war die Beteiligung durch die Logisfonds I GmbH selbst aufgelöst worden. Die Anleger, bei denen ein negatives Auseinandersetzungsguthaben ermittelt worden war, wurden bereits 2018 durch die Rechtsanwälte der LogisFonds I GmbH zur Zahlung aufgefordert. Nun hat die LogisFonds I GmbH gegen die säumigen Anleger Klagen eingereicht.
Was sollen die betroffenen Anleger jetzt tun?
Die Anleger, die eine Klage zugestellt bekommen haben, werden aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen die Verteidigung durch einen Anwalt anzeigen zu lassen. Sonst ergeht ein Versäumnisurteil gegen die Anleger. Wir empfehlen den betroffenen Anlegern, anwaltlich prüfen zu lassen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die Klage zu wehren.
Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, erklärt: „Die Forderungen der LogisFonds I AG sind für uns nicht nachvollziehbar, sie geben insbesondere keine Auskunft darüber, ob die Auseinandersetzungsguthaben gesellschaftsvertragskonform ermittelt wurden. Die Gesellschaft ist aber verpflichtet, ihre angebliche Forderung in dem Gerichtsverfahren substantiiert offenzulegen.“
Die Kanzlei plan C hat langjährige Erfahrung mit den Gesellschaften der Rothmann-Gruppe, u.a. der LogisFonds I AG, der Albis Capital AG & Co KG, der Albis Finance AG, der LeaseTrend AG, den TrustFonds UK 1 und UK 2, und konnte zahlreichen Anlegern helfen, zu ihrem Recht zu kommen oder zumindest ihre Verluste zu minimieren.
Wenn auch Sie von dem LogisFonds in Anspruch genommen worden sind, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wir klären Sie gerne über Ihre Möglichkeiten auf.
The post LogisFonds I GmbH: Klage gegen Anleger auf Zahlung – Wehren Sie sich! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Achtung: LeaseTrend verschickt fragwürdiges Vergleichsangebot appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Bitte lassen Sie sich nicht verunsichern und unter Druck setzen! Wir sind der Ansicht, dass dieses „Angebot“ keine Grundlage hat und der Lease Trend nur dazu dient, schnell an Geld zu kommen. Auffällig ist auch, dass die LeaseTrend keinerlei Nachweise und keine konkrete Berechnung über den angeblich negativen Kapitalkontenstand beibringt, wozu sie selbstverständlich in der Lage und gesetzlich verpflichtet wäre.
Wir empfehlen Ihnen unbedingt, auf keinen Fall ungeprüft zu zahlen oder den Vergleich zu schließen. Da die Frist bereits am 31.12. 2019 abläuft, bitten wir Sie bei Interesse, uns Ihre Unterlagen schnellstmöglichst per Mail zuzusenden.
The post Achtung: LeaseTrend verschickt fragwürdiges Vergleichsangebot appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Wahren Sie Ihre Chancen durch eine korrekte Insolvenzanmeldung beim Insolvenzverfahren der PIM Gold GmbH appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Wahren Sie Ihre Chancen durch eine korrekte Insolvenzanmeldung beim Insolvenzverfahren der PIM Gold GmbH appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Rothmann TrustFonds UK 1: Liquidation geplant – wie ist abzustimmen? appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post Neuer Anlageskandal? Karatbars International GmbH: BaFin ordnet Rückabwicklung an, Staatsanwaltschaft ermittelt appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) teilte am 11.11.2019 mit, dass das E-Geld-Geschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben worden sei. Daher habe sie die Karatbit Foundation mit Sitz in Belize mit Bescheid vom 21. Oktober aufgefordert, ihr in Deutschland ohne Erlaubnis betriebenes E-Geld-Geschäft einzustellen und rückabzuwickeln. Der BaFin-Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.
Nach einem Bericht des Handelsblatts kündigte der Firmenchef Seiz bereits an, den Bescheid der BaFin nicht umsetzen zu wollen. Laut Handelsblatt habe die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen wegen Betrugsverdachts gegen den Firmenchef Seiz aufgenommen.
Die Rückabwicklungsanordnung der BaFin bedeutet, dass das in Karatgold investierte Geld unverzüglich an die Anleger zurückgezahlt werden muss. Es ist jedoch fraglich, ob eine Rückzahlung in dieser Höhe überhaupt geleistet werden kann. Wie die Erfahrungen mit PIM Gold GmbH und Envion AG zeigen, sind Goldanlagen keineswegs stabile und sichere Geldanlagen und die Werte oftmals nicht mehr vorhanden.
