26 Jahre erfolgreich für Sie tätig im Bank- und Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz und Anlagebetrug

plan C – die richtige Entscheidung

Die Gründerin der Kanzlei, Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, geb. Celler, Jahrgang 1973, spezialisierte sich bereits während ihres Studiums und Referendariats auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. Schon in dieser Zeit arbeitete sie in einer der renommiertesten und bekanntesten Kanzleien Deutschlands für Kapitalanlagerecht mit Sitz in München und konnte dieses Rechtsgebiet so von Grund auf erlernen.
 
Nach ihrem mit Prädikat bestandenen Staatsexamen erhielt Frau Nauschütz im Jahr 2000 die Zulassung als Rechtsanwältin durch die Rechtsanwaltskammer München. Im Anschluss sammelte sie weitere wertvolle Berufserfahrung in einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Münchner Kanzlei.
 
„Ich habe in all den Jahren viel erlebt und gesehen – die unterschiedlichsten Auffassungen von anwaltlicher Tätigkeit, aber leider auch häufig einen aus meiner Sicht zu distanzierten und unangemessenen Umgang mit Mandanten. All diese Erfahrungen ließen in mir früh den Wunsch reifen, mein eigenes Verständnis anwaltlicher Tätigkeit im Sinne der Mandanten weiterzuentwickeln.“
 
Nach zehn Jahren in der Anwaltschaft wurde Frau Nauschütz persönlich vom damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Wolfgang Reitzle der Linde AG abgeworben und war anschließend zwei Jahre lang als persönliche Assistentin für ihn tätig.
„Die Zeit bei der Linde AG war für mich etwas ganz Besonderes. Ich erhielt Einblicke in die Führung und Strategie eines Weltkonzerns und konnte mein Wissen im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht erheblich vertiefen.“
 
Doch ihr Herz hing nach wie vor an der anwaltlichen Tätigkeit – im entschlossenen Einsatz für die Rechte der Anleger. So entschloss sich Frau Nauschütz im Jahr 2011, die Leitung und den Aufbau der Münchner Niederlassung einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei zu übernehmen. In dieser Zeit reifte schließlich der Entschluss, eine eigene Kanzlei zu gründen:
„Ich wollte mein eigenes Verständnis juristischer Dienstleistung verwirklichen. plan C war für mich der logische Schritt, es anders zu machen – und den Mandanten eine neue Beratungsqualität zu bieten.“
 
Im Jahr 2013 war es dann soweit: Die Kanzlei plan C war geboren. Aus einer klaren Vision entstanden, entwickelte sie sich seither zu einer festen Größe im Bank- und Kapitalmarktrecht. Heute blickt Frau Nauschütz auf über 26 Jahre anwaltliche Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht zurück, und die Kanzlei plan C hat sich als eine der renommiertesten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz und Anlagebetrug im deutschsprachigen Raum etabliert.
 
„Beratung ist für mich immer etwas sehr Persönliches. Wir bei plan C sind uns unserer besonderen Verantwortung und moralischen Verpflichtung gegenüber unseren Mandanten jederzeit bewusst. Wir schicken niemanden in einen aussichtslosen Rechtsstreit. Gute anwaltliche Beratung ist ehrlich – und spricht eine Sprache, die jeder versteht.“

Die Kanzlei plan C ist auf den Schutz der Rechte von Privatpersonen, Anlegern und Unternehmen spezialisiert. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst Kapitalanlagebetrug, Internetbetrug, kryptobezogene Betrugsfälle sowie grenzüberschreitende Streitigkeiten.

Unser Team besteht aus spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, forensischen Sachverständigen sowie IT-Experten für digitale Ermittlungen. Wir verbinden fundierte juristische Expertise mit modernen Analyseinstrumenten, um Zahlungs- und Transaktionsströme nachzuvollziehen und zu rekonstruieren. Wir unterstützen Mandanten bei der Bewertung des Sachverhalts, der Beweissicherung und bei den rechtlichen Schritten, die ihre Rechte wirksam schützen.

Zu den von uns bearbeiteten Mandaten zählen die Rückholung von Krypto-Vermögen, betrügerische Online-Investments, Betrug über Handelsplattformen, Bankbetrug, Phishing, Cyber-Finanzkriminalität, Kapitalanlagebetrug sowie komplexe, länderübergreifende Finanzstreitigkeiten.

Zunächst bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. So gewinnen Sie Klarheit über die Sachlage und die möglichen nächsten Schritte. Nach Mandatserteilung sind alle Gebührenpositionen und Beträge vollständig offengelegt, die Honorare klar ausgewiesen und jederzeit nachvollziehbar – für volle Transparenz sowie Ihr Informations- und Wahlrecht.

Jedes Mandat bearbeiten wir sorgfältig, vertraulich und systematisch. Wir werten die vorliegenden Unterlagen vollständig aus, rekonstruieren Zahlungsflüsse, identifizieren die verantwortlichen Parteien und entwickeln eine klare, praxisnahe und individuell zugeschnittene Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Unser Ziel ist es, Mandanten während des gesamten Verfahrens professionell, transparent und entschlossen zu begleiten.

Integrität, Sorgfalt und Professionalität sind die Grundsätze unserer Arbeit. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.