Betroffene Anleger sollten daher proaktiv vorantreiben, dass ihr investiertes Geld in naher Zukunft zurückgezahlt wird und ggf. rechtliche Schritte einleiten. Es kommen auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler in Betracht, wenn die Anleger über die bestehenden Risiken der Anlage nicht aufgeklärt worden sind.
Betroffene Anleger sollten daher proaktiv vorantreiben, dass ihr investiertes Geld in naher Zukunft zurückgezahlt wird und ggf. rechtliche Schritte einleiten. Es kommen auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler in Betracht, wenn die Anleger über die bestehenden Risiken der Anlage nicht aufgeklärt worden sind.
The post Neuer Anlageskandal? Karatbars International GmbH: BaFin ordnet Rückabwicklung an, Staatsanwaltschaft ermittelt appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Letzte Chance bis zum 21. Juni: Sparen Sie viel Geld durch den Widerruf Ihres Immobilien-Darlehensvertrages appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Nach intensiver Lobbyarbeit durch Banken und Sparkassen wurde von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages das Ende des „ewigen Widerrufsrecht“ beschlossen. Am 21. Juni 2016 um Mitternacht ist Schluss mit diesem Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden. Insgesamt geht es dabei um Darlehen mit einem Volumen von schätzungsweise 1,6 Billionen Euro.
Nutzen Sie daher Ihre letzte Chance und lassen Sie durch uns so schnell wie möglich überprüfen, ob die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages fehlerhaft ist und Sie ihren Darlehensvertrag noch widerrufen können. Wir haben schon viele Mandanten erfolgreich vertreten und konnten so durch außergerichtliche Einigungen mit den Banken und Sparkassen hohe Zinsersparnisse erzielen.
The post Letzte Chance bis zum 21. Juni: Sparen Sie viel Geld durch den Widerruf Ihres Immobilien-Darlehensvertrages appeared first on Kanzlei plan C.
]]>The post Großer Erfolg für Fondsanlegerin: Cortal Consors Bank zahlt Schadensersatz appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Unsere Mandantin hatte sich aufgrund der Beratung eines Mitarbeiters der Cortal Consors Bank im Jahr 2008 an der ConRedit 12 GmbH & Co. KG sowie an der Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett GmbH & Co. KG beteiligt. Obwohl unsere Mandantin bei Geldanlagen sehr auf Sicherheit bedacht war, wurde ihr von der Bank die Investition in die Container – bzw. Schiffsfonds empfohlen. Tatsächlich handelt es sich hier aber um höchst riskante unternehmerische Beteiligungen. Auf die erheblichen Risiken der Beteiligungen wie das Totalverlustrisiko und die Verpflichtung zur Rückzahlung der erfolgten Ausschüttungen wurde unsere Mandantin nicht hingewiesen. Die Bank hat sie auch nicht über ihre hohen Kick-Back-Provisionen aufgeklärt.
Eine Bank ist dem Anleger dann zum Schadensersatz wegen Falschberatung verpflichtet, wenn sie einem Anleger, der auf Sicherheit bedacht ist, einen riskanten Fonds empfiehlt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Bank auch schadensersatzpflichtig, wenn sie den Kunden nicht über die Höhe ihrer erhaltenen Kick-Back-Provisionen aufklärt.
Wir konnten diesen guten Vergleich bereits im Verhandlungstermin – noch vor der Beweisaufnahme des Bankberaters und der Vernehmung unserer Mandantin – heraushandeln. Damit bekommt unsere Mandantin fast die Hälfte ihres Schadens von der Bank ersetzt.
Beachtenswert ist: unsere Mandantin ist selbst gelernte Bankkauffrau. Obwohl eigene Kenntnisse und Erfahrungen unserer Mandantin mit Kapitalanlagen nicht von der Hand zu weisen waren, konnte die Bank erfolgreich wegen Falschberatung in Anspruch genommen werden.
Wurden auch Sie von Ihrer Bank oder einem Anlageberater bei der Vermittlung von Kapitalanlagen falsch beraten? Dann zögern Sie nicht, Ihre möglichen Ansprüche wegen Falschberatung von uns überprüfen zu lassen.
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]]>The post OLG Stuttgart: Kündigung alter Bausparverträge unwirksam appeared first on Kanzlei plan C.
]]>In dem konkreten Fall ging es um einen mit 3% pro Jahr verzinsten Vertrag aus dem Jahr 1978 der Bausparkasse Wüstenrot, der seit gut zwei Jahrzehnten zuteilungsreif war. Die Bausparerin hatte die Zahlung der Sparraten eingestellt, ohne ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Die Bausparkasse Wüstenrot hatte der Bausparerin den Vertrag wegen der aktuellen Niedrigzinsen am Kapitalmarkt gekündigt. Das Gericht urteilte, dass der Bausparvertrag fortzusetzen sei, auch wenn sich das derzeit bei einem Zins von fünf Prozent für die Bausparkasse nicht rechne. Das gesetzliche Kündigungsrecht, auf das sich Wüstenrot berief, gelte nach Ansicht des Gerichts nicht. Das wäre nur der Fall gewesen, wenn die Bausparkasse die Sparerin aufgefordert hätte, weiter Beiträge zu zahlen, aber diese der Forderung nicht nachgekommen wäre.
Wir raten allen Bausparern, die eine Kündigung von ihrer Bausparkasse erhalten haben, diese auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu lassen und sich im Falle einer unberechtigten Kündigung dagegen zu wehren. Wenden Sie sich an uns. Wir setzen uns für Sie ein, damit Sie weiterhin von den hohen Zinsen Ihres Bausparvertrages profitieren können.
Und Vorsicht: Einige Bausparkassen schicken den Bausparern in letzter Zeit Verrechnungsschecks, um so die Auflösung der Verträge zu erzwingen. Lösen Sie den Scheck auf keinen Fall ein, sondern lassen Sie sich anwaltlich beraten. Mit der Einlösung des Schecks verzichten Sie auf die Möglichkeit, Ihr Geld weiterhin zu guten Konditionen anzulegen.
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]]>The post Darlehenswiderruf: Stadtsparkasse München verzichtet auf großen Teil der Vorfälligkeitsentschädigung appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Wir haben zahlreiche Fehler in der Widerrufsbelehrung des streitgegenständlichen Verbraucherdarlehensvertrages der Stadtsparkasse aufgedeckt. So enthielt die Widerrufsbelehrung die Formulierung: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Wort „frühestens“ unklar und die Widerrufsbelehrung damit fehlerhaft. Da die Widerrufsbelehrung vom gesetzlichen Muster abweicht, konnte sich die Stadtsparkasse München auch nicht auf die Schutzfunktion der Musterbelehrung berufen. Auch der Absatz “Finanzierte Geschäfte” stellt eine wesentliche Abweichung vom Mustertext des Gesetzgebers dar.
Da die Sparkassen eigene Vorlagen des Sparkassenverbandes verwenden, enthalten die meisten Widerrufsbelehrungen der Sparkassen aus den Jahren 2004 bis 2010 Fehler. Neben den oben genannten Fehlern finden sich in den Widerrufsbelehrungen der Sparkassen auch unklare und fehlerhafte Fußnoten.
Lassen auch Sie Ihren Darlehensvertrag der Sparkasse von uns auf Fehler untersuchen und sparen Sie damit bares Geld!
Dies ist nur einer von vielen Widerrufs-Fällen, in denen wir die Ansprüche unserer Mandanten erfolgreich durchsetzen konnten, meist ohne den Gang vor Gericht.
Achtung: Altverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Danach erlischt Ihr Widerrufsrecht. Handeln Sie schnell, wenn Sie das Recht auf Widerruf nicht verlieren möchten.
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]]>The post apoBank- Darlehensverträge: Unwirksame Zinscap-Klauseln und fehlerhafte Widerrufsbelehrungen führen zu hohen Rückerstattungen appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Unsere Mandanten, meist Ärzte oder Apotheker, haben so an die apoBank bis zu € 100.000,00 als reine Zinssicherungsgebühr bezahlt. Diese Zinscap-Prämie ist tatsächlich aber nur eine als einmalige Gebühr getarnte Zinsbelastung zu Lasten der Kunden. Verschiedene Gerichte, wie das Landgericht Duisburg und das Oberlandesgericht Dresden haben entschieden, dass diese Klausel unwirksam ist.
Die Zinscap-Gebühr ist daher an die Kunden vollständig zurückzuerstatten. Darüber hinaus tritt der jeweils gültige gesetzliche Zinssatz an die Stelle des berechneten Zinssatzes. Da dieser meist deutlich unter dem gezahlten Zinssatz lag, sind die zu viel berechneten Zinsen von der apoBank zurück zu erstatten.
Bei den von uns geprüften Verbraucherdarlehensverträgen der apoBank haben wir auch festgestellt, dass die apoBank wiederholt fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hat, so dass diese Darlehen auch heute noch widerrufen werden können (Widerrufs-Joker).
Die Kunden können hier enorme Zinsvorteile erzielen und zusätzlich eventuell berechnete Bearbeitungsgebühren zurückerstattet erhalten. Achtung: Handeln Sie hier schnell, denn Ihr Widerrufsrecht bei Altverträgen erlischt ab dem 22.06.2016!
Kunden der apoBank, sowohl Verbraucher als auch Unternehmer (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker) sollten ihre Verträge bei der apoBank rechtlich überprüfen lassen, um unrechtmäßig berechnete Gebühren und Zinsen zurückzuerhalten. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir prüfen Ihre Verträge auf etwaige Fehler.
Viele unserer Mandanten wurden auch bei der Finanzierung, bei Lebensversicherungen oder Kapitalanlagen von der apoBank falsch beraten. Auch hier können Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden. Sprechen Sie uns an.
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]]>The post Ewiges Widerrufsrecht von Darlehensverträgen droht zu erlöschen – Handeln Sie sofort! appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Der Bundestag hat am 18.02.2016 den Änderungen beim Widerrufsrecht für Immobilienkredite (Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie) zugestimmt. Das neue Gesetz soll am 21. März 2016 in Kraft treten. Danach erlischt selbst bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen das Widerrufsrecht nach einem Jahr und 14 Tagen.
Verbraucher mit Altverträgen aus den Jahren 2002 bis 2010 haben sogar nur noch 3 Monate Zeit, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist. Das bedeutet: Altverträge können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Danach erlischt das Widerrufsrecht.
Handeln Sie jetzt: Wenn Sie Ihre Chance noch nutzen wollen und einen Widerruf Ihres alten Immobilienkredits in Betracht ziehen, sollten Sie jetzt Ihren Vertrag überprüfen lassen, um Ihre Rechte noch vor Juni 2016 durchzusetzen zu können.
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]]>The post Ratenschutzversicherung bei Verbraucherdarlehen: Santander Bank zahlt fast die komplette Einmalprämie zurück appeared first on Kanzlei plan C.
]]>Unser Mandant hatte auf Anraten der Santander Bank Consumer Bank AG zusammen mit seinem Verbraucherkreditvertrag eine Ratenschutzversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung sollte einspringen, wenn der Kunde die Raten nicht zahlen kann, etwa bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Auch aus Sorge, ansonsten keinen Kredit zu bekommen, schließen viele Kreditnehmer diese an sich freiwillige Zusatzversicherung ab. Die Versicherungsprämie wird als Einmalbetrag sofort bei Vertragsbeginn entrichtet, so dass sich dadurch die Kreditsumme erhöht.
Bereits nach kurzer Vertragslaufzeit hatte unser Mandant seinen laufenden Verbraucherdarlehensvertrag bei der Santander Consumer Bank AG auf eine andere Bank umgeschuldet. Die damit verbundene Kündigung der Ratenschutzversicherung sowie die Rückforderung der geleisteten Einmalprämie durch unseren Mandanten wurden von der Santander Bank zunächst mit Verweis auf die 3-jährige Mindestlaufzeit zurückgewiesen.
In außergerichtlichen Verhandlungen mit der Santander Bank konnten wir unsere Rechtsauffassung durchsetzen, dass unserem Mandanten ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Mit der Umschuldung des Kredites ist nämlich das versicherte Risiko weggefallen. Die Santander Bank gab klein bei – unser Mandant durfte sich über die nahezu komplette Rückerstattung der geleisteten Versicherungsprämie freuen.
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]]>The post <b>Online Trading Betrug – Krypto Betrug</b> appeared first on Kanzlei plan C.
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]]>The post <b>Bank- und Kapitalmarktrecht</b> appeared first on Kanzlei plan C.
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